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»Sie haben es getan und sie werden es jederzeit wieder tun, wenn es ihnen gestattet wird.« Hans Frick

Bundesverfassungsgericht unterstreicht Recht auf Dokumentation von Rechtsverstößen durch die Polizei bei Demonstrationen zu Beweiszwecken

Bereits am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen heute veröffentlichten Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt wird. (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13). Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen.“, teilt das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.

Der Beschwerdeführer wehrte sich im konkreten Fall gegen die Feststellung seiner Personalien am Rande einer Demonstration am 22.1.2011 in Göttingen. Er und mehrere weitere Mitglieder der Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ richteten damals besonderes Augenmerk auf einen Dokumentationstrupp der Hannoveraner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Dieser hatte die Demonstration nahezu die gesamte Zeit videografiert, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Diese andauernde Provokation durch den Dokumentationstrupp führte zu einer kurzfristigen Eskalation der Demonstration. Im weiteren Verlauf der Demonstration wurde der Trupp noch mehrfach von VersammlungsteilnehmerInnen und auch Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe auf seinen Rechtsverstoß hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert. Kurz vor Ende der Demonstration eskalierte der Trupp die Situation erneut durch sein Vorgehen gegen den Beschwerdeführer und eine Begleiterin aus der Gruppe.

„Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt“, kommentiert Roland Laich von den „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ aus Göttingen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. „Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen“.

Vor dem Göttinger Verwaltungsgericht und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Celle fand der Kläger kein Gehör. Vielmehr unterstellten diese Gerichte PolizeibeobachterInnen pauschal eine potentielle Rechtsuntreue. Die Einschätzungen der Gerichte bewegen sich regelmäßig zwischen „Anscheinstörern“ und „tatsächlichen Störern“. „Diese Unterstellung erscheint besonders absurd vor dem Hintergrund, dass unser Anliegen die Kontrolle der Rechtstreue der Polizei ist. Offensichtlich ist sie politisch motiviert, wir hoffen aber, dass unser für eine Demokratie essentielle Funktion nunmehr besser von den Behörden respektiert wird“, gibt sich Laich optimistisch.

„Interessant zu beobachten war auch, dass die Argumentation der gegnerischen Polizeibehörden und der schriftlichen Einlassungen der als Zeugen gehörten Beamten des betreffenden Dokumentationstrupps im Lauf dieser mehrjährigen juristischen Auseinandersetzung einer regen Evolution unterlag, je nach opportuner Prozesslage“, resümiert Laich.

Hintergrundinformationen zur Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“
Unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen führen immer wieder zu Verletzungen bei DemonstrationsteilnehmerInnen. Diese Betroffenen von Polizeigewalt haben in der Regel wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht keine Chance, die GewalttäterInnen in Uniform zu identifizieren und den Übergriff zu dokumentieren. Sehr anschaulich wurde dieses Problem im juristischen Nachgang des „Schwarzen Donnerstag“ in Stuttgart. Die dortige Staatsanwaltschaft stellt über 150 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt ein, weil die TäterInnen nicht zu ermitteln waren.
TeilnehmerInnen an Demonstrationen werden immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig beschuldigt wegen Beleidigung, Widerstand u.ä.. Vor Gericht werden diese falschen Beschuldigungen dann wiederholt und RichterInnen folgen oft den abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der BeamtInnen.

Aus diesen Gründen beobachten und begleiten wir seit mehreren Jahren Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

Siehe auch:

• Pressemitteilung Bundesverdallungsgericht Nr. 72/2015 vom 8. Oktober 2015, "Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut"
• Beschluss vom 24. Juli 2015: 1 BvR 2501/13

Quelle: Pressemitteilung BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz

OnePlusOne: Inoffizielles CyanogenMod 12.1 mit CAF 3.4.0 kernel

Screenshot der aktuellen Version
Heute mal wieder ein Softwaretipp in Zusammenhang mit dem OnePlusOne: Vor allem wegen des nervigen Kamerabugs sind viele User dieses Handys auf der Suche nach einer Lösung. @Sultanxda hat nun vor einigen Wochen auf der Basis von CM 12.1 und einem CAF Kernel einen inoffiziellen CyanogenMod 12.1 Build entwickelt. Diese bietet neben der Behebung des Kamera Bugs durch die Verwendung der OxygenOS Camera Bibliotheken, die unter anderem auch die Performance der Kamera deutlich erhöht und der Snapdragon Camera App von Qualcomman auch eine erhöhte Akkulaufzeit. Letztere durch Drosselung der CPU von 2457MHz auf nunmehr 1958MHz, was sich laut Sultanxda jedoch lediglich in Benchmarkprogrammen und rechenintensiven Apps bemerkbar macht. Er liefert jedoch auch einen Patch mit, der diese Drosselung aufhebt. Dieser muss jedoch bei OTA Updates jeweils neu eingespielt werden.

Der Wechsel auf dieses Build läuft recht problemlos: Backup via Recovery, Recovery auf TWRP 2.8.6.0 up- bzw. Downgraden, da sonst das Modem nicht richtig installiert wird und dann mit den üblichen Befehlen oder mit dem Bacon Root Toolkit flashen sowie anschließend die Google Apps aufspielen. Übrigens klappte es auch mit dem an dieser Stelle von mir geposteten Hinweis auf TWRP 2.8.6.1 für verschlüsselte Dateisysteme.

Hier die Ankündigung:

This is an unofficial CyanogenMod 12.1 build I developed after seeing some of the craziness in the official CyanogenMod kernel (such as massive merges from different sources and untested cherry-picks that introduce random reboots), as well as craziness with CyanogenMod's camera libraries. If you just want your phone to work without any fancy frills then you might be interested in using this. The ROM is the same as official CM12.1 on the outside, but there have been many optimizations under the hood. It comes with a fancy unique kernel I worked on that is cleanly based off of the latest CAF sources.

Custom kernels are not compatible with this ROM unless otherwise noted.

ROM features:

  • Based off latest generic CyanogenMod 12.1 stable sources (root access is not included)
  • OTA updates via built-in CMUpdater
  • Vanilla CAF LA.BF.1.1.1_rb1.26 display HAL (improved display performance)
  • Vanilla CAF LA.BF.1.1.1_rb1.26 media HAL (improved video performance)
  • Vanilla CAF LA.BF.1.1.1_rb1.26 audio HAL (improved audio performance)
  • OxygenOS camera libraries (no camera bugs and improved camera performance)
  • Snapdragon Camera app by Qualcomm (comes with many unique features, such as HSR)
  • Custom camera HAL I modified myself from CAF featuring:
    -HFR (high-framerate; a.k.a. slow-motion video) recording at 60 FPS, 90 FPS, and 120 FPS for 720p, and 60 FPS for 1080p
    -HSR (high-speed video with audio) recording at 60 FPS, 90 FPS, and 120 FPS for 720p, and 60 FPS for 1080p (you need to use the Snapdragon Camera app in order to use HSR)
    -1080p video recording with the front-facing camera
    -2.5k 1440p video recording with the front-facing camera and back camera (only with the Snapdragon Camera app that comes with the ROM)
    -4k video recording at UHD and DCI resolutions
    -Manual focus
    -Slow shutter (ranging from 1/5000th of a second to 2 seconds)
    -More picture sizes than plain OxygenOS, such as 9.7MP 16:9
    -JPEG quality is always set to 100% (pictures are very high quality)
  • Disabled Qualcomm performance daemon (CPU boosting is now handled completely by the driver I wrote)
  • 2 CPU cores are not forced online all the time (saves power this way)
  • WiFi configuration from LG G3 (better WiFi performance and stability)
  • Many other misc. optimizations


Kernel features:

  • Based off latest CAF LA.BF.1.1.1_rb1.26 kernel source from Qualcomm
  • Almost 100% pure CAF (very clean, there shouldn't be any crazy stability or performance issues)
  • Removed lots of excessive debugging
  • Latest CAF LA.BF.1.1.1_rb1.26 prima (WiFi) drivers
  • Rewrote half of the Synaptics touchscreen driver (over 2500 lines of code modified; your touchscreen might work better)
  • Newest available Synaptics touchscreen firmware (no battery drain)
  • Dynamic CPU input boost driver I wrote myself (makes the phone feel smooooth)
  • CPU underclocked to 1958MHz by default (you can disable this; see why I did this in the FAQ in the 3rd post)
  • Improved notification LED color (white doesn't have a blue tint)
  • Vibrator is automatically disabled when recording videos (so the buzzing noise doesn't get in the videos)
  • Custom thermal driver I wrote myself (keeps the phone cool)
  • LCD KCAL by Savoca
  • Westwood TCP congestion algorithm (enabled by default)
  • NTFS support
  • No BS patches, features, or compiler "optimizations"
  • Many other misc. optimizations


Source code:
Kernel (cm-12.1-caf branch): https://github.com/sultanxda/android...neplus_msm8974
Local manifest (contains the rest of the sources): https://github.com/sultanxda/android...l_manifest.xml

Credits:

  • CyanogenMod and its contributors
  • CAF (aka Qualcomm)
  • OnePlus and Oppo for their clean kernel base
  • myfluxi (awesome friend with lots of amazing contributions)
  • 69gm (loyal guinea pig)
  • If your name should be here and it isn't, then make me use an iPhone 4 running iOS 8


Installation instructions (for first-time installation):
First, you must install/use TWRP recovery v2.8.6.0 (TWRP v2.8.7.0 cannot properly update the modem). After installing TWRP v2.8.6.0, perform a clean install (wipe /data and /system). Next, try flashing the ROM and see if it installs; if it installs without any issues then congratulations! Now just flash a Google apps package, and then reboot.

If you get an error when trying to install (TZ version error), then download and flash the latest official CM12.1 nightly. Then, without rebooting from recovery, flash my ROM. This process is necessary to update various firmwares (including TrustZone), as the updated firmware is needed by my ROM. After flashing my ROM, flash a Google apps package, and then reboot.

Installation instructions (for updating to a newer release):
If you are already running my ROM, then you can update to a newer version of the ROM via the built-in OTA updater or by simply dirty-flashing the new ROM build without wiping anything.

Downloads:


Mirror 1: https://www.androidfilehost.com/?w=f...&sort_dir=DESC

Mirror 2: http://forum.xda-developers.com/devdb/project/?id=10021#downloads



Google apps: http://forum.xda-developers.com/andr...gapps-t3116347
SuperSU (if you want root access): http://forum.xda-developers.com/show....php?t=1538053
Disable CPU underclock: http://forum.xda-developers.com/devd...t/dl/?id=12808

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Zuletzt bearbeitet am 04.10.2015 11:07

Foto-Rückblick: Der § 88a und die Verhaftung der AGIT-Drucker

Foto: Monika von Wegerer/Umbruch Bildarchiv
Im November 1977 wurden vier AGIT-Drucker in Berlin verhaftet. Sie saßen neun Monate in U-Haft, weil sie die linksradikale Wochenzeitung INFO BUG gedruckt hatten. Dass Drucker für Inhalte kriminalisiert wurden, die sie nicht selbst verfasst hatten, setzte neue Maßstäbe im Strafrecht. Der § 88a StGB, ein Gummiparagraph, der "verfassungsfeindliche Befürwortung von Gewalt" unter Strafe stellte, machte dies möglich. Ein Komitee und eine Theatergruppe stellte einiges auf die Beine, um die GenossInnen wieder aus dem Knast zu holen: "Kann denn drucken Sünde sein? Freiheit für die AGIT-Drucker!"

