trueten.de

»Hier mußt du allen Zweifelmut ertöten, hier ziemt sich keine Zagheit fürderhin.« Dante

Pegida kommt - und die Stadt Stuttgart rollt den roten Teppich aus.

Heimreise der PegIdA Nazis in SSB Bussen
Pegida meldet eine Kundgebung für den 17. Mai 2015 an. Am selben Tag, zur selben Zeit findet der Frühlingsflohmarkt mit zehntausenden Besuchern und die Radsternfahrt mit 6000 Teilnehmern statt.

Eigentlich Grund genug, die Pegida-Demonstration an diesem Ort (Kronprinzplatz) und zu diesem Zeitpunkt nicht zu genehmigen. Oder sie in ein innenstadtfernes Gewerbegebiet zu verlegen, wie es verschiedene andere Städte schon praktiziert haben.

Beim Amt für Öffentliche Ordnung - kein Gedanke daran.

Am 17.5. versammeln sich an die 4000 Gegendemonstranten in der Innenstadt rund um den Kronprinzplatz: Die zweite Möglichkeit, die Pegida-Demonstration aufgrund der sogenannten Gefahrenabwägung zu verbieten.

Nichts dergleichen geschieht.

Stattdessen werden die Faschisten - und um solche handelt es sich - von der Polizei in Kleingruppen durch die Gegendemonstranten geleitet und wenn es sein muss, wird diesen der Weg auch frei geprügelt:

Faschisten, die mit Thor-Steinar-T-Shirts gar keinen Hehl aus ihrer Gesinnung machen, oder auch die "Berserker Pforzheim", eine faschistische Hooliganbande, die bei den Hooligankrawallen in Köln und Hannover so heftig mitgemischt hatten, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht umhin kamen, Ermittlungsverfahren gegen einzelne Mitglieder einzuleiten.

Die posieren fröhlich mit ihrem Banner vor den Pressefotografen, ohne dass die Ordnungskräfte einschreiten.

Die haben "Wichtigeres" zu tun: Antifaschistische Gegendemonstranten , die Eier geworfen haben sollen, bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren - und das ist durchaus wörtlich gemeint: BFE-Greiftrupps nehmen sie höchst "unsanft" fest.

Überflüssig zu erwähnen, dass die Pegida-Faschisten ihre Kundgebung in voller Länge durchführen können. Auch beim Abtransport der Faschisten nach Ende der Kundgebung läuft der Rundum-Wohlfühlservice der Stadt Stuttgart für Faschisten zur Hochform auf.

Der Abtransport erfolgt mit Bussen der SSB. Die SSB ist ein städtisches Unternehmen, ihr Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Ob die Busfahrer auch Angestellte der SSB waren, ist nicht bekannt und auch nicht, ob den Pegida-Organisatoren dieser Shuttle-Service in Rechnung gestellt wird. Auch ist nicht bekannt, ob ein Auslandsaufenthalt des OB in Australien ihn von seinen Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzenden der SSB entbindet.

Im übrigen verfügt die Polizei auch über Fahrzeuge entsprechender Größe, die Gefangenentransporter, was aber natürlich den zartbesaiteten Pegida-Faschisten nicht zugemutet werden kann, allein schon deshalb, weil in der Regel nur linke "Gewalttäter" diese Fahrzeuge von innen zu sehen bekommen.

Vor Abfahrt der SSB-Busse muss natürlich die Straße von Gegendemonstranten "gesäubert " werden. Dieser Sprachgebrauch hat eine lange, furchtbare Tradition in Deutschland, wird aber nichtsdestotrotz mehrmals von den Einsatzleitern verwendet. Der Autor ist Ohrenzeuge.

Was sich dann dabei abspielt, sind Jagdszenen in der Großstadt, Jagd auf Menschen wohlgemerkt: Entlang der Theodor-Heuss-Straße rennen völlig enthemmte BFE-Einheiten und berittene Polizei Gegendemonstranten schlicht über den Haufen.

Schließlich ist die Straße frei und die SSB-Busse kutschieren die Pegida-Faschisten, links und rechts eskortiert von Polizei zu Fuß im Laufschritt, auf Pferden im Galopp und in Einsatzfahrzeugen zu ihrem Bestimmungsort.

Nicht alle Pegida-Faschisten waren gemeinsam angereist. Aber auch für die, die sich für ihre Abreise öffentlicher Verkehrsmittel bedienen, ist gesorgt. So wird die S-Bahnstation Stadtmitte komplett polizeilich gesperrt. Komplett heißt: Alle oberirdischen Zugangswege, alle Abgänge, und dann schließlich auch der Zugang zu den Rolltreppen hinunter in die S-Bahnstation.

Denen, die es aufgrund von Ortskenntnis und Wurschtigkeit der Staatsdiener an den vorgeschobenen Auffanglinien, geschafft haben bis zu den Rolltreppen vorzudringen, wird als Begründung für diese polizeiliche Maßnahme eröffnet, man müsse die Abfahrt der Pegida-Demonstranten sichern.

Und klar: Bei so viel Fürsorge für eine Handvoll Faschisten wird dann halt mal das Grundrecht auf Freizügigkeit für den Rest der Welt suspendiert.

Bemerkenswert dabei ist, dass das Amt für Öffentliche Ordnung ja eigentlich ein großer Verfechter der "Leichtigkeit des Verkehrs" ist - wenn es sich z.B. um die Montags-Demos der S 21-Gegner handelt. Das wird bis zum Verwaltungsgerichtshof durchgefochten, wenn es sein muss.

