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»Das sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.« Julius Henry "Groucho" Marx

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 4

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Quelle: WikiPedia

Im Rahmen ihrer publizistischen Begleitung der Ausstellung „RAF-Terror im Südwesten“ veröffentlichte die Stuttgarter Zeitung am 21.1.2014 ein Interview mit Klaus Kinkel (Ex-Präsident des BND, Ex-Außenminister). Im Rahmen dieses Interviews wird auch der letzte einer langen Reihe von RAF-“Selbstmördern“ entsorgt: Wolfgang Grams.

Er kam auf dem Bahnhof von Bad Kleinen bei einem Festnahmeversuch der GSG 9 am 27.6.1993 ums Leben. Offizielle Todesursache: Selbstmord.

Allerdings schloss die Staatsanwaltschaft Schwerin noch Anfang Juli 1993 aus, dass „Grams Selbstmord begangen habe“.

Auch der damalige Präsident des BKA Zachert teilte am 6.Juli auf einer Pressekonferenz mit, dass ein GSG 9-Beamter ihm berichtet habe, dass er die Waffe von Grams auf den Bahnsteig gelegt hatte, um die „immer noch bestehende Gefahr der Selbsttötung“ zu verhindern.Zachert war seinen Posten schnell los, denn jetzt war Gefahr im Verzug:

Wolfgang Grams war, von mehreren Kugeln getroffen, schwerverletzt ins Gleisbett gefallen. Über das, was dann passierte, gibt es zwei Versionen:

Alle eingesetzten Beamten (die Zahl schwankt zwischen 38 und 58) hatten in den 8-15 Sekunden, die der Schusswechsel dauerte, kollektiv weg geschaut, sie hatten einfach nichts gesehen.

Eine nicht beamtete Zeugin, die Kioskbesitzerin Baron, und ein BKA-Beamter, der sich anonym dem „Spiegel“ anvertraute, machten allerdings Aussagen, die den Schluss zuließen, dass Wolfgang Grams hilflos auf dem Rücken liegend, durch den aufgesetzten Schuss eines GSG 9-Beamten regelrecht exekutiert worden war.

Was jetzt geschah, wird sehr plastisch durch folgende Episode in der Innenausschusssitzung des Deutschen Bundestags am 15.August 1993 illustriert:
FDP-Abgeordneter Lüder: „Wir haben jetzt -“ das finde ich ganz besonders schlimm für die Informationsarbeit der Regierung -“ eine neue Positionierung der Leiche (des Wolfgang Grams). In jedem Bericht hat die Leiche eine andere Position. Wie erklärt sich das eigentlich?“
CDU-Abgeordneter Johannes Gerster: „Die Gleise haben sich verschoben.“
„Die Gleise haben sich verschoben“ und so wird auch die Wahrheit verbogen, Beweise werden systematisch vernichtet:

  • Vor der Obduktion waschen BKA-Beamte Kopf und Hände von Wolfgang Grams, „irrtümlich“ und wegen „unzureichender Erfahrung“.
  • “Vergessen“ wird auch die Asservierung der Haare von Wolfgang Grams.
  • Durch frühzeitigen Beschuss der Waffen der GSG 9-Beamten durch das BKA werden eventuelle Blut- und Gewebeanhaftungen im Mündungsbereich dieser Waffen vernichtet.
  • Die Lage des schwerverletzten Wolfgang Grams und seiner Waffe werden durch das BKA nicht dokumentiert etc. etc.

Dreißig gravierende „Pannen“ bei der Spurensicherung durch das BKA werden festgestellt. Dann wird die Spurenvernichtung internationalisiert:

Zwecks „neutraler“ und „unabhängiger“ Begutachtung wird der wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich beauftragt, der natürlich zu den erwartenden Ergebnissen kommt. Wie Jahre zuvor schon bei den Stammheimer „Selbstmördern“. Ein wichtiges Asservat, die Jacke des GSG 9-Beamten Nr. 6, ist allerdings seither spurlos verschwunden.

Selbst der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart musste anerkennen, dass der Wissenschaftliche Dienst Zürich falsche und unhaltbare Gutachten lieferte. So zuletzt geschehen im Urteil gegen Peter-Jürgen Book und Christian Klar 1992. Der Senat wörtlich:

Das Gutachten operiere mit „nicht belegbaren Mutmaßungen“.

Nach dieser umfassenden Vernichtung von Beweisen musste die Selbstmordtheorie jetzt noch amtlich bestätigt werden. Ein von Bündnis 90/Die Grünen geforderter parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde abgelehnt. Stattdessen wurde die Regierung beauftragt, die Vorgänge in Bad Kleinen zu untersuchen und einen Bericht vorzulegen.Das ist in etwa so, wie wenn der Wurm entscheidet, ob geangelt wird.

Die Regierung „ermittelte“ also gegen sich selbst und die Mär vom Selbstmord des Wolfgang Grams wurde so in den Rang einer Staatsdoktrin befördert.


Siehe auch:

Manufacturing Guilt. Wie ein Todesurteil gemacht wurde

Am Mittwoch, den 15. Januar, kommt Mumia Abu-Jamals Sohn Jamal Hart nach Heidelberg.

Anglistisches Seminar, Kettengasse 12. 19 Uhr. Eintritt frei.

Eine einmalige Gelegenheit für Fragen und Antworten ganz persönlicher Art über einen der berühmtesten Gefangenen der Welt.

"(...) vor zwei Jahren wurde endlich die Absetzung von Abu-Jamals Todesstrafe höchstrichterlich bestätigt. Auf ein faires Verfahren wartet der afroamerikanische Journalist jedoch seit 32 Jahren vergeblich, obwohl viele neue Beweise für seine Unschuld sprechen...

Mumia Abu-Jamal hat mittlerweile 7 Bücher und Tausende von Zeitungskolumnen geschrieben, und sein Blick auf den Strafvollzug in den USA relativiert den einseitigen Fokus auf Strafgefangene in Russland deutlich: immerhin sind laut UN 25 % aller weltweit Inhaftierten in Gefängnissen der USA. Dort jedoch gibt es keine „humanitäre Offensiven". Im Gegenteil: als im Oktober der Black-Panther-Aktivist Herman Wallace nach 41 Jahren Haft aus dem Hochsicherheitstrakt getragen werden musste, hatte er nur noch 3 Tage zu leben. (...)

Hinter der glatten Fassade der Obama-Administration offenbaren sich längst (nicht zuletzt dank der Enthüllungen von Chelsea Manning und Edward Snowden) ein Geflecht von Geheimdiensten, Geheimgerichten und Geheimgefängnissen, Folter und Unrecht und ein gigantischer gefängnis-industrieller Komplex, mit dem börsennotierte Strafkonzerne mit Gefangenen Gewinne machen, die sie für Hungerlöhne schuften lassen: moderne Sklaverei unter anderem Namen.

Im Januar werden wir Jamal Hart, Mumia Abu-Jamals ältesten Sohn, auf verschiedenen Veranstaltungen in Berlin, Frankfurt/M und Heidelberg empfangen können. In Berlin wird Jamal Hart sich auch an den deutschen Bundestag wenden.

Dort wird er fragen: Werdet ihr meinem Vater helfen?"


Quelle: Pressemitteilung des bundesweiten Netzwerkes gegen die Todesstrafe/Freiheit für Mumia Abu-Jamal.

Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

Erfolg für die Versammlungsfreiheit:
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - rechtskräftig.
Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

In seinem Urteil vom 6.11.2013 hat der VGH Baden-Württemberg das umfassende Versammlungsverbot während des Transports von hochradioaktivem Atommüll aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin für 48 Stunden quer durch Karlsruhe für rechtswidrig erklärt und der Klage stattgegeben. Das VG Karlsruhe hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen und das Versammlungsvebot bestätigt. Die Berufung des Karlsruher Atomkraftgegners zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit war erfolgreich.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil des VGH vom 6.11.2013 angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Worum ging es in diesem Verfahren?
In der Nacht vom 15. auf 16. Februar 2011 wurde ein Castor-Transport von hochradioaktivem Atommüll, darunter 16 Kilogramm Plutonium und über 500 Kilogramm Uran, aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) über das S-Bahn-Netz der Linien S1 und S11 quer durch Karlsruher Wohngebiete und den Hauptbahnhof ins Zwischenlager nach Lubmin (Greifswald) durchgeführt.

Anlässlich des Atommülltransports hatte die Stadt Karlsruhe eine sehr weitgehende Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Versammlungsfreiheit für einen Zeitraum von 48 Stunden, in einem großen Gebiet quer durch das Karlsruher Stadtgebiet, darunter u. a. der Bahnhofsplatz, für Versammlungen aller Art, unabhängig vom Thema, außer Kraft gesetzt wurde. Aufgrund der Allgemeinverfügung bestand für wesentliche Adern des Öffentlichen Nahverkehrs und Fernverkehrs in der Großstadt Karlsruhe ein Versammlungsverbot für 48 Stunden. Auch alle anderen Versammlungen in Karlsruhe außerhalb des in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gebiets waren somit vom Versammlungsverbot betroffen, da eine Teilnahme mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Vielzahl von Fällen nicht ohne einen Verstoß gegen das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochen Versammlungsverbot möglich war.

Zu diesem Zeitpunkt fand gerade die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und die damit verbundene Zunahme von Atommülltransporten und auch die illegale Einlagerung von mittelaktivem radioaktivem Müll im vom Wassereinbruch bedrohten Salzbergwerk in Asse, der aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum in Karlsruhe stammen soll, sowie Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter des Zentrums in Zusammenhang mit Atommülleinlagerung statt. (Der Strafprozess wegen der Korruptionsvorwürfe findet zur Zeit vor dem LG Karlsruhe statt). Darüber hinaus existiert weltweit noch kein sicheres Endlager und gerade der hochradioaktive Müll ist im dazu nicht geeigneten Zwischenlager in Lubmin noch wesentlich unsicherer untergebracht, als in der ehemaligen WAK Karlsruhe.

Aufgrund der Allgemeinverfügung war es nicht möglich, mit Versammlungen entlang der Strecke die betroffenen BürgerInnen zu informieren, noch eine Versammlung zur Durchführung einer öffentlichen Messung der Radioaktiven Belastung während der Durchfahrt des Castors durchzuführen. Bei früheren Transporten wurde von Umweltorganisation bereits erhöhte Radioaktivität an den Castor-Behältern gemessen, die nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die begleitenden Polizeieinsatzkräfte gefährden.

Gegen den Transport hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen, große Umweltverbände, wie der BUND Baden-Württemberg, die Greenpeace Gruppe Karlsruhe, verschiedene Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen und der Partei die Linke u. A.mit einer „Nachttanzblockade“ protestiert und zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen.

Ein vom Versammlungsverbot betroffener Karlsruher Atomkraftgegner erhob Widerspruch gegen das Versammlungsverbot und beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) erfolglos vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das VG Karlsruhe wies die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots ab. Die dagegen eingelegte Berufung hatte Erfolg.

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) gab in seinem Urteil vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - der Klage statt und stellte fest, dass das von der Stadt Karlsruhe verfügte allgemeine Verbot von Versammlungen entlang der Strecke für einen Castortransport rechtswidrig war.

Der Kläger habe auch nach Ablauf des Versammlungsverbots ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Denn er habe dargelegt, auch bei künftigen Atommülltransporten durch Karlsruhe Versammlungen an der Transportstrecke veranstalten zu wollen, und es sei zu erwarten, dass die Beklagte zur Sicherung solcher Transporte vergleichbare Versammlungsverbote erlasse. Da das Verbot auch für friedliche Versammlungen galt, hätte es nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen. Ein solcher Notstand sei jedoch - auch im Nachhinein - nicht feststellbar gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit festgestellt, dass diese zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählt. Dem stände nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. (BVerfGE 69, 315 -“ v. 14. Mai 1985-Brokdorf). Der Schutz sei nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasse vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden. (BVerfGE v. 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden (1 BvR 388/05)

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit sind uns nicht nur aus Deutschland, sondern aus vielen Ländern bekannt. Die Verteidigung der Versammlungsfreiheit und die entschiedene Zurückweisung aller Einschränkungen werden uns insofern auch zukünftig immer beschäftigen. Rechtsfragen und insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit sind somit auch immer Machtfragen. Alle elementaren Menschenrechte wurden uns nicht geschenkt, sondern wurden hart für uns erkämpft. An uns ist es, sie täglich zu verteidigen und weiter auszubauen. Versammlungsfreiheit lässt sich vielleicht einschränken, aber letztlich niemals verbieten -“ nirgendwo auf der Welt.
Versammlungen für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit werden auch zukünftig stattfinden müssen.

Trotz Fukushima werden weiter Atomkraftwerke geplant und gebaut. In Indien und Brasilien sollen neue AKWs sogar mit Deutschen Hermes-(Exportausfall)-Bürgschaften gegen den Widerstand der Bevölkerung gebaut werden.
Weder in der Bundesrepublik noch weltweit gibt es eine Lösung, was mit dem hochradioaktiven Atommüll geschehen soll. Weltweit gibt es noch kein einziges sicheres Endlager für hochradio­aktiven Müll. Trotzdem wurde die gefährliche Fracht völlig überflüssiger Weise von einem Zwi­schenlager ins nächste verbracht -“ quer durch Deutschland und mitten durch Wohngebiete, mit all den damit verbundenen Risiken und Gefahren für die Bevölkerung.
Im Sommer 2011 waren 2 Atomkraftwerke in der USA von Überflutung bedroht und die Atomforschungsanlage Los Alamos, in der große Mengen Plutonium gelagert sind, von Feuer umgeben, so dass schon mehr als 10000 Menschen evakuiert werden mussten.

Im April 2013 kam es beim Brand eines mit Atommüll beladenen Frachters im Hamburger Hafen beinahe zu einer nuklearen Katastrophe, zu einem Zeitpunkt wo in der Nähe des Brandes fast 100000 Menschen beim Kirchentag versammelt waren.

Im Rahmen der „Mediation“ für die Erweiterung des Instituts für Transurane (ITU) auf dem Gelände des KIT Nord der Karlsruher Universität wurde bekannt, dass dort an der 4. Generation von Atomkraftwerken geforscht wird, und regelmäßig, dort produzierte kleine Plutoniumhaltige Brennstäbe, durch Karlsruher Wohngebiete in die militärische Wiederaufarbeitungsanlage nach Marcoule gebracht werden und wieder zurück. Das ITU hat eine Genehmigung für die Verarbeitung von 80 kg reinem waffenfähigen Plutonium. Nach dieser Genehmigung können somit jährlich sogar wesentliche höhere Mengen an Plutonium im ITU verarbeitet werden.

Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Unfalls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten!

  • Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit!
  • Kein Atommülltourismus - Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!

Quelle: Pressemitteilung 27.12.2013

Für Rückfragen zum Urteil wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Wolfram Treiber, Tel.: 0721 35455910, Fax: 0721 35455775

Rede bei der 203. Montagsdemo gegen S21

Heute hatte ich die Gelegenheit, bei der 203. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 eine kurze Rede zu halten. Diese sei hier dokumentiert:

Liebe S21 GegnerInnen,
liebe FreundInnen der Versammlungsfreiheit,
heute haben erneut tausende Menschen gegen Stuttgart 21 demonstriert und damit klargemacht, dass sie sich nicht ihrer Grundrechte berauben lassen.

Ich vertrete das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Wir halten es für unerträglich, dass ganz offensichtlich gerade an den Wochenenden, an denen S21 GegnerInnen ihr Anliegen einer breiten Masse bekannt machen könnten, dies gerichtlich untersagt wurde.

Ich sage: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht wertgeschätzt.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung "ernannt" und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und die darf ja nicht "bedroht" werden. Es gibt im Gegensatz zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch kein Grundrecht auf störungsfreien Verkehr oder Einkauf!

Letztlich ließe sich mit dieser Begründung eigentlich jede Demonstration verbieten.

Könnte es sein, daß dieses Urteil des VGH politisch motiviert ist? Es mutet doch zumindest seltsam an, daß derselbe Gerichtshof vor drei Jahren ganz anders geurteilt hat. Da hieß es in seiner Entscheidung am 29. Oktober 2010: "Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen -ºStuttgart 21-¹, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden" überwiege das öffentliche Interesse, am Arnulf-Klett-Platz Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Außerdem hat dieser VGH regelmäßig Neonaziaufmärsche genehmigt, für die ganze Innenstädte komplett abgeriegelt und Tausende Polizisten eingesetzt werden wie kürzlich Göppingen. Alles, um die Versammlungsfreiheit von ein paar Dutzend Neonazis zu schützen. Wir halten das für einen wirklich besorgniserregenden Umgang mit Grundrechten.

Die Befangenheit des VGH macht nicht einmal vor den Grundrechenarten halt, ich zitiere wieder dessen Urteil: "Die von der Antragsgegnerin errechnete Zahl von insgesamt ca. 8300 Verkehrsteilnehmern überwiegt bei Weitem die Anzahl der Teilnehmer der Montagsdemonstration, die sich im Jahresverlauf 2013 auf durchschnittlich 1500 Personen und im Durchschnitt der letzten beiden Monate auf ca. 1200 Personen belaufen hat. Selbst bei Zugrundelegung der von der Veranstalterin angegebenen Zahlen von 2000 bis 3000 Teilnehmern änderte sich an diesem Zahlenverhältnis nichts wesentliches."

Im ersten Fall sind es pro Demonstrant ca. 7 Verkehrsteilnehmer, die behindert werden, im zweiten Fall sind es nur noch ca. 3 Verkehrsteilnehmer.

Wenn eine Halbierung des Zahlenverhältnisses "nichts wesentliches ändert", und man davon ausgehen kann, dass die Mitglieder des ersten Senats des VGH rechnen können, dann gibt es für diese Willkür nur eine Erklärung: Der VGH als dienstbarer Erfüllungsgehilfe der S21-Betreiber.

Ein Indiz dafür, dass der VGH genau weiß, wie er hier das Recht verbiegt, ist, dass er auf der anderen Seite nämlich kein Zahlenverhältnis festlegt, ab welchem man den Verkehr dann behindern darf. Die Absurdität der VGH Argumentation wäre zu offensichtlich.

Warnen wollen wir vor einer Orientierung auf die Wahlen, wie dies einige trotz der Erfahrungen der letzten Jahre wieder erwägen. Die 2008 geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes wurde letztlich auf Grund breiten Protestes auf Eis gelegt. Unter der Grün-Roten Regierung hat sich jedoch nicht alles zum positiven geändert. Das VGH Urteil wirft ein Licht darauf, wie das angekündigte “bürgerfreundliche- Versammlungsgesetz aussehen wird, wenn sich dagegen kein Protest regt. Wir sagen deshalb: Jede demokratische Bewegung muss sich auch die Verteidigung und Erweiterung der politischen Grundrechte zur Aufgabe machen.

Natürlich muss diesem Schandurteil auch juristisch entgegen getreten werden. Entscheidend ist aber, dass die Versammlungsfreiheit immer wieder auf der Straße verteidigt wird.

Wir fordern OB Kuhn auf, seinen Ordnungsbürgermeister anzuweisen, seine Verfügung gegen die Montagsdemos zurück zu nehmen und auf die Umsetzung des VGH-Urteils zu verzichten!

Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen, die in Zusammenhang mit dem Urteil des VGH eingeleitet wurden!

Angesichts der zu befürchtenden weitgehenden Auswirkungen des VGH-Urteils appellieren wir an alle demokratischen Kräfte auch zukünftig im Rahmen der Montagsdemo gegen S21 für die Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Siehe auch: "Recht aufs Demonstrieren erkämpfen", im Gespräch mit der Tageszeitung junge Welt
"Kritik an Verlegung der Montags-Demos", Beitrag von Christian Schwarz in den Stuttgarter Nachrichten zu unserer Pressemitteilung "Anschlag auf Versammlungsfreiheit!"

Beamte schröpfen! Beamtenrecht beibehalten! Und richtig: CDU und GRÜNE haben sich gefunden.

Weil die paar Vergünstigungen immer noch zu viel kosten, muss gespart werden. Wer liegt da näher als das treue Beamtenvölkchen. Sie bekommen in Hessen im übernächsten Jahr gar nichts. Und dann bis auf weiteres ein Prozent.Was selbst in den tollen Inflationszeiten zu wenig sein wird, um auch nur den jetzigen Stand zu erreichen. Und warum gerade die Beamten schröpfen? Na klar - die dürfen ja nicht streiken.

Es geht hier gar nicht darum, ob die Beamten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zuviel oder zu wenig bekommen. Es geht um die Schamlosigkeit, das Beamtenrecht beizubehalten, die Beamten selber aber unter dem Vorbehalt dieses Rechts zu schröpfen.

Seit Jahren gibt es berechtigte Bestrebungen, das Beamtenrecht als Ganzes abzuschaffen. Und ein einheitliches Dienstrecht zu schaffen für alle, die dem Staate dienen. Angestellte, Arbeiter - wen auch immer.

Die Beamten in Deutschland und Österreich sind in Europa die einzigen, denen das Kampfmittel verwehrt wird, das die der Dienstbarkeit von Staaten unterworfenen haben: Streiken. Ja, im Fall eines Streiks der anderen müssen die Beamten sogar herhalten und die Dienste verrichten, die andere verweigern. Also Streikbrecher sein! Sich ausgliedern aus der Front aller Übrigen, die für ihre berechtigten Anliegen sich einsetzen.

Deshalb - wenn es zu wirklichen Reformen kommen soll: Weg mit dem Beamtenrecht. Her mit einem einheitlichen Recht aller öffentlich Angestellten.

Ich bin selbst pensionierter Beamter. Die längste Zeit meiner Staatsknechtschaft litt ich darunter, andere zum Streiken aufzurufen, selbst aber beiseite zu stehen. Als einzelner einen Streik zu begehen ist offenbar sinnlos. Wäre nicht jetzt die Gelegenheit, endlich aufzuhören mit der Einteilung aller Werktätigen in verschiedene Sortierungen?

Kein Streikverbot per Gesetz!

Der Koalitionsvertrag hat das leidige Thema “Tarifeinheit- erneut ins Gespräch gebracht, glücklicherweise auch die Proteste dagegen! Siehe neu im LabourNet Dossier Gemeinsame Interessen: Koalition will "Tarifeinheit" : “Schwarz-rotes Streikverbot- -“ Artikel von Detlef Hensche in "Blätter" 1/2014. (via LabourNet)

"Kritik von den kleinen". Spartengewerkschaften appellieren an CDU/CSU und SPD, Finger vom Streikrecht zu lassen. DGB-Spitze hat hingegen zum Gesetz für "Tarifeinheit" ermuntert. Artikel von Daniel Beruzi in der Tageszeitung junge Welt.

