trueten.de

»Revolutionäre gehen nie in Pension.« Fidel Alejandro Castro Ruz

Stuttgart 21 Gegner nach viertägiger Gewahrsamnahme freigelassen

Stuttgart, 16. Februar 2012: Einen Tag nach der Schlossgartenräumung und somit nach fast 24 Stunden unrechtmäßiger Inhaftierung wurde ein 19-jähriger Aktivist gegen S21 wieder freigelassen. Dieser war am Montag, 13.2. nach der Durchsuchung des Parkschützerbüros in Beseitigungsgewahrsam genommen worden, um ihn daran zu hindern, sich an der Besetzung des Mittleren Schlossgartens zu beteiligen. Zusätzlich wurde behauptet, er habe sich an der Herstellung eines Molotowcocktails beteiligt. Nach der Räumung des Schlossgartens stellt sich dieser Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist musste wieder freigelassen werden.

Nach gängiger Rechtssprechung hätte der Gefangene schon am gestrigen Tag wieder freigelassen werden müssen. Er wurde jedoch fast einen ganzen Tag länger unter äußerst fragwürdigen Bedingungen (kein Kontakt nach außen, kalte Transportzelle) im Stammheimer Gefängnis festgehalten. Vor der Gewahrsamnahme wurde er vom Richter nicht angehört.  Im  polizeilichen Verhör wurde er massiv unter Druck gesetzt: Falls während seiner Gewahrsamnahme ein Molotowcocktail fliege, so würde er der Beihilfe beschuldigt. Stuttgarter Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nahmen mit diesem Vorgang wieder einmal in Kauf, sämtliche Rechte von Beschuldigten zu übergehen, um Aktivisten gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit als gewaltbereit darzustellen.

Tobias S. kommentiert die Vorgänge um seine Gewahrsamnahme wie folgt: „Ich weiß ja selbst, dass ich mit der Herstellung eines Molotowcocktails nichts zu tun habe. Deshalb habe ich versucht, das Ganze mit Humor zu sehen. Ich lasse mich weder kriminalisieren noch mit Drohungen unter Druck setzen.“

Nicht nur die Umstände der Gewahrsamnahme zeichnen ein bedenkliches Bild im Umgang mit politisch engagierten Bürgern. Schon auf der Fahrt zum Haftrichter sah sich der Aktivist mit einem Anwerbungsversuch als Informant durch den Staatsschutz konfrontiert, da er der führende Kopf der Bewegung sei.

Tobias S. dazu: „So etwas wie einen führenden Kopf gibt es bei unserer Bewegung gar nicht. Wir sind dann alle wohl eher viele kleine Gehirnzellen, die kreativ zusammenarbeiten. Das passt der Stuttgarter Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Richtern offensichtlich überhaupt nicht. Schon das Wort Beseitigungsgewahrsam zeigt, worauf hier eigentlich abgezielt wird: Wenn es allein nach ihnen ginge, würden wohl sämtliche politisch Engagierte schon im Vorfeld von Aktionen „beseitigt“ werden.“

Quelle: Pressemitteilung

Erneut Prozesse gegen Antifaschisten in Stuttgart

Am 17.-‹02.-‹2012 wird eine Ge­richts­ver­hand­lung gegen einen Antifaschisten beim Stutt­gar­ter Amts­ge­richt statt­fin­den. Ihm wird vor­ge­wor­fen auf eine Grup­pe Skin­heads ein­ge­schla­gen und sie da­durch leicht verletzt zu haben. Offenbar ging der Auseinandersetzung eine Be­lei­di­gung und ein ver­such­ter An­griff der Skinheads vor­aus.

Neben die­sem Er­eig­nis soll in dem Ver­fah­ren zu­sätz­lich eine Sach­be­schä­di­gung ver­han-‹delt, wer­den, die dem An­ge­klag­ten an­ge­las­tet wird. Eine Per­so­nen­kon­trol­le in der Nähe eines mit Pa­ro­len be­sprüh­ten Po­li­zei­wa­gens reich­te dabei aus, um den für sein po­li­ti­sches En­ga­ge­ment be­kann­ten Be­schul­dig­ten als Ver­ant­wort­li­chen für die Sprü­he­rei­en hin­zu­stel­len.

