trueten.de

»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

Alles Gute zum 60. Geburtstag, Mumia - trotz alledem!

Ein neues Bild von Mumia vom Gefangenen Kevin Rashid Johnson. Er ist in der Snake River Correctional Institution im Ort Ontario im US Bundesstaat Oregon inhaftiert.

Quelle: Free Mumia Bündnis Berlin
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 60 Jahre alt. 32,5 davon hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 29 Jahre davon in der Todeszelle.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. Er betonte zudem stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

- institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
- Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
- Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
- Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
- Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
- die Todesstrafe
- politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Heute findet von 10:00- 12:00 eine Mahnwache vor dem US Generalkonsulat in der Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt statt.

Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
www.bring-mumia-home.de

Gerichtsprozess gegen Rex Osa von The VOICE Refugee Forum

Foto: Demonstration für Flüchtlingsrechte am 8. Juni in Stuttgart
© Bündnis für Versammlungsfreiheit

Wegen angeblichem 3-fachen Verstoß gegen das Versammlungsrecht im Landkreis Ludwigsburg am 07.05.13 wird am kommenden Dienstag, 22.04.14 um 12:00 Uhr mittags gegen den Flüchtlingsaktivisten Rex Osa vor dem Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 39, Gerichtssaal B (Erdgeschoss) verhandelt. Dazu schreibt The VOICE Refugee Forum Germany - Flüchtlinge und Asyl in Deutschland:

Die erhobenen Anklagen wegen angeblicher Gesetzesübertretungen stehen im Zusammenhang mit den Lagerbesuchen im Landkreis Ludwigsburg während der Refugee Liberation Bus Tour im letzten Jahr, als einem von 44 Landkreisen in denen insgesamt mehr als 50 Isolationslager für Asylsuchende in Baden-Württemberg besucht wurden. Die Polizei des Landkreises Ludwigsburg ist übrigens die einzige Polizeidienststelle, die unsere Besuche von Geflüchteten vor Ort als Protest bzw. Demonstration gewertet hat.

Die Liberation Bus Tour war Teil der Kampagne „Break Isolation Strike“ und startete offiziell mit einer Kundgebung vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe auf der unsere Absicht bekannt gegeben wurde, geflüchtete Freunde in ihren Lagern zu besuchen, Erfahrungen mit ihnen auszutauschen und sie für das geplante Refugeetribunal gegen die BRD im Juni 2013 zu mobilisieren, welches von der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant_Innen in Deutschland organisiert wurde. Diese Bekanntmachung sollte bereits ein deutliches Signal an die Exekutive in Polizei, Landes- und kommunale Behörden und Verwaltungen sein, Provokationen oder Behinderungen des freien Zugangs zu den Lagern zu unterlassen.

Wie zuverlässige Quellen bestätigen ergingen bereits vorbereitend interne Rundschreiben der Regierungspräsidien an die Verwaltungen der Landkreise, welche zur aufmerksamen Beobachtung und Kontrolle unserer Mission aufgrund der Erfahrungen mit der zuvor stattgefundenen Refugees Revolution Bus Tour aufriefen, der auch hier in Baden-Württemberg mit massiver Konfrontation durch die Polizei begegnet worden war.

Entsprechend unserer Planung und Ankündigung im Internet wurden vier öffentliche Protestveranstaltungen mit entsprechenden Anmeldungen und den damit verbundenen Kooperationsgesprächen durchgeführt, so solche anberaumt wurden.

Karlsruhe 26.04.13 Beginn der Liberation Bus Tour

Schwäbisch Gmünd 13.05.13 - Protest gegen die “Drei König- Lebensmittelservice GmbH & Co. KG

Augsburg 25.05.13 - Infozelt und Demo in Augsburg

Stuttgart 03-08/06.13 - Liberation Demonstration in Stuttgart

Über die hier erwähnten offiziell angemeldeten Protestaktionen hinaus gab es nur noch spontane Aktionen als unmittelbare Reaktionen auf illegale und unprofessionelle Verhaltensweisen von Polizei und Lagerverantwortlichen bzw. Im Zusammenhang mit anderweitigen Provokationen im Zeitraum der Bustour, wie z.B. in Offenburg -“ im Landkreis Ludwigsburg fand jedoch trotz wiederholter Übergriffe durch die Polizei kein solcher Spontanprotest statt.