Und in dem Zusammenhang auch nochmal der Hinweis auf den "Wiesbadener Appell Für ein umfassendes Streikrecht", den man hier nach wie vor unterzeichnen kann.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (...) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (...) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist -“ siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info

Aber die Terroristen!

Generalbundesanwalt Harald Range auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde: "Für den Lauschangriff auf Angela Merkel sieht der Generalbundesanwalt keinerlei Belege. Auch das massenhafte illegale Abschöpfen von Daten -“ wie Edward Snowden behauptet -“ habe es nicht gegeben." ("NSA-Spähaffäre? Gibt es nicht, sagt der Bundesanwalt", in der "Welt" vom 11.12.13).
Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann?
Wie auch immer:
"Ein in deutschen Medien veröffentlichtes angebliches NSA-Dokument genüge Range jedenfalls nicht, um damit einen Anfangsverdacht zu begründen." Komisch, wenn der Staat gegen Demonstranten vorgeht, reicht normalerweise der geringste Anlass.
Zum Beispiel Regenschirme.
Und weil wir es hier mit einem Springer Blatt zu tun haben sind, geht es nahtlos zu "ABER DIE TERRORISTEN!!!" über. Ganz großes Hallentennis! (fefe, 11.12.13)

Auf der anderen Seite findet eine Auf­klä­rung über den NSU und ins­be­son­de­re des­sen Ver­stri­ckung mit deut­schen Ge­heim­diens­ten und Be­hör­den von of­fi­zi­el­ler Seite nur schlep­pend statt. In den par­la­men­ta­ri­schen Un­ter­su­chungs­aus­schüs­sen wird ge­lo­gen und be­schö­nigt, es wur­den Akten ver­nich­tet, zu­rück­ge­hal­ten und ma­ni­pu­liert und struk­tu­rel­le Pro­ble­me als in­di­vi­du­el­les Ver­sa­gen von Ein­zel­per­so­nen dar­ge­stellt. Gar nicht komisch.
Liegt das wirklich nur an den "fehlenden Befugnissen"? (Range, ebenda)

Das Geschrei mit "den Terroristen" dient immer offensichtlicher nicht nur zur Ablenkung von ihren Taten sondern zur Legalisierung der Stärkung der Dienste und deren Zusammenarbeit mit Polizeien und anderen staatlichen Institutionen. Immerhin die Aufhebung einer "Konsequenz" aus dem Faschismus. An deren Aufhebung mit der Gründung neuer Geheimdienste und der Rekrutierung alter FaschistInnen für Geheimdienste, Bundeswehr, Bürokratie usw. unmittelbar nach dessen Ende begonnen wurde.

Koalitionsvertrag: Wo bleibt Europa? Und wo die Flüchtlinge?

Europa macht die Grenzen dicht: Eurosur startet
Screenshot: Broschüre der EU Kommission
Dass SPD und Union bei Europa weitgehend einig sind, konnte man schon bei jeder Bundestagssitzung beobachten. Dazu hätte es keinen Vertrag gebraucht. Wie bisher gilt: Europa unterwerfen. Deutschland muss die absolute Vorhand behalten.

Soviel zu den großen Versprechungen, die die SPD-Spitze jetzt in zahllosen Veranstaltungen verkündet. Nur - was bedeutet das konkret?

Nachdem seit Montag EUROSUR in Kraft tritt, heißt das: Strikteste Abtrennung der Festung Europa vom Rest der Welt. Es ergibt sich ein System, das "Grenzüberschreitungen" für das schlimmste Vergehen ansieht.

Offenbar soll sich ein Netz entfalten, in welchem mit sämtlichen Medien Aufmerksamkeit erzeugt wird für Unregelmäßigkeiten aller Art. Zweck des Ganzen: Keineswegs in erster Linie Rettung Schiffbrüchiger. Vielmehr: Zurückweisung aller Aufsässigen. Zurück nach Möglichkeit in die Heimat, der sie zu entrinnen hofften. Dass mit dieser Maßnahme natürlich weiterhin Leute ertrinken, darf nicht verwundern. Denn - um den Argusaugen der Aufseher zu entgehen - müssen sich die brüchigen Schiffe mit Flüchtlingen immer weiter von den gewohnten Wegen bewegen. Und es wird weiterhin vor Lampedusa oder Malta das Unglück sich steigern.

