trueten.de

»Revolutionäre gehen nie in Pension.« Fidel Alejandro Castro Ruz

Demo gegen Abschiebungen am Samstag 27.5. in Stuttgart

Am kommenden Samstag findet ab 14 Uhr in Stuttgart, Schlossplatz, eine Demo gegen Abschiebungen statt. Organisiert wird die Demo von der Gambian Refugee Association. Sie richtet sich insbesondere gegen die Kooperation der deutschen und gambischen Regierungen bei Deportationen.

Mobilisierungsplakat mit den Daten zur Demo und den Unterstützerorgas

Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt

Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“

Berlin, 23. Mai 2023 - Heute, am Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

Cover des Grundrechtereports 2023Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel „Krieg, Klima, Krise“ einen Blick auf die aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2022. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen.

Hierzu gehören für das Jahr 2022 grundrechtliche Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die wachsende Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche Polizeigewalt, rassistische Polizeikontrollen und Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen Justiz besprochen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

Susanne Baer, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, präsentierte den Grundrechte-Report in diesem Jahr: „Der Krieg in der Ukraine, die wirtschaftliche Lage, die viele Menschen belastet, und die Klimakrise fordern Politik und Gesellschaft - und sie fordern auch die Grundrechte heraus. Gerade wenn es eng wird, kommt es auf diese Rechte an. Der Grundrechte-Report deckt da Probleme auf. Dass im Familienrecht weiter frauenfeindliche Narrative wirksam werden, erschreckt ebenso wie der geschilderte Umgang mit Angriffen auf die Pressefreiheit. Teils müssen sich Justiz, Verwaltung und Gesetzgeber hier deutliche Kritik gefallen lassen. Ich stimme da nicht allem zu, aber das muss diskutiert werden. Berichtet wird ja auch, wo Gerichte bewegt werden können, um Grundrechte in neuen Konstellationen durchzusetzen - in der Polizeiarbeit, bei Streiks oder „Klimacamps“. Klar ist jedenfalls: Grundrechtsfragen gehen alle an - und um überzeugende Antworten müssen wir ringen“.

Simon Lachner, Aktivist der „Letzten Generation“, berichtete bei der Pressekonferenz von seinen Erfahrungen mit dem staatlichen Umgang mit Aktionen der Klimaaktivist*innen. Er sagt: „Wie die Engagierten bei der Letzten Generation vom Rechtsstaat behandelt werden, ist teils erschreckend. Immer wieder sehe ich meine Freunde, wie sie mit Schmerzgriffen von der Straße gezerrt werden oder in die Justizvollzugsanstalt gesperrt werden - teils ohne Gerichtsverfahren, sondern auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern. Auch ich war für zwei Nächte in der Justizvollzugsanstalt in München."

Benjamin Derin, Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), resümiert stellvertretend für die gesamte Redaktion des Grundrechte-Reports: „Ob staatliche Überwachung, Ausweitung von Straf- und Polizeigesetzen oder Abbau von sozialen Sicherungen, wir weisen immer wieder darauf hin, wo die Grundrechte in Gefahr sind. Teile von Staat und Politik scheinen aber umgekehrt die Grundrechte mancher Menschen als Gefahr zu betrachten. Das Beharren auf diesen Rechten ist deshalb ein wichtiger Teil des Einsatzes für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft für alle.“

Die Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports, Lea Welsch, Rechtsanwältin und Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), moderierte die Präsentation als Teil der Redaktion des Reports. Sie kommentierte: „Auch in diesem Jahr dokumentiert der Grundrechte-Report erneut, dass gerade die Grundrechte derjenigen am meisten bedroht sind, die durch gesellschaftliche Institutionen am wenigsten repräsentiert werden. Dafür eine Öffentlichkeit zu schaffen ist eines der Anliegen der herausgebenden Organisationen."

Grundrechte-Report 2023 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (FISCHER Taschenbuch Verlag). Herausgegeben von: Rolf Gössner, Rosemarie Will, Britta Rabe, Benjamin Derin, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Lea Welsch, Rebecca Militz, Max Putzer, Rainer Rehak.

ISBN 978-3-596-70882-6


Der Grundrechte-Report 2023 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte

Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (service@humanistische-union.de).
Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte unter 030 - 2045 0256 oder info@humanistische-union.de. 


Bezugsmöglichkeiten: Das Buch ist ab sofort über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/). 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.
Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Quelle: Pressemitteilung

Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Schutz und Asyl für alle aus Russland, Belarus und der Ukraine, die den Kriegsdienst verweigern - Kundgebung zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung

Sharepic zur Kampagne: Ein Mensch zerbricht ein Gewehr, daneben der Aufruf: "Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen unsere Solidarität!" sowie die Kampagnenhashtags in Enlisch und Russisch / UkrainischDie DFG-VK Stuttgart lädt ein:

Kundgebung am 15. Mai 2023, 19.15 Uhr am Desserteurdenkmal Theaterhaus Siemensstraße 11, Pragsattel.

Schutz und Asyl für alle aus Russland, Belarus und der Ukraine, die den Kriegsdienst verweigern - Kundgebung zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung

Die Veranstaltung findet statt im Rahmen der #ObjectWarCampaign #StandWithObjectors

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Wir verurteilen alle Kriege auf der Welt.

Der Krieg in der Ukraine, der zu hunderttausenden Toten und Verletzten sowie Millionen Geflüchteten geführt hat, muss sofort durch Verhandlungen beendet werden.

Besonders betroffen sind die, die von ihren Regierungen an die Front geschickt werden. Viele Menschen aus Russland und der Ukraine, aber auch Belarus, denen der Kriegsdienst droht, versuchen sich ihm zu entziehen.
Sie wollen keine Menschen töten und auch nicht in diesem Krieg sterben. Soldatinnen und Soldaten an der Front wollen angesichts des Grauens die Waffe niederlegen. Ihnen allen drohen dafür von ihren Regierungen Repressionen und Gefängnisstrafen, in Belarus sogar bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes
Menschenrecht!

- Wir fordern von den Regierungen Russlands, Belarus' und der Ukraine:

Stellen Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend ein!

- Wir fordern von der Europäischen Union und der deutschen Bundesregierung: Öffnen Sie die Grenzen! Schützen Sie Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine und geben Sie ihnen Asyl.

Dafür organisieren wir am „Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung", 15. Mai, eine Kundgebung vor dem Stuttgarter
Deserteursdenkmal.

Wir betonen: Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

Ecocarrier: "Als wir Abfindungszahlungen forderten, beschimpfte er uns als Kriminelle"

Plakat zur Kundgebung am 16. MaiDer langwierige Kampf zwischen dem Chef des gescheiterten Unternehmens EcoCarrier, Raimund Rassillier, und den Arbeiter*innen, die im Zuge einer Massenentlassung ihren Arbeitsplatz verloren haben, geht in den fünften Monat. Obwohl Rassillier den Beschäftigten in einer E-Mail vom 06.04.2023 "systematischen Arbeitszeitbetrug" und "weitere strafbare Handlungen" vorwirft, lassen sie sich nicht entmutigen und gehen weiter konse-quent gegen ihn vor Gericht. Die FAU Berlin sieht in diesen haltlosen Anschuldigungen eine geradezu klassische Taktik, um die Vermeidung weiterer Verhandlungen zu rechtfertigen.

Die entlassenen Arbeiter*innen der EcoCarrier AG Berlin kämpfen gemeinsam gegen die Rechtsverstöße ihres ehemaligen Unternehmens. Seit Januar protestieren sie mit Briefen an die Geschäftsleitung, öffentlichen Protesten und vor Gericht. Ihre Ziele, einst sichere Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung, konzentrieren sich nun auf die Anerkennung der Rechtsverstöße durch die EcoCarrier AG, die Zahlung ausstehender Löhne und Abfindungen.

Große Unternehmen im Lieferbereich scheinen Arbeitsrechtsverletzungen und ausbleibende Lohn-zahlungen als Teil ihres Geschäftsmodells zu sehen, so regelmäßig kommen diese vor. Die EcoCarrier AG, die mit fairen Arbeitsbedingungen wirbt und einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und eine ökologische Verkehrswende legt, scheint ebenso auf diese Rechtsverletzungen zu bauen. Diese Praxis muss öffentlich gemacht werden, denn sie richtet sich gegen die verwundbarsten, prekärsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die oft nicht über die Ressourcen verfügen, sich zu wehren. Der Ausgang der Klagen ist ungewiss, es gilt auf dem Weg bürokratische Hürden zu meistern und schließlich wehren sich die verklagten Firmen weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im Fall EcoCarrier AG, in den Rechtsstreitigkeiten und den außergerichtlichen Verhandlungen scheint die Firma mit ihrem CEO Raimund Rassillier nun auf eine Verzögerungstaktik zu setzen - so wurden sieben Gerichtstermine verlegt und auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit den Arbeiter*innen und Vertreter*innen der Gewerkschaft der FAU Berlin haben bislang keinen Abschluss gefunden. Nichtsdestotrotz stehen die ehemaligen Arbeiter*innen weiterhin geschlossen für ihre Rechte ein und laden zu dem anstehenden Gütetermin dreier ehemaliger Arbeiter*innen am 16. Mai 2023 im Arbeitsgericht Berlin ein.

Übersicht der Ereignisse
• 09.01.2023 - Erstes Forderungsschreiben an die Geschäftsleitung, in dem die Probleme im Unternehmen angesprochen und Abfindungen für alle entlassenen Beschäftigten sowie eine Lohnerhöhung für die verbleibenden Beschäftigten gefordert werden.
• 16.01.2023 - Zweites Schreiben an die Unternehmensleitung, in dem angekündigt wird, dass sich die Beschäftigten jetzt unter dem Dach der FAU Berlin organisieren, dass wir keine Antwort von ihnen erhalten haben und dass wir unseren Fall öffentlich machen werden.
• 10.02.2023 - Drittes Schreiben an die Geschäftsführung mit der Information, dass die Öffentlichkeit informiert werden soll.
• 15.02.2023 - Versendung einer offiziellen Presseerklärung.
• 16.02.2023 - Erste gerichtliche Termine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort.
• 24.02.2023 - Treffen vor dem Arbeitsgericht mit anschließender Demo/Kundgebung.
• 08.04.2023 - Demo vor dem REWE neben dem Rollberg-Vertriebszentrum
• Gerichtsverhandlungen mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort 02.03., 07.03., 13.03, 14.03, 28.03., 30.03., 12.04.

Anstehende Veranstaltungen

• 16.05.2023 - Gerichtstermin dreier ehemaliger Kurierfahrer*innen der EcoCARRIER AG 12:00 Treffpunkt für Kolleg*innen und solidarische Menschen vor dem Arbeitsgericht, Kurzdrama: Einblick in den Alltag eines Lastenradkuriers
13:00 Gerichtstermin
• Anstehende Gerichtstermine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort am 5.05., 8.05., 16.05., 22.06., 20.09., 19.10.

Quelle: Presseinfo FAU Berlin, 12. Mai 2023

k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: GEGEN DEN STROM - Abgetaucht in Venezuela

Flyer zum Filmabenddoku-film von sobo swobodnik - 2020 aus dem venezolanischen Exil - militante aus der gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. im exil nach jahrzehnten illegalität.
nach versuchtem anschlag auf im bau befindlichen abschiebeknast in grünau - berlin 1995 abgetaucht, nun in venezuela wieder aufgetaucht. der film zeigt ihre stärken und ihren willen in der bewältigung ihres seins, ihre standhaftigkeit u. alltägliches leben.
dabei geht es auch um das transatlantische musikprojekt von thomas mit Mal Eleve.

Thomas Walter, Bernhard Heidbreder und Peter Krauth waren aktive der militanten berliner gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. dies hatte
1994/95 mit einem angriff ein Gebäude des Verteidigungskreiskommandos 852 der Bundeswehr in Bad Freienwalde in Brand gesetzt weil deutschland „Kriegspartei im Völkermord in Kurdistan (ist) - militärisch, ökonomisch, politisch“ u. hatten versucht den zukünftigen Abschiebe-Knast Grünau zu sprengen. nach entdeckung ihrer identität tauchten sie unter. bernd ließen 2014 dt. zielfahnder in venezuela festnehmen, über zwei jahre knast, asyl antrag, den stellten auch thomas+peter die 2017 dort aufgetaucht waren, die beiden bekamen im dezember 2021 asyl in venezuela.
der film zeigt einiges aus dem unruhigen land venezuela, behaltene linke utopien, politisches engagement, bleibender widerstand, standhaftigkeit und viel von thomas seinem transatlantischen musikprojekt mit Mal Eleve.

Filmdokumentation von Sobo Swobodnik von 2020 - 84 min.

Zur Erinnerung an Bernhard Heidbrede, gestorben am 27. Mai 2021.

Sonntag, 21. Mai 2023 - 19 Uhr

combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen

kinzigstraße 9 + 10247 berlin + U5 samariterstraße + S frankfurter allee

Für immer mehr Menschen reicht es nicht zum Leben...

Logo auf Recht bestehenMillionen Menschen in Deutschland -“ Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte -“ sind angesichts immer stärker steigender Preise mit einer existenzbedrohenden Lage konfrontiert. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen. Die Stromkosten liegen je nach Anbieter zwischen 37 und 60 Prozent höher als 2021. Bereits 2022 gab es laut Bundesnetzagentur bundesweit rund 235 000 durchgeführte Stromsperren und etwa vier Millionen Sperrandrohungen.


Ähnliches gilt für die Heizkosten. Der Energiedienstleister Techem prognostiziert für die Raumheizkosten auf das gesamte Jahr gerechnet Kostensteigerungen um 49 Prozent für mit Gas betriebene Heizungen, um 63 Prozent für mit Heizöl betriebene -“ und das trotz einer staatlichen Preisbremse.


Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen


Immer mehr Menschen in der Bundesrepublik können sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten. Offiziell hängen 7,5 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor fest und 19 Prozent der Rentner*innen sind von Altersarmut betroffen. Die bisher von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen sind völlig unzureichend.


Für eine existenzsichernde Grundsicherung!


Beim im Januar feierlich eingeführten „Bürgergeld“ handelt es sich nicht um die gepriesene „Überwindung von Hartz IV“, sondern im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Dieser Betrag reicht bei weitem nicht für ein menschenwürdiges Leben - wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!


Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!


Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie u.a. das 100 Mrd.-„Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt. Die hundert umsatzstärksten Unternehmen haben im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte nicht wissen, wie sie die nächste Stromrechnung bezahlen sollen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt. Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen. Die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden müssen bei den Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in die Verantwortung genommen werden.


Das Bündnis „AufRecht bestehen“ will mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 die Wut über die um sich greifende Verarmung und unsere Forderungen nach höheren Löhnen, einer existenzsichernden Mindestrente und Grundsicherung sowie einer Kindergrundsicherung auf die Straße tragen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.


Die Aktionswoche steht unter dem Motto: „Es reicht, Armut abschaffen und Reichtum umverteilen!“

Wir fordern konkret:




  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro

  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht

  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe

  • Abschaffung der Sanktionen

  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden

  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

  • Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.


Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten



Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.
Quelle: Presseerklärung 24. April 2023

#FreeThemAll: 69. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 42 Jahre im Knast

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 69 Jahre alt. Mehr als 42 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, beinahe 28 Jahre davon in der Todeszelle. Nachdem 2020 der juristische Weg dafür freigemacht wurde, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen, hat sich seine Lage Ende März wieder verschlechtert: Sein Wiederaufnahmeverfahren wurde abgelehnt. Vergangenes Jahr verstarb seine Ehefrau Wadiya (1953-“2022).

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der Gesellschaftsordnung der USA begründet liegen:

• institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
• Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
• Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
• Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
• Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
• die Todesstrafe
• politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"

Mehr Information www.freiheit-fuer-mumia.de

Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Doppeltes Spiel der deutschen Behörden zur Abwehr russischer Verweigerer

Connection e.V. Logo: Zwei Arme halten ein zerbrochenes Sturmgewehr vor einer WeltkugelDas Bundesamt für Migration lehnt russische Asylsuchende ab, die sich den Rekrutierungen entzogen haben, mit der Begründung, dass eine Rekrutierung „nicht beachtlich“ wahrscheinlich sei. Eine deutsche Botschaft lehnt dagegen Visumsanträge junger russischer Männer ab, weil sie zu dem Personenkreis gehören, „der in Russland potentiell von der Teilmobilisierung für die russischen Streitkräfte betroffen ist“ und daher keine Rückkehrbereitschaft vorliege. „Die deutschen Behörden betreiben ein doppeltes Spiel“, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. „Die einen sagen, es drohe keine Rekrutierung, die anderen erklären, es drohe eine Rekrutierung. Und alles nur mit dem Ziel, russische Kriegsdienstverweigerer, Militärdienstentzieher und Deserteure außer Landes zu halten und in den Asylverfahren abzulehnen. Das zeigt, dass die Äußerungen von Politiker*innen, dass sie geschützt werden sollen, nur als hohle Phrasen zu bezeichnen sind.“

Im September 2022 hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, betont, "Wer sich als Soldat an dem völkerrechtswidrigen und mörderischen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine nicht beteiligen möchte und deshalb aus Russland flieht, dem muss in Deutschland Asyl gewährt werden." So äußerte sich auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel. Er sagte: „Wer sich jetzt einer Einberufung gegenübersieht und nicht Teil einer Armee der Kriegsverbrechen sein will, stellt sich gegen das System Putin. Wir Europäer sollten russischen Regimegegnern ebenso wie unschuldigen Deserteuren jetzt schnell Asyl gewähren.“ Aus der SPD und der Unionsfraktion hört man ähnliches. auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser stellte klar: „Wer sich dem Regime von Präsident Wladimir Putin mutig entgegenstellt und deshalb in größte Gefahr begibt, kann in Deutschland wegen politischer Verfolgung Asyl beantragen.“ Und selbst Olaf Scholz, sprach sich im vergangenen September dafür aus, „diesen Menschen Schutz anzubieten.“

„Deutsche Behörden drehen sich die Fakten so zurecht, wie sie es brauchen, um genau diesen Schutz nicht gewähren zu müssen“, ergänzt Rudi Friedrich. „Es ist eine unverantwortliche Politik gegenüber all denen, die sich mit ihrer Entscheidung gegen einen Krieg wenden und auf den Schutz hoffen, der ihnen von deutschen Politiker*innen versprochen wird.“

Wie der Journalist Viktor Funk auf seinem Twitter Account dokumentiert, wurde der Visumsantrag eines Studenten mit folgender Begründung abgelehnt: „Bei der Prüfung der Rückkehrbereitschaft spielt die sich in den letzten Monaten radikal veränderte Situation eine Rolle. Aktuell ist nicht mehr davon auszugehen, dass Umstände, die in den vergangenen Jahren noch als hinreichendes Indiz der Rückkehrbereitschaft gewertet werden konnten, die Rückkehrbereitschaft mit dem gleichen Gewicht indizieren. Zweifel an Ihrer Rückkehrbereitschaft in Ihr Heimatland ergeben sich auch daraus, dass Sie als russischer Staatsangehöriger im wehrpflichtigen Alter zu dem Personenkreis gehören, der in Russland potentiell von der Teilmobilisierung für die russischen Streitkräfte betroffen ist. Dadurch dürfte Ihre Bereitschaft, vor Ablauf des Visums in Ihr Heimatland zurückzukehren erheblich vermindert sein.“

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes, so hatte die Berliner Zeitung berichtet, hätte in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit eines humanitären Visa nach §22 Aufenthaltsgesetz hingewiesen. Nach Informationen von Connection e.V. werden diese Visa aber nur Personen gewährt, die aufgrund politischer Aktivitäten in Russland ernsthaft von Verfolgung bedroht sind. „Ein Deserteur kann kein humanitäres Visa beantragen, er wird ja im Herkunftsland gesucht“, so Rudi Friedrich. „Bei einem Militärdienstentzieher sehen die deutschen Behörden keine drohende Verfolgung. Wie sollen sie dann ein humanitäres Visa erhalten können?“

Bei Asylverfahren von Militärdienstentziehern aus Russland ist eine entscheidende Frage, mit welcher „beachtlichen Wahrscheinlichkeit“ dem Betroffenen in Russland eine Rekrutierung droht. Bislang wird dies von den deutschen Behörden in aller Regel verneint, selbst angesichts von Berichten, die zeigen, dass die Teilmobilmachung im Oktober 2022 auf willkürlicher Basis erfolgte und es mehrere Tausend Fälle gab, in denen Männer zu Unrecht rekrutiert wurden. Auch die Wehrpflichtigen werden auf willkürlicher Basis rekrutiert. Die Betroffenen werden in jedem Einzelfall nachzuweisen haben, dass gerade sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einberufen worden wären. Daran dürfte sich auch nach der neuesten Gesetzesänderung in Russland nichts ändern, die eine elektronische Erfassung und Einberufung vorsieht.

„Die deutsche Bundesregierung steht hier in der Pflicht“, so Rudi Friedrich abschließend. „Wer Hoffnungen sät, muss auch den notwendigen Schutz gewährleisten. Militärdienstentzieher, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer brauchen einen Weg, um in die Europäische Union kommen zu können und sie brauchen Asyl!“

Weitere Informationen: Gemeinsam mit PRO ASYL hatte Connection e.V. vor wenigen Wochen eine ausführliche Analyse zur Situation von Kriegsdienstverweigerern, Militärdienstentziehern und Deserteuren aus Russland, Belarus und der Ukraine sowie zur Frage des Flüchtlingsschutzes vorgelegt.

Quelle: Connection e.V.: Pressemitteilung vom 17. April 2023