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»Die Tragödie meines Lebens begann an dem Tag, als ich geboren wurde, inmitten der Armut, in der meine Wiege stand.« Francisco "Pancho" Villa

In Bewegung bleiben! Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

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Der Arbeitskreis Kesselklage wendet sich mit einem Flugblatt zur Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 an die Öffentlichkeit:

Am 1. Mai 2011 zogen hunderte Nazis aus dem süddeutschen Raum in einem Großaufmarsch durch Heilbronn. Das sorgte bereits im Vorhinein für breiten Protest: in spektenübergreifenden und überregionalen Bündnissen mobilisierten sich NazigegnerInnen gegen das Auftreten der Rechten in Heilbronn. Dem Naziaufmarsch sollte ein vielfältiger Widerstand auf der Straßen entgegenstehen.

Die Polizei, die am Tag des Aufmarsches mit mehreren tausend Einsatzkräften zugegen war, verhinderte jedoch jede Möglichkeit, gemeinsamen und wahrnehmbaren Protest gegen den Aufmarsch zu artikulieren. Während die Nazis durch ein komplett abgeriegeltes Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden hunderte AntifaschistInnen zwischen 9 und 20 Uhr von martialisch auftretenden Polizeikräften am Heilbronner Bahnhof eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Die Polizeikräfte haben an diesem Tag dafür gesorgt, dass über 700 Nazis nach außen Stärke zeigen und ungestört ihre menschenverachtende Hetze verbreiten konnten. Und das, obwohl bekannt war, dass erst zwei Wochen zuvor Neonazis aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation „JN“ in Winterbach im Rems-Murr-Kreis eine Hütte in Brand setzten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel vom 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort wurden mehrere hundert AntifaschistInnen durch stundenlange Einkesselung an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert – zeitgleich fand in der Stadt ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt.

Wir – Betroffene und solidarische NazigegnerInnen – gehen nun juristisch gegen den letztjährigen Polizeieinsatz in Heilbronn vor. Mit mehreren Klagen möchten wir am Beispiel des Heilbronner Bahnhofkessels gerichtlich erneut feststellen lassen, dass die seit Jahren durch die Polizei praktizierte „Kesselungstaktik“ zur Unterbindung von antifaschistischem Protest nicht weiter anwendbar ist.

Nur durch einen breitgefächerten und direkten Widerstand gegen die zunehmenden Naziaktivitäten kann denselben Einhalt geboten werden. Dafür ist die umfassende Möglichkeit zur öffentlichen und kollektiven Äußerung von Protest und antifaschistischen Gegenpositionen unbedingt notwendig. Für die polizeiliche Behinderung und Einschränkung dieses Grundrechtes kann es keine Rechtfertigung geben!

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Schafft Öffentlichkeit und unterstützt
die Klagen!

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Bank: Kreissparkasse Esslingen

Aus der Geschichte des 1. Mai

Die Ursprünge des 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnenbewegung und der Gewerkschaften liegen in den USA (obwohl dort der „Labor Day“ heute im September gefeiert wird). 1886 eskalierte in Chicago ein mehrtägiger Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags – damals waren 12 Stunden üblich – durch gewalttätigen Einsatz der Polizei. Ein nie aufgeklärtes Bombenattentat wurde acht Anarchisten zugeschrieben (von denen einige gar nicht dort waren), vier Todesurteile wurden vollstreckt. 1889 wurde auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zum Gedenken an die „Haymarket“-Opfer der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. 1890 gingen erstmals Millionen ArbeiterInnen am 1. Mai auf die Straße.

In Deutschland beschloss 1919 zwar die Weimarer Nationalversammlung die Einführung eines allgemeinen Feiertags, „der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist“, doch es kam nicht dazu. In einigen der damaligen deutschen Länder wurden sogar Kundgebungen unter freiem Himmel am 1. Mai verboten. 1929 kam es in Berlin unter der Verantwortung des Polizeipräsidenten Zörgiebel (SPD) zu Gewaltexzessen gegen demonstrierende ArbeiterInnen – mit über 30 Todesopfern.

1933 erklärten die Nazis in demagogischer Absicht den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 18.4. notierte Nazi-Propagandaminister Goebbels: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration des deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden die Gewerkschaftshäuser besetzt. Gleichschaltung auch auf diesem Gebiet. Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns. Man darf hier keine Rücksicht mehr kennen.“ So geschah es – am 2. Mai 1933 werden die Gewerkschaften verboten, ihr Vermögen eingezogen. Viele GewerkschafterInnen wurden verhaftet, in Konzentrationslager gesteckt und ermordet.

Ein solcher Missbrauch des 1. Mai sollte nach dem von den Nazis vom Zaun gebrochenen Zweiten Weltkrieg verhindert werden. In einigen Landesverfassungen wurde ausdrücklich festgeschrieben, wozu dieser gesetzlicher Feiertag da ist. So gilt er in Baden-Württemberg (Art. 3/2) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“

Vor diesem Hintergrund nehmen nicht nur die Gewerkschaften das Auftreten von Neonazis am 1. Mai sehr ernst. Vollkommen inakzeptabel ist das Feindbild und Auftreten der Polizei am 1.5.2011 in Heilbronn, die Nazis mit fremdenfeindlichen Sprüchen als besonders zu schützende Demonstranten, dagegen die für die Ziele des 1. Mai angereisten GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen als Objekte von Leibesvisitationen und in Schach zu haltende Störer der öffentlichen Ordnung behandelte.

 

Via Arbeitskreis Kesselklage

Freiheit für Deniz K.!

Anlässlich der Inhaftierung eines antifaschistischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde ein Solidaritätskomitee unter dem Namen „Freiheit für Deniz“ gegründet. Der haarsträubende Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „versuchter Totschlag“. Das Komitee kündigt an, das Verfahren politisch zu begleiten, fordert die sofortige Freilassung des Jugendlichen und mahnt die Medien zu sachlicher Berichterstattung.

