Im Rahmen der Aktionen um den internationalen Tag der politischen Gefangenen (www.18maerz.de) organisiert die Marxistische Aktion Tübingen gemeinsam mit der Roten Hilfe, der VVN-BdA und dem Free Mumia Bündnis Berlin eine Veranstaltung zu Mumia Abu-Jamal. Mumia gehört neben den Cuban Five zu den bekanntesten politischen Gefangenen in den USA und sitzt trotz weltweiter Proteste und Solidaritätsaktionen nach wie vor in der Todeszelle. Der linke Journalist und Aktivist wurde wegen eines 1982 angeblich von ihm begangenen Mordes an einem Polizisten angeklagt und zum Tode verurteilt. Seit 1995 sitzt er in einem Hochsicherheitsgefängnis in Waynesburg, Pennsylvania. Mumia ist weiter als Journalist tätig und schreibt regelmäßig beispielsweise für die Junge Welt.
ab 19:00 wird es vegane VoKü und Getränke geben. Gleichzeitig wird eine Referentin aus Heidelberg über die Arbeit der Roten Hilfe informieren (und warum es wichtig ist, dass wir alle sie unterstützen und mit aufbauen!).
ab 20:00 wird Michael Bernhardt vom Free Mumia Bündnis zu den Hintergründen des Falls und der aktuellen Situation Mumias referieren. Außerdem soll es um politische Gefangene in den USA, Rassismus und Klassenjustiz, den gefängnisindustriellen Komplex und die Todesstrafe gehen.
Danach bleibt wie immer die Hausbar offen und es wird noch Gelegenheit geben, den ReferentInnen Fragen zu stellen und sich an Infotischen mit Material einzudecken.
Kampf der rassistischen Klassenjustiz! Solidarität ist eine Waffe!
Der Streik - kein Relikt vergangener Zeiten sondern unverzichtbares Grundrecht
Gemälde von Robert Koehler, 1886
In den meisten europäischen Ländern sind politische Streiks erlaubt. Außer in Deutschland, hier sind sie illegal. Dagegen hatte der Europarat das wiederholt als Verstoß gegen die europäische Sozialcharta gerügt. Dazu hat der IG Bau Sekretär Veit Wilhelmy, der auch schon eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht hatte, ein kritisches Buch mit zahlreichen Dokumenten veröffentlicht. Das Buch "Der politische Streik: Materialien zu einem Tabu" macht deutlich, daß die Forderung nach einem vollständigen, alleseitigen und gesetzlichen Streikrecht hochaktuell ist. Gerade auch in Zusammenhang mit den aktuellen politischen Auseinandersetzungen stellt sich die Frage, wie sonst die Gewerkschaften einen wirkungsvollen Beitrag zu diesen Kämpfen leisten sollen.
Leider ist diese Forderung noch immer nicht praktischer Bestandteil der Forderungen der Gewerkschaften. Im Gegenteil geht trotz Diskussionen auf Gewerkschaftstagen z.B. der IG Metall um die Forderung nach einem entsprechenden Streikrecht der DGB mit der gemeinsamen "Initiative" mit dem BDA zu einem "Tarifeinheitsgesetz" eher in die gegenteilige Richtung. Dazu eine Pressemitteilung der Initiative „Hände weg vom Streikrecht“: "Am 12.3.2011 hat sich in Kassel die Initiative „Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ gegründet. Anlass sind die gemeinsamen Bestrebungen des DGB und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), das Streikrecht durch ein Gesetz einzugrenzen. Künftig soll nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft in einem Betrieb das Recht haben, Tarifverträge abzuschließen und dafür zu streiken.
Die TeilnehmerInnen des Treffens in Kassel setzten sich aus Mitgliedern verschiedener DGB- Gewerkschaften, dem Komitee für gewerkschaftliche Freiheit sowie derGDL und FAU zusammen und waren aus insgesamt 10 Städten angereist. Sie stellten klar, dass der DGB zusammen mit dem BDA eine Beschneidung des Streikrechts, des Arbeitskampfrechts und des Koalitionsrechts betreibt, die nicht zu akzeptieren ist. Die Initiative von DGB/BDA richte sich weniger gegen die unternehmerabhängige AUB oder so genannte Christliche Gewerkschaften, die bisher keinerlei Arbeitskämpfe geführt haben, sondern konkret gegen die Spartengewerkschaften GDL, Marburger Bund, UFO und Vereinigung Cockpit sowie andere, insbesondere kämpferische Gewerkschaften.
