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»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

70. Jahrestag - Hiroshima mahnt

Heute ist der 70. Jahrestag des Atombombenabwurfes auf Hiroshima.

Es waren nur wenige Wochen zwischen dem ersten Atomtest im US-Bundesstaat New Mexico und dem ersten Praxistest in Hiroshima. Am 16. Juli 1945 war die im Manhattan-Projekt entwickelte Atombombe auf dem Testgelände bei Alamogoro gezündet worden; ihre Sprengkraft betrug 21 Kilotonnen TNT. Die Explosion war erfolgreich, aber über die tödliche Wirkung konnte der Test nichts Definitives aussagen. 20 Tage später detonierte die 12,5-Kilotonnen-Bombe mit dem niedlichen Namen "Little boy" in Hiroshima, drei Tage später eine weitere Bombe namens "Fat Man" über Nagasaki. Die Wirkung der Bomben war kolossal: Zwischen 90.000 und 200.000 Menschen starben unmittelbar. Weitere 130.000 Menschen starben bis Jahresende. Bis 1950 war die Zahl der Spätopfer in beiden Städten auf insgesamt 230.000 gestiegen. Strahlenopfer sind auch heute noch in der dritten Generation zu beklagen.
(RedGlobe)

„Der obige Befehl ergeht an Sie auf Anweisung und mit Zustimmung des Kriegsministers und des Generalstabschefs der amerikanischen Streitkräfte.“
(Befehl an den General Carl Spaatz, Oberkommandierender der amerikanischen strategischen Luftwaffe für den Abwurf der Atombombe auf Hiroshima)

„Ich habe nie bereut und mich nie geschämt, denn ich glaubte damals, dass ich meine patriotische Pflicht tat, als ich den Befehlen folgte, die man mir gab.“
(Oberst Paul W. Tibbets, der die Atombombe über Hiroshima ausklinkte)

Der Atompilz über Hiroshima fotografiert aus dem Heck der Enola Gay
Bildquelle: WikiPedia

Obwohl Japan zum damaligen Zeitpunkt militärisch bereits am Ende war, nahm die U.S. Militärführung unter der Führung von US-Präsident Truman zehntausende von Opfern in Kauf: 140.000 starben bis Ende 1945 an den Folgen des Abwurfs.

Der zweite Atombombenabwurf auf Nagasaki geschah drei Tage später, am 9. August 1945. Die Opfer steigerten sich dadurch auf über 250.000.

Opfer des Atombombenabwurfs in Hiroshima
Bildquelle: WikiPedia

Lesetipps zum Thema vom Lebenshaus Alb:
•"Der Fluss war voll von toten Menschen und ich konnte die Wasseroberfläche überhaupt nicht mehr sehen"
• "Ich fühlte, dass die Stadt Hiroshima auf einen Schlag verschwunden war"
• Was den Menschen von Hiroshima und Nagasaki Grauenhaftes widerfahren ist
• Nacht der 100.000 Kerzen zum Hiroshimatag - “Verhängnisvollste Erfindung der Menschheitsgeschichte-

Siehe auch:
• "Erklärung der Weltkonferenz gegen Atomwaffen 2010", dokumentiert bei der "jungen Welt"
• Democracy Now! Archive zu Hiroshima und Nagasaki
• Die Geschichte von Shin's Dreirad

"Es ist etwas faul in Dornogobi..."

Foto mit freundlicher Genehmigung vom © JIB Collective
Tote Tierbabys, giftiger Staub und verzweifelte Nomaden: Die französiche AREVA Gruppe probt den Uranabbau in der Mongolei. Besitzer des Konzerns - größtes Geschäftsfeld ist die Nukleartechnik - ist der französische Staat: 79 % der Anteile gehören dem Commissariat à l-™énergie atomique et aux énergies alternatives (Kommissariat für Kernenergie und alternative Energien), 8,4 % direkt dem französischen Staat und 3,6 % der Caisse des Dépôts et Consignations (CDC, staatliches französisches Finanzinstitut).