Am 31. März fand in Nürnberg eine antifaschistische Bündnisdemonstration statt. Die Demonstration richtete sich gegen die steigende Nazigewalt. Ihr gingen zahlreiche Anschläge und Übergriffe von Neonazis in der Region und das Bekanntwerden der Skandale um die NSU- Mordserie voran. 2010 wurde in Nürnberg ein Antifaschist mit Migrationshintergrund am Boden liegend von einem Neonazi fast totgetreten. Der Täter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Antifa-Demo wollte in der Innenstadt die dortigen PassantInnen über diese Situation aufklären.

Die Polizei untersagte die Route durch die Innenstadt und sperrte diese ab. Es kam zu Rangeleien, als Teilnehmer der Demo versuchten, in die Innenstadt zu gelangen, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein. Nach der Demo wurde Kritik am überzogenen Polizeieinsatz laut. Vier DemoteilnehmerInnen mussten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden, zahlreiche weitere wurden leicht verletzt. Vier Polizisten wurden leicht verletzt. Die teilweise äußerst aggressiven BeamtInnen beleidigten eine Nürnberger Stadträtin, die das Geschehen beobachtete. „Ob dieser massive Einsatz von Schlagstöcken notwendig war, bezweifle ich“, kommentierte ein unbeteiligter Beobachter laut NN vom 02.04.12 den Polizeieinsatz.

In der Berichterstattung nach dem 31.03.12 war zwar von martialischem Auftreten auf beiden Seiten die Rede, nicht jedoch von Vorfällen, die den Vorwurf des versuchten Totschlags rechtfertigen. Polizei wie Presse kommentierten die fragliche Situation -“ auch in Verbindung mit Bild- und Videomaterial anfangs noch eher nüchtern. Die NN betitelte ein Video am 01.04. mit „Antifa-Demonstration verläuft weitestgehend friedlich“. Im Polizeibericht vom 01.04. zu der fraglichen Situation steht nur, dass Demonstranten versuchten, die Aufzugsstrecke zu verlassen und dort aufgestellte Gitterabsperrung zu übersteigen. Von schweren Verletzungen bei der Polizei -“ geschweige denn einer Todesgefahr war bislang nichts zu hören.

Nach beinahe einem Monat wird nun ein Heranwachsender verhaftet und aus seinem Leben gerissen, mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Von einer Holzstange ist nun die Rede, während auf Fotos nur maximal 2 cm dicke Fahnenstecken zu sehen sind. Versuchter Totschlag, das heißt, jemand hat den Vorsatz einen Menschen zu töten. Sicherlich war es das Ziel der DemonstrantInnen, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Ob irgendjemand dazu jedoch gepanzerte Polizisten mit Fahnen aus Weichholz töten wollten, ist mehr als fraglich.

Adil Cicek, Sprecher des Solidaritätskomitees, kommentiert: „Wir wissen nicht ob Deniz überhaupt in Nürnberg war. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt einen Angriff auf Polizisten gegeben hat. Selbst wenn das so war, halten wir einen Tötungsvorsatz bei egal welcher Handlung auf der Demo für dermaßen fern liegend, dass hier nur von einem politisch motivierten Verfahren die Rede sein kann.“

Die Stimmung bei den Freunden und Angehörigen von Deniz K. ist angespannt. „Die stellen ihn wie einen Killer hin“, empört sich eine Freundin. Einer erinnert daran, dass es u.a. die Nürnberger Ermittlungsbehörden war, die als SoKo Bosporus jahrelang in rassistischer Manier in den Kreisen der Opfer der NSU-Mordserie ermittelten und deren Umfeld verdächtigten. „Die Demo in Nürnberg richtete sich doch gegen diese Missstände -“ und dieses absurde Verfahren bestätigt doch die Vorwürfe, dass der Staat stärker gegen Ausländer und Linke ermittelt“, meint der Freund des Beschuldigten.

Die Folgen für den Jugendlichen sind schon jetzt gravierend. Die Medien stürzten sich reißerisch auf die Sache und übernahmen die drastischen Formulierungen der Staatsanwaltschaft.

„Das grenzt an Vorverurteilung. Die Medien sollten sachlich bleiben und nicht vergessen, dass jemand bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt“, so Cicek.

Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist auch die Untersuchungshaft zu hinterfragen. Diese dient dazu, die Durchführung des Verfahrens abzusichern. Deniz K. hat jedoch einen festen Wohnsitz und möchte am 07. Mai ein Praktikum beginnen. Für Herbst hat er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen.

„ Wir fordern die Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Totschlags, mindestens aber Haftverschonung. Deniz K. sollte sofort und vor allem vor Beginn seines Praktikums frei gelassen werden. Der lächerliche Vorwurf des vorsätzlichen versuchten Totschlags hat schon zu viel Schaden in Deniz' Leben angerichtet. Die Inhaftierung ist angesichts der Fakten doch nur Stimmungsmache“
, so abschließend das Solidaritätskomitee.

Das Komitee kündigt an, das Verfahren öffentlich begleiten zu wollen und Solidarität mit Deniz zu organisieren. Diesen Freitag findet eine Kundgebung um 16 Uhr vor der Staatsanwaltschaft und um 17 Uhr vor der JVA Nürnberg statt, wo Deniz K. inhaftiert ist.

Zudem wurde ein Spendenkonto der Roten Hilfe eingerichtet, da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt. Rote Hilfe Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“ .

