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»Le problème avec ce monde est que les personnes intelligentes sont pleines de doutes tandis que les personnes stupides sont pleines de confiance.« Charles Bukowski

Prozesserklärung der angeklagten AntimilitaristInnen im Ketchup-Prozess

Gestern fand am Stuttgarter Amtsgericht der Prozess gegen zwei AntimilitaristInnen statt, die wegen der Beschmutzung eines Teppichs und einer Uniform während eines Bundeswehrstands an der Didacta-Bildungsmesse am 24. Februar 2011 angeklagt waren. Wir dokumentieren die Erklärung der Angeklagten, siehe auch den gestrigen Beitrag „Solange Sie sich an die Spielregeln halten...“:

"Wir, Jan Laibling und Anna Sander befinden uns heute hier weil wir an einer Protestaktion gegen die Bundeswehr auf der Didacta-Bildungsmesse am 24. Februar 2011 beteiligt waren. Auf dieser Messe haben wir mit einer symbolischen und kreativen Aktion dargestellt wofür die Bundeswehr eigentlich steht: für den Krieg!

Den mörderischen Kriegsalltag haben wir dargestellt, indem wir unter dem Lärm von Gewehrschüssen auf den Boden vor dem Bundeswehrstand fielen. Ketchup sollte dabei das Blut und die Brutalität des Krieges, zum Beispiel des aktuellen Afghanistaneinsatzes verbildlichen.

Mit einer Rede erläuterten wir den Anwesenden, dass wir es nicht für richtig halten und nicht akzeptieren wollen, dass die Bundeswehr auf Bildungsmessen, an Schulen, in Jobcentern, im Fernsehen und sonstwo offen Werbung für ihre Kriegsmaschinerie macht.

Mit Lügen über ihre angeblich humanitären Ziele versucht die Bundeswehr aktuell für ihre globalen Kriegseinsätze Rückhalt in der Gesellschaft zu bekommen. Dass die eigentlichen Ziele hinter dieser Fassade die Sicherung der wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen der Herrschenden in diesem Land sind, wird natürlich nicht erwähnt.

Ein weiteres Ziel der Bundeswehr auf ihren Werbetouren ist es, neue Rekruten zu gewinnen. Sie braucht motivierten Nachwuchs, der die menschenverachtenden Einsätze durchführen soll. Junge Menschen sollen dafür mit angeblichen Karrierechancen geködert werden - dass dieser wortwörtlich „todsichere Job“ auf dem Töten und Getötet-Werden von Anderen baut, wird in der Bundeswehr-Propaganda natürlich ebenso ausgeklammert.

Für uns gehören die Bundeswehrbefehlshaber, die für Hunderte von Toten der Welt verantwortlich sind auf die Anklagebank – nicht diejenigen, die sich dagegen engagieren!

Bundeswehroberst Klein war am 4. September 2009 in Kundus für den Tot von 104 Menschen verantwortlich. Das Verfahren gegen ihn wegen Mordes wurde aber von deutschen Gerichten zurückgewiesen und der Versuch eines Disziplinarverfahrens gegen ihn wurde wieder eingestellt!

Wir als Antimilitaristeninnen hingegen müssen uns wegen einer harmlosen Anti-Kriegsaktion hier von der Staatsanwaltschaft vor Gericht zerren lassen!

Selbst das Amtsgericht hat den ersten Anklageversuch der Staatsanwaltschaft wegen der Geringfügigkeit des Tatvorwurfes wieder einstellt.

Doch wie von der Staatsanwaltschaft Stuttgart kaum anders zu erwarten war, hat sie weiterhin auf das Verfahren gegen uns gedrängt. Sie leitete die Anklage trotz der ersten Einstellung weiter zum Landgericht. Das Landgericht hat den Beschluss des Amtsgerichts dann wieder aufgehoben und den heutigen Prozess veranlasst.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Anklage uns nichts weiteres als abwaschbare Verschmutzungen an einem Teppich und einer Uniform vorwirft.

Der Stuttgarter Staatsanwaltschaft scheint aber keine linke Protestaktion zu geringfügig zur großangelegten Verfolgung zu sein. Ständig wird mit Dringlichkeit versucht, jede linke politische Handlung im Keim zu ersticken und richterlich zu verfolgen.