Innerhalb des DGB, wie zum Beispiel bei ver.di und der EVG, regt sich bereits erheblicher Widerstand gegen dieses Vorhaben. Auch zahlreiche ArbeitsrechtlerInnen sprachen sich frühzeitig gegen den Angriff auf das Koalitions- und Streikrecht aus. Bisher ist es dennoch nicht gelungen, den DGB von seinem verheerenden Kurs abzubringen. Um diesen Widerstand zu stärken, plant die Initiative im September 2011 eine bundesweite Tagung. Bereits im Vorfeld soll in verschiedenen Städten, so zum Beispiel bei der zentralen 1. Mai Kundgebung des DGB in Kassel in das Geschehen eingegriffen werden."
Seit 28 Jahren sitzt Mumia Abu-Jamal (geboren am 24. April 1954 in Philadelphia) unschuldig im Todestrakt eines Hochsicherheitsgefängnisses in Pennsylvania.
Am 9. Dezember 1981 starb der Polizeibeamte DanielFaulkner bei einem Schusswechsel nach einer Verkehrskontrolle. Minuten später wurde Mumia in der Nähe des Tatorts verhaftet und im anschließenden Prozess zum Tode verurteilt. Dies obwohl die Kugeln, die den Polizisten trafen, ein anderes Kaliber hatten; dies obwohl die Hauptbelastungszeugen ihre Aussagen wenig später widerriefen; dies obwohl ein bekannter Profikiller später die Tat gestand. Hintergrund des Urteils waren dann auch nicht die Indizien oder Beweise gegen Mumia, sondern sein politisches Engagement in Philadelphia. Bereits mit vierzehn Jahren hatte er sich der Black Panther Party angeschlossen und wurde ab 1969 -“ als Fünfzehnjähriger -“ durch das FBI Cointel-Programm überwacht. Den Staatsschutzbehörden und der lokalen Polizei galt Mumia als „Staatsfeind“, sein Engagement für die grün-anarchistische MOVE-Bewegung machte ihn zum Zielobjekt der Verfolgungsbehörden. Der Prozess sowie die verschiedenen Anschlussverfahren zeichnen das Bild einer Rassenjustiz, die sich von der der frühen Sechziger Jahre nicht unterscheidet. Mumia vor der Hinrichtung zu bewahren wurde zu einem der Hauptanliegen der internationalen Linken. Mumias Freilassung fordert sowohl Amnesty International als auch der internationale PEN-Club.
Die Bibliothek des Widerstands dokumentiert den Kampf für Mumias Freiheit mit Band 14, der auch verschiedene Filme zu Mumia Abu-Jamal enthält.
Erneut haben bis zu 100.000 Menschen beim Wisconsin State Capitol am Samstag gegen das Antigewerkschaftsgesetz AB11 protestiert. Das Gesetz, das die gewerkschaftlichen Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erheblich beschneidet, wird als eine der größten Herausforderungen seit Jahrzehnten an die U.S. amerikanische organisierte ArbeiterInnenbewegung gesehen.
Ein Polizeisprecher schätzte die Menge auf 85.000 bis 100.000 Menschen, womit die Proteste in Madison diejenigen gegen den Vietnamkrieg übertrafen.
Die Proteste folgten am Tag nachdem der republikanische Gouverneur Scott Walker das Gesetz unterzeichnete und führten damit die Proteste der drei vorangegangenen Wochen weiter. Die Beschäftigten sollen künftig zwischen 17% bis 18% aus ihren Gehaltsscheck zur Krankenversicherung und Renten beitragen, was offener Lohnraub ist. Doch nicht genug: Die Löhne sollen für die nächsten drei Jahre eingefroren werden. Zukünftig sollen die Löhne zudem nicht den Anstieg des Verbraucherpreisindexes übersteigen, zudem soll es "Volksabstimmungen" zu den Lohnforderungen geben, mit denen diese "genehmigt" werden sollen. Da fällt dann kaum noch ins Gewicht, dass die Gewerkschaftsbeiträge zukünftig erst nach Abzug der Steuern bezahlt werden sollen.
Die Republikaner begründen AB11 damit, dass es "keine Alternative" dazu gäbe, um die Kontrolle über defizitäre Haushalte zurückzugewinnen. Dabei diffamieren sie seit Jahren die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die "viel zu hoch bezahlt" seien und ein "besseres Leben" als die in der Privatindustrie Beschäftigten führen würden. Die Demokraten, deren Position von den Gewerkschaftsführungen unterstützt werden, greifen die Republikaner wegen deren gewerkschaftsfeindlichen Vorschläge an. In einer Reihe von anderen US-Bundesstaaten mit republikanischen Gouverneuren, darunter Indiana, Ohio, Iowa, Michigan und Florida wurden ähnliche Gesetze eingeführt bzw. sind diese geplant. Da die Gewerkschaften die größten Beitragszahler der Demokratischen Partei sind müssen deren politische Positionen auch in Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2012 gesehen werden.