Es war nicht völlig klar, ob unsere Bundesrepublik direkt oder eher indirekt am neuen Überwachungssystem beteiligt ist. Dass sie auf jeden Fall davon profitiert, ist selbstverständlich. Und wie bei uns die Aufnahmewilligkeit sich gestaltet, dazu nur ein kleines Beispiel: Vor mehreren Monaten hatte unser Vaterland sich genötigt gesehen, fünftausend Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen zu wollen. Nach den letzten Nachrichten beträgt die Summe der wirklich Aufgenommenen gerade 1300. Das sagt wohl alles.

Wie Benjamin - selbst ein Geflohener - sinngemäß meinte: "Dass alles so weitergeht, ist die wahre Katastrophe". Sollten die SPD-Mitglieder, angesichts dieser Perspektive, nicht doch dieser Möglichkeit absagen? Und angesichts der jetzt schon drohenden Folgen nicht doch ein kräftiges "NEIN" zu allen verführerischen Angeboten riskieren?

Großbritanniens schmutziger Krieg in Nordirland

Die unbewältigte Vergangenheit des Nordirlandkonflikts macht derzeit auch bei uns Schlagzeilen. Der Dokumentarfilm "Großbritanniens geheime Terror-Truppe", den BBC Panorama am vergangenen Donnerstag ausstrahlte, lies drei ehemalige Mitglieder der britischen Military Reaction Force (MRF, Militärische Rückschlagseinheit) zu Wort kommen. Die MRF ermordete Anfang der 70er Jahre in Belfast unbewaffnete Zivilisten, um die "IRA zur Strecke zu bringen". Sie bestätigten damit öffentlich einen kleinen Teil dessen, was viele lokale Kampagnengruppen und Menschenrechtsorganisationen in jahrzehntelanger Recherchearbeit ans Tageslicht gebracht haben.

Auslöser für den gestrigen Film war der Bericht „COUNTER-GANGS: A history of undercover military units in Northern Ireland 1971-1976 (Kontras: eine Geschichte verdeckt operierender Militäreinheiten in Nordirland)“ von Margaret Urwin, den Spinwatch gemeinsam mit Justice for the Forgotten und dem Pat Finucane Centre im Januar 2013 veröffentlichte. Speziell das im nordirischen Derry beheimatete Pat Finucane Centre recherchiert seit Jahrzehnten über staatlichen Terror, dessen ungeheurere Dimensionen in immer größerem Umfang aufgedeckt werden.

Tödliche Verbündete

Denn es war bei weitem nicht nur die 1973 aufgelöste MRF, die einen schmutzigen Krieg in Nordirland führte. Reorganisiert und umbenannt, agierte die MRF als „Force Research Unit (FRU)“ weiter. Ihr Name taucht häufig auf, wenn es um die Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit pro-britischen Todesschwadronen ging. Es gab ein Netz aus Sondereinheiten der nordirischen Polizei, des britischen Militärs und ihrer „Lethal Allies“. „Lethal Allies (Tödliche Verbündete)“, so lautet auch der Titel des Buchs, das die ehemalige Journalistin und derzeitige Recherche-Mitarbeiterin des Menschenrechtszentrums Pat Fincane Centre, Anne Cadwallader, erst kürzlich im September 2013 veröffentlichte. Seitdem schlägt es hohe Wellen. Im Buch belegt Cadwallader, dass die Zusammenarbeit britischer Stellen mit den pro-britischen Paramilitärs, der Ulster Volunteer Force (UVF) und der Ulster Defence Association (UDA), deren „Spezialität“ die Ermordung katholischer Zivilisten war, bis in höchste britische Regierungskreise reichte. Diese Zusammenarbeit hatte viele Gesichter, die direkte Anstiftung zum Mord, die Bewaffnung von UDA und UVF, der Abzug von Polizeisperren vor einem Attentat, die Nichtverfolgung von Straftaten und die bewusste Lüge. Auf unserer Webseite berichten wir seit 2002 immer wieder über diese recht harmlos als „Collusion (Zusammenarbeit)“ bezeichnete Strategie des Einsatzes von Todesschwadronen (siehe hierzu den Themenschwerpunkt Collusion).

Familien der Opfer dieses Terrors haben sich in Kampagnengruppen wie Justice for the Forgotten, die Angehörigen der Ermordeten des Ballymurphy Massakers, des McGurk-™s Bar Massakers und die Familien von Bloody Sunday und viele mehr zusammengeschlossen. Mit Hilfe von Menschenrechts- und Selbsthilfeorganisationen haben sie Beweise zusammengetragen. Da die Morde von der Polizei während des Konflikts ignoriert, oder kurzerhand die Opfer zu Tätern erklärt wurden, mussten Angehörige nicht nur die Aufklärung selbst in die Hand nehmen, die Behörden versuchen immer wieder, ihre Arbeit zu behindern.