So wie wir es schon kennen, zum Beispiel bei den hunderten Verfahren gegen S-21 GegnerInnen und den Haftstrafen gegen die Antifaschisten Chris und Smily.

Ganz egal wie der heutige Prozess auch ausgeht: Wir lassen uns durch die Staatsanwaltschaft, durch das Gericht und die Bundeswehr nicht daran hindern, die Ungerechtigkeit und die Unterdrückung dieses Systems anzuprangern. Die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft ist ein Problem, gegen das wir uns alle wehren müssen

Antimilitarismus ist und bleibt legitim!

Auf die Anklagebank gehören die Kriegstreiber der Bundeswehr!

Freispruch für uns!"

"Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion"

Cécile Lecomte
Quelle: Blog
16. April 2012 um 20 Uhr, Kellerschenke (DGB-Haus), Theodor-Heuss-Str. 2a:

Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion
Wir stellen uns in den Weg, wir setzen uns, wir blockieren, wir ketten uns an, wir entfernen uns nicht aus dem Park.


Personalien werden aufgenommen, Platzverweise werden erteilt, mit Wegtragegebühren, Hausdurchsuchungen, Verfahren wegen Nötigung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch werden wir belästigt. Weiße und gelbe Briefe flattern ins Haus. Wir werden kriminalisiert.

Ja die Last mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Last ist nicht unsere.

Allgemeinverfügungen, Platzverweise halten uns nicht vom Ort des Unrechts fern. Doch dieser Rattenschwanz: Bußgeldbescheide, Ermittlungsverfahren, Gerichtsverhandlungen, Urteile ...

Unser Rattenschwanz: Wir nehmen uns den Raum, auch vor Gericht, um immer wieder auf das Unrecht, das hier in Stuttgart geschieht, hinzuweisen: Gerichtsverhandlungen als politische Aktion, unterstützt, selbstbestimmt, ein Stachel im Justizapparat.

Montag, 16. April 2012, 20 Uhr, Kellerschenke (DGB-Haus), Theodor-Heuss-Str. 2a

Input, Output, Diskussion u.a. mit Cecile Lecomte

(Aktivistin, Bewegungsarbeiterin): "Gemeinsam sind wir stärker. Das haben viele Bußgeldverfahren wegen Castortransporten gezeigt, es gibt kaum noch Bußgeldbescheide, weil es Polizei und Gericht zu viel belastet." Cecile hat mit mehreren AktivistInnen am 30.08.2010 einen Bagger am Nordflügel besetzt. Anklage wegen Hausfriedensbruch und Nötigung folgten, sowie Einspruch und Berufung, vom 18. - 20. April 2012 findet vor dem Landgericht in Stuttgart die Berufungsverhandlung im "Baggerprozess" statt.

Stuttgarter CDU- Gemeinderatsfraktion und Ordnungsamt wollen Versammlungsfreiheit für S21-Gegner einschränken

Die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion will laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenden Montagsdemonstrationen verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Diese Meldung ist paradox: Die Demoveranstalter selbst hatten sich entschlossen, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Vor allem aber ist die von der CDU geforderte Resolution ein klarer Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und muss entschieden zurück gewiesen werden.

Auch wenn es einigen vielleicht lästig erscheinen mag, das Demonstrationsrecht ist im Grundgesetz verankert. Es ist deshalb verfassungswidrig, eine derartige Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit möglichen Verkehrsbehinderungen oder möglichen Störungen für Touristen zu begründen.

Diese Einschränkung trifft im übrigen nicht nur S21-Gegner. Das Ordnungsamt rechtfertigte absurde Auflagen gegenüber dem Anmelder einer Demonstration gegen die Neonazi - Morde wie folgt: Sein Interesse , die Versammlung durchzuführen, müsse "trotz der hohen Bedeutung des Versammlungsrechts in der Rechtsordnung hinter dem besonderen öffentlichen Interesse zurückstehen,die Behinderungen für den Fahrzeug- ,den Fußgängerverkehr sowie für die Anlieger so gering wie möglich zu halten und insbesondere die Benutzbarkeit der öffentlichen Straße zu gewährleisten."

Das ist offener Verfassungsbruch.