Die Konfrontation mit den Gewerkschaften konnte die größte Kraftprobe mit der Arbeiterklasse werden, seit Präsident Ronald Reagan vor fast 30 Jahren streikende Fluglotsen feuerte. Michael Moore formulierte in einer Rede vor den DemonstrantInnen den entscheidenden Vorteil der Arbeiterbewegung dabei - wenn diese das erkennt: "Sie sind die Minderheit, die Mehrheit sind wir!"
„Ich bin in Einzelhaft. Ich darf mit keiner Gefangenen Kontakt haben. (...) Allein sein ist das Schlimmste. An sowas kann man sich nicht gewöhnen.“ , schreibt Nurhan Erdem in einem ihrer Briefe. Zu seinen Haftbedingungen schreibt Cengiz Oban: „ (...)Ich hatte fast zwei Monate in einem Käfig von ca. 30 Quadratmetern Einzelhofgang. Es gab einige Schikanen von Seiten der Wärter. Nachdem meine Zeitungen von Vortagen weggenommen wurden, meine Zelle während des Hofgangs verwüstet wurde und meine Sachen beschädigt wurden, habe ich mit einem Hungerstreik darauf geantwortet.(...)“ Ein weiterer Gefangener, Faruk Ereren, bezeichnet die Isolationshaft als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben.“
„Weiße Folter“ wird die Isolationshaft deshalb genannt, weil sie keine sichtbaren, physischen Spuren hinterlässt. Viel mehr zielt sie auf eine soziale Isolation und das Aushungern der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tastorgane ab. Mögliche Folgen sind beispielsweise Kopfschmerzen, Schwindelanfälle, Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit, Tinituss, Schlafstörungen, chronischer Schnupfen und Gedächtnisverlust.
Am 9. März startet der Lange Marsch gegen Isolation erneut und wird am 14. März in Stuttgart halt machen.
In diesem Rahmen wird es eine Veranstaltung des Tayad Komitees und des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart geben, bei der es um die Frage was ist der §129b und seiner Einschätzung, der Anwendung des selbigen und der daraus resultierenden Prozesse, der Haftbedingungen, insbesondere der Isolation, und der Solidaritätsarbeit hierzu gehen soll.
Ebenso soll am Nachmittag dieses Tages in Bad Cannstatt gemeinsam Flugblätter verteilt werden, um möglichst viele Menschen mit dieser Thematik zu erreichen und 100.000 Stimmen gegen die Isolationshaft zu sammeln!
Darüber hinaus wird es jetzt regelmäßige Flugblattverteilaktionen immer Samstags in Bad Cannstatt bis zum 18.03 geben.
Veranstaltung: am 14. März 2011 || 19 Uhr im Volkskulturhaus, Voltastr. 14, Stuttgart -“ Bad Cannstatt
Gemeinsames Flugblattverteilen: am 14. März || ab 14 Uhr, Marktstr. in Bad Cannstatt
Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!
Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.
In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:
• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie. • Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft. • Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.
"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können...
Wir fordern dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Wie in vielen anderen Städten auch, organisieren linke AktivistInnen aus Stuttgart und Region Aktivitäten zu diesem symbolträchtigen Datum für den Kampf um die Befreiung der Frau und für eine solidarische und antikapitalistische gesellschaftliche Perspektive. Am Tag selber findet dazu eine Demonstration in Tübingen statt, am folgenden Wochenende geht es mit einem internationalistischem Fest mit Kulturprogramm, Vorträgen und anschließender Party in Stuttgart weiter.
Die Situation der 300 hungerstreikenden Migranten in Griechenland spitzt sich zu. Aus diesem Grund dokumentieren wir den Text einiger StudentInnen aus Paris (Eigene Übersetzung):
300 Migranten ohne Papiere befinden sich seit über 40 Tagen im Hungerstreik in Athen und Thessaloniki. Die kritische Schwelle, jenseits derer Gesundheitsschäden unumkehrbar werden, ist bereits überschritten. Achtundneunzig der Hungerstreikenden sind derzeit im Krankenhaus. Die von der Sozialistischen Partei (PASOK) gestellte griechische Regierung besteht auf ihrer Ablehnung der berechtigten Forderung nach Legalisierung der Migranten und nimmt damit deren Tod in Kauf.
