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Vernetzung von Beobachter*innen des PUA »Neukölln-Komplex« an Berliner Koalitionsverhandlungen

Berlin, 02. November 2026 – Die Vernetzung von Beobachter*innen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum »Neukölln-Komplex« appelliert an die künftigen Koalitionsparteien in Berlin, die im PUA gewonnenen Erkenntnisse zentral in die Verhandlungen zum neuen Koalitionsvertrag einzubeziehen. Die geforderten Maßnahmen zur Bekämpfung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt dürfen nicht durch Forderungen nach einem Ausbau der Polizei oder des Verfassungsschutzes unterlaufen werden.

„Der Untersuchungsausschuss hat eines eindrucksvoll belegt: Die mangelnde Bekämpfung rechter Gewalt ist kein Ressourcenproblem. Der PUA hat gezeigt, dass die Behörden nicht willens waren, den Neukölln-Komplex angemessen aufzuklären. Wer angesichts dieser Erkenntnisse nunmehr mehr Befugnisse und Personal für ebendiese Behörden fordert, ignoriert die Lehren aus dem Ausschuss. Wir erwarten von den Parteien, dass sie im Koalitionsvertrag den Schutz der Betroffenen in den Vordergrund stellen." (Claudia v. Gélieu, Betroffene des Neukölln-Komplex)

Erfahrungen aus dem Untersuchungsausschuss zeigen strukturelle Defizite

Der PUA hat gezeigt, dass das Fehlverhalten von Polizei und Verfassungsschutz und die fehlenden Ermittlungserfolge keine Folge von Ressourcenmangel waren. Ein Ausbau der Sicherheitsbehörden ist daher keine Lösung für die strukturellen Probleme, die den Sicherheitsbehörden zugrunde liegen. Vielmehr müssen folgende Punkte verankert werden:

  • Schutzrechte stärken: Die Rechte und der Schutz von Betroffenen rechter Gewalt gegenüber den Behörden müssen ausgebaut werden. Beratungsstellen und zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen müssen dauerhaft gestärkt und finanziert werden. Es müssen verbindliche Konzepte für Betroffene und Zeug*innen zur Prävention und zum Schutz vor rechter und rassistischer Gewalt entwickelt werden. Unabhängige Beschwerdestellen müssen zu Institutionen mit umfassenden Rechten, ausreichenden Mitteln und eigenständigen Ermittlungsbefugnissen ausgebaut werden.

  • Fehlverhalten innerhalb der Behörden muss aufgeklärt und verfolgt werden: Die Öffentlichkeit muss über die Anzahl und den Ausgang von Disziplinarverfahren informiert werden. Darüber hinaus wird gefordert, dass Verbindungen von Polizei und Verfassungsschutz in die extrem-rechte Szene konsequent aufgeklärt werden. Qualifikation und Sensibilisierung innerhalb der Behörden sind verbindlich sicherzustellen. Dazu gehören verpflichtende Antirassismus-Trainings, Schulungen zur Szenekunde und feste, geschulte Ansprechpersonen für rechte Gewalt. Konzepte zum Schutz vor Rassismus und Antisemitismus sowie extrem-rechter Gewalt und Terror müssen entwickelt und umgesetzt werden.

  • Transparenz herstellen: Die Rechte von Untersuchungsausschüssen gegenüber den Behörden müssen ausgebaut und vollständige Öffentlichkeit muss gewährleistet werden. Dazu gehören die Offenlegung von Akten, die Änderung von Geheimhaltungseinstufungen und die Veröffentlichung von Wortprotokollen. Über Geheimeinstufungen darf nicht länger von den Behörden selbst entschieden werden, sondern durch eine unabhängige, demokratisch legitimierte Instanz. Zudem braucht es kritischen, investigativen Journalismus und eine kontinuierliche öffentliche Berichterstattung, die von den Behörden unterstützt werden muss. Bestimmungen, die einer demokratischen Transparenz und Kontrolle entgegenstehen, müssen geändert werden. Das Informationsfreiheitsgesetz muss ausgebaut, nicht eingeschränkt werden. Alle eingestellten Ermittlungen sollen verpflichtend evaluiert werden.

  • Zivilgesellschaft einbeziehen und stärken: Unabhängige Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen gleichwertig in Untersuchungsausschüsse einbezogen werden. Unabhängige zivilgesellschaftliche Expertise zu extrem-rechter Gewalt und Terror, etwa von Initiativen und Organisationen wie MBR, ReachOut oder Berliner Register, ist zu stärken. Allen Angriffen, Infragestellungen und Mittelstreichungen muss entschieden entgegengetreten werden. Der aktuelle Versuch der Berliner Finanzbehörden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. die Gemeinnützigkeit zu entziehen, muss zurückgewiesen werden.

  • Rücknahme der Berliner ASOG-Novelle: Die Berliner ASOG-Novelle vom Dezember 2025 ist zurückzunehmen, da finanzielle und personelle Aufstockungen sowie weitere Überwachungsmaßnahmen den Erkenntnissen des PUA widersprechen und die strukturellen Probleme nicht lösen. Was sich als ineffektiv erwiesen hat und sich demokratischer Kontrolle entzieht, ist abzuschaffen. Dazu gehören insbesondere der Verfassungsschutz und weitreichende Ermessensspielräume der Sicherheitsbehörden.

  • AfD: Auch der PUA zum Neukölln-Komplex hat gezeigt, dass die AfD personell und ideologisch mit rechter Gewalt verbunden ist. Wir fordern die Koalitionsparteien dazu auf, sich für ein Verbot einzusetzen.

Die Vernetzung von Beobachter*innen hat den PUA zum »Neukölln-Komplex« über mehrere Jahre begleitet und dokumentierte zahlreiche Versäumnisse bei der Aufklärung rechter Gewalt und struktureller Probleme in den Sicherheitsbehörden.

Weitere Informationen: Handeln statt Reinwaschen! Betroffene und Zivilgesellschaft zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss »Neukölln-Komplex«, Herausgeber: Vernetzung von Beobachter*innen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) »Neukölln-Komplex«, Berlin 2026

Quelle: Pressemitteilung 02. November 2026


 

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