Das schreibt die RASH Stuttgart: "Der kom­men­de Pro­zess könn­te dras­ti­sche Fol­gen für den An­ti­fa­schis­ten haben, des­sen Be­wäh­rungs­stra­fe wegen die­sen Vor­wür­fen nun wi­der­ru­fen und in eine Haft­stra­fe um­ge­wan­delt wer­den könn­te. Ge­ra­de in ei­gentlich al­ter­na­ti­ven Sub­kul­tu­ren, die immer mehr von rechts­of­fe­nen und rech­ten Ten­den­zen un­ter­wan­dert wer­den, braucht es Men­schen, die auf­rich­tig und ent­schlos­sen Stel­lung gegen Ras­sis­mus, Na­tio­na­lis­mus und der Aus­gren­zung von Min­der­hei­ten be­zie­hen. Die­ses En­ga­ge­ment muss ge­för­dert und aus­ge­baut wer­den! Wir kön­nen nicht hin­neh­men, dass po­li­ti­sche Ak­ti­vis­tIn­nen zu­neh­mend mit kon­stru­ier­ten oder auf­ge­bausch­ten An­schul­di­gun­gen über­häuft wer­den, um sie und ihr Um­feld ein­zu­schüch­tern und po­li­ti­sches En­ga­ge­ment zu läh­men.-‹Gerade wenn es, wie in die­sem Fall, um mög­li­che Haft­stra­fen geht, ist es un­se­re Auf­ga­be, die Be­trof­fe­nen best­mög­lich zu un­ter­stüt­zen."

Am 8. Fe­bru­ar wurde der Antifaschist am frühen Morgen von der Po­li­zei in seiner Woh­nung fest­ge­nom­men. Dabei wurde die Tür aufgebrochen und SEK Be­am­ten und Hun­de stürmten die Wohnung. Be­schlag­nahmt wurde ein PC. Trotz festem Wohnsitz wurde der Haft­be­fehl wegen an­geb­li­cher Ver­dunklungs­ge­fahr auf­recht er­hal­ten, weshalb der Angeklagte bis zu sei­ner Ver­hand­lung in der JVA Stutt­gart--‹Stamm­heim in Un­ter­su­chungs­haft sitzt.

So­li­da­ri­tät mit dem an­ge­klag­ten An­ti­fa­schis­ten!
Kommt zur an­ti­fa­schis­ti­schen Kund­ge­bung und Pro­zess­be­ob­ach­tung am 17. Fe­bru­ar ab 8:00 Uhr vor dem Stutt­gar­ter Amts­ge­richt, Hauffstr.5! Beginn der Gerichtsverhandlung: 09:00 Uhr.

Gegen den vor einigen Monaten im Rahmen antirassistischer Protestaktionen gegen ein Aktionswochenende der rechtspopulistischen Zusammenhänge „Bürgerbewegung Pax Europa e.V.“ und „PI – Politically Incorrect News“ Anfang Juni diesen Jahres in Stuttgart wegen einfacher Körperverletzungsdelikte verhafteten und erst kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Antifaschisten Chris finden am 29. Februar, 7. März und 15. März die Verhandlung vor dem Landgericht, Urbanstr. 20 statt. Die Verhandlungen beginnen um 09:00, zuvor sind ab 08:00 Kundgebungen angekündigt.

Dazu wird es am 21. Februar eine von der ver.di Jugend Stuttgart organisierte Infoveranstaltung im alten Feuerwehrhaus, Erwin-Schöttle-Platz, Stuttgart-Heslach geben. Beginn der Veranstaltung ist 19 Uhr.


Informationen zur Re­pres­si­on gegen An­ti­faschisten in der Re­gi­on Stutt­gart unter:

S21: Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Räumung des mittleren Schlossgartens

Zur Räumung des Mittleren Schlossgartens auf Grundlage der so genannten „Allgemeinverfügung“ erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens in der vergangenen Nacht wurde deutlich, was Polizeipräsident Züfle in einer Pressemitteilung vom 9.2. 2012 unter der „Anpassung des Einsatzkonzeptes“wegen „deutlich gestiegener Emotionen sowie Radikalisierung bei Teilen der Projektgegner“ für den Einsatz im Schlossgarten verstand.