Für Fragen stehen der Sprecher Adil Cicek (0157 34662634), sowie der Rechtsanwalt des Beschuldigten RA Heiming (06221 337511) zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 26.04.2012

Straffreiheit für rechten Bombenbastler? „Wehrhafte Demokratie sieht anders aus!“

Mit völligem Unverständnis reagierte die VVN-Bund der Antifaschisten auf das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gegen den aktiven Neonazi Thomas Baumann. Nach Hinweisen von antifaschistischen Aktivisten hatte die Polizei beim „Stützpunktleiter“ der Jugendorganisation der NPD in Lörrach neben zahlreichen Schuss- und Stichwaffen rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zün­der und Rohrmantel sowie eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben entdeckt, die in kurzer Zeit zu einer Bombe zusammengebaut hätten werden können. Diese Materialien hatte sich Baumann zu eben diesem Zweck zielstrebig beschafft. Aus seinem Emailverkehr konnte unschwer geschlossen werden, dass er tatsächlich einen Bombenanschlag auf das KTS, einen Treffpunkt Freiburger AntifaschistInnen, ersatzweise auch auf das Freiburger Gewerkschaftshaus und/oder die Wohnung des DGB-Vorsitzenden vorbereitete. Im Internet hatte er sich zudem nach den Namen und Adressen weiterer Antifaschisten erkundigt.

Im Prozess spielte dies nun keine Rolle mehr. Verurteilt wurde Baumann zu 100 Euro Geldstrafe und 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zwar lediglich wegen un­erlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Sein offenkundiger Versuch eine Bombe herzustellen, die ein Blutbad hätte auslösen können, blieb völlig ungeahndet.

Offensichtlich ist der Versuch, Sprengstoffanschläge auf linke und gewerkschaftliche Einrichtungen vorzubereiten, also nicht strafbar. Nach dem Bekanntwerden des Versagens der Sicherheitsbehörden beim Umgang mit der Nazi-Terrorgruppe NSU ist dies ein weiterer veritabler Justizskandal. Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal für die immer gewaltätigere Neonaziszene in Deutschland.

In dramatischem Kontrast dazu steht der juristische Umgang mit „Delikten“ von NazigegnerInnen die im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit oftmals vermeintlich begangen werden. So sind z.B. Strafen wegen unerlaubten Spendensammelns auf Demonstrationen und anderen, oft an den Haaren herbeigezogenen Gesetzesübertretungen an der Tagesordnung.

Diese Woche wurden in Stuttgart zwei AktivistInnen der Friedensbewegung verurteilt, weil sie bei einer Protestaktion gegen einen Bundeswehr-Werbestand versehentlich Ketchupflecken auf dem Teppich verursacht hatten.

Wäre dem Bombenbastler von Lörrach nicht rechtzeitig von Antifaschisten das Handwerk gelegt worden, wäre es mit Sicherheit nicht bloß um Ketchupflecken gegangen.

Mit Thomas Baumann ist nun auch in Zukunft ein Waffennarr und bombenbaubefähigter aktiver Neonazi mit offenkundiger Gewaltbereitschaft unterwegs. Er ist leider nicht der einzige. Breivik läßt grüßen!

Eine Demokratie, die - sei es an Mangeln an Gesetzen oder wegen fehlender Bereitschaft ihres juristischen Personals -“ nicht in der Lage ist, den Versuch, gegen Menschen gerichtete Terroranschläge vorzubereiten, zu ahnden, ist alles andere als wehrhaft.

Um so wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und den gefährlichen Naziumtrieben mit Zivilcourage entgegen treten.

Quelle: Pressemitteilung

VVN - Bund der Antifaschisten
Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.

Böblinger Str. 195
70199 Stuttgart

via VVN-BdA Esslingen

Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung...

Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012

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Noch nie haben so viele Menschen unterschiedlichster Herkunft Erfahrungen mit dem bürgerlichen Staat und seinen Organen gemacht wie in den letzten Monaten. Während gegenüber faschistischen Kräften wie dem sog. "NSU" außer einzelnen Verhaftungen und der Bildung von Ausschüssen keine wirklichen Maßnahmen ergriffen werden, erleben fortschrittliche und revolutionäre Bewegungen nicht selten die volle Wirksamkeit staatlicher Repression.

Mit weit über 1400 Verfahren in Zusammenhang mit den Protesten gegen Stuttgart 21 ist das die seit Jahren größte Repressionswelle gegen Teile der Bevölkerung, die sich sonst nicht unter subversivem Verdacht fanden. Dabei wird zusehends weniger zimperlich mit Grundrechten umgegangen.

So will die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenen Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Und das obwohl die Veranstalter selbst sich entschlossen hatten, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Aus diesem Grund wurde in verschiedenen Redebeiträgen bei den Aktionen in Stuttgart anlässlich des 18. März – dem internationalen Tag der  politischen Gefangenen - in Stuttgart auf diese Verfahren eingegangen und zur spektrenübergreifenden Solidarität aufgerufen.

Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach dem politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Der Stuttgarter Antifaschist Chris sowie ein Aktivist des S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Anfang August 2011 wurde Chris in Stuttgart-Heslach verhaftet und sogleich in Untersuchungshaft gesteckt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an antirassistischen Protesten Anfang Juni gegen ein sog. „Islamkritisches Wochenende" der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pax Europa, dem Internet- Netzwerke „PI News" und der rassistischen Partei „Die Freiheit".

Bereits in den Tagen nach der Verhaftung bekundeten Antifaschistinnen und Antifaschisten vor der JVA ihre Solidarität mit Chris und allen anderen politischen Gefangenen. Nach der Gründung eines Solikreises Mitte August entwickelte dieser eine Öffentlichkeitsarbeit und baute politischen Druck auf.

An den Prozesstagen vor dem Stuttgarter Amtsgericht im September solidarisierte sich ein breites Spektrum mit dem Betroffenen und forderte seine sofortige Freilassung. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und einem auf Indizien beruhenden Anklagekonstruktes wurde Chris damals zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Im Herbst 2011 bereitete der Solikreis sich auf die anstehende Berufungsverhandlung vor. Die Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht endete mit einem Vergleich: Chris erhielt zwar mit 15 Monaten eine höhere Strafe, diese wurde jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Chris nun auf freiem Fuß ist, ist nicht zuletzt ein Erfolg der politischen Prozessführung und der anhaltenden Solidaritätsarbeit. Sein Fall zeigt zudem, dass es notwendig und möglich ist, den juristischen Angriffen der Herrschenden politischen Widerstand und entschlossene Solidarität entgegenzusetzen.

Am 27. Januar 2012 wurde der Stuttgarter Antifaschist Danny am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Der Solikreis Stuttgart schreibt dazu: “Juristische Grundlage seiner Inhaftierung ist der Widerruf einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2010, da er gegen die damals verhängten Auflagen verstoßen und sich dem Zugriff der bundesdeutschen Repressionsbehörden entzogen habe. Danny hatte sich längere Zeit im Ausland aufgehalten und seine Arbeitsstunden die Teil der Bewährung gewesen waren nicht abgeleistet. Zwischenzeitlich wurde Danny in die JVA Stuttgart im Stadtteil Stammheim verlegt.

Hintergrund des Prozesses aus dem Jahr 2010 ist ein Angriff auf Funktionäre und Mitglieder der faschistischen NPD im Anschluss an ein Konzert des neonazistischen Liedermachers Frank Rennicke im Februar 2007 in Sindelfingen. Dort wurden Danny sowie sechs weitere angeklagte Antifaschisten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt.“ Mehr Informationen zu den damaligen Verfahren finden sich im damaligen Prozessblog.

Am 08. Februar 2012 wurde Smily – Bassist bei den „Produzenten der Froide“ frühmorgens durch einen SEK Einsatz in seiner Wohnung verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Ihm wurde vorgeworfen, Zeugen die ihn belasten könnten, über Facebook bedroht zu haben um die Aussagen zu verhindern. Obwohl es keinerlei Beweise für eine Bedrohung gab, wurde Smily wegen ’’Verdunkelungsgefahr’’ verhaftet und in die JVA  Stammheim verfrachtet.

Am 17. Februar 2012 wurde dann gegen Smily wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verhandelt. Das Urteil: Zehn Monate Haft.

Die Verfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten müssen auch in Zusammenhang mit der bundesweiten Repression gesehen werden: 44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade hinsichtlich der großangelegten als “Handygate” bekannt gewordenen Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs im Jahr 2011, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Unterstrichen wurde das auch nochmal bei der Demonstration am 17. März, die sich - trotz völlig friedlichen Verlaufs - von starken Polizeikräften gesäumt sah. Dass es dabei neben der Provokation gegenüber den DemonstrantInnen um den "öffentlichen Eindruck" gehen sollte, ist recht durchsichtig und gleichzeitig in seiner Wirkung fraglich. Zuviele politisch aktive Menschen haben inzwischen in Stuttgart ihre Erfahrungen machen können.

Die Demonstration in Stuttgart und die Spontankundgebung in Stammheim am 17. März sowie die Solidaritätskundgebung in Stammheim am 18. März machten deutlich: Bei allem, was die scheinbar so verschiedenen Proteste trennt - die gemachten Erfahrungen in der Solidaritätsarbeit sind wertvoll, unteilbar und müssen in eine deutliche Stärkung der Antirepressions- und Solidaritätsstrukturen umgewandelt werden. Dabei sind die Erfahrungen “junger” Bewegungen wie die gegen Stuttgart 21 keineswegs neu. Sie stellen die jahrzehntealten Erfahrungen linker Politik in einen breiteren gesellschaftlichen Zusammenhang. Es bestehen große Chancen, wenn es gelingt, in der Realität vorhandene Vorbehalte und eine manchmal beiderseitige vorhandene Bewegungsborniertheit und -überheblichkeit zu überwinden.

Getroffen werden einige - Gemeint sind wir alle! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Grundsatzerklärung gegen jeden Extremismusbegriff

Mit Sorge nimmt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die zunehmende Gleichsetzung "linker" und "rechter" Politik zur Kenntnis. Insbesondere im Vorfeld antifaschistischer Proteste gegen Naziaufmärsche bestimmen derartige Argumentationen die öffentliche Debatte.

Eine besondere Qualität erreicht dieser Vorstoß im juristisch stark umstrittenen Sächsischen Versammlungsgesetz. Hier heißt es unter Anderem, dass Versammlungen verboten werden können, wenn "Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft" (§15 Sächsisches Versammlungsgesetz) dargestellt werden.

Auch die baden-württembergische Landesregierung, vertreten durch Innenminister Gall (SPD), erklärte in einer Stellungnahme im November 2011 ein „Konsequent repressives Vorgehen“ für notwendig und befürwortet eine „Präventionsarbeit in allen Phänomenbereichen (...), um extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt jede Gleichstellung linker Politik mit rechten und nationalsozialistischen Umtrieben und die hieraus folgende Diskreditierung von antifaschistischem Engagement konsequent ab! Die zunehmende Etablierung von Extremismustheorien in gesellschaftspolitischen Debatten widerspricht grundlegend dem Bild gelebter Demokratie.

Als spektrenübergreifendes Bündnis auf antifaschistischer Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl positiver Erfahrungen sammeln können. Hieran möchten und werden wir weiterhin anknüpfen.

