Der Koalitionsvertrag der jetzigen Großen Koalition sah eine "Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz" vor. Im Juli 2020 wechselte dafür die Zuständigkeit vom Bundeswirtschafts- in das Bundesinnenministerium. Laut Bundesregierung stoppte die SARS-CoV-2-Pandemie die Planungen.
Wir befürchten eine Neuauflage dieses Vorhabens, zumal ein Papier des Bundesverbands der Deutschen Sicherheitswirtschaft vom Frühjahr 2021 auch von einer neuen Regierung hoheitliche Rechte für sich und Beschränkungen des Streikrechts fordert.(1)
Bündnis verschickt -ºWahlprüfsteine-¹ an Bundestagsmitglieder und -kandidat*innen
Das Bündnis aus rund 30 bundes- und landesweit sowie international tätigen Organisationen möchte in vier Fragekomplexen Antworten von den Abgeordneten und Kandidat*innen zu den Forderungen des profitorientierten Sicherheitsgewerbes.
"Für den Bereich der Geflüchteten-Unterbringung befürchten wir eine weitere Verschärfung der Situation", so Walter Schlecht von -ºAktion Bleiberecht-¹, Freiburg/Brsg. "Dort setzten Sicherheitsdienste grundrechtsverletzende -ºHausordnungen-¹ mit fraglichen Befugnissen durch. Asylsuchende sind in diesen rechtsfreien Räumen dem Handeln der Wachdienste weitestgehend ausgeliefert". Katharina Grote vom -ºBayrischen Flüchtlingsrat-¹ ergänzt: "Der massive Einsatz von Sicherheitsdienstleistern ist allein der Unterbringungsform geschuldet. Würden geflüchtete Menschen in Wohnungen untergebracht, wäre der Einsatz von Securities hinfällig. Die politische Entscheidung, Menschen in Massenlagern zu kasernieren, ist gleichzeitig ohne den Einsatz von Sicherheitsdiensten nicht umsetzbar und führt zu den gegenwärtigen unhaltbaren Zuständen mit täglichen Grundrechtsverletzungen".
Doch nicht nur in Lagern sind die rund 260.000 Wach- und Sicherheitsbeschäftigten tätig. "Besonders bedenklich ist, dass das kommerzielle Sicherheitsgewerbe hoheitliche Rechte fordert, also Rechte, die nach dem Grundgesetz regelhaft nur Staatsbediensteten zustehen", so Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des RAV. "Öffentliche Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe und kein Selbstbedienungsladen für profitorientierte Unternehmen. Dann auch noch das Streikrecht einschränken zu wollen, das ist schon ein einmaliger Vorgang".
Auffällig ist, dass insbesondere vulnerable Gruppen wie Jugendliche, Wohnungslose, Bettelnde -“ und immer wieder Migrant*innen -“ Opfer dieser Dienste werden. "Das gilt in den Lagern und auf der Straße", so Andreas Abel von der Straßensozialarbeit-Organisation -ºGangway-¹. "Wir sehen und hören leider immer wieder von Übergriffen kommerzieller Sicherheitsdienste gegen die von uns betreuten Menschen. Wenn ausgerechnet die nun auch noch das Recht zur Personalien-Kontrolle und zur Erteilung von Platzverweisen bekommen sollen -“ und das bei deren niedrigen Qualifikationsniveaus -“, dann vernachlässigt der Staat seine Fürsorgepflicht endgültig".
Rechtsanwältin Angela Furmaniak, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV und aktiv im bundesweiten Anwält*innen-Netzwerk -ºAG Fananwälte-¹, weist zudem darauf hin, dass "an jedem Wochenende für rund eine Million Fußballfans Bürger- und Menschenrechte buchstäblich auf dem Spiel stehen. Dass die Kontrollaufgaben in Stadien zum Teil Neonazis und ungeschultem Personal, die zudem die Großen der Sicherheitsbranche an Subunternehmen weiterreichen, übertragen werden, kann -“ vorsichtig formuliert -“ nur sehr besorgt machen. Hier nehmen weder Stadionbetreiber, noch Vereine, noch das Sicherheitsgewerbe selbst und auch nicht der Staat ihre Verantwortlichkeiten hinreichend wahr".
Die Fragen im Wortlaut, das Hintergrundpapier und bereits hier unten alle zeichnenden Organisationen finden sich hier.