In der Zwischenzeit sind acht Mitglieder der "Initiative für Solidarität mit den 300 Hungerstreikenden", darunter der Präsident der Universität von Athen - wo die Einwanderer zunächst untergebracht waren, bevor sie anderswo wegen der Drohung eines gewaltsamen Räumung durch die Polizei untergebracht wurden - sowie die Hungerstreikenden selbst von den Behörden wegen Menschenhandels angeklagt worden. Im Krankenhaus verhören Polizisten die Ärzte und Krankenschwestern, um die Namen der Migranten zu erfahren. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer der Pressekonferenz der "Initiative für Solidarität mit den 300 Hungerstreikenden" am 1. März von der Polizei brutal angegriffen.
In von der Wirtschaftskrise schwer gezeichneten Land, in dem Arbeitslose und prekär Beschäftigte gedemütigt werden und aufgrund der fehlenden Mittel um ihr Überleben kämpfen müssen, verwandelt der Kampf der 300 Migranten Verzweiflung in Kampf. Da ihr eigenes Leben in Gefahr ist haben sie nichts mehr zu verlieren außer ihren Status als "Illegale".
Während die Solidaritätsbewegung kontinuierlich in Griechenland und im Ausland wächst, hält die griechische Regierung an ihrer zynischen und brutalen Haltung fest. Der Außenminister weist jede Verantwortung für die entstandene Situation von sich und erklärte, dass diejenigen, die solidarisch mit den Hungerstreikenden sind, die Verantwortung das Leben der Menschen tragen. Unter diesen Umständen werden rassistische und fremdenfeindliche Reden und Übergriffe zum Volkssport. Leider ist dies nicht nur auf Griechenland beschränkt.
Diese 300 "sans papiers" leben und arbeiten seit vielen Jahren in Griechenland. In all diesen Jahren waren sie eine wichtige Quelle des Reichtums für ihre Arbeitgeber, aber sie waren auch eine wichtige Quelle des menschlichen und kulturellen Reichtums für ihre Freunde und Kollegen. Dieser Hungerstreik ist keineswegs eine reine griechische Angelegenheit, er steht mit der gemeinsamen europäischen, durch die Dublin II - Politik in Verbindung.
Wir fordern:
• Die sofortige Legalisierung der 300 "sans papiers" • Die Legalisierung aller ArbeiterInnen ohne Papiere • Die Aufhebung der Dublin II - Verordnung, die das Leben der "sans papiers" in Gefahr bringt und ganze Länder zu unerwünschten Herkunftsländern erklärt, indem diese nur nach deren Verwertbarkeit für den Arbeitsmarkt beurteilt werden
Wir rufen auf zu koordinierten Solidaritätsaktionen mit den 300 "sans papiers" am Montag, 7. März!
Kein Leben ist illegal, kein Leben überflüssig!
Blogs der Hungerstreikenden und mehr Informationen:
Proteste am Tag "X" gegen den Abriss - Besetzung des Nordflügels
Der Prozess gegen Birgit Th. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Abriss des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 1. März 2011 vor dem Amtsgericht Stuttgart Der Vorfall Im Zusammenhang mit dem Abriss des denkmalgeschützten Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs fanden fast tägliche Protestdemonstrationen in Form von Blockaden und Behinderungen des Abtransports von Bauschutt statt. Bei einer davon hatten Demonstranten die Zufahrt zur Baustelle blockiert und wurden, wie so oft, von Polizeieinheiten unter „Anwendung einfacher körperlicher Gewalt“ von der Straße weg auf die Verkehrsinsel und den seitlichen Gehstreifen gedrängt oder geschleift und dort mittels Polizeikette an einem erneuten Betreten der Straße gehindert. Darunter auch die jetzt Angeklagte Birgit Th. In großer Empörung musste sie mit ansehen, wie einem Schuttlaster unter Pfiffen und Protestrufen der Demonstranten die Ausfahrt ermöglicht wurde, was sie lautstark gegenüber den vor ihr stehenden Polizisten als rechtswidriges Zerstören von Gemeineigentum gegen den Willen des Volkes bezeichnet. Als dann noch ein zweites Baufahrzeug sich anschickte den Zufahrtsbereich zu verlassen, wollte sie sich diesem entgegen stellen um seine Weiterfahrt zu behindern. Sie versuchte deshalb, durch die Polizeikette hindurch zu kommen, wobei sie den vor ihr stehenden Polizeibeamten „schubste“. Dieser kam dadurch ein wenig aus dem Gleichgewicht und musste einen Schritt zurück machen, um sich wieder in festen Stand zu bringen. Als er sein Gleichgewicht wieder gefunden hatte, bemerkte er, dass der im Schritt-Tempo heranfahrende Laster sich durch Abbremsen zum Stand gebracht hatte und nun direkt schräg hinter ihm stand. Er, so sagte er aus, sei da ziemlich erschrocken und habe gedacht, das hätte auch schlimm enden können. Die Demonstrantin, die ihm den „Schubser“ versetzt hatte, war da bereits von seinen umstehenden Kollegen festgenommen und weggeführt worden. Er selbst folgte dann dieser Gruppe, um bei der Personalienfeststellung mitzuwirken. Die Anklage Die Anklage geht von einem Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall (§ 113 StGB Abs.2, Pkt.2) aus, weil die Täterin durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen Beamten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht habe. § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig. (4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Die Einlassung der Angeklagten: In ihrer Einlassung legt die Beschuldigte eindrücklich dar, dass der begonnene Abriss des denkmalgeschützten Bahnhofs wie das ganze Projekt Stuttgart 21 durch falsche Angaben und Betrug erschlichen wurde. Dass über die Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Klage des Bonatz-Erben Dübbers noch nicht abschließend gerichtlich entschieden sei und begründet damit auch ihre große Empörung, dass die Abrissarbeiten trotzdem begonnen wurden und die Polizei dies auch noch gegen das Volk ermöglicht. Dies habe sie damals an Ort und Stelle auch nachdrücklich und erregt gegenüber den vor ihr stehenden Polizeibeamten zum Ausdruck gebracht.
Dass ihr der Richter gleich nach ihren Einlassungen erklärt, all die Ausführungen zum Zustandekommen des Bauprojekts Stuttgart 21und dessen Bewertung, sowie zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abrissarbeiten seien hier völlig unerheblich, es gehe ausschließlich um die Frage, ob sie in der hier zur Debatte stehenden Situation Widerstand geleistet habe, darf schon etwas verwundern. Besagt doch der Absatz 2 des § 113: Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. (...) und
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar;
Im Empfinden des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, ist es durchaus schlüssig, dass wenn die Abrissarbeiten möglicherweise nicht rechtens sind, auch die polizeilichen Maßnahmen zu deren Durchsetzung möglicherweise nicht rechtens sind.
Dass auch der Richter dies mindestens ahnte fand in seiner Urteilsbegründung Ausdruck, in der er immer wieder hervorhob, dass völlig außer Frage stehe, dass die Polizeikräfte absolut rechtmäßig gehandelt hätte. Nie aber sagte er dazu, warum.
Die darin zu Tage tretende Absicht der Gerichte, sich in Verfahren gegen die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 auf keinen Fall mit den Rechtsverstößen der Projektbetreiber zu beschäftigen, sondern allein den Widerstand zu kriminalisieren wurde noch deutlicher im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
Doch zunächst zur Beweisaufnahme. Hier verstrickten sich der „geschädigte“ Polizeibeamte und zwei weitere Polizeizeugen trotz ganz offensichtlich vorher abgesprochenen Aussagen in offensichtliche Widersprüche. So sagte etwa der „Geschädigte“ aus, die Beschuldigte habe die ganze Zeit wortlos und völlig ruhig vor ihm gestanden, um ihn dann absolut unvermittelt zu stoßen. Auf Vorhalt, dass sein neben ihm stehender Kollege angegeben habe, dass die Frau heftig und erregt diskutiert habe und immer wieder gerufen habe, dass die Polizei kein Recht hätte, sie hier festzuhalten, erklärte er, möglicherweise habe sie ja mit dem Kollegen gesprochen, er habe davon aber nichts bemerkt. Auch den Aussagen des Lasterfahrers merkte man deutlich an, dass sein Gedächtnis bezüglich des immerhin über 4 Monate zurückliegenden Vorgangs etwas aufgefrischt worden war und nochmal ihm gesagt worden war, was er aussagen muss.
Eine besonders seltsame Rolle spielte bei der Zeugenanhörung noch der Fotograf Thomas Geromiller aus Esslingen, der, wie er sagte, die Szene für seine Internet-Seiten gefilmt hat und diese Aufnahmen dann der Polizei zur Verfügung stellte.
Er hatte sich bereits im Vorraum eingehend mit der vor ihm als Zeugin gehörten Gruppenführerin der Polizei unterhalten und dann bei seiner Aussage in frappierender Weise alles genauso beobachtet, wie die 10 Meter von der Szene entfernt stehenden Beamtin. Besonders auffällig aber war, dass er ohne dies gefragt worden zu sein, immer wieder betonte, er sei sich ganz sicher, dass die Beschuldigte gesehen habe, dass der LKW bereits losgefahren sei als die den Polizisten schubste. Was diese allerdings auch gar nicht bestritten hatte, sie wollte ja gerade deshalb wieder auf die Straße gelangen, um die Ausfahrt des LKW zu behindern. Für einen normalen Menschen allerdings auch unbedingt einleuchtend, dass der LKW dabei sehr langsam fuhr, sie werde sich ja nicht vor einen schnell fahrenden LKW werfen. Der Strafantrag Trotz allem Bemühen der Zeugen, eine schwere Gefahr für den Polizeibeamten zu konstruieren, war selbst der Staatsanwältin klar geworden, dass eine konkrete Gefährdung für den Polizeibeamten nicht vorgelegen hat, was die Voraussetzung für eine Bestrafung wegen eines „schweren Falls des Widerstands“ gewesen wäre. Sie ging daher von einer Tat des „einfachen“ Widerstands aus und führte auch noch die üblichen strafmildernd zu berücksichtigenden Aspekte, wie Geständigkeit der Angeklagten und die von dieser vorgebrachten Entschuldigung an. Birgit Th. hatte gesagt, dass es ihr wirklich leid tue, wenn sie dem Polizisten Angst gemacht habe, was sie sich aber nicht richtig vorstellen könne. Auch dass sie erklärte, sie habe aus dieser in der Erregung ausgeführten „Tat“ gelernt, und werde sich künftig nur noch an organisierten und eingeübten Blockaden beteiligen, wertete die Staatsanwältin als strafmildernde Einsicht. Der Teil des Volkes, der die Verhandlung verfolgte nahm erfreut zur Kenntnis, dass endlich einmal eine Staatsanwältin sich ein eigenes Urteil aus der Verhandlung bildete und nicht stur entsprechend den Vorgaben ihres Oberstaatsanwalts plädierte.
Die Vorgaben kamen dann aber wohl - und hier ist der Ausdruck „unvermittelt“ wirklich angebracht - beim geforderten Strafmaß zum Vorschein: Weil kein schwerer Fall, weil geständig, weil auch in gewisser Hinsicht reuig, reicht eine Geldstrafe nicht aus und es werden 4 Monate Freiheitsstrafe plus einer Geldbuße von 1.500 Euro gefordert.
Die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens. Das Urteil Der unabhängige Richter spricht dann im Namen des Volkes sein Urteil: Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 3.600 Euro (80 Tagessätze).
Zur Begründung für die Höhe der Strafe führt er an:
Das polizeiliche Vorgehen war absolut rechtmäßig, weil es absolut rechtmäßig war. Deshalb ist die Handlungsweise der Angeklagten eine zu bestrafende Tat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gewesen.
Zwar hat eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des gestoßenen Polizeibeamten nicht vorgelegen, wohl aber eine abstrakte. Die wird so begründet: Hätte der aus dem Gleichgewicht gebrachte Polizist, sein Gleichgewicht nicht durch einen „Ausfallschritt“ wieder erlangt, sondern wäre gestürzt und wäre der LKW nicht langsam, sondern schnell gefahren und hätte womöglich keine guten Bremsen gehabt und der Fahrer wäre nicht so aufmerksam gewesen oder hätte langsamer reagiert, dann hätte der Polizist möglicherweise ernsthaft verletzt werden können.
Karte mit einem Überblick über Verbote in den einzelnen deutschen Bundesländern das Kopftuch im Schuldienst zu tragen - rot eingefärbte Länder. Stand: 2007
Was ist um das Kopftuch gestritten worden - vor allem in Baden-Württemberg! Was wurde ihm alles nachgesagt! Wenn eine Lehrerin das trage, fordere sie die Schülerinnen unweigerlich zur Nachahmung auf, vor allem solche aus türkischen und arabischen Familien, die dafür anfällig wären. Die gewöhnlichen Mädchen solcher Herkunft, die es auch damals schon in Gymnasien gab, meinten allerdings immer mit strafendem Blick auf meine eigene Aufmachung, dass doch Lehrkräfte außerordentlich selten stilbildend für Jugendliche wirken.
Ein verdienstvoller Mann namens Grell, Verfasser des denkwürdigen Gesprächsleitfadens für Einwanderer, verbrachte Jahre glühender Leidenschaft damit, Einschleichlinge ins deutsche Gebiet zu überführen. Nach herrschender, auch gerichtlicher, Meinung sollte das Kopftuch als Bekenntnis zum Islam gelten. Ein Bekenntnis, das dem geforderten zum Grundgesetz in jedem Punkt widerspreche. Kleinliche Überlegungen, dass im Koran selbst außer einer vieldeutigen Bemerkung zum Verhüllen des Hauptes sich gar nichts über das Kopftuch findet, wurden verworfen. Eben so Hinweise auf die Frauen des Berbervolkes, die - früheste Anhängerinnen des Propheten - nie ein Kopftuch getragen haben, sollten nichts gelten. Es entbrannte und entbrennt ein Glaubenskrieg, der nicht nur in Broders "Achse des Guten" bis heute geführt wird.
