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»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

Der Widerstand gegen die AFD nimmt zu

Ein Demonstrant hält ein selbstgemaltes Plakat mit der Forderung "Afd stoppen" in die Höhe
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv
Rund tausend Menschen forderten am 12. Januar 2024 auf einer spontanen Kundgebung und Demonstration vor dem Bundeskanzleramt ein Verbotsverfahren für die AfD. Am 15. Januar waren es schon 25.000 Menschen, die am Brandenburger Tor demonstrierten.

Anlass war die kürzlich veröffentlichte Recherche des Investigationsnetzwerkes CORRECTIV über ein geheimes Treffen von AfD-Mitgliedern, CDU-Werteunion-Mitgliedern und rechten Unternehmern mit den Neonazis Martin Söllner, Mario Müller und einem „Identitären“ im November 2023. Auf dem Treffen wurde eine Massendeportation von Millionen Menschen aus Deutschland nach Afrika diskutiert.
Die Empörung über diese rassistischen Pläne ist gewaltig. Nach der Veröffentlichung gibt es in den folgenden Tagen überall Demonstrationen. Am 15. Januar 25.000  in Berlin, in Leipzig 10.000, in Köln 30.000, jeden Tag in einer neuen Stadt Zehntausende auf der Straße gegen die AFD.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Am kommenden Wochenende, 20. und 21. Januar 2024, sind bundesweit viele weitere Demos geplant. Hier eine Übersicht über die geplanten Verstaltungen von #ZusammenGegenRechts

Links:

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag - 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

Blogkino: The Trial (1962)

Heute zeigen wir im Blogkino den Orson Welles Streifen "Der Prozess", ein französisch-italienisch-westdeutsches Filmdrama aus dem Jahr 1962, das in Europa gedreht wurde. Regie führte Orson Welles, der auch das Drehbuch schrieb, das auf dem 1925 posthum veröffentlichten Roman von Franz Kafka basiert. Welles erklärte unmittelbar nach der Fertigstellung des Films: "Der Prozess ist der beste Film, den ich je gemacht habe". Der Film beginnt mit Welles, der Kafkas Parabel "Vor dem Gesetz" zu den von dem Künstler Alexandre Alexeieff geschaffenen Pinscreen-Szenen erzählt. Anthony Perkins spielt die Hauptrolle des Josef K., eines Bürokraten, der eines nie genannten Verbrechens beschuldigt wird, und Jeanne Moreau, Romy Schneider und Elsa Martinelli spielen Frauen, die auf unterschiedliche Weise in Josefs Prozess und Leben verwickelt werden. Welles spielt den Advokaten, Josefs Anwalt und den Hauptantagonisten des Films.


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Immer brutalere Abschiebungen: PRO ASYL lehnt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz ab

Das Foto zeigt einen Fahrbahnstreifen mit einem nebeligen Hintergrund, in dem ein Mensch sichtbar ist
Deckblatt der Broschüre "Wenn Menschenrechte verschwinden" von ProAsyl
Zur heutigen ersten Lesung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ruft PRO ASYL alle demokratischen Parteien auf, die stetige Diskursverschiebung nach rechts außen zu beenden und sich gegen neue Rechtsverschärfungen auf dem Rücken Geflüchteter und ihrer Grundrechte zu entscheiden.

„Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt, Familien werden getrennt, Gewalt wird ausgeübt und Menschen werden rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen - deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Seit Monaten drehen sich die erhitzten Debatten um die Belastung von Kommunen und Behörden, um vermeintlich Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, um die sogenannte irreguläre Migration und um immer noch härtere Ideen und Gesetzesvorschläge, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen immens einschränken sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken


PRO ASYL kritisierte bereits das Gesetzgebungsverfahren selbst, in dem den Verbänden weniger als 48 Stunden zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem lehnt PRO ASYL das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an mehreren Stellen ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor.

Zudem sollen künftig mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer - auch nachts - in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen. Traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen werden so stark zunehmen. Auch sollen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys von Geflüchteten ausgelesen werden können. Und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete bleibt das Gesetz weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

Doch mit all diesen Vorhaben werden die tatsächlichen Probleme - den Kommunen fehlen unter anderem Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung - nicht gelöst. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten ist keine Lösung, die nachhaltig funktioniert.

Gesetz bringt keine Entlastung der Kommunen


„In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt. Fakt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten überhaupt abgeschoben werden darf, denn der allergrößte Teil von ihnen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Deshalb werden mit dem Gesetz die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Mehr Abschiebungen schaffen keine Kita- oder Schulplätze, digitalisieren keine Behörden und bauen keine bezahlbaren Wohnungen. Dennoch springen auch demokratische Parteien auf menschenverachtende Narrative auf und spielen so den nicht-demokratischen Kräften in die Hände“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL hat mehrmals Vorschläge gemacht, wie mit einfachen Regularien Kommunen und Unterbringungsstrukturen entlastet werden können, zum Beispiel die Aufhebung der Pflicht für Geflüchtete in Sammelunterkünften zu wohnen, verbunden mit der Erlaubnis, wenn die Möglichkeit besteht privat bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen.

Voller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nötig

Nicht weit genug gehen die Vorschläge für den Arbeitsmarkt: Statt die Arbeitsverbote für Geflüchtete ganz abzuschaffen, wird das komplizierte System der Arbeitsverbote und Arbeitserlaubnisse aufrecht erhalten. Geplant sind nur kleinteilige Erleichterungen für bestimmte Gruppen, nach wie vor abhängig von Unterbringungsform, Aufenthaltstitel und Herkunftsland.

Dieses System ist für Betroffene völlig undurchsichtig und bindet immense Kapazitäten bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zudem bewirkt es zum Teil das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration: Häufig verlieren Geflüchtete ihnen angebotene Arbeitsstellen nur deswegen, weil die Behörden wegen der Überlastung zu spät dazu kommen, die Arbeitsangebote zu prüfen und die Anträge auf Arbeitsaufnahme zu entscheiden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Denn dies verschafft den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden - und führt somit tatsächlich zu einer Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Behördenstrukturen.

Quelle: Pressemitteilung ProAsyl
Siehe auch Kommentierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.

Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen - trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Lesung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit Nadia Shehadeh und Jacinta Nandi

Plakat zur Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Als Auftakt zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lesen Jacinta Nandi und Nadia Shehadeh aus ihren Büchern und diskutieren über Beziehungsgewalt, die Situation alleinerziehender Mütter und über bekannte Fälle von patriarchaler Gewalt in der Popkultur.
Beide Autorinnen zeichnen sich durch einen scharfen analytischen Blick für Missstände in unserer Gesellschaft aus und schreiben klug und witzig über feministische Themen. Sie haben sich auch als Kolumnistinnen beim Missy Magazine, Neues Deutschland und der Taz, sowie als Bloggerinnen einen Namen gemacht.

Jacinta Nandi liest aus ihrem Buch: „50 Ways to Leave Your Ehemann“
Nadia Shehadeh liest aus: „Anti-Girlboss - Den Kapitalismus vom Sofa aus bekämpfen“

Veranstaltet von: Referat für Chancengleichheit, Frauen helfen Frauen Esslingen e.V. und Landkreis Esslingen
KOMMA Esslingen, Maille 5-9, 73728 Esslingen, Sa 25.11. Flawless Issues + Carlo Karacho + Æmilia + DJ Va Ny - Friends who play music, Einlass 19:30 Uhr, Beginn 20:30 Uhr