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»Das Problem mit dieser Welt ist, dass kluge Menschen voller Zweifel sind, während dumme Menschen voller Zuversicht sind.« Charles Bukowski

Der Staat mordete mit

Hinterbliebene der Opfer von Loughinisland
Hinterbliebene der Opfer von Loughinisland
Nordirland: Bericht belegt 22 Jahre nach einem Massaker während der Fußballweltmeisterschaft Verstrickung britischer Geheimdienste

Als am gestrigen Samstag das Fußballspiel Irland gegen Belgien lief, kehrten die Erinnerungen an jenen Abend in das kleine nordirische Dorf Loughinisland zurück. Es war der 18. Juni 1994. Irland hatte sich für die Fußballweltmeisterschaft qualifiziert und in der örtlichen Heights Bar war Public Viewing angesagt. Das Spiel Irland gegen Italien war in vollem Gange, als die Mörder das Pub überfielen und mit einer Maschinenpistole sechs Menschen töteten und fünf weitere verwundeten. Bis heute wurde niemand für das Verbrechen, das als "World Cup Massaker" bekannt wurde, zur Rechenschaft gezogen. Die Ermittlungen der nordirischen Polizei wirkten wie eine Pannenserie aus vernichteten Beweisen und fehlerhaftem Polizeihandwerk.

Fast zweiundzwanzig lange Jahre sammelten die Hinterbliebenen gemeinsam mit der Belfaster Menschenrechtsorganisation "Relatives for Justice (RFJ, Angehörige für Gerechtigkeit)" Indizien. Sie schalteten den Polizei-Ombudsman ein, eine Stelle, die nach dem Friedensabkommen von 1998 eingerichtet wurde, um Beschwerden der Bürger gegen die Polizei nachzugehen. Sie zogen 2011 gegen den damaligen Ombudsman erfolgreich vor Gericht, als dieser den Bericht seiner Mitarbeiter entschärfte und nur von "Versäumnissen" niederer Dienststellen sprach. Jetzt endlich veröffentlichte der amtierende Polizei-Ombudsman Dr. Michael Maguire einen neuen 157-seitigen Bericht. Dieser, so ist es auf der Internetseite des Ombudsmanns zu lesen, "deckt auf, dass Mitte bis Ende der 1980er Jahre Informanten der Polizei auf höchster Ebene in loyalistischen paramilitärischen Organisationen in den Import von Waffen und Munition nach Nordirland involviert waren". Loyalistisch nennen sich in Nordirland paramilitärische Organisationen der probritischen Seite. Sie unterstreichen damit ihre Verbundenheit mit der britischen Monarchie.

Der Bericht besitzt eine Relevanz, die weit über den Fall des Massakers in Loughinisland hinausgeht. Maguire konnte Waffen, die 1988 aus dem damaligen Apartheid-Regime Südafrika geliefert wurden, als Tatwaffen von insgesamt siebzig Morden identifizieren. Politisch brisant ist die Frage, ob das Massaker von Loughinisland absichtlich nicht aufgeklärt wurde, weil staatliche britische und nordirische Stellen mit den Mördern zusammenarbeiteten. Auch dies bejaht der Bericht. Er nennt diese Zusammenarbeit, die im Kontext des Nordirlandkonflikts als "Collusion" (geheime Absprache) bezeichnet wird, einen "wichtigen Bestandteil der Morde in Loughinisland". Agenten und Informanten britischer Geheimdienste waren in verschiedenen Rollen beteiligt. Nordirische Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass mindestens achthundert Morde pro-britischer paramilitärischer Gruppen von staatlichen britischen Stellen geleitet, unterstützt oder zumindest gedeckt wurden.

Der aggressiv antiirische und antikatholische Rassismus, aus dem heraus diese Paramilitärs überwiegend katholische Zivilisten ermordeten, befeuerte gleichzeitig die britische Propaganda, die den Nordirlandkonflikt als Bandenkrieg "Protestanten gegen Katholiken" darstellte. Die Nordirland-Ministerin Theresa Villiers warf erst im Februar dieses Jahres den Familien "schädliche Geschichtsfälschung" vor, die den britischen Sicherheitskräften ungerechtfertigt Schuld in die Schuhe schiebe. Die Angehörigen verlangen nun eine Entschuldigung der Ministerin. RFJ hat dazu auf change.org eine Online-Petition gestartet, mit der das Anliegen unterstützt werden soll.

Es ist kaum anzunehmen, dass all diese Täter mit Dienstausweis ohne Rückendeckung von oben gehandelt haben. Für die meisten betroffenen Familien ist klar, dass die politische Verantwortung in London, 10 Downing Street, dem Sitz der britischen Premierminister liegt. Das jedoch ist schwer zu beweisen. Es könnte im Fall des 1989 ermordeten Menschenrechtsanwalts Pat Finucane gelingen. Die britische Regierung verweigert hier jedoch seit Jahren eine bereits versprochene öffentliche Untersuchung und hat vorsichtshalber das entsprechende Gesetz verschärft.

