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1973: Selbständige Streiks und Betriebsbesetzung bei Ford in Köln

Zu den Streiks und der Betriebsbesetzung bei Ford in Köln gibt es eine Broschüre in deutsch und türkisch bei den GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion. Dazu noch eine Dokumentation aus dem Jahr 2013 von Hayat TV, leider nur in türkisch.



Jobcenter: Selbst bei dringenden Notlagen für Betroffene kaum zu erreichen

Das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ weist darauf hin, dass die aktuelle Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen sehr problematisch ist. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen sind diese Behörden kaum noch erreichbar. Das gilt sogar in akuten Notsituationen.

Wegen der Corona-Pandemie ist die persönliche Vorsprache bei den meisten Behörden fast unmöglich. Daher kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Sozialleistungen. So werden z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld nur nach vorheriger Anfrage in Papierform zugesendet, ansonsten ist das Ausfüllen nur online möglich. Viele Menschen mit Sprachbarrieren haben damit Probleme. Nicht jeder, der erwerbslos wird, hat die Möglichkeit oder die Kompetenz, online Formulare auszufüllen. Zusätzlich erschwert wird das Ausfüllen, wenn kein Computer, sondern nur ein Smartphone zur Verfügung steht, das zur Antragstellung nicht geeignet ist.

Die Bundesagentur für Arbeit nutzt die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter auch dazu, den Leistungszugang zu digitalisieren: Anträge sollen möglichst alle elektronisch übermittelt werden. Ebenso sollen Dokumente von den Betroffenen selbst hochgeladen werden. Diese sollen sich persönlich online identifizieren. Beratungsgespräche und Nachfragen sollen nur noch telefonisch geführt werden. Das grenzt viele Menschen aus dem Hilfesystem aus. Wer nicht über die notwendigen Geräte und Kenntnisse im Umgang mit der EDV verfügt, seine Anliegen sprachlich im Telefonat nicht eindeutig und in deutscher Sprache vorbringen, kaum lesen und schreiben kann, dringt mit seinem Anliegen in der Regel nicht durch.

Oft genug erleben Antragstellende auch, dass sie eine Stunde oder länger in der Warteschleife gehalten werden, bis sie in der Telefon-Hotline überhaupt einen Menschen erreichen. Die Antragstellung wird so massiv erschwert. Dazu kommt, dass die Hotline oft gar nicht wirklich weiterhelfen kann, da die Hotline-Mitarbeiter*innen viele Vorgänge in der elektronischen Leistungsakte gar nicht einsehen können.

Werden Schreiben und Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, gibt es aktuell keine Möglichkeit, die Abgabe der Dokumente in Form eines amtlichen Eingangsstempels bestätigen zu lassen. Die auf den Bescheiden angegebenen Fax-Nummern funktionieren sehr oft ebenfalls nicht. Das Jobcenter verweist dann auf den Einwurf in Briefkästen. Wer beweissicher Antragsunterlagen, Widersprüche und Beschwerden einreichen will, hat ein Problem. Betroffenen bleibt nur die teure und langsame Möglichkeit, die Post als Einschreiben mit Rückschein zu senden.

Insgesamt ist durch den Behörden-Lockdown die Antragstellung sehr stark beeinträchtigt und die Bearbeitung stark verlangsamt. Das führt vielfach zu Mittellosigkeit und Verzweiflung bei den Betroffenen, die sich selbst oft nicht mehr zu helfen wissen. Nicht nur deshalb braucht es einen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro im Monat!

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ begrüßt einen verbesserten digitalen Zugang zum Jobcenter. Dabei muss sichergestellt werden, dass die digitale Kommunikation zwischen Antragstellenden und der Behörde in jedem Einzelfall transparent und rechtssicher erfolgt. Außerdem dürfen digitale Angebote den analogen Antrag und den persönlichen Zugang zur Behörde nicht ersetzen, sondern müssen zusätzlich zur Wahl stehen.

Wir fordern von der Bundesagentur für Arbeit und allen Jobcentern ferner ein flächendeckendes und unbürokratisches Angebot von persönlichen Notfallsprechstunden. Diese sollen unter Wahrung aller pandemiebedingten Hygienebestimmungen in allen Jobcentern und Agenturen für Arbeit niedrigschwellig zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich sein. So können Betroffene persönliche Anliegen, die sich anderweitig nicht klären lassen, schnell zur Sprache bringen. Wer Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigt oder Unterlagen kopieren will, soll ebenso Hilfe bekommen. Auch muss es für Betroffene möglich sein, Eingangsstempel zu bekommen, um die Abgabe von Unterlagen rechtssicher nachweisen zu können.


