trueten.de

»Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.« Einstein

Demo gegen EU-Urheberrechtsreform

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv
Am 26. März wird im EU-Parlament über ein neues Urheberrecht abgestimmt. Europaweit sind am 23. März mehr als 150.000 Menschen für ein freies Internet und gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße gegangen. Der Protest richtete sich besonders gegen den Artikel 13 und den damit verbundenen Uploadfiltern. In Berlin beteiligten sich nach Angaben der Veranstalter rund 30.000 Menschen.
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18. März: Den politischen Gefangenen eine Stimme geben!

Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären Arbeiter_innenbewegung an.

Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.

Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.

1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.

1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.

Auch 2019 gibt es wieder vielfältige Aktivitäten rund um den 18. März, den Internationalen Tag der politischen Gefangenen. In zahlreichen Städten finden Vorträge, Infoabende und Demonstrationen zum Thema statt, von denen bei der Roten Hilfe viele aufgelistet sind.

Montag, 18.3.2019 | 18.00 Uhr | Stuttgart
„Freiheit für alle politischen Gefangenen!“: Kundgebung
Ort: JVA Stuttgart-Stammheim, Asperger Str. 60, 70186 Stuttgart
Veranstaltet von: Rote Hilfe OG Stuttgart, Zusammen Kämpfen und Solikreis „G20-Repression Stuttgart“

Interkiezionale Solidarität aufbauen!

Foto: © Umbruch Bildarchiv
Gegen eine Stadt der Reichen, gegen hohe Mieten, Verdrängung und Zwangsräumungen und für den Erhalt selbstverwalteter Projekte demonstrierten am Samstag in Berlin mehr als 2000 Menschen.

Anlass für den Protest ist die drohende Räumung mehrerer selbstverwalteter Projekte, die teilweise seit Jahrzehnten bedeutender Teil der Berliner Subkultur sind. Akut bedroht sind die Kneipen Kollektive Syndikat in Neukölln und die Meuterei in Kreuzberg, die Liebig34 in Friedrichshain, die Jugendzentren Potse/Drugstore sowie die besetzte G17a in Schöneberg. Unter dem Motto: „Wir bleiben alle -“ Hoch die interkiezionale Solidarität“ zogen parallele Demonstrationen durch Schöneberg, Neukölln, Friedrichshain und Kreuzberg und trafen anschließend bei einer gemeinsamen Abschlusskundgebung auf dem Lausitzer Platz in Kreuzberg aufeinander.
In Neukölln gibt es glücklicherweise eine bunte Vielfalt an Wohnprojekten, Kollektivbetrieben, Gärten und unkommerziell nutzbaren Räume. Die Kollektivkneipen Tristeza, Syndikat und das K-Fetisch, die Gemeinschaftsgärten auf dem Tempelhofer Feld und die Prachttomate, die selbstverwalteten Häuser Richardplatz8 und Braunschweiger Straße 53-55 sowie viele kleine Läden und Projekte schaffen eine besondere Stimmung im Kiez. Gruppen wie das SoZe44, die Infoläden f.a.q. und Lunte, sowie die Solidarische Aktion unterstützen und schaffen neue (emanzipatorische) Perspektiven. Die Berlin Migrant Strikers und Corasol setzen dem unterschwelligen Rassismus in unserer Gesellschaft eine solidarische Haltung entgegen. Und wir können noch viele weitere nennen.

Mit dieser Vielfalt und unseren unterschiedlichen Schwerpunkten nehmen wir uns gemeinsam die Straße. Denn die Bedrohung von einzelnen Projekten wie aktuell dem Syndikat trifft uns alle.

In dem Sinne: heraus zur interkiezionalen Sterndemo! Für eine unkommerzielle Stadt für alle! Für ein widerständiges, lautes und buntes Neukölln!
(Neuköllner Aufruf zur Demo)

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Weitere Ereignisse zum Thema:

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Internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht."

Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!

Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im Zuge der Novemberrevolution 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.

In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:

• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.



Bildquelle: Bildercache.de

"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können.

In diesem Sinne fordern wir dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Möglichkeiten dazu finden sich zum Beispiel bei LabourNet.

Demo gegen den Polizeikongress

Foto: © Janis Garnet / Umbruch Bildarchiv
Rund 1500 Menschen beteiligten sich am Sa, den 16. Februar 2019 an der Demonstration gegen den europäischen Polizeikongress. Der Kongress findet erneut vom 19.-20. Februar in Berlin statt. Hier treffen sich VertreterInnen von Politik, Industrie und Sicherheitsbehörden aus ganz Europa. Das diesjährige Motto des Kongresses lautet „Fokus Europa: Migration -“ Integration -“ Sicherheit“. Mit dem Zauberwort: „Sicherheit“ sollen soziale Probleme zu technischen Problemen umdefiniert werden, um so die immer ausgefeilteren Technologien der Überwachung und Repression zu rechtfertigen.

So richtete sich die Demo besonders gegen die stetig wachsende technische Ausstattung der Polizei wie z.B. Fußfesseln, Trojaner, Gesichtserkennungsprogramme, die biometrische Erfassung sowie die massiv zunehmende Überwachung und polizeiliche Gewalt.

„Wir lassen uns nicht von der Gewalt der Polizei diktieren, wer in dieser Stadt wohnt.“

Zu der Demo hatten auch die Berliner Obdachlosenhilfe und das Bündnis gegen Zwangsräumungen aufgerufen. Unter dem Vorwand der „Sicherheit und Sauberkeit“ geht die Staatsgewalt immer wieder repressiv gegen Obdachlose vor und setzt Zwangsräumungen massiv durch.

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Kohleausstieg ist Handarbeit - Bagger besetzt: Ein Brief aus der Untersuchungshaft

Foto: © Ende Gelände
18 AktivistInnen von Ende Gelände besetzten am 4. Februar einen Bagger im Leipziger Land. Drei von ihnen sitzen noch immer in Cottbus in Untersuchungshaft wegen Hausfriedensbruch und weil sie ihre Personalien nicht angeben wollen. Noch nie wurde gegen Klima-AktivistInnen Untersuchungshaft einzig aufgrund dieses Vorwurfs angeordnet. „Hier soll offensichtlich ein Exempel an AktivistInnen statuiert werden,- kommentiert dies ihre Rechtsanwältin. In mehreren Städten gab es bereits Solidaritätsaktionen für die Betroffenen.

Einige Bilder von der Besetzung beim Umbruch Bildarchiv und ein offener Brief der drei Gefangenen. Freiheit und Glück für euch!
Liebe Menschen da draußen,
der Klimawandel schreitet immer schneller voran. Besonders hart trifft er schon jetzt die Menschen im Globalen Süden, die am wenigsten zu seiner Entstehung beigetragen haben. Doch auch vor Deutschland macht der Klimawandel, wie wir am Dürresommer 2018 gesehen haben, nicht Halt.
Doch das ist leider erst der Anfang. In den kommenden 20-30 Jahren werden wir Kipppunkte überschreiten, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Noch können wir das Schlimmste verhindern, indem wir sofort handeln und eine freie und gerechte Gesellschaft erschaffen, die nicht nur Wert auf Arbeit und Konsum legt, sondern auf Beziehungen zwischen Menschen, einen wahren Kontakt zur Natur, Kunst und Liebe.
Aber die Politik schläft und wir bleiben auf einem zerstörerischen Kurs. Die Lösungsvorschläge sind lächerlich, viel zu langsam und reichen in keinster Weise um der Klimakrise zu begegnen. Der „sogenannte Kohlekompromiss der Kohlekommission“ (Zitat aus unserem Haftbefehl) ist dafür das perfekte Beispiel. Jahrelang gab es Demonstrationen, Unterschriftenaktionen und Kundgebungen. Und was ist passiert? Fast nichts!
Darum haben wir uns zusammengeschlossen und Kohlebagger besetzt, weshalb uns jetzt Hausfriedensbruch vorgeworfen wird -“ ein Bagatelldelikt in den Worten eines unserer Haftrichter. Doch da die Politik ins Schwitzen gerät, wird bei uns mit der ganzen Härte des Staates reagiert. Die Untersuchungshaft wurde aufgrund unserer Identitätsverweigerung angeordnet. Das Amtsgericht Cottbus handelt hier offensichtlich politisch und versucht ein Exempel zu statuieren. So soll die Klimagerechtigkeitsbewegung eingeschüchtert und folgende Aktionen verhindert werden. Das ist ein Skandal, den wir uns nicht gefallen lassen!
Denn auch Identitätsverweigerung ist ein politischer Akt. Natürlich könnten wir einfach unsere Identität preisgeben und wären spätestens nach 3 Tagen aus der U-Haft entlassen, doch ein Pass oder Aufenthaltsstatus sollte kein Kriterium für politische Arbeit sein. Indem viele Menschen, denen die Preisgabe der Identität nicht schaden würde, ihre Identität verweigern können auch jene Menschen mitmachen, deren Identität schützenswert ist, beispielsweise Menschen, die keinen gesicherten Aufenthaltstitel haben.
Bei Klimagerechtigkeit geht es um Solidarität mit Menschen, die weniger für die Klimakrise verantwortlich sind, jedoch viel stärker unter ihr leiden. Fakt ist, wir zerstören die Lebensgrundlage von Milliarden Menschen und Tieren. Und unsere Politik stellt dem nichts entgegen und macht weiter wie bisher. Doch langsam knickt die Regierung ein und es ist jetzt der Moment gekommen den Druck noch zu erhöhen. Kohleausstieg ist Handarbeit und wir brauchen ihn sofort!
Lasst euch nicht einschüchtern, besetzt weiter Braunkohleinfrastruktur oder macht was euch sonst so einfällt. Gemeinsam schaffen wir ein Klima der Gerechtigkeit. Bleibt stark und kämpft weiter!
Solidarische Grüße,
Nonta, Stanley & Vincent
Ps.: Über Briefe zu uns in die JVA Cottbus freuen wir uns sehr!
Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
84 Gs 19/19 Stanley (UMP02)
84 Gs 20/19 Nonta (UMP03)
84 Gs 21/19 Vincent (UMP04)
Oststraße 2
03052 Cottbus

Tipps für Briefe an Gefangene findet ihr hier.

Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.

Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.

Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“

Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.

Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018

Gedenken in Dessau: Oury Jalloh Demonstration 2019

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh an Händen und Füßen gefesselt im Dessauer Polizeigewahrsam. 14 Jahre lang haben Polizei-, Justiz- und Politik die Aufklärung der Ermordung von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam sowie die Aufklärung von zwei weiteren Todesfällen im Dessauer Polizeirevier verweigert. Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“, die Black Communities und viele solidarische Menschen sorgen dafür, das der Feuertod von Oury Jalloh auch nach 14 Jahren nicht vergessen wird. Auch in diesem Jahr beteiligten sich mehr als 1.000 Menschen mit viel Power an der jährlichen Gedenkdemonstration für Oury Jalloh in Dessau.

Beim Berliner Umbruch Bildarchiv ist auf der neu gestalteten Webseite jetzt eine Fotoreportage zur Demonstration am 7. Januar in Dessau erschienen.

Erklärungen von Alassa M. und Rechtsanwalt Roland Meister zur Hetze der "BILD"-Zeitung

Faksimile der BILD "Zeitung" vom 4. Januar 2019
Wir hatten Montag kurz über den Fall von Alassa M. berichtet. Nun meldet er sich persönlich ebenso wie sein Anwalt zu den Verleumdungen der „BILD“ zu Wort:

Montag, 07.01.2019, 16:15 Uhr

Ich bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches und undemokratisches Spiel damit.

Es ist wirklich eine neue Stufe der Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge an. Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich -“ und das nur, weil wir unsere Rechte wahrnehmen.

Sie können nicht glauben, dass ein Flüchtling, den sie als Mensch zweiter Klasse und als einen Illegalen ansehen, für seine berechtigten demokratischen Rechte eintritt. Sie wollen uns wie Freiwild behandeln. Ich bin in einer Nacht- und Nebel-Aktion in der LEA Ellwangen an Händen und Füßen mit Kabelbindern wie Vieh nach Frankfurt abtransportiert worden. Ich durfte nicht mal meinen Rechtsanwalt verständigen.

Offensichtlich gilt ihnen ein Asylbewerber als völlig rechtlos. Ich verstehe nun, wenn Leute sagen: „Bild lügt!“ Sie nehmen meine Person, um den Abbau der Rechte der Flüchtlinge weiter voranzutreiben und mich und andere Flüchtlinge, ja die ganze Flüchtlingsbewegung zu kriminalisieren. Obwohl ich sehr schockiert war über das, was die BILD-Zeitung über mich verbreitet, musste ich dennoch über die ganze Lügen und Unwahrheiten auch „lachen“.

