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»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

Klage von ver.di Bayern beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen Allgemeinverfügung zu Arbeitszeiten in der "kritischen Infrastruktur" erfolgreich

Das Verwaltungsreicht Bayreuth hat der Klage von ver.di Bayern gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken zu befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur stattgegeben. Nach dem Gerichtsbeschluss wurde „die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt“; die Allgemeinverfügung darf damit ab sofort nicht mehr angewendet werden. „Das ist eine klare Bestätigung unserer Position und befreit die Beschäftigten von willkürlicher Veränderung ihrer Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Und die Staatsregierung sollte zukünftig von solchen Vorhaben zur Veränderung der Arbeitszeit grundsätzlich die Finger lassen“, forderte Klemens.

ver.di hatte sich mit der Klage dagegen gewehrt, nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie den Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten zuzumuten. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens.

ver.di Bayern fordert nun die anderen Regierungsbezirke, die auf Anregung und mit einer Blaupause der Staatsregierung gleichlautende Allgemeinverfügungen erlassen hatten, dazu auf, ihre Erlasse umgehend zurückzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung

Blogkino: Die Mörder sind unter uns (1946)

Aus Anlass des heutigen 20. Todestages von Hildegard Knef 28. Dezember 1925 -“ 1. Februar 2002 zeigen wir heute im Blogkino den 1946 als erster deutsche Spielfilm der Nachkriegsgeschichte und ersten deutschen "Trümmerfilm" gedrehte "Die Mörder sind unter uns". Als die junge Fotografin Susanne (Hildegard Knef) aus dem KZ zurückkehrt, findet sie in ihrer Wohnung den Chirurg Mertens (Ernst Wilhelm Borchert) vor, der mit übermäßigem Alkoholkonsum versucht, seine furchtbaren Erinnerungen zu verdrängen. Susanne hilft ihm, dass er wieder langsam zu sich findet. Dann begegnet Mertens seinem ehemaligen Hauptmann Brückner (Arno Paulsen), der nun ein aalglatter Geschäftsmann ist. Mertens fordert Sühne für ein von Brückner befohlenes Massaker an Frauen, Kinder und Männern. Susanne kann Mertens im letzten Moment davon überzeugen, dass Vergeltung keine Privatangelegenheit ist und Brückner als Kriegsverbrecher von einem Gericht verurteilt werden muss.



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„Antifaschismus bleibt notwendig!“ - Info-Veranstaltung zum „Wasen-Prozess“ gegen Antifaschist:innen in Baden-Württemberg

Nach sechs Monaten Prozess gegen die beiden Antifas Jo und Dy ging das sog. „Wasen-Verfahren“ Mitte Oktober 2021 zu Ende. Beide wurden vor dem Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Als Solidaritätskampagne begleiteten wir den gesamten Verfahrenskomplex bereits seit den ersten Hausdurchsuchungen 2020 und versuchten Solidarität zu organisieren. Zum ersten Prozess gegen Jo und Dy, der im April 2021 startete, gestalteten wir eine solidarische Begleitung.
Mit dem Urteil ist das Verfahren und eine erste intensive Phase der Solidaritätskampagne zu Ende.
Nichts desto trotz, sitzt Dy weiterhin in U-Haft, stehen weitere Prozesse gegen andere Beschuldigte an und auch die Revision im Prozess gegen Jo und Dy erwartet uns. Mit der Veranstaltung wollen wir zu diesem Zeitpunkt folgende Fragen aufstellen:
In welchem Verhältnis steht der Prozess und die kriminalisierte antifaschistische Intervention zu den aufkommenden Querdenken-Demonstrationen im Frühjahr 2020? Inwieweit stellt dieser Repressionsangriff eine neue Qualität dar? Was für Schlüsse können wir aus dem Prozessverlauf ziehen?
Wie sah die Prozessbegleitung aus? Was sind für uns grundsätzlichere Herangehensweisen gegenüber staatlicher Repression und der Organisierung von Solidarität?
Gemeinsam wollen wir die bisherige Arbeit der Solikampagne und unsere Einschätzungen zu den Fragen diskutieren.

Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart
Haltestelle "Erwin-Schöttle-Platz - U1, U9, U34, Bus 42)

#freechris: Solivokü und Input am 29.01

Das Verfahren gegen Chris vor dem Landgericht wurde auf den 25. März verlegt. Bereits am kommenden Samstag, den 29. Januar gibt es eine Solivokü. Mit leckerem Essen (ab 19 Uhr) und einem kurzen Input des Betroffenen (20 Uhr).

Infos unter www.weitermachen.info

Linkes Zentrum Lilo Herrmann

Böblinger Str. 105

70199 Stuttgart

Haltestelle "Erwin-Schöttle-Platz - U1, U9, U34, Bus 42)

Lützerath lebt!