Aber hier braucht es kein Gericht, um die diffizile Güterabwägung zwischen Einschränkung der Freizügigkeit und Versammlungsrecht vorzunehmen.

Da wird das Recht beherzt von der Exekutive - einer Polizeikette - in die Hand genommen und gebeugt - von einer richterlichen Anordnung war jedenfalls vom Einsatzleiter nichts zu hören.

Und heute wird der Pressesprecher der Polizei, Herr Keilbach, wieder verkünden, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut sei und jeden Aufwand rechtfertige - zumindest wenn Faschisten demonstrieren. Aber das sagt er natürlich nicht.

Württembergische Landesbühne Esslingen zeigt: Neuinszenierung der "Bauernoper"

"Denn gegen Adel, gegen Pfaffen
Da hilft nicht Demut, sondern Waffen
Man muss mit Herren - ihr werdet sehn -
Die Sprache reden, die sie verstehen
- Der Bauer zeigt jetzt, dass er`s kann:
Fünfzehn/fünfundzwanzig - dran, dran, dran!"

Es waren u.a. diese Zeilen aus dem "1525-Lied" der "Bauernoper", mit denen sich der Autor Yaak Karsunke in den 1970iger Jahren viel Ärger einhandelte.

So kam eine Fernsehaufzeichnung der Aufführung nicht zustande, da die beteiligte Sendeanstalt an diesem Lied Anstoß nahm.

Die Brisanz und damalige Popularität des Stückes über den deutschen Bauernkrieg von 1525 ist aber eher auf die vielen Parallelen zur aktuellen Lage des "gemeinen Mannes" ("...den man so lange bescheißt, bis ihm der Geduldsfaden reisst"), die das Stück transportiert, zurückzuführen:

1973 durch das Landestheater Tübingen (LTT) uraufgeführt, erlebte das Stück 84 Aufführungen mit mehr als 40.000 Zuschauern.
Eine folgende Neuinszenierung für das Theater am Turm ( Frankfurt a. Main) brachte es ebenfalls auf über 80 Aufführungen.

Die Parallelen des Stücks zu heute sind vielfältig:
So wird mancher Stuttgart 21-Gegner ins Staunen geraten, wie der Truchsess, Georg der III., von Waldburg-Zeil schon vor 490 Jahren die aufständischen Bauern erst per Schlichtung und "Runden Tisch" über selbigen gezogen hat, um sie dann - uneinig und zerstritten - in der Schlacht von Böblingen zu massakrieren.

Interessant ist auch, dass sein Nachfahre heute noch einer der größten Grundbesitzer Deutschlands ist und in Leutkirch, dem Stammsitz derer von Waldburg-Zeil von seinen Untertanen immer noch mit "Ihre Durchlaucht" angesprochen wird, manchmal wird auch noch der Hut gezogen und das Knie gebeugt.

Die Württembergische Landesbühne Esslingen hat die Bauernoper jetzt neu inszeniert und führt sie seit 21.2.2015 auf.

Der Kritiker der Stuttgarter Zeitung schreibt über die Uraufführung:
"Der Tradition des Agitprop, also der Agitation und Propaganda, ist die "Bauernoper" aber, formal wie inhaltlich verpflichtet. Sie bezieht unmissverständlich für die aufständischen Bauern Partei und fordert die Zuschauer auf, von deren Beispiel zu lernen."

Gibt es eine bessere Empfehlung für einen Theaterbesuch?? Wir meinen nein, also nichts wie hin !

Die nächsten Termine sind:
24.2. und 28.2.2015, 6.3. und 26.3.2015 jeweils 19.30 Uhr.

Zur intensiveren Beschäftigung sei empfohlen:
"Die Bauernoper" von Yaak Karsunke / Musik Peter Janssens
"Der Große Deutsche Bauernkrieg" von Wilhelm Zimmermann
"Der deutsche Bauernkrieg" von Friedrich Engels.
(Alle Bücher bei ZVAB günstig zu bekommen)

Ausführliche Besprechung der Neuinszenierung folgt.

Stuttgart 21: „Matrix“ von Oberstaatsanwalt a.D. Häußler - Anstiftung der Polizei zum Verfassungsbruch?

Diese Frage stellt sich spätestens seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.

Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:

Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.

Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.

Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden.

Die Gerichtsentscheidungen und das aktuelle Verhalten des Polizeipräsidiums legen jetzt nahe, dass Häußlers „Matrix“ rechtsfehlerhaft war und die danach handelnden Polizeibeamten dadurch zumindest objektiv zum Verfassungsbruch angestiftet wurden.

Dies zu überprüfen, ist bis dato nicht möglich, weil das Polizeipräsidium Gerichten und Verfahrensbeteiligten die Einsicht in Häußlers „Matrix“ ohne Rechtsgrundlage verweigert.

"Damit muss jetzt Schluss sein, das Polizeipräsidium ist gehalten, die „Matrix“ zu veröffentlichen und wenn sich der Verdacht der Rechtsfehlerhaftigkeit bestätigt, muss gegen Häußler ein Verfahren eingeleitet werden," so Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Die bei den rechtswidrigen Polizeieinsätzen erfassten Personalien, Bild- und Videodateien müssen nachkontrollierbar gelöscht werden, auch nach Einstellung der Verfahren bleiben die Daten sonst noch fünf Jahre in den Datenbanken von LKA und BKA gespeichert.

"Auch für die unselige Wegtragegebühr hat hoffentlich die letzte Stunde geschlagen. Die rot-grüne Landesregierung muss diese Verordnung, die von Anfang an in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt war, endlich aufheben.

