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»Wenn Gott wirklich existierte, müsste man ihn umbringen.« Michail Bakunin

Am 1. Mai auf die Straße! Diese Krise hat System - Revolutionäre Gegenmacht aufbauen!

Revolutionärer 1. Mai 2020 in Stuttgart:

12 Uhr | Schlossplatz

Wir rufen zu einer aktiven Beteiligung am 1. Mai auf -“ gerade auch auf der Straße. Denn selten war es wichtiger als jetzt, den Kapitalisten eine Kampfansage zu erteilen und eine revolutionäre Perspektive auf die Tagesordnung zu setzen. Alles, was wir bis jetzt in der Corona-Phase erlebt haben, hat und wird massive Spuren hinterlassen. Kurzarbeit, Verlängerung von Arbeitszeiten, Ausgangsbeschränkungen, Abbau von Mitbestimmungsrechten. Die gesamte Klasse der Lohnabhängigen ist betroffen, ob in der Metall- und Elektroindustrie oder im Einzelhandel, in der Gastronomie oder der Spedition, in der Pflege oder dem öffentlichen Dienst. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Krise auf dem Rücken der Lohnabhängigen ausgetragen wird.

Das Argument der Virus-Eindämmung muss zur Zeit für Vieles herhalten, unter anderem zur massiven Einschränkung der Grundrechte, wie der Versammlungsfreiheit. Dennoch braucht es am 1. Mai ein klares Signal: Auf die kapitalistische Krisenabwälzung von Staat und Kapital werden wir mit Organisierung und Klassenkampf von unten antworten. Dafür sind offensive Aktionsformen wichtig -“ auch in Zeiten von Corona. Kollektive Aktionsformen, die über „online Bilder posten“ hinausreichen. Welche genau Form die 1. Mai Aktivitäten haben werden, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen. Kollektivität, Selbstbestimmung und ein klares politisches Zeichen, zugleich gesundheitliche Vertretbarkeit und das Beachten der verschärften staatlichen Repression. Die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Klar ist aber, es lohnt sich, sie anzunehmen! Wir werden Wege und Möglichkeiten finden, den revolutionären 1. Mai auf die Straße zu tragen.

Die Bedeutung vom 1. Mai

Seit über 130 Jahren gilt der 1. Mai international als Kampftag der ArbeiterInnenklasse. 1886 traten über 300.000 FabrikarbeiterInnen in den USA in den Streik -“ für bessere Arbeitsbedingungen und einen 8-Stunden-Tag. Vier Jahre später taten ArbeiterInnen in Frankreich, London und der Schweiz es ihnen gleich. Der 1. Mai ist für uns allerdings kein Relikt aus vergangener Zeit oder ein entspannter Feiertag. Gerade jetzt -“ in Zeiten der Krise und von Corona -“ liegt es an uns, dem Tag der ArbeiterInnen einen ausdrucksstarken Charakter zu verleihen. Gesellschaftliche und ökonomische Widersprüche spitzen sich immer weiter zu, denn dieser Krise liegt die Profitlogik des Kapitalismus zugrunde:

Fallpauschalen im Krankenhaus sorgen schon seit Jahren für eine profitorientierte anstatt bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung. Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung und niedrige Löhne sind altbekannte Phänomene für die Beschäftigten in der Pflege. Jetzt während der Corona-Pandemie wird ihre Arbeitskraft -“ wie auch im Lebensmittelhandel -“ noch stärker ausgebeutet, unter anderem durch Verlängerung von Arbeitszeiten und Verkürzung von Ruhezeiten. Daran ändern auch lobende Worte von Merkel und Co. nichts. Den Milliardensummen, die jetzt für Unternehmen locker gemacht werden, stehen Entlassungen oder Kurzarbeitergeld -“ in Form von 60% des Nettolohnes -“ für uns als Beschäftigte gegenüber. Für Millionen Menschen haben sich die Lebensbedingungen schon jetzt spürbar verschlechtert: Mehrarbeit und Deregulierung sind Phänomene, die sich jetzt in verschiedenen Branchen durchsetzen.

