Manipulation bei den Kommunalwahlen in der Türkei und in den kurdischen Gebieten
Am 29. März 2009 fanden in der Türkei Kommunalwahlen statt. Nach Aussage des türkischen Ministerpräsidenten Tayip Erdogan (AKP) hatten sie die Bedeutung eines Referendums. "Ob die DTP oder die AKP gewinnt, wird darüber entscheiden, wer die Kurdenpolitik in der Region bestimmt", sagt der Politologe Ekrem Eddy Güzeldere vom Thinktank „European Stability Initiative“.
Aber bereits vor wie während der Kommunalwahlen griff der Staat zu Betrug und Repressionen gegen die pro-kurdische „Demokratische Gesellschaftspartei“ DTP. Insbesondere in den kurdischen Gebieten stellten sich die Gouverneure, Militärs, Polizei, staatliche Einrichtungen und alle politischen Parteien gegen die DTP und haben für die islamisch-konservative Regierungspartei AKP gearbeitet. Mit dem Ziel, dass die DTP die Wahlen verliert. Trotz Einschüchterungen der Wähler durch das Militär und der Unterschlagung von Wahlzetteln (z.B. in Agri, Mus, Tekman, Erzurum, Mardin) hat die Mehrheit der Kurdinnen und Kurden ihre Stimme der DTP gegeben, weil diese für eine politische Lösung der Kurdenfrage eintritt. Während die DTP ihren Stimmenanteil in den kurdischen Gebieten verdoppelte (von 54 auf insgesamt 99 Bürgermeisterämter, davon gehen 14 an Frauen), hat die Regierungspartei AKP (und damit der türkische Staat) bei den Kommunalwahlen große Verluste erlitten. Der Erfolg der DTP ist eine Chance für die Türkei, die Kurdenfrage mit politischen Mitteln zu lösen, das Land zu demokratisieren und Frauen einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu geben. Stattdessen beharrt der türkische Staat weiter auf seiner Gewaltpolitik: am 4. April erschossen Sicherheitskräfte erneut zwei Kurden bei einer Demonstration in dem Dorf Ömerli (Amara).
Die DTP setzt ein klares Zeichen
Mit den Wahlergebnissen senden die Kurdinnen und Kurden die klare Botschaft, die kurdische Frage als Ganzes zu lösen, anstatt lediglich kleine Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Bereits zum Newrozfest lautete ihre Botschaft: Der einzige Dialogpartner für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage ist Abdullah Öcalan, der immer noch auf der Gefängnisinsel Imrali in Haft sitzt.
„Identitätspolitik“ in Kurdengebieten
Erdogan konnte oder wollte seine Unzufriedenheit über den Ausgang der Wahl in den kurdisch dominierten Provinzen in der Nacht zum Montag nicht verbergen, als er sagte, dass sich in den Kurdengebieten eine „Identitätspolitik“ durchgesetzt habe.
Delegationsmitglieder in Agri festgenommen
Türkische Sicherheitskräfte haben am 3. April 2009 drei Mitglieder einer deutschen Wahlbeobachterdelegation in der kurdischen Stadt Agri festgenommen und mehrere Stunden verhört. Unter den Festgenommen befand sich neben einer Anwältin auch der wissenschaftliche Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke), Dr. Nikolaus Brauns.
Die DTP hatte am Dienstag bei der zuständigen Wahlkommission Einspruch eingelegt, weil Tausende von Wahlzetteln mit Stimmen für die DTP bei der Kommunalwahl in Agri am Sonntag für ungültig erklärt worden waren - und fYEK-KOMolglich der AKP-Kandidat knapp zum Bürgermeister „gewählt“ wurde. Verbrannte Wahlzettel wurden auch im Müll gefunden. Seitdem kommt es in der Stadt nördlich des Van-Sees zu Protesten, bei denen mindestens hundert DTP-Anhänger von der Polizei misshandelt wurden.