Die Mutationen bei den Tierherden der Nomaden, die vor dem Beginn der Versuche nicht vorkamen, sind vermutlich Auswirkungen der Abbauversuche mit dem dem "Fracking" ähnlichen Lösungsbergbau, dem "In-Situ-Leaching". Die Nomaden kämpfen darum, dass diese Vermutung wissenschaftlich untermauert werden kann, wozu ihnen allerdings die Mittel fehlen. Einen Beweis für die Unschädlichkeit des Verfahrens bleibt AREVA bislang allerdings schuldig.

Das JibCollective war im März vor Ort und hat eine beieindruckende Reprotage gemacht:

"Es ist etwas faul in Dornogobi. Die Nomaden der mongolischen Wüstenprovinz klagen über mysteriöse Krankheiten in ihren Viehbeständen, über verseuchtes Wasser und giftigen Staub. Ein Atomkonzern, der in der Gegend den Uranabbau probt, möchte damit nichts zu tun haben.

(...)

Seit Jahren bereiten Areva Mongol und die Tochterfirma Kogegobi -“ an denen neben dem Mutterkonzern Areva auch das Mitsubishi-Konglomerat mit 34% beteiligt ist -“ im Landkreis den Abbau tiefliegender Uranreserven vor. In diesem Rahmen testete Kogegobi 2010 bis 2011 das sogenannte In-Situ-Leaching-Verfahren (“Vor-Ort-Laugung-), das dem Fracking unkonventioneller Schiefergasquellen ähnelt. Kurz nach den ersten Tests trat eine Welle von Fehlgeburten und Missbildungen in den Viehbeständen der Nomaden auf. Das Phänomen breitete sich in der ganzen Gegend aus und erreichte 2014 seinen bisherigen Höhepunkt: Eine Familie verlor damals 95 Jungtiere -“ 80 Prozent der Geburten in ihrer Herde.

Öffentlich bekannt wurden diese Vorgänge durch Norsuren. Im November 2012 fand der Nomade, der neben Ziegen, Schafen und Pferden auch einige Rinder hält, vier seiner Kälber tot auf. (...)"

Weiterlesen in der sehr empfehlenswerten Reportage "Das Schweigen der Lämmer".

Aufruf: Tragen wir den Protest auf den Gipfel nach Elmau!

Am 7. und 8. Juni 2015 trifft sich die „Gruppe der Sieben“ (G7) auf Schloss Elmau in den bayerischen Alpen. Dort wollen die Staats- und Regierungschef*innen Deutschlands, der USA, Japans, Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Kanadas über Außen- und Kriegspolitik, Weltwirtschaft, Klima und „Entwicklung“ beratschlagen. Die Repräsentant*innen der reichsten und mächtigsten Staaten der Welt erheben den Anspruch, über die Geschicke der gesamten Welt zu entscheiden, ohne eine Legitimation dafür zu haben. Die Politik der G7-Staaten bedeutet neoliberale Wirtschaftspolitik, Krieg und Militarisierung, Ausbeutung, Armut und Hunger, Umweltzerstörung und Abschottung gegenüber Flüchtenden.



Viele Einzelpersonen, Organisationen und Parteien unterschiedlichster Spektren und politischer Anschauungen werden diesen Gipfel nicht ungestört lassen.

Wir werden uns mit vielfältigen und kreativen, offenen und entschlossenen Aktionen, mit Demonstrationen, Blockaden und Versammlungen direkt am Schloss sowie der Großdemonstration in Garmisch-Partenkirchen und dem Gegengipfel in München der Politik der G7 in den Weg stellen. Beteiligt euch, kommt zahlreich, macht mit!

Bekämpft die Politik der G7:

  • Weg mit den Freihandelsabkommen TTIP, TISA und CETA -“ die Welt ist keine Ware
  • Gegen Militarisierung und Krieg -“ Schluss mit den Kriegen der NATO-Staaten
  • Grenzen auf für alle Menschen -“ Solidarität mit den Migrant*innen und Flüchtenden
  • Stoppt die Ausbeutung von Mensch und Natur -“ Entzieht die natürlichen Lebensgrundlagen der Profitwirtschaft
  • Gegen den sozialen Kahlschlag -“ Die Konzerne sollen ihre Krise selbst bezahlen
  • Stop watching us -“ Gegen Überwachungsstaat und den Abbau demokratischer Rechte

Wir betrachten die Mobilisierung gegen den G7-Gipfel als Teil vielfältiger Protestbewegungen für soziale Gerechtigkeit, für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, für Frieden und für ungeteilte Menschenrechte. Wir stellen uns damit auch an die Seite der Blockupy-Bewegung, der Anti-Kriegs-Bewegung, der antirassistischen Bewegung, der Kämpfe für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen und der Proteste gegen Umweltzerstörung.