Die sozialen Folgen der Pandemie sind für einige Menschen schwerwiegender als für andere. Diejenigen, die sowieso schon auf Hilfsangebote angewiesen waren und ein Leben am Existenzminimum geführt haben, stehen jetzt noch schlechter da: Geschlossene Tafeln und fehlende Waschmöglichkeiten für Wohnungslose, geschlossene Beratungsstellen sowie gesundheitsgefährdende Zustände in Massenunterkünften für Geflüchtete. Frauen erfahren nicht nur eine Mehrbelastung durch fehlende Kinderbetreuung, sondern sehen sich auch einem zunehmenden Risiko häuslicher Gewalt ausgesetzt.

Keine Zukunft im Kapitalismus!

Gerade in Krisensituationen wie jetzt wird deutlich, dass die kapitalistischen Verhältnisse nicht im Interesse der lohnabhängigen Klasse sind. Vielmehr profitieren am Ende die Unternehmer, die ihre Konkurrenten am besten übertrumpfen konnten und ein an ihren Interessen orientierter Staat, der an Durchsetzungskraft gewinnt.

Wir wollen in einer grundlegend anderen Gesellschaft leben: Eine Gesellschaft, in der die Wirtschaft anhand der Bedürfnisse und Interessen der gesamten Bevölkerung geplant und organisiert wird. Eine Gesellschaft, in der Menschen nicht an den Rand gedrängt werden, weil sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Eine Gesellschaft, in der Wohnraum, warmes Essen und Kinderbetreuung für alle zugänglich ist. Wir wollen einen revolutionären Bruch mit den bestehenden Verhältnissen. Lasst uns das am 1. Mai deutlich machen.

Sozialismus erkämpfen!

Quelle: Revolutionäre Aktion Stuttgart

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

LATEINAMERIKA
Bei einem virtuellen Treffen hat die Puebla-Gruppe das sofortige Ende der Wirtschaftssanktionen der USA gegen Venezuela und Kuba gefordert. Dem 2019 in der mexikanischen Stadt Puebla gegründetee Zusammenschluss gehören progressive Persönlichkeiten aus ganz Lateinamerika an. Unter ihnen auch die Ex-Staatsoberhäupter mehrerer Länder, so Dilma Rousseff und Lula Da Silva (Brasilien), Rafael Correa (Ecuador), Evo Morales (Bolivien) und José Mujica (Uruguay) sowie der amtierende argentinische Präsident Alberto Fernández.

BOLIVIEN
Zur Kontrolle der von der bolivianischen Regierung verhängten vollständigen Ausgangssperre wird seit Dienstag dieser Woche in der Stadt Santa Cruz das Militär eingesetzt. Vertreter der Regierung begründen die Militarisierung mit der angeblichen Nichteinhaltung der angeordneten Maßnahmen durch die Bürger, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

BRASILIEN
In Brasilien haben die Vorsitzenden und Vertreter verschiedener linker Parteien, unter anderem Fernando Haddad (Partido dos Trabalhadores, Arbeiterpartei, PT), Ciro Gomes (Partido Democrático Trabalhista, Demokratische Arbeiterpartei, PDT), Guilherme Boulos (Partido Socialismo e Liberdade, Partei für Sozialismus und Freiheit, PSOL) und Flavio Dino (Partido Comunista do Brasil, Kommunistische Partei Brasiliens, PC do B), ein “Gemeinsames Manifest der Linken für einen Rücktritt Bolsonaros- veröffentlicht.

KOLUMBIEN
Die Stiftung Insightcrime beschuldigt die kolumbianische Vizepräsidentin Martha Lucía Ramìrez und ihren Ehemann Álvaro Rincón, mit ihrer Firma Geschäfte mit dem mutmaßlichen Drogenhändler Guillermo León Acevedo Giraldo zu machen.

Die kolumbianische Regierung von Iván Duque hat am 12. März im Auftrag der Nationalpolizei fünf Panzerfahrzeuge für die umstrittene Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD (Escuadrón Móvil Anti Disturbios) gekauft. Die gepanzerten Fahrzeuge wurden erworben, obwohl die WHO zuvor die Covid-19-Viruserkrankung als Pandemie eingestuft und dazu aufgerufen hatte, die politischen und wirtschaftlichen Kräfte zu bündeln, um die Pandemie zu bekämpfen.

