trueten.de

»Unsere Gesellschaft scheint nicht mehr verstehen zu können, dass es möglich ist, anders als unter der Herrschaft des Gesetzes zu existieren, das von einer repräsentativen Regierung ausgearbeitet und von einer Handvoll Herrschern verwaltet wird.« Pjotr Alexejewitsch Kropotkin

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

LATEINAMERIKA
In Italien beginnt am 12. Februar 2015 der erste Prozess gegen 20 Militärs und Politiker aus Bolivien, Chile, Peru und Uruguay wegen Verbrechen im Rahmen der Operation Condor. Dies gab der für die Voruntersuchungen zuständige Ermittlungsrichter Alessandro Arturi am vergangenen Montag bekannt.

BOLIVIEN
Evo Morales bleibt Präsident. Er wurde gleich in der ersten Runde mit fast 60 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt.

BRASILIEN
Teilerfolg: Mitarbeiter der Universität von Sao Paulo haben 116 Tage lang für Lohnerhöhungen und gegen Privatisierung gekämpft.

Der Oberste Gerichtshof Chiles hat den kanadischen Bergbauunternehmen Goldcorp und New Gold die Lizenzen zum Gold- und Kupferabbau in der Region Atacam entzogen und eine Konsultation der lokalen indigenen Gemeinden angeordnet.

CHILE
In Chile haben Tausende Ureinwohner landesweit gegen die Unterdrückung ihrer Gemeinschaften protestiert. Der größte Demonstrationszug fand am Sonntag in Santiago de Chile statt.

KOLUMBIEN
Mafiabanden terrorisierten das Hafenviertel im kolumbianischen Buenaventura -“ bis die Bewohner es zur „humanitären Zone“ erklärten.

Wie kann Frieden in Kolumbien aussehen? Ein Gespräch mit Nicolas Rodríguez Bautista vom ELN über die Verhandlungen zwischen Guerilla und Regierung.

KUBA
Ein Gericht in der kubanischen Hauptstadt Havanna hat 14 Funktionäre und drei ausländische Geschäftsmänner wegen Korruption in Zuckerindustrie, Bergbau und Tourismus verurteilt. Dadurch sei ein Schaden von fast 92 Millionen US-Dollar entstanden, heißt es in der Tageszeitung Granma.

Henry Kissinger erwog 1976 militärische Schläge gegen Kuba. Anlass war Fidel Castros Intervention in Angola, die die angestrebte Weltordnung gefährdete. Präsident Ford stimmte zu, wollte jedoch die Wahlen abwarten, die er dann aber verlor.

PANAMA
Das mittelamerikanische Land setzt auf einen Entwicklungsschub durch den Ausbau seiner berühmten Wasserstraße. Nicht alle werden davon profitieren.

VENEZUELA
Sie waren für seinen Schutz verantwortlich, doch sie wurden zu seinen Mördern. Der am 1. Oktober zusammen mit seiner Partnerin María Herrera in Caracas ermordete venezolanische Parlamentsabgeordnete Robert Serra (jW berichtete) ist offenbar das Opfer seiner eigenen Leibwächter geworden. Das teilte Venezuelas Präsident Nicolás Maduro am Mittwoch abend (Ortszeit) in einer Fernsehansprache mit.

Die Bolivarische Republik Venezuela ist neues nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat. Das südamerikanische Land wurde am Donnerstag in New York mit 181 Stimmen der anwesenden 182 Staaten in das einflussreichste Gremium der Vereinten Nationen gewählt.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 17. Oktober 2014

Sehr erwünschte Initiative “Anstifter„ in Stuttgart: Ein Offener Brief

Plakat zur Anstifter Konferenz am 8.11.2014 in Stuttgart
Ich möchte auf die Nachricht von Herrn Grohman zur anstehenden (bürgerschaftlichen) Konferenz am 8.11.2014 unter dem Titel -ºNSU im Staat-¹ direkt und öffentlich antworten, da es sich um sehr grundsätzliche Fragen handelt, die sich an vielen Orten, in vielen Initiativen stellen:

  • Was müssen wir der nicht-gewollten Aufklärung der NSU-Mord- und Terrorserie entgegensetzen, insbesondere mit Blick auf die Rolle der jetzigen Landesregierung in Baden-Württemberg, der ganz offensichtlich die -ºStaatsraison-¹ wichtiger ist als die Aufklärung?

  • Welche politische Konsequenzen auf dem Hintergrund welcher Fakten wollen und müssen wir gemeinsam stark machen?

Als ich vom Journalistenkollegen Thomas Moser von Ihrem Vorhaben erfahren hatte, war ich sehr froh über Ihre Initiative, da unsere Bemühungen, die politische Aufklärung voranzutreiben, bislang auf eine überraschend einige Große Koalition des Schweigens aller im Landtag vertretenen Parteien gestoßen sind.

Dieses parteiübergreifende Schweigekartell ist beschämend und selbstbelastend zugleich: Wissen doch alle Interessierten, dass Baden-Württemberg für den NSU eine Hochburg darstellte und der 2007 erfolgte Mordanschlag in Heilbronn auf Polizisten sicherlich der rätselhafteste Terroranschlag darstellt, der dem NSU zugeschrieben wird.

Da ich seit Jahren zum diesem Komplex arbeite, und sehr intensiv die Ereignisse in Baden-Württemberg verfolgt habe, bot ich Ihnen mehrere Texte und meine Mithilfe an, sowohl zur nicht-gewollten Aufklärung des Mordanschlages in Heilbronn 2007, zum schier unmöglichen Selbstmord des Zeugen Florian Heilig 2013, aber auch zu dem Abschlussbericht der vom Innenministerium eingerichteten -ºArbeitsgruppe Umfeld-¹, der vor Auslassungen und Falschmeldungen nur so stotzt.

Sicherlich kennen Sie auch meine Schlussfolgerungen:

  • Der geballte Unwille, den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, aufzuklären, ist nicht mit Pannen zu erklären, sondern mit dem Unwillen, die möglichen Täter zu fassen.

  • Wer die Fakten zu diesem Fall kennt, kann selbst bei Achtung geringsten kriminalistischer Standards nur zu folgendem Schluss kommen: Als direkte, unmittelbare Tatbeteiligte scheiden die der Tat verdächtigten NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus.

  • An dem Mordanschlag waren zwingend mehr Personen beteiligt, als bislang eingeräumt wird -“ womit auch das Konstrukt von einer neonazistischen Terrorgruppe aus exakt drei Mitgliedern ins sich zusammenbricht.

  • Die Rolle von V-Leuten, die in Baden-Württemberg operiert und Kontakt zum NSU-Netzwerk hatten, wird absichtlich und wider besseren Wissens bagatellisiert. Dazu gehört auch das Wissen der V-Frau Petra Senghaas mit Deckname -ºKrokus-¹. Ein Wissen, das man erst gänzlich unterschlagen hatte, um es später für gänzlich unglaubwürdig zu erklären.

  • Die Behörden in Baden-Württemberg hatten lange vor 2011 von der Existenz des NSU Kenntnis und leugnen dies bis heute (siehe VS-Mitarbeiter Günter Stengel, der bereits 2003 von der Existenz eines NSU Kenntnis erhielt und für seine Beharrlichkeit, dieses öffentlich zu machen, massiven Repressionen ausgesetzt ist)

  • Der Tod des Zeugen Florian Heilig am 16. September 2013, acht Stunden vor seiner Vernehmung, die Fakten, die auch die Familie dazu zur Verfügung gestellt hat, machen einen Selbstmord aus -ºLiebeskummer-¹ unwahrscheinlich, den Verdacht eines -ºFremdeinwirkens-¹ evident. Die Weigerung, auch die Möglichkeit eines Mordes in die Ermittlungen einzubeziehen, widerspricht allen Ermittlungsgrundsätzen.

Ich möchte die Aufführung zentralen, völlig offener Punkte hier beenden.

Da Sie von diesen Recherchen wussten, von den ausgezeichneten Beiträgen von Thomas Moser, die er für -ºKontext: Wochenzeitung-¹ schrieb, als auch von den zahlreichen Beiträgen von Prof. Hajo Funke, der sowohl die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses fordert, als auch seine massiven Zweifel am behaupteten Selbstmord von Florian Heilig öffentlich machte, bin ich über das völlige Schweigen zu diesen Themenkomplexen in Ihrer Kongress-Ankündigung mehr als enttäuscht.

Ohne diese Komplexe im Detail vorzustellen und auszuleuchten, muss jede Frage nach politischen Konsequenzen eine halt- und substanzlose Andeutung bleiben.

Keine Frage: Sie müssen meine Schlussfolgerungen nicht teilen, das erwarte ich auch nicht von meinem Publikum. Aber diese Komplexe vorzustellen, die für Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung sind, und ein Forum dafür zu schaffen, die verschiedenen Schlussfolgerungen streitbar zu machen, wäre einer -ºbürgerschaftlichen Konferenz-¹ mehr als würdig und angemessen gewesen.

All das wäre eine Anstiftung zum Nachdenken, zum Abwägen verschiedener politischer Schlussfolgerungen gewesen -“ auch in dem Wissen, dass die Fragen nach der gewollten Nicht-Aufklärung, nach der Beihilfe staatlicher Behörden beim Zustandekommen des NSU, beim Gewähren-Lassen eine -ºrote Linie-¹ überschreiten. Eine -ºrote Linie-¹, die wir alle mit uns herumtragen -“ und mit einer Portion Mut und Risiko überschreiten müssen. Das ist eine kleine Herausforderung, aber -“ mittlerweilen -“ keine unüberwindbare.

Wir bräuchten nur den vorsichtigen, die -ºEmpfindlichkeiten-¹ aller Parteien berücksichtigenden Andeutungen des Thüringer Abschlussberichts folgen ... und nicht dahinter zurückfallen:

"Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten (...). Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu." (S. 1582)

"Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen, die die Ermittlung des Aufenthalts der Flüchtigen hätten voranbringen können und deren Verbindungen zur Vorbereitung und Durchführung von Banküberfällen nahegelegt hätten, hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt ..." (S.1584)

Diese Schlussfolgerungen in einem NSU-Untersuchungsausschuss für Baden-Württemberg nachzugehen, ihnen in (parteipolitisch) unabhängigen Initiativen zu folgen, wäre ein längst überfälliger Schritt.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund -“ wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 2. Auflage

Deutschland: PKK-Verbot aufheben!

Es gibt inzwischen nicht zu wenig Aufhebens in unserem Land. Eher zuviel. Während die ganze Nation sich im Wohlsein zufrieden gibt, wühlt doch die gemeinsame Sorge. Wie können wir uns raushalten aus den qualvollen Wildnissen dieser Welt? Und damit wir uns auch richtig wohlfühlen in unserer einstweiligen Sicherheit, muss immer der eine oder andere Warnrufer auftreten. Hierzu eignet sich vor allem der eiskalte de Maizière. Die Unruhen in gewissen norddeutschen Hafenstädten zwischen Kurden und IS-Anhängern werden sofort zu allgemeinen Gefahr aufgeplustert. Huch, wenn es uns auch einmal so ginge wie den Türken oder sonstigen Bewohnern gefährlicher Länder! Wir wären ja unseres Lebens nicht mehr sicher. Also sofort schärfere Gesetze her. Uns darf so etwas nicht passieren. Niemals!