Aktionszeitraum: 4. Juni bis 8. Juni 2015 mit Großdemonstration, Alternativgipfel und Aktionen vor Ort

Geplant sind u. a.:

  • Großdemonstration 6. Juni in Garmisch-Partenkirchen
  • Alternativgipfel (Kongress) 4. Juni in München
  • Camps und Aktionen vor Ort 4. bis 8. Juni 2015 nahe am Tagungsort Elmau mit Sternmarsch dorthin und Abschlusskundgebung in Garmisch-Partenkirchen

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Unterzeichnung des Aufrufes

Zum Tod von Günter Grass

Günter Grass
Foto © By Blaues Sofa
Lizenz: CC BY 2.0, via Wikimedia Commons
Wir können in der Eile nicht alles wiedergeben, was zum Tod des großen Schriftstellers zu sagen wäre.

Deshalb nur ein Auszug aus der angeblich antisemitischen Äußerung zu Israel: Dieser inzwischen bewahrheitete Artikel wurde seinerzeit von allen möglichen Seiten kritisiert.

Dies um zu zeigen, wie der greise Dichter noch einmal die Scharen der kritischen Möven aufzujagen pflegte.

Das erste, was einem auffällt bei dem Text von Grass zum Konflikt Israel-Iran: Was er zum Gedicht erklärt, ist einfach eine Ansprache. Wie beleidigend für Erich Fried, Grass ihm gleichstellen zu wollen. Das Nicht-Gedichtete bei Grass erweist sich in der ungebrochenen Übernahme gängiger Termini und Floskeln in das, was ein "Gedicht" sein sollte. "Antisemitismus" etwa.

Erich Fried bemühte sich immer, gerade auch in den Gedichten, die sich unmittelbar und drohend an die damalige Führung des Staates Israel richteten, den verborgenen Doppelsinn der gängigen Fügungen aufzudecken. So bei der Verwendung des Wortes "Feind" - einst gegen die Juden gerichtet, heute von den Zionisten in Israel verwendet.

Der nächste berechtigte Einwand gegen den Text von Grass, wenn wir ihn nur als Leitartikel mit falsch gesetzten Umbrüchen nehmen: ein Teil der vorgebrachten Vorwürfe gegen Israel folgt gerade den von dort ausgehenden Unklarheiten, bleibt aber trotzdem falsch. Antideutsche fragen oft provozierend: "Soll ein ganzes Volk sich wehrlos wegatomisieren lassen?" - und suggerieren damit, der Besitz einer oder mehrerer Atombomben in Feindeshand bedeute automatisch deren sofortigen Einsatz.

Nach Hiroshima und Nagasaki hat keiner der Staaten, die über Nuklearwaffen verfügten, sie eingesetzt. Grass korrigierte sich im nachgelieferten Interview bei der ARD, er hätte wirklich nur an konventionelle Bomben gedacht, die die israelische Luftwaffe einsetzen könnte gegen die unterirdischen Bomben-Bau-Anlagen der Iraner. Nur hätte er das in seinem veröffentlichten Text deutlicher zum Ausdruck bringen sollen. Dass auch ein gemütliches Zwischenbombardement der Israelis die ganze Region einem zumindest regionalen Krieg aussetzen würde, bleibt von dieser Unterscheidung völlig unberührt.

Zur Erkenntnis im vom Dichter angestrebten Sinn trägt sein Text nur dieses Geringe bei. Aber - ungewollt - hat er eine ganz andere Behauptung stringent bewiesen: Es gibt eine Reichs-Schrifttums-Kammer, die ganz ohne äußeren Zwang einheitlich zuschlägt, wenn jemand sich gegen ihre Gewissheiten vergehen möchte.

Dazu gehört vor allem: Iran will die Atombombe, um Israel von der Erde zu tilgen. Und: Israel zu verteidigen, gehört zu unserer "Staatsraison". Das Wort so falsch verwendet, wie Merkel das tut.