KUBA
Auf Ersuchen des Präsidenten der italienischen Region Piemont, Alberto Cirio, hat das kubanische Gesundheitsministerium eine zweite Ärzte-Delegation der Brigade Henry Reeve nach Italien geschickt. Sie leistet in Turin humanitäre Hilfe beim Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Schäbige US-Propaganda: Kuba erhält weiter Anfragen nach medizinischer Unterstützung in Coronakrise. Washington verstärkt Kampagne gegen Havanna

VENEZUELA
Venezolanische Küstenwache rammt absichtlich deutsches Kreuzfahrtschiff in internationalen Gewässern“. Diese Meldung brachte der deutsche Staatssender Deutsche Welle mit Verweis auf den Spiegel am 3. April. Doch Radarbilder und Funkaufzeichnung zeichnen ein anderes Bild. Die venezolanische Regierung wendet sich mit Brief an Deutsche Welle und fordert eine Richtigstellung.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 17. April 2020

Im Windschatten der #Coronakrise: Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg

Download der Studie per Klick auf die Vorschau (PDF)
Download der Studie per Klick auf die Vorschau (PDF)
In Baden-Württemberg steht die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes an. Gerade jetzt, während der Corona-Krise, soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich drastisch von den Ankündigungen der vergangenen Monate unterscheidet. Die Verabschiedung soll einmal mehr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten an einigen Stellen grundlegend verändert. Über die zuletzt durchgeführten inhaltlichen Änderungen ist bisher in der Presse weder umfangreich noch differenziert diskutiert worden. Auch deuten Rechtschreibfehler im neuen Gesetzesentwurf auf eine sehr hektische und ungenaue Arbeitsweise hin.

Nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes sollen umfangreiche Durchsuchungen von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Ansammlungen, der Einsatz von Body Cams in Geschäftsräumen und Wohnungen, sowie grundlegend ausgeweitete Videoüberwachung im öffentlichen Raum ermöglicht werden. Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht, wie sie die Grünen bereits vor Jahren versprachen, sowie unabhängigen Ermittlungsstellen zur Aufklärung von polizeilichem Fehlverhalten bleiben weiterhin ungehört.

Mehr dazu in der Analyse 2020/20 von Stefan Gruber von der Informationsstelle Militarisierung (IMI): Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise

FIfF veröffentlicht Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die #Corona-App

„Es geht nicht um Privatsphäre, sondern es geht darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen.“ Dieses Datenschutzverständnis von Wilhelm Steinmüller (1934-“2013), Datenschutzpionier und langjähriges FIfF-Mitglied, möchten wir, eine Gruppe Wissenschaftlerïnnen und Datenschützerïnnen im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V., wieder stark machen.

Seit einigen Wochen kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Es wird geplant, die Pandemie durch den Einsatz von Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen und isolieren zu können.
Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit einem gesellschaftlichen Großexperiment zur digitalen Verhaltenserfassung unter staatlicher Aufsicht in Europa zu tun. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Betreiberïnnen umfangreicher Datenverarbeitungssysteme (zu denen auch ein Corona-Tracing-System zählen würde) zur Anfertigung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im Falle eines hohen Risikos für die Grund- und Freiheitsrechte. Hierbei handelt es sich um eine strukturierte Risikoanalyse, die mögliche grundrechtsrelevante Folgen einer Datenverarbeitung im Vorfeld identifiziert und bewertet.

Wirksamkeit und Folgen entsprechender Apps sind noch nicht absehbar und es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU verschiedene Varianten erprobt und evaluiert werden. Die datenschutz- und somit grundrechtsrelevanten Folgen dieses Unterfangens betreffen potenziell nicht nur Einzelpersonen, sondern die Gesellschaft als Ganze. Aus diesem Grunde ist nicht nur die Anfertigung einer DSFA angezeigt, sondern insbesondere auch ihre Veröffentlichung -“ und eine öffentliche Diskussion. Da bisher keine der beteiligten Stellen eine allgemein zugängliche DSFA präsentiert hat und selbst die vorgelegten privacy impact assessments unvollständig bleiben, legen wir vom FIfF mit diesem Dokument eigeninitiativ eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung als konstruktiven Diskussionsbeitrag vor.

Download der DSFA (Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, CC BY 4.0 Int.): Aktuelle Version 1.1 (PDF, 101 S., 426 kB), alte Versionen unter https://www.fiff.de/dsfa-corona

Zusammenfassung und Ergebnisse



1. Die in den Diskussionen vielfach betonte Freiwilligkeit der App-Nutzung ist eine Illusion. Es ist vorstellbar und wird auch bereits diskutiert, dass die Nutzung der App als Voraussetzung für die individuelle Lockerung der Ausgangsbeschränkungen gelten könnte. Das Vorzeigen der App könnte als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Denkbar ist, dass Arbeitgeberïnnen solche Praktiken schnell adaptieren, weil sie mittels freiwillig umgesetzter Schutzmaßnahmen schneller ihre Betriebe wieder öffnen dürfen. Dieses Szenario bedeutet eine implizite Nötigung zur Nutzung der App und bedeutet erhebliche Ungleichbehandlung der Nicht-Nutzerïnnen. Weil nicht jede Person ein Smartphone besitzt, wäre hiermit auch eine Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verbunden. Kirsten Bock vom FIfF kommentiert: „Die Einwilligung ist nicht das richtige Regelungsinstrument für die Nutzung der Corona App, weil deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dass Nutzungsrisiko der App nicht auf die Bürgerïnnen abzuwälzen, sondern selbst die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und grundrechtsverträgliche Lösung in einem Gesetz vorzugeben und die Bürgerïnnen so vor Grundrechtsverletzungen - auch durch Dritte - wirksam zu schützen.“ Martin Rost vom FIfF ergänzt prägnant „Von einer Einwilligung geht keine Schutzwirkung für Betroffene aus."

2. Ohne Intervenierbarkeit und enge Zweckbindung ist der Grundrechtsschutz gefährdet. So besteht ein hohes Risiko fälschlich registrierter Expositionsereignisse (falsch positiv), die zu unrecht auferlegter Selbst-Isolation oder Quarantäne zur Folge haben (zum Beispiel Kontaktmessung durch die Wand zwischen zwei Wohnungen). Um dem zu begegnen, bedarf es rechtlicher und faktischer Möglichkeiten zur effektiven Einflussnahme, etwa das Zurückrufen falscher Infektionsmeldungen, die Löschung falsch registrierter Kontaktereignisse zu einer infizierten Person und das Anfechten von infolge der Datenverarbeitung auferlegter Beschränkungen. Eine solche Möglichkeit sieht bisher keines der vorgeschlagenen Systeme vor. „Beim Datenschutz geht es genauso wenig um den Schutz von Daten, wie es beim Sonnenschutz um den Schutz der Sonne geht oder beim Katastrophenschutz um den Schutz von Katastrophen.“ spitzt Jörg Pohle vom FIfF zu.

3. Alle bislang erwähnten Verfahren verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten. Das Verfahren besteht aus der Verarbeitung von Kontaktdaten auf den Smartphones, der Übermittlung dieser Daten auf einen Server nach der Diagnose einer Infektion und letztendlich deren Verteilung an alle anderen Smartphones zur Prüfung auf einen möglichen Kontakt mit Infizierten. Alle Daten auf einem Smartphone sind personenbezogen, nämlich bezogen auf die Nutzerïn des Gerätes. Weil nur diejenigen Personen Daten übertragen, die als infiziert diagnostiziert wurden, sind die übertragenen Daten zugleich Gesundheitsdaten. Somit unterliegen diese dem Schutz der DSGVO.

4. Anonymität der Nutzerïnnen muss in einem Zusammenspiel rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen erzwungen werden. Nur durch einen mehrdimensionalen Ansatz kann der Personenbezug wirksam und irreversibel von den verarbeiteten Daten abgetrennt werden, so dass danach von anonymen Daten gesprochen werden kann. Allen derzeit vorliegenden Vorschlägen fehlt es an einem solchen expliziten Trennungsvorgang. "Wenn man sich hier nur auf technische Maßnahmen oder allein auf politische Beteuerungen verlässt, besteht ein großes Risiko der nachträglichen De-Anonymisierung." so Rainer Mühlhoff vom FIfF. Wir haben in dieser DSFA rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen formuliert, deren Umsetzung in der Praxis eine wirksame und irreversible Trennung sicherstellen kann -“ nur unter diesen Voraussetzungen dürften die infektionsanzeigenden Daten ohne Personenbezug (iDoP) an alle Apps verbreitet werden.

Wesentliche Voraussetzung für Transparenz bezüglich der Umsetzung aller Datenschutz-Grundsätze nicht nur für Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern gerade auch für die Betroffenen und die (Zivil-)Gesellschaft insgesamt ist die quelloffene Entwicklung von Server und Apps nebst allen ihren Komponenten beispielsweise als freie Software. Nur so kann es gelingen, Vertrauen auch bei jenen zu erzeugen, die nicht alle informationstechnischen Details verstehen. Ergriffene Maßnahmen müssen immer aktiv prüfbar gemacht und sauber dokumentiert werden.

Abschluss



Datenschutzanalysen betrachten die gesamte Verarbeitung von Daten, nicht nur die dabei eingesetzten Apps. „Die Grenzen der App sind nicht die Grenzen der Verarbeitung.“ erläutert Christian Ricardo Kühne vom FIfF. In der öffentlichen Diskussion und in den betrachteten App-Projekten wird Datenschutz nach wie vor auf den Schutz der Privatsphäre, also Geheimhaltung gegenüber Betreiberïnnen und Dritten, und auf Aspekte der IT-Sicherheit wie Verschlüsselung reduziert. Mit dieser Verengung der Sichtweise kommen die erheblichen, gesellschaftlich wie politisch fundamentalen Risiken, die wir in dieser Folgeabschätzung aufzeigen, nicht nur nicht in den Blick -“ sie werden zum Teil sogar verschleiert. „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“ kommentiert abschließend Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.



Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von gut 700 Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder arbeiten überwiegend in informatiknahen Berufen, vom IT-Systemelektroniker bis hin zur Professorin für Theoretische Informatik. Das FIfF wirkt seit 1984 in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft auf einen gesellschaftlich reflektierten Einsatz von informationstechnischen Systemen zum Wohle der Gesellschaft hin. Zu unseren Aufgaben zählen wir Öffentlichkeitsarbeit, sowie Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Zudem gibt das FIfF vierteljährlich die „FIfF-Kommunikation -“ Zeitschrift für Informatik und Gesellschaft“ heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.

Quelle

Blogkino: Huidos - Fugitives (1993)

Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus den 1993 erschienenen Spielfilm "Huidos". Eine Gruppe von Männern, wird während des spanischen Bürgerkrieges von der Armee und der Zivilgarde verfolgt und sind in die Berge geflüchtet. Juan, ein älterer Anarchist, und Marcial, ein junger Rebell, haben gegensätzliche Sichtweisen auf das Leben und die Kriegssituation. Durch die gleichen Umstände zur Zusammenarbeit verdammt wird dies nicht ausreichen, um sie wirklich zusammenzuhalten.

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Georg Elser - Einer aus Deutschland

Vor einigen Tagen jährte sich Georg Elsers Ermordung zum 75. Mal - er wurde am 9. April 1945 im Konzentrationslager Dachau umgebracht. Er war Mitglied des Roten Frontkämpferbundes und aufrichtiger Antifaschist. Am 8. November 1939 war er beteiligt am Attentat auf Hitler im Münchener Brüderbräukeller und wurde daraufhin in Konstanz verhaftet. Während der Haft wurde er in den Verhören mehrfach von der Gestapo misshandelt und zu einer Aussage gezwungen. Das wiederholt sich nach einer Verlegung nach Berlin. Nach seiner Haftzeit in München wurde er als "Sonderhäftling" bis zum geplanten Schauprozess ins KZ Sachsenhausen verbracht und später nach Dachau verschleppt und ermordet, wie viele entschlossene AntifaschistInnen kurz vor Kriegsende.

Der Film - das Regiedebüt des Schauspielers Klaus Maria Brandauer - entspricht aus dramaturgischen Gründen nicht genau dem Ablauf vor und nach Elsers Attentat auf Adolf Hitler und hochrangige Gefolgsleute am 8. November 1939.

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nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

LATEINAMERIKA
Corona-Pandemie verschärft Ungleichheit in Lateinamerika: Viele Menschen von Einkommen und Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Die Ärmsten der Armen besonders in Gefahr

BRASILIEN
Erneut indigener Anführer umgebracht: Zezico Rodrigues Guajajara hatte sich gegen die Rodung der Indigenengebiete eingesetzt. Immer wieder kommt es im brasilianischen Amazonasgebiet zu Morden an Indigenen.