Mehr darüber und einige Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Freiräume - Kreuzberg in den 80ern bis heute

Fotoausstellung in Kooperation mit dem UMBRUCH-Bildarchiv

Noch bis 26.6.15 im RegenbogenCafé

Bilder von der Vernissage

Im SO36 kannte sie damals jeder, Jenny, die Punkerin, die immer mit ihrer kleinen Ratte unterwegs war.

Von ihr und anderen, die sich - damals wie heute - nicht mit einem winzigen Stück vom Kuchen zufrieden geben wollen, handelt unsere Ausstellung.

Mit einem Blick schauen wir zurück auf das frühere Kreuzberg. Ob auf Punk-Festen, auf der Straße, in Wagenburgen, am 1. Mai oder in den besetzten Häusern -“ an vielen Ecken versuchten Menschen, sich freie Räume anzueignen. Die Voraussetzungen dafür waren günstig; verschlafene Hinterhöfe, urwüchsige Gelände wie der Görlitzer Park, brachliegende Flächen und zahllose leere und halb kaputte Häuser. Platz genug, etwas auszuprobieren, alleine oder mit anderen; Scheitern gehörte dazu. Um die Freiräume zu verteidigen, holten sich nicht wenige eine blutige Nase.

Doch Spekulanten und Baumafia, die mit aller Gewalt Kahlschlagsanierungen und Luxusmodernisierungen durchsetzen wollten, hatten damals schlechtere Karten.

Im heutigen Kreuzberg sind die Fassaden gestrichen, die Gebiete abgesteckt. Statt Wildwuchs gibt es Gentrifizierung, hohe Mieten, Zwangsräumungen. Und doch gibt es Momente, wo das alte Kreuzberg auf das neue trifft.

1000 Menschen kommen, um die Zwangsräumung von Familie Gülbol zu blockieren. Die neuen Besetzer sind Flüchtlinge, die den O-Platz und die Schule in der Ohlauer Straße besetzen. Als die Grünen sie räumen lassen wollen, ist der halbe Kiez auf den Beinen, um sie zu unterstützen. Nein! Wir nehmen eure Flüchtlingspolitik nicht hin - weder in Kreuzberg noch europaweit! Auch andere sind heute unterwegs, um sich erneut Räume zu nehmen: im Teepeelandsquat am Spreeufer, auf der Cuvrybrache, die Sprayer auf den Dächern von Kreuzberg und die spontanen Feste von Reclaim Your City auf dem Dragonergelände.

Und auch Jenny ist sich als Punkerin treu geblieben. Aber wo ist nur ihre kleine Ratte hin?

Eintritt frei.

Öffnungszeiten:
Mo. 13-19h, Di.- Fr. 10-19h.

Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen" in Stuttgart

Vom 17. März bis zum 24. April ist im Erdgeschoss des Rathauses die bewegende Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen" zu sehen. "Die bilderreiche Ausstellung setzt sich auf 22 Tafeln mit den Verbrechen des NSU in den Jahren 2000 bis 2007 sowie der gesellschaftlichen Aufarbeitung nach dem Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrundes im November 2011 auseinander. Im ersten Teil der Ausstellung werden die Biografien von Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Mehmet Turgut, Habil Kilic, Ismail Yasar, Mehmet Kubasik, Theodoros Boulgarides, Halit Yozgat und Michele Kiesewetter dargestellt. Zu Wort kommen auch Angehörige der Mordopfer. Weitere Tafeln beschäftigen sich mit den Bombenanschlägen in Köln sowie den Banküberfällen, bei denen unschuldige Menschen teilweise lebensbedrohlich verletzt wurden.

Der zweite Teil beleuchtet die Neonaziszene der 1990er Jahre sowie die Hilfeleistungen an den NSU-Kern aus einem neonazistischen Netzwerk. Dargestellt werden auch die Gründe, warum die Mordserie nicht aufgedeckt wurde sowie der gesellschaftspolitische Umgang mit dem Themenkomplex nach dem Auffliegen der neonazistischen Terrorgruppe am 4. November 2011"(Opfer-des- NSU.de)
Die Wanderausstellung, die unter anderem schon in München zu sehen war, wurde vom Nürnberger Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung erarbeitet.