Bis es soweit ist, würde es der Stuttgarter Polizeiführung gut zu Gesicht stehen, wenn sie alle Gebührenbescheide zurückzieht und bereits bezahlte Gebühren zurückzahlt," sagte Thomas Trüten weiter.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz

Foto: Andrea Schaufler / Wikimedia Commons - cc-by-sa-3.0
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof ?
Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“

Das Problem für die Betroffenen war, dass man nur Maßnahmen beanstanden kann, die auch tatsächlich stattgefunden haben. In der Realität jenes kalten Februarmorgens 2011 fand am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz aber weder eine Personalienfeststellung statt, noch wurden Anzeigen gefertigt, noch wurden mündliche Platzverweise erteilt, denn ... siehe Version 1.

Bei dem Bemühen ihre Version aufrecht zu erhalten, schreckten in der Folge Polizei und Regierungspräsidium vor fast gar nichts zurück: So zauberten sie einen „Vorkommnisbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 1.2.2011“ aus dem Zylinder, in dem akribisch festgehalten wird, was sich nie ereignet hatte.

Einer Beweismittelfälschung kommt dieses Verfahren erheblich nahe.

Das dämmerte offensichtlich auch dem Regierungspräsidium, zumal es eingestehen musste, dass „die Aufnahme der Personalien, die Erteilung des Platzverweises usw. filmisch nicht belegt sind“ und „die Namen der Beamten der Bereitschaftspolizei Lahr, die an der Personalienfeststellung, der Belehrung sowie dem Platzverweis beteiligt waren, (...) nicht im Einzelnen aufgezeichnet (sind).“

Schade nur, dass es ein Formular mit dem schönen Titel „Belehrung von zur Identitätsfeststellung festgehaltenen Verdächtigen“ gibt, auf dem neben Dienststelle und Vorgangsnummer natürlich auch Namen und Dienstgrad der belehrenden Beamten verzeichnet werden müssen.

Ein solches Formular bekamen unsre S-21 Gegner denn auch ausgehändigt, als zwei Stunden später am Grundwassermanagement (GWM) ihre Personalien dann tatsächlich aufgenommen wurden und sie nach zweistündigem Aufenthalt im Polizeikessel bei klirrender Kälte gegen 10 Uhr zu Wasenwache chauffiert und in Gewahrsam genommen wurden.

Dort versuchen die Beamten um 10.11 Uhr vergeblich, den zuständigen Richter am Amtsgericht Brost zu erreichen, der aber „erst zu den Bürozeiten entscheiden könne.“ Ihm werden wir später noch einmal begegnen.

Um 13.30 Uhr wird schließlich Richter Gauch erreicht, der „keine freiheitsbeschränkende Maßnahme“ anordnet, allerdings auch keinen der Betroffenen anhört.

Um 14.30 Uhr werden die S21-Gegner dann aus dem Gewahrsam entlassen.

Ende des Prologs.

Vorhang auf, das Spiel beginnt!

Unsre S21-Gegner wollen sich mit dem Geschehen nicht abfinden und beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme.

Sie tun das beim Amtsgericht Stuttgart am 25.2.2011. Am 4.4.2011 beschließt das Amtsgericht Stuttgart in Gestalt des Richters Brost (wir erinnern uns : Der Richter, der nur zu den Bürozeiten entscheiden kann) die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 5.8.2011, also vier Monate später, beschließt die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, vertreten durch den Richter Sohler (auch ihm werden wir wieder begegnen) dann endlich die Weiterführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, legt den Streitwert auf 5000 € fest und kassiert von jedem der fünf Kläger 363 € Prozesskosten, obwohl es um ein und denselben Sachverhalt geht.

Dann geschieht lange nichts, jedenfalls nichts substantielles: Es wird z.B. darüber gestritten, ob das Innenministerium oder das Regierungspräsidium zuständig ist.

Die Klageschrift vom 25.2. bzw. 4.4.2011 wird dem schlussendlich zuständigen Regierungspräsidium schließlich fünf Monate später am 2.9.2011 vom Gericht zugestellt.

Am 26.10.2011 trudelt dann der Antrag auf Klageabweisung vom Regierungspräsidium ein. Wieder sind zwei Monate ins Land gegangen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2012.

Am 16.5.2012 erwägt das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Kläger. Dem treten die Kläger entgegen. Daraufhin versinkt das Verwaltungsgericht ein halbes Jahr lang in tiefes Schweigen, das erst am 11.12.2012 gebrochen wird: Auf Nachfrage nach dem Fortgang des Verfahrens, erklärt Richter Sohler, dass, „wegen noch älterer bei der Kammer anhängiger Klageverfahren (...) gegenwärtig noch nicht genau vorhersehbar (ist), wann über die Klage entschieden wird.“ Ob das Verfahren jetzt ausgesetzt ist oder nicht, erfahren die Kläger nicht.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2013.

Am 24.10 2013 fragt das Verwaltungsgericht bei der Staatsanwaltschaft nach, ob die Ermittlungsverfahren gegen die Kläger schon abgeschlossen sind.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Verfahren schon mindestens seit einem Vierteljahr eingestellt, wie die Kläger zufällig durch eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des LKA am 18.7. 2013 erfahren .

Froh gestimmt, da jetzt der letzte Vorwand, das Verfahren zu verzögern, weggefallen ist, begehen die Kläger den Jahreswechsel 2013/2014.

Das neue Jahr ist noch jung, da überrascht die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Kläger mit der Mitteilung, dass die sie beabsichtige „das Klageverfahren mangels Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (...) an das Amtsgericht Stuttgart zurück zu geben.“

Fassungslosigkeit macht sich breit und tatsächlich erhalten die Kläger am 1.4.2014 (kein Aprilscherz!) die Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig zu erklären.