Kontakt: wahlpruefsteine_2021@rav.de
Tel.: 030.41 72 35 55
Hashtag: #noSDLG_E
AG Fan-Anwälte | Aktion Bleiberecht Freiburg/Brsg. | Berliner Obdachlosenhilfe e.V. | Bündnis für Straßenkinder in Deutschland e.V. | Bürgerrechte & Polizei/CILIP | Bundesarbeitsgemeinschaft Fanprojekte | Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit | Deutsche Friedensgesellschaft -“ Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen NRW | DFG-VK Essen | Die Landesflüchtlingsräte (aus allen Bundesländern) | Gangway -“ Straßensozialarbeit in Berlin e.V. | Handicap International e.V. | Hannover Solidarisch | Humanistische Union e.V. | Komitee für Grundrechte und Demokratie | Lager-Watch Netzwerk | Lager-Watch Thüringen | No Lager Osnabrück | Pro Asyl e.V. | Solinet Hannover | Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. | Wohnungslosen-Stiftung
[Stand: 14.09.2021]
(1)Vgl. https://www.bdsw.de/images/broschueren/Deutschland_sicherer_machen_-_Eckpunktepapier_BDSW_-_2021.pdf
Quelle: Pressemitteilung 8/21 vom 15.9.2021. Forderung von Flüchtlingsgruppen, Streetwork-, Bürgerrechts- und Anwält*innenorganisationen
„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei": "So läuft's in Bayern!"
„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei"
Unsere Bilanz: Geringeste Vorkommnisse wurden von der Polizei vorgeschoben, um stundenlang Freiheitsentziehungen durchzuführen. So wurden drei Personen - ohne richterliche Entscheidung- von Donnerstag morgens bis abends in Polizeigewahrsam festgehalten und widerrechtlich ihrer Freiheit entzogen. Ihnen wurde lediglich vorgeworfen, mit Sprühkreide eine Glasscheibe besprüht zuhaben. Missliebige Meinungskundgabe auf einem kritischen Transparent wurde am Freitag mit der Beschlagnahme des Transparents und stundenlanger Festnahme von 2 Personen beantwortet.
Bis Freitag Abend hatte die Polizei insgesamt 20 Anträge auf richterliche Anordnung des Gewahrsams nach PAG bis Messeende (Sonntag 18 Uhr) gestellt, davon zehn beim Amtsgericht Erding und zehn beim Amtsgericht München. Das Amtsgericht München lehnte sämtliche dieser Anträge auf Gewahrsamnahme ab. Lediglich bei einer weiteren Person wurde am Freitag Abend Gewahrsam bis Sonntag Abend angeordnet. Die anfänglichen zehn Anordnungen der Gewahrsamnahme des Amtsgerichts Erding wurden in der Beschwerdeinstanz vom Landgericht Landshut allesamt für rechtswidrig erklärt. Außerdem wurden vier Anträge auf Untersuchungshaft vom Amtsgericht München abgelehnt.
Des Weiteren: Die Polizei missachtete das Varsammlungsgrundrecht. Dies begann mit der unzulässigen Kontrolle der Personalien von Versammlungsteilnehmerinnen auf dem Weg zum Camp, setzte sich fort mit Gewaltanwendung gegen eine zwar nicht angemeldete, aber dennoch versammlungsrechtlich geschützte Versammlung am Freitag vormittag. Eine angemeldete Versammlung wurde durch Einsatzkräfte durchgehend einschließend begleitet, so dass die Aussagen der Verrammlung nach außen nicht mehr sichtbar waren. Zudem wurde die Versammlung permanent rechtswidrig gefilmt. Polizeibeamte haben sich undercover in die Demonstration eingeschlichen und dafür sogar Overalls der Protestbewegungan sich gebracht.
Aus nichtigen Anlässen kam es bei den angemeldeten Versammlungen am Freitag und Samstag zu Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätzen ohne Rechtsgrundlage. Eine Versammlungsteilnehmerin, die versuchte, auf einen Baum zu klettern, wurde sogar aus 2 m Höhe zum Absturz gebracht. Die Polizeikräfte nahmen dabei schwerste Verletzungen in Kauf. Die vor Schmerzen schreiende Frau wurde verletzt weggeschleppt, obwohl sie ersichtlich behandlungebedürfig war. Unser Fazit:
Die Polizei versuchte, Protest zu verhindern und zu unterbinden und die Protestierenden einzuschüchtern. Während die Gerichte die meisten Freiheitsentziehungen für rechtswidrig erklärten, wurden diese von der CSU bejubelt. Deren Generalsekretär Blume feierte kraftmeierisch die Gewahrsamnahmen im Internet mit den Worten: „Brückenkletterer bleiben bis Messeende eingesperrt! So läuft's in Bayern! ".