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, 09. Februar 2012

10 Jahre Guantánamo: Obamas Knast, Obamas Schande

Vor genau 10 Jahren haben die USA auf ihrem Marinestützpunkt in der Bucht von Guantánamo im östlichen Teil Kubas begonnen,  das Camp X-Ray zur Internierung von Gefangenen einzurichten. Notwendig wurde dieses Lager mit exterritorialem Status aus Sicht der Bush-Administration, um von den Gefangenen, derer Geheimdienste und Armee der USA in ihrem "weltweiten Krieg gegen den Terror" habhaft wurden, weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Gleichzeitig sollten sie jedoch von der ordentlichen US-Gerichtsbarkeit ferngehalten werden, was bisher meist auch "gelungen" ist. Bis heute sitzen dort Menschen ein, die teilweise noch nicht einmal den Grund ihrer Internierung erfahren haben, darunter befanden sich auch Kinder und Jugendliche, die beim Zeitpunkt ihrer Verhaftung 13 Jahre und älter waren. Der Zweck der Internierung war von Anfang an, nicht etwa den Nachweis einer vermeintlichen Verwicklung in die Anschläge des 11. September 2001 zu erbringen und reguläre Strafprozesse zu ermöglichen, sondern die wie auch immer geartete Gewinnung von Informationen über al-Qaida und die Taliban in Afghanistan.

Ungesetzliche Kombattanten
Zu diesem Zweck wurde der Status der "ungesetzlichen Kombattanten" von der US-Administration entwickelt, um diese Menschen im Ausland Verhören und Foltermethoden auszusetzen, ohne dass die Betroffenen dagegen eine rechtliche Handhabe hätten oder die US-Regierung selbst zur Verantwortung gezogen werden könnte. 86 Prozent der Gefangenen in Guantánamo gelangten in die Gewalt der US-Regierung, indem sie von der sog. Nordallianz in Afghanistan, den langjährigen Bürgerkriegsgegnern der Taliban, oder von pakistanischem Militär und Geheimdienst gefangen genommen wurden, nachdem die Bush-Regierung hohe Kopfgelder für die Ergreifung mutmaßlicher al-Qaida-Kämpfer und Taliban ausgesetzt hatte. Folglich sind auf Guantánamo auch Menschen auf "Grundlage" interessengeleiteter Verdächtigungen ihrer Gegner und missgünstiger Nachbarn oder teilweise auf Grund persönlicher Bereicherung seit vielen Jahren inhaftiert.
Bis heute wurde nur sechs Häftlingen der Prozess gemacht, darunter der zum Islam konvertierte Australier David Hicks, der 2001 von der Nordallianz gefangen genommen, für 1000 US-Dollar an die US-Armee "verkauft" und auf Guantánamo interniert wurde. Von einem rechtlich umstrittenen Militärtribunal wegen Unterstützung der Taliban verurteilt, ist er inzwischen wieder frei. [1]
Im Januar 2009 lehnte es der US-Bezirksrichter Richard Leon ab, den Jemeniten Ghaleb Nassar Al Bihani freizulassen, der damals schon sieben Jahre lang auf Guantánamo einsaß. Al Bihani konnte nichts weiter vorgeworfen werden, als dass er als Küchenhilfe bei den Taliban gearbeitet habe, was er auch zugegeben hatte. Gleichwohl urteilte der Bezirksrichter Leon, Al Bihani werde zu Recht als "feindlicher Kämpfer" gefangen gehalten, denn er habe die Taliban unterstützt. "Schon Napoleon habe schließlich gesagt, dass jede Armee auf ihrem Magen marschiere." [2]

Menschen in Käfighaltung

Camp X-Ray, das ein Jahr lang betrieben und schließlich durch sieben Camps (u.a. dem berüchtigten Camp Delta) mit insgesamt knapp 800 Häftlingen ersetzt und erweitert wurde, geriet dadurch in den Fokus der Medien, weil die US-Armee die Gefangenen in Käfigen hielt. Diese Käfige konnten von allen vier Seiten eingesehen werden und in ihnen wurden die Gefangenen ungeschützt der tropischen Witterung aus praller Sonne und sintflutartigen Regengüssen ausgesetzt. Systematisch wurde den Gefangenen jegliche noch so kleine Privatsphäre verweigert, selbst bei den menschlichsten aller Bedürfnisse. Kombiniert war diese permanente Demütigung mit sexualisierter Gewalt, indem sich die meist moslemischen Männer vor Frauen der US-Armee entkleiden, sich Damenwäsche anlegen mussten oder an Leinen durch die Käfige geführt wurden.

Unterirdische Haft bei Schlaf- und Nahrungsentzug

Wiederholt berichteten die UNO, das Internationale Rote Kreuz und (mit Einschränkungen) sogar das Pentagon selbst neben dem sog. Water-Boarding, das zum Standardrepertoir gehört(e), von Dauerverhörpraktiken (so zum Beispiel 48 Verhöre bei einem Gefangenen an 54 aufeinander folgenden Tagen mit bis zu 18 bis 20 Stunden täglich), Anketten von Häftlingen in fetaler Position, Koran-Schändungen, Schlafentzug, Isolationshaft, Einsatz und Bedrohung mit Gefängnishunden und Zwangsernährung bei Gefangenen, die wegen der Haftbedingungen in den Hungerstreik traten. Ein Untersuchungsrichter am nationalen Gerichtshof Spaniens dokumentierte weitere Fälle, wie Schläge in den Genitalbereich, unterirdische Haft in totaler Dunkelheit über drei Wochen hinweg mit Nahrungs- und Schlafentzug, Beschmieren von Gefangenen mit Exkrementen etc.

Auf Grundlage eines geheimen Memorandums des früheren stellvertretenden US-Verteidigungsministers Paul Wolfowitz, so US-amerikanische Menschenrechtsorganisationen, wurden den Gefangenen unter Zwang psychoaktive Substanzen verabreicht, von denen auch Murat Kurnaz berichtete. Diese führten zu Alpträumen, Psychosen, Angstzuständen, Schweißausbrüchen, Atemnot und Panikattacken und sollten mit den menschenunwürdigen Haftbedingungen gemeinsam dazu führen, den letzten Willen und Widerstand der Gefangenen zu brechen.