Beschlossen hat das wohlgemerkt dieselbe Kammer, der Richter Sohler angehört, welcher seit drei (!) Jahren das Verfahren als Berichterstatter durchführt -“ mehr oder weniger durchführt, wie wir gesehen haben.

Und der Beschluss hat es in sich, da ist die Rede von „schwerwiegender Rechtsverletzung“, „rechtsfehlerhafter Darlegung“, „objektiver Willkür“ - was zumindest sprachlich Unsinn ist, denn das Wesen der Willkür ist subjektiv.

Er gipfelt in der Aussage: „Der Beschluss ( des Amtsgerichts Stuttgart) entzieht dem Kläger den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und ist daher nicht haltbar.“

Drei Jahre wurde unseren Klägern ein Grundrecht verweigert -“ und keiner hats gemerkt !

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf jenem nicht stattgefundenen Vorgang beruht, den wir im Prolog geschildert haben: Der fiktiven Personalienfeststellung, Belehrung und Platzverweiserteilung am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz.

Denn die polizeiliche Maßnahme am GWM diente danach allein Strafverfolgungszwecken, war also repressiver Natur. Und dafür sei das Amtsgericht zuständig.

Hätte die polizeiliche Maßnahme aber der präventiven Gefahrenabwehr gedient, wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Und wie unterscheidet man jetzt letztendlich die Funktion der polizeilichen Maßnahme ?

„Für die Abgrenzung der gesamten Aufgabengebiete ist darüber hinaus maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage der Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt.“

Was muss der „verständige Bürger“ denn verstehen, um nicht zu einer widernatürlichen Betrachtungsweise zu kommen?

Und hat sich nicht die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig gemacht, indem sie drei Jahre lang ein Verfahren betrieben hat, von dem sie jetzt behauptet, dass es den Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter zur Grundlage hatte?

Und warum hat es die Kammer trotz Einwendungen der Kläger unterlassen, eben jenen Vorgang umfassend aufzuklären, den sie jetzt zum wesentlichen Ausgangspunkt ihres Beschlusses macht ?

Fragen über Fragen.

Jedenfalls erklärt die 5.Kammer den Verwaltungsrechtweg für unzulässig, legt den Rechtsstreit aber dem Bundesverwaltungsgericht vor zur Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Dieses erklärt sich - im Frühsommer 2014 - für nicht zuständig, aber weil die Richter des 6. Senats gerade so nett beieinander sitzen, entscheiden sie dann halt doch, dass - Trommelwirbel - das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist!

Die Schockstarre der Stuttgarter Verwaltungsrichter ob dieses unerwarteten und wohl auch unerwünschten Urteils ihrer Leipziger Vorgesetzten hält an bis zu jenem 21.10.2014, an dem das Polizeipräsidium die weiße Fahne schwenkt.

Die 5. Kammer ist aus dem Schneider: Der Berichterstatter muss nur noch anstelle der Kammer ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung fällen, alle Ungereimtheiten des Verfahrens bleiben ungereimt und dem Rechtsstaat ist genüge getan.

"Strategische Einbindung" - Lesung mit Dr. Michael Wilk und Dr. Annette Ohme-Reinicke

Ob Flughafenerweiterung, Messebau, Stromleitungstrassen, Autobahnausbau oder Bahnprojekte wie Stuttgart 21 -“ Proteste gegen Großprojekte nehmen zu. Da repressive Durchsetzungsmethoden die Empörung der BürgerInnen gegen autoritäres Regierungshandeln oft noch verstärken, werden zunehmend Mediations-, Dialog- und Schlichtungsverfahren als Alternative eingesetzt. Die „sanften“ Methoden einer Strategischen Einbindung zielen jedoch nicht auf eine gleichberechtigte Verständigung über berechtigte Kritik und unterschiedliche Interessenslagen, sondern werden immer häufiger zur Befriedung, Kanalisierung von Protest und Marginalisierung von Widerstand eingesetzt.

Die beiden ReferentInnen berichten von ihren Erfahrungen mit Mediationen, Runden Tischen und Schlichtungen. Sie zeigen die Fallen auf, die lauern, wenn man sich an Gesprächsrunden beteiligt, die von oben eingefädelt werden. Anschaulich analysieren sie die manipulativen Wirkungsweisen und politischen Folgen dieser „strategischen“ Einbindung.

Eine Veranstaltung der AG Politische Matinée in Kooperation mit Kulturzentrum Dieselstraße Esslingen, DIE LINKE Esslingen und ESIG -“ Esslinger Initiative für Gemeinsinn e. V.

Politische Matinée

am späten Sonntagvormittag in der angenehmen Atmosphäre des Kulturzentrums Dieselstraße -“ bei Kaffee, Tee, Sekt und Butterbrezeln.

Eintritt frei, Spende erbeten

Sonntag, 26. Oktober 2014, 11-13 Uhr, Esslingen: Kulturzentrum Dieselstraße

Strategische Einbindung
Zur Wirkung von Mediationen, Schlichtungen und Runden Tischen
Lesung, Vortrag und Diskussion mit Dr. Michael Wilk und Dr. Annette Ohme-Reinicke

Dr. Michael Wilk ist Arzt und Psychotherapeut in Wiesbaden, Autor und Umweltaktivist.
Dr. Annette Ohme-Reinicke ist Politologin, Soziologin und Dozentin an der Universität Stuttgart.
Beide engagieren sich seit vielen Jahren im Widerstand gegen Großprojekte.