Aus der vorliegenden Ermittlungsakte der Polizei geht eindeutig hervor, dass bekannt war, dass der angeklagte Rex Osa nicht vor Ort mit den Refugee-Aktivisten im Bus war (und der zuständige Polizeibeamte Herr Lang wusste dieses sogar schon zuvor). Zwar gab es ein Telefonat an diesem Tag mit der Polizei in Kornwestheim an diesem Tag, welches allerdings lediglich Kommunikationsprobleme zwischen den Refugee-aktivisten und der Polizei vor Ort zum Inhalt hatte.

An diesem Tag wurde weder eine Protestdemonstration angemeldet, noch haben die Aktivisten der Liberation Bus Tour eine solche durchgeführt oder an anderen Demonstrationen teilgenommen.

Die konstruierten Straftaten sogenannten unrechtmäßigen weil unangemeldeten Protests waren weder geplant, noch fand ein solcher überhaupt im Landkreis Ludwigsburg statt. Dieser Umstand belegt erneut den wiederholt stattgehabten Machtmissbrauch durch Polizei und Justiz gegenüber missliebigen Aktivisten, die unter allen Umständen kriminalisiert werden sollen. Die Ladung zum Verhör bei der Polizei wurde dann auch ausgerechnet auf den 13. Juni 2013 gelegt -“ dies war der erste Tag des Internationalen Refugee-Tribunals gegen die BRD in Berlin, welches von der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant_Innen in Deutschland organisiert wurde und es bekannt war, dass ich persönlich daran teilnehmen werde.

Kriminalkommissar Lang war zwar mit seinen intensiven und verstörend wirkenden Telefonanrufen nicht der einzige Polizist, der unsere Bewegungen überwachte, erweckte aber den Eindruck als würde er unsere bescheidene und freundliche Kommunikation wirklich ernst nehmen. In unseren telefonischen Absprachen versprach er die Anwesenheit von ihm und seinen Kollegen in zivilen Fahrzeugen sowie die Unterlassung von Behinderungen jedweder Art -“ die ständige Anwesenheit sei vielmehr lediglich zum Schutz und für den Fall auftretender Probleme gedacht. Ich hatte ihm diesbezüglich sogar von unseren Erfahrungen berichtet, dass solche Absprache gerne durch den Einsatz anderweitiger Polizeibeamter untergraben wurde, die Angaben nichts von irgendwelchen Absprachen zu wissen. Wider besseres Wissen gab Herr Lang seine Worte der Versicherung zur Einhaltung der Absprachen, um diese dann später nicht im Mindesten einzuhalten.

Herrn Langs verstörende Anrufe begannen bereits Tage vor unseren geplanten Besuchen in den Lagern. In diesen Gesprächen konnten wir sogar noch 2 weitere Adressen von Isolationslagern für Flüchtlinge im Enzkreis in Erfahrung bringen, da er betonte, dass dieser Teil des Enzkreises im Verantwortungsbereich der Ludwigsburger Polizei läge.

In seinen Einlassungen zur Ermittlung betonte Herr Lang seine Überzeugung, dass ich angeblich nur “Afrikanisch- spräche und er wegen meiner schlechten Englischkenntnisse keine gute Verständigung mit mir habe erzielen können. Eine wirklich seltene Erfahrung, dass ein Polizeibeamter seinem Stolz über seine Kommunikationskünste in Englisch derart Ausdruck verleiht.

In der Annahme, dass die vorgebrachten Paragraphen vorgeblich krimineller Handlungen nicht als verzweifelte Fortführung faschistischer Rechtspflege gelten sollen, stellt sich natürlich die Frage, warum der professionell Englisch sprechende Polizeibeamte Lang es dann versäumt hat, die vorgehaltenen Straftatbestände entsprechend ins Englische übersetzen konnte, um so ein besseres Verständnis der rassistisch geprägten Vorwürfe zu erzielen, welche in einer anderen Sprache als Deutsch keinen nachvollziehbaren Sinn ergeben -“ es sei denn eben doch die Aufrechterhaltung eines rassistischen Status quo, der dem Grundgesetz entgegen steht.

Ich bedaure mittlerweile zutiefst, dass ich überhaupt auf sogenannte Kooperationsgespräche mit dem Kriminalkommissar Lang eingegangen bin, zu denen ich letztlich nicht wirklich gewesen wäre. Es wird mir eine Lehre für die Zukunft sein.

Das Interesse des Staatsanwaltes Herrn Dr. Stefan Biehl aus Stuttgart die haltlosen Anschuldigungen gegen mich auch tatsächlich gerichtlich verfolgen zu lassen, bestätigt die zweifelhafte Konspiration zur Kriminalisierung von Personen, die die institutionalisierte Ungerechtigkeit der Isolierung von Menschen in Lagern, deren Diskriminierung und Ausgrenzung in einer modernisierten Spielart von Rassismus und Faschismus öffentlich anprangern.

Nachdem nun bereits mehrere Versuche der Polizei anderen Aktivisten juristisch Schaden zuzufügen an der Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen offensichtlicher Unbegründetheit gescheitert sind macht Staatsanwalt Biehl gemeinsame Sache mit der Polizei und versucht mich aus seiner hierarchisch etablierten Position heraus wegen sogenannter “Wortführerschaft- zu belangen. Sein Ziel ist nur allzu offensichtlich: es muss ein Sündenbock dafür bestraft werden, dass das unrechtmäßige Vorgehen des Staates offengelegt wurde.

Staatsanwalt Biehl, der für politische Straftaten und sogenannte Staatsschutzdelikte verantwortlich zeichnet ist als knallharter Strafverfolger bekannt, der seinen Dienst an der Aufrechterhaltung des kulturellen Status quo ausgesprochen strikt zu sehen scheint. Wir werden sehen, ob er sich wenigstens dieses eine Mal als fairer Gegner beweisen kann.

Wir sind aus unseren Erfahrungen als Menschenrechtsaktivist_Innen schon lange an diese Kultur gewöhnt, dass falsche Anschuldigungen seitens der Polizei unseren täglichen Einsatz krönen und dass die deutsche Justiz sich dafür hergibt, diese falschen Anschuldigungen und Lügen auch noch strafverfolgend zu unterstützen. Aber all das kann und wird unser Engagement und unseren Widerstand nicht aufhalten können. Es wäre gut und auch wichtig, wenn diese Beamten einsehen könnten, dass unser Kampf auch ihrer Befreiung von Abhängigkeit und Zombi-gleichem Kadavergehorsam gegenüber der vorherrschenden Ungerechtigkeit gilt.

Wir rufen alle Menschen dazu auf Solidarität gegen die juristische Kriminalisierung von Rex Osa durch interessierte Teilnahme am Gerichtsprozess zu zeigen!

Bitte unterstützt unseren Kampf für die nicht verhandelbaren, natürlichen Menschenrechte von geflüchteten Menschen und Migrant_Innen in Deutschland durch Spenden für die entstehenden juristischen Repressionskosten:

Förderverein The VOICE e.V.
Sparkasse Göttingen
Kontonummer 127829
BLZ: 260 500 01
BAN: DE97 2605 0001 0000 1278 29,
BIC: NOLADE21GOE

Kennwort: Prozesskostenhilfe

Mehr Informationen über unsere Kampagnenarbeit: http://thevoiceforum.org/node/3022

Mehr Informationen zur Liberation Bus Tour 2013

unter: http://www.thevoiceforum.org/search/node/liberation%20bus%20tour

und beim Medienkollektiv Crosspoint Berlin:

http://www.youtube-nocookie.com/channel/UCnaILsu7_47-2CJg6j3s-Vg

Kontakt:

The VOICE Refugee Forum (Stuttgart)

Tel.: 017627873832

Email: thevoice_bdw@yahoo.de

Revolution an der Tanzbar: Ton Steine Scherben - Mein Name ist Mensch

Folgendes sein den Reaktionären der extrem christlichen, homophoben und offen rechten Organisationen (Politically Incorrect, Alternative für Deutschland, Initiative Familienschutz, Initiative Schützt unsere Kinder u.a.) , die heute in Stuttgart ihre Hetze gegen sexuelle Vielfalt verbreiten und marschieren wollen, ins Gebetbuch geschrieben:


Politisches Matinée zu rechten Entwicklungen in Europa und bei uns

Am späten Sonntagvormittag in der angenehmen Atmosphäre des Kulturzentrums Dieselstraße -“ bei Sekt, Kaffee, Tee, Getränken und Butterbrezeln.