Ein Beispiel ist das Bombenattentat der UVF auf McGurk-˜s Bar am 4. Dezember 1971. Fünfzehn Menschen, die sich am frühen Samstagabend in der Belfaster Bar aufhielten, wurden getötet. Die Bar war nur noch ein Trümmerhaufen und brannte vollständig ab. Gegen besseres Wissen aus vorliegenden Gutachten erklärte die Polizei das Attentat zum „IRA Eigentor“ und damit die Barbesucher zu Bombenbauern und Terroristen.

Denn, so erläutert einer der Hinterbliebenen Robert McClanaghan, die Polizei „wollte nicht zugeben, dass das Attentat auf McGurk's Bar von (pro-britischen) Loyalisten verübt worden war, weil ... der Staat die IRA bekämpfte, und dabei Katholiken, irische Nationalisten und irische Republikaner verhaftete und internierte. In dieser Lage zuzugeben, dass die UVF gerade 15 Männer, Frauen und Kinder ermordet hatte, hätte ein Umdenken nötig gemacht. Es hätte den Staat gezwungen, Protestanten zu verhaften, die Terroristen der UVF und der UDA, und sie ins Gefängnis zu stecken.“

Das Zitat stammt aus dem Dokumentarfilm „Loss of Innocence -“ das Massaker in der McGurk-™s Bar“, den Familienangehörigen im Rahmen ihrer Kampagne produziert haben. Er wurde im Internet in englischer Sprache auf YouTube veröffentlicht. Voraussichtlich Anfang Dezember 2013 steht der Film auch mit deutschen Untertiteln zur Verfügung.

Politische Verhandlungen zur Aufarbeitung des Konflikts

Der Fokus auf den schmutzigen Krieg Großbritanniens in Nordirland kommt für die britische Regierung zu einer denkbar ungünstigen Zeit. Denn in einer neuen politischen Verhandlungsrunde unter der Moderation des amerikanischen Politikers Richard Haas wird gerade über ungelöste Themen des Karfreitagsabkommens - des Friedensabkommens von 1998 -“ diskutiert. Es geht darum, Lösungen für den Umgang mit Oraniermärschen, mit Flaggen und Symbolen und eben auch mit der Aufarbeitung der Vergangenheit zu finden. Der nordirische Generalstaatsanwalt John Larkin forderte vor ein paar Tagen eine Amnestie für alle konfliktbezogenen Straftaten vor 1998. Im Lichte der derzeitigen Enthüllungen ist dies ein durchsichtiges Manöver, das den Mantel des Schweigens über die Aktivitäten des britischen Staates ausbreiten soll.

Die Collusion-Aufklärung hat auch Konsequenzen für die Erklärung des Nordirlandkonflikts. Die Darstellung, Katholiken und Protestanten hätten sich gegenseitig im Nordirlandkonflikt die Köpfe eingeschlagen, wogegen die britische Regierung in den Konflikt hineingezogen wurde, um Terror zu verhindern, wird durch Berichte über die terroristischen Methoden des Staates, die Bewaffnung pro-britischer, protestantischer Todesschwadronen und der Nichtverfolgung terroristischer Verbrechen von britischer Polizei, Armee oder loyalistischen Gangs als Propagandalüge des Krieges entlarvt, mit dem Großbritannien die irischen Viertel Nordirlands niederhalten wollte.

Auch wenn sich die derzeitige Diskussion hauptsächlich um Fälle aus den 70er Jahren dreht, heisst das nicht, dass der schmutzige Krieg nur ein Instrument der Anfangsjahre des Konflikts waren. Das Gegenteil ist der Fall, wie prominente Fälle der 80er und der 90er Jahre zeigen. Als Beispiel sei hier der Mord am Rechtsanwalt Pat Finucane erwähnt. Der Rechtsanwalt wurde im Februar 1989 an einem Sonntagmorgen beim Frühstück in seiner Nordbelfaster Wohnung vor den Augen seiner Familie ermordet. Inzwischen weiss man, dass alle am Mordkomplott beteiligten Loyalisten britische Agenten, bzw. V-Leute waren. Als die britische Regierung sich nicht länger gegen eine öffentliche Untersuchung des Mordes wehren konnte, änderte sie die gesetzliche Grundlage für öffentliche Untersuchungen. Die „Lex Finucane“ gibt der britischen Regierung seither das Recht, Dokumente und Informationen zurückzuhalten.

Erstveröffentlichung auf info-nordirland.de und auf Facebook zu finden. Der Beitrag steht außerdem zum Download als PDF zur Verfügung: >>download hier <<