Nicht einmal die sechs (!) Bild-Journalisten (die nicht mal mit vollem Namen unterschrieben haben!) sind in der Lage, unsere Situation als Flüchtlinge in Deutschland mit den vorhandenen verbrieften demokratischen Rechten und Freiheiten zu akzeptieren und zu begreifen. Die Rechte von Flüchtlingen sind allgemein bekannt und müssten doch auch der BILD-Zeitung und den verantwortlichen Politikern und ihren Parteien bekannt sein. Sie spielen sich selbst zu Richtern auf als wären sie das BAMF selbst, die über meinen Asylfolgeantrag zu entscheiden hat - und nicht die BILD-“Zeitung.

Insofern muss man auch die Frage nach dieser Art Pressefreiheit stellen. Man kann doch nicht einfach alles behaupten! Was für eine Pressefreiheit ist das eigentlich? Ich wundere mich, was diese Leute wohl ihren und anderen Kindern über die Lage und Situation der Flüchtlinge sagen. Wissen sie überhaupt etwas über mich und andere Flüchtlinge. Informieren sie sich über die Fluchtursachen in Kamerun und anderswo?? Warum haben sie das Recht, solche Desinformationen zu verbreiten!?

Wenn sie sich nur mal auf der Homepage der BAMF unter dem Stichwort "ANKOMMEN" informieren würden, könnten sie sehen, welche Rechte und Pflichten wir Flüchtlinge haben.

Dort erhalten sie genaue Antworten über die Leistungen für Flüchtlinge sowie ihren Aufenthaltsstatus. Dann könnten sie sehen, was ich und andere Flüchtlinge an Leistungen erhalten. Bisher habe ich keinen einzigen Cent erhalten! Ist das die „Stütze“, die die BILD-Journalisten meinen?

Offensichtlich sollen Flüchtlinge nach BILD-Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein Mensch mehr, wie es die Menschenrechte festsetzen? Hat ein Flüchtling keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD-Zeitung und der AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen- angesehen werden, vor denen man sich schützen müsse.

Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen? Haben sich die Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist.

Im Mai letzten Jahres machte BILD schon mal ein Interview mit dem togolesischen Flüchtling YOUSSEF über seine geplante Abschiebung durch die Polizei in der LEA Ellwangen. Wir waren damals schon sehr überrascht, wie BILD das Interview so kürzte, dass ein ganz anderer Inhalt erzielt wurde. Ich habe das Interview auf meiner youtube-Seite (https://youtu.Be/Ca2v1s6mZ2U) festgehalten.

Später konnten wir in allen Zeitungen lesen, dass 150 bis 200 afrikanische Flüchtlinge Widerstand gegen die Polizei geleistet hätten. Dabei waren es viel weniger, die ihr Recht auf einen friedlichen (!) demokratischen Protest wahrgenommen hatten. Als Flüchtlinge sind wir völlig auf uns allein gestellt. Wir haben keine andere Hilfe als durch uns selbst. Allein viele Freundinnen und Freunde aus Ellwangen, der Pater und dann auf Dauer der Freundeskreis Alassa und seine Unterstützer halfen mir und uns in dieser schweren Zeit.

Wir sind voller Traumata und innerlich und teilweise auch äußerlich verwundet, wir haben manchmal fast die Hoffnung verloren. Wir brauchen doch Hilfe, um mit all dem fertig zu werden! Wir hatten uns dann gemeinsam auch mit Hilfe der örtlichen und überörtlichen Flüchtlingsinitiativen entschieden, am 9. Mai 2018 eine Kundgebung und Demonstration durchzuführen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Ereignisse zu informieren über die Ereignisse in der LEA unter dem Motto: We are refugees and no criminals! Aber wer liest schon das, was ein schwarzer Flüchtling schreibt, von dem sie meinen, er würde den Staat ausnehmen?

Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden.

Ich möchte sagen, dass ich nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach sechs Monaten Abschiebung nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland einzureisen, was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF-Büro in der LEA Ellwangen an. Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen Flüchtlingen und meinen Freunden?

Es ist doch offensichtlich so, dass die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu betrachten.

Es ist zu sagen, dass die Situation in Italien für die Flüchtlinge vor allem jetzt unter der Salvini- und Di-Maio-Regierung völlig unmenschlich ist. Niemand kümmert sich um sie. Kürzlich ist einer im Park erfroren. Während den sechs Monaten meines Italienaufenthalts lebte ich wie ein Bettler, während meine Frau weit entfernt in Bologna in einem Camp für geschädigte und traumatisierte Frauen untergebracht war.

Als Ex-Sozialarbeiter und -Übersetzer hatte ich in der LEA erfahren, dass man nach sechs Monaten eben zurückkehren kann. Und das habe ich getan - nichts anderes und einen Asylfolgeantrag gestellt, der angenommen wurde. Das sind die Tatsachen!

Ich appelliere an alle Menschen und Parteien, an die Medien, die ihre Zeit dafür einsetzen, um die öffentliche Meinung gegen die Flüchtlinge zu manipulieren, dass sie nicht die Flüchtlinge verantwortlich machen sollen für die ganze Situation der Flüchtlinge auf der Welt, sondern dass die Regierungen und die gesellschaftlichen Verhältnisse dafür verantwortlich sind. Sie sollen nicht die Flüchtlinge bekämpfen, sondern die Fluchtursachen!

Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheuerliche Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate-).

ALASSA MFOUAPON, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe

  1. Januar 2019


Persönliche Stellungnahme von Anwalt Roland Meister zur Berichterstattung der Bild-Zeitung vom 4. Januar:


Als Rechtsanwalt von Alassa M. protestiere ich gegen meine Diskreditierung und Verleumdung in diesem Artikel. Er behauptet, ich würde „Geschäftemacherei betreiben, die das Schicksal der Flüchtlinge ausnutzt -“ finanziell und politisch!“ Das ist infamer Rufmord.

  1. Ich praktiziere seit 1980 als Rechtsanwalt in einer der im Asyl- und Ausländerrecht angesehenen Kanzleien Deutschlands. Ich vertrete Alassa M. wie viele andere Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, weil diese in Deutschland auch von kompetenten Anwälten in Deutschland vertreten werden müssen, wenn sie ihre sowieso sehr beschnittenen Rechte wahrnehmen wollen.


Das erfolgt unter großem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei, denn komplexe Fälle wie die von Alassa M. rechnen sich unter finanziellen Gesichtspunkten nicht, wenn man sie gründlich bearbeitet. Alle Gelder für die Verfahren von Alassa wurden durch die Menschen der Flüchtlingssolidarität aufgebracht. Keinen Cent davon hat bislang der Staat bezahlt. Es zeugt von Unkenntnis oder Böswilligkeit, wenn generell behauptet wird, dass der Staat Flüchtlingen „einen Anwalt bezahlt ..., wenn er selbst kein Geld hat“.

Ich streite mit meinem Mandanten strikt um seine Rechte und Freiheiten, die ihm in Deutschland zustehen; mit „politischer Agitation“ - wie die BILD behauptet - hat das nicht das Geringste zu tun.

  1. BILD behauptet, mein Mandant sei illegal nach Deutschland gereist und hätte sich strafbar gemacht, weil eine "Einreisesperre bestanden" hätte. Dabei ergibt sich aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.März 2018, dass das am 21. Dezember 2018 nicht mehr der Fall war. Das darin ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte auf § 11 Abs. 1 AufenthG. Dessen Wirkung war auf sechs Monate befristet. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

  2. Mein Mandant konnte rechtmäßig in Übereinstimmung u. a. mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach seinem sechsmonatigen Aufenthalt in Italien wieder nach Deutschland einreisen, um in Deutschland einen neuen Asylantrag zu stellen. Ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot des Art. 33 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention. (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung). Es untersagt den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, ausdrücklich, einen Flüchtling in einen Staat aus- oder zurückzuweisen, in dem „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“


Als in einem ähnlich gelagerten Fall die deutsche Regierung einen Flüchtling, der aus Italien kommend, einen erneuten Asylantrag stellte, sofort wieder ohne weitere Prüfung abschieben wollte, kam der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Ergebnis, dass dies rechtswidrig und willkürlich ist und eine neue Prüfung des Asylantrages erforderlich ist. (Urteil des EUGH vom 25.01.2018 -“ Aktenzeichen C-360/16)

Die Ausreise aus Italien und die Einreise nach Deutschland entspricht auch dem Dublin-III-Abkommen. Denn in Italien existiert faktisch kein Asylrecht mehr und es bestehen systemimmanente Mängel im Asylverfahren. Anerkannte internationale Organisationen wie der Danish Refugee Council (DRC) oder die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) stellen in einem aktuellen Monitoring-Bericht fest, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien untragbar sind, insbesondere auch nach den jüngsten Verschärfungen durch das Salvini-Gesetz, das Anfang Dezember 2018 im italienischen Parlament verabschiedet wurde. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge wie Alassa M. Er wurde in Libyen massiv gefoltert und sein zweijähriges Kind ist im Mittelmeer ertrunken.

  1. Der Asylantrag von Alassa M. ist auch nicht aussichtslos, sondern begründet! Mein Mandant musste aus Kamerun fliehen. In Kamerun existieren keine demokratischen Rechte und Freiheiten, sondern Willkür, staatliche Repression und massive Korruption. Im Demokratieindex der Zeitschrift The Economist belegt Kamerun Platz 140 von 167 Ländern. Das Bistum Limburg schreibt am 29. November 2018 an die Bundesregierung: „Machen wir uns nichts vor, wir sind im Krieg. Jeden Tag gibt es Schusswechsel und täglich sterben mehr Menschen“, erzählt ein Priester aus Kamerun, der im Bistum Limburg zu Gast ist. Seine Aussage steht beispielhaft für die derzeitige Situation in Kamerun, heißt es einem Brief der Diözeseversammlung des Bistums Limburg an Bundeskanzlerin Angela Merkel.“ Im letzten Länderbericht von amnesty international 2017/2018 heißt es u. a.: „Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen. ... Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht....“

  2. Alassa und seine Familie mussten u. a. deshalb fliehen, weil er sich weigerte, sich von seiner christlichen Ehefrau scheiden zu lassen. Sie waren deshalb systematischer vom Staat ausgehender Willkür und Gewalt ausgesetzt.


Auf der Flucht war er ein Jahr in einem der mit faktischer Duldung der EU in Libyen bestehenden Folterzentren inhaftiert. Dort wurde er massiv misshandelt, auch weil er sich mit anderen Flüchtlingen nicht einfach willenlos der Repression und dem staatlichen Terror beugte. Genau solche Menschen sollen durch das Asylrecht und mit der nach dem Hitler-Faschismus erreichten internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.

  1. Es trifft zu, dass ich Herrn Alassa M. in der Klage gegen die Landesregierung Baden-Württembergs vertrete. Dieser Polizeieinsatz war eindeutig rechts- und verfassungswidrig. Er war weder durch das Polizeirecht gedeckt, noch lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Aus Juristenkreisen wurden Alassa M. und unser Büro dafür gewürdigt, dass diese Klage erhoben wurde, da sehr verbreitet das Vorgehen der Landesregierung in Baden-Württemberg und ihrer Polizei als grob unverhältnismäßig, willkürlich und rassistisch motiviert angesehen wird. Dieser Kern des politischen Handelns von Herrn Alassa M. wird von der BILD-Zeitung geflissentlich verfälscht in irgendeine Klage gegen „sogar Polizisten“.

  2. Er wurde von der Polizei am 20. Juni 2018 bei seiner Abschiebung ohne jeden Grund brutal behandelt, zu Boden geworfen, misshandelnd gefesselt usw. Wenn die BILD-Zeitung es skandalisieren will, dass bei rechtswidrigen Taten „sogar Polizisten“ oder ihre Dienstherren verklagt werden, dann liegt es nur daran, dass es der Bild-Zeitung eben nicht um Recht und Gesetz, sondern selbst um „politische Agitation“ geht.

  3. Im Bild-Artikel darf Reiner Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft und selbst durch langjährige unrechtmäßige Bezüge aus der Staatskasse berüchtigt, auch noch zu offenem Rechtsbruch aufrufen, wenn er fordert, dass Menschen wie Alassa M. „sofort hinter Gitter“ gehören.

  4. Ich werde gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und unsäglicher Angriffe auf die demokratische Flüchtlingssolidarität und Öffentlichkeit umgehend rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung ergreifen.

  5. Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich an illegalen Aktivitäten beteiligt wäre, wenn ich meinem Auftrag gemäß einen Beitrag dazu leiste, dass demokratische Rechter und Freiheiten erhalten bleiben.


Roland Meister