Rechte Entwicklungen in Europa und bei uns
13. April 2014, 11:00 bis 13:00 Uhr


Janka Kluge berichtet über aktuelle Entwicklungen in den Ländern Europas und wirft zugleich einen Blick auf rechte Strategien bei uns in der Region Esslingen.

Rechte Strömungen in Europa umfassen sehr unterschiedliche Phänomene: fremdenfeindliche Bewegungen, nationalistisch-populistische Parteien, faschistische Gruppierungen, Antisemitismus und religiösen Fundamentalismus. Hinzu kommen vehemente Verfechter des Nationalstaats und eines EU-Austritts. Der Vortrag informiert im ersten Teil über das Spektrum der politischen Rechten in Europa und beleuchtet ausgewählte Beispiele aktueller Entwicklungen (u. a. „Goldene Morgenröte“ in Griechenland).

Im zweiten Teil des Vortrags werden rechte Entwicklungen in der Region Esslingen in den Blick genommen. Baden-Württemberg hat den größten Landesverband der Jungen Nationalisten, die als Bindeglied zw. den so genannten „freien Kräften“ und der NPD fungieren. Mehr als 15 aggressive rechte Kameradschaften verbreiten ihre nationalsozialistischen und faschistischen Ideologien in einer großen subkulturell geprägten Szene. Der Brandanschlag auf fünf Jugendliche in Winterbach 2012 und die Demonstration der Autonomen Nationalisten im Oktober 2013 in Göppingen sind hier ebenso Alarmzeichen wie Neonazi-Konzerte und rechte Aktivitäten auf den Schulhöfen.

In Kooperation mit DGB Esslingen, VVN-BdA Esslingen, die LINKE Esslingen.

Janka Kluge ist Buchhändlerin und Sprecherin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) Baden-Württemberg

Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Le Pens Triumph ist nur von kurzer Dauer

Marine Le Pen, Jean-Marie Le Pen und Bruno Gollnisch im europäischen Parlament, Strasbourg, 10 Dezember 2013

Foto: Claude Truong-Ngoc / Wikimedia Lizenz: Commons - cc-by-sa-3.0
Alles schaut auf den Triumph von Tochter Le Pen. Der wird aber recht kurzfristig sein. Wie einst die Vorläuferorganisationen vor De Gaulle - etwa Poujade - werdem sie sich den staatlichen Gewaltherrschern unterwerfen. Das wirkliche Problem ist das völlige Versagen der Sozialisten. Genau genommen der Sozialdemokraten. Denen der Sozialismus endgültig abhanden gekommen ist.

Die Politik eines Hollande verlief in den zwei Jahren seit Regierungsantritt derartig widersprüchlich, dass jedem Punkt ein Gegenpunkt sich zugesellte, der im vollen Widerspruch zu Punkt eins stand. Und die Wahl eines Valls, der sich nach allem durch Ausländerhass auszeichnet - und sonst einer verborgenen Deutschenbegeisterung und Arbeiterfeindschaft- wird daran nicht mehr viel ändern. Ein Sozialismus, der nur noch den Namen einer ehrwürdigen Tradition behält, ist schlimmer als Nichts. Er zeigt nur, dass die frohe Linie der Schulaufsätze in den französischen Lycees jetzt endgültig als Geschwätz entlarvt worden ist. Nachdem es soviel Jahrzehnte sich gehalten hatte, aber nur in den Schulmauern seine Gültigkeit behielt. Dass draußen ganz andere Maximen galten, war allenthalben bekannt. Und dass diese Maximen außerhalb das Wirklichen bedeuteten, ebenfalls. Diese Phrasenhaftigkeit hat sich jetzt zu Ende geritten.

Von da aus versteht man überhaupt die Aufregung über die Familie Le Pen. Sie insistiert seit Jahren darauf, dass es im gewöhnlichen Leben um Prozente geht, um Ansehen in der Schlagkraft- und um Durchsetzungsfähigkeit. Egal in welcher Richtung. Insofern mag die Linie der FN vielen französischen Bürgern realistisch erscheinen. Bis zu dem Augenblick, wo in schärferen Krisen deutlich wird, dass die ganze sogenannte Richtung der FN keine sein wird. Keine mit irgendwelchen Zielsetzungen. Dann wird sich eine neue Gefahr auftun: viel größer als die pseudofaschistische, wie sie jetzt gesehen wird. Es wird ein Frankreich werden der knallharten Brutalität.

Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer

Buchcover

ISBN 978 -3-944137-35-3
Preis: 14,80 Euro
Erschienen im Peter Grohmann Verlag
Von Wolfram Treiber

Vor etlichen Jahren fragte der Referent auf einer Veranstaltung zum Versammlungsrecht als Einstieg das Publikum, was denn das Versammlungsrecht sei. Kennzeichnenderweise kamen daraufhin lauter Beiträge, die die Einschränkung des Versammlungsrechts beschrieben, und das bei einem Publikum, das wohl in seiner großen Mehrheit mit Sicherheit für die Versammlungsfreiheit eingestellt war. Offensichtlich haben deren Einschränkungen in der Praxis bis heute dazu geführt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ihre Gewährleistung, sondern ihre vielfältige Einschränkung und Reglementierung als „normal“ begriffen werden . Insofern erscheint es sinnvoll, zunächst einmal das Bundesverfassungsgericht als „unverdächtige Quelle“ zu Wort kommen zu lassen und auf dieser Grundlage an einzelnen Beispielen aktuelle Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu kommentieren.

Unabhängig davon darf nicht übersehen werden, dass bereits die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit nur für Deutsche gilt und bereits durch das Versammlungsgesetz erheblich eingeschränkt wurde. Darüber hinaus hat die Föderalismusreform inzwischen allen Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, eigene Landesversammlungsgesetze zu erlassen, sodass die Ausübung eines elementaren Menschenrechts absurderweise von den jeweiligen Mehrheiten in einer Landesregierung abhängt. Die weitgehende Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das bayrische Landesversammlungsgesetz, deren erstes Opfer im Übrigen ein ver.di- Gewerkschaftssekretär war, wurde zwar nicht zuletzt aufgrund des großen gesellschaftlichen Widerstands vom Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren vorläufig in weiten Teilen gekippt. Das Beispiel hat jedoch gezeigt, dass zukünftig immer mit elementaren Eingriffen in die Versammlungsfreiheit zu rechnen sein wird. Auch in Baden-Württemberg war bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht worden, das darüber hinaus bereits im Vorgriff von etlichen Versammlungsbehörden angewandt wurde.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe unter anderem in seiner „Brokdorf-Entscheidung“ wie folgt ausgeführt: „Als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers. In ihrer Geltung für politische Veranstaltungen verkörpert die Freiheitsgarantie aber zugleich eine Grundentscheidung, die in ihrer Bedeutung über den Schutz gegen staatliche Eingriffe in die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung hinausreicht. (vgl. BVerfGE 69, 315 -“ Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985).“

„In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (...) wird auch die Meinungsfreiheit seit Langem zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gezählt. Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97]; 42, 163 [169]). Wird die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe verstanden, kann für sie nichts grundsätzlich anderes gelten. Dem steht nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. Indem der Demonst rant seine Meinung in physischer Präsenz, in voller Öffentlichkeit und ohne Zwischenschaltung von Medien kundgibt, entfaltet auch er seine Persönlichkeit in unmittelbarer Weise.“ (...)

