trueten.de

»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II - 86,9 % aller Befragten halten Sanktionen für Arbeitsmarktintegration nicht geeignet

Zur Vorbereitung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Sanktionen bei Hartz IV am 15. Januar 2019 hat der Erwerbslosenverein Tacheles eine umfangreiche Umfrage zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durch die Jobcenter durchgeführt. Die Umfrage wurde am Dienstag dem BVerfG übergeben und die Ergebnisse in das Verfahren eingebracht.

An der Befragung haben Leistungsbezieherinnen, Sozialarbeiterinnen, Anwältinnen und Anwälte aber auch viele Jobcentermitarbeiter*innen teilgenommen.

„Von der hohen Anzahl von über 21.000 Umfrageteilnehmer*innen sind wir noch immer überwältigt. Auch, wenn die Umfrage nicht als empirisch repräsentativ gilt, können wir daraus durchaus wichtige Schlüsse ziehen. Insbesondere in Bezug auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, der Gefahr einer Dequalifizierung sowie die Folgen von Sanktionen“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.

Dazu einige Ergebnisse:
86,9 % aller Befragten hielten Sanktionen „nicht für geeignet“, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Vielmehr führen die Sanktionen nach Meinung von 80% der Umfrageteilnehmer*innen zu schlechter entlohnten und prekären Jobs. Fast genauso viele (79,2%) sehen eine konkrete Dequalifizierung für ihre weitere erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Dass Sanktionen auch ganze Haushalte, sogenannte Bedarfsgemeinschaften, treffen sehen 83,9% der Befragten. Besonders betroffen sind demzufolge mit rund 77,9% alleinerziehende Eltern von sanktionierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie deren Geschwister.

Weit über die Hälfte (64,9%) der Befragten bestätigten, dass Sanktionen zu Wohnungsverlust geführt haben und 69,6 % haben in diesem Zusammenhang Kenntnis von Stromsperren. Für rund drei Viertel der Teilnehmenden (70,3%) waren/sind die Geldkürzungen der Beginn einer Verschuldungsspirale und mehr als jeder Zweite (56,3%) hat erlebt, dass Sanktionen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes geführt haben.

63,3% aller Befragten erklärten, dass Sanktionen zu Resignation und Motivationsverlust führen. Als Gründe gaben 44,5% „Überforderung aufgrund psychischer Erkrankung/Belastung“ an. Dass eine Zuweisung für eine berufliche oder persönliche Qualifikation nicht immer passgenau ausgeführt wird, bemängeln 40% der Teilnehmenden. Mängel bei der Beratung der Jobcenter vor Ort kritisieren 37,4% der Befragten und mehr als jeder Dritte (38,0%) erlebte „rechtswidriges oder willkürliches“ Verhalten“ durch die Jobcenter.

Zu diesem Befund ergänzt Thomé: „Diese Zahlen spiegeln massive Menschenrechtsverletzungen wieder. Sanktionen dürfen niemals zu Wohnungs-, Energielosigkeit oder gar dem Wegfall der Krankenversicherung führen. Sie belegen, dass die Leistungsberechtigten arbeiten wollen, aber nicht die notwendige Unterstützung durch die Jobcenter erhalten. Selbst jede/r zweite Jobcentermitarbeiter/in (50,3%) bemängelte die schlechte Beratung der eigenen Behörde.“

Tacheles e.V. fordert die Abschaffung aller Sanktionen im Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen die Berufsfreiheit, führen zu existenziellen Notlagen und zum eklatanten Vertrauensverlust gegenüber den Jobcentern und deren Mitarbeiter*innen. Der Verein ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Probleme bei seiner Entscheidung ernsthaft berücksichtigen wird.

Quelle

Berlin: Demo gegen den Ausverkauf der Stadt

Foto © heba / Umbruch Bildarchiv
Rund 1000 Menschen demonstrierten am Wochenende durch Lichtenberg und Friedrichshain gegen den Bebauungsplan Ostkreuz und den "Ausverkauf der Stadt". An der Demonstration beteiligten sich von Verdrängung bedrohte Projekte aus der ganzen Stadt, u.a. das Syndikat aus Neukölln, die Jugendclubs Potse/Drugstore aus Schöneberg und die Liebig34 aus Friedrichshain sowie der „Kunstblock“, ein Zusammenschluss von Kunst- und Kulturschaffenden.