Bei der Räumung das Protestcamps wurde den BewohnerInnen offenbar entgegen der 3. Durchsage keine Zeit gelassen, geordnet und mit ihren Sachen die Zelte zu verlassen. Verschiedene Aussagen von Beteiligten lassen darauf schließen, dass die Polizei die Räumung des Parks mit teilweise groben Methoden (Schlagstöcke, Anrempeln usw.) vollzog.

Das ist der vorläufige Höhepunkt einer seit Wochen anhaltenden Diskussion, in der den S21 GegnerInnen von verschiedenen Seiten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen wurde. Gleichzeitig wurde eine Kriminalisierungsstrategie gefahren, die darauf abzielte, Misstrauen zwischen „friedlichen“ und vermeintlich „gewalttätigen“ Gegnern zu säen:

Dass das Durchfahren von drei Streifenwagen durch eine Menge von mehreren hundert Teilnehmern einer Veranstaltung im Schlossgarten auf Empörung und Unverständnis stößt, wie am 29.01. geschehen, ist vorhersehbar und eine Provokation!

Am selben Tag, an dem ein Gespräch zwischen Parkschützern und Polizeiführung stattfinden sollte, wurde das Protestcamp durchsucht und vier Personen festgenommen.

Am 13.02. hat die Polizei das Parkschützer-Büro durchsucht mit dem Verdacht auf Lagerung von Hilfsmitteln und/oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails. Die beschlagnahmten Benzinkanister entpuppten sich als Treibstoff für das Notstromaggregat der Demosanitäter.

In der oben genannten Pressemitteilung der Polizei heißt es: „Ernste Sorge bereitet die Sicherstellung eines funktionsfähigen Molotow-Cocktails im Zuge des Polizeieinsatzes am Südflügel am 13.1.2012.“

Über Ort und Zeitpunkt des Fundes hüllt sich die Polizei jedoch in Schweigen.

Merkwürdig ist aber, dass in der Pressemitteilung der Polizei vom 13.01. zwar die Beschlagnahme eines Pfeffersprays und eines Taschenmessers gemeldet wurde, von einem Molotow-Cocktail aber nicht die Rede war.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet, Panik und Unruhe unter der restlichen Bevölkerung hervorzurufen, indem Projektgegner als potenziell gefährlich dargestellt werden.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet den Boden zu bereiten für den polizeilichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und polizeiliche Einmischung in politische Auseinandersetzungen hat da nichts verloren.

Ungehorsam wird kriminalisiert, Sitzblockaden als Überschreitung rechtlichen Rahmens gesehen, wobei sie verfassungsrechtlich eine Versammlung nach § 8 GG darstellen.“

Zur Forderung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz führte Thomas Trüten aus:

„Einmal mehr wird deutlich, was von dem durch die Landesregierung angekündigten „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetz“ zu erwarten ist. Ein das demokratische politische Engagement fördernde Versammlungsrecht muss offenbar gegen die Landesregierung durchgesetzt werden.“

Darüber hinaus hält das Bündnis an den konkreten Forderungen fest:

  • Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen
  • und Amnestie für die bereits Verurteilten!
  • Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert!

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Wir rufen auf, aufmerksam auf die Wahrung des hohen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu achten und sich dafür einzusetzen.

Die Gewährung der Versammlungsfreiheit ist ein praktischer Gradmesser für den Zustand eines demokratischen Staates. Eine Versammlungsrechts"freie" Zone ist nicht zu akzeptieren. Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch.

Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.



Grundsatzerklärung gegen jeden Extremismusbegriff

Mit Sorge nimmt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die zunehmende Gleichsetzung "linker" und "rechter" Politik zur Kenntnis. Insbesondere im Vorfeld antifaschistischer Proteste gegen Naziaufmärsche bestimmen derartige Argumentationen die öffentliche Debatte.

Eine besondere Qualität erreicht dieser Vorstoß im juristisch stark umstrittenen Sächsischen Versammlungsgesetz. Hier heißt es unter Anderem, dass Versammlungen verboten werden können, wenn "Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft" (§15 Sächsisches Versammlungsgesetz) dargestellt werden.

Auch die baden-württembergische Landesregierung, vertreten durch Innenminister Gall (SPD), erklärte in einer Stellungnahme im November 2011 ein „Konsequent repressives Vorgehen“ für notwendig und befürwortet eine „Präventionsarbeit in allen Phänomenbereichen (...), um extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt jede Gleichstellung linker Politik mit rechten und nationalsozialistischen Umtrieben und die hieraus folgende Diskreditierung von antifaschistischem Engagement konsequent ab! Die zunehmende Etablierung von Extremismustheorien in gesellschaftspolitischen Debatten widerspricht grundlegend dem Bild gelebter Demokratie.

Als spektrenübergreifendes Bündnis auf antifaschistischer Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl positiver Erfahrungen sammeln können. Hieran möchten und werden wir weiterhin anknüpfen.

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, 09. Februar 2012

Genug ist genug - Freiheit für Mumia - sofort!

Mumia Abu-Jamal Foto: freemumia.org
Seit mehreren Jahrzehnten wandelt sich die US Gesellschaft in eine Gefängnisnation. Ein Viertel aller weltweit inhaftierten Menschen sitzt laut UNO in den USA ein - 2,5 Millionen Gefangene. Dazu kommen noch etwa doppelt so viele, die in anderer Form unter der Kontrolle der Justiz stehen. Diese Größenordnung hat historisch nur zwei Parallelen: die NS-Zeit und die Stalin-Ära. Ansonsten gibt es keinen Vergleich, was das Einsperren der eigenen Bevölkerung angeht - weder in realen Zahlen, noch im statistischen Verhältnis zur eigenen Bevölkerungsgröße.

2,5 Millionen Gefangene - überwiegend People Of Color - erwirtschaften in der US-Gefängnisindustrie enorme Gewinne unter Zwangsarbeit. Seit 2011 arbeiten erstmals mehr Afro-Amerikaner_innen in dieser Zwangsindustrie als 1865 - dem Jahr der offiziellen Abschaffung der Sklaverei.

Der Großteil der US-amerikanischen Gefängnispopulation ist durch Herkunft und Armut gekennzeichnet -“ nicht-weiße Menschen werden überproportional eingesperrt, meist für Eigentumsdelikte die in direktem Zusammenhang mit sozialer Ausgrenzung und Armut stehen.

Noch immer werden hunderte Gefangene aus den Bürgerrechtskämpfen der 60iger und 70iger Jahre festgehalten und hunderttausende Gefangene in den USA leben z.T. Jahrzehnte unter Isolationshaftbedingungen, die international als Folter gekennzeichnet sind.

Es ist kein Zufall, dass Sozialabbau, Lohnsenkungen und sog. Kriminalitätsdiskurse gleichzeitig ablaufen: bietet es den Herrschenden doch die Möglichkeit, sich jeder sozialen Verantwortung zu entledigen und gleichzeitig die Gewinne für Konzerne zu erhöhen. Nur dadurch ist das Entstehen der Gefängnisnation in den USA innerhalb weniger Jahrzehnte zu erklären. Wenn wir uns dem hier nicht entschlossen entgegen stellen, wird es für viele von uns in den kommenden Jahren ähnlich aussehen, wie für das ausgeschlossene Drittel der USA: ein Leben unter permanter Bedrohung des Freiheitsentzuges unter zementierter Armut.

Nicht von ungefähr macht dieses Modell der Ausbeutung von Gefangenen und der gleichzeitigen rassistischen Abschottung auch in anderen Ländern Schule. Während rund um die EU täglich Menschen bei dem Versuch der Einreise durch das brutale FRONTEX Regime sterben, beginnt auch hier die industrielle Ausbeutung von Gefangenen einhergehend mit der Privatisierung der Gefängnisse. Zwar steht die BRD noch ganz am Anfang dieser Entwicklung, aber die ersten Knäste unter privater Leitung (bei gleichzeitig überwiegend öffentlicher Finanzierung) sind bereits in Betrieb. Das Abschöpfen der Gewinne durch die privaten Betreiber folgt hier derselben neo-liberalen Logik wie in allen anderen Bereichen, in denen Konzerne ehemals staatlich-gesellschaftliche Bereiche übernommen haben.

Für Widerstand haben wir in Europa derzeit jedoch etwas bessere Vorraussetzungen. Wir sind nicht von der gesetzlich geregelten Todesstrafe bedroht. Zwar töten Justiz und Polizei auch hier regelmäßig Menschen, müssen das aber noch immer vertuschen oder offiziell ignorieren. In den USA hingegen steht die Todesstrafe als direkte Bedrohung gegen alle, die nicht am gesellschaftlichen Reichtum teilhaben können. Das ist immerhin ein Drittel der Bevölkerung. Während es statistisch bewiesen ist, dass Staatsanwälte und Juries die Todesstrafe ungleich häufiger gegen People Of Color fordern und durchsetzen, haben alle zum Tode Verurteilten eines gemeinsam: sie alle können sich keine qualifizierte Verteidigung leisten und bleiben aufgrund der Gesetzeslage nach ihrer Verurteilung völlig chancenlos, selbst bei erwiesener Unschuld freizukommen.

Nicht nur Armut und ethnische Herkunft, auch politisches Handeln rückt Menschen ins Visier der Justiz. Hunderte Gefangene der Bürgerrechtsbewegungen sitzen seit Jahrzehnten in Haft. Immer wieder müssen Aktivist_innen, ob Umweltschützer_innen, lobalisierungskritiker_innen oder Occupiers mit Gewalt und Repression als Antwort auf ihr Engagement rechnen.

Gefängnisindustrie, Todesstrafe und politische Repression sind keine Randthemen -“ sie stehen einer Gesellschaft entgegen, die sich gegen Ausbeutung und Unterdrückung, aber FÜR soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde einsetzen.

Teil dieser Bewegung, damals wie heute, ist der afro-amerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal. Als ehemaliger Pressesprecher der Black Panther Partei in Philadelphia wurde er in einem Schauprozeß 1982 zum Tode verurteilt. Er überlebte seine versuchte Ermordung bei der Verhaftung sowie mehrere Versuche des Staates, ihn hinzurichten, weil die weltweite Empörung über dieses Unrechtsurteil immer wieder starke Proteste hervorrief. Amnesty International stufte sein Verfahren als "Bruch internationaler Miondeststandards (...) für faire Verfahren" ein und forderte eine Neuverhandlung - etwas, wovor alle Beteiligten auf der Anklageseite große Angst haben. 2011 bestätigte dann sogar.der Oberste Gerichtshof der USA, dass Mumias Verurteilung zum Tode ein Bruch seiner verfassungsmäßigen Rechte ist, hielt aber gleichzeitig den Schuldspruch aufrecht. Diese Logik entzieht sich allen, die dieses Verfahren genauer verfolgt haben. Als Akt der "Gnade" will es diese Justiz nun verstanden wissen, den ehemaligen Black Panther nach über 30 Jahren Todestrakt für den Rest seines Lebens im Gefängnis festzuhalten. Am 24. April 2012 wird Mumia voraussichtlich zum 30. Mal seinen Geburtstag in Haft verbringen.

Es reicht! In Washington D.C. werden am 24. April 2012 Menschen als Akt des zivilen Ungehorsams das Justiz-Ministerium besetzen. Sie fordern: FREE MUMIA ABU-JAMAL! STOP THE PRISON NATION!

In Berlin rufen wir alle auf, am Samstag, den 21. April für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal auf die Straße zu gehen.

Wir fordern:
• Freiheit für Mumia Abu-Jamal!
• Stop the Prison Nation - weg mit der Gefängnisindustrie!
• Abschaffung der Todesstrafe überall!
• Amnestie für die politischen Langzeitgefangenen in den USA!

16:00 - Rosa-Luxemburg-Platz

Abschlusskundgebung gemeinsam mit Aktivist_innen aus den USA vor der US Botschaft am Brandenburger Tor.

Info: www.freiheit-fuer-mumia.de und www.mumia-hoerbuch.de

V.i.S.d.P.: Anton Mestin, Selchowerstr. 10, 12049 Berlin

Altbach: Flüchtlinge sind kein "Gefahrenpotenzial"!

In einem am 21. Januar in der Esslinger Zeitung veröffentlichten Artikel wendet sich die örtliche CDU gegen die Aufnahme von Flüchtlingen in Altbach. Konkret geht es darum, dass dort bis zu 90 Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak in bislang leer stehenden Immobilien untergebracht werden sollen.

Der Fraktionsvorsitzende der Altbacher CDU, Helmut Maschler, sieht in den "zum Herumlungern verdammten" Flüchtlingen ein "Gefahrenpotential", vor dem die Bürger angeblich "verständlicherweise Angst" hätten. Dies gründet sich auf Ängste vor vermuteten Konflikten durch kulturelle Unterschiede.

Diese "Angst" steht in keiner Relation zu der Angst, die viele der Flüchtlinge als Verfolgte haben, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder politischen Überzeugung um ihr Leben fürchten müssen.

Anstatt diese Problematik in den Vordergrund zu rücken, wird von der CDU ein Menschenbild propagiert, das Flüchtlinge als Gefahr darstellt, deren Aufnahme der Gemeinde keinen wirtschaftlichen Nutzen einbringt und die offenbar als lästige, rechtliche Verpflichtung angesehen werden.

Schon am 26. Januar zeigen diese Äußerungen Wirkung, so dass der Pressesprecher des Landratsamtes, Peter Keck, die Reduzierung von 90 auf 60 Plätze im Antrag des Landkreises Esslingen für ein Asylbewerberheim in Altbach verkündet. Die Unterkunft soll ein ehemaliges Altenpflegeheim werden, das laut Maschler einst über 45 Pflegeplätze verfügte und somit für 90 Flüchtlinge nur unzureichend Platz bietet. Um - wie aus anderen Flüchtlingsunterkünften bekannt - katastrophale hygienische Zustände und mangelhafte Bewegungsfreiheit zu vermeiden, fordert der Esslinger Kreisverband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) ein anderes Unterbringungskonzept, damit ein menschenwürdiges Leben garantiert werden kann. Der CDU scheint die Enge der geplanten Unterkunft jedoch gerade Recht zu kommen, denkt sie doch statt über alternativen oder zusätzlichen Platz lieber an eine "gerechtere Verteilung der Asylanten auf alle Kommunen".

Diese Menschen verlassen ihr Heimatland in größter Not, stammen häufig aus Kriegs- und Hungergebieten, müssen bei einer Rückkehr mit Verfolgung, Folter oder Ermordung rechnen. Die Art und Weise, in der hier über die Asylsuchenden diskutiert und die Problematik als unangenehme Pflicht abgetan wird, verurteilen wir aufs schärfste!

Das seit 1993 stark eingeschränkte Asylrecht erschwert es Asylsuchenden ohnehin, in Deutschland Asyl beantragen zu können und sorgt zudem für Umstände, die es unmöglich machen, sich - wie von der CDU gewünscht - zu "integrieren". Die bislang nur in Deutschland geltende "Residenzpflicht" sorgt für eine örtliche Beschränkung des Aufenthalts und damit für eine einfachere Kontrollier- und Kriminalisierbarkeit der Flüchtlinge. Wir fordern die Abschaffung dieser Auflage, da sie den betroffenen Menschen die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes, freiheitliches Leben raubt!

Eine Unterbringung in abgelegenen Gegenden oder von der Bevölkerung abgesonderten Sammelunterkünften lehnen wir ab. Eine Leben in Wohngemeinschaften inmitten der Bevölkerung ist menschenwürdiger, ermöglicht ein solidarische Zusammenleben in jeder Hinsicht und ist zudem sogar günstiger, wie die Erfahrungen in anderen Landkreisen bzw. Bundesländern zeigen.

Die durch Krieg, Vertreibung und Massenvernichtung geprägte nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands sollte uns zudem zur Solidarität gegenüber Menschen, die vor solchen Zuständen flüchten und Schutz suchen, mahnen.

40 Jahre Berufsverbot - Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

Mehr Bilder von der Demonstration gegen Berufsverbote: Foto anklicken
40 Jahre nach Einführung des "Radikalenerlasses" ist diese repressive Praxis jedoch noch nicht beendet sondern lebt in Form der Extremismusklausel weiter. Zudem wurden die Bertroffenen der Berufsverbote bis heute nicht rehabilitiert. Daher fordern Betroffene in einem Aufruf:

"(...) Trotzdem wird in Bayern von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst weiterhin formularmäßig die Distanzierung von Organisationen verlangt, die vom „Verfassungsschutz“ als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Und eine sogenannte „Extremismus“-Klausel, die sich auf die Ideologie und mehr als fragwürdigen Einschätzungen des „Verfassungsschutzes“ stützt, bedroht existenziell die wichtige Arbeit antifaschistischer, antirassistischer und anderer demokratischer Projekte.

Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen „Verfassungsschutz“-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 - unter Beteiligung von NS-Verbrechern - hat der „Verfassungsschutz“ an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden.

Der „Radikalenerlass“ und die ihn stützende Rechtssprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht. Wir als damalige Betroffene des „Radikalenerlasses“ fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der „Verfassungsschutz“-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen. (...)"


Anlässlich des 40. Jahrestages des sog. “Radikalenerlasses- hier nochmal ein Hinweis auf einen 5 Jahre alten Beitrag anlässlich der Demonstration in Mannheim gegen das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy. Aus Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über das damals seit drei Jahren andauernde Verfahren rief die Antifaschistische Initiative Heidelberg im Bündnis mit Antifagruppen aus BaWü und der Rhein-Neckar Region sowie der VVN und GEW zu einer Demonstration unter dem Motto „Weg mit den Berufsverboten!“ auf.

Michael Csaszkóczy war der letzte Berufsverbotsfall, im Jahr 2007/2008 wurde sein Berufsverbot nach den Protesten zu Fall gebracht, das Land Baden-Württemberg wurde zur Zahlung von 33.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Siehe auch:
• Seite von Betroffenen
• jW Dossier: "Radikalenerlaß": 40 Jahre Berufsverbote
• 40 Jahre Radikalenerlass

Verwaltungsgericht Stuttgart gibt politischem Druck der Stuttgart 21 Betreiber nach und kriminalisiert S21 Gegner

Mit dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes vom 24.1.2012 werden Stuttgart 21 GegnerInnen kriminalisiert, die mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die gerichtlich festgestellten illegalen Baumfällungen und Einrichtung des Grundwassermanagements protestiert haben:

"... das Aufenthalts- und Betretungsverbot sei gerechtfertigt, weil zu befürchten sei, dass es sonst bei den geplanten Baumfäll- und Versetzungsarbeiten im Mittleren Schloßgarten zu Straftaten kommen werde. Eine Vielzahl von Vorkommnissen zeige, dass vielfach bei Bauaktivitäten der DB Netz AG von Projektgegner - organisierter - Widerstand geleistet worden sei, der strafrechtlich relevant gewesen sei, zuletzt in der Nacht vom 21.1 auf den 22.1.2012."

Das Urteil ist ein Anschlag auf fundamentale Grundrechte wie das auf Versammlungsfreiheit. Die demokratische Öffentlichkeit ist - unabhängig von der Haltung zu S21 - dazu aufgerufen, juristisch und politisch gegen dieses Urteil vorzugehen und durch massenhafte Präsenz in den nächsten Tagen im Mittleren Schloßgarten diese Grundrechte auch praktisch zu verteidigen.

Gegen den am 25.01.2012 bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist am selben Tag noch durch die Rechtsanwältin Simone Eberle, Stuttgart und Rechtsanwalt Claus-Joachim Lohmann aus Esslingen Beschwerde eingelegt worden.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat die Landesregierung und namentlich den Justizminister aufgefordert, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen.

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

Das nächste Bündnistreffen findet statt am Donnerstag, 09. Februar 2012 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart, Willi Bleicher Str. 20.

Siehe auch: “Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt- -“ Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

An alle, die am öffentlichen Geschehen auf Straßen und Plätzen teilnehmen

Oft erkennen wir in den Medienberichterstattungen die Ereignisse, an denen wir doch selbst teilgenommen haben, kaum wieder, wenn sie -“ wie allzu oft -“ nur auf Pressemitteilungen der Polizei beruhen. Berichten über angeblich gewalttätige Demonstranten stehen dann vielleicht Betroffenenberichte über Polizeiübergriffe und -schikanen gegenüber. Folge: Leser/Hörer glauben am ehesten der Seite, auf der sie sowieso stehen.