Demonstrationen "...enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren." (aus dem Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts)

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: "Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt. Unser Bündnis setzt sich dagegen für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz ein, dass Proteste uneingeschränkt ermöglicht. Die grün-rote Landesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag ein "bürgerfreundliches Versammlungsgesetz" in Aussicht gestellt hat, fordern wir auf, sich dazu entsprechend zu positionieren."

Quelle: Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, 21.März 2012

Siehe auch:

• Presseerklärung Bündnis für Versammlungsfreiheit vom 11.12.2011: Polizeipräsident will Versammlungsfreiheit für S21- GegnerInnen einschränken
• Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
• Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
• S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: Wessen Stadt? Unsere Stadt! Wessen Strassen? Unsere Strassen!

Sofort Schluss mit der Stadtzerstörung!

Das Abzock-Roulette ist in vollem Gang. Öffentliche Gelder sind gerade in die privaten Taschen von Züblin, Baresel und Hochtief verteilt worden.

Kretschmann und Co wollen uns weismachen: Rien ne va plus. Wir sagen, da geht noch was!

Am Freitag, den 23. März 2012, 16 Uhr, trifft sich der Lenkungskreis im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Hauptstätter Str. 67 in Stuttgart.

Wir versammeln uns um 15 Uhr und werden das wichtige verkehrspolitische Ziel der Landesregierung „die dauerhafte Sicherung und Gewährleistung nachhaltiger und umweltschonender Mobilität“ einfordern.
Von diesem Lenkungskreis lassen wir uns nicht lenken. Dieser Lenkungskreis ist verantwortlich für die Stadt- und Kulturzerstörung in unserer Stadt.
Wir weisen mit unseren gewaltfreien Mitteln auf das Unrecht hin, das hier geschieht.

Die Versammlung ist angemeldet. Mitbringen: Plakate, Transparente, Sitzunterlagen ...

Und übrigens Kretschmann: „Natürlich ist es „nützlicher“, Unrecht zu tun als Unrecht zu leiden.“ (Hannah Arendt)

Wir lassen uns nicht in den Abgrund lenken!


Im Lenkungskreis sind Bahn, Land, Stadt und Region vertreten. Vorsitzender ist Grube, Stellvertreter Kretschmann. Mit dabei sind auch Herrmann, Kefer und Föll. Im Lenkungskreis wird über Kostenfinanzierung, Projektänderungen, äußerliche Gestaltung der Bauwerke und verkehrlicher Gebrauch entschieden. Beschlüsse werden einstimmig gefasst.
Kretschmann hat die politische Macht das Projekt Stuttgart 21 sofort zu stoppen.

Nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg stehen die Bürgerinnen und Bürger der Anordnung nach vor Gemeinderat und Bürgermeister. Die Gemeinden sind die Keimzellen der Demokratie.

Wir sind auf der Straße, außerparlamentarisch, empören, engagieren und vernetzen uns, zivil und ungehorsam: Wir machen nicht mehr mit, auch nicht beim GRÜNEN Spiel der Korruption.
Wir haben ein Recht auf eine lebenswerte Stadt! Wir haben ein natürliches Recht auf Mitbestimmung! Wir nehmen uns den Raum.

Via: www.bei-abriss-aufstand.de

Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung...

Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012

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Noch nie haben so viele Menschen unterschiedlichster Herkunft Erfahrungen mit dem bürgerlichen Staat und seinen Organen gemacht wie in den letzten Monaten. Während gegenüber faschistischen Kräften wie dem sog. "NSU" außer einzelnen Verhaftungen und der Bildung von Ausschüssen keine wirklichen Maßnahmen ergriffen werden, erleben fortschrittliche und revolutionäre Bewegungen nicht selten die volle Wirksamkeit staatlicher Repression.

Mit weit über 1400 Verfahren in Zusammenhang mit den Protesten gegen Stuttgart 21 ist das die seit Jahren größte Repressionswelle gegen Teile der Bevölkerung, die sich sonst nicht unter subversivem Verdacht fanden. Dabei wird zusehends weniger zimperlich mit Grundrechten umgegangen.