© catwithanicecamera
Foto: © catwithanicecamera via Umbruch Bildarchiv
Im Rahmen des Unräumbar-Festivals vom 29. Oktober bis 5. November 2021 protestierten mehrere tausend Menschen in Lützerath gegen die Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler II und den akut drohenden Abriss Lützeraths sowie weiterer fünf Dörfer. Seit Wochen halten sich Klimaaktivist*innen im Dorf auf. Mit einem Camp, Baumbesetzungen, Kultur und Widerstandsaktionen wurde Lützerath wieder mit Leben gefüllt. Am 31. Oktober kamen alle zur großen Demo.
Die Bilder für diesen Fotorückblick erhielten wir von Tim Wagner, CatwithaniceCamera & Pay Numrich. Vielen Dank dafür!

Lützerath ist ein weiteres Dorf in Nordrhein-Westfalen, das für die Profite des internationalen Großkonzerns RWE zerstört werden soll, um den Tagebau Garzweiler auszudehnen. Zu der Demonstration am 31. Oktober hatte ein breites Bündnis von Organisationen aufgerufen. Am Morgen hatte Greenpeace bereits mit einer brennenden Linie dargestellt, dass die 1,5 Grad-Grenze der Klimaerhitzung vor Lützerath verlaufe. Es sollen noch 650 Mio Tonnen Braunkohle verfeuert werden. Das Bündnis „Ende Gelände“ hatte für diesen Tag Aktionen zivilen Ungehorsams angekündigt, um den Kohleabbau zu blockieren.

Die Teilnehmer zogen mit Plakaten, Bannern und lauter Musik über die Felder Richtung Tagebau Garweiler II. Dabei löste sich die Gruppe von „Ende Gelände“ vom Demozug und drang auf das RWE-Gelände ein. An der etwa 50 Meter hohen Abbruchkante des Tagebaus blieben sie stehen. Die Polizei konnte mit einem Großaufgebot eine Baggerbesetzung verhindern, blieb aber noch bis in den Abend hinein im Einsatz. RWE wendete den Bagger und schaltete ihn aus Sicherheitsgründen ab.

Im Morgengrauen des 5. November blockierten Aktivist*innen an zwei Stellen die Kohlebahn von RWE, die das Braunkohlekraftwerk Neurath versorgt. An zwei Blockadepunkten im Norden (Kohlebahn von Garzweiler) als auch im Süden (Kohlebahn aus Hambach). Mit Beton-Tonnen und Lock-Ons ketteten sich die Aktivist*innen an die Schienen. Außerdem sind Menschen im Rollstuhl bei der Blockade dabei.

Fast alles gehört in Lützerath inzwischen dem Tagebaubetreiber RWE. Nur der Hof von Eckardt Heukamp nicht. Alle anderen früheren Familien wurden umgesiedelt. Der letzte Landwirt des Ortes klagt vor dem OVG Münster gegen seine vorzeitige Enteignung für die Braunkohle durch das Land NRW und RWE. Die Bagger stehen bereits direkt vor Lützerath. Diesen Herbst will RWE und die Landesregierung das Dorf dem Erdboden gleich machen. Mit der Zerstörung von Lützerath sollen Fakten geschaffen werden, bevor das Enteignungsverfahren vom letzten Bauern im Dorf abgeschlossen ist. Unterstützt wird der Landwirt von Klimaaktivist*innen. Der Widerstand wächst und so hat sich der kleine Ort zu einer umkämpften Zone entwickelt.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

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Deutsche Gerichte decken völkerrechtswidrige Atomwaffen-Stationierung: Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht!

2018 Atombomber links Stefanie Augustin, Susan Crane (USA), Foto: Frites ter Kuile (NL)
Twenty international peace activists enter Buechel (Germany) Nuclear Airbase 2018
Foto: © Frites ter Kuile (NL)
Stefanie Augustin und Marion Küpker (Aachener Friedenspreisträgerin des Jahres 2019 für die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt") legten durch ihre Anwältin Anna Busl fristgerecht zum 12. November 2021 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Hintergrund: Am Sonntag, den 15. Juli 2018, drangen 18 Menschen aus vier verschiedenen Staaten in den "Fliegerhorst Büchel" der Bundeswehr ein, wo ca. 20 US-Atombomben stationiert sind. Die AktivistInnen kamen aus den USA (7), Deutschland (6), den Niederlanden (4) und England (1).

In fünf Gruppen schnitten sie Zäune auf und gelangten in den militärischen Sicherheitsbereich. Sie kletterten u.a. auf Hangars, in denen möglicherweise die Atomwaffen gelagert werden, und lasen den Soldaten gegenüber Gesetze zur Rechtswidrigkeit ihres Handelns, z.B. der Vorbereitung und Teilnahme an Atomkriegshandlungen, vor.

Stefanie Augustin sagt dazu: "Ich habe diese Aktion mitgemacht, da sie die einzige Möglichkeit ist, als Bürgerin diese staatlichen Gesetzesbrüche vor den Gerichten verhandeln zu können. Dazu gehört auch die Praktizierung der illegalen nuklearen Teilhabe Deutschlands in der NATO. Da wir mit der 14. Verfassungsbeschwerde, die vom Bundesverfassungsgericht wieder nicht angenommen wurde, alle nationalen Gerichtsinstanzen ausgeschöpft haben, haben wir nun erstmalig den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen."

Marion Küpker erklärt weiter: "Das Internationale Recht ist dem bundesdeutschen Recht übergeordnet. Die Gerichte hätten prüfen müssen, ob wir tatsächlich ausreichende und dringende Gründe hatten, mit einer solchen Aktion auf diesen Notstand aufmerksam zu machen. Unsere Beweisanträge bzgl. unserer (Rechts-)ExpertInnen-Zeugen wurden von den Gerichten einfach abgelehnt. Die Gerichte sind aber verpflichtet, auch völker- und verfassungsrechtliche Fragen zu prüfen. Es wurde bisher in allen gerichtlichen Instanzen unser "Recht auf rechtliches Gehör" nach Art. 6, Abs 1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und unser Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 1 EMRK verletzt."

Die stationierten Atomwaffen verletzen das Recht auf Leben, da ihr konkreter Einsatz ständig geübt wird. Die Bedingungen für deren Einsatz sind das Vorrätighalten und die Übungen. Durch die Atomwaffen-Stationierung ist jederzeit die Option eines Atomkrieges gegeben, womit neben der möglichen Ausweitung zum globalen Atomkrieg auch Deutschland zum Zielgebiet wird.

In den letzten beiden Jahren fanden etwa 50 Gerichtsverfahren mit mehreren Angeklagten im Amtsgericht Cochem und Landgericht Koblenz zu gewaltfreien Aktionen des zivilen Ungehorsams in Form von Go-In's in den Fliegerhorst Büchel statt. Prozessberichterstattungen sind hier zu finden: www.buechel-atombombenfrei.de

Die Aktion vom 15. Juli 2018 war Teil der Internationalen Woche, die gemeinsam von der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen und von der US-Organisation Nukewatch, während der 20-wöchigen Aktionspräsenz der bundesweiten Kampagne “Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt-, organisiert wurde. Die GAAA ist eine Mitgliedsgruppe der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen.

Der Kampagnenrat des aus über 70 Organisationen/Gruppen bestehenden bundesweiten Trägerkreises "Atomwaffen abschaffen - bei uns anfangen!" unterstützt diese Klage, da die Gerichte gefragt sind, sich auch mit völkerrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Der bundesweite Trägerkreis gehört zum ICAN-Netzwerk, das 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. Insgesamt sind 137 Städte und vier Bundesländer dem Städteappell beigetreten um den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu unterstützen bzw. die Bundesregierung aufzufordern, ihm beizutreten. So haben bereits 646 Abgeordnete, darunter 171 Bundestagsabgeordnete, den ICAN Abgeordneten-Appell unterschrieben und über 700 "BürgermeisterInnen für den Frieden" in Deutschland sind dem weltweiten Bündnis "Mayors for Peace" beigetreten, wonach wir weltweit nach Japan und dem Iran auf Platz 3 stehen.

Quelle: Pressemitteilung 11.11.2021

#noIMK: Ihre Sicherheit ist nicht unsere Sicherheit

Mobilisierungsplakat gegen die IMK21In den letzten Jahren haben viele Menschen erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat für mehr „Sicherheit“ sorgt: Zunehmende Ausweitung von Polizeibefugnissen und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit, mehr Racial Profiling, härtere Asylgesetze und ansteigende Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen und Antifaschist:innen.

... Unterschiedliche Fälle, die doch Gemeinsamkeiten haben. Die Handlungsräume derjenigen, die diese wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse infrage stellen und Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Aussehen ausgegrenzt und unterdrückt werden, da sie angeblich nicht „ins System passen“, werden durch staatliche Maßnahmen immer weiter eingeschränkt. Durch Überwachung und Kontrolle werden uns die letzten selbstbestimmten Räume genommen.

Die Innenminister:innenkonferenz (IMK) ist für diese Entwicklungen verantwortlich. Als zentrale Schnittstelle der Innenministeriinnen der Länder und des Bundes wird dort ein bundesweit ähnliches Vorgehen koordiniert und über die inländische Sicherheitslage beraten. Vom 1. bis 3. Dezember findet die IMK hier in Stuttgart statt.

Was beschließen die Innenminister:innen und in welchem Interesse handeln sie?

Sie weiten die Überwachung aus. Ohne, dass wir es mitbekommen, können unsere Laptops und Smartphones überwacht und abgehört werden. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht benötigt. Immer mehr unserer Daten werden grundlos und ohne unser Wissen ausgelesen und gespeichert.

Sie kriminalisieren Protestbewegungen, wie die erstarkende Klimabewegung. Dazu wurde in NRW ein passgenaues Versammlungsgesetz gefertigt, welches beispielsweise das Tragen von Maler:innen-Anzügen bei Protesten wie „Ende Gelände“ als „Uniformierung“ betrachtet und unter Strafe gestellt. Obwohl klar ist, dass die Folgen der Klimakrise verheerende Auswirkungen haben werden, geht der Schutz der Konzerninteressen der Braunkohleindustrie vor.

Sie verschärfen die Polizeigesetze. In Baden-Württemberg und Bayern darf die Polizei seitdem Handgranaten und Sprengstoff gegen Personen einsetzten und durch die Einführung des undefinierten Begriffs „drohende Gefahr“ hat die Polizei die Möglichkeit vorbeugend DNA-Analysen zu nehmen oder „Gefährder:innen“ tagelang in Präventivhaft zu stecken - ganz ohne richterlichen Beschluss und weit im Vorfeld einer „Gefahr“. Mit solchen Möglichkeiten werden Sicherheitsbehörden befugt, die durchsetzt sind von rechten Netzwerken, welche Waffen und Munition horten und Todeslisten von Linken anfertigen.

Sie betreiben rassistische Abschottungspolitik gegen Geflüchtetete und sorgen für mehr und für leichtere Abschiebungen. Beispielsweise durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Sammelabschiebungen oder durch die Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich.

Ein anderer Ausdruck ihrer rassistischen Politik sind die Vorstöße nach einer systematischen Abschiebepraxis nach Syrien bei der letzten IMK diesen Sommer in Rust. Deutschland sorgt durch Kriege und imperialistische Politik selbst dafür,

dass Menschen zur Flucht gezwungen werden. Die Antwort der Innenminister:innen darauf lautet Abschiebung in Kriegsgebiete, Aufrüstung der Grenzen, mehr Kontrolle und Überwachung.

Diese Flut an neuen Maßnahmen passiert nicht zufällig: Der Staat und die Innenminister:innen brauchen sie, um die bestehende Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. Eine Gesellschaftsordnung die zunehmende soziale Ungleichheit erzeugt, die eine Klimakatastrophe produziert hat, die Kriege hervorruft und damit Millionen Menschen zur Flucht zwingt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass nur wenige Reiche von diesem System profitieren, während wir - die Mehrheit der Gesellschaft - die Lasten der Krise tragen müssen, sei es durch Überstunden, Kurzarbeit oder steigende Lebenshaltungskosten.

Im Kapitalismus können diese Probleme nicht gelöst werden. Der gesellschaftliche Unmut darüber wächst und gleichzeitig entsteht die Möglichkeit für das Aufkommen größerer sozialer Proteste. Das ist auch den Innenminister:innen bewusst - und sie reagieren schon präventiv mit mehr Überwachung, Kriminalisierung und Repression. Auch wenn wir von einer sozialen Massenbewegung weit entfernt sind, schafft sich der Staat jetzt schon die materiellen und rechtlichen Grundlagen, um bei möglichen Aufständen schnell eingreifen zu können. Innere Militarisierung und die Ausweitung der Polizeibefugnisse sind notwendige Stützpfeiler, die den Erhalt des Systems gewährleisten sollen.

Die Innenminister:innen handeln nicht in unserem Interesse, sondern im Sinne eines Systems, das durch Konkurrenz und Profitzwang immer wieder Krisen erzeugt -” und wir müssen die Kosten bezahlen. Ihre Überwachung, Kontrolle und Repression betrifft uns alle, also lasst uns auch alle gemeinsam auf ihre Verschärfungen antworten: mit vereinten Protesten gegen die IMK, mit dem Aufbau einer starken Bewegung von unten und mit der Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft ohne Ausbeutung, Rassismus und Klimazerstörung. Denn das ist unsere Sicherheit.

Beteiligt euch an den Protesten gegen die IMK!

Demonstration am 3. Dezember 2021 17:00 Uhr
Eckensee (Stuttgart)

#noIMK
#nichtunsereSicherheit
Weitere Informationen zu Aktionen rund um die IMK: www.noimk-stuttgart.org

Stuttgart: Gedenken an die Pogromnacht 9. November 1938

Am 9. November 2021 laden wir um 18 Uhr auf den Cannstatter Marktplatz zur Gedenkkundgebung ein.
Mit Beiträgen von:

  • Ulrich Schneider (Historiker, Bundessprecher der VVN-BdA und Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer)
  • Gemeinsamer Redebeitrag Stuttgarter Jugendorganisationen
  • Julia Friedrich (Geschäftsführerin DGB Baden-Württemberg)
  • Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS)
  • Freier Chor Stuttgart mit antifaschistischen Liedern


Bitte Maske tragen und genügend Abstand halten!
Anschließend ziehen wir mit einer Demonstration zum Platz der ehemaligen Synagoge zur Kranzniederlegung.
Ab 19.30 Uhr laden wir zur Veranstaltung „Antisemitismus -“ Von der Ausgrenzung zum Völkermord“ ein.

(weitere Infos & Anmeldung für die Veranstaltung im Verwaltungsgebäude des Bezirksrathaus-˜ siehe unten)
Aufruf
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 brannten die Synagogen im gesamten Deutschen Reich sowie in Österreich und in der Tschechoslowakei.
Angezündet von SA und SS, organisiert, vorbereitet und angeleitet von Partei, Regierung und Behörden des faschistischen Staates. Am nächsten Tag wurden mehr als 7.000 jüdische Geschäfte geplündert, zehntausende jüdische Menschen verhaftet und über 100 ermordet. Die Polizei verschleppte 26.000 jüdische Männer aus ganz Deutschland vor allem in die Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen und Buchenwald.

Die Pogromnacht in Stuttgart
In Stuttgart legte der Branddirektor, in zivil und ausgestattet mit einem Eimer Waschbenzin, selbst den Brand; in Cannstatt war es der Leiter der Feuerwache. Fast alle männlichen Stuttgarter Juden zwischen 18 und 65 Jahren wurden verhaftet, auch Kranke und Jugendliche unter 18 Jahren.
Das jüdische Ehepaar Karl und Emilie Oppenheimer wohnte in der Daimlerstraße 56, nur 100 m von der Cannstatter Synagoge entfernt. Nach der Pogromnacht erließ der NS-Staat die „Judenvermögensabgabe“, mit der die jüdischen Menschen gezwungen wurden, den Schaden des Staatsterrors in der Pogromnacht selbst zu bezahlen. Allein den Oppenheimers wurden mit dieser Zwangsmaßnahme 7.800.- Reichsmark geraubt, die in Wirklichkeit von den Faschisten zur Vorbereitung ihrer Kriege benötigt wurden. Am 26. April 1942 wurden sie vom Stuttgarter Nordbahnhof in überfüllten Waggons ins KZ Theresienstadt deportiert und mussten für ihr „Altersghetto“ Theresienstadt 2.000.- Reichsmark Eintrittsgeld zahlen und für fünf Jahre im Voraus 180.- Reichsmark Pflegegeld je Monat. Ein halbes Jahr später starb Karl Oppenheimer, seine Frau wurde 1944 nach Auschwitz deportiert und überlebte dies nicht.

Rechter Terror durch den Staat
Der vom faschistischen Staatsapparat gelenkte Terror gegen jüdische Mitmenschen und deren Einrichtungen führte innerhalb der Bevölkerung weder zu nennenswertem Widerstand noch zu euphorischem Zuspruch. Der Großteil der hier lebenden Menschen nahm die Geschehnisse apathisch zur Kenntnis, hatten doch fünf Jahre „Nationalsozialismus“ bereits Stück für Stück die Ideologie der „Volksgemeinschaft“ vorangetrieben. Diese legitimiert das Ausmerzen aller „Volksfeinde“ und suggeriert zugleich, dass die Klassenwidersprüche innerhalb der „Volksgemeinschaft“ überwunden seien.
Die örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen schützten fast überall befehlsgemäß nur die Nachbargebäude vor dem Übergreifen der gelegten Brände und ermöglichten so die ungehinderte Zerstörung und Plünderung. Lediglich sehr wenige Fälle von Zivilcourage sind bekannt. In Berlin rettete der Vorsteher des Polizeireviers Berlin-Mitte die Synagoge an der Oranienburger Straße, indem er mit ein paar Beamten die Brandstifter der SA verjagte und die Feuerwehr holte, die den Brand dann löschte. In ländlicheren Regionen und kleinen Ortschaften, aber auch in Klein- und Mittelstädten beteiligten sich Menschen aus der Nachbarschaft oftmals an Hetzgesängen, Zerstörungen und Plünderungen.
Die vom Staat organisierten Novemberpogrome bereiteten den Boden für weitere antisemitische Gesetze und gelten als Vorstufe zum Holocaust. Am 1. Dezember 1941, also 3 Jahre nach den Novemberpogromen begann die erste Deportation von Jüdinnen und Juden aus Stuttgart nach Riga, die dort in einem Waldstück erschossen wurden

Der Holocaust begann in Osteuropa
Mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 verfolgte der deutsche Faschismus sein Hauptkriegsziel: die Vernichtung des Sozialismus (Nazi-Jargon: „jüdischer Bolschewismus“) und die Eroberung riesiger Gebiete in Osteuropa bis zum Ural als neues Kolonialreich („Lebensraum im Osten“). Diese rassistische Lebensraumideologie diente dazu, die Versklavung der Völker der Sowjetunion zu rechtfertigen, als Sprungbrett für die Weltherrschaft. Es begann durch den deutschen Militär- und Polizeiapparat eine nie zuvor existierende Barbarei. Neben dem Kommissarbefehl, der die Anweisung enthielt alle Politkommissare der Roten Armee direkt zu erschießen, begingen Wehrmacht, SS & SD sowie Gestapo weitere Massaker und andere Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Besonders hart und akribisch gingen die sogenannten Einsatzgruppen gegen die jüdische Bevölkerung in den neu eroberten Gebieten vor. In jeder eroberten Stadt sowie in jedem eroberten Dorf wurden Jüdinnen und Juden gesucht, aufgespürt, zusammengetrieben und erschossen. Ein bekanntes Massaker fand in der Nähe von Kiew in der Schlucht Babyn Jar statt.

Diese systematische Ermordung gipfelte in der Errichtung des Konzentrationslagers Auschwitz, das für die industriemäßige Vernichtung von Menschen steht, wie es sie nur durch den deutschen Faschismus gab. Letztendlich fand das Morden jedoch nicht erst in Auschwitz statt, sondern war sichtbar in der Pogromnacht und wurde mit den Deportationen aus dem gesamten Reichsgebiet sowie aus allen besetzten Gebieten unübersehbar.

Sicherlich war nicht allen, zumindest nicht von Beginn an bewusst, worin diese staatliche Verfolgung ihrer jüdischen Mitmenschen endete. Doch spätestens mit den Novemberpogromen (oder den Deportationen) wurde die lebensbedrohliche Gefahr für Jüdinnen und Juden für alle offensichtlich.
Nur wenige Menschen hatten den Mut zu widersprechen, einzugreifen oder zu helfen. Am 27.01.1945 wurden mit der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee die Verbrechen der Nazis offengelegt.

Heute: Rechter Terror vom Staat geduldet
Der beschönigende Begriff „Kristallnacht“ steht wohl sinnbildhaft für die Aufarbeitung des deutschen Faschismus bis heute. Er steht für Verharmlosung, Verschweigen und Relativierung. Also genau die Dinge, die der Staatsapparat bei rechtem Terror heutzutage noch anwendet. Sowohl die Geheimdienste als auch Polizei, Justiz und Bundeswehr wurden von Altnazis aufgebaut und haben ihre „nationalsozialistische“ Ideologie an die neuen Kameraden weitergegeben.
Und heute? Ständig werden Nazi-Chatgruppen in Polizei- und Bundeswehrkreisen offengelegt. Massenhaft verschwinden Waffen und Munition. Es gibt wieder Todeslisten auf denen Aktive aus der linken, migrantischen und antifaschistischen Bewegung gelistet sind. UND immer wieder rassistische Übergriffe und rechten Terror.
All das wird entweder totgeschwiegen, als Einzelfall bagatellisiert und oftmals gedeckt und oft genug die Aufklärung behindert -“ die Verflechtungen von staatlichen Institutionen und Nazis sind offensichtlich.

Gegen das Vergessen -“ Kommt am 9. November zur Gedenkkundgebung
Der Gedenktag an die Pogromnacht 1938 ist für uns Anlass und Auftrag zu verhindern, dass die Zivilgesellschaft in ihrer Mehrheit bei antisemitischen und rassistischen Angriffen wiederholt verstummt oder zustimmt. Um den zunehmenden Antisemitismus und Rassismus, sowie rechten Terror und dessen staatliche Duldung zu stoppen, bedarf es der Zusammenarbeit und entschlossenen Gegenwehr aller.

Für uns gilt getreu dem Schwur von Buchenwald:
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.


Dieser Aufruf wird unterstützt von: Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart (AABS) / Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart / „Arbeit Zukunft“ Stuttgart / DIDF, Freundschafts- und Solidaritätsverein Stuttgart e.V. / DIDF -“ Jugend Stuttgart / DIE LINKE OV Bad Cannstatt, Münster, Mühlhausen / DGB Stadtverband Stuttgart / DGB-Jugend Region Nordwürttemberg / DIE LINKE Stuttgart / DKP (Deutsche Kommunistische Partei) Stuttgart /
FrAKTION (Linke, SÖS, Piraten, Tierschutzpartei) Bad Cannstatt / Freier Chor Stuttgart / Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba Regionalgruppe Stuttgart / Friedenstreff Cannstatt / Friedenstreff Stuttgart Nord / Groll, Renate und Manfred, Gerlingen / GRÜNE JUGEND Stuttgart / Hofmann, Reiner / Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e.V. / Jusos Stuttgart / Linksjugend [-™solid] Stuttgart / Ostendobenbleiber Stuttgart / Revolutionäre Aktion Stuttgart (RAS) / SÖS -“ Stuttgart Ökologisch Sozial / SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) Stuttgart / Stadtjugendring Stuttgart / Bündnis Stuttgart gegen Rechts / ver.di
Bezirk Stuttgart / VVN-BdA, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschisten / Verein Zukunftswerkstatt e.V., Zuffenhausen /
VÖS -“ Vaihingen Ökologisch Sozial / Waldheim Stuttgart e.V. / Clara Zetkin Haus; Waldheim Gaisburg e.V. / Zukunftsforum Stuttgarter
Gewerkschaften / Zusammen Kämpfen [Stuttgart]
Anschließend um 19.30 Uhr im Verwaltungsgebäude des Bezirksrathauses:
Abendveranstaltung mit musikalischer Begleitung

„Antisemitismus -“ Von der Ausgrenzung zum Völkermord“

Lesung mit Ulrich Schneider aus seinem aktuellen Buch „Antisemitismus im Dritten Reich -“ Von der Ausgrenzung zum Völkermord“
Yidishe Lider mit Albert Kunze (Gesang) und Vladimir Romanov (Klavier).

Der Antisemitismus war keine Erfindung der Nazis. Er hatte seine Vorläufer und wurde von diesen ins Extreme gesteigert. Der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Isolierung schon zu Beginn des „Dritten Reichs“, der Entrechtung durch die „Nürnberger Rassegesetze“ von 1935 und der damit verbundenen „Arisierung“ der Wirtschaft und Säuberung des Kulturlebens folgten die Novemberpogrome von 1938 sowie der forcierte Raub jüdischen Eigentums und mit dem Krieg die Ghettoisierung und Deportation in den Osten. Dieser Prozess kulminierte schließlich in der „Endlösung der Judenfrage“ durch die Massenvernichtung. Ulrich Schneider ordnet die Judenverfolgung in die Gesamtpolitik des deutschen Faschismus ein: politische und gesellschaftliche Gleichschaltung als Voraussetzung kriegerischer Expansion zur Realisierung internationaler Vorherrschaft.

Für mehr Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung für die Abendveranstaltung bitte HIER klicken.

Neues Brandgutachten beweist nachdrücklich und zweifelsfrei: Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 von Polizeibeamten verbrannt!

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Internationaler Brandexperte widerlegt die vorsätzlich falsch konstruierten Behauptungen der Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt, Oury Jalloh habe das Feuer selbst gelegt.

Familie von Oury Jalloh stellt Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg und fordert Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.

Das neue Brandgutachten basiert auf Brandversuchen zur Rekonstruktion des Tatortes vom 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Nachbau der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. Der britische Brandsachverständige Iain Peck kommt darin zu dem Ergebnis, dass der an Händen und Füßen gefesselte Oury Jalloh von Polizeibeamten angezündet worden sein muss.

Darüber hinaus haben im Vorfeld durchgeführte Bewegungsversuche einer gleichermaßen 4-Punkt fixierten Person auf einer Matratze in Originalgröße gezeigt, dass Oury Jalloh weder den Bewegungsspielraum noch andere Möglichkeiten hatte, die Matratze selbst anzuzünden.

Aufgrund der eindeutigen Spurenlage am Feuerzeug (Abwesenheit von Oury Jallohs DNA & Faserresten seiner Kleidung als auch der Matratze, stattdessen zahlreiche tatortfremde Spuren und Tierhaare) hatte Iain Peck bereits in seinem Gutachten im Jahr 2015 ausgeschlossen, dass dieses Feuerzeug tatsächlich im Brandschutt der Zelle 5 gelegen haben kann. Der vorgeführte Feuerzeugrest wurde auch nicht am Tatort gefunden, sondern erst drei Tage später auf eine Asservatenliste hinzugefügt. Es handelt sich demnach eindeutig um ein manipuliertes Beweismittel.

Das Ergebnis des neuen Brandgutachtens steht zudem in Einklang mit den Ergebnissen des unabhängigen, fachradiologischen Gutachtens von Dr. Boris Bodelle aus dem Jahr 2019. Dieses belegt, dass Oury Jalloh vor seinem Tod ein Nasen- bzw. Schädelbruch sowie offensichtlich mehrere Rippenbrüche zugefügt worden waren. Das Ergebnis steht ebenfalls in Einklang mit allen toxikologischen Befunden (kein Noradrenalin im Urin, kein Kohlenmonoxid im Herzblut), die darauf schließen lassen, dass Oury Jalloh zum Zeitpunkt der Brandlegung entweder bewusstlos oder bereits tot war.

Die Familie Oury Jallohs fordert die sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen Mordes gegen die bereits namentlich bekannten Polizeibeamten des Reviers und stellt gleichfalls Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die für die Einstellung der Mordermittlungen zuständigen Oberstaatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Quelle: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung anlässlich der internationalen Pressekonferenz am 3.11.2021

Ich bin ja für die sofortige und kostenpflichtige Entsorgung per mobiler Schrottpresse. Aber sei's drum: Fuss e.V. bietet 50 Seiten Infos zum leidigen Thema Gehweg-Parken

Pünktlich zum neuen Bußgeldkatalog bietet der Fuss e.V. in seiner aktuellen Broschüre 50 Seiten Infos zum leidigen Gehweg-Parken. Wo Delikte mehr als 60 Euro kosten, verpflichtet das Kommunen noch mehr zur Verfolgung als bisher. Und das Legalisieren ist unzulässig, wenn der Weg zu schmal würde. Dazu heißt es im Vorwort:

"Gehwege sind zum Gehen da. Das regelt die Straßenverkehrsordnung; dafür werden die Gehwege auch gebraucht. Zu Fuß sind fast alle Menschen mehr oder minder oft unterwegs -“ auch sehr junge und sehr alte, Menschen mit Verletzungen und Behinderungen und solche, die wenig von Verkehrsregeln wissen. Sie alle benötigen den Gehweg als Schutz- und Bewegungsraum. Dafür setzt sich FUSS e.V. ein.

Nach den Straßengesetzen aller Bundesländer sind die Straßen zum Verkehr bestimmt. Damit haben auch die gehenden Verkehrsteilnehmer Anspruch auf ihre sichere und flüssige Benutzung. Auch das Halten und Parken von Fahrzeugen zählt zwar zum Gemeingebrauch, es gewähren aber weder die Straßengesetze noch irgendwelche anderen Vorschriften einen Anspruch darauf, ein Kraftfahrzeug in direkter Nähe eines gewünschten Orts abzustellen. Es kann Autofahrern zugemutet werden, ihr Fahrzeug in größerer Entfernung zum Ziel zu parken und den Rest zu Fuß zurück zu legen. Es gibt keine öffentliche Verpflichtung, im Straßenraum für alle einen Parkplatz bereit zu halten, die an einem Ort gern parken würden - wohl aber eine Verpflichtung, die Sicherheit und Flüssigkeit des Fußverkehrs zu gewährleisten.

Diese Broschüre will Kommunen und ihre Bürger darin unterstützen, die komplizierte Materie rechtlich korrekt und sachlich effizient zu behandeln. Denn häufig sind die Probleme nicht in schlechten Vorschriften begründet, sondern in fragwürdiger oder unterlassener Anwendung. Das betrifft zum einen das legalisierte Gehwegparken, zu dem wir in dieser Schrift zahlreiche Hinweise zu den oft nicht beachteten Erfordernissen und Hinderungsgründen geben.

Es betrifft noch mehr das illegale Parken, dessen Ahndung zu den rechtsstaatlichen Aufgaben kommunaler Ordnungsbehörden gehört.

Manche von ihnen aber unterlassen es nicht nur in Einzelfällen, sondern praktizieren ein pauschales Ermessen mit dem Ergebnis, dass die Straßenverkehrsordnung in bestimmten Stadtgebieten oder Straßen nicht gelte. Sie stellen also eine lokale behördliche Entscheidung über bundesweit geltende Rechtsnormen.

Diese Schrift setzt darauf, dass Kommunen sich als Hüter der Gesetze sehen und sich dem Anspruch aller auf ungehinderte Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtet fühlen. Wir zeigen darin die Anforderungen an die Anordnung von Gehwegparken und die Restriktionen, die solchen Anordnungen entgegenstehen. Wir geben auch Hinweise, wie das Parken so organisiert werden kann, dass Autobenutzer es auf legale Weise tun können, statt in von anderen benötigte Straßenteile vorzudringen."

Zum Download (PDF, kostenlos).