YEK-KOM
Wir fordern deshalb als Kurdinnen und Kurden in Deutschland
- von der türkischen Regierung, dass sie das Wahlergebnis als Referendum für eine friedliche Lösung der Kurdenfrage ernst nimmt und die kurdische Identität in der Verfassung schützt
- dass die Kommunalwahl von Agri erneut abgehalten wird - unter der uneingeschränkten Aufsicht von Wahlbeobachtern der Europäischen Union
- auch die Regierungen der USA und der EU-Mitgliedsstaaten auf, das Wahlergebnis in den kurdischen Provinzen als Votum für die kurdische Freiheitsbewegung wahrzunehmen
- von der Bundesregierung, ihre Blockadehaltung aufzugeben und die Verbote gegen die PKK und andere kurdische Organisationen in der Bundesrepublik aufzuheben.
YEK-KOM - Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland e.V. Düsseldorf, 5. April 2009
"Recht ist Politik mit anderen Mitteln."
Der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt fast sein halbes Leben in den USA im Gefängnis, davon bereits 26 Jahre in der Todeszelle.
Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer
Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.
Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!
Weitere Informationen:
- Wikipedia Eintrag
- Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
- Freedom Now! ist das Online-Bulletins des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der
Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen. - Die Mumia Abu-Jamal HörbuchGruppe bietet neben aktuellen Rundbriefen zahlreiche weitere Informationen.
Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"
Strasbourg, 03.04.2009: Von wegen "ich bin mal eben auf dem Camp"
Zusammen mit ein paar Dutzend anderer hatten wir uns dann sogleich zu Fuß auf den Weg ins Camp gemacht, das "in der Nähe" sein sollte. "In der Nähe" variierte konkret zwischen 6 und 8 Kilometer. Dass aus der lächerlichen Strecke dann gefühlte 20 Kilometer wurden, lag an den netten französischen
Zur Bilderserie Strasbourg 03.04.2009 - Militärlager zum Schutz Obamas
Die erste Kontrolle führte dazu, dass wir ins CC Moldoi eskortiert wurden, als gefühlter Demoältester wurde ich gleich an die Wand gestellt.
Personalien interessierten ebensowenig wie Presseausweise, dafür durften ein paar aufmerksame Beamte an mir herumfummeln.
Der Weg ins Camp wurde dann von 4 weiteren Kontrollen weiter verkompliziert, jedesmal das selbe Theater, ernsthaft durchsucht wurden wir nicht es ging den Wachtmeistern wohl mehr um die Einschüchterung der Kontrollierten.
Im Camp angekommen trafen wir dann sogleich auf mehrere hundert der offenbar gefürchtetsten Menschen Europas, ja der ganzen Welt, friedlich versammelt. Nachdem wir gestern unvermittelt Franz getroffen hatten, waren wir doch erfreut, nicht so einsam herumlaufen zu müssen.
Die Campbewohner freuen sich über Besuch. Gestern gab es neben der Spontandemonstration auch den Versuch der Polizei, das Camp zu stürmen, der ganze Acker ist voll von leeren Schockgranaten- und Gummigeschosshülsen.
Zur Bilderserie Strasbourg 03.04.2009 - Munitonsreste der Polizei
Einige hatte es auch schwer erwischt, teilweise wurden Teilnehmer im Gesicht von Gummischrot getroffen.
Zur Bilderserie Strasbourg 03.04.2009
Die Polizei hatte während wir im Camp waren nichts besseres zu tun, als einige Clowns einzukesseln. Während sich eine Spontandemo sammelte, um dagegen zu protestieren, kam die Nachricht, dass die Clowns freigelassen wurden.
Die Freude darüber währte jedoch nur kurze Zeit, denn die Polizei machte die einige Zufahrtsstraße mit einem Wasserwerfer und einigen Beamten zu, die Vermutung, die Polizei würde erneut versuchen das Camp zu stürmen, machte die Runde.
Zur Bilderserie Strasbourg 03.04.2009
Mehrere Stunden gingen dann die Proteste an dieser Straße, inclusive mehrerer Barrikaden, Schlichtungsversuchen durch das Legalteam usw. auf der einen Seite, und Tränengas- und Schockgranateneinsätzen auf der anderen Seite. Die Versuche einiger Demoteilnehmer, die Polizei mit Steinen, Urinflaschen und Anzünden der Barrikaden zum Verlassen der Straße zu bewegen wurden erst nach Löschung der Barrikaden per Wasserwerfer und einigen Scharmützeln von Erfolg gekrönt.