So will die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenen Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Und das obwohl die Veranstalter selbst sich entschlossen hatten, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Aus diesem Grund wurde in verschiedenen Redebeiträgen bei den Aktionen in Stuttgart anlässlich des 18. März – dem internationalen Tag der  politischen Gefangenen - in Stuttgart auf diese Verfahren eingegangen und zur spektrenübergreifenden Solidarität aufgerufen.

Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach dem politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Der Stuttgarter Antifaschist Chris sowie ein Aktivist des S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Anfang August 2011 wurde Chris in Stuttgart-Heslach verhaftet und sogleich in Untersuchungshaft gesteckt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an antirassistischen Protesten Anfang Juni gegen ein sog. „Islamkritisches Wochenende" der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pax Europa, dem Internet- Netzwerke „PI News" und der rassistischen Partei „Die Freiheit".

Bereits in den Tagen nach der Verhaftung bekundeten Antifaschistinnen und Antifaschisten vor der JVA ihre Solidarität mit Chris und allen anderen politischen Gefangenen. Nach der Gründung eines Solikreises Mitte August entwickelte dieser eine Öffentlichkeitsarbeit und baute politischen Druck auf.

An den Prozesstagen vor dem Stuttgarter Amtsgericht im September solidarisierte sich ein breites Spektrum mit dem Betroffenen und forderte seine sofortige Freilassung. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und einem auf Indizien beruhenden Anklagekonstruktes wurde Chris damals zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Im Herbst 2011 bereitete der Solikreis sich auf die anstehende Berufungsverhandlung vor. Die Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht endete mit einem Vergleich: Chris erhielt zwar mit 15 Monaten eine höhere Strafe, diese wurde jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Chris nun auf freiem Fuß ist, ist nicht zuletzt ein Erfolg der politischen Prozessführung und der anhaltenden Solidaritätsarbeit. Sein Fall zeigt zudem, dass es notwendig und möglich ist, den juristischen Angriffen der Herrschenden politischen Widerstand und entschlossene Solidarität entgegenzusetzen.

Am 27. Januar 2012 wurde der Stuttgarter Antifaschist Danny am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Der Solikreis Stuttgart schreibt dazu: “Juristische Grundlage seiner Inhaftierung ist der Widerruf einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2010, da er gegen die damals verhängten Auflagen verstoßen und sich dem Zugriff der bundesdeutschen Repressionsbehörden entzogen habe. Danny hatte sich längere Zeit im Ausland aufgehalten und seine Arbeitsstunden die Teil der Bewährung gewesen waren nicht abgeleistet. Zwischenzeitlich wurde Danny in die JVA Stuttgart im Stadtteil Stammheim verlegt.

Hintergrund des Prozesses aus dem Jahr 2010 ist ein Angriff auf Funktionäre und Mitglieder der faschistischen NPD im Anschluss an ein Konzert des neonazistischen Liedermachers Frank Rennicke im Februar 2007 in Sindelfingen. Dort wurden Danny sowie sechs weitere angeklagte Antifaschisten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt.“ Mehr Informationen zu den damaligen Verfahren finden sich im damaligen Prozessblog.

Am 08. Februar 2012 wurde Smily – Bassist bei den „Produzenten der Froide“ frühmorgens durch einen SEK Einsatz in seiner Wohnung verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Ihm wurde vorgeworfen, Zeugen die ihn belasten könnten, über Facebook bedroht zu haben um die Aussagen zu verhindern. Obwohl es keinerlei Beweise für eine Bedrohung gab, wurde Smily wegen ’’Verdunkelungsgefahr’’ verhaftet und in die JVA  Stammheim verfrachtet.

Am 17. Februar 2012 wurde dann gegen Smily wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verhandelt. Das Urteil: Zehn Monate Haft.

Die Verfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten müssen auch in Zusammenhang mit der bundesweiten Repression gesehen werden: 44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade hinsichtlich der großangelegten als “Handygate” bekannt gewordenen Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs im Jahr 2011, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Unterstrichen wurde das auch nochmal bei der Demonstration am 17. März, die sich - trotz völlig friedlichen Verlaufs - von starken Polizeikräften gesäumt sah. Dass es dabei neben der Provokation gegenüber den DemonstrantInnen um den "öffentlichen Eindruck" gehen sollte, ist recht durchsichtig und gleichzeitig in seiner Wirkung fraglich. Zuviele politisch aktive Menschen haben inzwischen in Stuttgart ihre Erfahrungen machen können.

Die Demonstration in Stuttgart und die Spontankundgebung in Stammheim am 17. März sowie die Solidaritätskundgebung in Stammheim am 18. März machten deutlich: Bei allem, was die scheinbar so verschiedenen Proteste trennt - die gemachten Erfahrungen in der Solidaritätsarbeit sind wertvoll, unteilbar und müssen in eine deutliche Stärkung der Antirepressions- und Solidaritätsstrukturen umgewandelt werden. Dabei sind die Erfahrungen “junger” Bewegungen wie die gegen Stuttgart 21 keineswegs neu. Sie stellen die jahrzehntealten Erfahrungen linker Politik in einen breiteren gesellschaftlichen Zusammenhang. Es bestehen große Chancen, wenn es gelingt, in der Realität vorhandene Vorbehalte und eine manchmal beiderseitige vorhandene Bewegungsborniertheit und -überheblichkeit zu überwinden.

Getroffen werden einige - Gemeint sind wir alle! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Montagsdemo gegen Hartz IV vs. Ordnungsamt Stuttgart: Meinungsfreiheit nur für Reiche?

Das Amt für „öffentliche Ordnung“ der Stadt Stuttgart findet offenbar immer neue Möglichkeiten des Vorgehens gegen unerwünschte Meinungen in der Öffentlichkeit.

Diesmal geht es gegen die Eigenfinanzierung der Montagsdemo gegen Hartz IV, deren Versammlungsleiterin einen Strafbefehl über 450 € erhalten hat.

Vorgeworfen wird ihr die Durchführung einer Spendensammlung entgegen der im Versammlungsbescheid des Amtes für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Oktober 2011 gemachten Auflage: „Das Sammeln von Spenden wird untersagt.“

Hatte die Stadt Stuttgart zunächst – in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (siehe unten) - nichts gegen eine auf dem Info-Tisch der Montagsdemo aufgestellte Spendendose unternommen, hat sie inzwischen das Verbot, Spenden zu sammeln, als „versammlungsrechtliche Auflage“ in die Anmeldebestätigung der Montagsdemo aufgenommen. In der Folge kann die Staatsanwaltschaft bei einer trotzdem durchgeführten Spendensammlung gegen die Versammlungsleiter wegen einer „Straftat nach dem Versammlungsgesetz“ vorgehen.

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: „Wir sehen in diesem Vorgehen der Stadt Stuttgart eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts und weisen diesen Angriff auf die finanzielle Unabhängigkeit von Initiativen und Bewegungen und letztlich auf die Versammlungsfreiheit zurück. Die Durchführung einer Versammlung ist immer mit Unkosten verbunden und darf nicht von finanzkräftigen Sponsoren wie z. B. der Werbekampagne für Stuttgart 21 abhängen.“

Die so genannten „Sammlungsgesetze“, die den formalen Ansatzpunkt für derartige Angriffe auf die finanzielle Unabhängigkeit liefern, sind in zwei Dritteln aller Bundesländer in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen worden.

Es gibt keinen Grund, an einem Gesetz festzuhalten, mit dem die Menschen bevormundet werden – als ob sie nicht selber entscheiden könnten, ob sie für die Montagsdemo gegen Hartz IV, für den Protest gegen Stuttgart 21 oder anderes spenden wollen oder nicht.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Landesregierung auf, dieses Landesgesetz ebenfalls ersatzlos zu streichen und unterstützt den Einspruch der Montagsdemo gegen Hartz IV gegen diesen Strafbefehl.

Die Verhandlung findet statt am 14. März um 11 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Sammlungsgesetzes (SaGVwv) stellt entgegen der neuen Stuttgarter Praxis fest: „Einer Erlaubnis nach dem Sammlungsgesetz bedürfen somit nicht: …das Aufstellen von Sammelbüchsen oder Sparbüchsen auf Straßen und Plätzen…., wenn dabei nicht durch eine Person auf die Spender eingewirkt wird (zum Beispiel durch Hinhalten der Büchsen oder durch Ansprechen)“

Quellen:

Via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit