Infobrief der Mumia Abu-Jamal Hörbuchgruppe
Freiheit für Mumia Abu-Jamal !
Abschaffung der Todesstrafe weltweit !
Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal
»In der ganzen Naturgeschichte kenne ich kein ekelhafteres Lebewesen als die Sozialdemokratische Partei.« Gustav Landauer
Am 11. Juni erhielt Mag Wompel, Redakteurin bei LabourNet ein 12seitiges Fax eines Anwalts, der behauptet, von Ixion pp beauftragt zu sein, mit einem „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen beleidigender und verleumderischer anonymer Äußerungen“. Anlaß war der anonyme Bericht eines Beschäftigten vom 11.05.2006.
Diese Unterlassungsforderung wurde von LabourNet zurückgewiesen, inzwischen gibt es jedoch eine neue Strafanzeige.
Aufgrund einer neuerlichen Strafanzeige des Anwalts von Ixion ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin. LabourNet bittet aktuelle und ehemalige Beschäftigte von IXION um Kontaktaufnahme zur Redaktion, wenn sie helfen können, die kritisierten Arbeitsbedingungen zu belegen!

In Florida wurde innerhalb kurzer Zeit das Lethal Injection Protocol zum zweiten Male überarbeitet.
Nach der sog. "botched execution" von Angel Diaz am 13. Dezember 2006 - welche mit 34 Minuten doppelt so lange dauerte wie "normale" Hinrichtungen per Lethal Injection - hatte der damalige Gouverneur Jeb Bush ein Moratorium ausgerufen und eine Kommission ins Leben gerufen, welche das Lethal Injection Protocol überarbeiten sollte. Diese Kommission hatte am 1. März ihre Verbesserungsvorschläge unterbreitet und am 9. Mai wurde das neue Lethal Injection Protocol veröffentlicht. Mehr dazu finden Sie auch hier.
Nun haben im Verfahren Lightbourne et al. vs. McCollum mehrere Todestraktinsassen nach der Hinrichtung von Angel Diaz die Praxis der Lethal Injection generell in Frage gestellt. Grundlage hierfür ist der 8. Zusatz (8th amendment) zur US-Verfassung, welche grausame und ungewöhnliche Strafen verbietet. Und trotz der Tatsache, dass dieses Verfahren noch offen ist (es wird erst am 11. Oktober vor dem Florida Supreme Court darüber verhandelt), hatte Gouverneur den 15. November als Hinrichtungstermin von Mark Schwab festgesetzt, welcher wegen der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines 11 jährigen Jungen zum Tode verurteilt worden war.
Am 22. Juli aber hatte Richter Carven Angel alle Vorbereitungen für Hinrichtungen in Florida gestoppt. Richter Angel stellte sowohl die Erfahrung als auch die Kompetenz des Henkers in Frage, der die tödlichen Injektionen durchführen soll. Nach den neuen Richtlinien des Florida Department of Corrections ist der Henker “eine Person im Alter von 18 Jahren oder älter die vom Gefängnisdirektor ausgewählt wurde den Fluss der tödlichen Chemikalien in den Gefangenen einzuleiten.- Der Henker, dessen Identität geheimgehalten wird, bekommt pro Hinrichtung 150 Dollar. Richter Angel:-Ich glaube nicht, dass ein Henker im Alter von 18 Jahren, unter dem Druck, den Vollstreckungsbefehl des Direktors und damit eine Hinrichtung auszuführen, unter dem Druck und den Augen der Weltöffentlichkeit, der Presse und der Welt ihm gegenüber die Erfahrung und die Kompetenz aufbringt eine Hinrichtung zu stoppen wenn sie gestoppt werden muss. Ich glaube das einfach nicht.- Mehr dazu hier.
Der Staat hatte nun schnell reagiert und ein überarbeitetes Lethal Injection Protocol veröffentlicht. Hatten die erste Version hauptsächlich Änderungen hinsichtlich des Trainings, der Kommunikation und der Zuständigkeiten beinhaltet, liegt der Schwerpunkt der neuerlichen Änderungen darin, dass staatlich ausgebildetes medizinisches Personal - Ärzte, Pflegepersonal - Teil des Hinrichtungsteams sein müssen. Dies aber wirft neue Schwierigkeiten auf, da die American Medical Association medizinischem Personal grundsätzlich die Teilnahme an Hinrichtungen verbietet. So dürfen Ärzte beispielsweise bei Hinrichtungen nicht den Zeitpunkt des Todes feststellen - eine Aufgabe, die nur Ärzte ausüben dürfen. Nimmt medizinisches Personal an Hinrichtungen teil, so werden die betreffenden Personen aus der American Medical Association ausgeschlossen und verlieren ihre Berufslizenz. Aus diesem Grund wollte der US-Bundesstaat North Carolina der AMA diese Strafandrohungen per Gesetz untersagen, da man kein medizinisches Personal für das Hinrichtungsteam finden konnte, scheiterte aber damit vor Gericht.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Kommission empfohlen hatte, Zusammensetzung und Dosierung der Chemikalien zu überprüfen und neuere Substanzen einzusetzen. So hatte die Kommission insbesondere den Gebrauch von Pancuroniumbromid in Frage gestellt, einem Muskelrelaxans, welches die bewusste Muskulatur lähmt und so die Atmung stoppt - und den Gefangen daran hindert Schmerzen zu äußern. Jedoch hatte James McDonough, der Vorsitzende des Florida Department of Corrections, eine Änderung abgelehnt.
Laut James McDonough ist das neue Lethal Injection Protocol mit moralischen und wissenschaftlichen Standards und der Menschenwürde vereinbar.
Csaszkóczy hatte vor zwei Jahren eine Stelle als Lehrer an einer Heppenheimer Realschule erhalten. Wenige Minuten vor der ersten Lehrerkonferenz wurde der Rektor nach einer Intervention des Innenministeriums angewiesen, Michael Csaszkóczys Vertrag auf keinen Fall zu unterzeichnen. In der späteren schriftlichen Begründung stützte sich das Schulamt ausschließlich auf die Argumentation des baden-württembergischen Kultusministeriums, das Csaszkóczy bereits seit dem Jahr 2003 wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg die Ausübung seines Berufes verwehrt.
Im März dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz diese Maßnahme für Unrecht erklärt. Die Internationale Liga für Menschenrechte bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie". Bereits 1995 war die BRD für ihre Berufsverbotspraxis vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.
Dennoch hat weder Hessen noch Baden-Württemberg aus dem VGH-Urteil von Mannheim bislang die überfällige Konsequenz gezogen, Michael Csaszkóczy endlich einzustellen. Die GEW Hessen und das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote rufen ab 9 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude gegen Berufsverbote und für die Rehabilitierung aller Betroffenen aus den 1970er und 1980er
Jahren auf. Wie auch bei den letzten Prozessen in dieser Angelegenheit wird eine Delegation von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen (Internationale Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie und Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein) den Prozess beobachten.
Im Anschluss an die Verhandlung stehen Michael Csaszkóczy, sein Anwalt Martin Heiming, die stellvertetende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig sowie Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie für Nachfragen zur Verfügung.
Carmen Ludwig für die GEW Hessen
Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee