trueten.de

»Facts do not cease to exist because they are ignored.« Aldous Huxley

Goldgrube zu Lasten von Energiewende und Stromkund/inn/en

Ein Baum - Logo des Bundes der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.
Ein Baum - Logo des Bundes der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.
• TransnetBW-Deal zeigt Fehlsteuerung der Energiewende
• Verteilnetze und Speicher sind viel wichtiger als die teuren Fernleitungen

Die EnBW möchte 49,9% ihres Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW verkaufen. Für die erste der beiden Tranchen wird heute der Verkauf gemeldet. Die geplanten jahrzehntelangen Gewinne aus SuedLink und Ultranet zu Lasten der Stromkund/inn/en sind gewiss längst eingepreist.


In ihrer heutigen Preseemitteilung zum Verkauf der ersten von zwei geplanten Tranchen von je 24,95% der TransnetBW-Anteile preist die EnBW dies als Beitrag zur Energiewende, weil nur so der Finanzierungsbedarf der Energiewende-Projekte gesichert werden könne, der von ihr bundesweit auf insgesamt rund 600 Mrd. € beziffert wird, davon 126 Mrd. € für „neue Stromleitungen und deren Modernisierung“. Alleine Transnet BW benötige nämlich schon bis 2035 10 Mrd. € v.a. für die Mega-Fernleitungen SuedLink und Ultranet (bei beiden Leitungen ist Transnet nur der kleinere Partner).

Was die EnBW verschweigt: über die Jahre hinweg werden die kompletten Investitionskosten plus Finanzierungskosten plus üppige garantierte Rendite nach und nach auf die Stromkund/inn/en umgelegt und werden so die Netzumlagen und damit die Strompreise erheblich verteuern. Die letztlich von den Kund/inn/en bezahlten Leitungen im Milliarden-Wert gehören dann aber den Leitungskonzernen. Ein perfektes und risikoarmes Geschäftsmodell, für das nun Sparkassen und Co. gerne der EnBW kurzfristig die Liquidität verbessern, um langfristig massiv zu profitieren. Diese Gewinnerwartung zu Lasten der Stromkund/inn/en düfte in den Kaufpreis, den die EnBW erhält, längst eingepreist sein, es werden sicher beide Seiten gewinnen.
Verlieren wird neben den Stromkund/inn/en auch die Energiewende. Denn das Geld, das in die Mega-Fernleitungen der Übertragungsnetzbetreiber fließt und damit falsche, zentralisierte Marktverhältnisse zementiert, fehlt den echten Energiewende-Projekten wie dem Ausbau der Strom-Verteilnetze und dem Aufbau einer guten Speicher-Infrastruktur. Dazu trägt erst recht die Selbstbedienungsmechanik bei, die in den Strom-Netzentwicklungsplänen steckt und grob falsche Anreize zum Bau unnötiger Fernleitungen setzt.

An Konzerngewinnen lässt sich die Energiewende nicht ausrichten, im Gegenteil.
Wir erinnern deshalb an die Grundprinzipien einer echten, dezentralen Energiewende:
- Energiesparen
- Energieeffizienz
- Erneuerbare Energien

Quelle: Pressemitteilung BBMN

„Hof mit Zukunft“: „Wir haben es satt!“-Bündnis bringt junge Aktivist*innen auf Bauernhöfe in ganz Deutschland

Demo zum Auftakt der „Grünen Woche“ bei der „Wir haben es satt!“-Demonstration in Berlin 21. Januar 2023 Foto © Nick Jaussi/www.wir-haben-es-satt.de
Demo zum Auftakt der „Grünen Woche“ bei der „Wir haben es satt!“-Demonstration in Berlin 21. Januar 2023
Foto © Nick Jaussi/www.wir-haben-es-satt.de
Auf rund 30 landwirtschaftlichen Betrieben im gesamten Bundesgebiet findet in drei Wochen „Hof mit Zukunft“ statt. Junge Aktivist*innen aus dem Klima-, Tier- und Umweltschutz verbringen dabei ein Wochenende auf dem Bauernhof. Konkret heißt das: Anpacken, diskutieren und zusammen mit den Bäuerinnen und Bauern Forderungen für eine zukunftsfähige Agrarpolitik entwickeln. Das „Wir haben es satt!“-Bündnis, das regelmäßig viele Tausende für die Agrarwende auf die Straße bringt, will mit diesem spannenden Format den Austausch zwischen Jung und Alt und Stadt und Land fördern.

Zwei Tage lang helfen die jungen, politisch engagierten Menschen beim Alltagsgeschäft auf biologisch und konventionell wirtschaftenden Höfen mit. Dahinter steht die Idee: Beim gemeinsam die Hände dreckig machen lernt man sich am besten kennen. Statt auf vermeintliche Gegensätze oder etwaige Vorurteile zu schauen, geht es darum herauszufinden: Wo überschneiden sich die Interessen von Landwirt*innen, die Tag für Tag für gutes Essen auf unseren Tellern sorgen, mit denen der Aktivist*innen.

Bei #HofMitZukunft werden unter anderem folgende Fragen diskutiert: Wie sieht die Realität auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aus? Wie klappt der Umbau der Landwirtschaft und was muss sich politisch ändern, damit die Höfe eine gute Zukunft haben? Wie können wir Land­wirtschaft, Artenvielfalt und Klimaschutz wieder in Einklang bringen? Welche Verantwortung haben die Konsument*innen bei all dem?

Termininformation:

Hof mit Zukunft - Aktivismus trifft Landwirtschaft

Wann: 15.-18. Juni 2023

Wo: auf rund Höfen in ganz Deutschland (Kartenübersicht)

Weitere Infos: www.wir-haben-es-satt.de/hofmitzukunft

Video-Rückblick Hof mit Zukunft ´22: https://www.youtube.com/watch?v=SphD5jmCUAU

Demo gegen Abschiebungen am Samstag 27.5. in Stuttgart

Am kommenden Samstag findet ab 14 Uhr in Stuttgart, Schlossplatz, eine Demo gegen Abschiebungen statt. Organisiert wird die Demo von der Gambian Refugee Association. Sie richtet sich insbesondere gegen die Kooperation der deutschen und gambischen Regierungen bei Deportationen.

Mobilisierungsplakat mit den Daten zur Demo und den Unterstützerorgas

Pflegekammer: Demokratische Legitimation ist jetzt nicht mehr möglich

Die Errichtung einer Pflegekammer mit zwangsweiser Mitgliedschaft und zwangsweiser Registrierung wurde heute Nachmittag vom Landtag beschlossen. Die Errichtung der Kammer soll durch ein 60%-Quorum legitimiert werden: Nur, wenn 60 Prozent der über ihre Arbeitgeber registrierten Pflegefachpersonen der Registrierung nicht aktiv widersprechen, soll die Vertreterversammlung gewählt werden können. Dieses Quorum hält ver.di Baden-Württemberg für scheinheilig.

Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan. Wer so handelt, traut seinen angeblich guten Argumenten wenig Überzeugungskraft zu. Wir werden weiterhin die Pflegefachpersonen für ihre Entscheidungsfindung über unsere Argumente gegen eine Kammer informieren, aber auch erläutern, wie sie der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer widersprechen können.“

Lilian Kilian, Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Personalrätin: „Mit unserer Gewerkschaft ver.di kämpfen wir seit Jahren um bessere Bedingungen für Beschäftigte und Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Wo die Politik Lösungen verweigert, hat ver.di auch tarifpolitisch Verbesserungen erreicht wie zum Bespiel mit Tarifverträgen zur Entlastung der Pflegenden. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Arbeitsalltag mit vielen Vorgaben, Vorschriften und Pflichten konfrontiert. Jetzt soll eine Kammer eingerichtet werden, die allen Pflegefachpersonen als Zwangsmitglieder weitere Vorschriften machen und sogar Bußgelder bei Fehlverhalten verhängen kann. Wir Pflegefachpersonen werden so zum Diener zweier Herren. Dem Fachkräftemangel wird mit Sicherheit nicht dadurch abgeholfen, indem man Pflegefachpersonen zwingt, für die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufes Kammerbeiträge zu bezahlen.“

Quelle: ver.di Pressemitteilung 24. Mai 2023

Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt

Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“

Berlin, 23. Mai 2023 - Heute, am Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

Cover des Grundrechtereports 2023Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel „Krieg, Klima, Krise“ einen Blick auf die aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2022. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen.

Hierzu gehören für das Jahr 2022 grundrechtliche Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die wachsende Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche Polizeigewalt, rassistische Polizeikontrollen und Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen Justiz besprochen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

Susanne Baer, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, präsentierte den Grundrechte-Report in diesem Jahr: „Der Krieg in der Ukraine, die wirtschaftliche Lage, die viele Menschen belastet, und die Klimakrise fordern Politik und Gesellschaft - und sie fordern auch die Grundrechte heraus. Gerade wenn es eng wird, kommt es auf diese Rechte an. Der Grundrechte-Report deckt da Probleme auf. Dass im Familienrecht weiter frauenfeindliche Narrative wirksam werden, erschreckt ebenso wie der geschilderte Umgang mit Angriffen auf die Pressefreiheit. Teils müssen sich Justiz, Verwaltung und Gesetzgeber hier deutliche Kritik gefallen lassen. Ich stimme da nicht allem zu, aber das muss diskutiert werden. Berichtet wird ja auch, wo Gerichte bewegt werden können, um Grundrechte in neuen Konstellationen durchzusetzen - in der Polizeiarbeit, bei Streiks oder „Klimacamps“. Klar ist jedenfalls: Grundrechtsfragen gehen alle an - und um überzeugende Antworten müssen wir ringen“.

Simon Lachner, Aktivist der „Letzten Generation“, berichtete bei der Pressekonferenz von seinen Erfahrungen mit dem staatlichen Umgang mit Aktionen der Klimaaktivist*innen. Er sagt: „Wie die Engagierten bei der Letzten Generation vom Rechtsstaat behandelt werden, ist teils erschreckend. Immer wieder sehe ich meine Freunde, wie sie mit Schmerzgriffen von der Straße gezerrt werden oder in die Justizvollzugsanstalt gesperrt werden - teils ohne Gerichtsverfahren, sondern auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern. Auch ich war für zwei Nächte in der Justizvollzugsanstalt in München."

Benjamin Derin, Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), resümiert stellvertretend für die gesamte Redaktion des Grundrechte-Reports: „Ob staatliche Überwachung, Ausweitung von Straf- und Polizeigesetzen oder Abbau von sozialen Sicherungen, wir weisen immer wieder darauf hin, wo die Grundrechte in Gefahr sind. Teile von Staat und Politik scheinen aber umgekehrt die Grundrechte mancher Menschen als Gefahr zu betrachten. Das Beharren auf diesen Rechten ist deshalb ein wichtiger Teil des Einsatzes für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft für alle.“

Die Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports, Lea Welsch, Rechtsanwältin und Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), moderierte die Präsentation als Teil der Redaktion des Reports. Sie kommentierte: „Auch in diesem Jahr dokumentiert der Grundrechte-Report erneut, dass gerade die Grundrechte derjenigen am meisten bedroht sind, die durch gesellschaftliche Institutionen am wenigsten repräsentiert werden. Dafür eine Öffentlichkeit zu schaffen ist eines der Anliegen der herausgebenden Organisationen."

Grundrechte-Report 2023 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (FISCHER Taschenbuch Verlag). Herausgegeben von: Rolf Gössner, Rosemarie Will, Britta Rabe, Benjamin Derin, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Lea Welsch, Rebecca Militz, Max Putzer, Rainer Rehak.

ISBN 978-3-596-70882-6


Der Grundrechte-Report 2023 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte

Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (service@humanistische-union.de).
Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte unter 030 - 2045 0256 oder info@humanistische-union.de. 


Bezugsmöglichkeiten: Das Buch ist ab sofort über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/). 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.
Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Quelle: Pressemitteilung

Wer wir waren

Was werden zukünftige Generationen über uns denken, wenn wir bereits Geschichte sind? In "Wer wir waren" reflektieren sechs Denkern*innen und Wissenschaftler*innen unserer Zeit die Gegenwart und blicken in die Zukunft. Poetisch, intensiv und in aufwändig komponierten Bildern erzählt "Wer wir waren" von Zuständen, Visionen, Chancen und Optionen. "Wer wir waren" ist ein intensives Treffen mit sechs bedeutenden Denkern und Wissenschaftler*innen unserer Zeit: Alexander Gerst (Astronaut), Dennis Snower (Ökonom), Matthieu Ricard (Molekularbiologe und Mönch), Sylvia Earle (Ozeanologin), Felwine Sarr (Ökonom, Soziologe und Philosoph) und Janina Loh (Philosophin und kritische Posthumanistin).