Eröffnung der Ausstellung:

Montag, 16.3.2015, 19.30 -“ 21.00 Uhr, Rathaus Stuttgart
Programm:
Fritz Kuhn, Oberbürgermeister Stuttgart, Grußwort
Gabriele Metzner, Initiative “Keupstraße ist überall- Köln
Janka Kluge, Initiative NSU-Aufklärung

Öffnungszeiten: Montag -“ Freitag, 8-18 Uhr

Veranstalter: Initiative NSU-Aufklärung
Unterstützer: Die Anstifter, Evangelisches Bildungswerk Hospitalhof Stuttgart, Initiative Lern- und Gedenkort “Hotel Silber-, Gegen Vergessen -“ Für Demokratie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg, Katholisches Bildungswerk Stuttgart, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stadtjugendring Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart, Türkische Gemeinde Baden-Württemberg, VVN-BdA Stuttgart

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 4

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia

Im Rahmen ihrer publizistischen Begleitung der Ausstellung „RAF-Terror im Südwesten“ veröffentlichte die Stuttgarter Zeitung am 21.1.2014 ein Interview mit Klaus Kinkel (Ex-Präsident des BND, Ex-Außenminister). Im Rahmen dieses Interviews wird auch der letzte einer langen Reihe von RAF-“Selbstmördern“ entsorgt: Wolfgang Grams.

Er kam auf dem Bahnhof von Bad Kleinen bei einem Festnahmeversuch der GSG 9 am 27.6.1993 ums Leben. Offizielle Todesursache: Selbstmord.

Allerdings schloss die Staatsanwaltschaft Schwerin noch Anfang Juli 1993 aus, dass „Grams Selbstmord begangen habe“.

Auch der damalige Präsident des BKA Zachert teilte am 6.Juli auf einer Pressekonferenz mit, dass ein GSG 9-Beamter ihm berichtet habe, dass er die Waffe von Grams auf den Bahnsteig gelegt hatte, um die „immer noch bestehende Gefahr der Selbsttötung“ zu verhindern.Zachert war seinen Posten schnell los, denn jetzt war Gefahr im Verzug:

Wolfgang Grams war, von mehreren Kugeln getroffen, schwerverletzt ins Gleisbett gefallen. Über das, was dann passierte, gibt es zwei Versionen:

Alle eingesetzten Beamten (die Zahl schwankt zwischen 38 und 58) hatten in den 8-15 Sekunden, die der Schusswechsel dauerte, kollektiv weg geschaut, sie hatten einfach nichts gesehen.

Eine nicht beamtete Zeugin, die Kioskbesitzerin Baron, und ein BKA-Beamter, der sich anonym dem „Spiegel“ anvertraute, machten allerdings Aussagen, die den Schluss zuließen, dass Wolfgang Grams hilflos auf dem Rücken liegend, durch den aufgesetzten Schuss eines GSG 9-Beamten regelrecht exekutiert worden war.

Was jetzt geschah, wird sehr plastisch durch folgende Episode in der Innenausschusssitzung des Deutschen Bundestags am 15.August 1993 illustriert:
FDP-Abgeordneter Lüder: „Wir haben jetzt -“ das finde ich ganz besonders schlimm für die Informationsarbeit der Regierung -“ eine neue Positionierung der Leiche (des Wolfgang Grams). In jedem Bericht hat die Leiche eine andere Position. Wie erklärt sich das eigentlich?“
CDU-Abgeordneter Johannes Gerster: „Die Gleise haben sich verschoben.“
„Die Gleise haben sich verschoben“ und so wird auch die Wahrheit verbogen, Beweise werden systematisch vernichtet:

  • Vor der Obduktion waschen BKA-Beamte Kopf und Hände von Wolfgang Grams, „irrtümlich“ und wegen „unzureichender Erfahrung“.
  • “Vergessen“ wird auch die Asservierung der Haare von Wolfgang Grams.
  • Durch frühzeitigen Beschuss der Waffen der GSG 9-Beamten durch das BKA werden eventuelle Blut- und Gewebeanhaftungen im Mündungsbereich dieser Waffen vernichtet.
  • Die Lage des schwerverletzten Wolfgang Grams und seiner Waffe werden durch das BKA nicht dokumentiert etc. etc.

Dreißig gravierende „Pannen“ bei der Spurensicherung durch das BKA werden festgestellt. Dann wird die Spurenvernichtung internationalisiert:

Zwecks „neutraler“ und „unabhängiger“ Begutachtung wird der wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich beauftragt, der natürlich zu den erwartenden Ergebnissen kommt. Wie Jahre zuvor schon bei den Stammheimer „Selbstmördern“. Ein wichtiges Asservat, die Jacke des GSG 9-Beamten Nr. 6, ist allerdings seither spurlos verschwunden.

Selbst der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart musste anerkennen, dass der Wissenschaftliche Dienst Zürich falsche und unhaltbare Gutachten lieferte. So zuletzt geschehen im Urteil gegen Peter-Jürgen Book und Christian Klar 1992. Der Senat wörtlich:

Das Gutachten operiere mit „nicht belegbaren Mutmaßungen“.

Nach dieser umfassenden Vernichtung von Beweisen musste die Selbstmordtheorie jetzt noch amtlich bestätigt werden. Ein von Bündnis 90/Die Grünen geforderter parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde abgelehnt. Stattdessen wurde die Regierung beauftragt, die Vorgänge in Bad Kleinen zu untersuchen und einen Bericht vorzulegen.Das ist in etwa so, wie wenn der Wurm entscheidet, ob geangelt wird.

Die Regierung „ermittelte“ also gegen sich selbst und die Mär vom Selbstmord des Wolfgang Grams wurde so in den Rang einer Staatsdoktrin befördert.


Siehe auch:

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 3

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia
Von Karl Marx stammt die These, dass sich Geschichte zweimal ereigne: Einmal als Tragödie und einmal als Farce. Auch in der Geschichte des Hanns-Martin Schleyer gibt es solche Doppelungen:

Auch Schleyer war Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Die SS wurde am 1.Oktober 1946 zur kriminellen Vereinigung erklärt. Mitgliedschaft wurde mit „automatischem Arrest“ geahndet. Dort fand sich Schleyer nach Kriegsende auch wieder. Die kriminelle Vereinigung RAF nimmt sich gegen Schleyers Verein allerdings eher wie eine Kinderkrabbelgruppe aus.

Bernt Engelmann (damals Vorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller, antifaschistischer Widerstandskämpfer und Überlebender der Vernichtungslager) erklärte 1977 dazu: „Als aktive Terroristen standen uns damals die Angehörigen einer kriminellen Vereinigung gegenüber. Verblüffenderweise sitzen heute von den ehemaligen Führern dieser Terroristengruppe -“ ich muss wohl sagen: - bande -“ nur wenige hinter Gittern, etliche im Bundestag, und zwar just bei jener Fraktion, die jetzt die schlimmsten Verleumder und Scharfmacher stellt, ja, wo einige Herren den Terrorismus am liebsten mit staatlichem Terror beantworten möchten.“

Ebenfalls findet in der Geschichte des Hanns-Martin Schleyer das Verbrechen der Geiselnahme eine Doppelung. 1945 ist er Täter.

Prag, 5. Mai 1945, Aufstand gegen die Nazi-Besatzungsmacht. Im Schulgebäude des 4. Bezirks hat sich eine SS-Einheit verschanzt, die zwanzig Geiseln, Beschäftigte der Firma Janeceln, in ihrer Gewalt hat. Die tschechischen Aufständischen verhandeln mit dem SS-Kommandanten über die Freilassung der Geiseln. Dieser verlangt dafür im Gegenzug, dass seine Frau und sein Kind herbeigebracht werden sollen. Um Mitternacht wird die Frau, die ein kleines Kind auf dem Arm trägt, mit einem Auto zu dem Schulgebäude gebracht und gegen die Geiseln ausgetauscht. Die Aufständischen ziehen sich zurück. Einen Tag später richtet die SS in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes ein Massaker unter der Zivilbevölkerung an: Im Keller des Hauses 253 und im Garten des Hauses 254 werden 41 Menschen erschossen aufgefunden: unbewaffnete ältere Männer, Frauen und Kinder.

Am 8. Mai 1945, dem Tag der deutschen Kapitulation, bringt eine SS-Einheit Geiseln aus der Prager Zivilbevölkerung in ihre Gewalt, setzt sich aus Prag ab und erreicht abends die amerikanischen Linien, wo sie sich gefangen nehmen läßt.

Der Führer dieser SS-Einheit wird als gedrungener, breitgesichtiger Mann mit dicken Lippen und Mensurnarben auf der Wange beschrieben, dessen Namen auf „Meier oder so ähnlich“ endet. Der einzige SS - Führer in Prag, auf den diese Beschreibung passen könnte, ist Hanns-Martin Schleyer. Er ist zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre alt, seine Frau hatte ihm am 1. November 1944 einen Sohn geboren.

33 Jahre später ist er Opfer.

Köln, 5. September 1977. Ein 450er Mercedes fährt gegen 17.25 Uhr die Friedrich-Schmidt- Straße entlang. In dem Wagen sitzen der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Hanns-Martin Schleyer, und sein Fahrer Heinz Marcisz. In einem zivilen Polizeifahrzeug folgen die Personenschützer Reinhold Brändle, Roland Pieter und Helmut Ulmer. Ein blauer Kinderwagen, der auf der Straße steht, zwingt Marcisz zu einer Vollbremsung. In diesem Moment eröffnen fünf Maskierte das Feuer. Alle außer Schleyer sterben im Kugelhagel. Schleyer wird aus dem Auto gezogen und in einen VW-Bus geschleppt. Er wird Geisel des RAF-Kommandos Siegfried Hausner.

Der Staat antwortet mit einer Gegengeiselnahme. Über alle Gefangenen, die nach § 129a angeklagt oder verurteilt sind, wird eine „Kontaktsperre“ verhängt, d.h. sie werden untereinander und von jedem Kontakt mit der Außenwelt vollständig isoliert.

Darunter fällt auch der Kontakt mit den Verteidigern. So finden z.B. mündliche Haftprüfungstermine ohne Verteidiger statt, bei der Verkündung des Haftbefehls hat der Rechtsanwalt kein Recht auf Anwesenheit, Vernehmungen und Ermittlungsverhandlungen werden nur durchgeführt, wenn der Rechtsanwalt auf seine Anwesenheit verzichtet. Für dieses Vorgehen gibt es keinerlei gesetzliche Grundla ge, auch wenn die Justizminister sich auf Paragraph 34 StGB , der einen übergesetzlichen rechtfertigenden Notstand vorsieht, berufen. Paragraph 34 StGB ist jedoch eine Ergänzung der reformierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Er war zum Zeitpunkt der Kontaktsperre nicht zur Legitimation staatlichen Handelns gedacht.

Und so wird innerhalb von drei Tagen das bis dahin am schnellsten verabschiedete Gesetz in der Geschichte der BRD installiert: das Kontaktsperregesetz (Ähnlich schnell wurde in jüngster Vergangenheit nur die Bankenrettung durch das Parlament gepeitscht).

Sowohl die Kontaktsperre wie auch in der Folge eine Nachrichtensperre über die Ereignisse um die Schleyer Entführung werden von einem Großen Krisenstab in Bonn angeordnet. Eine solche Einrichtung ist in der Verfassung, auch in der Notstandsgesetzgebung, nicht vorgesehen. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben, das Parlament hat keinerlei Kontrolle über die Aktivitäten des Krisenstabs.

Am 17.10.1977 sagt der Publizist Golo Mann in der ARD-Sendung „Panorama“: “Der Moment kann kommen, in dem man jene wegen Mordes verurteilten Terroristen, die man in sicherem Gewahrsam hat, in Geiseln wird verwandeln müssen, indem man sie den Gesetzen des Friedens entzieht und unter Kriegsrecht stellt.“

Nachtrag:
Nach der Ermordung Hanns-Martin Schleyers wurde er von vielen Politikern als „Vorbild für die deutsche Jugend“ angepriesen. Die größte Veranstaltungshalle Stuttgarts trägt immer noch seinen Namen.

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 1

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia
Im Katalog zur Ausstellung „RAF -“ Terror im Südwesten“ steht im Vorwort von Dr. Thomas Schnabel, Leiter des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, folgender, erstaunlicher Satz: „Es war nicht selbstverständlich, dass es der Bundesrepublik gelang -“ bei allen Schwierigkeiten und Pannen im Einzelnen -“ sich rechtsstaatlich und erfolgreich mit dem Terror der RAF auseinanderzusetzen.“

Von einer dieser „Pannen“ war auch ein Landeskind betroffen: Fritz Teufel, aufgewachsen in Ludwigsburg.

Vor dem Kammergericht Berlin wird gegen die Mitglieder der Bewegung 2.Juni -“ unter ihnen Fritz Teufel -“ wegen der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar 1975 und der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenckmann im November 1974 verhandelt. Die Angeklagten sitzen in geschlossenen Panzerglas-Kästen. Im Oktober 1980 fordern die Bundesanwälte in ihren Plädoyers Freiheitsstrafen von lebenslänglich bis 15 Jahren Gefängnis, da die Fülle von Beweismitteln zweifelsfrei die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten Verbrechen belege. Am 178. Verhandlungstag meldet sich Fritz Teufel zu Wort: „Ich habe mir überlegt, was der Vorsitzende sagen wird, wenn ich sage: „Ich habe ein Alibi“. Womöglich wird er sagen, Ihre Witze waren auch schon mal besser.“ Tatsächlich nennt Teufel Zeugen, die bestätigen können, dass er im fraglichen Zeitraum gar nicht in Berlin, sondern von April 1974 bis Mai 1975 unter dem Namen Jörg Rasche in einem Essener Presswerk als Maschinenarbeiter im Dreischichtbetrieb beschäftigt war und im Essener Stadtteil Frintrop eine Wohnung gemietet hatte.

Fritz Teufel wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.

Neuer GnuPG / PGP Schlüssel

Ich habe meinen PGP Schlüssel aktualisiert. Bitte zukünftig nur noch diesen verwenden. Siehe auch: Verschlüsselung. Was noch sicher ist. Beitrag von Hanno Böck bei golem.

Fingerprint: 6BF5 2B63 87A2 E6BA C3F3 6AF5 CC75 00D7 D96D 6E68

-----BEGIN PGP PUBLIC KEY BLOCK-----
Version: GnuPG v2.0.21 (MingW32)

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BBD+OCnu/ietzMlJZW+5Uz1soE2wNAoIXwO4syBFvkTOvlgjn+k02FsCb1LAULYk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Fotoreportagen: 1. Mai 2013 in Berlin und Stuttgart

Proteste von Tausenden gegen den Aufmarsch der NPD in Schöneweide, eine unangemeldete Mietkampf & Stoppt-die-Verdrängung-Demo durchs MyFest und die revolutionäre 1. Mai-Demonstration mit mehr als 15.000 TeilnehmerInnen – jede Menge Bewegung und doch ein selten ruhiger 1. Mai 2013 in Berlin.

Mehrere tausend Menschen gingen am 1. Mai in Stuttgart auf die Straße. Während die DGB-Demo ohne negative Zwischenfälle ablief, wurde der revolutionäre erste Mai von Ausschreitungen der Polizei gegenüber DemonstrantInnen überschattet.

Ein Fotorückblick vom Umbruch Bildarchiv