(...) „An diesem Prozess sind die Bürger in unterschiedlichem Maße beteiligt. Große Verbände, finanzstarke Geldgeber oder Massenmedien können beträchtliche Einflüsse ausüben, während sich der Staatsbürger eher als ohnmächtig erlebt. In einer Gesellschaft, in welcher der direkte Zugang zu den Medien und die Chance, sich durch sie zu äußern, auf wenige beschränkt sind, verbleibt dem Einzelnen neben seiner organisierten Mitwirkung in Parteien und Verbänden im Allgemeinen nur eine kollektive Einflussnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit für Demonstrationen.“

„Nach alledem werden auch in der Literatur Versammlungen zutreffend als wesentliches Element demokratischer Offenheit bezeichnet: „Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflussnahme auf den politischen Prozess, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest ...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. So zitiert das Bundesverfassungsgericht in seiner oben zitierten Brokdorf-Entscheidung Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 14. Auflage, 1984, S. 157, und führt weiter aus: „Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes.“

(...)“In einer Demokratie müsse die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt verlaufen; das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußere sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung, die sich in einem demokratischen Staatswesen frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen müsse. BVerfGE 20,56 [98 f.]“

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 8 Grundgesetz Versammlungen und Aufzüge -“ im Unterschied zu bloßen Ansammlungen oder Volksbelustigungen -“ als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung. In einer Entscheidung vom 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden ( 1 BvR 388/05) hat das Bundesverfassungsgericht wie folgt ausgeführt: „Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315 [342 f.]; 87, 399 [406]). Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73, 206 [248]; 87, 399 [406]; 104, 92 [103 f.]). Bei einer Versammlung geht es darum, dass die Teilnehmer nach außen -“ schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und des Umgangs miteinander oder die Wahl des Ortes -“ im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl.BVerfGE 69, 315 [345]).“

Versammlungsrecht geht allgemeinem Polizeirecht vor

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind, solange die Teilnehmenden unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen, nach geltendem Recht grundsätzlich nicht nach allgemeinem Polizeirecht, sondern nur auf Grundlage des Versammlungsgesetzes möglich.

Auch auf dem Weg zu einer Versammlung steht der Teilnehmende unter dem Schutz des Versammlungsrechts.

Dazu hat das VG Sigmaringen in seiner Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Polizeikessels gegen AntifaschistInnen am 1. Mai 2009 in Ulm ausgeführt, das Maßnahmen gegenüber Teilnehmern einer Versammlung aufgrund des allgemeinen Polizeirechts erst zulässig sind, wen n die Versammlung aufgelöst oder der betroffene Teilnehmer von der Versammlung ausgeschlossen wurde:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. 4. 2007 -“ 1 BvR 1090/06 sind Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden -“ wie ein Platzverweis oder eine Gewahrsamnahme -“ rechtswidrig, solange die Versammlung nicht gem. § 15 Abs. 3 VersammlG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde (a.a.O. Randnummer 40). Art. 8 Grundgesetz gebiete diese für den Schutz des Grundrechtsträgers wesentlichen Förmlichkeiten. Denn es handele sich um Anforderungen der Erkennbarkeit und damit der Rechtssicherheit, deren Beachtung für die Möglichkeit einer Nutzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit wesentlich sei.

In Versammlungen entstünden häufig Situationen rechtlicher und tatsächlicher Unklarheit. Versammlungsteilnehmer müssten wissen, wann der Schutz der Versammlungsfreiheit ende, denn Unsicherheiten könnten sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten. Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen Versammlungen richteten sich nach dem Versammlungsgesetz. Dieses Gesetz gehe in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor. Eine auf allgemeines Polizeirecht gegründete Maßnahme, durch welche das Recht zur Teilnahme an der Versammlung beschränkt werde, scheide aufgrund der Sperrwirkung der versammlungsrechtlichen Regelungen aus.“ (VG Sigmaringen, Urteil vom 29. November 2010, Az. 1 K 3643/09). "Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer" vollständig lesen

Themenabend: Rassismus und die Krise in Europa

In Zeiten der in Europa grassierenden Krise wird einmal mehr deutlich, dass Nationalismus, Rassismus und Ausgrenzung vom Kapitalismus nicht zu trennen sind. Vielfach thematisiert wurde das am Beispiel Griechenlands, wo die extre­me Rechte im Zuge der Krise klar im Aufwind ist. Europaweit dürfte das rechte Spektrum insgesamt aus der aktuellen Finanzkrise gestärkt hervorgehen. Und auch in Deutschland schickt sich mit der AfD eine rechte Wahlalternative an, sich in der Parteienlandschaft zu etablieren. Nicht zuletzt aktuelle Debatten um die sogenannte "Armutsmigration" zeigen allerdings, dass Nationalismus, Rassismus und Ausgrenzung nicht auf die extreme Rechte zu beschränken ist, sondern wesentlich in weiten Teilen der "Mitte" verankert sind. Im Vortrag geht es anhand einer Analyse des deutschen Krisendiskurses um den Zusammenhang von Kapitalismus, Nationalismus, Rassismus und Krise.