Zur Fotoreportage und Berichten beim Umbruch Bildarchiv.

Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.

Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.

Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“

Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.

Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018

Weihnachtslied, chemisch gereinigt

Erich Kästner 1961
Foto: von Basch
Lizenz: [CC BY-SA 3.0 nl]

Morgen, Kinder, wird-™s nichts geben!
Nur wer hat, kriegt noch geschenkt.
Mutter schenkte Euch das Leben.
Das genügt, wenn man-™s bedenkt.
Einmal kommt auch eure Zeit.
Morgen ist-™s noch nicht soweit.

Doch ihr dürft nicht traurig werden.
Reiche haben Armut gern.
Gänsebraten macht Beschwerden.
Puppen sind nicht mehr modern.
Morgen kommt der Weihnachtsmann.
Allerdings nur nebenan.

Lauft ein bisschen durch die Straßen!
Dort gibt-™s Weihnachtsfest genug.
Christentum, vom Turm geblasen,
macht die kleinsten Kinder klug.
Kopf gut schütteln vor Gebrauch!
Ohne Christbaum geht es auch.

Tannengrün mit Osrambirnen -“
Lernt drauf pfeifen! Werdet stolz!
Reißt die Bretter von den Stirnen,
denn im Ofen fehlt-™s an Holz!
Stille Nacht und heil-™ge Nacht -“
Weint, wenn-™s geht, nicht! Sondern lacht!

Morgen, Kinder, wird-™s nichts geben!
Wer nichts kriegt, der kriegt Geduld!
Morgen, Kinder, lernt fürs Leben!
Gott ist nicht allein dran schuld.
Gottes Güte reicht so weit ...
Ach, du liebe Weihnachtszeit!

Erich Kästner 1928, aus: Kästner für Erwachsene

Berlin: Kiezdrache gegen Verdrängung

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Rund 1000 Menschen demonstrierten am 17. November 2018 mit einem leuchtenden Kiezdrachen gegen Verdrängung durch den Kreuzberger Kiez. Der Laternenumzug startete am Heinrichplatz und zog vorbei an widerständigen Hausgemeinschaften und Projekten, die durch teure Mieten und von Kündigung bedroht sind.

"Der solidarische Kiezdrache strahlt in vielen Farben, spricht alle Sprachen, hat ein großes Herz und scharfe Zähne, kann sich ganz klein und ganz lang machen, und Mieterhöhungen und Kündigungen faucht er weg. Er fühlt sich besonders wohl in Kitas und sozialen Einrichtungen. Wenn sie von Verdrängung bedroht sind, fährt er seine Krallen aus. Der Kiezdrache wünscht sich mehr Platz für das Soziale, für Bildung und Betreuung. Er akzeptiert nicht, dass unsere Nachbarschaften von Renditejägern ausverkauft werden. Der Kiezdrache hängt auch in Nachbarschaftstreffs oder in seiner Stammkneipe rum, kehrt auf einen Plausch in den kleinen Läden ein, und kuschelt sich in all unseren Wohnungen gerne auf die Couch -“ darum kämpft er dafür, dass alle bleiben!" (aus dem Aufruf von Bizim-Kiez)

Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv

Protestkundgebung gegen den Mietengipfel: "Wo wohnt Sandra morgen?"

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Anläßlich des Mietengipfels im Kanzleramt demonstrierten am 21. September 2018 rund 1.000 Menschen am Washingtonplatz gegen den Mietenwahnsinn. Ein Zusammenschluss von vielen Initiativen und Organisationen hatte dazu aufgerufen dem Regierungsgipfel einen Alternativen Wohngipfel entgegen zustellen. Sie forderten eine grundlegend andere Wohnungs- und Mietenpolitik -“ bezahlbaren Wohnraum für ALLE statt Verdrängung und Wohnungslosigkeit. Aber subito!

