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»Wer wagt es, sich den donnernden Zügen entgegenzustellen? Die kleinen Blumen zwischen den Eisenbahnschwellen!« Erich Kästner

Berlin: Zur Diffamierungskampagne gegen die Revolutionäre 1. Mai Demo

Die Rote Hilfe Berlin verurteilt die Diffamierungskampagne gegen die Revolutionäre 1. Mai Demo.

Unter offensichtlicher Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht stellt die bürgerliche Presse unkritisch sämtliche Behauptungen der Repressionsbehörden als Tatsachen dar. Welt, Bild und Co. verkaufen die Weitergabe noch der letzten Halbwahrheiten aus „polizeiinternen Kreisen“ als Enthüllungsjournalismus.

Im vergangenen Jahr wurde von Polizeipräsidentin Barbara Slowik persönlich die Lüge verbreitet, der Demonstrationsanmelder sei von Teilnehmer:innen angegriffen worden. Dieses Jahr wird die gegenteilige Strategie verfolgt, indem versucht wird, den Anmelder selbst zu diskreditieren. Die Berliner Polizei bemüht sich schon seit Jahren vergeblich und auf plumpe Weise, das politische Engagement unseres Genossen zu kriminalisieren. In einer Verdrehung der Tatsachen wird dieser Umstand nun verwendet, um öffentlich seine persönliche und politische Integrität in Frage zu stellen.

„Die Demo wird jedes Jahr von Falschmeldungen und Verleumdungen aus der bürgerlichen Presse begleitet. Das sind wir inzwischen gewohnt. Mit ihrer diesjährigen Hetze schießt die Springerpresse aber den Vogel ab“, sagt Alex Schneider, Sprecherin der Roten Hilfe Berlin. „Offensichtlich bereiten die Behörden eine Gewalteskalation vor. Das Bezirksamt Neukölln zieht ohne Nachbarschaftsbeteiligung Straßenfeste auf als Vorwand, um die 1. Mai Demo in Nebenstraßen zu verlegen. Gleichzeitig schaffen 5000 martialisch auftretende Polizist*innen einen Belagerungszustand in Nordneukölln und Teilen Kreuzbergs. So soll Tausenden Anhänger*innen der revolutionären Linken ihr Demonstrationsrecht genommen werden.“

Die Rote Hilfe Berlin erklärt sich mit dem Anmelder und den Teilnehmer:innen der Revolutionären 1. Mai Demonstration voll und ganz solidarisch.

Um der von rechten Narrativen strotzenden Berichterstattung über die Demo am 1. Mai 2021 etwas entgegenzusetzen, wurde vor kurzem eine eigene Dokumentation veröffentlicht:

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Quelle: Rote Hilfe Berlin, Pressemitteilung 28. April 2022

#FreeThemAll: 68. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 41 Jahre im Knast

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 68 Jahre alt. Mehr als 41 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vorletztes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

  • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei

  • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color

  • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)

  • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln

  • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)

  • die Todesstrafe

  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Mehr Information www.freiheit-fuer-mumia.de

Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Hanau war kein Einzelfall - Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung wegen Hanau-Demonstration 2020

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung wegen Hanau-Demonstration 2020Nun ist es zwei Jahre her als Tobias R. am 19. Februar 2020 neun Menschen aufgrund eines rassistischen Motivs das Leben nahm.

Auch nach zwei Jahren gibt es immer noch keine Aufklärung für Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih SaraçoÄŸlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.

Noch immer tummeln sich Polizist:innen in rechten Chatgruppen herum und die Skandale überschlagen sich wie beispielsweise das Bekanntwerden darüber, dass 13 rechte SEK-Beamte in der Tatnacht in Hanau im Einsatz waren.

Noch immer organisieren sich Nazis im ganzen Land und über die Landesgrenzen hinaus, horten Waffen und bereiten sich auf den Tag X vor.

Die Wut über die Tatnacht und der steigenden Gefahr von rechts, wurde bundesweit auf die Straße getragen, auch hier in Stuttgart.

Es versammelten sich mehrere hundert Menschen in der Stuttgarter Innenstadt. Mit einer starken und wütenden Spontandemonstration zog der Zug bis zum Rathaus.

Die Stuttgarter Polizei versuchte den Zug zu stoppen und verhinderte unseren legitimen und wichtigen Protest. Aufgrund dieser Auseinandersetzung sitzen nun 8 Antifaschist:innen auf der Anklagebank. Der erste der insgesamt vier Prozesse wird am 27.04.2022 vor dem Stuttgarter Amtsgericht stattfinden.

9 Menschen wurden aus dem Leben gerissen, aufgrund von rassistischen Motiven -“ jegliche Reaktion darauf ist legitim und wichtig!

Wir solidarisieren uns mit den 8 Angeklagten und mobilisieren deshalb zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht und zu einer solidarischen Prozessbegleitung.

Los geht es am 27.04.2022 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in Stuttgart.

Hanau war kein Einzelfall -“ Widerstand überall!

Weitere Termine:

Dienstag, 03.05.2022 9:45 Uhr Amtsgericht Cannstatt

Dienstag, 31.05.2022 Amtsgericht Nürtingen

Freitag, 01.07.2022 Amtsgericht Stuttgart

Hungerstreik und Gewaltvorwürfe: Flüchtlingsrat kritisiert Fehlen jeglicher unabhängiger Kontrolle in der Abschiebungshaft

Logo Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist in hohem Maße besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Abschiebungshaftanstalt Pforzheim. Am Donnerstag berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass sich einige Gefangene im Hungerstreik befinden. „Das deckt sich mit Informationen, die Gefangene an uns und andere Personen, mit denen sie in Kontakt stehen, in den letzten Tagen kommuniziert haben“, kommentierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren berichten Gefangene über gewaltsame Übergriffe und Beleidigungen seitens des Vollzugspersonals sowie über den Entzug von dringend benötigten Medikamenten.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es bereits 2019 und 2020 ähnliche Vorwürfe gab. „Wir können schon vorwegnehmen, was die Verantwortlichen -“ die Anstaltsleitung, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Justizministerium -“ sagen werden: Genau wie damals werden sie sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und das in der Abschiebungshaft Grundrechte respektiert werden. Das Gleiche haben sie auch jahrelang in Bezug auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen behauptet. Dem war nicht so, wie wir jetzt wissen. Warum sollte ihnen jetzt jemand glauben, wenn sie blindes Vertrauen einfordern und Vorwürfe routinemäßig abstreiten? Das grundlegende Problem ist, dass es weiterhin null Transparenz und null unabhängige Kontrolle dessen gibt, was in der Abschiebungshaft passiert. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisiert Seán McGinley.

Die Berichte der Gefangenen machen deutlich, dass die repressiven Zustände sich nicht nennenswert von einem „normalen“ Gefängnis unterscheiden, und dazu führen, dass die Gefangenen ihre eigene Abschiebung oder sogar ihren Tod herbeiwünschen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass genau diese Zustände nicht zulässig sind, weil sich die Bedingungen in Abschiebungshaft grundlegend von denen in Strafhaft unterscheiden sollen. „Die Reaktion des Justizministeriums auf diese Entscheidung -“ die schmallippige Behauptung, es seien keine Änderungen an der Vollzugspraxis nötig - passt in das Bild der totalen Gleichgültigkeit gegenüber Grund- und Menschenrechten der Gefangenen, die selbe totale Gleichgültigkeit mit der jahrelang die Grundrechte von Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verletzt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung beginnt, sich nicht nur dann für die Durchsetzung des Rechts zu interessieren, wenn es um Entscheidung zum Nachteil von Geflüchteten geht. Konkret würde das heißen: Schluss mit diesem inhumanen, gefängnisähnlichen und völlig intransparenten Abschiebungshaftregime!“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle: Presseerklärung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg


Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger Verein, der landesweit in Baden-Württemberg tätig ist als parteiunabhängiges Netzwerk aus Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, das sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzt.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Flüchtlingsarbeit vor Ort durch Beratung, Information und Fortbildungen zu rechtlichen und sozialen Themen, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit Politik sowie gesellschaftlichen Gruppierungen setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für die Rechte der geflüchteten Menschen und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Auf Bundesebene arbeitet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eng mit den anderen Landesflüchtlingsräten und Pro Asyl zusammen.

Baden-Württemberg muss auf EuGH-Urteil zur Abschiebungshaft reagieren

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Landesregierung muss nun aus Sicht des Flüchtlingsrats Konsequenzen ziehen.

Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Doch genau eine solche ist die Baden-Württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, die sich in einer ehemaligen Jugendstrafanstalt befindet. Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden. In bestimmten Punkten -“ etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten -“ sind sie sogar noch restriktiver“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, und fordert die Landesregierung auf, schnell zu handeln, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.

2019 hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen, dass Abschiebungshaft auch in Strafhaftanstalten vollzogen werden dürfe. Zwar hatte der EuGH schon 2014 entschieden, dass dies nicht geht, doch um sich nicht an diese Vorgabe halten zu müssen, hatte die Bundesregierung pauschal einen „vorübergehenden Notstand“ ausgerufen, der eine Aufweichung des sogenannten Trennungsgebotes bis zum 30.6.2022 vorsah. Dass das so nicht geht, hat der EuGH nun klargestellt. „Es ist gut, dass die Baden-Württembergische Landesregierung schon frühzeitig klargestellt hat, dass sie aufgrund von europarechtlichen Bedenken diese Möglichkeit nicht nutzen wollte. Es ist aber beschämend für die damalige Bundesregierung, dass sie die massiven Bedenken, die von Menschenrechtsorganisationen und Jurist*innen und schließlich auch vom Baden-Württembergs konservativen Innenminister gehegt wurden, und die sich jetzt nach zweieinhalb Jahren rechtswidriger Praxis bewahrheiten, ignoriert hat“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle

Internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht."

Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!

Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im Zuge der Novemberrevolution 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.

In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:

• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.



Bildquelle: Bildercache.de

"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können.

In diesem Sinne fordern wir dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Möglichkeiten dazu finden sich zum Beispiel bei LabourNet.

Anpassung an einen Unrechtsstaat ist Unrecht

Generalstaatsanwalt Fritz Bauer Quelle: Fritz Bauer Institut / A. Mergen
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
Quelle: Fritz Bauer Institut / A. Mergen
"Wenn die Prozesse einen Sinn haben, so ist es die unumgängliche Erkenntnis, daß Anpassung an einen Unrechtsstaat Unrecht ist. Wenn der Staat kriminell ist, weil er die Menschen- und Freiheitsrechte, die Gewissensfreiheit, das Recht auf eigenen Glauben, (...) das Recht auf eigenes Leben systematisch verletzt, ist Mitmachen kriminell. Es ist, wie unsere Prozesse demonstrieren sollen, möglicherweise Mord, gemeiner Mord. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich selber Hand anlege oder nicht. Es kommt nicht darauf an, ob an meinen eigenen Händen Blut klebt oder ob sie nur mit Tinte besudelt sind, ob ich aktiver Täter, Nutzniesser oder nur beifällig nickender Zuschauer bin."

Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; -  1. Juli 1968 in Frankfurt am Main): "Warum Auschwitz-Prozesse?", in: Neutralität. Kritische Zeitschrift für Kultur und Politik, Jg. 2 (1964/65), H. 6-“7 S. 9, via Fritz Bauer Institut

„GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des soziokulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig“

Seit nun mehr als zwei Jahren hängt das DemoZ Ludwigsburg in Bezug auf die Gemeinnützigkeit in der Luft. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres wurde der Widerspruch unsererseits gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit an Rechtsbehelfsstelle des Finanzamt Ludwigsburg übergeben. Seit September werden uns seitdem immer wieder Versprechungen gemacht, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Entscheidung der Behörde vorliegen würde -“ jedoch läuft jede vom Finanzamt selbst benannte Frist aus, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde.

Im Oktober 2019 wurde dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg die Gemeinnützigkeit entzogen -“ der Entzug fußt auf dem erst im Februar 2019 gefällten Urteil zur politischen Betätigung gemeinnütziger Vereine im Fall der bundesweit tätigen Organisation Attac Deutschland. Ziel des Urteils sollte eigentlich die Trennung zwischen gemeinnützigen Organisationen und Parteien in Bezug auf Steuervorteile sein. Mit dem Urteil ist das Bundesfinanzministerium jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen-“ es ist nicht nur eine mangelnde Rechtssicherheit für sich politisch betätigende Vereine entstanden. Vielmehr ist eine grundlegende Diskussion darüber entstanden, wer in der Bundesrepublik Deutschland Teil der politischen Willensbildung ist und wer nicht.