Die Gegenangriffe folgten so schrapnellartig, dass man sich fragen konnte, ob alle den angegriffenen Text schon ganz gelesen hatten. Broder in der WELT als erster. Es gibt Gerüchte, man habe ihm das Schriftstück zugespielt, bevor es in der "SÜDDEUTSCHEN" überhaupt zu lesen war. Für sein Urteil: Grass = Antisemit - war freilich vorherige Lektüre auch gar nicht notwendig. Er hätte das auf jeden Fall - wie bei allen anderen Verdächtigten - mühelos herausbekommen.

Dass über Iran und Israel ab jetzt anders diskutiert wird als vorher, ist kaum anzunehmen. Aber vielleicht wenigstens darüber, dass wir unbestreitbar unter einer Meinungsdiktatur leben. Ein aufgeklärter Goebbels hätte sich das nicht anders wünschen können: ohne direkte Aufsicht mit ihrem Gezeter und ihrer Mühe einfach die nötigen Reflexe einbauen. Beziehungsweise ihr erwartungsgemäßes Funktionieren zur Voraussetzung einer bestandenen Der Zustand scheint erreicht.

69. Jahrestag - Hiroshima mahnt

Heute ist der 69. Jahrestag des Atombombenabwurfes auf Hiroshima.

Es waren nur wenige Wochen zwischen dem ersten Atomtest im US-Bundesstaat New Mexico und dem ersten Praxistest in Hiroshima. Am 16. Juli 1945 war die im Manhattan-Projekt entwickelte Atombombe auf dem Testgelände bei Alamogoro gezündet worden; ihre Sprengkraft betrug 21 Kilotonnen TNT. Die Explosion war erfolgreich, aber über die tödliche Wirkung konnte der Test nichts Definitives aussagen. 20 Tage später detonierte die 12,5-Kilotonnen-Bombe mit dem niedlichen Namen "Little boy" in Hiroshima, drei Tage später eine weitere Bombe namens "Fat Man" über Nagasaki. Die Wirkung der Bomben war kolossal: Zwischen 90.000 und 200.000 Menschen starben unmittelbar. Weitere 130.000 Menschen starben bis Jahresende. Bis 1950 war die Zahl der Spätopfer in beiden Städten auf insgesamt 230.000 gestiegen. Strahlenopfer sind auch heute noch in der dritten Generation zu beklagen.
(RedGlobe)

„Der obige Befehl ergeht an Sie auf Anweisung und mit Zustimmung des Kriegsministers und des Generalstabschefs der amerikanischen Streitkräfte.“
(Befehl an den General Carl Spaatz, Oberkommandierender der amerikanischen strategischen Luftwaffe für den Abwurf der Atombombe auf Hiroshima)

„Ich habe nie bereut und mich nie geschämt, denn ich glaubte damals, dass ich meine patriotische Pflicht tat, als ich den Befehlen folgte, die man mir gab.“
(Oberst Paul W. Tibbets, der die Atombombe über Hiroshima ausklinkte)

Der Atompilz über Hiroshima fotografiert aus dem Heck der Enola Gay
Bildquelle: WikiPedia

Obwohl Japan zum damaligen Zeitpunkt militärisch bereits am Ende war, nahm die U.S. Militärführung unter der Führung von US-Präsident Truman zehntausende von Opfern in Kauf: 140.000 starben bis Ende 1945 an den Folgen des Abwurfs.

Der zweite Atombombenabwurf auf Nagasaki geschah drei Tage später, am 9. August 1945. Die Opfer steigerten sich dadurch auf über 250.000.

Opfer des Atombombenabwurfs in Hiroshima
Bildquelle: WikiPedia

Lesetipps zum Thema vom Lebenshaus Alb:
•"Der Fluss war voll von toten Menschen und ich konnte die Wasseroberfläche überhaupt nicht mehr sehen"
• "Ich fühlte, dass die Stadt Hiroshima auf einen Schlag verschwunden war"
• Was den Menschen von Hiroshima und Nagasaki Grauenhaftes widerfahren ist
• Nacht der 100.000 Kerzen zum Hiroshimatag - “Verhängnisvollste Erfindung der Menschheitsgeschichte-

Siehe auch:
• "Erklärung der Weltkonferenz gegen Atomwaffen 2010", dokumentiert bei der "jungen Welt"
• Democracy Now! Archive zu Hiroshima und Nagasaki
• Die Geschichte von Shin's Dreirad

KIT: Atomare Militärstiefel ausziehen. Solare Turnschuhe fester anziehen

In den Europäischen Kulturtagen “2014 - 1914. Frieden + Krieg“ in Karlsruhe gibt es ein Symposium „Immer noch: KRIEG! Vom Giftgas zur Drohne“ vom 16.-“18. Mai 2014 und in diesem Rahmen ein Podium zur Thematik der Zivilklausel „Ethik der Wissenschaften und militärische Forschung“ am 18. Mai.