Stuttgarter Polizei missachtet systematisch Bürgerrechte - und OB Kuhn guckt zu

Nach unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen 2012 und 2013 gegen antifaschistische Demonstrationen in Stuttgart, führten verschiedene Bürger und Vereinigungen Beschwerde bei den grünen Regenten: Einige wandten sich gleich an Ministerpräsident Kretschmann, andere an Oberbürgermeister Kuhn.

Gelandet sind sie allesamt bei Harald Weber, leitender Polizeidirektor. Die grünen Regenten lassen antworten.

Dessen Antworten bedürfen näherer Betrachtung:

Der Verein Artikel 5 e.V. führte Beschwerde gegen die Einkesselung nicht nur von Demonstranten, sondern auch von unbeteiligten Bürgern am 30.7.2012 anlässlich einer NPD-Kundgebung, deren Fesslung mit Kabelbindern und stundenlangem Festhalten auf der Wasenwache mit Verhör und erkennungsdienstlicher Behandlung.

Die Antwort ließ auf sich warten. Anderthalb Jahre später antwortete Herr Weber, beginnend mit der frohen Botschaft, dass das Verfahren gegen den Einsatzleiter der Polizei wegen Freiheitsberaubung und anderer Straftaten eingestellt worden sei.

Er könne nun zu den Ausführungen bezüglich der Demonstranten, „die sich der „Braunen Agitation“ entgegenstellten“ Mitteilung machen.

Erstaunlich, was doch zwei kleine Anführungszeichen über das Denken des Schreibers verraten können.

Schließlich wird gegen die NPD ein Verbotsverfahren angestrengt wegen ihrer braunen Agitation -“ ganz ohne Anführungszeichen.

Mit Kabelbinder wurden die Leute während des Transports gefesselt, „um Übergriffe auf die Polizei zu verhindern.“ Wer schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, in einem der polizeilichen Gefangenentransporter chauffiert zu werden, weiß, dass Herrn Webers Ausführungen hanebüchener Unsinn sind oder genauer gesagt, seine Verachtung für die Beschwerde führenden zum Ausdruck bringt.

Die stundenlange Ingewahrsamnahme wird mit dem „massiven Aufgebot an Gegendemonstranten“, infolge davon „personellen Engpässen“, „organisatorischen Gründen“ und „räumlichen Gegebenheiten“ erklärt.

Am 30.7.2012 waren 600 Beamte im Einsatz, ca. 50 Antifaschisten wurden eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Auf jeden Festgenommenen kamen also rein rechnerisch zwölf Beamte.Soviel zum Thema personelle Engpässe.

Ein anderer Beschwerdeführer wandte sich an OB Kuhn wegen des Polizeieinsatzes gegen antifaschistische Demonstranten anlässlich einer Kundgebung von „Pro Deutschland“ am 6.9.2013 auf dem Erwin-Schöttle-Platz.

Der Beschwerdeführer hatte u.a. die Frage an die städtischen Behörden gestellt, wieso sie „Pro Deutschland“ einen Platz in unmittelbarer Nähe des zur gleichen Zeit stattfindenden Afrikafestivals des Vereins Baye-Fall e.V. im Alten Feuerwehrhaus zugewiesen hatten. Beide Versammlungsorte sind nur durch eine Straße getrennt.

Und er bekam Antwort. Nicht nur von Herrn Weber, sondern auch von Herrn Petri vom Amt für öffentliche Ordnung : „Nicht möglich ist es in der Regel dagegen, eine Versammlung mit der Begründung zu verlegen, dass in der Nachbarschaft bereits eine Veranstaltung stattfindet.“

Dass es sich bei „Pro Deutschland“ um ausgewiesene Rassisten handelt und ein Afrikafestival naturgemäß auch von vielen schwarzen Menschen besucht wird, ist Herrn Petri natürlich nicht entgangen. Dumm stellen ist auch eine Methode, die eigentliche Motivlage zu verschleiern.

Auf Grund der weiträumigen polizeilichen Absperrung war auch der Zugang zum Afrikafestival im Alten Feuerwehrhaus nicht mehr möglich. Auch das kritisierte der Beschwerdeführer. Herrn Webers dummdreiste Antwort: „Darüber hinaus hatten andere Personen, explizit sei eine Trommlergruppe genannt, gar kein Interesse mehr zu der Veranstaltung zu gehen, sondern lehnten das Angebot, sie dorthin zu bringen, ab.“

Warum wohl hatte die Trommlergruppe kein Interesse mehr an der Veranstaltung, für die sie ja wohl eigens angereist war? Kann es unter Umständen sein, dass sie, auch bedingt durch die Erfahrungen schwarzer Menschen mit latentem und offenem Rassismus in den Reihen der Polizei, es angesichts des massiven Polizeiaufgebots schlicht mit der Angst zu tun bekam?

Wer jetzt meint zynischer geht es nicht mehr bei Polizeidirektor Weber, der irrt. Der Beschwerdeführer beschreibt folgende Erfahrung: „Auf die Frage, warum der Platz abgesperrt sei und warum man nicht von A nach B gehen dürfe, bekam ich an vier Stellen der Absperrung von vier verschiedenen Beamten die annähernd gleichlautende Antwort, man könne äußerlich nicht erkennen, ob das ein Bürger oder ein Linker sei und deshalb würden sie keinen durchlassen.“

Weiter heißt es: „Spätestens hier müssen die Alarmglocken schrillen!“ Er weist darauf hin, dass offensichtlich „in Teilen der Polizei ein absurder Gegensatz zwischen Bürgern und „Linken“ kolportiert“ und bei der kasernierten Bereitschaftspolizei „mit Feindbildern aus längst vergangen geglaubten Zeiten“ operiert werde.