Zur Bilderserie Strasbourg 03.04.2009
Die freundlichen Anwohner zeigten sich teilweise schockiert über den Polizeieinsatz, aber auch über einige Aktionen aus der Menge der Menschen an den Barrikaden.
Zur Bilderserie Strasbourg 03.04.2009
Ich weiß jetzt auch, warum ich beim Fußball immer den Schiedsrichter machen mußte: Beim Versuch, eine Schockgranate, die mir vor die Füße purzelte elegant wegzukicken, explodierte das Teil. Ich habe nicht mal getroffen. Autsch! 10 Treffer am Schienbein, Hose durchlöchert.
Zur Bilderserie Strasbourg 03.04.2009
Aber andere hatte es wesentlich schlimmer erwischt.
Da das Camp nur durch diese Straße betreten werden konnte, waren wir gegen später dann doch froh, daß der öffentliche Nahverkehr wieder aufgenommen war. Auf die morgigen Feierlichkeiten, die in Strasbourg ab 13 Uhr an der Europabrücke beginnen, freuen wir uns mit zahlreichen anderen Menschen jetzt natürlich ganz besonders.
Morgen abend kommen dann ein paar Bilder von der Demonstration und verschiedenen Aktionen des "zivilen Ungehorsams".
Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz
Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz
Ostermarschierer/innen lassen sich ihre Friedensdemo nicht verbieten.
Friedensbewegung klagt gegen das Land Baden-Württemberg
„Wir werden um die Osterzeit wie jedes Jahr für den Frieden auf die Strasse gehen, ob es der Nato und dem Innenminister nun passt, oder nicht“, erklärte Dieter Lachenmayer, Sprecher des Friedensnetzes Baden-Württemberg am Wochenende nach einem Treffen der Friedensaktivisten.
Die Baden-Württembergische Friedensbewegung hat den diesjährigen Ostermarsch um eine Woche vorgezogen um dem Gipfeltreffen der „nordatlantischen warlords“ der NATO, die Begegnung und den Protest der Friedensbewegung der Nato-Länder entgegenzusetzen.
So soll der Ostermarsch am Samstag, den 4. April vom Marktplatz Kehl über den Rhein direkt zur Internationalen Demonstration gegen die NATO in Strasbourg führen.
Vor allem die Europabrücke in Kehl will die Friedensbewegung nicht der NATO überlassen, die dort am Samstagmorgen einen symbolischen Handschlag der „Waffenbrüderschaft und Kriegskumpanei“, wie die Friedensbewegung das nennt, zelebrieren will. „Die Städte Kehl und Strasbourg und die Europabrücke sind durch viele Begegnungen der Friedens- und der sozialen Bewegungen dort längst zu einem Symbol der Völkerverständigung und Solidarität der Menschen beiderseits des Rheins geworden. Die NATO hat dort für ihre Kriegs- und Bedrohungspolitik gar nichts abzuschöpfen, erklärte Lachenmayer
Wenn es allerdings nach Innenminister Rech und den ihm unterstellten Behörden geht, dann hat die Friedensbewegung in Kehl nichts verloren.
Per „Verfügung“ der extra für den NATO-Gipfel geschaffenen „Zentralen Versammlungsbehörde“, will er den Ostermarsch vom Kehler Markplatz und der Kehler Innenstadt einfach auf die unbewohnte Durchgangsstraße verbannen.
"Demonstrationsfreiheit? -“ April, April, kann ich dazu angesichts dieser Verfügung nur sagen. Die Behörden machen sich darin offen über das Grundgesetz lustig.“ kommentiert die Friedensbewegung die Verbote und Auflagen, die ihr verordnet werden sollen. Im Grundgesetz heißt es wörtlich „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Die baden-württembergischen Behörden machen aus diesem Grundrecht einen Ausnahmefall, in dem die üblichen Gesetze nicht mehr gelten und die Demonstranten zum Objekt außergesetzlicher polizeilicher Überwachung und Schikanen werden.