Und schon werden unbestimmte Gesetze beschlossen. Und der grundverwobene Rassismus wird angehoben. Braun im Gesicht? Herrscht da nicht schon der Bürgerkrieg vor? Und wer von den angeblichen Flüchtlingen ist nicht wirklich der eingeschleuste Feind. Der Böse an sich.

So wird unter dem Gesichtspunkt der Sorge die Urangst geweckt- und mit ihr genau die Strafgesetze, die wir so verabscheuen, wenn wir sie in Russland oder der Türkei entdecken.

Unter dem Schein öffentlicher Ruhe herrscht offenbar Ratlosigkeit. Was tun, wenn ein Nato-Partner - die Türkei - sich mit Bombenabwürfen genau gegen die einzigen wirklichen Verteidiger der Gebiete gegen die IS-Truppen wendet? An sich würde nach allem vornehmes Wegschauen sich anbieten. Kennzeichnend auch, dass nach den Morgennachrichten den ganzen Tag lang kein Wort bei ARD mehr über den Vorfall berichtet wurde. Keinerlei Einflussnahme der Regierung selbstverständlich. Nur - dass bei aller Vornehmheit des Wegschauens selbst die minimalsten Ziele der IS-Bekämpfung ganz offenbar in sich zusammenfallen. Wie will man die IS-Truppen wirkungsvoll bekämpfen, wenn auf der anderen Seite die Türkei diesen immer wieder zu Hilfe kommt.

Was bleibt in dieser Lage? Eine offene Provokation des Bündnispartners scheint den Angsthasen der Regierung zu gefährlich. Ein Rückzug der Beobachtung der Gebiete der Türkei durch unsere Patriots immer noch zu aufdringlich. Was aber spräche gegen eine Aufhebung des PKK-Verbots innerhalb der deutschen Grenzen? Tatsächlich haben sich die Kurden in unserer Gegend seit langem nicht mehr aufsässig gezeigt gegen unseren Staat. Und als Anerkennung ihres Kampfes für echte Gleichberechtigung sämtlicher Minderheiten ohne rassische Vorbehalte würde eine solche Aufhebung des Verbotes für alle anderen ein echtes Vorbild darstellen. Was 1992 für ein Verbot herhalten musste, wie berechtigt oder unberechtigt es damals schon war, muss heute unter veränderten Verhältnissen nicht mehr gelten.

Freiheit für die PKK - als aufforderndes Zeichen für alle. Vor allem für andere NATO-Länder. Und besonders für die Türkei selbst.

Stuttgart: "The Silent Revolution" Dokumentarfilm über Rojava / Westkurdistan

Flyervorderseite
Nach dem Ausbruch des syrischen Konflikts 2011 haben die KurdInnen in Westkurdistan, genannt Rojava einen dritten Weg eingeschlagen - unabhängig von der Assad-Regierung, dem Syrischen Nationalrat und der Freien Syrischen Armee. Die KurdInnen in Rojava begannen eine politische, soziale und kulturelle Erneuerung, die inzwischen zum Aufbau demokratischer Selbstverwaltungsstrukturen geführt hat.

Gerade jetzt, da sich die KurdInnen vor allem auch im Kampf gegen den IS (Islamischen Staat) hervorheben, ist es besonders interessant zu beleuchten, wie eine gelebte kurdische Unabhängigkeit aussehen kann. In Rojava begleitete das Filmteam mehrere Personen, die direkt oder indirekt am Aufbau eines selbstverwalteten Gebiets mitgearbeitet haben. Da geht es um Frauen, die als Milizionärinnen zur Waffe greifen, um LehrerInnen, die in Schulen die bislang verbotene kurdische Sprache lehren und um Menschen, die einen eigenen Fernsehsender aufbauen.

Regisseur: David Meseguer und Orio Graciá.
Sprache: Kurdisch mit deutschem Untertitel
Filmlänge: 54 Minuten
Eintritt: 5,00 €
Ort: Delphi Arthaus Kino | Tübinger Strasse 6

Veranstalter: Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart

Weitere Termine:

INFOVERANSTALTUNG mit Haluk Gerger & Tobias Pflüger
Sonntag, den 26.10.2014 | 14 Uhr | Raichberg Realschule Stuttgart

SOLIDARITÄTSDEMONSTRATION
Samstag, den 01.11.2014 | 16 Uhr | Lautenschlager Straße | HBF

Schorndorf: Kunst gegen Rechts

Workshops zum Mitmachen für alle am Nachmittag, abends die Eröffnung einer neuen Ausstellung, die bis Mitte November gezeigt wird: Die Initiative Rems-Murr nazifrei! lädt für Freitag, 17. Oktober 2014, zu ihrem Aktionstag "Kunst gegen Rechts" in die Manufaktur in Schorndorf ein.

Im Remstal, im Murrtal und auch im Filstal sind Nazis aktiv. Die Initiative Rems-Murr nazifrei! sensibilisiert seit Jahren für das Problem und macht mit Aktionen auf die Umtriebe der Neonazis aufmerksam. Sie organisierte erfolgreich Demonstrationen, Kundgebungen, Infoveranstaltungen und Konzerte "Rock gegen Rechts".

Nach dem Winterbacher Neonazi-Brandanschlag installierte der Künstler Peter Schmidt in enger Zusammenarbeit mit den Fotojournalisten Nico und Alfred Denzinger eine Wanderausstellung, die im Winterbacher Rathaus und in der Turnhalle der Lehenbachschule im Jahr 2013 mit Unterstützung der Gemeinde Winterbach gezeigt wurde. Weitere Stationen waren Berlin, Remagen, Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn.

Das mit der Winterbach-Ausstellung begonnene künstlerische Engagement der Initiative Rems-Murr nazifrei! wird nun erweitert in dem neu geschaffenen Bereich "Kunst gegen Rechts". Mit Unterstützung einiger Künstlerinnen und Künstler wurde als Start dazu eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen. Dabei besteht sowohl die Möglichkeit, Kunst zu betrachten, als auch selbst künstlerisch aktiv zu werden.

Am 17. Oktober 2014 gibt es den Aktionstag „Kunst gegen Rechts“

Wie die Konzerte „Rock gegen Rechts“ und die monatlichen Treffen der Initiative findet der Aktionstag in der Manufaktur statt.

Der aktive Teil startet um 15.30 Uhr. Es gibt Workshops zum Thema - unter anderem kann man Buttons herstellen und T-Shirts drucken, außerdem gibt es Streetart und ähnliche Angebote. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich -“ einfach kommen und mitmachen.

Ab 20 Uhr beginnt der nächste Teil. Die Kunstwerke aus den Work-Shops werden vorgestellt. Anschließend führt Gez Zirkelbach in die Ausstellung ein.

Kurze Zusammenfassung der Termine:

17. Oktober 2014:

• um 15.30 Uhr Workshops, Manufaktur, Hammerschlag 8, 73614 Schorndorf
• und um 20 Uhr Ausstellungseröffnung "Kunst gegen Rechts"

17. Oktober 2014 bis 14. November 2014:

• Ausstellung „Kunst gegen Rechts“ während der Öffnungszeiten der Manufaktur, Hammerschlag 8 in 73613 Schorndorf, www.club-manufaktur.de

Mit dem Bereich „Kunst gegen Rechts“ soll die Vielfalt antifaschistischen Engagements deutlich werden. Sie lebt von reger Beteiligung. Die Initiative Rems-Murr nazifrei! lädt daher alle ein, die Ausstellung am Eröffnungsabend oder während der Öffnungszeiten zu besuchen und/oder sich an den Aktionen selbst zu beteiligen.

Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten, aktiv zu werden. Alle Interessierten sind zu den regelmäßigen Treffen in der Manufaktur eingeladen. Infos dazu gibt es auf der Homepage der Initiative Rems-Murr nazifei! .

Folgende KünstlerInnen beteiligen sich:

Manfred Bodenhöfer, Graphiker, Maler und Zeichner aus Stuttgart, wird sich mit 2 Graphiken beteiligen.

Peter Schmidt zeigt seine Installation des Winterbacher Brandanschlags auf neun Menschen im Jahr 2011 zum ersten Mal in Schorndorf. Was wie eine Märklin-Eisenbahnlandschaft daherkommt, entlarvt die Heimat-Idylle als Treffpunkt von Neonazis, direkt vor unserer Haustür, dokumentiert mit großen Farbabzügen der beiden hier heimischen Fotografen Alfred Denzinger und Nico Denzinger. Auf den Fotos sind reale Überreste der barbarischen Vorkommnisse in der Gemeinde Winterbach zu sehen.

Angelika Fischer präsentiert Konzeptkunst in Form von T-Shirts und Texten zum Thema, wie Wege vom Rechtsextremismus in entfesselten Kapitalismus zu Faschismus und Krieg führen können.

Loubna Forer, eine Aktionskünstlerin aus Stuttgart wird eine Aktion zum Thema machen.

Maria Gideon präsentiert eine Studie „Innen sind wir roh“, die die in Berlin lebende Künstlerin ebendort durchführte und mit denen sie Rassismus ad absurdum führt und somit entlarvt.

Hardy Langer zeigt in seinem Ölbild „Die Besucher“ eine fast unheimlich wirkende Szene vom Schorndorfer Stadthallensee und wirft dadurch viele unterschiedliche Fragen auf wer diese Besucher denn sind?

Johann Schickinger ein Bildhauer und Zeichner aus Höchstädt/Donau ist in Schorndorf nach seiner Ausstellung „Wider die Verlogenheiten“ mit Gez Zirkelbach kein Unbekannter. In der Manufaktur zeigt er 2 ausdrucksstarke Lithographien, die die Anschläge von Mölln und Hoyerswerda zum Thema haben.

Gez Zirkelbach, Maler und Grafiker aus Schorndorf zeigt ein Acrylbild „Für die Opfer“ und schafft so Raum für Gedenken an die zahlreichen Opfer der gewalttätigen Neonaziangriffe in unserer Zeit in der BRD.

Quelle: Pressemitteilung

Zuletzt bearbeitet am 15.10.2014 15:30

Türkei: Ein weiterer Angriff auf die Pressefreiheit

Kurzinfo und Links zu
In der Türkei wurden die drei deutschen Fotografen Björn Kietzmann, Chris Grodotzki und Ruben Neugebauer in Diyarbakir festgenommen. Sie wollten über die Situation in der Ost-Türkei berichten. Ihnen wird vorgeworfen, "Spione" und "Provokateure" zu sein. Sie befinden sich im Moment im Gefängnis "Tem Sube Müdürlügü" in Diyarbakir und werden verhört.

Update 08:00: Inzwischen wurden die drei nach 31 Stunden freigelassen.

Die Seite Free Ruben, Chris und Björn informiert umfassend über den Vorgang, unter anderem ist heute nachmittag eine Protestkundgebung vor der türkischen Botschaft in Berlin geplant.

Weitere Informationen:

•

• FAZ:
Erdogan sieht ausländische Medien-Verschwörung: Deutsche Journalisten in der Türkei festgenommen


• Tagesschau: Türkei nimmt Journalisten in Gewahrsam. Drei deutsche Fotografen festgenommen

• Spiegel: Diyarbakir: Drei deutsche Journalisten in der Türkei festgenommen

• Welt: Spionage-Vorwurf: Deutsche Journalisten in der Türkei verhaftet

• Zeit: Kurdenproteste: Deutsche Journalisten in der Türkei verhaftet

• Photographers in Solidarity: Drei unserer Fotografen in der Türkei festgenommen

Stuttgart: Eröffnungsfest des Selbstverwalteten Stadtteilzentrums Gasparitsch

Flyer
Am 18. Oktober eröffnet das selbstverwaltete Stadtteilzentrum Gasparitsch. Mit einem bunten Programm für jung und alt sind alle herzlich zum Eröffnungsfest eingeladen.

15 Uhr: Eröffnung
Kaffee & Kuchen, Kinderprogramm, Getränke, Musik und weiteres Programm

ab 19:30 Uhr: Konzert
Livemusik mit verschiedenen Bands

Rotenbergstr. 125, 70190 Stuttgart
Ecke Abelsbergstr. U9 Haltestelle Raitelsberg

Mit dem selbstverwalteten Stadtteilzentrum Gasparitsch möchten wir einen kulturellen, politischen und sozialen Raum schaffen, in dem abseits von kommerziellen Angeboten alle Menschen einen Platz finden und diesen mitgestalten können. Unabhängig von Herkunft, Alter, Sexualität oder der Größe des Geldbeutels. Von der Hausaufgabenbetreuung bis hin zur politischen Veranstaltung sollten die Räumlichkeiten genutzt werden. Unser Motto hierbei lautet: Je mehr sich beteiligen, desto mehr ist möglich.

Friedensnobelpreis einfach mal ausfallen lassen!

Sie haben es wieder getan. Nach der peinlichen Überraschung mit Obama sollte es dieses mal auf eine ungefährliche Siebzehnjährige fallen. In der Hoffnung, dass die im Lauf ihres Lebens nicht weiter auffällt. Gott zum Gruß.

Aber das Beste wäre es wirklich gewesen, den Preis für dieses Jahr - oder gleich für die nächsten Termine - einfach ausfallen zu lassen. Die Verleihungen an wen auch immer erzeugen sonst unweigerlich die Illusion, es gebe da einen, der sich um Frieden kümmert. Uns ginge die Sache dann nichts mehr an. Und gerade in einer Zeit, in der die weltkräftigsten Bündnisse zum angeblichen Friedenserhalten schon zusammenbrechen, bevor sie überhaupt den ersten Schuß abgegeben haben, sollte die Nichtpreisverleihung darauf hinweisen, dass es keinerlei Garantien mehr gibt.

Soll sich doch jeder Staatsmann in der eigenen Residenz als Friedensfürst anhimmeln lassen! Alle anderen wissen dann, was davon zu halten sein wird. Heil Erdogan - wir verehren dich!

Arbeitskampf und Versammlungsfreiheit: Mit dem Versammlungsgesetz gegen Streikende?

2007, Schleswig-Holstein:

Die IG Bau bestreikt im Rahmen der Tarifrunde Baustellen. Bei Ansammlungen von Streikposten und Streikenden vor den Baustelleneinfahrten rufen die Unternehmer die Polizei wegen unangemeldeter Versammlung. Die Polizei greift in das Streikgeschehen ein, löst die Ansammlungen wegen fehlender Anmeldung auf, kesselt die Teilnehmer ein und stellt ihre Identität fest. Ermittlungsverfahren werden eingeleitet.

2008, München :

15 streikende Beschäftigte versammeln sich mit Transparenten und Flugblättern vor der Filiale der Modekette „Zara“ und machen ihren Streik bekannt. Nach einer Stunde beenden sie ihre Aktion. Der zuständige Gewerkschaftsfunktionär hat diese Aktion nicht als Versammlung angemeldet und wird deshalb vom Amtsgericht München wegen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu 1600 € Strafe verurteilt.

2012, Köln:

Ford-Beschäftigte aus Genk (Belgien) fahren nach Köln, um dort vor den Werkstoren von Ford gegen die Schließung ihres Werks zu demonstrieren. Dabei sollen Böller verwendet und Autoreifen angezündet worden sein. Sie werden stundenlang von einem riesigen Polizeiaufgebot eingekesselt,erkennungsdienstlich behandelt, einige in Gewahrsam genommen, die anderen nach Belgien abgeschoben.

Ein Jahr später beantragt die Staatsanwaltschaft 12 Strafbefehle beim Amtsgericht wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

2013, Großbettlingen (Kreis Esslingen):

Die Belegschaft der Firma Norgren kämpft gegen die Schließung ihre Werks und versucht den Abtransport von Anlagen durch die Blockade beider Werkstore mit Autos zu verhindern. Dabei befinden sie sich formal auf Firmengelände, das aber öffentlich zugänglich ist.

Dies führt dazu, dass sich zum einen das Landratsamt Esslingen als zuständige Versammlungsbehörde einschaltet, die Blockade für illegal erklärt und mit der Auflösung der angemeldeten Versammlung vor dem Werkstor droht. Zum anderen beantragt Norgren parallel dazu beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die IG Metall und 38 namentlich genannte Kollegen/innen, darunter den Versammlungsleiter der IGM, in der jedem Einzelnen 250.000 € Strafe angedroht werden und dem Versammlungsleiter alternativ Ordnungshaft.

Das Arbeitsgericht kassiert zwar die Strafandrohung gegen die 38 Kollegen/innen, gibt aber dem Antrag von Norgren statt und belässt die Strafandrohung gegen die IG Metall bzw. den Versammlungsleiter, den 2. Bevollmächtigten der IGM Esslingen Jürgen Gross, bei 250.000 € bzw. ersatzweise Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwiderhandlung

So verschieden gelagert diese Fälle auch sein mögen, so zeigen sie doch deutlich die Tendenz, staatliches Eingreifen in Arbeitskampf- und Streikgeschehen zugunsten der Unternehmer durch den Umweg über das Versammlungsgesetz bzw. diverse Länderversammlungsgesetze zu organisieren.