Erstveröffentlichung in der Tageszeitung junge Welt vom 18. Juni 2016

Bericht des Polizei-Ombudsmans

Blogkino: Nerven (1919)

Wir setzen in unserer Kategorie Blogkino heute die Reihe mit Filmen des expressionistischen Kinos mit dem von Robert Reinert gedrehten Stummfilmdrama Nerven fort. Zur Handlung des von der Zensur schwer gezeichneten Films schreibt WikiPedia: "Geschildert werden die Schicksale verschiedener Personen aus unterschiedlichen sozialen Schichten: der Fabrikant Roloff, der seinen Glauben an den technischen Fortschritt verloren hat, der Lehrer Johannes, der in Volksversammlungen soziale Reformen fordert, und Marja, die -“ sich zur Revolutionärin wandelnd -“ zum bewaffneten Kampf gegen die Herrschenden aufruft."

Antirassistische Flugblattaktion nach Angriff auf Geflüchtetenunterkunft in Wolfschlugen

Das Antifaschistische Bündnis Kreis Esslingen (ABKE) erklärt in seiner Pressemittleilung vom 20. Juni 2016:

Am Sonntag, den 19.06.2016 hat das Antifaschistische Bündnis Kreis Esslingen (ABKE) in Wolfschlugen bei Nürtingen antirassistische Flyer verteilt.

Anlass für die Flyeraktion war ein rassistisch motivierter Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft. In der Nacht vom Mittwoch, den 08.06. auf Donnerstag, den 09.06. wurde der abgetrennte Kopf eines Wildschweins an der Zeltstadt in Wolfschlugen angebracht, in die ca. 100 Geflüchtete Ende Juni einziehen werden.

Bereits im Februar diesen Jahres fand ein ähnlicher Anschlag auf eine Zeltunterkunft für Geflüchtete in Ebersbach bei Göppingen statt, bei dem Schlachtabfälle auf ein Zelt gekippt wurden.

Mareike Schmidt, Sprecherin des Bündnisses, sagte zu der Verteilaktion: „Es ist enorm wichtig, dass solche rassistischen Übergriffe nicht unbeantwortet bleiben. 2015 hat sich die Zahl der Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte vervierfacht. Umso wichtiger ist es, sich den Rechten dort, wo sie auftreten und agieren, entschlossen in den Weg zu stellen!“

Mosa von den Pipa Aha Makav

Mosa von den Pipa Aha Makav (Volk am Wasser), fotografiert 1903 von Edward Sheriff Curtis, der mit dem 40.000 Fotografien von ca. 80 Stämmen umfassenden "The North American Indian" eine der umfassendsten Fotodokumentationen der nordamerikanischen indigenen Bevölkerung schuf.

Hierzulande erlangte das Foto größere Bekanntheit, als die Band Cochise es für das Cover ihrer ersten LP "Rauchzeichen" verwendete.

Urteil im Verfahren gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg: Inlandsgeheimdienst hat in seiner Bespitzelungspraxis völlig freie Hand

Im Verfahren, dass der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wegen seiner fortdauernden geheimdienstlichen Überwachung gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg geführt hat, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun seine Urteilsbegründung veröffentlicht.

Auch wenn der Verfassungsschutz im mehrere Jahre dauernden Berufsverbotsverfahren gegen den Lehrer nichts vorbringen konnte, was auch nur Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen konnte, sei die fortdauernde Bespitzelung ebenso rechtens wie die völlig willkürliche Auskunftsverweigerung bezüglich der über ihn gespeicherten Daten.

Eine Löschung der Daten könne Csaszkóczy schon deshalb nicht verlangen, weil er ja nicht wisse, was der Geheimdienst über ihn gespeichert habe. Da das Gericht keine Möglichkeit offen lässt, wie Csaszkóczy an diese Informationen gelangen könnte, ist somit eine Löschung von vornherein ausgeschlossen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der 2007 gerügt hatte, er könne nicht nachvollziehen, wie die sichtlich vom Grundgesetz gedeckten Aktivitäten Csaszkóczys in einem Rechtsstaat überhaupt Erwähnung finden könnten, befand das VG Karlsruhe im vorliegenden Verfahren irrelevant, da für den Geheimdienst „andere Rechtsgrundlagen und ein anderer Beurteilungsmaßstab gelten“ würden.

Die Überwachung Csaszkóczys sei schon deshalb gerechtfertigt, weil er sich in Gruppen engagiere, die „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlössen“ und bereit seien diese aufzunehmen. Wer sich in solchen Gruppierungen bewege, sei auch bei seinem Engagement in Gewerkschaften oder der Friedensbewegung ein legitimes Ziel der geheimdienstlichen Überwachung, das sein könne, dass er den Versuch unternehme, „Einfluss in und auf Organisationen zu nehmen, die auf dem Boden der Verfassung stünden“.

Insbesondere Csaszkóczys Engagement in der Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe mache ihn zum legitimen Ziel des Geheimdienstes. Bei einer Organisation, die auch in Bezug auf die BRD von 'staatlichem Unrecht' und 'Repression' spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit.

Die Verfassungswirklichkeit sei -“ so erklärt das Gericht -“ „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft.

Damit spricht das Gericht dem Inlandsgeheimdienst zu, jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen zu überwachen und zu verfolgen, ganz gleich, ob es sich gewerkschaftliches Engagement, Ostermärsche oder antifaschistische Inititiativen handelt. Dieser Freifahrtschein wird ausgerechnet einem Geheimdienst ausgestellt, der beinahe wöchentlich durch neue Verstrickungen mit der neonazistischen Szene in die Schlagzeilen gerät.

Das Urteil ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken, das demokratische Grundrechte wahrnimmt als Gefahr für die Autorität des Staates. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de

Quelle: PM