Der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro fordert die “Rückkehr zur Normalität- und will dafür den Gesundheitsminister Luiz Henrique Mandetta entlassen. Der bekommt Rückendeckung vom Militär. Das Gesundheitsministerium steht allerdings in Kritik wegen mangelnder Meldung von Corona-Fällen.

CHILE
Mehr als 4000 Menschen, die bei den Protesten im vergangenen Herbst festgenommen wurden, sitzen in Chile im Gefängnis. Viele von ihnen sind minderjährig. Angehörige und Anwälte fürchten um ihre Gesundheit.

ECUADOR
Ecuadors ehemaliger Präsident Rafael Correa, sein langjähriger Stellvertreter Jorge Glas sowie 18 weitere frühere Regierungsmitglieder und Abgeordnete aus dem Umfeld des von 2007 bis 2017 amtierenden linken Staats- und Regierungschefs sind am Dienstag (Ortszeit) von einem Gericht in Quito in erster Instanz zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden.

KUBA
Um angesichts der Fülle an Informationen die auch auf Kuba jeden Tag zur Corona-Pandemie entstehen nicht den Überblick zu verlieren, gibt es mit dem „Corona-Update“ auf Cuba heute eine neue Rubrik, in der in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen die wichtigsten Entwicklungen zu Covid-19 auf der Insel dokumentiert werden.

VENEZUELA
Die EU nutzt die Covid-19-Pandemie als Druckmittel gegen die Regierung Venezuelas. Hintergrund sind die US-Sanktionen gegen das Land, die die venezolanische Wirtschaft massiv schädigen und den Kampf gegen das Covid-19-Virus erheblich behindern.

Schiffscrash vor Venezuela: Patrouillenboot stieß mit Passagierschiff zusammen und sank. Hat die RCGS Resolute das Militärboot gerammt? Seeamtsverhandlung nun wohl in Curaçao

"Schiffskollision" vor Venezuela: Wenn das Feindbild stimmt, kennen deutsche Mainstreammedien kein Pardon

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 10. April 2020

VVN-BdA: Demokratisch durch die Pandemie!

Die Corona-Pandemie stellt die Welt plötzlich vor tödliche Gefahren. Das Virus interessiert sich dabei nicht für Politik. Politisch sind allerdings die Reaktionen der Regierungen und Parteien.

Zahlreiche Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten wurden innerhalb kurzer Zeit weltweit eingeführt. Diese Maßnahmen sind objektiv notwendig, um ein Massensterben zu verhindern. Gleichzeitig wird erkennbar, dass in dieser Krise in vielen Ländern bereits zuvor erkennbare autoritäre und restriktive Entwicklungstendenzen verstärkt und beschleunigt werden.

Innerhalb der EU gilt dies insbesondere für die Regierung Ungarns, die die parlamentarische Arbeit auf unbestimmte Zeit hat aussetzen lassen.

Auch in Deutschland gibt es von Seiten der Bundes- und Landesregierungen problematische Äußerungen, Erwägungen, Gesetzesvorhaben und teilweise auch Maßnahmen.

Begleitet werden diese Tendenzen ebenfalls in vielen Ländern durch extrem rechte, xenophobe, rassistische und insbesondere antisemitische Verschwörungstheorien, die sich auf Ursprung, Verbreitung und Folgen der Corona-Pandemie beziehen.

Zu dieser Situation fordert die VVN-BdA folgendes:

• Begriffe wie „Ausgangssperre“, „Ausnahmezustand“ und „Krieg“ haben in der Krisenbewältigung nichts zu suchen. Sie machen unnötig Angst und

suggerieren militärische Lösungen für medizinische und gesellschaftliche Probleme.

• Alle Verordnungen und Maßnahmen müssen konkret begründet, zeitlich befristet, auch durch unabhängige Experten bewertet und ausgewertet werden und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Dies gilt jeweils auch für zeitliche Verlängerungen.

• Verordnungen und Maßnahmen müssen Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein.

