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Erklärung des Tübinger Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Entscheidung des BVG in Sachen Versammlungsgesetz

Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt in einer heute erschienenen Presseerklärung:
Der Entwurf eines baden-württembergischen Versammlungsgesetzes ist durch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz gescheitert - Wahrnehmung des Streikrechts muss garantiert sein.

Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert von Innenminister Rech das baden-württembergische Versammlungsgesetz nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu stoppen. Das Gesetzesvorhaben ist aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit gescheitert. Es dient nur einer inakzeptablen weiteren Einschränkung von Grundrechten. Das Tübinger Bündnis erklärt sich solidarisch mit dem "Gesetzesopfer" Orhan Akman, einem Ver.di-Funktionär aus München und fordert eine Korrektur des Urteils des Münchner Amtsgerichts. Das Versammlungsrecht darf nicht missbraucht werden um das Streikrecht einzuschränken. Im Angesicht der kommenden Wirtschaftskrise ist es für eine Demokratie noch wichtiger, dass soziale Proteste und Streiks nicht kriminalisiert werden.

Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte darin, für eine Eilentscheidung überraschend deutlich, maßgebliche Sanktionsmöglichkeiten und Bußgeldvorschriften des bayerischen Versammlungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt und ausgesetzt. Das ganze Gesetz, so das Bundesverfassungsgericht, könne aber nicht ausgesetzt werden, da sonst zentrale Vorschriften im Versammlungsrecht in Bayern fehlen würden (Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.htm

Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit verlangt, dass daraus auch für den baden-württembergischen Entwurf eines landeseigenen Versammlungsgesetzes Konsequenzen gezogen werden. Dieser hatte das bayerische Versammlungsgesetz weitgehend adaptiert. Wir fordern eine uneingeschränkte Wahrnehmung demokratischer Grundrechte ohne Schikanen und Hindernisse durch bestehende oder geplante Gesetze. Deshalb muss Herr Rech das neue Versammlungsgesetz stoppen.

Des Weiteren müssen kriminalisierende Urteile im Bereich des Versammlungsrechts in zweiter Instanz revidiert werden. Am 26. Januar 2009 wurde der Ver.di-Funktionär Orhan Akman vom Münchner Amtsgericht wegen Verstoßes gegen § 26 des bayerischen Versammlungsgesetz (Abhalten einer unangemeldeten Versammlung) zu 1600 € Geldstrafe verurteilt. Es hatte sich um eine Warnstreikaktion gehandelt, bei der viele TeilnehmerInnen klar als Streikposten erkennbar waren. Streikaktionen sind unserer Ansicht nach eigentlich durch die in Artikel Neun des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit vor solchen juristischen Angriffen geschützt. Herr Akman wurde noch nach altem bayerischen Versammlungsgesetz verurteilt. Die neuen Versammlungsgesetze verschärfen die Rechtslage noch einmal. Hier wird entgegen der Beteuerungen des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech deutlich, dass die neuen Versammlungsgesetze vor allem auch dazu dienen sollen in den kommenden Krisenzeiten soziale Kämpfe und Streiks zu kriminalisieren und niederzuhalten.

Angela Hauser, Personalratsvorsitzende am Tübinger Universitätsklinikum und Sprecherin des DGB-AKs Tübingen kommentiert den Vorgang folgenderweise: "Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden, sondern muss in Richtung des politischen Streiks ausgebaut werden." Ismayil Arslan, Betriebsratsvorsitzender bei der Siemens Geared Motor GmbH in Kilchberg ergänzt: "Versammlungsgesetze die das Streikrecht einschränken wollen, sind mit uns nicht zu machen."
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit umfasst soziale und politische Initiativen und Gruppen, Gewerkschaften, Parteien und aktive Einzelpersonen. Kontakt

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