Eine Entwicklung, die in der gewerkschaftlichen Diskussion noch kaum eine Rolle spielt.

Die formaljuristische Konstellation ist relativ verworren: Es kollidieren zwei Grundrechte: die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG und das, was man allgemein „Streikrecht“ nennt, abgeleitet aus der Koalitionsfreiheit Artikel 9 Abs.3 GG. Ist die Versammlungsfreiheit ein Individualrecht, das jeder in Anspruch nehmen kann, so wird das Streikrecht nur Vereinigungen, d.h. In diesem Fall Gewerkschaften, gewährt.
„Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht.(ausgenommen sind hier Diktaturen und andere autoritäre Regimes -“ Anmerkung des Verfassers). Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis (...) Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unsrer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.“

So charakterisiert der Wiesbadener Appell „Für ein umfassendes Streikrecht“ den Zustand des Streikrechts hierzulande.

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien ist das Streikrecht in der Verfassung verankert als individuelles Recht jedes abhängig Beschäftigten auch unabhängig von einem Aufruf, Urabstimmung etc. durch die zuständigen Gewerkschaften in den Streik zu treten. Natürlich gibt es auch in diesen Ländern die verschiedensten Einschränkungen des Streikrechts (z.B. im Öffentlichen Dienst), aber z.B. die Beschränkung auf Tariffragen ist dort ebenso unbekannt wie das Verbot des Generalstreiks.

Wie die Fallbeispiele zu Anfang zeigen, droht dem ohnehin verstümmeltem Streikrecht hierzulande jetzt auch noch Ungemach von versammlungsrechtlicher Seite.

Spätestens nach dem Münchner Urteil gegen den verdi-Kollegen stellt sich die Frage, wie sich die Regeln des Versammlungsrechts mit der Natur von Arbeitskämpfen vertragen: „Müssen also Streikversammlungen, wenn sie außerhalb der Betriebe stattfinden, nach § 14 (VersG) angemeldet werden -“ und wenn ja, gilt dies für alle ohne Ausnahme ? Verstößt ein Arbeiter, wenn er bei einer Streikversammlung unter freiem Himmel seinen Arbeitshelm trägt, gegen das sogenannte Schutzwaffenverbot („passive Bewaffnung“) des § 17a VersG? Verletzt er das Waffenverbot, wenn er sein Arbeitsgerät mit sich führt ? Ist es mit der Koalitionsfreiheit zu vereinbaren, dass die Polizei, wie es § 12a VersG erlaubt, die Streikversammlung filmt und die Reden mitschreibt?“ („Streikgeschehen als anmeldepflichtige Versammlung“ H.Wächtler in „Arbeit und Recht“ Ausgabe 5/2009).

Allein die Anmeldepflicht hätte weitreichende Folgen: Wesentlicher Bestandteil gewerkschaftlicher Streiktaktik ist der Überraschungseffekt. Durch den Zwang zur vorherigen Anmeldung fällt dieser weg, die betroffenen Unternehmen können sich vorbereiten, im Fall der Münchner „Zara“-Filiale z.B. durch Doppelbesetzung zentraler Funktionen wie der Kasse, die schleswigholsteinischen Bauunternehmer durch vorübergehende Stornierung und Umdirigierung von Zulieferungen.

„Eine Pflicht zur vorherigen Anmeldung dieser Streiks würde die Kampffähigkeit der streikführenden Gewerkschaft in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.“ ( H.Wächtler s.o.)
Damit nicht genug. Eine angemeldete Versammlung braucht einen Versammlungsleiter. Wenn, wie im bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen, auch der gewerkschaftliche Versammlungsleiter auf „Zuverlässigkeit und Eignung“ überprüft wird, werden dessen persönliche Daten erfasst und mit polizeilichen und staatsschutzrechtlichen Dateien abgeglichen. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Eilentscheidung zum bayerischen Versammlungsgesetz vom 17.2.2009 deshalb auch davon, dass „(...) Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen (...) Teilnehmer an einer unbefangenen Mitwirkung in der vom Veranstalter vorgesehenen Weise hindern (können)“ (zitiert nach H.Wächtler s.o.).

Durch die dargestellten versammlungsrechtlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen kann der Staat direkt in den Arbeitskampf eingreifen, die Ausübung des Streikrechts würde von einer amtlichen Genehmigung abhängig gemacht.

Was ist zu tun?
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig Holstein vom 9.8.2012 fordert der DGB eine „Arbeitskampfklausel“: „Dies würde dem besonderen Charakter von Versammlungen im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen im Kontext des Artikel 9 Abs. 3 gerecht werden.“ Sie soll sicherstellen, „dass das weitergehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit seinen eigenen Schutzzweck behält und nicht über eine Beschränkung durch das Recht auf Versammlungsfreiheit teilweise leer läuft.“

So verständlich diese Anliegen ist, klingt die vom DGB vorgeschlagene Regelung doch etwas nach dem berühmten Sankt-Florians-Prinzip. In der Begründung für die Arbeitskampfklausel vom 27.1.2014 liefert der DGB darüber hinaus ein schönes Beispiel dafür, wie neue Regelungen nur neue Grenzen schaffen können: Es wird unterschieden zwischen Versammlungen, die „unmittelbaren Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - keine Anmeldung erforderlich -“ und Versammlungen, die nur „mittelbar über eine Solidarisierung der Öffentlichkeit Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - Anmeldung „sinnvoll“. Man darf gespannt sein, wie diese zwei „Versammlungsarten“ in der polizeilichen und juristischen Wirklichkeit voneinander abgegrenzt werden oder eben auch nicht.

Der DGB-Vorschlag greift aber insgesamt zu kurz. Vielmehr wäre es angebracht, wenn die Gewerkschaften auch die gesellschaftliche Dimension der Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt rücken würden und sich wesentlich offensiver in diese Auseinandersetzung einmischten. Die Initiative gegen das bayerische Versammlungsrecht von verdi Bayern sei hier beispielhaft genannt.

So sind ja auch die Gewerkschaften nicht nur beim Arbeitskampf von den Restriktionen des Versammlungsgesetzes betroffen, man denke nur daran, dass in Heilbronn und Ulm Kolleginnen und Kollegen durch Polizeikessel im Zusammenhang mit antifaschistischen Demonstrationen an der Teilnahme an Maikundgebungen des DGB gehindert wurden. Im Vorfeld der DGB-Demonstration am 1.Mai 2014 in Stuttgart führte die Polizei sogenannte „Vorkontrollen“ durch, bei denen Leute über längere Zeiträume festgehalten und an der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gehindert wurden. Dasselbe passierte bei der gewerkschaftsnahen Blockupy-Demonstration am 17.Mai 2014 ebenfalls in Stuttgart, zu der u.a. der verdi-Bezirk Stuttgart aufgerufen hatte.

Inhaltlich geht es darum, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass das Streikrecht und die Versammlungsfreiheit diejenigen Grundrechte sind, die die Möglichkeit eröffnen, tatsächlichen, spürbaren Druck auf Kapital und Politik auszuüben.

Die Kraft der kämpfenden Arbeiterklasse besteht in ihrer Fähigkeit, den Lebensnerv der kapitalistischen Gesellschaft, die Profitproduktion zu treffen. Gesamtgesellschaftlich wird diese Stärke noch wirksamer, wenn sie sich auf die Straßen und Plätze der Städte ergießt und sich dort mit anderen sozialen-und Protestbewegungen vereinigt.

Folglich muss alles dafür getan werden, diese Rechte nicht nur zu verteidigen, sondern zu erweitern in Richtung eines umfassenden Streikrechts und eines fortschrittlichen Versammlungsgesetzes.

Dazu schreibt das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Bezug auf die Versammlungsfreiheit: „Würde ein Artikel 8 - „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ - dieses Recht nicht vielleicht besser schützen können als jedes Versammlungsgesetz, das nur wieder neue Grenzen zu ziehen versucht ?“ ( Blockupy 2013 -“ Der Frankfurter Polizeikessel am 1.Juni 2013, S.69/70)

Diese Überlegung ist nicht von der Hand zu weisen. So wurde in Frankreich das Streikrecht ursprünglich ebenfalls unter Gesetzesvorbehalt gestellt („Näheres regelt ein Gesetz“). Dieses Gesetz wurde aber nie verabschiedet bzw. die Verabschiedung scheiterte am Widerstand der Arbeiterbewegung.

Dies weist auf einen grundsätzlichen Aspekt der Auseinandersetzung hin: Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen. Es geht nicht in erster Linie um ausgeklügelte Gesetzesformulierungen, sondern um den Einsatz der Kraft der Gewerkschaftsbewegung und anderer sozialer- und Protestbewegungen für die Verteidigung und Erweiterung der Grundrechte.
Trotzdem sollen einige Eckpunkte der Ausgestaltung eines möglichen „zukünftigen“ Artikel 8 des Grundgesetzes genannt werden:

  • Das Recht, die Form und Ausgestaltung der Versammlung frei zu wählen.

  • Die Vorrangigkeit der Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Gesetzen wie den Vorschriften der Polizeigesetze, der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Gewerbefreiheit. Also keine Einschränkungen der Versammlungsfreiheit z.B. wegen der „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ oder angeblicher Umsatzeinbußen des Einzelhandels.

  • Das Verbot aller Maßnahmen staatlicher Organe und Institutionen, die geeignet sind, die äußere und innere Versammlungsfreiheit zu gefährden, insbesondere Videoüberwachung, Polizeikessel, „enge Begleitung“ durch Polizeiketten.

Und last but not least die Kostenfreiheit aller Amtshandlungen im Rahmen der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit (Anmeldegebühren etc.) und die Aufhebung aller Bannmeilengesetze.

Nachtrag:

  • Die Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer am IG Bau-Streik 2007 in Schleswig Holstein wurden allesamt eingestellt.

  • Der Münchner verdi-Kollege ging in die nächste Instanz vor das Landgericht. Dieses setzte den Prozess aus bis zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz. In der Eilentscheidung wurde der Verstoß heruntergestuft zur Ordnungswidrigkeit. Dadurch war kein Straftatbestand mehr gegeben, das Verfahren wurde eingestellt.

  • Gegen die Strafbefehle haben alle betroffenen Ford-Kollegen/innen aus Genk Widerspruch eingelegt. Der erste Prozess fand am 11.Juni vor dem Amtsgericht Köln statt.

  • Norgren hat die Anlagen abtransportiert. Nach neun Wochen Streik wurde in der Urabstimmung der ausgehandelte Sozialtarifvertrag mit 88% Zustimmung angenommen. Das Werk wurde Ende 2013 geschlossen.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Solidarität mit dem Widerstand von Kobanê - Demo 11.10. in Düsseldorf

Kobanê wird niemals aufgeben!
Solidarität mit dem Widestand von Kobanê
Kommt zur bundesweiten Demonstration am 11. Oktober 2014 in Düsseldorf
Gemeinsam gegen den faschistischen Terror des Islamischen Staates (IS)!


Der Kanton Kobanê in Rojava, im Norden Syriens, wird seit mehr als drei Wochen von den Terrorbanden des Islamischen Staates (IS) an drei Seiten, und von türkischen Truppen im Norden, belagert. Gegen ein drohendes Massaker an der kurdischen Bevölkerung Kobanês kämpfen zur Stunde an den Grenzen der Stadt Selbstverteidigungseinheiten der YPG/YPJ in einem entschlossenen und mutigen Widerstand mit leichten Waffen gegen die Panzer und eine schwere Artillerie des IS. Fast stündlich werden neue Angriffswellen des IS zurückgeschlagen.

Die Gefahr eines Genozids ist offensichtlich und dürfte der Weltöffentlichkeit ausreichend bekannt sein. Die Enthauptungen von Journalisten und Helfern aus England und den USA ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der Massenmord an Ezidinnen und Eziden, den der IS Mitte diesen Jahres im Nordirak in Åžengal begangen hat, spricht eine deutliche Sprache. Tausende Männer, Frauen und Kinder wurden ermordet, hunderte Frauen wurden auf Sklavinnenmärkten verkauft und Zehntausende befinden sich auf der Flucht.

Doch der IS ist keine plötzliche Erscheinung, er wurde und wird systematisch unterstützt von Saudi Arabien, Qatar und vor allem der Türkei. Täglich finden Waffenlieferungen durch die Türkei an den IS -“ gerade bei Kobanê -“ statt und es werden systematisch weitere Dschihadisten unter den Augen des türkischen Militärs über die Grenze geschleust. Gleichzeitig werden Kurdinnen und Kurden an der Grenze zu Kobanê mit Gasgranaten und scharfer Munition von türkischen „Sicherheitskräften“ beschossen, weil sie der Bevölkerung von Kobanê zu Hilfe eilen wollen.

Ziel der Türkei ist, das basisdemokratische Projekt der „Demokratischen Autonomie“ und somit die Kantone Rojavas mit Hilfe des IS zu vernichten. Dabei spielt sie ein doppeltes Spiel. Einerseits wird der IS gestärkt, andererseits dient der IS als Begründung für die Errichtung sogenannter Pufferzonen in Rojava, was de facto eine Aufteilung Rojavas zwischen dem IS und der Türkei bedeutet.

Damit macht sich die Türkei massiv mitschuldig an dem Völkermord des IS in Åžengal und den entsprechenden Versuchen in Rojava. Die Türkei ist bester Abnehmer deutscher Rüstungsgüter, ebenso wie Qatar. Wenn die Türkei nun Waffen an den IS liefert, so können dies auch deutsche Waffen sein, oder sie können durch deutsche Waffen ersetzt werden. In beiden Fällen steht die Bundesregierung in der Mitverantwortung.

Anstatt aber endlich politischen Druck auf die türkische Regierung auszuüben, beschließt sie erneut Waffenexporte in die Region an Staaten, die den IS lange Zeit unterstützten und das offenbar noch immer, zumindest indirekt, tun.

Wir sehen uns einer Konstellation vergleichbar mit dem spanischen Bürgerkrieg in den 1930er Jahren gegenüber. Die VerteidigerInnen der Republik -“ wie heute in Rojava -“ wurden aus geopolitischen Überlegungen von fast der ganzen Welt fallen gelassen und der Faschismus konnte so wesentlich leichter seine Fratze über Europa erheben. Wenn wir jetzt nicht konsequent und gemeinsam überall dem Faschismus des IS entgegentreten, dann wird die Welt zu spät in einem Alptraum aufwachen.

Die multiethnischen und multireligiösen Selbstverwaltungsstrukturen im Kanton Kobanê und Rojava müssen endlich anerkannt und auf allen Ebenen -“ auch mit effektiven Waffen -“ unterstützt werden, um ein Blutbad ungeheuren Ausmaßes noch verhindern zu können. Das dortige entwickelte Modell könnte beispielhaft für die Demokratisierung und die Frauengleichberechtigung im Mittleren Osten sein. Der menschenfeindliche IS dagegen ist eine Bedrohung für den Mittleren Osten und die gesamte Welt. Mit dem Widerstand gegen den IS aber -“ wie zurzeit in Kobanê -“ wird die Menschlichkeit verteidigt!

Weitere Informationen zur aktuellen Lage unter: http://civakaazad.com/ und http://isku.org

Wir rufen alle DemokratInnen, AntifaschistInnnen und HumanistInnen zur Teilnahme an der Demonstration auf!

Auftaktkundgebung am:
Datum: 11. Oktober 2014, um 10.00 Uhr
Ort: Düsseldorf, vor dem DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Straße, (Gegenüber dem Hbf)

Zu der Demonstration rufen auf:
PYD (Partei der Demokratischen Einheit), NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland), AABK (Alevitische Union Europa), DIDF (Föderation Demokratischer Arbeitervereine), ADHK (Konföderation für Demokratische Rechte in Europa), AKB (Union der Menschen aus Kocgiri in Europa), Armenian Concil of Europe, Asurisches Kulturzentrum, ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa), AvEG-KON (Konföderation der unterdrückten Immigranten in Europa), CIK (Föderation der islamischen Gesellschaft Kurdistan), Civanen Azad (Kurdische Jugendorganisation), ESU (Assyrische Union in Europa), Europäische Initiative aus Maras, Europäische Initiative der Menschen aus Karaocan, Europäische Initiative der Menschen aus Kürecik, FEDA (Föderation der Demokratischen Alewiten e.V.), FKE (Föderation der Yezidischen Vereine e.V.), Gesellschaft für Dersim Wiederaufbau, IVK (Verein der Islamischen Union Kürdistan), KKP (Kommunistische Partei Kurdistans), MDDP (Demokratische Veränderungspartei Mesopotamien), Mesopotamisches Kulturzentrum, NOR ZARTONK (Armenische Gesellschaft), TJKE (Kurdische Frauenbewegung in Europa), Verein der Völkermordgegner Dersim, Yasayacak Dünya - Devrimci Proleter, YXK (Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V.)

Via: Civaka Azad