Dienstag, 8. April 2014 ab 19:00 im KOMMA, Maillestrasse 5-9 73728 Esslingen

Sebastian Friedrich (Berlin-Duisburg) ist Mitarbeiter des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS), aktiv bei der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und Redakteur bei www.kritisch-lesen.de. Er ist Mit-Herausgeber des Sammelbandes "Nation -“ Ausgrenzung -“ Krise. Kritische Perspektiven auf Europa" (Edition Assemblage, Münster 2013)

Eine gemeinsame Veranstaltung der Rosa Luxemburg Stiftung, vom KOMMA Jugend und Kultur und der VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

FREI.WILD, DIE VORFELD-BAND DER NEONAZISZENE

Redebeitrag von Jutta Ditfurth auf der Stadtparlamentssitzung in Frankfurt/Main am 30.1.2014 (Tagesordnungspunkt 10):

Guten Abend,
eine wesentliche Voraussetzung für Zensur ist eine Meinung, die zensiert werden soll. Faschismus aber ist keine Meinung sondern ein Verbrechen. Die sog. Freien Wähler hier im Haus, die neuen Völkischen der AfD, mögen die rechte Band Frei.Wild. Das passt zur "Querfrontstrategie" von Neonazis im Anzug, denn Frei.Wild macht Musik für Neonazis, für Rassisten und Völkische.

Ich zitiere aus dem Lied RACHE MUSS SEIN:
"heut verhaue ich Dich,
schlag Dir mein Knie in deine Fresse rein,
heut vermöbel ich Dich,
Zähne werden fallen durch mich
und ich trete in deine Rippen,
schlag mit dem Ellebogen auf Dich ein.(...)

Jetzt liegst Du am Boden,
liegst in deinem Blut.
Das Blut auf meinen Fäusten,
ich find, es steht mir gut".

Nach öffentlicher Kritik wurde die Band Frei.Wild im Jahr 2013 von der Nominiertenliste des ECHO-Musikpreises genommen. Öffentliche Kritik hat an einigen Orten inzwischen dazu geführt, dass Auftritte abgesagt wurden, z.B. in Jena. Nur leider in Frankfurt am Main nicht, hier trat die Gruppe Ende Dezember 2013 in der Festhalle auf.

Frei.Wild verbreitet Nationalismus und völkische Ideologie. Der Sänger der Band Philipp Burger war Mitglied der Naziband Kaiserjäger bis die sich 2001 auflöste und er engagierte sich für die rechtsextreme Freiheitlichen Südtirols in Österreich, die gegen Einwanderung und "Überfremdung" kämpften.

Das angeblich Unpolitische in den Äußerungen der Band und ihren Liedtexten wird bei näherer Betrachtung rasch politisch genau. Im Lied SÜDTIROL heisst es: "Kurz gesagt, ich dulde keine Kritik / An diesem heiligen Land, das unsre Heimat ist". Kurz gesagt: Wem es hier nicht passt, der soll abhauen, so kommt das völkisch-nationalistische Ressentiment auf den Punkt.

Diese "Heimat" soll nur denen gehören, die durch Zufall hier geboren sind. -“ Auch Herr Hübner von den Freien Wählern, der geradezu damit prahlt, in Frankfurt geboren worden zu sein, ist doch nur "stolz" auf den lächerlichen Zufall hier auf die Welt geplumpst zu sein. -“

"Heimat heißt Volk, Tradition und Sprache" heisst es in WAHRE WERTE von Frei.Wild. Passend dazu wird die "Leitkultur" der germanischen Eingeborenen -“ was immer das sein mag -“, angeblich von fremden, muslimischen Menschen bedroht. So heisst es im LAND DER VOLLIDIOTEN: "Kreuze werden aus Schulen entfernt, aus Respekt / Vor den andersgläubigen Kindern". Viele Liedtexte von Frei.Wild sind ausdrücklich islamophob, beispielsweise BAUTEN FREMDER WELTEN.