Gewichtiger schienen die Einwände gegen das Kopftuch, die Frauen erhoben. Sie ließen den Koran beiseite - und dachten nur an das gängige Familienbild in jeder deutschen Großstadt - in den sechziger und siebziger Jahren. Der Mann und Familienvater voraus - die Frau mit den Einkaufstaschen einen Schritt hinterher. Patriarchat - wie es unbestreitbar in den ländlichen Teilen der Türkei herrschte, aber auch in vielen anderen maghrebinischen Ländern. Es "herrschte" - nicht als geschriebenes Gesetz, sondern als Gewohnheit von der Heimat her. Ein solches Bild von Ehe und Familie sollten die kleinen Mädchen nicht auch noch in der Schule bestätigt finden. Also Kopftuch runter! Dieses Mal weniger wegen des vermuteten Zeugnisses für die Zwangsgewalt des Koran, sondern wegen der Verführung zur ehelichen Unterwerfung.
Wer die letzten vierzehn Tage oder drei Wochen die Riesendemos in Kairo beobachtet hat, dem ist eines aufgefallen: Es gab sehr viel verschleierte Frauen unter den Protestierenden. Das allseits gefürchtete Zeichen war also vorhanden. Nur: diese Frauen hielten eigenständig Ansprachen. Sie trugen ohne männliche Begleitung selbstgemalte Transparente. Sie sangen mit. Sie schrien ihren Hals leer. Und zwar keineswegs chorisch, wie es das auch in Pop-Veranstaltungen gibt, zur Feier irgendwelcher männlicher Helden. Sondern ganz aus eigener Begeisterung.
Unterwürfigkeit? Nirgendwo sichtbar! Dem Zeichen war das unterstellte Bezeichnete völlig abhanden gekommen. Weder wurden Koranverse zitiert - noch irgendwo Ehemänner verehrt.
Wieso dann aber überhaupt noch Kopftuch? Warum nicht gleich als erstes den Fetzen vom Kopf gerissen? Wahrscheinlich aus ähnlichen Gründen wie bei Menschen katholischer Erziehung bei Familienfesten oder dergleichen. Aus Höflichkeit gegenüber dem Herkommen. Ich selber würde mich in entsprechender Gesellschaft nicht scheuen, vor dem Altar die Knie zu beugen. Nicht aus Verehrung, sondern aus Gefälligkeit gegenüber dem Brauch. (In Südfrankreich wurden noch in den siebziger Jahren Touristinnen genötigt, den Kopf zu bedecken beim Eintritt in eine sehenswerte Kirche. Und trugen sie sonst vielleicht auch Shorts und Sandalen an nackten Beinen. Der Kopf musste bedeckt bleiben - wenn auch vielleicht nur durch ein verknotetes Taschentuch. Niemand vermutete deshalb Bekehrungserlebnisse im Kopf darunter).
Patrick Bahners hat in seinem letzten Buch "Die Panikmacher: Die deutsche Angst vor dem Islam. Eine Streitschrift" (wird demnächst in der neuen Reihe www.KRITISCH-LESEN.de besprochen) ausführlich die Frontenbildung beschrieben, die sich im Streit um das Kopftuch entfaltete. Welche Flut von Urteilen und vor allem Vorurteilen sich da ergoss gegen die angeblichen Feinde von - wahlweise - Grundgesetz oder Frauengleichstellung. Ein ausführlicher Blick auf die Demos in Ägypten sollte allen Eiferern die Augen öffnern: die Frauen, die sich dort mitversammelten schrien weder nach Heilighaltung des Koran noch nach Einführung der Scharia noch nach der starken Hand des Ehemanns. Sie wollten ganz offensichtlich das, was sie sich unter Demokratie vorstellten, wahrscheinlich über das Gestänge des Grundgesetzes hinaus, und sie wollten es für sich selbst. Mit oder ohne Kopftuch.
Wenn Hinschauen zur Belehrung beitragen könnte, müsste jetzt die ganze deutsche Hass-Brigade das Hetzen einstellen. Da aber warmgesessene Vorstellungen jeden Augenschein besiegen, dürfen wir in der März-Nummer von "KONKRET" das aufgewärmt lesen, was wir zu wissen haben: Die Islamisten kommen! Deutsche Frau, Deutscher Mann: seid weiterhin höllisch wachsam!
Seit Wochen kämpfen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im U.S. Bundesstaat Wisconsin gegen die Verabschiedung des Gesetzes AB11. Mit dem Gesetz sollen den im ca. 300.000 im öffentlichen Dienst Beschäftigten das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen und damit Tarifverträge, sowie Renten und Krankenversicherung verwehrt werden.
Wenn sich dieses Union-Busting Manöver durchsetzt, sind weitreichende Verschlechterungen für die Bevölkerung zu erwarten. Ein ähnliches Gesetz soll in Ohio, Indiana, Tennessee und Florida eingeführt werden. Auch in den USA reagiert der Staat auf die Krise mit Kürzungen bei sozialen Diensten, Studiengebühren für die öffentlichen Hochschulen. Auf der anderen Seite werden auch dort die Reichen immer reicher und zahlen immer weniger Steuern: Der Anteil der Unternehmenssteuern an den Steuereinnahmen beträgt weniger als 7%. Während dessen wird der arbeitenden Bevölkerung vorgeworfen, sie wären gierig und würden in den zu viel in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten fordern.
Perfektes Timing also, um ArbeiterInnenrechte anzugreifen und zu zerschlagen, was von der Arbeiterbewegung in der Vergangenheit erkämpft wurde? Die Spitze der Angriffe sind die auf die Gewerkschaften, deren Arbeit als "unamerikanisch" verunglimpft wird. Damit ist gleichzeitig der opportunistische Kurs einiger Gewerkschaften gescheitert, die bereits mit der Bush Regierung einen Deal ausmachten, der 100 Millionen US Dollar in den Staatshaushalt durch eine Lohnkürzung von 3% im öffentlichen Dienst spülte. Im Jahr 1971 hatten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sich auf ein gesetzlich verankertes Stillhalteabkommen eingelassen, das in den letzten 40 Jahren für relative Ruhe in diesem Sektor sorgte. Viele der tariflich gesicherten Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst wurden in den letzten Jahren privatisiert und in befristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Die Fluktuation wurde genutzt, um die Neubesetzung mit LeiharbeiterInnen sowie mit MigrantInnen durchzuführen, die unter weit schlechteren rechtlichen Bedingungen und zum Teil illegal beschäftigt wurden. Seit einem in den 1990er Jahren verhängten Einstellungsstopp wurden weitere Errungenschaften zerschlagen, so wurden die Beschäftigten gezwungen, einen dreiwöchigen unbezahlten Urlaub hinzunehmen.
Wisconsin ist für die dort regierenden Republikaner ein Prüfstein zur Durchsetzung ihrer reaktionären Politik. Dem Haushalt fehlen 3,6 Milliarden U.S. Dollar. Um diese Lücke trotz aller Proteste zu füllen, ist offenbar jedes Mittel Recht: Für Aufsehen sorgte Scott Walker, der republikanische Gouverneur von Wisconsin, der in einem Telefongespräch mit Ian Murphy in Erwägung gezogen hat, Provokateure zu Demonstrationen zu schicken, um diese zu diskreditieren: Im Verlauf der 20minütigen Unterhaltung entlockte Murphy dem republikanischen Gouverneur eine Reihe provokativer Bemerkungen. Walker schlug vor, die 14 Senatoren der Demokratischen Partei wegen schwerer Straftaten anzuklagen, da diese, um die Abstimmung im Parlament zu verhindern, in das benachbarte Illinois "geflüchtet" waren. Zum Beschluss wären 20 Stimmen nötig gewesen, diese konnten die 19 republikanischen Abgeordneten so nicht aufbringen. Abgesehen von dieser Kuriosität gehen immer weniger Menschen in Wisconsin davon aus, dass AB11 im Parlament verhindert wird und gehen mit immer neuen Protestaktionen auf die Straße. Am vergangenen Samstag kam es in Madison mit 100.000 TeilnehmerInnen zu einer der größten Protestdemonstrationen der dortigen Geschichte. In weiteren ca. 50 Städten kam es zu Solidaritätsaktionen mit teilweise mehreren tausend Menschen. Ein interessanter Aspekt bei den Aktionen ist der Vergleich, den viele der Protestierenden mit den Aufständen in Ägypten, Libyen und Tunesien ziehen. Zwar ist der soziale und poltische Protest weit entfernt von einem Aufstand, dennoch richtet er sich im Grunde gegen dieselben Ursachen: Ein kapitalistisches System, das nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen.
Zunehmend ins Visier gerät die Obama Administration, die Billionen Dollar in die Bankenrettung und die Bonuszahlungen für die Vorstände der Wall Street gesteckt hat, sich jedoch weigert, bankrotten Staaten und Stadtverwaltungen zu helfen. Er will einen Lohnstopp der Bundesbediensteten und arbeitet an einem Haushalt, der Hunderte von Milliarden U.S. Dollar an Kürzungen in den sozialen Bereichen vorsieht und damit vor allen die Bevölkerung trifft. Damit steigen die Aussichten, dass sich die Sozialproteste in weitere US-Bundesstaaten ausweiten.