• Gesetzgeberische Prozesse, insbesondere die sich auf Krisenbewältigung beziehen, sind auf die Zeit nach der Pandemie zu verschieben. Gute Gesetze brauchen Zeit zur Reflexion.

• Notwendige Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sind mit Augenmaß durchzusetzen. Spaziergänger sind keine Verbrecher.

• Politische Aktivitäten im öffentlichen Raum, die die notwendigen Einschränkungen beachtet, müssen selbstverständlich möglich sein.

• Besonders gefährdet sind Obdachlose und Geflüchtete. Sie bedürfen einer besonders guten Fürsorge, nicht martialischer Abschottung. Es müssen Maßnahmen für eine angemessene Unterbringung ergriffen werden, z. B. in Hotels.

• Die gefährlichen Lagern an der EU-Außengrenze und in Griechenland müssen aufgelöst und die Geflüchteten evakuiert und dezentral untergebracht und versorgt werden.

• Deutschland muss endlich den Kindern und Jugendlichen, zu deren Aufnahme sich „Solidarische Städte“ bereiterklärt haben, aufnehmen.

• Das Militär kann Transport- und Hilfsdienste leisten, aber nicht Ordnungsmacht im Inneren sein. Die Trennung von Polizei und Militär ist unabdingbar. Bundeswehrsanitätskräfte sind der zivilen Leitung zu unterstellen.

• Die EU muss den Missbrauch der Pandemie zur Festschreibung strukturell antidemokratischer Ziele in ihren Mitgliedsstaaten

unterbinden.

• Verschwörungstheoretische Erklärungsmuster, auch wenn sie vorgeben „für das Volk“ zu sprechen, sind zurückzuweisen. Die Krise nutzen wollende faschistische Gruppen sind aufzulösen.

• Nach Abschluss der Pandemie bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Auswertung: Welche Maßnahmen haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen, auf welche könnte in einem ähnlichen Fall verzichtet werden?

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 8. April 2020

Versammlungsrecht in Zeiten von Corona

Foto: © Tom Ben Guischard / Umbruch Bildarchiv Berlin
Mit einem spontanen Autokorso durch Berlin wollten AktivistInnen am 5. April darauf aufmerksam machen, das Protest trotz Corona notwendig bleibt, ob gegen die Abschottung an den Grenzen oder gegen soziale Mißstände und den Ausbau des Überwachungsstaats. Nach einer Stunde wurden die Fahrzeuge auf der Skalitzer Straße von einem Polizeiaufgebot gestoppt. Als Grund wurde genannt: „Verstoß gegen das Versammlungs- und gegen das Infektionsschutzgesetz.“ Mit dieser Begründung werden zur Zeit nahezu alle öffentlichen politischen Aktionen unterbunden. Eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit im Namen des Gesundheitsschutzes. Oder kann uns jemand verraten, wer durch die Banner am Autofenster ernsthaft gefährdet sein soll?
Hier eine Stellungnahme von beteiligten AktivistInnen.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Warum haben wir das gemacht?

Wir erleben einen beispiellosen menschenrechtlichen, gesundheitlichen und politischen Ausnahmezustand. Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie müssen wir mehr denn je solidarisch handeln und jene unterstützen, die von diesem Ausnahmezustand besonders schwer betroffen sind. Das sind unter anderem Alte, Arme, Obdachlose, Immunschwache und auch geflüchtete Menschen hier und an unseren Außengrenzen.

Die Zustände in den Lagern auf den griechischen Inseln spitzen sich seit Jahren zu. Griechenland und die EU haben in den letzten Wochen grundlegende Menschenrechte und das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft. Menschen auf der Flucht werden beschossen, die Bedingungen in Camps wie Moria bleiben absichtlich menschenunwürdig, weil die EU Schutzsuchende abschrecken will. Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung an allem, somit sind die Menschen der Pandemie schutzlos ausgeliefert.

Auch in vielen Geflüchtetenunterkünften und Gefängnissen in Deutschland leben heute mehrere hundert Menschen auf engstem Raum zusammen. Viele Menschen teilen sich Badezimmer und Küche. Notwendige Hygienestandards können nicht eingehalten werden und Menschen sind in Mehrbettzimmern untergebracht. Das Beispiel Suhl in Thüringen zeigt, wie solche Lebensumstände genutzt werden, um eine ganze Sammelunterkunft mit mehreren hundert Bewohner:innen unter Quarantäne zu stellen, anstatt einzelnen Personen die Möglichkeit einer häuslichen Quarantäne zu gewähren.

In Berlin stehen zurzeit tausende Ferienwohnungen und Hotels leer, während dieser Platz von Obdachlosen, Geflüchteten oder von Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, dringend benötigt wird. Für viele Menschen gibt es kein oder kein sicheres Zuhause.

Auch rassistische Morde und Übergriffe stoppen nicht und haben in Deutschland seit Jahrzehnten Kontinuität. Die Morde an Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat durch den NSU sowie der unaufgeklärte Mord an Burak BektaÅŸ jähren sich in diesen Tagen. Die rassistischen Morde in Hanau im Februar dieses Jahres, vor nicht einmal sieben Wochen, finden kaum noch mediale Beachtung.

Versammlungsrecht in Zeiten von Corona

Diese Themen und Lebenssituationen bestehen nicht erst seit der Coronakrise. Sie werden vielmehr seit ihrem Ausbruch verschärft. Mit der Einschränkung der Grundrechte wird es zunehmend schwieriger, darauf öffentlichkeitswirksam zu reagieren. Wir erleben innerhalb der letzten drei Wochen eine massive Einschränkung des Versammlungsgesetzes unter dem Vorwand des Infektionsschutzes.

An verschiedenen Orten in Deutschland gab es in den letzten Wochen die Versuche, das Recht auf freie Meinungsäußerung auch unter den erschwerten Bedingungen zu wahren und kreative Lösungen zu finden. Dabei wurde bei allen Aktionen von den Veranstalter:innen dazu aufgerufen, den geforderten Mindestabstand einzuhalten und wenn möglich Mundschutz zu tragen, um der gesellschaftlichen Verantwortung vor der Ausbreitung von Covid-19 Rechnung zu tragen. Wir konnten in den meisten Fällen nicht beobachten, dass die Polizei diese Maßnahmen für sich selbst als notwendig erachtet und einhält.

Viele Aktionen und Versuche von Demonstrationen wurden von massiver Polizeipräsenz begleitet und endeten teilweise unter Androhung von Strafverfolgung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Hierzu verlinken wir auf folgende Artikel:

• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration vor einer Geflüchtetenunterkunft in Bremen, die gegen die Unterbringung in einer Massenunterkunft demonstriert hat
• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration am Kottbusser Tor in Berlin
• Festnahmen und Platzverweise bei der Seebrücken Demonstration in Frankfurt am Main
• auch in Berlin wird der Seebrücken-Protest kriminalisiert. Ein Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht bleibt unbeantwortet

Auch unser Autokorso wurde nach einer Stunde Fahrt am Sonntagnachmittag, den 5.4.20 durch Berlin auf der Skalitzer Straße zwischen Görlitzer Bahnhof und Mariannenstrasse mit einem massiven Polizeiaufgebot gestoppt. Der Abschnitt der Straße wurde für circa drei Stunden gesperrt. Alle Personalien und Fahrzeugpapiere der teilnehmenden Autos wurden aufgenommen. -¨Als Anlass der polizeilichen Maßnahme wurden uns „Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus“ mitgeteilt. An die unterschiedlichen Autos werden unterschiedliche Vorwürfe erhoben. Unter anderem: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Dem Versuch, den Autokorso nach Beginn vor Ort anzumelden wurde nicht stattgegeben. Nach drei Stunden Personalienfeststellung und nach Abnahme der Transparente wurde der Autokorso von der Polizei aufgelöst.

Zum Thema Infektionsschutz bleibt uns noch anzumerken, dass die Teilnehmer:innen des Autokorsos allesamt Mundschutz trugen und nur zu zweit in den Autos unterwegs waren, während die Polizist:innen auch keinen Schutz trugen, und auch nach mehrfachen Aufforderungen zur Einhaltung des Mindestabstandes, dem nicht nachkamen.

Das Vorgehen der Polizei stellt eine massive Einschränkung des Recht auf Meinungsäusserung dar! Inwieweit eine Protestform, die die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen beachtet, verboten und kriminalisiert werden kann, bleibt nun gesellschaftlich, politisch und im Zweifel auch juristisch zu klären.

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