Diesen Zustand können wir so nicht mehr hinnehmen -“ weder für uns, noch für die vielen anderen gemeinnützigen Vereine, die tagtäglich wertvolle Arbeit leisten und wegen der immer noch unklaren Rechtslage keine Sicherheit über ihre Handlungsmöglichkeiten haben. Leider hat auch der erst kürzlich veröffentlichte Anwendungserlass keine Klarheit und Sicherheit für politisch bildende Vereine gebracht, mehr dazu könnt ihr zum Beispiel auf der Seite der Allianz -“ Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu dem Thema erfahren.

Deshalb haben wir nun eine Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt eingereicht. Wie immer stellen wir euch die Klageschrift vom 09.02.2022 zur Verfügung, damit unsere Argumentation und unser Vorgehen weiterhin transparent und nachvollziehbar bleiben. Wie immer könnt ihr Rückfragen über gemeinnuetzigkeit@demoz-lb.de an und schicken. Nachfolgend veröffentlichen wir die heutige gemeinsame Pressemitteilung von der GFF -“ Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Campact e.V. und dem DemoZ Ludwigsburg.

GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des sozio-kulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig

Berlin/Stuttgart, 9. Februar 2022 -“ Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und Campact e.V. hat das Demokratische Zentrum Ludwigsburg e.V. (DemoZ) heute vor dem Finanzgericht Stuttgart Klage gegen den Entzug seiner Gemeinnützigkeit eingereicht. Ziel der Klage ist es, mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine zu schaffen, die in der politischen Bildung aktiv sind.

„Das Finanzamt hat ein viel zu enges Verständnis von politischer Bildung und Demokratieförderung. Selbstverständlich darf in einem Kulturzentrum auch eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen stattfinden“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Eine lebendige Demokratie braucht solche Begegnungsorte, an denen sich Menschen einbringen und auch eine politische Haltung zeigen können.“

Foto: DemoZ
Foto: DemoZ
Das selbstverwaltete DemoZ ist seit 40 Jahren ein wichtiger sozialer Treffpunkt in Ludwigsburg und bietet ein vielfältiges und meist kostenloses Kultur- und Bildungsprogramm an. Dazu zählen Theateraufführungen, Zeichenkurse und bildungspolitische Veranstaltungen. Bereits im Oktober 2019 hatte das Finanzamt Ludwigsburg dem DemoZ die Gemeinnützigkeit entzogen. Es warf dem Verein mangelnde geistige Offenheit in der politischen Bildungsarbeit vor. Anlass hierfür waren kapitalismuskritische Veranstaltungen des Vereins. Das DemoZ legte umgehend Einspruch ein und wartet nun seit über zwei Jahren auf eine endgültige Entscheidung der Behörde.

„Die seit Jahren andauernde Ungewissheit über den Steuerstatus ist eine große Belastung, da wir nicht wissen, wie wir uns in Zukunft finanzieren sollen“, sagt Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Bereits jetzt sind aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit viele staatliche Förderungen weggefallen und auch einen erheblichen Teil der Corona-Hilfen konnten wir wegen des unsicheren Steuerstatus-˜ nicht abrufen. Nur dank der großen Solidarität, die wir seitens unserer lokalen Unterstützer*innen erfahren haben, konnten wir unsere Arbeit vorübergehend finanzieren.“

Auch die Bürgerbewegung Campact unterstützt die Arbeit des soziokulturellen Zentrums Ludwigsburg mit einer Förderung von 20.000 Euro für die Prozesskosten und die Arbeit des Vereins. Unter anderem will Campact damit die Finanzierung des jährlichen „Mut gegen Rechts“-Festivals in Ludwigsburg sichern. Campact hatte im Oktober 2019 selbst die Gemeinnützigkeit verloren. Wie im Fall des DemoZ verwiesen die Finanzbehörden auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Attac. Der BFH hatte 2019 die Einschätzung der Finanzbehörden bestätigt, dass Attac wegen „allgemeinpolitischer Tätigkeit“ nicht gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne sei. „Uns ist es ein großes Anliegen, kleine Vereine zu stärken, die von der Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht betroffen sind“, sagt Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand von Campact. „Zentren wie das DemoZ leisten wichtige Arbeit gegen Rechts und verteidigen unsere Demokratie vor Ort, in fast jeder kleineren oder größeren Stadt in Deutschland. Ein Gemeinnützigkeitsrecht, das diesen Vereinen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat seinen Namen nicht verdient.“

Die GFF, das DemoZ und Campact sind Mitglieder der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Der Zusammenschluss aus fast 200 Vereinen und Stiftungen fordert eine gesetzliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, damit sich gemeinnützige Organisation für Menschenrechte und Gerechtigkeit engagieren können.

Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ, steht für Interviews zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter:

freiheitsrechte.org/demoz

Quelle

„Antifaschismus bleibt notwendig!“ - Info-Veranstaltung zum „Wasen-Prozess“ gegen Antifaschist:innen in Baden-Württemberg

Nach sechs Monaten Prozess gegen die beiden Antifas Jo und Dy ging das sog. „Wasen-Verfahren“ Mitte Oktober 2021 zu Ende. Beide wurden vor dem Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Als Solidaritätskampagne begleiteten wir den gesamten Verfahrenskomplex bereits seit den ersten Hausdurchsuchungen 2020 und versuchten Solidarität zu organisieren. Zum ersten Prozess gegen Jo und Dy, der im April 2021 startete, gestalteten wir eine solidarische Begleitung.
Mit dem Urteil ist das Verfahren und eine erste intensive Phase der Solidaritätskampagne zu Ende.
Nichts desto trotz, sitzt Dy weiterhin in U-Haft, stehen weitere Prozesse gegen andere Beschuldigte an und auch die Revision im Prozess gegen Jo und Dy erwartet uns. Mit der Veranstaltung wollen wir zu diesem Zeitpunkt folgende Fragen aufstellen:
In welchem Verhältnis steht der Prozess und die kriminalisierte antifaschistische Intervention zu den aufkommenden Querdenken-Demonstrationen im Frühjahr 2020? Inwieweit stellt dieser Repressionsangriff eine neue Qualität dar? Was für Schlüsse können wir aus dem Prozessverlauf ziehen?
Wie sah die Prozessbegleitung aus? Was sind für uns grundsätzlichere Herangehensweisen gegenüber staatlicher Repression und der Organisierung von Solidarität?
Gemeinsam wollen wir die bisherige Arbeit der Solikampagne und unsere Einschätzungen zu den Fragen diskutieren.

Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart
Haltestelle "Erwin-Schöttle-Platz - U1, U9, U34, Bus 42)

Oury Jalloh Gedenken in Dessau

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
In Erinnerung an Oury Jalloh, der vor 17 Jahren in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte, demonstrierten am 7. Januar 2022 mehr als 2000 Menschen durch Dessau-Roßlau. Die Demo führte unter dem Motto „No justice, no peace -“ Wir fordern Aufklärung!“ quer durch die Stadt.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

"Gerechtigkeit müssen wir uns selbst erkämpfen"

Am 7. Januar 2005 wurde Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier körperlich schwer misshandelt, an Händen und Füßen in der Zelle 5 angekettet und von Polizeibeamten angezündet. Er verbrannte bis zur Unkenntlichkeit. Anlässlich des 17. Todestages organisierte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh -“ wie in jedem Jahr -“ eine Gedenkdemonstration durch die Stadt Dessau. Sie führte zum Ort des Verbrechens, zum Polizeirevier in die Wolfgangstrasse 25 entlang an den Orten des Verschleierns und des Vertuschens, unter anderem an der Staatsanwaltschaft Dessau und dem Amtsgericht und dem Landgericht in Dessau.

Über 2.000 Teilnehmerinnen, die auch mit Bussen aus Göttingen, Nürnberg, Berlin oder Köln angereist waren, versammelten sich gegen 14 Uhr am Dessauer Hauptbahnhof. Dort begrüßte Mouctar Bah, ein enger Freund von Oury und Mitbegründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die Anwesenden. Er erklärte, dass Oury Jalloh unmöglich die Matratze selbst in Brand gesteckt haben kann, so wie es von der Polizei und Justiz bis heute behauptet wird. Er machte deutlich, dass Oury Jalloh kein Einzelfall ist, dass es sehr viele Opfer aus der Black Community gibt und dass bis heute weiter gemordet wird: "Wir werden weiter kämpfen bis zum Schluss, nicht nur für Gerechtigkeit für Oury Jalloh, sondern auch für Laye-Alma Condé, für Dominique Koumadio, für Christy Schwundeck und für Mariamma Sarr und alle anderen Opfer von Polizeigewalt." Auch Saliou, der Bruder von Oury, der extra aus Guinea angereist war, bedankte sich für die große Unterstützung und bekräftigte seinen Willen nicht aufzugeben: "Mein Bruder wurde misshandelt, getötet und verbrannt. Die Polizei, die Justiz und die Politiker versuchen das alles zu vertuschen. Wir werden weiter kämpfen und alles aufklären."