Verschwiegene und dubiose Selbstmorde

Diese Praktiken führten aber dazu, dass die Öffentlichkeit gleich von mehreren Dutzend Selbstmordversuchen (man kann von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, die nicht bekannt wurde) Kenntnis erlangte. Über die Selbstmorde meinte ein US-General laut Süddeutscher Zeitung, noch bevor die Leichen obduziert wurden: "Sie achten das Leben nicht, weder unseres, noch ihr eigenes. Das war kein Akt der Verzweiflung, sondern asymmetrische Kriegsführung gegen uns." [3] Drei Insassen, die Selbstmord begingen, konnten nicht vollständig untersucht werden, weil Teile des Rachens, des Kehlkopfes und der Luftröhre fehlten, so dass darüber, ob nicht etwa ein Fremdverschulden vorliegt, keine Aussage getroffen werden konnte. Andere Todesfälle oder Selbstmorde wurden teilweise bis zu eineinhalb Jahren der Öffentlichkeit verschwiegen. Mindestens ein Insasse verstarb an Krebs, vermutlich deshalb, weil die in Guantánamo angesetzte chemotherapeutische Behandlung unter den Lagerbedingungen und wegen fehlenden fachmedizinischen Einrichtungen nicht anschlug.

Gefängnisterroreinheit

Eine zentrale Rolle in diesem System auf Folter und Gefängnisterror spielen die sog. Immediate Reaction Forces (IRF), die selbst bei geringstem Widerstand gegen die übliche systematische Demütigung der Gefangenen brutal reagieren. Michael Ratner (Präsident des Center for Constitutional Rights): "IRF-Teams schlagen Gefangene brutal zusammen, zwängen ihre Köpfe in Kloschüsseln, brechen ihnen die Knochen, attackieren ihre Augen bis hin zur Blendung, pressen ihre Hoden, urinieren auf ihre Köpfe, schlagen ihre Köpfe gegen den Betonboden und fesseln sie an Händen und Füßen – manchmal lassen sie Gefangene stundenlang in qualvollen Positionen gefesselt zurück." [4]

Obamas gebrochenes Versprechen

Vor drei Jahren meinte US-Präsident Barack Obama kurz nach seiner Amtseinführung, er wolle Guantánamo schließen und erließ am 22. Januar 2009 eine Anweisung, das Folter-Lager so schnell wie umsetzbar aufzulösen, was jedoch nicht länger als ein Jahr dauern dürfe. Zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt und zehn Jahre nach Errichtung des Gefangenenlagers, in dem die Bedingungen für sich genommen bereits eine Folter darstellen, sitzen noch 171 Gefangene illegal und unter menschenunwürdigen Bedingungen auf dem US-Stützpunkt ein und die Süddeutsche Zeitung schlagzeilt treffend: "Raus geht es nur noch im Leichensack." [5]Obamas eigene Kommission hat schon vor drei Jahren 80 der verbleibenden 171 Gefangenen als ungefährlich eingestuft – freigelassen wurden sie indes noch immer nicht. Da es sich nicht um den normalen Justizvollzug nach regulärer Rechtsprechung, sondern um eine sog. Administrativhaft handelt, hat Präsident Obama als Chef der Exekutive letztlich die oberste Zuständigkeit und kann diese nicht auf einen kooperationsunwilligen Kongress abschieben. Der Friedensnobelpreisträger Barack Obama trägt inzwischen die volle politische und administrative Verantwortung für diesen fortwährenden Affront gegen das Völkerrecht und die Menschlichkeit.
 
• 10 Years Too Many: National Day of Action Against Guantánamo am 11.01.2012
• Sign the petition. 10 years on: Close Guantánamo Bay (Petition von Amnesty International)
 
 

Anmerkungen


Zum Fall David Hicks vgl. a. den Eintrag bei en.wikipedia.org
Taliban-Koch kommt nicht frei, 28.01.2009, (derStandard.at)
Selbstmorde in Guantanamo: Tod im Lager der Schande, 11.06.2006 (Süddeutsche Zeitung)
Michael Ratner / Ellen Ray: Guantánamo: What the World Should Know. White River Junction, Vermont 2004. Übersetzt und zitiert in: Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base, 10.01.2012, (de.wikipedia.org) Ein Teil des Buches ist über Google Books online verfügbar.
Zehn Jahre Guantánamo: Raus geht es nur noch im Leichensack, 09.01.2012 (Süddeutsche Zeitung) 



Erstveröffentlichung dieses Beitrages unter 10 Jahre Guantánamo: Obamas Knast, Obamas Schande, Homepage von Uwe Ness.

Bahn will Baufeldräumung für S21 ohne Baugenehmigung - und das Regierungspräsidium spielt mit

Grafische Übersicht zur Bahn-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm.
Quelle: Wikipedia
Verfasser: Stoeffler / K. Jähne
Lizenz: Public / Domain Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported
Bei Stuttgart 21 ist man ja einiges gewöhnt. Wesentliches hat sich auch unter der neuen Regierung nicht geändert. Wieso auch? Getreu dem Tucholsky Spruch: "Sie dachten, sie wären an der Macht, dabei waren sie nur an der Regierung" hat sich an den äußerst profitablen Hintergründen nichts geändert. Bei einem nicht so sehr beachteten Teil des Milliardenprojektes - dem Bau der Schnellbahntrasse nach Ulm - sollen offenichtlich auch wieder Tatsachen geschaffen werden, wie einer Pressemitteilung Schutzgemeinschaft Filder vom 23.09.2011 zu entnehmen ist:

"Die Bahn möchte beim Flughafen für Stuttgart 21 die Schnellbahntrasse Richtung Ulm entlang der Autobahn bauen. Genau dort aber ist eine Lichtwellenleitung vergraben. Bei der Strecke entlang der A8 handelt es sich um denn S-21-Abschnitt 1.3. -“ also um die DB-Pläne zwischen der Rohrer Kurve und dem Flughafen.

Um die neue  Bahntrasse bauen zu können, müssen die Lichtwellenkabel verlegt werden. Dazu stellt die Bahn jetzt beim Regierungspräsidium einen Antrag auf eine sogenannte Baufeldfreiräumung. Weil aber die angrenzenden Grundbesitzer kein eigenes Land dafür hergeben wollen, fordert die Bahn nun, dass die Lichtwellenleitung ins Naturschutzgebiet Weidach-Zettachwald (Stuttgart-Plieningen) verlegt wird, und zwar bereits im kommenden Frühjahr.

"Das ist schon ein starkes Stück", sagt Steffen Siegel, der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, „die Bahn hat hier auf Jahre hinaus keinerlei Baurecht und dennoch will sie bereits jetzt ihre fiktiven Baustellen freiräumen!“  Die Deutsche Bundesbahn hat für den S 21-Abschnitt 1.3. noch nicht einmal beim Eisenbahnbundesamt Pläne vorgelegt. Logischerweise wurde deshalb bis heute das langwierige Planfeststellungsverfahren nicht eingeleitet.

Offensichtlich missachtet die Bahn im Verfahren die demokratischen bürgerlichen Rechte. Es sollen Fakten geschaffen werden, bevor die Bürger überhaupt Pläne zu sehen bekommen. Steffen Siegel: „Und an der Meinung der Bürger im Planfeststellungsverfahren scheint sie schon mal gar kein Interesse zu haben.“ Planfeststellungsverfahren sind jedoch ergebnisoffen durchzuführen,  also besteht auch die Möglichkeit, dass es am Ende keine Baugenehmigung gibt. Der Bahn scheint dies nicht bekannt zu sein, meint die Schutzgemeinschaft.

Zugleich kritisiert die Schutzgemeinschaft, dass man, wie die Pläne es vorsehen, ausgerechnet im kommenden Frühjahr, von März bis Mai im Naturschutzgebiet graben will, um dort den Lichtwellenleiter zu verlegen -“ zur Hauptbrutzeit der Vögel, zur Hauptpaarungszeit von Amphibien, Reptilien und Säugern! Ist dies eine gezielte Provokation für Naturschützer, fragt die Schutzgemeinschaft Filder, vermutet bei der Bahn aber eher blankes Unwissen darüber, wie die Natur funktioniert.

Der Vorsitzende Steffen Siegel wirft dem Regierungspräsidium (RP) darüber hinaus vor, dass  sich die Behörde beim Großprojekt Stuttgart 21 unverständlich zurückhaltend zeigt, ja sich geradezu zum Gehilfen der Bahn macht. Anstatt in das Verfahren einzusteigen und z.B. von Naturschutzverbänden wie jetzt geschehen, Stellungnahmen zu erbitten, hätte das RP das Ansinnen der Bahn auf Baufeldfreiräumung unter den jetzigen Voraussetzungen sofort zurückweisen müssen."


Via AbrissAufstand ist das Anschreiben des Regierungspräsidiums an Naturschutzverbände zu finden.

"... Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal als verfassungswidrig eingestuft."

Foto: freemumia.org
Im vergangenen Monat legte die Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia beim US Supreme Court Widerspruch gegen die April Entscheidung vom 3. Bundesberufungsgericht ein, in welcher die Todesstrafe gegen Mumia zurück genommen wurde und der Staatsanwaltschaft ein Jury Verfahren um das Strafmaß (Lebenslänglich oder Todesstrafe) angeboten worden ist.

Aus einer Stellungnahme vom 16. Juli 2011 von Mumias Verteidigerinnen Christina Swarns und Judith Ritter zu dem erneuten Antrag der Staatsanwaltschaft an den US Surpreme Court:

"Four federal judges have reviewed Mr. Abu-Jamal's case and found his death sentence to be unconstitutional. The Third Circuit's recent opinion reflects a detailed analysis demonstrating that their unanimous decision is well-supported by Supreme Court precedent. LDF believes that this carefully reasoned analysis will stand."

(deutsche Übersetzung) "Vier Bundesrichter haben Herrn Abu-Jamals Fall untersucht und sein Todesurteil als verfassungswidrig eingestuft. Die vor kurzem ergangene Begründung des 3. Bundesberufungsgerichtes zeigt detailliert, dass ihre einstimmige Entscheidung mit juristischen Maßstäben des Obersten Verfassungsgerichtes in Einklang steht. LDF geht davon aus, dass diese sorgfältig begründete Analyse Bestand haben wird." (Erklärung: Mit der Abkürzung LDF ist der NAACP Legal Defense Fund gemeint. Weitere Infos auf http://naacpldf.org/ und auch http://naacpldf.org/search/node/Mumia)

Die juristische Auseinandersetzung um das Leben von Mumia Abu-Jamal geht also weiter. An dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die Bedeutung von Spenden für Mumias Verteidigung hinweisen. (...)

Freiheit für Mumia Abu-Jamal! ... kostet auch 2011 Geld

Spenden können an folgendes Konto unter dem Stichwort/Verwendungszweck "Freiheit für Mumia" für die Kampagne überwiesen werden:

Mumia Abu-Jamal e.V.
Sparkasse Heidelberg
Konto-Nr. 9081798
BLZ 67250020

Wenn du Mumia's Anwaltsteam spenden möchtest, überweise aufs Konto der Roten Hilfe in Dortmund:

Rote Hilfe e.V.
Konto-Nr: 19 11 00 462
BLZ: 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: Mumia

Siehe auch: Spendenaufruf
(Via Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal )

Treffen für Betroffene der Repression am 1. Mai in Heilbronn

Der schwarze Block in Heilbronn
Foto: woschod.de
Der mit massiven Polizeikräften durchgesetzte Naziaufmarsch am 1. Mai in Heilbronn hatte stundenlange Kesselungen und andere Repressionen gegen AntifaschistInnen zur Folge.

"Was den Tag zweifelsohne geprägt hat, war der eindeutig politisch motivierte Polizeieinsatz: in breiten Kreisen, bis hin zu vielen Passanten die lediglich zum HBF gelangen wollten, bestand Einigkeit darin, dass es um noch mehr ging als die Durchsetzung eines Aufmarsches von ein paar hundert Nazis. Die Flugblätter und Plakate der Polizei im Vorfeld, die dazu aufforderten sich nicht an Blockaden zu beteiligen, das fast schon bizarre Aufgebot an Polizeikräften selbst auf engsten Räumen, die vielen hundert Absperrgitter, das massive Vorgehen gegen Antifaschisten, die Beibehaltung des Kessels inkl. mehreren Angriffen auch noch lange nachdem die Nazis bereits wieder abgereist waren, die Verhinderung der linken Demonstration bei gleichzeitiger Bereitschaft, den Nazi-Aufmarsch um jeden Preis durchzusetzen, die rechtswidrige Behandlung der festgenommen Antifaschisten etc. machten eines offensichtlich: es sollte ein Exempel statuiert werden, die revolutionäre und antifaschistische Mobilisierung sollte massiv angegriffen und praktisch verhindert werden. Den Menschen, die es wagten sich an Blockaden zu beteiligen, die sich bewusst nicht auf die, nur von Wenigen besuchten Pseudo-Proteste von ein paar DGB-Funktionären und bürgerlichen Vereinen beschränkten, die gar an einer von revolutionären Gruppen geprägten Mobilisierung teilnehmen wollten, sollten mit aller Wucht getroffen werden. Das die Polizei im Vorfeld die Anwohner dazu aufrief, am 1. Mai doch einen Ausflug zu machen und Heilbronn zu verlassen, scheint im Nachhinein fast schon einen Grund darin gehabt zu haben, dass die Polizeirepression möglichst ungesehen zuschlagen konnte.

Die einzelnen Bereiche der schwierigen und zu großen Teilen gescheiterten Mobilisierung erfordern sicher ausführliche Analysen, die Rückschläge müssen genau diskutiert werden. Dennoch sind auch zumindest ein paar positive Aspekte hervor zu heben: Die Nazis haben mit ihrem Versuch den 1. Mai für ihre Propaganda zu vereinnahmen in Heilbronn wohl eher das Gegenteil bewirkt. Die revolutionäre und die antifaschistische Mobilisierung waren durch zehntausendfache und unterschiedliche Veröffentlichungen in ganz Süddeutschland wesentlich präsenter. Während bei den vergangenen Aufmärschen von Nazis in Heilbronn lediglich ein paar hundert Menschen protestierten, waren es diesmal mehr als 2000 -“ dies obwohl insbesondere von Funktionären des DGB um Bernhard Löffler darauf hingewirkt wurde, dass Gewerkschafter aus anderen Städten bei den lokalen Kundgebungen und Festen blieben.

Bei allen die den Polizeieinsatz einigermaßen richtig einschätzen, dürfte die Bereitschaft zukünftig noch mehr gegen diesen Apparat und das System, das solche Vorgehensweisen beinhaltet, aktiv zu werden, deutlich angewachsen sein."
(linksunten)

Am Dienstag, 19. Juli findet im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Str. 105, Stuttgart-Heslach) um 19 Uhr ein Koordinierungstreffen der Roten Hilfe Stuttgart statt. Bei dem Treffen soll ein gemeinsames Vorgehen gegen die Folgen am 1. Mai beraten werden. Dazu sind alle von den Repressionen betroffenen eingeladen.

Einladung und weitere Infos der Roten Hilfe.

Wer die Macht hat, hat das Recht: BGH bestätigt Urteil gegen Kriegsgegner im militante-gruppe-Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von drei Berliner Antimilitaristen bestätigt. Das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) in Höhe von 3 und 3,5 Jahren ist damit rechtskräftig.

„Wer die Macht hat, hat das Recht“, kommentiert Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129-Verfahren den BGH-Beschluss. Er ist von dem Ergebnis nicht überrascht: „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Noch nie wurde ein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben.“

Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung. Menschenrechtsorganisationen und Politiker aus SPD (Jusos), Grüne (Hans-Christian Ströbele) und Linke (Ulla Jelpke) fordern deshalb die Abschaffung dieser Paragrafen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.

Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußert sich anlässlich der BGH-Entscheidung: „Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim.“

Arthur Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: „Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben -“ und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden -“, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten.“

Mit der BGH-Entscheidung vom 3. Mai, die den Betroffenen dieser Tage zugestellt wurde, hat der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts die Revision der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt (Aktenzeichen: 3 StR 277/10). In dem zehn-seitigen Beschluss rügt der BGH sowohl den Staatsschutzsenat des Kammergerichts wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, als auch die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen eines Organisationsverschuldens: Das oberste Berliner Strafgericht hätte, laut BGH, die Bundesanwältin Vanoni als Zeugin laden müssen, um aufzuklären, warum sie ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten angeordnet hat. Die Anwälte werden Rechtsbehelfe gegen den BGH-Beschluss einlegen. (Anhörungsrüge, Gegenvorstellung oder Verfassungsbeschwerde haben aber keine aufschiebende Wirkung.)

Quelle: Pressemitteilung Einstellungsbündnis

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
- Thomas Herzog, Postbank Essen, Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100 43, Verwendungszweck: Sonderkonto
- Rote Hilfe e.V., GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67, Verwendungszweck: Repression 31.7.2007

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