Aufgrund der Ankündigungen dazu mit den Stichworten Rüstungsforschung und Zivilklausel kommen vermutlich nur wenige auf die Idee, dass das etwas mit der KIT-Atomreaktorforschung zu tun haben könnte. Hinzu kommt, dass die kritische Auseinandersetzung damit medial stark vernachlässigt ist. Die Atomforschung sollte friedlichen Zwecken dienen und mit dem Atomausstieg eigentlich erledigt sein. Das ist leider nicht der Fall. Diese Forschung wird mit Bundes- und EU-Förderung unter Rückendeckung der Grün-Roten Landesregierung fleißig fortgeführt. Wie erst am 7. Mai bekannt wurde, forciert das KIT im Interesse der alten Atomlobby die neue Forschung für vielseitig einsetzbare „Kleine Modulare Reaktoren" (SMR) sowie eine neuartige geräuschlose Flüssigmetallkühlung für große Atomreaktoren. Die letztere ist besonders für Atom-U-Boote geeignet, weil damit eine Erkennung durch den „Feind“ erschwert würde. So ist es nicht verwunderlich, dass militärische Großmächte schon Interesse gezeigt haben.

Wie Dietrich Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten erklärt, ist die benannte Forschung ein eindeutiger Verstoß gegen das KIT-Gesetz.In Absatz 2 „Aufgaben“ heißt es wörtlich: "Zur Wahrnehmung der Großforschungsaufgabe betreibt das KIT im Interesse der Allgemeinheit Forschung und Entwicklung zu friedlichen Zwecken vorwiegend auf dem Gebiet der Technik und ihrer Grundlagen."

Die Initiative fordert, die KIT-Atomreaktorforschung unverzüglich zu beenden. Das KIT-Präsidium, die grün-rote Landesregierung und die schwarz-rote Bundesregierung sind in Umsetzung des Atomausstiegs gefordert, endlich einen Schlussstrich unter die KIT-Atomreaktorforschung zu ziehen und die betroffenen Beschäftigten für zukunftsfähige Forschungsprojekte zu gewinnen. Die Studierendenvertretung, der Personalrat, die Gewerkschaften, die Stadtratsfraktionen, OB Dr. Frank Mentrup und die zuständigen Bürgerinitiativen werden gebeten, die Forderung nach dieser längst überfälligen KIT-Umstrukturierung zu unterstützen.

Diese Forderung ist mehrfach ohne Erfolg öffentlich erhoben worden, z.B. am Antikriegstag 2011. Die Initiative verspricht, dass sie im Interesse der Umwelt und des Friedens nicht locker lassen wird. Und die Initiative erinnert erneut daran: Die Studierenden der Uni Karlsruhe (KIT) hatten Anfang 2009 für die Zivilklausel „Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke.“ votiert. Die KIT-Leitung hat sich von Beginn an gegen die Übertragung der Zivilklausel auf die Universität ausgesprochen. Sie wurde lediglich für die sog. Großforschungsaufgaben übernommen. Selbst dagegen wird jetzt verstoßen. Die einheitliche KIT-Zivilklausel bleibt auf der Tagesordnung. Das gilt auch für das obige Podium. Mehr in der Web-Doku der Initiative.

Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

Erfolg für die Versammlungsfreiheit:
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - rechtskräftig.
Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

In seinem Urteil vom 6.11.2013 hat der VGH Baden-Württemberg das umfassende Versammlungsverbot während des Transports von hochradioaktivem Atommüll aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin für 48 Stunden quer durch Karlsruhe für rechtswidrig erklärt und der Klage stattgegeben. Das VG Karlsruhe hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen und das Versammlungsvebot bestätigt. Die Berufung des Karlsruher Atomkraftgegners zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit war erfolgreich.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil des VGH vom 6.11.2013 angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Worum ging es in diesem Verfahren?
In der Nacht vom 15. auf 16. Februar 2011 wurde ein Castor-Transport von hochradioaktivem Atommüll, darunter 16 Kilogramm Plutonium und über 500 Kilogramm Uran, aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) über das S-Bahn-Netz der Linien S1 und S11 quer durch Karlsruher Wohngebiete und den Hauptbahnhof ins Zwischenlager nach Lubmin (Greifswald) durchgeführt.

Anlässlich des Atommülltransports hatte die Stadt Karlsruhe eine sehr weitgehende Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Versammlungsfreiheit für einen Zeitraum von 48 Stunden, in einem großen Gebiet quer durch das Karlsruher Stadtgebiet, darunter u. a. der Bahnhofsplatz, für Versammlungen aller Art, unabhängig vom Thema, außer Kraft gesetzt wurde. Aufgrund der Allgemeinverfügung bestand für wesentliche Adern des Öffentlichen Nahverkehrs und Fernverkehrs in der Großstadt Karlsruhe ein Versammlungsverbot für 48 Stunden. Auch alle anderen Versammlungen in Karlsruhe außerhalb des in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gebiets waren somit vom Versammlungsverbot betroffen, da eine Teilnahme mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Vielzahl von Fällen nicht ohne einen Verstoß gegen das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochen Versammlungsverbot möglich war.

Zu diesem Zeitpunkt fand gerade die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und die damit verbundene Zunahme von Atommülltransporten und auch die illegale Einlagerung von mittelaktivem radioaktivem Müll im vom Wassereinbruch bedrohten Salzbergwerk in Asse, der aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum in Karlsruhe stammen soll, sowie Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter des Zentrums in Zusammenhang mit Atommülleinlagerung statt. (Der Strafprozess wegen der Korruptionsvorwürfe findet zur Zeit vor dem LG Karlsruhe statt). Darüber hinaus existiert weltweit noch kein sicheres Endlager und gerade der hochradioaktive Müll ist im dazu nicht geeigneten Zwischenlager in Lubmin noch wesentlich unsicherer untergebracht, als in der ehemaligen WAK Karlsruhe.

Aufgrund der Allgemeinverfügung war es nicht möglich, mit Versammlungen entlang der Strecke die betroffenen BürgerInnen zu informieren, noch eine Versammlung zur Durchführung einer öffentlichen Messung der Radioaktiven Belastung während der Durchfahrt des Castors durchzuführen. Bei früheren Transporten wurde von Umweltorganisation bereits erhöhte Radioaktivität an den Castor-Behältern gemessen, die nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die begleitenden Polizeieinsatzkräfte gefährden.

Gegen den Transport hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen, große Umweltverbände, wie der BUND Baden-Württemberg, die Greenpeace Gruppe Karlsruhe, verschiedene Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen und der Partei die Linke u. A.mit einer „Nachttanzblockade“ protestiert und zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen.

Ein vom Versammlungsverbot betroffener Karlsruher Atomkraftgegner erhob Widerspruch gegen das Versammlungsverbot und beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) erfolglos vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das VG Karlsruhe wies die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots ab. Die dagegen eingelegte Berufung hatte Erfolg.

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) gab in seinem Urteil vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - der Klage statt und stellte fest, dass das von der Stadt Karlsruhe verfügte allgemeine Verbot von Versammlungen entlang der Strecke für einen Castortransport rechtswidrig war.

Der Kläger habe auch nach Ablauf des Versammlungsverbots ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Denn er habe dargelegt, auch bei künftigen Atommülltransporten durch Karlsruhe Versammlungen an der Transportstrecke veranstalten zu wollen, und es sei zu erwarten, dass die Beklagte zur Sicherung solcher Transporte vergleichbare Versammlungsverbote erlasse. Da das Verbot auch für friedliche Versammlungen galt, hätte es nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen. Ein solcher Notstand sei jedoch - auch im Nachhinein - nicht feststellbar gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit festgestellt, dass diese zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählt. Dem stände nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. (BVerfGE 69, 315 -“ v. 14. Mai 1985-Brokdorf). Der Schutz sei nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasse vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden. (BVerfGE v. 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden (1 BvR 388/05)