Dabei schöpft der Innenminister nahezu alle Maßnahmen aus, die der Entwurf des neuen baden-württembergischen Versammlungsgesetzes zur Behinderung von Demonstrationen vorsieht. Der Schönheitsfehler ist nur, dass dieses Gesetz gar nicht in Kraft ist, weil das Bundesverfassungsgericht dessen Vorbild, das bayrische Gesetz, vor kurzem mit Pauken und Trompeten abblitzen lassen hatte.
Die Bestimmungen des bislang gescheiterten neuen Versammlungsgesetzes hatte Innenminister Rech immer wieder damit begründet, dass sie notwendig seien, um Naziaufmärsche in Schranken zu halten.
Jetzt wendet er sie, ohne rot zu werden, noch bevor sie überhaupt in Kraft sind, als erstes gegen den Ostermarsch der Friedensbewegung an. „Damit hat Rech endlich aus dem Sack gelassen, was dieses Versammlungsgesetz eigentlich soll. Es soll nicht aggressive rassistische und faschistische Umzüge eindämmen, sondern die zur Demokratie unabdingbar gehörenden Meinungsäußerungen und Demonstrationen der demokratischen und sozialen Bewegungen wie der Friedensbewegung unmöglich machen.“
Im einzelnen sieht der vorliegende Demobescheid z.B. vor:
- ein faktisches Demonstrationsverbot für die bewohnten Gebiete Kehls.
- 50 Versammlungsteilnehmer sollen sich vorab mit Name und Adresse registrieren lassen und pünktlich um 10.30 Uhr dem Einsatzleiter zur Musterung vorgestellt werden -“ ein eindeutig rechtswidriger Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz. Obendrein ist der Verkehr nach Kehl bis 10.30 blockiert, so dass dort sowieso niemand erscheinen kann.
- der Versammlungsleiter der Friedensbewegung „hat die Teilnehmer (nämlich die Friedensbewegung) auf einen friedlichen Verlauf der Versammlung hinzuweisen“, was immer das bedeuten mag, es ist die Welt auf den Kopf bzw. auf eine Polizeimütze gestellt.
- die Demonstranten haben einen Mindestabstand von 1.50 m von den eingesetzten Polizisten zu wahren.
- Transparente dürfen (ohne jede Begründung) nicht länger als 3 Meter sein, - üblich und vorhanden sind Transparente mit 6 m Länge. Sie dürfen auch nicht parallel zur Demorichtung getragen werden -“ wohl weil sie dann auch von Passanten gesehen werden könnten.
- geschminkte Gesichter wie bei jedem Fußballspiel üblich, sind verboten.
- Demonstranten dürfen weder ihren Hund mitbringen, noch Spritzpistolen noch Alkohol trinken.
- Sie dürfen nicht „laufen oder sprinten“ und auch nicht die Demo verlassen.
- Sie dürfen keine Kapuzenpullover und Halstücher tragen, weder vorher noch nachher.
„Wieviel Angst haben die Behörden und die NATO eigentlich vor der offenen und bunten Friedensbewegung, die seit etwa 50 Jahren an Ostern mitsamt Kinderwagen und Luftballons und ohne dass dabei je jemand zu Schaden gekommen wäre, für den Frieden demonstriert?“, fragt Lachenmayer. „Entgegen jeder Erfahrung machen sie in eindeutig politischer Absicht aus dem Ostermarsch eine Art staatsbedrohender Verbrecherumzug.“
„Es darf sich zwar jeder lächerlich machen, so gut er kann, aber wir lassen uns dadurch unsere demokratischen Rechte nicht Beschneiden.“
Am Freitag hat die Friedensbewegung deshalb wegen diesen Bescheids Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, die derzeit beim Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt wird.