Frei.Wild ist in die Fußstapfen der Böhsen Onkelz getreten. Ich finde in ihren Texten alles, was völkischen Nationalismus ausmacht.

Warum Nazis, die nicht verschleiern, dass sie welche sind, die Band mögen wird schnell klar. Auf der neuen Platte FEINDE DEINER FEINDE heisst es im ersten Stück:
"Wir haben-™s getan
Wir haben-™s gemacht
Wir haben Leute verdroschen
Über die Folgen nicht nachgedacht
Wir haben die Straßen der Stadt für uns in Anspruch genommen
Keine Gefangenen gemacht
Wir haben gesoffen und geboxt
Standen oft vom Richter
Keine Reue, haben darüber gelacht".

Frei.Wild blickt hier nicht mit Scham oder Mitgefühl zurück auf die Opfer von Nazi-Angriffen, sondern voller Stolz.

In WIR REITEN IN DEN UNTERGANG heißt es:
"Heut gibt es den Stempel, keinen Stern mehr
Und schon wieder lernten sie es nicht
Und sagst du mal nichtJa und Amen
Oder schämst dich nicht für dich
Stehst du im Pranger der Gesellschaft
Und man spuckt dir ins Gesicht".

Das funktioniert nach der Tonlage: Das wirkliche Opfer ist der aufrechte deutsche weiße Kämpfer, der angeblich seine Meinung nicht frei äußern kann, weil er von einer heuchlerischen "multikulturellen" Gesellschaft geknechtet wird. Und als Höhepunkt der freiwildschen Heuchelei: die Selbststilisierung als Jude von heute: "Heut gibt es (...) keinen Stern mehr". Der Täter macht sich zum Opfer.

Immer wieder findet sich in den Texten der Ärger der Band über das Volksverhetzungsverbot und über das Verbot, den Massenmord an den Juden, die Shoah, zu leugnen. Frei.Wild relativiert die Shoa: andere Staaten hätten mehr Menschen umgebracht als die Deutschen und die Scham nütze doch nur den "seit Jahrzehnten davon finanziell Profitierenden, lechzend nach einer Daseinsberechtigung für ihr klägliches Dasein". -“ Entschlüsseln Sie doch bitte selbst einmal dieses antisemitische Bild.

Frei.Wild liefert Textpassagen, die von Neonazis begeistert mitgegröhlt werden. Ihre Liedtexte enthalten massenhaft Codes, die in neofaschistischen Kreisen präzise verstanden werden. Zu den Fans der Band gehört die NPD. Deren Funktionär Patrick Schröder präsentierte in einem offenem Kanal die Musik der Band und sagte: "Frei.Wild ist vielleicht nicht 100 Prozent bei uns auf Linie, aber doch 80 Prozent. Und 30 Prozent davon geben sie zu". Frei.Wild helfe, rechtsextremes Gedankengut in den Köpfen zu verankern. "Wir haben die Möglichkeit, in extremem Maße von der Band zu profitieren." Dass Frei-Wild sich ab und an vom Neonazi-Spektrum distanziert versteht man als Taktik, das sei öffentlichem Druck geschuldet. Die Neo-Nazi-Hörer_innen der TV-Sendung lobten die Musik von Frei.Wild als riesiges Propaganda-Vehikel zur Agitation für den "Nationalen Widerstand". Frei.Wild bereite ihnen den Boden. So ist es!

Thomas Kuban, der seit Jahren über die rechtsextreme Musik-Szene recherchiert, kommt in seinem Buch Blut muss fließen zu dem Ergebnis: "Frontmann Philipp Burger ist der erste Rechtsrockstar im klassischen Sinne, denn sein Wirken ist auf keine Szene beschränkt, er erreicht auch das bürgerliche Spektrum, ohne dass sich bislang politischer oder zivilgesellschaftlicher Widerstand regen würde. Frei.Wild verkauft und etabliert Nationalismus und Anti-Antifaschismus als hippe Protestkultur."

Für Nationalismus, Rassismus und völkische Ideologie darf es keine Bühne geben, nicht in Frankfurt/Main und auch nicht anderswo.
Vielen Dank denen, die aufmerksam waren.