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit sind uns nicht nur aus Deutschland, sondern aus vielen Ländern bekannt. Die Verteidigung der Versammlungsfreiheit und die entschiedene Zurückweisung aller Einschränkungen werden uns insofern auch zukünftig immer beschäftigen. Rechtsfragen und insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit sind somit auch immer Machtfragen. Alle elementaren Menschenrechte wurden uns nicht geschenkt, sondern wurden hart für uns erkämpft. An uns ist es, sie täglich zu verteidigen und weiter auszubauen. Versammlungsfreiheit lässt sich vielleicht einschränken, aber letztlich niemals verbieten -“ nirgendwo auf der Welt.
Versammlungen für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit werden auch zukünftig stattfinden müssen.

Trotz Fukushima werden weiter Atomkraftwerke geplant und gebaut. In Indien und Brasilien sollen neue AKWs sogar mit Deutschen Hermes-(Exportausfall)-Bürgschaften gegen den Widerstand der Bevölkerung gebaut werden.
Weder in der Bundesrepublik noch weltweit gibt es eine Lösung, was mit dem hochradioaktiven Atommüll geschehen soll. Weltweit gibt es noch kein einziges sicheres Endlager für hochradio­aktiven Müll. Trotzdem wurde die gefährliche Fracht völlig überflüssiger Weise von einem Zwi­schenlager ins nächste verbracht -“ quer durch Deutschland und mitten durch Wohngebiete, mit all den damit verbundenen Risiken und Gefahren für die Bevölkerung.
Im Sommer 2011 waren 2 Atomkraftwerke in der USA von Überflutung bedroht und die Atomforschungsanlage Los Alamos, in der große Mengen Plutonium gelagert sind, von Feuer umgeben, so dass schon mehr als 10000 Menschen evakuiert werden mussten.

Im April 2013 kam es beim Brand eines mit Atommüll beladenen Frachters im Hamburger Hafen beinahe zu einer nuklearen Katastrophe, zu einem Zeitpunkt wo in der Nähe des Brandes fast 100000 Menschen beim Kirchentag versammelt waren.

Im Rahmen der „Mediation“ für die Erweiterung des Instituts für Transurane (ITU) auf dem Gelände des KIT Nord der Karlsruher Universität wurde bekannt, dass dort an der 4. Generation von Atomkraftwerken geforscht wird, und regelmäßig, dort produzierte kleine Plutoniumhaltige Brennstäbe, durch Karlsruher Wohngebiete in die militärische Wiederaufarbeitungsanlage nach Marcoule gebracht werden und wieder zurück. Das ITU hat eine Genehmigung für die Verarbeitung von 80 kg reinem waffenfähigen Plutonium. Nach dieser Genehmigung können somit jährlich sogar wesentliche höhere Mengen an Plutonium im ITU verarbeitet werden.

Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Unfalls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten!

  • Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit!
  • Kein Atommülltourismus - Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!

Quelle: Pressemitteilung 27.12.2013

Für Rückfragen zum Urteil wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Wolfram Treiber, Tel.: 0721 35455910, Fax: 0721 35455775

Stuttgart: Atomkraftgegnerin verurteilt

Foto: Wolfgang Rüter
Im Dezember 2012 hat ein „besorgter Mitarbeiter“ des Atomkraftwerks in Philippsburg in einem sechs Seiten langen Brief an Umweltminister Untersteller schwere Vorwürfe gegen den Betreiber EnBW erhoben: aus Kostengründen werden Sicherheitsstandards vernachlässigt und Störfälle verschwiegen, die Atomaufsicht getäuscht. Keine Polizei, kein Staatsanwalt schreitet ein.

Atomkraftgegner, die am 22. Mai 2012 gegen die Tagung der Lobbyisten der Atomindustrie friedlich demonstriert haben, werden dagegen verurteilt. So geschehen am 22. Januar beim Amtsgericht Stuttgart.