Wir sagen dazu: Die CSU hat offenbar nichts dazugelernt Während anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 1992 noch der damalige Ministerpräsident Streibl die Prügelorgie der Polizei als „Hinlangen nach bayerischer Art" feierte, wird nun das rechtswidrige Wegsperren von Protestierenden als bayerische Stärke gefeiert.
Das Recht auf Freiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, der systematischen Missachtung der Freiheitsrechte durch die Polzei in Bayern etwas entgegen zu setzen und die Freiheitsrechte zu verteidigen. Hierzu haben wir einen Beitrag geleistet.
Quelle: Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA vom 12.09.2021 Bilanz des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA
Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!
28.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf
Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!
Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!
Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.
Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft -“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.
GROSSDEMONSTRATION 28.08. |INFOS | ANREISE
Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!
28.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf
Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!
Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!
Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.
Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft -“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.
Quelle
1973: Selbständige Streiks und Betriebsbesetzung bei Ford in Köln
Zu den Streiks und der Betriebsbesetzung bei Ford in Köln gibt es eine Broschüre in deutsch und türkisch bei den GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion. Dazu noch eine Dokumentation aus dem Jahr 2013 von Hayat TV, leider nur in türkisch.
Berlin: Der Oranienplatz - ein Gedenkort für die Opfer von Rassismus und Polizeigewalt
brauchen unseren unermüdlichen Einsatz für Gerechtigkeit und Gleichwertigkeit.“
Hier Fotos und Hintergründe zu der Idee und Geschichte des Mahnmals.
Seit Samstag, dem 26. September 2020, steht am Oranienplatz in Berlin Kreuzberg ein Mahnmal in Gedenken an die Opfer von Rassismus und Polizeigewalt. Unbekannte hatten diesen Ort installiert, nachdem wir -“ die Initiative „Wo ist unser Denkmal?“ -“ auf das Fehlen eines solchen Gedenkortes aufmerksam gemacht hatten. Über Social Media posteten wir damals: „Wir eröffnen diesen Ort, der aufgrund der gegebenen Umstände eher ein Mahnmal als ein Ort des Gedenkens ist. Er ist eine Leerstelle! Er ist eine Einladung um zusammen zu kommen und für aktives Gedenken und Gerechtigkeit einzustehen.“
Tatsächlich hat sich der Ort jedoch in sehr kurzer Zeit zu einem Ort des aktiven Gedenkens entwickelt. Aktivist*innen, Betroffene und Angehörige haben ihn angenommen, ihn angeeignet -“ ihn auch zu ihrem Ort gemacht. Diverse Veranstaltungen fanden dort bereits statt, Menschen kommen, um Blumen nieder zulegen, um zu gedenken, sie zünden Kerzen an, sie halten inne. Das Mahnmal ist zu einem Ort des antirassistischen Widerstands geworden, ein Ort, der sowohl Trauer als auch Kämpfe verbindet.
Diese Resonanz macht noch einmal deutlich, dass ein solcher Ort längst überfällig war. Das Mahnmal ist nicht in einem luftleeren Raum entstanden -“ es ist ein Resultat rassistischer Zustände, durch die Menschen entrechtet und ermordet werden.
Es ist ein Ort, der auf institutionalisierte Gewalt, auf die Gefahren des Wegsehens und Verschweigens und auf die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit allen Formen rassistischer Gewalt aufmerksam macht. Eine offene Gesellschaft braucht solche Orte, auch und gerade weil sie unbequeme Auseinandersetzungen einfordern und den Finger in die Wunden gesellschaftlicher Selbstverständnisse legen.
Wir fordern, dass der Bezirk die breite Unterstützung durch zahlreiche Initiativen, zivilgesellschaftliche Gruppen und Selbstorganisationen von Betroffenen rassistischer Gewalt ernst nimmt! Das ist unser Mahnmal. Und wir fordern, dass es bleibt.