Das Bündnis -šAufRecht bestehen-˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS -“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Tacheles Pressemitteilung

Stuttgart: Solidarität mit der kolumbianischen Bevölkerung

Seit dem Generalstreik am 28. April gehen die Menschen in Kolumbien auf die Straße. Sie demonstrieren gegen Armut, Korruption, staatliche Gewalt und Unterdrückung.

Armut und Hunger haben in der Krise drastisch zugenommen. Inzwischen leben 42% der Menschen in Kolumbien unter der Armutsgrenze. Als die Regierung versuchte die Kosten der Krise mit einer Steuerreform auf die Ärmeren abzuwälzen, ist das Fass überglaufen. Millionen Menschen beteiligten sich am Generalstreik und an den darauf folgenden Protesten.

Die Regierung antwortet mit härtester Repression: 49 Tote, hunderte Vermisste, tausende Verletzte und Dutzende Vergewaltigungen durch die Polizei. Einige dieser Toten wurden mit Pistolen made in Germany ermordet, die der Waffenhersteller Sig Sauer illegal an die kolumbianische Polizei verkauft hat. Trotz allem gehen die Menschen in Kolumbien weiterhin auf die Straße und riskieren ihr Leben. Weil dieses System, das für sie offensichtlich keine Lösungen mehr anzubieten hat, für sie gefährlicher ist als der Virus und schießwütige Polizisten.

Lasst uns zeigen das wir auf der Seite der Protestierenden in Kolumbien sind!

  • Gegen Polizeigewalt und Ausbeutung, für eine solidarische Welt!
  • Hoch die internationale Solidarität!

Kommt Samstag 22.5.21 um 15 Uhr zur Kundgebung am Kleinen Schlossplatz

Blogkino: Espana en Guerra. Un país en llamas / Agosto sangriento. (1987)

Heute setzen wir unsere Reihe Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus fort und zeigen den siebten und den achten Teil der spanischen Dokureihe "Espana en Guerra" aus dem Jahr 1987 mit den Folgen "Un país en llamas" und "Agosto sangriento".




Berlin: KØPI Wagenplatz bleibt! (Teil2)

Foto: © Oliver Feldhaus via Umbruch Bildarchiv
Auf der Seitenwand der Köpi entstand im April 2021 in Zusammenarbeit von Künstler*innen mit dem Wagenplatz und der Hausgemeinschaft ein neues Fassadenbild (hier die Fotos). Während der Arbeiten für das Wandbild öffnete die Köpi kurzzeitig ihre Türen und gab Einblick, was im Haus stattfindet. Einiges davon könnt ihr hier im zweiten Teil unserer Fotostrecke sehen. Anlass ist die drohende Räumung des Wagenplatzes. Am 15. Mai wird es eine Soli-Demo geben und am 16. Mai eine Kundgebung vor dem Wagenplatz in der Köpi.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Die Köpi und der Wagenplatz sind seit mehr als 30 Jahren selbstorganisiertes Kulturprojekt und auch Wohnraum für Menschen von Jung bis Alt und unterschiedlicher Herkunft, die hier zum Teil seit mehreren Generationen leben. Sie ist ein bedeutender Anlaufpunkt für politische und künstlerische Kollektive aus aller Welt, ist seit ihrer Gründung betont unabhängig von staatlichen Geldern oder Sponsoren, strikt nichtkommerziell und dafür international bekannt.

Leider ist die Köpi einer der letzten solcher Räume entlang des Spreeufers. Sie konnte sich bis heute erfolgreich gegen drohende Verdrängung durch Investoren und Großkonzerne behaupten, die hier teure Büros und andere Glaspaläste für Reiche bauen. Das Spreeufer war nach dem Mauerfall und als das Haus besetzt wurde Herz und Puls der Berliner Subkultur, umgeben von anderen Wagenburgen und Projekten wie der EastsideGallery oder dem Kanal, alternativen Clubs und günstigen Mietwohnungen. Nun ist es eine der teuersten Gegenden in Berlin.

Der Køpiplatz ist nicht allein: Auch andere Berliner Projekte wie das Jugendzentrum Potse, das Hausprojekt Rigaer 94 und der Wagenplatz Mollies sind unmittelbar bedroht. Im letzten Jahr wurden bereits zentrale linke Orte wie Liebig 34, Syndikat, Meuterei, Diesel A, Sabot Garden und G17a mit martialischem, teurem Bullenterror geräumt.