„Wir sind zuversichtlich über den Ausgang“, erklärt Lachenmayer, „und wie immer der auch ist:
Die Friedensbewegung wird am Samstag in Kehl und Strasbourg und auf der Europabrücke lautstark und bunt für den Frieden und die Versammlungsfreiheit eintreten.“
Mal wieder: Bundeswehreinsatz gegen den "inneren Feind"
Weitere Soldaten werden in Strasbourg zur so genannten "Eigensicherung" eingesetzt. Konkrete Zahlen teilte die Bundesregierung nicht mit. Zum Einsatz kommen sollen definitiv Kampfflugzeuge und AWACS-Überwachungsflugzeuge.
Neben der umfangreichen Behinderungen der Proteste gegen die Protagonisten des Gipfels durch die faktische Aufhebung des Schengener Abkommens in Sachen Grenzkontrollen, der Einteilung Strasbourgs in unterschiedliche "Zonen", Aufforderungen Friedensfahnen abzuhängen, Meldeauflagen und Anreiseverboten und sprachlichen "Entgleisungen" wie die angebliche Verwendung des Begriffes "Selektion" durch den Landespolizeipräsidenten Hetger zur Einteilung von "guten" und "bösen" Demonstranten wird so eine wesentliche Schlußfolgerung aus der faschistischen Vergangenheit Deutschlands erneut zu den Akten gelegt. Auch die Polizeipresse rührt indes die Propagandatrommel und gibt einen "bürgernahen" Einblick in die "Vorbereitungen für einen grenzüberschreitenden Polizeieinsatz neuer Dimension".
Das Dilemma für die Gipfelorganisatoren besteht neben der Unkalkulierbarkeit der Proteste vor allem darin, inwieweit die von dem umfangreichen Demokratiekahlschlag eigentlich betroffene Masse der Bevölkerung diese Angriffe auf ihre demokratischen Rechte erkennt. Und welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden. Der Bogen der Ausnutzung zum Beispiel der Notstandsgesetze kann hier wie auch in Frankreich nicht beliebig überspannt werden: Die hinter der Fassade der bürgerlichen Demokratie steckenden tatsächlichen Herrschaftsstrukturen sollen möglichst weiter im Hintergrund agieren können. Dies insbesondere deshalb, weil angesichts der sich weiter verschärfenden Weltwirtschaftskrise unausweichlich soziale und ökonomische Proteste zu erwarten sind, auf die sich die herrschenden Klassen ebenfalls vorbereiten. So ist Baden - Württemberg neben Bayern das Bundesland mit den bislang weitestgehenden Planungen für die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die ursprünglich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollten, um so auch noch für den NATO Gipfel anwendbar zu sein. Die Wunschliste des Innenministeriums für die Behinderung von Protesten konnte allerdings bislang durch breiten gesellschaftlichen Gegenwind durchkreuzt werden.
Neue Infomaterialien des Bündnis für Versammlungsfreiheit
Dort sind ebenfalls drei aktuelle Beiträge verlinkt:
Der Kündigungsgehilfe. Rechte Hand der Chefs.
Jetzt erst recht: Abgestufte Aufstandsbekämpfung - Crowd and Riot Control/CRC!
Part I Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung
Part II Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung
Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung Part III
Erklärung des Tübinger Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Entscheidung des BVG in Sachen Versammlungsgesetz
Der Entwurf eines baden-württembergischen Versammlungsgesetzes ist durch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz gescheitert - Wahrnehmung des Streikrechts muss garantiert sein.Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit umfasst soziale und politische Initiativen und Gruppen, Gewerkschaften, Parteien und aktive Einzelpersonen. Kontakt
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert von Innenminister Rech das baden-württembergische Versammlungsgesetz nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu stoppen. Das Gesetzesvorhaben ist aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit gescheitert. Es dient nur einer inakzeptablen weiteren Einschränkung von Grundrechten. Das Tübinger Bündnis erklärt sich solidarisch mit dem "Gesetzesopfer" Orhan Akman, einem Ver.di-Funktionär aus München und fordert eine Korrektur des Urteils des Münchner Amtsgerichts. Das Versammlungsrecht darf nicht missbraucht werden um das Streikrecht einzuschränken. Im Angesicht der kommenden Wirtschaftskrise ist es für eine Demokratie noch wichtiger, dass soziale Proteste und Streiks nicht kriminalisiert werden.