Schriftsteller, Denker und Moderator Roger Willemsen (1955 - 2016) arbeitete kurz vor seinem Tod an einem neuen Buch. Es sollte "Wer wir waren" heißen und unsere Gegenwart betrachten - aus der Zukunft. Als Roger Willemsen im Sommer 2015 krank wurde, musste er die Arbeit an seinem Text einstellen. Zentrale Gedanken davon aber stecken in einer mitreißenden "Zukunftsrede", die zu seinem letzten öffentlichen Auftritt wurde. Sie ist der leidenschaftliche Aufruf an die nächste Generation, sich nicht einverstanden zu erklären.

"Wer wir waren" feierte seine Weltpremiere auf der Berlinale 2020 und wurde mit dem Hessischen Film- und Kinopreis 2020 ausgezeichnet.

Externer Inhalt von ARD Mediathek Beim Laden wird eine Verbindung zu ARD Mediathek hergestellt. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere Ihre IP-Adresse, übertragen werden.

Die Nazis, der Rabbi und die Kamera

Die Kamera Leica wurde bei der Firma Leitz in Wetzlar, mit der bis heute Fotograf:innen von Weltrang arbeiten, entwickelt. Ernst Leitz II war Mitglied in Hitlers NSDAP. Doch er rettete jüdische Angestellte und Freunde vor dem sicheren Tod. Unter anderem die Familie Ehrenfeld aus Frankfurt. Ihre und andere Geschichten hat der Fotograf und Rabbi Frank Dabba Smith erforscht.

Der Fotograf und Rabbiner Frank Dabba Smith hält nichts von einfachen Theorien. „Schwarz-Weiß-Betrachtungen bringen niemanden weiter“, sagt er. Schon als junger Mann reiste er aus diesem Grund nach Deutschland - das Land, das einerseits für den Tod seiner Verwandten in Polen verantwortlich ist, andererseits aber auch seine größte Leidenschaft hervorgebracht hat: die Leica-Kleinbildkamera.

Als junger Student hatte Frank gelesen, wie Leica-Firmenchef Ernst Leitz II den Juden während des Nazi-Regimes geholfen hatte. Später nahm er Kontakt mit der Familie Leitz auf. Der Enkel von Ernst Leitz II, Knut Kühn-Leitz, hatte zwar ein sehr inniges Verhältnis zu seinem Großvater, doch er wusste von nichts. Bis zu seinem Tod im Jahr 1956 hatte sein Großvater nie etwas aus der Zeit des Nationalsozialismus erzählt. Die Familie war sich zunächst nicht sicher, ob sie überhaupt Nachforschungen über die Vergangenheit anstellen sollte, doch Frank überzeugte sie. So kam ans Licht, dass Ernst Leitz II vielen Verfolgten geholfen hatte.
Dazu gehörte unter anderem die Familie von Heinrich Ehrenfeld, Inhaber eines Frankfurter Kaufhauses. In den USA angekommen, änderte die Familie ihren Namen von Ehrenfeld zu Enfield und verkaufte Leica-Kameras. Die Enkelin Jill Enfield ist Fotografin und seit Jahren mit Frank in Kontakt - so hat sie viel Unbekanntes von ihren Großeltern erfahren.

Der Dokumentarfilm führt an Originalschauplätze in Wetzlar, New York und Frankfurt am Main. Neben Frank Dabba Smith und Jill Enfield nimmt auch Oliver Nass, Urenkel von Ernst Leitz II, Stellung zu den damaligen Ereignissen.

Dokumentation von Claus Bredenbrock und André Schäfer (D 2022, 44 Min)

Externer Inhalt von YouTube Beim Laden wird eine Verbindung zu YouTube (Google) hergestellt. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere Ihre IP-Adresse, übertragen werden.

Danke für den Hinweis an Matze Schmidt!
Video verfügbar bis zum: 16/08/2023

"Shoah" von Claude Lanzmann gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO

"Shoa" aus dem Jahre 1985 von Claude Lanzmann (1925-2018) gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO.

Externer Inhalt von Invidious (yewtu.be) Beim Laden wird eine Verbindung zu Invidious (yewtu.be) hergestellt. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere Ihre IP-Adresse, übertragen werden.

Vielen Dank an Ruth für den Hinweis.

Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.