Der Polizeidirektor antwortet militärisch knapp: „Zu Äußerungen, die durch einzelne Beamte gemacht wurden, kann ich keine Aussage treffen. Da mir die Namen nicht bekannt sind, ist die Anforderung einer Stellungnahme nicht möglich.“ Abgesehen davon, dass hier aus berufenem Munde die Notwendigkeit der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten deutlich gemacht wird, geht der Polizeidirektor einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Äußerungen seiner Beamten aus dem Weg -“ schlimmer -“ dieses Ignorieren lässt eher vermuten, dass er sie teilt.

Dass ein leitender Polizeidirektor derart mit den Beschwerden besorgter Bürger umgeht, ist ein unsäglicher Zustand.

Dass aber den grünen Regenten das Treiben der Einsatzhundertschaft, die immer wieder zu beobachtenden Polizeiübergriffe bei Personenkontrollen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bis zum Demonstrationsverbot für die Montagsdemo am Bahnhof schlicht egal sind -“ das ist der eigentliche Skandal. Und dazu passt dann auch, dass sie, die sich einer „Kultur des Gehörtwerdens“ verschrieben haben, jemanden wie Polizeidirektor Weber an ihrer Stelle antworten lassen und diesen reaktionären, die Bürger zutiefst verachtenden Zynismus durch ihr eigenes Schweigen auch noch absegnen .

Vor diesem Hintergrund muss leider auch die Frage erlaubt sein, warum die grüne Partei nichts dabei findet, dass in der Ukraine mit einer Regierung zusammen gearbeitet wird, in der drei Minister, der Generalstaatsanwalt und ein Vizepremier ausgewiesene Faschisten der Swoboda-Partei sind, der ukrainischen Schwesterpartei der NPD.

Die Grünen und der Widerstand gegen Stuttgart 21 - ein Lehrstück oder: Sotschi in Stuttgart ?

Damals, beim Wahlabend der Grünen....
Montage: redblog

Der Widerstand gegen S21 hatte bekanntlich wesentlichen Anteil daran, dass zuerst Kretschmann in das Amt des Ministerpräsidenten und dann Kuhn in das des Oberbürgermeisters der Stadt Stuttgart gespült wurden. Grund war ihre -“ scheinbare -“ Unterstützung des Widerstands gegen S21.

Beide stehen also auf den Schultern der Verletzten vom 30.9. 2010 (Schwarzer Donnerstag).

Ende Mai sind Kommunalwahlen, der Stern der Grünen hat nach der Bundestagswahl viel von seiner Strahlkraft verloren.

Und wieder soll die Bewegung gegen S21 für grüne Wahlinteressen instrumentalisiert werden. Nur diesmal anders herum: Es gilt die Stimmen, die man links durch die Kapitulation vor den S21-Betreibern verlieren wird, durch Stimmen von rechts zu kompensieren.

Zu diesem Zweck werden die S21-Gegner durch eine regelrechte Zangenbewegung in die Mangel genommen: Ordnungsbürgermeister Schairer (CDU) verbietet die Durchführung der Montagsdemos am Hauptbahnhof. Damit alle Law-and-Order Fans auch wissen, wem sie dafür zu danken haben, erklärt OB Kuhn, dass CDU-Schairer in seinem Sinne handelt.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der diesen Rechtsbruch legalisiert, nimmt die Auseinandersetzung Fahrt auf:

Die Demonstranten kümmern sich weder um das Verbot noch um das VGH-Urteil und verursachen die Art von Verkehrschaos, die ihnen von Ordnungsamt und VGH ständig unterstellt wird.

Die Argumentation von Ordnungsamt und Polizei gegen die Montagsdemos wird zunehmend grotesker und offenbart deren obrigkeitsstaatliches Demokratieverständnis: Da wird auf den -“ unbekannten - Geschäftsmann verwiesen, der selbst bei geschlossenen Fenstern kein Kundengespräch führen könne -“ wegen des Lärms der Montagsdemos.

Eilfertig wir ihnen von Clarissa Seitz (Vertreterin der Grünen im Aktionsbündnis) beigesprungen, die von „wilden Demonstrationen“ spricht.

Dass die Störung des normalen Betriebs zur Erregung von Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Anliegen die ureigenste Funktion von Demonstrationen ist, interessiert nicht -“ der Leichtigkeit des Verkehrs und dem ungehinderten Gang der Geschäfte wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit freudig geopfert.

Werner Wölfle, grüner Bürgermeister, teilt die Ansicht seines Bürgermeisterkollegen Schairer von der CDU, dass der Marktplatz der richtige Ort für die Kundgebungen sei, wo man eine Art „speaker`s corner“ etablieren könne.

Und so wird den S21-Gegnern vom Ordnungsamt der Marktplatz als Versammlungsort „zugewiesen“. Da stören sie niemand.

Diese Verfahren hat jüngst auch der „lupenreine Demokrat“ Putin in Sotschi gewählt: Ja, es darf demonstriert werden, aber nur in Gebieten, die von der Ordnungsbehörde „zugewiesen werden“.

Auch der Begriff der „speaker´s corner“ ist in Putins Reich nicht unbekannt: Er ließ viele davon in dunklen Parkanlagen einrichten, weit weg von jeder Öffentlichkeit kann hier jeder seine Meinung sagen. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist damit garantiert und deshalb sind alle Versammlungen außerhalb dieser Areale illegal und können zusammen geknüppelt werden.