Fotostrecke beim Umbruch Bildarchiv ansehen

Weitere Informationen:

#G17A: Haus in Kreuzberg besetzt - Räumung abgewendet

Foto: Oliver Feldhaus © Umbruch Bildarchiv Berlin
Jahrelang standen die Wohnungen im Haus der Großbeerenstraße 17a in Kreuzberg leer. Am 8. September wurden sie von MietaktivistInnen besetzt. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an und stand zur Räumung bereit. Doch am Abend mussten die Einsatzkräfte wieder abziehen. Die BesetzerInnen konnten in Verhandlungen mit der Besitzerin, der Aachener Siedungs- und Wohnungsgesellschaft, einen Zwischenerfolg erzielen. Bis zum 14. September wurde eine unentgeltliche Nutzung einer Wohnung zugesagt. Für die nächste Woche wurden dann öffentliche Gespräche zur weiteren Nutzung des Hauses zugesagt. Die AktivistenInnen kündigten bereits an: "Egal, was die Eigentümerin sagt: Wir wollen im Haus bleiben". Damit ist eine weitere Runde im angekündigten Herbst der Besetzungen eingeläutet.

Update 10.9.:
Die BesetzerInnen der Großbeerenstraße 17a dürfen dort länger bleiben, als zunächst vereinbart. Bei einem Treffen am Montag wurde die Zwischennutzungsfrist bis zum 14. Oktober verlängert. In dieser Zeit sollen Verhandlungen zwischen der Hausprojektgruppe Großbeerenstraße und der Eigentümerin stattfinden. Die AktivistInnen setzen sich dafür ein, dass in dem Haus ein nachbarschaftlicher Kiezraum entsteht. Außerdem solle dort Raum für neue gemeinschaftliche Wohnformen verwirklicht werden.

Zur Fotoserie beim Umbruch Bildarchiv

Weitere Informationen:

MieterInnenmobbing und Verdrängung stoppen!

Kommt zur Gerichtsverhandlung gegen die Eigentümer der Wilhelm-Raabe-Str. 4

Dienstag, 11. September 2018, 11:30 Uhr, Amtsgericht Stuttgart

Vor einigen Monaten haben sich zwei Familien getraut für ihre Bedürfnisse den Kampf mit der Immobilienmafia aufzunehmen. Sie haben leere Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 besetzt. Nachdem Sie am 28. Mai 2018 von der Polizei zwangsgeräumt wurden, drohen ihnen jetzt Strafen im fünfstelligen Bereich.

Die regulären MieterInnen im Haus hatten sich während der Besetzung solidarisch gezeigt. Seitdem werden sie schikaniert. Das reicht von der Kündigung einer der Familien bis zu vermeintlichen Kleinigkeit wie Licht im Keller, das trotz Anmahnung seit Ende Mai nicht repariert wird. Securitys drehen jeden Tag ihre Runde durchs Haus. Manchmal belagern mehrere Sicherheitsleute die ganze nacht über den Hausflur. Anfragen der Familien an die Eigentümer werden einfach ignoriert.

Vor vier Wochen kam dann eine besondere Unverschämtheit: Die Abstellräume der MieterInnen auf dem Dachboden wurden aufgebrochen und ihre persönlichen Sachen auf die Straße gestellt, um sie zur Müllverbrennungsanlage zu fahren.

Dagegen ziehen die MieterInnen, am 11. September, vor Gericht!

Denn die Schikanen sollen einschüchtern und zum Auszug bewegen. Das, was in der Wilhelm-Raabe-Straße passiert, ist kein Einzelfall. Es ist eine bewusste Taktik: MieterInnenmobbing und Verdrängung der Menschen aus den Stadtteilen. Egal ob Spekulanten aus London oder Konzerne wie Vonovia und die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG, diese Unternehmen sind gut darin, BewohnerInnen aus ihrem Zuhause zu vertreiben. Anschließend können die Wohnungen dann saniert und für das vielfache neu vermietet werden. Was mit den Menschen passiert, die sich diese Preise nicht mehr leisten können, interessiert weder sie noch die herrschende Politik.

Deshalb geht es um mehr, als den Prozess zu gewinnen. Es geht darum, dass Menschen nicht alleine gelassen werden, wenn sie von Gentrifizierung betroffen sind. Denn MieterInnenmobbing betrifft nicht nur die Familien in der Wilhelm-Raabe-Straße, sondern tausende Haushalte in Stuttgart. Nur Solidarität und gegenseitige Unterstützung hilft uns gegen diese Schikanen und die Verdrängung aus den Stadtteilen in denen wir wohnen!

Unterstützen wir die MieterInnen am 11.9. in ihrem Prozess gegen die Eigentümerfamilie!

Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, Saal 306
Kundgebung: 11.30 Uhr vor dem Gericht,
12.00 Uhr Beginn der Verhandlung

Mehr Info