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hatte Anfang November 2021 ein neues Brandgutachten vorgestellt. Es zeigt erstmals eine Rekonstruktion des Brandes in einem originalen Nachbau der Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte. Die Bilder zeigen nachdrücklich, dass ein Brandbild, so wie es am 7. Januar 2005 vorgefunden wurde, nur mit Hilfe von Brandbeschleunigern entstanden sein kann. Zudem haben auch die im Vorfeld durchgeführten Bewegungsversuche deutlich gemacht, dass Oury Jalloh sich nur unter extremen Schmerzen sehr eingeschränkt bewegen konnte. Auch diese Versuche stehen den Behauptungen der Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt entgegen, dass Oury Jalloh das Feuer selbst entzündet haben soll.

Die Demonstration verlief sehr kraftvoll, geeint von der gemeinsamen Trauer und Wut über die Morde im Dessauer Polizeirevier und der Verweigerung staatlicher Behörden, diese überhaupt als solche anzuerkennen, geschweige denn, sie aufklären zu wollen. Es wurden starke Reden gehalten und insbesondere die migrantische und Black Community fanden klare und kämpferische Worte für die Kontinuität rassistischer Verbrechen ihrer systematischen Vertuschung durch staatliche Institutionen.

"Die Lüge, dass er sich selbst verbrannt hat wird von Staat und Polizei bis heute verteidigt [...] Gutachten werden nicht anerkannt und die Täter werden weiterhin geschützt. Deshalb erkennen wir, dass der Staat kein Interesse daran hat uns vor weiteren rassistischen Morden zu schützen.", erklärten junge Aktivist
innen der Panthifa. "Oury Jallohs Mörder sind das Produkt eines rassistisch kapitalistischen Systems. Ein System, das darauf abzielt, Leute wie ihn zu dehumanisieren. Uns Schwarze Menschen und Afro Siblings zu dehumanisieren. Es reicht längst nicht mehr Oury Jalloh als Opfer eines Einzelfalls von Polizeigewalt zu beschreiben. Oury Jalloh ist Opfer eines gewaltvollen Systems mit globaler Kontinuität."

Viele Redebeiträge haben herausgestellt, dass der Kampf um Gerechtigkeit ein globaler Kampf ist. Und dass es sich lohnt nicht aufzugeben, sondern diesen Kampf kontinuierlich und mit Entschlossenheit fortzusetzen. Die staatlichen Institutionen versuchen alles, um die Wahrheit zu vertuschen. Umso wichtiger ist die selbstorganisierte Aufklärungsarbeit, die die Fakten Schritt für Schritt an die Öffentlichkeit bringt und die Justiz in ihren Lügen entlarvt.

Die Demonstration am 7. Januar 2022 hat gezeigt, dass diese kontinuierliche Arbeit Erfolg hat. Auch wenn der Mord an Oury Jalloh juristisch nicht aufgeklärt ist, so ist die Wahrheit bereits in viele Teile der Gesellschaft vorgedrungen.

Oury Jalloh -“ Das war Mord!

Nadine Saeed, Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

"Was haben die letzten 17 Jahre gezeigt? Einerseits die Ignoranz des deutschen Staates. Aber viel wichtiger die Fähigkeit Schwarzer Selbstorganisation zur Mobilisierung und zum aktiven Handeln. Unsere Fähigkeit zu vernetzen und hier als gemeinsames Bündnis afrodiasporischer Personen geschlossen aufzutreten. Unsere Fähigkeit, den antiimperialistischen, antirassistischen sowie Klassenkampf auf allen Ebenen intersektional zu führen. Unsere Fähigkeit diesen Kampf Generation über Generation weiterzuführen."

(Panthifa, Power to the People)

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Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

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