Kontakt: Wo ist unser Denkmal woistunserdenkmal@gmail.com
Solidarisch mit der Zeitung „junge Welt“: Der ver.di-Bundesarbeitskreis gegen Rassismus und Rechtsextremismus (ZAKO)
Solidarisch mit der Zeitung „junge Welt“
Der ver.di-Bundesarbeitskreis gegen Rassismus und Rechtsextremismus erklärt in seiner Tagung am 27. Juni 2021 seine Solidarität mit der Zeitung „junge Welt“ und unterstützt den Appell für Presse- und Meinungsfreiheit:
Appell für Presse- und Meinungsfreiheit
In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel "Linksextremismus" aufgeführt und dort als "Gruppierung" eingestuft, die angeblich "verfassungsfeindliche Ziele" verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.
In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf "erhebliche Nachteile im Wettbewerb" hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.
Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der "verfassungsfeindlichen" weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt: "Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung -ºlinker-¹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung." Weiter heißt es, "die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde". In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und "Wirkmächtigkeit" der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, "verfassungsfeindlichen Bestrebungen (...) den weiteren Nährboden entziehen zu können". Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.
Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt -“ auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaft werden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt. (Berlin, 7. Mai 2021)
Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen:
https://www.jungewelt.de/downloads/antwort_br_anfrage_linke.pdf
Unser Hinweis auf das Interview zu dem Thema mit Hans-Jürgen Urban:
Düsseldorf: Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW wird größer
Die VVN-BdA NRW ruft mit vielen anderen Organisationen und Initiativen zur Demonstration gegen das von der Landesregierung geplante Versammlungsgesetz, wohl eher ein Versammlungsverhinderungsgesetz, auf. Kommt alle am 26. Juni 2021 nach Düsseldorf. Die Demonstration wird größer als erwartet. Neuer Startpunkt ist ab 12 Uhr auf den Rheinwiesen in Düsseldorf. Auftaktkundgebung ab 13.30 Uhr. Bitte beachtet aktuelle Angaben!

Mire G. wieder eingereist / Frau mit behinderter Tochter aus Freiburg abgeschoben
Foto: Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung
Nach der Abschiebung gab es bundesweite Proteste, in deren Verlauf sich auch Bundes- und Landtagsabgeordnete eingeschaltet haben. Regional und auch bundesweit berichtete die Presse. Auch in den sozialen Medien wurde die Abschiebepraxis der baden-württembergischen Landesregierung aufgegriffen. Es kam sowohl in Biberach, wie auch an anderen Orten zu Aktionen, die eine sofortige Einreise von Mire G. und Sali Krasniqi forderten. Fast 41.000 Menschen haben eine Petition für eine sofortige Einreise unterschrieben. Verfahren vor dem VG Karlsruhe wurden angestrengt.
Letztendlich hat eine Vereinbarung der Ausländerbehörde Biberach und des Regierungspräsidiums Tübingen im Einvernehmen mit den erwachsenen Kindern dazu geführt, dass Frau G. wieder zu ihren Kindern, Enkelkindern und zu ihrer Mutter zurückkehren konnte und ihr ein Aufenthaltstitel gewährt wird. Die Einreisesperre von 2 Jahren wurde zurückgenommen. Gestern nun am 12.06.2021 ist Frau G. auf dem Flughafen Stuttgart gelandet, nachdem sich das Visums- Verfahren über Wochen hingezogen hatte.
Zu einer Abschiebung aus Freiburg kam es am Donnerstag, den 10.06. Betroffen waren zwei Frauen, die nach Albanien abgeschoben wurden -“ eine Mutter und ihre volljährige behinderte Tochter. Die Mutter lebte seit neun Jahren in Deutschland in einer eigenen Wohnung und war sozialhilfeunabhängig. Sie bezahlte auch die Krankenversicherung ihrer behinderten Tochter und bezog keine staatlichen Leistungen für sie. Detaillierte Hintergründe, warum es zu der Abschiebung kam, liegen aktuell dem Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung nicht vor. Dennoch möchten wir betonen, dass sich diese Abschiebung erneut einreiht in fragwürdige Abschiebungen die in Baden-Württemberg auch mit der neuen Landesregierung stattfinden. Solche Abschiebungen, die zu einem existentiellen Einschnitt im Leben der Betroffenen führen, müssen aufhören. Es müssen grundsätzlich andere Möglichkeiten gefunden werden, die einen weiteren Aufenthalt für die Betroffenen ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung


