Nach den erfolgreichen Protesten gegen Naziaufmarsch: Demo ab 14 Uhr in Heilbronn!
Wir rufen unsere Leser auf, sich an den Protesten zu beteiligen und anschließend gemeinsam zu demonstrieren: 1. Mai -Nazifrei!
»Keine Regierung kämpft gegen den Faschismus, um ihn zu zerstören. Wenn die Bourgeoisie sieht, dass ihr die Macht aus den Händen gleitet, erhebt sie den Faschismus, um an ihren Privilegien festzuhalten.« Buenaventura Durruti Dumange
Bereits das zweite Mal konnte ich in Stuttgart an der Demonstration „Heraus zum Revolutionären 1. Mai“ teilnehmen. Zwar wird den Schwaben gerne eine beschauliche Ruhe unterstellt, ich bin jedoch jedes Mal wieder überrascht und erfreut wie viele aktive, linke Jugendliche es hier gibt. So stand auch die Demo 2011 am 30. April unter dem Motto: „Wir werden deutlich machen, wofür der 1. Mai steht: Für internationale Solidarität und eine Perspektive jenseits des Kapitalismus!“ Zu diesem Anlass wurde eine gemeinsame 1. Mai Zeitung von der Marxistischen Aktion Tübingen, der Revolutionären Aktion Stuttgart, der Revolutionären Linken Heilbronn und AktivistInnen aus mehreren Städten herausgegeben. Sie behandelte insbesondere das Thema „Alles Extremismus?“.
Bereits im Vorfeld der Demo gab es in Stuttgart die üblichen schikanösen Vorkontrollen der Polizei. Dabei wurden jungen Menschen rote Fahnen abgenommen, mit der Begründung, die Stiele wären zu dick. Besenstiele! Außerdem sollten sie sich abfotografieren lassen, ansonsten wurde mit Platzverweis gedroht. Desweiteren wurde von der Polizei angedroht, wer heute verhaftet wird, kommt nicht vor morgen frei, um eine Fahrt nach Heilbronn zu verhindern. Die Fahnen werden auch nicht eher wieder rausgerückt, da sie ja in Heilbronn genutzt werden könnten, Nazis zu schlagen... Es handelte sich dabei natürlich um reine Schikanen und Einschüchterungsversuche, ist diese Demonstration der Staatsmacht doch ein großer Dorn im Auge!
Um 15.30 Uhr startete die Demonstration nach eine Auftaktkundgebung im Zentrum Stuttgarts. Die Route führte mit mehreren hundert Teilnehmern unter vielen roten Fahnen und mit sehr guten Transparenten durch die Stadt. Dabei blieben leider auch die jährlich wiederkehrenden Provokationen von der Polizei nicht aus. Eine Demonstration, die sich in einen Wanderkessel verwandelt, da darf man schon fragen, wo ist sie denn, die demokratische Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, die in diesem Staat so hochgelobt wird, wenn gleichzeitig versucht wird diese Meinungsäußerung so niedrig wie möglich zu halten? Es wurden lautstark viele Parolen gegen Kapitalismus, die Bundeswehr und für eine gerechtere Gesellschaft skandiert. Am Rand wurden Flugblätter an Passanten verteilt, “Leid-tragende waren die Autofahrer, die oft warten mussten. Das störte aber in der Demonstration niemanden.
Während der Demonstration gab es mehrere Zwischenkundgebungen mit Redebeiträgen, die sich einmal um eine deutliche Kritik am kapitalistischen System drehten, anderseits auch die rassistischen Angriffe gegen Migranten, zuletzt im nahen Winterbach, und den geplanten Naziaufmarsch am 1. Mai in Heilbronn thematisierten.
Zeitgleich fand in Stuttgart eine kurdische Demonstration zum 1. Mai statt, in der unter Anderem die Freiheit für Abdullah Öcalan gefordert wurde. Leider war eine Vereinigung der beiden Demonstrationen nicht möglich, nachdem dies von der Polizei verhindert wurde.
Abends gab es ein Politik- und Kulturfest im alternativen linken Jugendzentrum Lilo Herrmann in Stuttgart. Liselotte Herrmann, eine antifaschistische Widerstandskämpferin aus Stuttgart, wurde am 20. Juni 1938 in Berlin-Plötzensee von den deutschen Faschisten hingerichtet. Das Jugendzentrum entstand 2010 und trägt seit dem ihren Namen. Das sagt sicher viel über das sehr gute Verständnis der Menschen aus, die dieses Zentrum betreiben. Bei dem Fest gab es in der Volksküche leckere veganes Essen, ein Quiz mit teilweise sehr schwierigen Fragen zur Politik und mehrere Musikakts.