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte darin, für eine Eilentscheidung überraschend deutlich, maßgebliche Sanktionsmöglichkeiten und Bußgeldvorschriften des bayerischen Versammlungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt und ausgesetzt. Das ganze Gesetz, so das Bundesverfassungsgericht, könne aber nicht ausgesetzt werden, da sonst zentrale Vorschriften im Versammlungsrecht in Bayern fehlen würden (Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.htm
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit verlangt, dass daraus auch für den baden-württembergischen Entwurf eines landeseigenen Versammlungsgesetzes Konsequenzen gezogen werden. Dieser hatte das bayerische Versammlungsgesetz weitgehend adaptiert. Wir fordern eine uneingeschränkte Wahrnehmung demokratischer Grundrechte ohne Schikanen und Hindernisse durch bestehende oder geplante Gesetze. Deshalb muss Herr Rech das neue Versammlungsgesetz stoppen.
Des Weiteren müssen kriminalisierende Urteile im Bereich des Versammlungsrechts in zweiter Instanz revidiert werden. Am 26. Januar 2009 wurde der Ver.di-Funktionär Orhan Akman vom Münchner Amtsgericht wegen Verstoßes gegen § 26 des bayerischen Versammlungsgesetz (Abhalten einer unangemeldeten Versammlung) zu 1600 € Geldstrafe verurteilt. Es hatte sich um eine Warnstreikaktion gehandelt, bei der viele TeilnehmerInnen klar als Streikposten erkennbar waren. Streikaktionen sind unserer Ansicht nach eigentlich durch die in Artikel Neun des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit vor solchen juristischen Angriffen geschützt. Herr Akman wurde noch nach altem bayerischen Versammlungsgesetz verurteilt. Die neuen Versammlungsgesetze verschärfen die Rechtslage noch einmal. Hier wird entgegen der Beteuerungen des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech deutlich, dass die neuen Versammlungsgesetze vor allem auch dazu dienen sollen in den kommenden Krisenzeiten soziale Kämpfe und Streiks zu kriminalisieren und niederzuhalten.
Angela Hauser, Personalratsvorsitzende am Tübinger Universitätsklinikum und Sprecherin des DGB-AKs Tübingen kommentiert den Vorgang folgenderweise: "Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden, sondern muss in Richtung des politischen Streiks ausgebaut werden." Ismayil Arslan, Betriebsratsvorsitzender bei der Siemens Geared Motor GmbH in Kilchberg ergänzt: "Versammlungsgesetze die das Streikrecht einschränken wollen, sind mit uns nicht zu machen."
Neues Buch von Mumia Abu-Jamal erscheint zu seinem Geburtstag in den USA
Im Februar veröffentlichte das Z-Mag online ein Interview mit Mumia Abu-Jamal in englisch über das Buch.
Darin spricht Mumia über Kämpfe von Gefangenen innerhalb des Privatindustriellen Gefängniskomplexes sowie über die wichtige Rolle sozialer Bewegungen. Er beleuchtet die Rolle sozialer Bewegungen und von Anti-Knastkämpfen sowohl historisch als auch aktuell.
Besonders die Arbeit von Gefangenen, die angesichts mangelnden juristischen Beistands für sich selbst und Mitgefangene juristisch aktiv werden, beschreibt Mumia aus jahrzehntelanger eigener Erfahrung.
Er verbindet damit auch die Hoffnung, dass mehr Kontakte zwischen AktivistInnen und Gefangenen entstehen und eine breite Öffentlichkeit über den häufig ausgeblendetetn Alltag der 2,3 Millionen US-Gefangenen erfährt.
Angela Davis, selbst jahrzehntelange Anti-Knast-Aktivistin und ehemalige politische Gefangene, schrieb das Vorwort. Die Mumia-Hörbuchgruppe hat einen kurzen Artikel darüber in deutsch verfasst.
Aus: Rote Hilfe Newsletter