Was war passiert? Unter dem Motto „Atomforum abschalten“ hatten Atomkraftgegner am 22. Mai 2012 gegen die Tagung des Deutschen Atomforums in der Liederhalle Stuttgart protestiert. Die Teilnehmer der Tagung sollten direkt mit der Protestversammlung konfrontiert werden. Doch bereits im Vorfeld wurden die Organisatoren der Versammlung vom Ordnungsamt ausgetrickst. Die Protestversammlung wurde unter strengen Auflagen am Platz des Haupteingangs des Hegelsaals genehmigt. Die Atomlobbyisten nahmen aber den Hintereingang und bekamen von dem angemeldeten Protest nichts mit. Das war gegen das Anliegen der Veranstalter, wie Versammlungsleiter und Zeuge im Prozess, Hans Heydemann, aussagte.

Viele Kundgebungsteilnehmer wollten nicht einsehen, dass sich die Teilnehmer des Atomforums ungehindert in das Gebäude schleichen konnten. Deshalb verließen immer mehr Atomkraftgegner den Ort der genehmigten Kundgebung und gingen vor den Hintereingang des Hegelsaals. Einige entschieden sich spontan zu einer Sitzblockade vor dem Eingang. Sie wurden weggetragen und mussten dafür 80 Euro Wegtragegebühr bezahlen. Damit nicht genug bekamen sie auch noch einen Bußgeldbescheid wegen „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ über 150 Euro, gegen den sie Widerspruch einlegten. Deswegen kam es jetzt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Beschuldigte, Ursel Beck, erklärte, dass die Veranstaltung des Atomforums eine Provokation der Atommafia gewesen sei. Diesen Leuten ginge es nur darum trotz Fukushima Atomkraftwerke weiter zu betreiben und dass Widerstand dagegen notwendig sei. Zur formaljuristischen Seite sagte sie, dass sie keine Versammlung gestört habe und deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke erklärte in seinem hervorragenden Plädoyer, dass das berechtigte Ziel der Versammlung vor dem Hintereingang das berechtigte Interesse gewesen sei, die Versammelten direkt mit dem Protest zu konfrontieren. Die Versammlungsteilnehmer hätten entschieden, dass der genehmigte Versammlungsort nicht der richtige Ort sei und hätten sich zu einer spontanen Versammlung unabhängig von der Versammlung am Haupteingang zusammengefunden. Der Polizist, der als Zeuge in dem Prozess auftrat, berichtet, dass die Versammlungsbehörde von der Polizei über die neue Versammlung informiert worden sei, diese aber nicht aufgelöst habe. Laut Versammlungsrecht dürfe die Polizei Versammlung nicht auflösen weil es hier nicht um ein beliebiges Recht, sondern um ein wesentliches Grundrecht gehe. Weil die spontane Versammlung nicht aufgelöst worden ist, sei seine Mandantin aus verfassungsrechtlichen Gründen freizusprechen. Zeuge Hans Heydemann erklärte ebenfalls, dass beide Versammlungen zum Teil parallel stattfanden und die eine mit der anderen nichts zu tun hatten. Als Versammlungsleiter hätte er der Polizei auch gesagt, dass er keinen Einfluß auf die spontane Versammlung hätte. Die Richterin behauptete in ihrem Richterspruch entgegen den Darstellungen der Beklagten und aller Zeugen, es hätte eine Verlagerung der gesamten Versammlung von einem Ort zum anderen gegeben. Weil es bei beiden Versammlungen um das gleiche Ziel gegangen sei, wäre es eine Versammlung gewesen.

Zur Verwunderung der Beklagten erklärte die Richterin nicht die in dem Schreiben des Polizeipräsidiums erklärte „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ sei die Ordnungswidrigkeit, sondern der Verstoß gegen die Auflagen der von Hans Heydemann angemeldeten Versammlung. Aber wie kann man gegen Auflagen einer Versammlung verstoßen, die man gar nicht kennt und von der man sich entfernt hat?

Zeuge Hans Heydemann brachte es bei seiner Zeugenaussage auf den Punkt: “Hier steht doch wieder die Falsche vor dem Gericht. Vor das Gericht gehören diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben und politisch durchsetzen. Für die Endlagerung von Atommüll haben sie noch nicht mal eine Lösung. Das ist doch das Verbrechen.“

Am Ende blieb ein Richterspruch von 150 Euro plus Gerichtskosten gegen Atomkraftgegnerin Ursel Beck. Es ist zu befürchten, dass es in dieser Sache noch weitere ähnliche Urteile gibt.