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»Wer wagt es, sich den donnernden Zügen entgegenzustellen? Die kleinen Blumen zwischen den Eisenbahnschwellen!« Erich Kästner

Umstrittener Genmais Pioneer 1507: Protest bleibt wichtig!

GMWatch.org wies am 6. 2. 2014 in einer seiner täglichen Nachrichten darauf hin, dass die Organisation Stopthecrop.org weiterhin nachdrücklich dazu aufruft, bis 11. 2. Protestmails an die europäischen Regierungen zu versenden. Eine Vorab-Umfrage bei allen Regierungen habe ergeben, dass derzeit 5 Regierungen sich für die Zulassung von Pioneer 1507 ausgesprochen hätten, nämlich Estland, Finnland, Großbritannien, Schweden und Spanien, während sich 16 dagegen ausgesprochen haben.

Diese Kampagnenseite wird von Corporate Europe Observatory und Friends of the Earth Europa betrieben. Dort gibt es in einigen Sprachen die Möglichkeit, an etliche europäische Regierungen Aufrufsmails zu versenden.

Darüber hinaus wird dort darum gebeten, die Seite immer wieder bis 11. 2. nochmals aufzurufen, weil laufend weitere Regierungen hinzukämen, die dann auch noch angeschrieben werden können.

Das Anklicken der jeweiligen Kampagne muss aus der eigenen Mailbox bestätigt werden.

Trotz der bedauerlichen Entscheidung der Deutschen Bundesregierung* zu diesem hoch problematischen Genmais von Pioneer gibt es also zumindest an dieser Stelle noch ziemlich viel Möglichkeiten für Aktivität.

Angesichts gerade auch der dramatischen Situation beim Genraps sollte alles unternommen werden, gegen die Produkte der Agrochemie-Konzerne aktiv zu bleiben!

Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

Erfolg für die Versammlungsfreiheit:
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - rechtskräftig.
Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

In seinem Urteil vom 6.11.2013 hat der VGH Baden-Württemberg das umfassende Versammlungsverbot während des Transports von hochradioaktivem Atommüll aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin für 48 Stunden quer durch Karlsruhe für rechtswidrig erklärt und der Klage stattgegeben. Das VG Karlsruhe hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen und das Versammlungsvebot bestätigt. Die Berufung des Karlsruher Atomkraftgegners zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit war erfolgreich.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil des VGH vom 6.11.2013 angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Worum ging es in diesem Verfahren?
In der Nacht vom 15. auf 16. Februar 2011 wurde ein Castor-Transport von hochradioaktivem Atommüll, darunter 16 Kilogramm Plutonium und über 500 Kilogramm Uran, aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) über das S-Bahn-Netz der Linien S1 und S11 quer durch Karlsruher Wohngebiete und den Hauptbahnhof ins Zwischenlager nach Lubmin (Greifswald) durchgeführt.

Anlässlich des Atommülltransports hatte die Stadt Karlsruhe eine sehr weitgehende Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Versammlungsfreiheit für einen Zeitraum von 48 Stunden, in einem großen Gebiet quer durch das Karlsruher Stadtgebiet, darunter u. a. der Bahnhofsplatz, für Versammlungen aller Art, unabhängig vom Thema, außer Kraft gesetzt wurde. Aufgrund der Allgemeinverfügung bestand für wesentliche Adern des Öffentlichen Nahverkehrs und Fernverkehrs in der Großstadt Karlsruhe ein Versammlungsverbot für 48 Stunden. Auch alle anderen Versammlungen in Karlsruhe außerhalb des in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gebiets waren somit vom Versammlungsverbot betroffen, da eine Teilnahme mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Vielzahl von Fällen nicht ohne einen Verstoß gegen das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochen Versammlungsverbot möglich war.

Zu diesem Zeitpunkt fand gerade die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und die damit verbundene Zunahme von Atommülltransporten und auch die illegale Einlagerung von mittelaktivem radioaktivem Müll im vom Wassereinbruch bedrohten Salzbergwerk in Asse, der aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum in Karlsruhe stammen soll, sowie Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter des Zentrums in Zusammenhang mit Atommülleinlagerung statt. (Der Strafprozess wegen der Korruptionsvorwürfe findet zur Zeit vor dem LG Karlsruhe statt). Darüber hinaus existiert weltweit noch kein sicheres Endlager und gerade der hochradioaktive Müll ist im dazu nicht geeigneten Zwischenlager in Lubmin noch wesentlich unsicherer untergebracht, als in der ehemaligen WAK Karlsruhe.

Aufgrund der Allgemeinverfügung war es nicht möglich, mit Versammlungen entlang der Strecke die betroffenen BürgerInnen zu informieren, noch eine Versammlung zur Durchführung einer öffentlichen Messung der Radioaktiven Belastung während der Durchfahrt des Castors durchzuführen. Bei früheren Transporten wurde von Umweltorganisation bereits erhöhte Radioaktivität an den Castor-Behältern gemessen, die nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die begleitenden Polizeieinsatzkräfte gefährden.

Gegen den Transport hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen, große Umweltverbände, wie der BUND Baden-Württemberg, die Greenpeace Gruppe Karlsruhe, verschiedene Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen und der Partei die Linke u. A.mit einer „Nachttanzblockade“ protestiert und zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen.

Ein vom Versammlungsverbot betroffener Karlsruher Atomkraftgegner erhob Widerspruch gegen das Versammlungsverbot und beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) erfolglos vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das VG Karlsruhe wies die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots ab. Die dagegen eingelegte Berufung hatte Erfolg.

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) gab in seinem Urteil vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - der Klage statt und stellte fest, dass das von der Stadt Karlsruhe verfügte allgemeine Verbot von Versammlungen entlang der Strecke für einen Castortransport rechtswidrig war.

Der Kläger habe auch nach Ablauf des Versammlungsverbots ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Denn er habe dargelegt, auch bei künftigen Atommülltransporten durch Karlsruhe Versammlungen an der Transportstrecke veranstalten zu wollen, und es sei zu erwarten, dass die Beklagte zur Sicherung solcher Transporte vergleichbare Versammlungsverbote erlasse. Da das Verbot auch für friedliche Versammlungen galt, hätte es nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen. Ein solcher Notstand sei jedoch - auch im Nachhinein - nicht feststellbar gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit festgestellt, dass diese zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählt. Dem stände nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. (BVerfGE 69, 315 -“ v. 14. Mai 1985-Brokdorf). Der Schutz sei nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasse vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden. (BVerfGE v. 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden (1 BvR 388/05)

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit sind uns nicht nur aus Deutschland, sondern aus vielen Ländern bekannt. Die Verteidigung der Versammlungsfreiheit und die entschiedene Zurückweisung aller Einschränkungen werden uns insofern auch zukünftig immer beschäftigen. Rechtsfragen und insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit sind somit auch immer Machtfragen. Alle elementaren Menschenrechte wurden uns nicht geschenkt, sondern wurden hart für uns erkämpft. An uns ist es, sie täglich zu verteidigen und weiter auszubauen. Versammlungsfreiheit lässt sich vielleicht einschränken, aber letztlich niemals verbieten -“ nirgendwo auf der Welt.
Versammlungen für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit werden auch zukünftig stattfinden müssen.

Trotz Fukushima werden weiter Atomkraftwerke geplant und gebaut. In Indien und Brasilien sollen neue AKWs sogar mit Deutschen Hermes-(Exportausfall)-Bürgschaften gegen den Widerstand der Bevölkerung gebaut werden.
Weder in der Bundesrepublik noch weltweit gibt es eine Lösung, was mit dem hochradioaktiven Atommüll geschehen soll. Weltweit gibt es noch kein einziges sicheres Endlager für hochradio­aktiven Müll. Trotzdem wurde die gefährliche Fracht völlig überflüssiger Weise von einem Zwi­schenlager ins nächste verbracht -“ quer durch Deutschland und mitten durch Wohngebiete, mit all den damit verbundenen Risiken und Gefahren für die Bevölkerung.
Im Sommer 2011 waren 2 Atomkraftwerke in der USA von Überflutung bedroht und die Atomforschungsanlage Los Alamos, in der große Mengen Plutonium gelagert sind, von Feuer umgeben, so dass schon mehr als 10000 Menschen evakuiert werden mussten.

Im April 2013 kam es beim Brand eines mit Atommüll beladenen Frachters im Hamburger Hafen beinahe zu einer nuklearen Katastrophe, zu einem Zeitpunkt wo in der Nähe des Brandes fast 100000 Menschen beim Kirchentag versammelt waren.

Im Rahmen der „Mediation“ für die Erweiterung des Instituts für Transurane (ITU) auf dem Gelände des KIT Nord der Karlsruher Universität wurde bekannt, dass dort an der 4. Generation von Atomkraftwerken geforscht wird, und regelmäßig, dort produzierte kleine Plutoniumhaltige Brennstäbe, durch Karlsruher Wohngebiete in die militärische Wiederaufarbeitungsanlage nach Marcoule gebracht werden und wieder zurück. Das ITU hat eine Genehmigung für die Verarbeitung von 80 kg reinem waffenfähigen Plutonium. Nach dieser Genehmigung können somit jährlich sogar wesentliche höhere Mengen an Plutonium im ITU verarbeitet werden.

Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Unfalls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten!

  • Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit!
  • Kein Atommülltourismus - Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!

Quelle: Pressemitteilung 27.12.2013

Für Rückfragen zum Urteil wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Wolfram Treiber, Tel.: 0721 35455910, Fax: 0721 35455775

Kurzinfo zur EU-Saatgutgesetzgebung

Zur Reform der EU-Saatgutgesetzgebung hatte die EU-Kommission am 6. Mai 2013 ihren Gesetzesvorschlag veröffentlicht. Unter http://kurzlink.de/saatgut-in-gefahr-sv kann noch bis zum 26. November die Petition „Saatgutvielfalt in Gefahr“, die sich gegen die Verschärfung der Saatgutgesetzgebung richtet, in der schwedisch/deutschen Fassung unterzeichnet werden. Unser Kommentar: Eine Nische macht noch keinen Sommer. Am 26. November diskutiert der Agrarausschuss des EU-Parlamentes wieder über das Thema.

Was geschah seit dem 6. Mai?

Das EU-Parlament hat die Bearbeitung seinem Agrarausschuss übertragen. Vorsitz: Paolo de CASTRO (Italien, S&D), wichtigstes Ausschussmitglied: Albert DESS (CSU), „Koordinator“ der EVP-Fraktion. Zum Berichterstatter wurde Sergio SILVESTRIS (EVP, Italien) gemacht.

Am 30.9. beriet der Ausschuss erstmals über den Vorschlag. Viel Kritik wurde laut, besonders auch von deutschen und österreichischen Abgeordneten.

Am 28.10. legte SIVESTRIS seinen Entwurf für den Bericht vor, die Grundlage für die Stellungnahme des Ausschusses und schließlich des gesamten Parlamentes. Jedoch: Keine der Forderungen PRO bäuerliches Saatgut und Vielfaltsorten wurde aufgenommen, im Gegenteil: er verschlechtert den Gesetzesvorschlag weiter.

Am 8.11. hat sich der deutsche Bundesrat mit der EU-Saatgutrechtsreform befasst und einen Beschluss mit vielen guten Forderungen gefasst. Leider nur als Appell an die Bundesregierung.

Die Kampagne für Saatgut-Souveränität und der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt haben Ende April eine Petition „Saatgutvielfalt in Gefahr - gegen eine EU-Saatgutverordnung zum Nutzen der Saatgut-Industrie“ gestartet, kurz bevor die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag präsentierte. Durch den damaligen öffentlichen Wirbel sah sich die Kommission gezwungen, quasi noch in letzter Minute einige Zugeständnisse zu machen, die jedoch bei weitem nicht ausreichen und zudem derzeit zurückgenommen zu werden drohen.

Die deutschsprachige Petition auf der Plattform „openPetition“ hatte eine maximale Laufzeit von 6 Monaten, sie hat mit 95.000 UnterzeichnerInnen geschlossen. Die Unterzeichnung der schwedisch/deutschen Fassung ist noch möglich!

Quelle: saatgutkampagne.org

Weitergabe unter CC BY-NC-SA 2.5

Der Wind Sind Wir - Widerstand gegen einen Megawindpark in Mexiko

Der Istmo von Tehuantepec (Oaxaca, Mexiko) ist eine der windigsten Regionen der Welt. Seit 1994 werden dort deshalb zahlreiche Windparks errichtet. Während sie Entwicklung und Fortschritt versprechen, führen sie die ansässigen Gemeinden hinters Licht.

2012 spitzt sich einer der vielen Konflikte, der durch den Plan der Errichtung des Windparks San Dionisio del Mar hervorgerufen wird, zu. Mehrere Gemeinden verschiedener indigener Völker vereinen sich im Widerstand gegen dieses Megaprojekt.

Der Dokumentarfilm stützt sich auf die Realitäten und Meinungen der betroffenen Bewohner*innen und gibt denjenigen das Wort, die in den Massenmedien totgeschwiegen werden.

Gleichzeitig wird der Diskurs der „grünen Energie" und der „nachhaltigen Entwicklung" kritisch hinterfragt, um die Logik und Funktionsweise der Megaprojekte im Kontext des globalen Kapitalismus aufzuzeigen.

Kontakt: somosviento@riseup.net

Saatgutvielfalt in Gefahr - gegen eine EU-Saatgutverordnung zum Nutzen der Saatgut-Industrie

Wir rufen dringend dazu auf, die Petition Saatgutvielfalt in Gefahr - gegen eine EU-Saatgutverordnung zum Nutzen der Saatgut-Industrie von Saatgutkampagne.org, Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt und Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt zu unterstützen. Dazu gibt es sowohl die Möglichkeit, online zu unterzeichnen, als auch, Unterschriftenlisten auszudrucken und auszufüllen und auf Openpetition die gescannten Listen hochzuladen. Diese Kampagne geht bis 24. 10. 2013. Hintergrund-Infos zu dieser Kampagne z. B. auch beim Informationsdienst Gentechnik und bei Arche Noah. Schon bei Campact oder Save Our Seeds unterzeichnet? Kein Problem! Bitte trotzdem auch die Petition Saatgutvielfalt in Gefahr - gegen eine EU-Saatgutverordnung zum Nutzen der Saatgut-Industrie unterstützen!!!

Quelle: Agrargruppe Attac Wuppertal

Zuletzt bearbeitet am 23.10.2026 11:24

Stuttgart: Atomkraftgegnerin verurteilt

Foto: Wolfgang Rüter
Im Dezember 2012 hat ein „besorgter Mitarbeiter“ des Atomkraftwerks in Philippsburg in einem sechs Seiten langen Brief an Umweltminister Untersteller schwere Vorwürfe gegen den Betreiber EnBW erhoben: aus Kostengründen werden Sicherheitsstandards vernachlässigt und Störfälle verschwiegen, die Atomaufsicht getäuscht. Keine Polizei, kein Staatsanwalt schreitet ein.

Atomkraftgegner, die am 22. Mai 2012 gegen die Tagung der Lobbyisten der Atomindustrie friedlich demonstriert haben, werden dagegen verurteilt. So geschehen am 22. Januar beim Amtsgericht Stuttgart.

Was war passiert? Unter dem Motto „Atomforum abschalten“ hatten Atomkraftgegner am 22. Mai 2012 gegen die Tagung des Deutschen Atomforums in der Liederhalle Stuttgart protestiert. Die Teilnehmer der Tagung sollten direkt mit der Protestversammlung konfrontiert werden. Doch bereits im Vorfeld wurden die Organisatoren der Versammlung vom Ordnungsamt ausgetrickst. Die Protestversammlung wurde unter strengen Auflagen am Platz des Haupteingangs des Hegelsaals genehmigt. Die Atomlobbyisten nahmen aber den Hintereingang und bekamen von dem angemeldeten Protest nichts mit. Das war gegen das Anliegen der Veranstalter, wie Versammlungsleiter und Zeuge im Prozess, Hans Heydemann, aussagte.

Viele Kundgebungsteilnehmer wollten nicht einsehen, dass sich die Teilnehmer des Atomforums ungehindert in das Gebäude schleichen konnten. Deshalb verließen immer mehr Atomkraftgegner den Ort der genehmigten Kundgebung und gingen vor den Hintereingang des Hegelsaals. Einige entschieden sich spontan zu einer Sitzblockade vor dem Eingang. Sie wurden weggetragen und mussten dafür 80 Euro Wegtragegebühr bezahlen. Damit nicht genug bekamen sie auch noch einen Bußgeldbescheid wegen „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ über 150 Euro, gegen den sie Widerspruch einlegten. Deswegen kam es jetzt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Beschuldigte, Ursel Beck, erklärte, dass die Veranstaltung des Atomforums eine Provokation der Atommafia gewesen sei. Diesen Leuten ginge es nur darum trotz Fukushima Atomkraftwerke weiter zu betreiben und dass Widerstand dagegen notwendig sei. Zur formaljuristischen Seite sagte sie, dass sie keine Versammlung gestört habe und deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke erklärte in seinem hervorragenden Plädoyer, dass das berechtigte Ziel der Versammlung vor dem Hintereingang das berechtigte Interesse gewesen sei, die Versammelten direkt mit dem Protest zu konfrontieren. Die Versammlungsteilnehmer hätten entschieden, dass der genehmigte Versammlungsort nicht der richtige Ort sei und hätten sich zu einer spontanen Versammlung unabhängig von der Versammlung am Haupteingang zusammengefunden. Der Polizist, der als Zeuge in dem Prozess auftrat, berichtet, dass die Versammlungsbehörde von der Polizei über die neue Versammlung informiert worden sei, diese aber nicht aufgelöst habe. Laut Versammlungsrecht dürfe die Polizei Versammlung nicht auflösen weil es hier nicht um ein beliebiges Recht, sondern um ein wesentliches Grundrecht gehe. Weil die spontane Versammlung nicht aufgelöst worden ist, sei seine Mandantin aus verfassungsrechtlichen Gründen freizusprechen. Zeuge Hans Heydemann erklärte ebenfalls, dass beide Versammlungen zum Teil parallel stattfanden und die eine mit der anderen nichts zu tun hatten. Als Versammlungsleiter hätte er der Polizei auch gesagt, dass er keinen Einfluß auf die spontane Versammlung hätte. Die Richterin behauptete in ihrem Richterspruch entgegen den Darstellungen der Beklagten und aller Zeugen, es hätte eine Verlagerung der gesamten Versammlung von einem Ort zum anderen gegeben. Weil es bei beiden Versammlungen um das gleiche Ziel gegangen sei, wäre es eine Versammlung gewesen.

Zur Verwunderung der Beklagten erklärte die Richterin nicht die in dem Schreiben des Polizeipräsidiums erklärte „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ sei die Ordnungswidrigkeit, sondern der Verstoß gegen die Auflagen der von Hans Heydemann angemeldeten Versammlung. Aber wie kann man gegen Auflagen einer Versammlung verstoßen, die man gar nicht kennt und von der man sich entfernt hat?

Zeuge Hans Heydemann brachte es bei seiner Zeugenaussage auf den Punkt: “Hier steht doch wieder die Falsche vor dem Gericht. Vor das Gericht gehören diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben und politisch durchsetzen. Für die Endlagerung von Atommüll haben sie noch nicht mal eine Lösung. Das ist doch das Verbrechen.“

Am Ende blieb ein Richterspruch von 150 Euro plus Gerichtskosten gegen Atomkraftgegnerin Ursel Beck. Es ist zu befürchten, dass es in dieser Sache noch weitere ähnliche Urteile gibt.

Bündnis für Versammlungsfreiheit: Neue Flyer erschienen

Flyervorderseite
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat kürzlich neue Flyer veröffentlicht:

Für ein fortschrittliches Versammlungsrecht!


Im Jahr 2008 konnte sich die damalige CDU Landesregierung mit ihrem Plan zur Verschärfung des Versammlungsrechts gegen breiten Protest nicht durchsetzen.

Zu offensichtlich waren die Versuche, demokratische und antifaschistische Proteste durch bürokratische Maßnahmen zu erschweren und Menschen abzuschrecken, an diesen teilzunehmen.

Seit diesem fehlgeschlagenen Versuch besteht auch unter der neuen Landesregierung der Wunsch, missliebige Proteste zu behindern. Dazu wird, entgegen der Ankündigung eines „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetzes" im Koalitionsvertrag, das unüberschaubare juristische Dickicht behördlicher Verordnungen eher noch verstärkt als beseitigt.

Während für kommerzielle Veranstaltungen und genehme Großevents kein Aufwand und keine Mühe gescheut wird diese zu ermöglichen, erleben Menschen, die beispielsweise gegen Nazis, Stuttgart 21 oder Bundeswehreinsätze aktiv werden wollen, oftmals eine Kriminalisierung ihres Engagements.

Der Öffentlichkeit wird dies meist als Schutzmaßnahme vor vermeintlich gewalttätigen Eskalationen seitens der Protestierenden dargestellt, um den Protest zu spalten.

Für das seit 2008 bestehende breite Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist es daher ein Anliegen auch nach dem Abtritt der CDU für ein fortschrittliches Versammlungsrecht einzutreten.

Wir stehen dafür, dass fortschrittliche Initiativen und Organisationen neben ihren primären Zielen auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit aktiv werden und bieten hierfür eine Plattform. Ohne dieses Recht, jederzeit und überall für demokratische und antifaschistische Ziele eintreten zu können, nützt die beste Initiative nichts.

Als Bündnis stellen wir deshalb klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:

• Versammlungsrecht für alle hier lebenden Menschen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit.

• Kostenfreiheit (Keine Anmelde-, Wegtrage- oder Nutzungsgebühren).

• Kreative Aktionsformen wie Flashmobs, Sitzblockaden, Spontandemonstrationen müssen möglich sein.

• Streikposten müssen als Teil von Arbeitskämpfen gesetzlich geschützt werden.

• Protestkundgebungen gehören den Protestierenden.

• Abfotografieren / Filmen und Abhören von Protestteilnehmern durch Polizeibeamte ist zu unterlassen.

• Protest muss sicht- und hörbar sein. Interessen des Einzelhandels und von Verkehrsteilnehmern dürfen keinen Anlass zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellen.

• Keine beschränkenden Behördenauflagen wie Vorschrift der Transparentlänge, Einschränkung der Megaphonnutzung etc.

Letztlich liegt es an uns allen die bestehenden Rechte zu verteidigen und auszuweiten.

Dies geschieht, indem wir aktiv an Demonstrationen und Kundgebungen teilnehmen und uns im Falle von Einschränkungen und Kriminalisierungen mit den Betroffenen solidarisieren.

Als Bündnis möchten wir einen Beitrag hierzu leisten und das Thema Versammlungsrecht durch Öffentlichkeitsarbeit verstärkt ins Bewusstsein der Allgemeinheit rücken.

Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Niedersachsen und weiteren Bundesländern wurde und wird das bürgerlich-demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt. Aus diesem Grund haben wir uns auch mit Bündnissen in anderen Bundesländern vernetzt.

Grundlage unseres Bündnisses ist ein von inzwischen über einhundert Organisationen und Einzelpersonen beschlossener und unterzeichneter Aufruf, der ebenfalls auf unserer Website abrufbar ist. Dieser kann noch immer unterzeichnet werden. Bitte dazu eine Mail schreiben an: kontakt@versammlungsrecht.info

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101 612 232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

• Für eine aktive Protest- und Widerstandskultur!

• Ja zur Versammlungsfreiheit!


Aus unserer Arbeit

Demonstration „Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes"


Im Sommer 2008 veröffentlichte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung einen Referentenentwurf. Über einhundert im Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit vereinte Gruppen, Parteien, Gewerkschaften und Einzelpersonen organisierten daraufhin unter anderem eine Großdemonstration im Herbst 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen in Stuttgart. Unter anderem auch deshalb blieb der Entwurf der CDU Landesregierung in der Schublade.

Seitdem arbeitet unser Bündnis kontinuierlich für ein fortschrittliches Versammlungsrecht. Zu den regelmäßigen offenen Treffen laden wir herzlich ein, aktuelle Termine finden sich auf unserer Homepage http://www.versammlungsrecht.info

Demobeobachtung

Die Arbeitsgruppe Demobeobachtung möchte die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit überprüfen und zu einer besseren öffentlichen Wahrnehmung von Demonstrationen und Kundgebungen beitragen.

Beobachter sind während der Versammlung als solche kenntlich und an verschiedenen Punkten präsent. Die gemachten Beobachtungen werden dokumentiert und im Anschluss an die Versammlung in Form eines Berichtes veröffentlicht.

Um vor allem bei größeren Demonstrationen den Überblick bewahren zu können, werden dringend weitere Beobachter gesucht, die bereit sind verbindlich in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten.

Stuttgart 21

Stuttgart 21 hat viele Menschen, die erstmals oder nach langer Zeit wieder auf Demonstrationen gegangen sind, anschaulich gemacht, dass staatliche Repression gegen Demonstranten nicht auf Militärregimes beschränkt ist. Trotz verfassungsrechtlich garantierter Demonstrationsfreiheit wurde und wird hier vor Ort in Stuttgart wiederholt die Versammlungsfreiheit massiv beschnitten. Durch Demobeobachtungen, Pressemitteilungen etc. versuchen wir auch hier die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu unterstützen, sowie auf Verfehlungen der Ordnungsbehörden aufmerksam zu machen.

Veranstaltungen und Referenten

Auf zahllosen gut besuchten Veranstaltungen konnten unsere ReferentInnen überzeugend darlegen, was hinter den Versuchen zur Verschärfung des Versammlungsrechtes steckt, warum das Eintreten für Versammlungsfreiheit kein "Nebenkriegsschauplatz", sondern Sache jedes demokratisch und antifaschistisch eingestellten Menschen ist.

Die Flyer sind unter anderem im DGB Haus Stuttgart, dem Linken Zentrum Lilo Herrmann sowie bei den Bündnispartnern erhältlich.

Download des Flyers (PDF)

Wer Beton sät, wird Zorn ernten. Mexikos Umweltbewegung von unten

In Mexiko sind Bauern, die sich für den Erhalt ihrer natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen, regelmäßig Repressionen ausgesetzt oder bezahlen ihr Engagement sogar mit dem Leben. Der Raubbau an den natürlichen Ressourcen und der Basiswiderstand gegen die fortschreitende Zerstörung der Umwelt sind Thema seines Buches. Es geht um die opferreiche, aber zum Teil von Erfolg gekrönte Verhinderung der Abholzung von Wäldern, der Privatisierung des Trinkwassers, des Baus industrieller Megaprojekte oder um den Widerstand gegen eine agroindustrielle Produktion, die schwere Gesundheitsschäden für die ansässige Bevölkerung nach sich zieht.

Der mexikanische Publizist Luis Hernández Navarro ist Redakteur der Kommentarseite sowie Kolumnist bei der renommierten mexikanischen Tageszeitung La Jornada. Er hat mehrere Bücher und Artikel über soziale Bewegungen und die unabhängige Gewerkschaftsbewegung in Mexiko veröffentlicht.

Lesung und Diskussion mit Luis Hernández Navarro

"Wer Beton sät, wird Zorn ernten. Mexikos Umweltbewegung von unten"

Wann? Mittwoch . 10. Oktober 2012 . 19:00 Uhr

Wo? Haus der Katholischen Kirche . Königsstraße 7 . Stuttgart

Veranstalter: Haus der Katholischen Kirche, Partner Südmexikos e.V., Círculo-Latino – Arbeitskreis lateinamerikanischer Vereine in Baden-Württemberg e. V., Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ), Brot für die Welt, Betriebsseelsorge Diözese Rottenburg-Stuttgart, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Amnesty
International in Stuttgart.

kritisch-lesen.de Nr. 22 - Ökologie und Aktivismus

Die Erde, von auswärts gesehen.
Foto NASA
Lizenz: Public Domain
Der linke US-amerikanische Schriftsteller Kurt Vonnegut verfasste, nachdem er sich über die besorgniserregende ökologische Situation in Rage geschrieben hatte, verbittert eine Grabinschrift für den Planeten Erde: „The good Earth – we could have saved it, but we were too damn cheap and lazy.“ Verbitterung kann sich schnell breit machen wenn man sich mit ökologischen Fragen in Theorie und Praxis auseinandersetzt. Zu aussichtslos scheint die Situation; zu viele Rückschläge erleidet man in der tagtäglichen aktivistischen Arbeit; zu wenig konsequente Schritte werden getätigt. Dabei gibt es aber durchaus auch Hoffnungsschimmer: Die weltweite Anti-AKW-Bewegung ist seit Fukushima so laut wie in ihren besten Tagen (und die Atomindustrie in schwerer Bedrängnis); weltweit gehen Menschen gegen Gentechnik, Biopiraterie und den „Nahrungstotalitarismus“ (Shiva) transnationaler Konzerne auf die Barrikaden; indigene Gemeinschaften setzen sich gegen neokoloniale „Entwicklungsprogramme“, Landraub und die damit einhergehende Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zur Wehr; verschiedenste Gruppen und TheoretikerInnen gehen zunehmend über das schlichte Appellieren an politische EntscheidungsträgerInnen hinaus und erkennen die offensichtliche Verbindung zwischen dem ökologischen Desaster und kapitalistischer Ausbeutung – denn kapitalistische Maximen wie Profitmaximierung oder „Wachstum“ haben auf das fragile Ökosystem mindestens ebenso destruktive Auswirkungen wie auf die Menschen, die davon betroffen sind. In diesem Sinne wollen wir uns diesen Monat dem breiten Themenfeld „Ökologie & Aktivismus“ widmen und unterschiedliche Diskussionen und Themen anhand von fünf Büchern zum Thema aufbereiten.

Den Beginn macht Jens Zimmermanns Rezension des monumentalen Werks „Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte“ des Umwelthistorikers Joachim Radkau. Der Rezensent attestiert dem Werk zwar, historisch umfangreich und einwandfrei zu sein, jedoch analytisch einige Schwächen zu haben. An das Stichwort der „Weltgeschichte“ anknüpfend, beschäftigt sich die zweite Rezension mit der Widerstandsbewegung gegen die Narmada-Staudämme in Indien. Horst Blume führt anhand des Buches „Staudamm oder Leben!“ von Ulrike Bürger eindringlich in die Thematik ein und diskutiert die ökologischen und menschenrechtlichen Probleme derartiger Megaprojekte sowie Facetten des Widerstands dagegen. Ebenfalls im indischen Kontext diskutiert die bekannte Ökofeministin Vandana Shiva Themen wie Nachhaltigkeit, Biopiraterie und Lebensmittelsouveränität sowie die ökologischen Folgen der neoliberalen Globalisierung. Sebastian Kalicha bespricht in „Nahrungstotalitarismus" Shivas Buch „Geraubte Ernte“. Salvatore Paradise wirft einen kritischen Blick auf das Buch „Stromwechsel. Wie Bürger und Konzerne um die Energiewende kämpfen“ der taz-Redakteure Hannes Koch, Bernhard Pötter und Peter Unfried. Obwohl das Anliegen einer Energiewende mit Sicherheit ein legitimes und nützliches ist, kritisiert er in „Die deutsche Spielart eines grünen Kapitalismus“ den Versuch der Autoren, lediglich den sogenannten „grünen Kapitalismus“ salonfähig machen zu wollen. Zum Schluss rezensiert Adi Quarti noch den Klassiker „Ökologie der Angst. Los Angeles und das Leben mit der Katastrophe“ des Soziologen Mike Davis. Obwohl bereits 1998 erschienen, zeige das Buch laut dem Rezensenten die „auch heute noch relevanten Verbindungen zwischen Ökologie und urbaner Armut auf“ und sei ein „beängstigend aktuelles Buch“.

Die aktuellen Rezensionen dieser Ausgabe eröffnet Heinz-Jürgen Voß mit seiner Rezension „Schwule in der Nazi-Zeit“ und warnt hier eindringlich davor, ebenjene nicht schlicht als Gruppe von Opfern zu homogenisieren, wie es leider häufig der Fall sei. Den „Bildern der Nation“ widmet sich Selma Haupt anhand des Werkes „Die Imagination der Nation“, welches das „nationale Ding“ in literarischen und filmischen Produktionen untersucht. „Die Politik der Schulden“, die in David Graebers Buch „Schulden“ anthropologisch dargelegt wird, nimmt sich Moritz Altenried vor und knüpft damit an die bereits in kritisch-lesen.de #19 gestartete Debatte über die deutsche Rezeption von David Graeber an. Er lobt an diesem vielbeachteten Werk die historische Aufarbeitung des Themas. Eine historische Aufarbeitung in etwas anderer Hinsicht unternimmt das Buch „Die Sowjetmacht. Das erste Jahr“, das von Philippe Kellermann als gelungen bewertet wird. Abschließend widmet sich peps perdu in „Reclaim your Beauty“ den Ausgrenzungsmechanismen anhand von Körpernormen wie Attraktivität und Schönheit.

Weiterlesen in der am 2. Oktober erschienenen Ausgabe von kritisch-lesen.de.

ethecon Preise 2012: In Verantwortung für den Planeten

Ehrenpreis für Jean Ziegler - Schmähpreis für Ivan Glasenberg, Simon Murray und Tony Hayward vom Rohstoff-Multi GLENCORE

Am Internationalen Friedenstag 2012 (1. September), hat ethecon - Stiftung Ethik & Ökonomie die diesjährigen Empfänger der beiden internationalen ethecon Preise verkündet. Der Internationale ethecon Blue Planet Award 2012 ehrt Prof. Jean Ziegler. Der Internationale ethecon Black Planet Award 2012 schmäht Ivan Glasenberg, Simon Murray und Tony Hayward sowie die GroßaktionärInnen des Schweizer Rohstoffkonzerns GLENCORE. Die Preisträger wurden in einem öffentlichen internationalen Verfahren nominiert, die Preise werden am 17. November in Berlin verliehen.

Der jährlich vergebene ethecon Blue Planet Award ehrt seit 2006 Personen für ihren herausragenden Einsatz zum Erhalt und zur Rettung des "Blauen Planeten". Untrennbar mit diesem Positiv-Preis verbunden, wird ebenfalls jährlich der Internationale ethecon Black Planet Award verliehen. Dieser Negativ-Peis prangert Personen an, die herausragende Verantwortung für Ruin und Zerstörung der Erde tragen und damit die Gefahr eines "Schwarzen Planeten" heraufbeschwören.

Im Jahr 2012 geht der ethecon Blue Planet Award an Prof. Jean Ziegler aus der Schweiz. Dieser setzt sich seit Jahren unerschrocken für das Recht auf Nahrung ein. Seine wohl bekannteste Äußerung ist "Ein Kind, das an Hunger stirbt, wird ermordet." Mit seiner seit Jahrzehnten geübten und aufgrund seiner langjährigen Funktion als UN-Sonderberichterstatter für Ernährungsfragen sehr profunden Globalisierungskritik hat er Millionen Menschen in aller Welt inspiriert. Besonders beispielhaft ist dabei, dass er stets standhaft allen Repressionen von Seiten der Konzerne und vor allem der US-Regierung die Stirn geboten hat. In 2011 sollte er die Eröffnungsrede bei den Salzburger Festspielen halten. Nach Bekanntwerden, dass er den Reichen und Mächtigen direkt ins Gewissen reden und besonders die Spekulation mit Nahrungsmitteln anprangern wollte, wurde er kurzfristig ausgeladen. Die Rede hat dennoch unter dem Titel "Der Aufstand des Gewissens" international Furore gemacht. Aktuell ist Ziegler im Beratenden Ausschuss des UN-Menschenrechtsrat und im Beirat der NGO Business Crime Control tätig.

Der ethecon Black Planet Award 2012 geht an die leitenden Manager Ivan Glasenberg (Geschäftsführer), Simon Murray (Verwaltungsratspräsident) und Tony Hayward (Komitee für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit) sowie die Großaktionäre des GLENCORE-Konzerns/Schweiz. Tony Hayward wurde bereits 2010 für seine Verantwortung für die Deepwater-Horizon-Ölkatastrophe als damaliger Geschäftsführer des BP-Konzerns mit dem Internationalen ethecon Black Planet Award 2010 geschmäht. Hayward ist damit die erste Person, die den Black Planet Award zum zweiten Mal erhält. Die genannten Manager und Großaktionäre leiten den weltweit größten Rohstoff-Konzern mit 145 Milliarden Dollar Umsatz (2010), und damit den größten Schweizer Konzern überhaupt. Sie beabsichtigen aktuell GLENCORE mit dem Minenbetreiber XSTRATA zu fusionieren. Bei einer Untersuchung der 120 größten europäischen Aktiengesellschaften in Bezug auf "Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und Transparenz" kam GLENCORE auf den letzten Platz

(Quelle: Monitor-Sendung vom 04.08.2011).

Auch macht der Konzern von sich reden wegen Steuerhinterziehungen, Korruptionsvorwürfen, Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen. Letztere bescherten GLENCORE im Jahr 2008 bereits die Schmähung mit dem Public Eye Swiss Award. Die sechs höchsten GLENCORE-Manager haben mit dem Börsengang des Konzerns mehr Geld gewonnen, als die Gesamtbevölkerung der 96 ärmsten Länder in einem Jahr verdient (Quelle: Schweizer Gewerkschaftsbund, Artikel vom 25.06.2012).

Die Verleihung der beiden Internationalen ethecon Preise findet bei einem öffentlichen Festakt im Rahmen der jährlichen ethecon Tagung am Samstag, 17. November, auf dem Pfefferberg in Berlin statt. Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr im "blue room" in der Schönhauser Allee 176 und ist kostenlos, aber anmeldepflichtig.

Prof. Ziegler wird dem Festakt beiwohnen und den Preis persönlich entgegen nehmen. Die geschmähten GLENCORE-Manager und -GroßaktionärInnen werden den Preis im Rahmen öffentlicher Aktionen in Zusammenarbeit mit internationalen sozialen Bewegungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt bekommen.

Die ethecon Positiv-Preise ehrten in den vergangenen Jahren Diane Wilson/USA (2006), Vandana Shiva/Indien (2007), José Abreu und Hugo Chávez/Venezuela (2008), Uri Avnery/Israel (2009), Elias Bierdel/Österreich (2010) sowie Angela Davis/USA (2011). Die ethecon Negativ-Preise hingegen schmähten Manager und AktionärInnen der Konzerne
MONSANTO/USA (2006), NESTLÉ/Schweiz (2007), Blackwater (Xe)/USA (2008), Formosa Plastics Group/Taiwan (2009), BP/Großbritannien (2010) und Tepco/Japan (2011).

ethecon ist im Gegensatz zu den vielen Konzern-, Familien-, Kirchen-, Partei- und Staatsstiftungen eine der wenigen Stiftungen "von unten", die sich mit ihren derzeit 31 ZustifterInnen und dem Leitmotiv "Für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung!" in der Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen sieht. Die noch junge Stiftung finanziert sich über Zustiftungen, Spenden und Fördermitgliedschaften.

Quelle: http://www.ethecon.org