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»Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.« Einstein
Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären Arbeiter_innenbewegung an.
Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.
Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.
1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.
1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.
Auch 2019 gibt es wieder vielfältige Aktivitäten rund um den 18. März, den Internationalen Tag der politischen Gefangenen. In zahlreichen Städten finden Vorträge, Infoabende und Demonstrationen zum Thema statt, von denen bei der Roten Hilfe viele aufgelistet sind.
Montag, 18.3.2019 | 18.00 Uhr | Stuttgart
„Freiheit für alle politischen Gefangenen!“: Kundgebung
Ort: JVA Stuttgart-Stammheim, Asperger Str. 60, 70186 Stuttgart
Veranstaltet von: Rote Hilfe OG Stuttgart, Zusammen Kämpfen und Solikreis „G20-Repression Stuttgart“
Am 11. März 2014 starb Berkin Elvan. Er wäre jetzt 20 Jahre alt...

In Neukölln gibt es glücklicherweise eine bunte Vielfalt an Wohnprojekten, Kollektivbetrieben, Gärten und unkommerziell nutzbaren Räume. Die Kollektivkneipen Tristeza, Syndikat und das K-Fetisch, die Gemeinschaftsgärten auf dem Tempelhofer Feld und die Prachttomate, die selbstverwalteten Häuser Richardplatz8 und Braunschweiger Straße 53-55 sowie viele kleine Läden und Projekte schaffen eine besondere Stimmung im Kiez. Gruppen wie das SoZe44, die Infoläden f.a.q. und Lunte, sowie die Solidarische Aktion unterstützen und schaffen neue (emanzipatorische) Perspektiven. Die Berlin Migrant Strikers und Corasol setzen dem unterschwelligen Rassismus in unserer Gesellschaft eine solidarische Haltung entgegen. Und wir können noch viele weitere nennen.
Mit dieser Vielfalt und unseren unterschiedlichen Schwerpunkten nehmen wir uns gemeinsam die Straße. Denn die Bedrohung von einzelnen Projekten wie aktuell dem Syndikat trifft uns alle.
In dem Sinne: heraus zur interkiezionalen Sterndemo! Für eine unkommerzielle Stadt für alle! Für ein widerständiges, lautes und buntes Neukölln!
(Neuköllner Aufruf zur Demo)
Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!
Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im Zuge der Novemberrevolution 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.
In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:
• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.

Bildquelle: Bildercache.de
"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können.
In diesem Sinne fordern wir dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Möglichkeiten dazu finden sich zum Beispiel bei LabourNet.
Liebe Menschen da draußen,der Klimawandel schreitet immer schneller voran. Besonders hart trifft er schon jetzt die Menschen im Globalen Süden, die am wenigsten zu seiner Entstehung beigetragen haben. Doch auch vor Deutschland macht der Klimawandel, wie wir am Dürresommer 2018 gesehen haben, nicht Halt.Doch das ist leider erst der Anfang. In den kommenden 20-30 Jahren werden wir Kipppunkte überschreiten, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Noch können wir das Schlimmste verhindern, indem wir sofort handeln und eine freie und gerechte Gesellschaft erschaffen, die nicht nur Wert auf Arbeit und Konsum legt, sondern auf Beziehungen zwischen Menschen, einen wahren Kontakt zur Natur, Kunst und Liebe.Aber die Politik schläft und wir bleiben auf einem zerstörerischen Kurs. Die Lösungsvorschläge sind lächerlich, viel zu langsam und reichen in keinster Weise um der Klimakrise zu begegnen. Der „sogenannte Kohlekompromiss der Kohlekommission“ (Zitat aus unserem Haftbefehl) ist dafür das perfekte Beispiel. Jahrelang gab es Demonstrationen, Unterschriftenaktionen und Kundgebungen. Und was ist passiert? Fast nichts!Darum haben wir uns zusammengeschlossen und Kohlebagger besetzt, weshalb uns jetzt Hausfriedensbruch vorgeworfen wird -“ ein Bagatelldelikt in den Worten eines unserer Haftrichter. Doch da die Politik ins Schwitzen gerät, wird bei uns mit der ganzen Härte des Staates reagiert. Die Untersuchungshaft wurde aufgrund unserer Identitätsverweigerung angeordnet. Das Amtsgericht Cottbus handelt hier offensichtlich politisch und versucht ein Exempel zu statuieren. So soll die Klimagerechtigkeitsbewegung eingeschüchtert und folgende Aktionen verhindert werden. Das ist ein Skandal, den wir uns nicht gefallen lassen!Denn auch Identitätsverweigerung ist ein politischer Akt. Natürlich könnten wir einfach unsere Identität preisgeben und wären spätestens nach 3 Tagen aus der U-Haft entlassen, doch ein Pass oder Aufenthaltsstatus sollte kein Kriterium für politische Arbeit sein. Indem viele Menschen, denen die Preisgabe der Identität nicht schaden würde, ihre Identität verweigern können auch jene Menschen mitmachen, deren Identität schützenswert ist, beispielsweise Menschen, die keinen gesicherten Aufenthaltstitel haben.Bei Klimagerechtigkeit geht es um Solidarität mit Menschen, die weniger für die Klimakrise verantwortlich sind, jedoch viel stärker unter ihr leiden. Fakt ist, wir zerstören die Lebensgrundlage von Milliarden Menschen und Tieren. Und unsere Politik stellt dem nichts entgegen und macht weiter wie bisher. Doch langsam knickt die Regierung ein und es ist jetzt der Moment gekommen den Druck noch zu erhöhen. Kohleausstieg ist Handarbeit und wir brauchen ihn sofort!Lasst euch nicht einschüchtern, besetzt weiter Braunkohleinfrastruktur oder macht was euch sonst so einfällt. Gemeinsam schaffen wir ein Klima der Gerechtigkeit. Bleibt stark und kämpft weiter!Solidarische Grüße,Nonta, Stanley & VincentPs.: Über Briefe zu uns in die JVA Cottbus freuen wir uns sehr!Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen84 Gs 19/19 Stanley (UMP02)84 Gs 20/19 Nonta (UMP03)84 Gs 21/19 Vincent (UMP04)Oststraße 203052 Cottbus
Tipps für Briefe an Gefangene findet ihr hier.
Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.
Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“
Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt
Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.
Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“
Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.
Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.
Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018