UA-110/2011 Index: AMR 51/028/2011 12. April 2011
Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) am 28. März die Rechtsmittel des im US-Bundesstaat Georgia einsitzenden Todestraktinsassen Troy Davis abgewiesen hat, muss der Gefangene damit rechnen, dass nun zum vierten Mall innerhalb von vier Jahren ein Hinrichtungstermin gegen ihn festgesetzt werden wird. Troy Davis ist vor zwei Jahrzehnten wegen eines Verbrechens zum Tode verurteilt worden, das möglicherweise gar nicht von ihm, sondern von einer anderen Person begangen worden ist.
Troy Davis wurde 1991 für schuldig befunden, zwei Jahre zuvor in Savannah im Bundesstaat Georgia den Polizisten Mark Allen MacPhail ermordet zu haben. Unmittelbare Beweise für seine Täterschaft wurden nicht ermittelt. Die Mordwaffe beispielsweise ist bis heute nicht aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft stützte das Verfahren gegen Troy Davis weitgehend auf die Aussagen von ZeugInnen. Seit Ende des Prozesses haben sieben der HauptbelastungszeugInnen ihre damaligen Aussagen zurückgezogen oder abgeändert. Einige von ihnen geben an, seinerzeit von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein.
Im Jahr 2009 ordnete der Oberste Gerichtshof der USA eine Beweisanhörung an, um die Unschuldsbehauptung von Troy Davis zu überprüfen. Bei der daraufhin für Juni 2010 einberufenen Anhörung ging US-Bezirksrichter William Moore nicht der Frage nach, ob der Staat die Schuld des Gefangenen über alle Zweifel erhaben nachweisen kann. Vielmehr prüfte Richter Moore die Frage, ob Troy Davis anhand “klarer und überzeugender Beweise- darlegen kann, dass ihn “kein mit Bedacht agierender Geschworener angesichts der seit dem Mordprozess 1991 neu aufgetauchten Beweismittel für schuldig befunden hätte-. Richter Moore hielt schriftlich fest: - Herr Davis ist nicht unschuldig-. An anderer Stelle seines Urteils räumte er ein, dass die von Troy Davis neu präsentierten Beweise “gewisse geringe- Zweifel an seiner Schuld begründen und die Anklagevertretung ihren Fall nicht “wasserdicht- präsentiert habe. Im Verfahren des Jahres 1991 hatten die Geschworenen Troy Davis für “über jeden Zweifel erhaben- schuldig befunden. “Mit mathematischer Sicherheit-, so Richter Moore, sei die Schuld des Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen worden.
Am 28. März 2011 lehnte es der Oberste Gerichtshof ab, sich mit dem Fall Davis zu befassen. Damit war der Weg für den US-Bundesstaat Georgia frei, einen Hinrichtungstermin anzuberaumen. Im Jahr 2007 war Troy Davis seiner Exekution nur knapp entgangen. Damals hatte der Begnadigungsausschuss von Georgia ihm einen Hinrichtungsaufschub gewährt und erklärt, die Mitglieder des Ausschusses würden der Exekution nur zustimmen, wenn “jeder Zweifel an der Schuld des Angeklagten ausräumt ist-. Im Jahr 2008 wurden gegen Troy Davis zwei weitere Hinrichtungsbefehle ausgestellt, die Gerichte jeweils wieder aufhoben.
Seit 2007 haben drei Bundesstaaten der USA die Todesstrafe aus ihren Gesetzbüchern gestrichen. Die Gouverneure der drei Staaten haben, als sie die entsprechenden Gesetze unterschrieben, erklärt, die Gefahr eines nicht wieder gut zu machenden Fehlurteils habe sie dazu bewogen, für die Abschaffung der Todesstrafe einzutreten. Seitdem Troy Davis im Todesstrakt inhaftiert ist, sind in den USA mehr als 90 andere TodestraktinsassInnen wegen nachgewiesener Unschuld freigelassen worden. Während ihres Prozesses waren sie alle ohne begründete Zweifel schuldig gesprochen worden.
EMPFOHLENE AKTIONEN
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Die Stadt Heilbronn verbietet antifaschistische Kundgebungen gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai und untersagt damit jeden sicht- und hörbaren Protest.