Die Parallelen in Argumentation und Wortwahl sind augenfällig: Sotschi in Stuttgart ?

Auf der einen Seite ist also das grün-schwarze Bürgermeisterterzett in Stellung gegangen, auf der anderen Seite wird jetzt der zweite Teil der Zangenbewegung ins Werk gesetzt:

Die Grünen im Aktionsbündnis legen einen Sprengsatz, genannt „Entwurf einer Geschäftsordnung“, dessen wesentlicher Inhalt der vollständige Rückzug des Aktionsbündnisses von den Montagsdemos und die Verpflichtung der anderen Organisationen auf den Volksabstimmungsbetrug ist. Dieser Sprengsatz soll das Bündnis spalten bzw. den Abgang der Grünen aus der „Schmuddelecke“ der S21-Gegner zwecks Öffnung nach rechts politisch decken.

Trotz gezielten Einsatzes der Stuttgarter Mainstream-Medien durch die Grünen, misslingt das Spaltungsmanöver: Nur drei von dreizehn Organisationen verlassen mit den Grünen das Bündnis. Deren Mitglieder erfahren allerdings erst aus der Presse, was ihre Führungen da beschlossen haben. Das führt zu heftigen Auseinandersetzungen und Austritten.

Verblüfft meldet die Stuttgarter Zeitung nach der 207. Montagsdemo: „Widerstand geht weiter. Auch nach dem Zerfall des Aktionsbündnisses bleibt der Zulauf zur Montagsdemo gleich.“

Das ganze schöne Ränkespiel ging also mit Karacho in die Hosen. Um von ihren Wahlchancen noch zu retten, was zu retten ist, basteln die Grünen an der Drohkulisse vom schwarzen Mann: „Wir dürfen diese Stadt nicht den Schwarzen und ihren Satelliten überlassen.“ (Grünen - Stadtrat Lazaridis).

Diese Argumentation von einer Partei zu hören, die sich nicht zu schade ist, sich in Hessen mit dem CDU-Ultrareaktionär Bouffier ins Koalitionsbett zu legen, ist schon mehr als befremdlich.

Zu allem Überfluss wird jetzt auch noch ruchbar, dass die Staus infolge der Montagsdemos wahrscheinlich staumäßig die geringste Sorge der grün-schwarzen Bürgermeisterriege sein dürfte.

CDU-Schairers Ordnungsamt höchstselbst fällt ein vernichtendes Urteil über die Neuplanungen der Bahn beim Bau des Nesenbachdükers und ihre Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs: Die neuen Planungen könnten „von der Straßenverkehrsbehörde nicht mitgetragen werden.“

So bricht auch das Konstrukt von Ordnungsamt und VGH über die, die Sicherheit und Ordnung bedrohenden Staus aufgrund der Montagsdemos, mit einem lauten Knall in sich zusammen.

Rede bei der 203. Montagsdemo gegen S21

Heute hatte ich die Gelegenheit, bei der 203. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 eine kurze Rede zu halten. Diese sei hier dokumentiert:

Liebe S21 GegnerInnen,
liebe FreundInnen der Versammlungsfreiheit,
heute haben erneut tausende Menschen gegen Stuttgart 21 demonstriert und damit klargemacht, dass sie sich nicht ihrer Grundrechte berauben lassen.

Ich vertrete das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Wir halten es für unerträglich, dass ganz offensichtlich gerade an den Wochenenden, an denen S21 GegnerInnen ihr Anliegen einer breiten Masse bekannt machen könnten, dies gerichtlich untersagt wurde.

Ich sage: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht wertgeschätzt.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung "ernannt" und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und die darf ja nicht "bedroht" werden. Es gibt im Gegensatz zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch kein Grundrecht auf störungsfreien Verkehr oder Einkauf!

Letztlich ließe sich mit dieser Begründung eigentlich jede Demonstration verbieten.

Könnte es sein, daß dieses Urteil des VGH politisch motiviert ist? Es mutet doch zumindest seltsam an, daß derselbe Gerichtshof vor drei Jahren ganz anders geurteilt hat. Da hieß es in seiner Entscheidung am 29. Oktober 2010: "Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen -ºStuttgart 21-¹, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden" überwiege das öffentliche Interesse, am Arnulf-Klett-Platz Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Außerdem hat dieser VGH regelmäßig Neonaziaufmärsche genehmigt, für die ganze Innenstädte komplett abgeriegelt und Tausende Polizisten eingesetzt werden wie kürzlich Göppingen. Alles, um die Versammlungsfreiheit von ein paar Dutzend Neonazis zu schützen. Wir halten das für einen wirklich besorgniserregenden Umgang mit Grundrechten.

Die Befangenheit des VGH macht nicht einmal vor den Grundrechenarten halt, ich zitiere wieder dessen Urteil: "Die von der Antragsgegnerin errechnete Zahl von insgesamt ca. 8300 Verkehrsteilnehmern überwiegt bei Weitem die Anzahl der Teilnehmer der Montagsdemonstration, die sich im Jahresverlauf 2013 auf durchschnittlich 1500 Personen und im Durchschnitt der letzten beiden Monate auf ca. 1200 Personen belaufen hat. Selbst bei Zugrundelegung der von der Veranstalterin angegebenen Zahlen von 2000 bis 3000 Teilnehmern änderte sich an diesem Zahlenverhältnis nichts wesentliches."

Im ersten Fall sind es pro Demonstrant ca. 7 Verkehrsteilnehmer, die behindert werden, im zweiten Fall sind es nur noch ca. 3 Verkehrsteilnehmer.