Die Gier ist schon zu weit gegangen, wir können nicht vergessen und wir werden nicht verzeihen.

Der Køpiplatz ist unser Zuhause & wir sind hier, um zu bleiben!

Demonstration: 15. Mai, 20.30 Uhr Gendarmenmarkt

Kundgebung: 16. Mai, ab 13 Uhr, Køpi zwischen Schillingkreuzung & Adalbertstrasse


Gerichtstermin für die Räumung des Wagenplatz: 10. Juni, 12 Uhr am Landgericht Berlin Tegeler Weg 17-21 in Berlin-Charlottenburg

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

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Urteil im „Agent Orange“-Prozess in Evry: Im Namen BAYERs

Im historischen „Agent Orange“-Prozess in Evry in der Nähe von Paris ist am heutigen Montag eine Entscheidung gefallen. Das Gericht hält die Klage gegen BAYER/MONSANTO, DOW CHEMICAL, HERCULES, UNIROYAL und neun weitere Konzerne, die während des Vietnamkrieges Agent Orange produziert haben, für unzulässig. In seinem Urteil schließt sich das Gericht der Sichtweise der BAYER/MONSANTO-Anwält*innen an. Diese hatten argumentiert, dass die Verantwortung für den Einsatz von „Agent Orange“ alleine bei der US-Regierung in Washington läge. Keine Verantwortung trügen die „Lieferanten zu Kriegszeiten“, so der BAYER-Konzern. Dementsprechend äußerte nun das Gericht, dass die Unternehmen „auf Anweisung und im Namen des amerikanischen Staates bei der Vollendung eines souveränen Aktes“ gehandelt hätten.

William Bourdon, einer der Anwälte Tran To Ngas sagte zu dem Urteil: „Wir lehnen dies auf der Grundlage des nationalen, europäischen und internationalen Rechts entschieden ab. Es gibt viele Beispiele in der Geschichte, in denen multinationale Unternehmen versucht haben, -šle fait du prince-™(Anm. des Autors: französischer Rechtsbegriff; willkürlicher Akt der Regierung oder des Staattsoberhauptes) oder höhere Gewalt durchzusetzen, mit der Begründung, dass sie unverantwortlich sein sollten, weil sie nur einen politischen Befehl befolgten. Wir sind eher zuversichtlich, dass sich das Gesetz zugunsten einer verstärkten Rechenschaftspflicht privater Akteure entwickelt hat, auch wenn diese behaupten, auf Veranlassung der Exekutive gehandelt zu haben.“

„MONSANTO hat das giftige, zusätzlich mit Dioxin verunreinigte Agent Orange nicht nur geliefert“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Der Konzern hat auch eine aktive Rolle gespielt. Er stand bereits seit 1950 mit dem Pentagon in einem regen Austausch über die Kriegverwendungsfähigkeit der -šAgent Orange-™-Grundlagenchemikalie. Hier liegt eine Mittäterschaft vor. Für diese erhält BAYER/MONSANTO mit dem Urteil nun den Persilschein.“

Geklagt hatte die mittlerweile 79-jährige vietnamesisch-stämmige Französin Tran To Nga, Sie war während des Krieges als Lehrerin und Journalistin tätig. Während eines Angriffes Ende 1966 in Cu Chi (nördlich von Saigon) war sie in eine von einem Flugzeug aus versprühte Wolke von Agent Orange geraten. Über die schweren gesundheitlichen Folgen war sie sich damals nicht im Klaren. Ein Kind, welches sie drei Jahre später zur Welt brachte, starb jedoch mit nur 17 Monaten an Atembeschwerden. Vorher hatte sich die Haut in Fetzen von dessen Körper abgelöst. Noch heute leidet Tran To Nga an den schweren gesundheitlichen Spätfolgen der Besprühung: Brustkrebs, Herzprobleme, Alpha-Thalassämie, Diabetes Typ zwei, hoher Blutdruck sowie Chlorakne, einer Hautkrankheit.

Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 eröffnete französischen Staatsbürger*innen die Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese außerhalb der französischen Grenzen begangen werden. Dieser Möglichkeit bediente sich Tran To Nga und zog vor Gericht.

Dass sie diese Etappe des Prozesses nun verloren hat, entmutigt die Frau jedoch nicht. Bereits vorher hatte sie erklärt, dass, falls sie „den ersten Schritt dieses Prozesses verlieren“ würde, sie „zusammen mit ihren Unterstützern in Berufung gehen“ würde.

Quelle: Presse-Information vom 10.05.21, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Berlin: Mietendeckel gekippt

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv Berlin
Mehr als 20000 Menschen demonstrierten am 15. April in Berlin spontan gegen die Aufhebung des Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht. Aufgerufen hatten zahlreiche Mieterinitiativen.

Der Mietendeckel war die Antwort der Politik auf die Proteste der Mieter*innen gegen Zwangsräumungen und Verdrängung durch steigende Mieten. Das Kapital lief Sturm und bekam Recht. Viele Tausend demonstrierten noch am gleichen Tag der Urteilsverkündung lautstark und wütend durch Neukölln und Kreuzberg. Die Berliner Polizei war mit Gefangenentransporter und mobiler GESA vor Ort und suchte die Auseinandersetzung. 48 Menschen wurden am Abend am Ende der Demo vorübergehend festgenommen, um ihre Personalien festzustellen. Dies war nur der Auftakt für einen heißen Sommer. Das Urteil zeigt erneut: diese Stadt muss erkämpft und nicht verhandelt werden. -“ Bündnis Zwangsräumungen verhindern -“

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie: Reallohnabbau und weitere Flexibilisierung

Unmittelbar vor Ostern hat es in der Tarifrunde der Metall- und Elektro-Industrie einen ersten Pilot-Abschluss in NRW gegeben -“ nach zahlreichen Verhandlungen und fast einer Million Warnstreikenden. Weitere Bundesländer haben ihn bereits übernommen, so auch Baden-Württemberg, z.T. mit kleineren Änderungen, andere sind noch am Verhandeln. Viele Aktionen, Warnstreiks, Menschenketten, Autokorsos und andere Protestformen waren aufgrund der Pandemie-Bedingungen kreativ wie nie und konnten zumindest in einigen Betrieben und Bezirken trotz der schwierigen Bedingungen eine unter diesen Umständen beachtliche Zahl an Teilnehmenden verbuchen. Das war das Positive in dieser Tarifrunde, dass Kolleginnen und Kollegen gezeigt haben, dass sie auch unter Pandemiebedingungen und wirtschaftlicher Krisensituation bereit und in der Lage sind, für ihre Interessen zu kämpfen. Allerdings ist der IG Metall-Vorstand eingeknickt vor den Forderungen und Angriffen der Kapitalseite und die Bezirke ebenso. Mit weiterer Druckentfaltung durch Ganztagesstreiks bis hin zu Urabstimmung und Streik hätte am Schluss ein anderes Ergebnis stehen können und es hätte zur Vorbereitung auf weitere Kämpfe in der Krise dienen können.

Keine tabellenwirksame Lohnerhöhung für 4 ½ Jahre

Der Abschluss beinhaltet keine tabellenwirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter. Diese wurden zuletzt im April 2018 um 4,3% erhöht. Die nächste mögliche Erhöhung ist im Oktober 2022, also mindestens viereinhalb Jahre Stillstand. Es gibt trotzdem mehr Geld, für 2021 eine Einmalzahlung von 500.- € netto. Sie wird Corona-Prämie genannt, damit die gesetzliche Regelung genutzt werden kann. Davon müssen keine Steuern gezahlt werden. Sie ist auch für die Unternehmen sehr günstig: Es kommen keine Beiträge zur Sozialversicherung dazu. Aber es sind trotzdem nur knapp 10 € pro Woche und bedeutet damit eine Reallohnsenkung. Diese ist umso schmerzlicher, weil es bereits 2020 keine tabellenwirksame Lohnerhöhung gab und bis Oktober 2022 auch nichts geben wird.

Transformationsentgelt -“ zinsloser Kredit an Kapital und selbstbezahlte Arbeitszeitverkürzung

Außerdem wurde ein „Transformationsgeld“ erfunden. Es ist eine jährliche Sonderzahlung, die vierte neben dem „Weihnachtsgeld“, dem Urlaubsgeld und dem „tariflichen Zusatzgeld“ (T-ZUG). Sie wird ab 1. Juli angespart und nach 8 Monaten im Februar 2022 ausgezahlt. Das sind dann 18,4% eines Monatsentgeltes. Das entspricht einer Entgeltsteigerung von 2,3%. In den folgenden Jahren ergibt dies dann nach jeweils 12 Monaten 27,6% desselben. Das Transformationsgeld muss nicht ausbezahlt werden. Wahlweise kann auch die Arbeitszeit abgesenkt werden. Das kann jedeR Beschäftigte individuell tun, es können aber auch betriebliche Regelungen zwischen Betriebsrat und Manage-ment erfolgen. Mit der Ansparung über-™s Jahr geben die Beschäftigten ihren „Arbeitgebern“ einen zinslosen Kredit über diesen Zeitraum -“ jedes Jahr aufs Neue.

Weil mit 2,3% nicht mal eine Arbeitsstunde finanziert werden kann, eröffnet der Tarifvertrag auch noch die Möglichkeit, das Urlaubs- und „Weihnachts“geld (in NRW auch das tarifliche Zusatzgeld T-Zug) dafür einzusetzen. Das nennt der Tarifvertrag dann „Teilentgeltausgleich“ und lügt damit: Es ist kein „Entgeltausgleich“ in dem Sinne, dass ein Teil der Arbeitszeitverkürzung bezahlt würde. Es ist nur eine Verschiebung von Entgelt, das für andere Zwecke gedacht war und den Beschäftigten ohnedies zusteht. Der T-ZUG, der vor 3 Jahren eingeführt wurde, vorgeblich um den Beschäftigten individuelle Arbeitszeitabsenkung nach ihren Bedürfnissen zu gestatten (freie Zeit statt Geld), hat übrigens schon seit seiner Einführung stark die Rolle übernommen, als Arbeitszeitpuffer nach den Bedürfnissen der Unternehmen zu fungieren. Letztes Jahr war in vielen Betrieben die Wahlmöglichkeit der Beschäftigten „freie Tage oder Geld“ ausgesetzt und es wurden freie Tage verordnet, insbesondere auch, als wegen fehlender Ersatzteile die Produktion nicht weiterlaufen konnte. Damit wurde den Beschäftigten 27,5 % eines Monatsentgelts zwangsweise entzogen.

Zuzahlungen von Seiten des Kapitals gibt es erst, wenn Arbeitszeitverkürzungen länger als für 12 Monate vereinbart werden. Aber auch dies ist ein lächerlicher Betrag: 25 % eines durchschnittlichen Stundenentgelts pro Woche als Zuzahlung bei einer Absenkung auf 32 Std./Woche. Also für 3 Stunden weniger gibt es einen Ausgleich für eine Viertelstunde. Das sind 8,3%. Die übrigen 91,7% sind nichts anderes als Lohnabbau. Das ist Teillohnausgleich à la IG Metall. Übrigens: Würden T-Zug A + B + Transformationsgeld für die Aufstockung genommen, könnten damit nur 2 Stunden abgedeckt werden (aus der eigenen Tasche). In Baden-Württemberg ist aber eine Absenkung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden möglich. Also eine Verkürzung um 7 Stunden!!! -“ mit entsprechenden Einbußen.

Tabubruch: Sonderzahlungen abhängig von Gewinnen

Die Flexibilisierung im Sinne des Kapitals geht also weiter. Aber es geht neben der Flexibilisierung auch um handfesten Reallohnabbau, wenn die Geschäftsleitung es gut genug anpackt: „Liegt die Nettoumsatzrendite unter 2,3 % oder würde sie unter 2,3 % sinken, wenn das T-ZUG B (400 €) ausgezahlt würde, kann der Arbeitgeber durch einfache Erklärung den Anspruch entfallen lassen“ (Homepage IGM Küste). Die Stuttgarter Zeitung recherchierte nach: „Legt man die Geschäftsabschlüsse des Vorjahres zugrunde, könnten fast 60 Prozent der Betriebe davon profitieren.“ Neu ist auch eine variable Gestaltung des Weihnachtsgelds. „Es kann bei schlechter Wirtschaftslage halbiert werden und so zu einer weiteren Kostenentlastung des Betriebs beitragen...Die Kennzahl, an der ein Ab- oder Zuschlag festgemacht wird, wird von den Betriebsparteien festgelegt.“ (Stuttgarter Zeitung 31. 3. 2021). Dies sind nicht hinzunehmende Tabubrüche, wenn mühsam erkämpfte Errungenschaften vom Kapital kassiert werden können, wenn die Gewinne nicht stimmen. Das Geschäftsrisiko wird somit auf die Beschäftigten verlagert.

Wertung des Abschlusses

Schlussfolgernd aus dem Verlauf der Tarifrunde und dem konkreten Abschluss haben wir folgende Einschätzung:

Erstens: Wieder einmal hat der IGM-Vorstand nicht wirklich die Kraft der Organisation in die Waagschale geworfen. Mit Ganztagesstreiks und wenn nötig Einleitung zur Urabstimmung mit Streik hätte der Druck verstärkt und ein besseres Ergebnis erzielt werden können.

Zweitens: Erneut folgt der IG Metall-Vorstand der Logik der Kapitalseite, dass man die Profite sichern müsse und deswegen die Arbeitszeiten (und darüber auch die Bezahlung) flexibilisieren müsse. Das vielzitierte unternehmerische Risiko wird auf die KollegInnen abgewälzt. Die unternehmerischen Chancen / Nutzen (Profite in unbegrenzter Höhe) bleiben selbstverständlich in der Hand der Konzerne. Das ist das Gegenstück zur Entwicklung einer gewerkschaftlichen Gegenmachtposition. Hier wird die Illusion genährt, mit Zugeständnissen an die Profitinteressen Entlassungen zu verhindern, was aber genau nicht passieren wird. Dies war leider schon bei der Aufstellung der Forderungen der Fall: bereits bei der Forderung nach einer 4-Tage-Woche nur mit Teillohnausgleich steckt die Logik dahinter, dass die Beschäftigten letztlich für die Krise zahlen sollen.

Drittens wird mit dem neuen Bestandteil „Transformationsgeld“ der Tarifvertrag um ein weiteres unübersichtliches Element verkompliziert. Unter dem Strich hilft das nur denjenigen, die mit komplizierten Modellen die faktische Entgeltkürzungen und all die anderen negativen Ergebnisse, vor den Kolleg*innen verstecken und damit leichter durchsetzen wollen. „Ich übergebe dir mit der rechten Hand ein kleines Zubrot (mehr war leider wegen Corona nicht drin) und habe gleichzeitig meine linke Hand bereits in deiner Hosentasche, um dir den gleichen Betrag (und evtl. noch mehr) wieder zu entwenden“, so der Kommentar eines Kollegen.

Viertens gibt das Ergebnis konfliktscheuen Betriebsräten mehr Möglichkeiten, Entgelt zu opfern für den „Erhalt von Arbeitsplätzen“. Nun wird mit der Automatisierung von Lohnabbau (T-ZUG B und Weihnachtsgeld bei Nettoumsatzrendite kleiner 2,3%) eine neue „innovative“ Stufe gezündet. Die Erfahrungen lehren aber, dass mit Verzicht und Co-Management keine Arbeitsplätze erhalten werden. Da hilft nur konsequenter Kampf.

Protestiert!

Den Protest gegen diesen zunehmend unübersichtlich werdenden Tarifdschungel und gegen den faktischen Reallohnabbau können die Kolleg*innen im Betrieb am besten schon mal dadurch aufbauen, dass sie massenhaft -“ und immer wieder -“ die Sprechstunde des Betriebsrats aufsuchen, um sich aufklären zu lassen. Kämpferische Betriebsratsgremien können natürlich auch Inforunden ansetzen oder eine Extra-Betriebsversammlung (§ 43,1 BetrVG) durchführen. Auf Vertrauensleuteversammlungen sollten Protestschreiben an den Vorstand beraten und dann veröffentlicht werden. Vor allem aber ist es nötig, eine grundlegende Alternative zur Verzichtslogik zu diskutieren. Während die IG Metall-Führung in der Sozialpartnerschaft verhaftet bleibt, haben die Bosse schon längst den Abbau von lange erkämpften Errungenschaften im Sinn. Die Gewerkschaftsführung ist dabei, eine nach der anderen ohne wirklichen Kampf aufzugeben. Es ist dringend, innerhalb der Gewerkschaft eine Alternative zu dieser Politik der Führung aufzuzeigen.

Nehmt mit uns Kontakt auf. Organisiert euch in der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften und ihren örtlichen Foren. Wir sind gegen Verzichtspolitik und Co-Management. Wir wollen eine kämpferische solidarische Gewerkschaftspolitik und eine konsequente Interessensvertretung der Kolleginnen und Kollegen.

Flyer der VKG und Zukunftsforum/Metallertreff:


https://www.vernetzung.org/wp-content/uploads/2021/04/Metall-Flyer-Abschluss-TR-2021-Layout.pdf

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