Wenn eine Halbierung des Zahlenverhältnisses "nichts wesentliches ändert", und man davon ausgehen kann, dass die Mitglieder des ersten Senats des VGH rechnen können, dann gibt es für diese Willkür nur eine Erklärung: Der VGH als dienstbarer Erfüllungsgehilfe der S21-Betreiber.

Ein Indiz dafür, dass der VGH genau weiß, wie er hier das Recht verbiegt, ist, dass er auf der anderen Seite nämlich kein Zahlenverhältnis festlegt, ab welchem man den Verkehr dann behindern darf. Die Absurdität der VGH Argumentation wäre zu offensichtlich.

Warnen wollen wir vor einer Orientierung auf die Wahlen, wie dies einige trotz der Erfahrungen der letzten Jahre wieder erwägen. Die 2008 geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes wurde letztlich auf Grund breiten Protestes auf Eis gelegt. Unter der Grün-Roten Regierung hat sich jedoch nicht alles zum positiven geändert. Das VGH Urteil wirft ein Licht darauf, wie das angekündigte “bürgerfreundliche- Versammlungsgesetz aussehen wird, wenn sich dagegen kein Protest regt. Wir sagen deshalb: Jede demokratische Bewegung muss sich auch die Verteidigung und Erweiterung der politischen Grundrechte zur Aufgabe machen.

Natürlich muss diesem Schandurteil auch juristisch entgegen getreten werden. Entscheidend ist aber, dass die Versammlungsfreiheit immer wieder auf der Straße verteidigt wird.

Wir fordern OB Kuhn auf, seinen Ordnungsbürgermeister anzuweisen, seine Verfügung gegen die Montagsdemos zurück zu nehmen und auf die Umsetzung des VGH-Urteils zu verzichten!

Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen, die in Zusammenhang mit dem Urteil des VGH eingeleitet wurden!

Angesichts der zu befürchtenden weitgehenden Auswirkungen des VGH-Urteils appellieren wir an alle demokratischen Kräfte auch zukünftig im Rahmen der Montagsdemo gegen S21 für die Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Siehe auch: "Recht aufs Demonstrieren erkämpfen", im Gespräch mit der Tageszeitung junge Welt
"Kritik an Verlegung der Montags-Demos", Beitrag von Christian Schwarz in den Stuttgarter Nachrichten zu unserer Pressemitteilung "Anschlag auf Versammlungsfreiheit!"

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (...) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (...) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist -“ siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info

Erklärung zur Pressefreiheit

Foto: Daniel R. Blume, Orange County, California, USA (A stack of newspapers) [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons
Freie Presse und freier Zugang zu Informationen sowie die freie Möglichkeit zur Recherche und Berichterstattung sind nicht verhandelbare Grundrechte und wesentliche Bestandteile einer demokratischen Verfassung. Jeden Versuch, diese Rechte zu beschneiden und die Presse daran zu hindern, über Mißstände und Fakten frei zu berichten, betrachten wir als einen Angriff auf Demokratie und Freiheit.

Als solchen Angriff werten wir den Einschüchterungsversuch des S21-Kommunikationsbüros, das die Stuttgarter Zeitung wegen einer Spitzfindigkeit verklagt: Laut Urteil des Landgerichts darf die Zeitung schreiben, dass S21 frühestens 2022 in Betrieb gehen kann -“ sie darf dagegen nicht mehr behaupten, der Aufsichtsrat sei darüber informiert.

Unabhängig von unserer nach wie vor gültigen Kritik an der unzureichenden
Berichterstattung der Stuttgarter Leitmedien zu S21 erklären wir uns mit der Stuttgarter Zeitung gegen den Angriff des Kommunikationsbüros auf die Pressefreiheit solidarisch.

Besondere Kritik verdient das Schweigen der Rathausspitze und der Landesregierung, die als Beteiligte am Kommunikationsbüro -“ egal ob aktive oder ruhende Mitgliedschaft -“ und als Vertreter der Exekutive hiermit nicht nur aktiv die Pressefreiheit angreifen sondern zudem die Gewaltenteilung und damit die Verfassung untergraben.

Wir fordern eine klare Stellungnahme von Landesregierung und Rathausspitze um diesem dubiosen Treiben des Kommunikationsbüros ein Ende zu setzen. Wir fordern darüber hinaus von OB Kuhn und MP Kretschmann ein klares Bekenntnis zur Freiheit der Presse in Baden-Württemberg.

Die InfoOffensive Baden-Württemberg

Unterstützt durch

Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer
Dr. Eisenhart von Loeper
Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
Steffen Siegel
Die AnStifter
CamS21
Die Versorger
Jugendoffensive gegen Stuttgart 21
Bewegung 30.09.
Die Nordlichter
Infobündnis Zukunft Schiene -“ Obere Neckarvororte
Ostend-Obenbleiber
Oben Bleiber Stuttgart-West
Ingenieure22
DIVaN -“ Demokratie-Initiative Vaihingen/Enz + Nachbarn e.V
Vaihinger für den Kopfbahnhof
Netzwerk Wangen/Untertürkheim
Initiative Schwabenstreich Stammheim
GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21

Diese Nachricht wurde adressiert an:

Stuttgarter Zeitung
Stuttgarter Nachrichten
SWR
Kontext Redaktion
TAZ Redaktion
Oberbürgermeister Fritz Kuhn
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Fraktion Grüne im Landtag
Fraktion SPD im Landtag
Gemeinderat Fraktion Grüne
Gemeinderat Fraktion SPD
dju -“ Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union
Deutsche Bahn AG
Kommunikationsbüro Bahnprojekt Stuttgart-Ulm

Quelle