Den Demobeobachtern beim Bündnis für Versammlungsfreiheit geht es darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von Beschränkungen durch Auflagen und anderer Gängelung zu befreien und gegen Übergriffe zu schützen. Dazu möchten wir zuverlässige und belastbare Berichte vom Demogeschehen in Wort und Bild erstellen und veröffentlichen. Diese sollen, neben Polizei und Veranstaltern bzw. Teilnehmern, als eine dritte, verlässliche Quelle von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Um dies zu gewährleisten, müssen wir an möglichst vielen Punkten der Demonstrationen anwesend sein. Dazu sind wir noch zu wenige.

Haben Sie Interesse, mitzumachen? Kontakt: demobeobachtung@versammlungsrecht.info

Das nächste Treffen findet am 31.1.2012 ab 19:00 im DGB-Haus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, statt.

Merkel-Lagarde: Zwei Konzepte. Keine Lösung.

Zwei Wirtschaftslenkerinnen überfielen Berlin. Sie predigten zäh. Vermieden aber, miteinander vors Publikum zu treten. Lieber einsame Prophetin als dialogisch gelähmt.

Lagarde brauste majestätisch . Sie trat vor allem für den europäischen Fonds ein von einer Billion. Wie von Italien gefordert. Also alles ins Großartige verschoben. Auf Hoffnung und Aufschub getrimmt. Wenn die Aussagen stimmen über die Geldzeichen, die den Globus umschwirren, ohne einen Gegenwert an vermittelbaren Waren und Dienstleistungen, dann müsste eines klar sein. Diese Wolke kann keiner überbieten. Dagegen hilft auch nicht die Fantastillion eines Dagobert Duck.

Die Schuldenpredigerin vergaß im Eifer ganz das harte Regiment, das IWF denen auferlegt, die es unvorsichtig um Hilfe bitten. Rumänien steht gerade unter der besonderen Kuratel. Und ist dem Zusammenbruch vielleicht näher als Griechenland.Für diese IWF-Geiseln sind die Sonderzahlungen natürlich nicht gedacht.

Vergessen auch der Geierhieb gegenüber dem Iran. Gerade die jetzt schon angeschlagenen Länder- Griechenland, Italien - werden durch das Verbot, iranisches Erdöl einzuführen, doppelt geschlagen. Hilft dann der IWF aus den neuen Schulden? Das wäre eine absolute Neuerung.

Merkel war bei Lagardes Programmansprache nicht dabei, aber kannte wie üblich immer schon alles.

Der Bericht der FAZ zitiert sie unbarmherzig. Brutal und wörtlich. (Nach dem Ohrenzeugnis von Majid Sattar. Mal schauen, bis wann das Zitat entfernt und durch eine geglättete Fassung ersetzt sein wird).
„Und hinzufüge ich, dass Deutschland immer alles getan hat, wenn es jetzt so unbedingt notwendig wäre, den Euro zu schützen. Dieser Überschrift fühlen wir uns auch verpflichtet. Aber immer kaum, dass wir eine Neuigkeit gemacht haben, die nächste schon zu machen, das halte ich nicht für richtig.“

Aus den Satzstummeln ist zu erraten: Merkel will nicht. Sie folgt dem Sparkonzept offen, das Lagarde für dieses eine Mal verschweigt. In Wirklichkeit geht es ihr - wie Lagarde - gar nicht in erster Linie um Geld. Das flimmert bei beiden nur als phantastische Illumination über den Häuptern. Merkel geht es in erster Linie um die vollkommene Zerschlagung der eigenständigen Strukturen in den betroffenen Ländern. Um ein Leergelände zu schaffen für kapitalkräftige Investitionen. Mit voller Verfügung über ein neugeschaffenes Billigland. Bangladesh light!

Die zwei Hyänen sind nicht so verschieden, wie sie jetzt tun.

Es wird vorläufig wirklich in Zusammenbrüchen enden. Eine Lösung? Nur dann überhaupt denkbar, wenn vor allem die Gewerkschaften in ganz Europa von sich aus einen Zusammenschluss hinbekämen zu einer gemeinsamen Unterstützung aller, die es nötig haben. Gemeinsame Arbeit, die nach Abstreifung des täuschenden Geldschleiers zunächst zu Entbehrungen und Einbußen führen wird. Über diesen schweren Weg aber zu wirklicher Solidarität zwischen Menschen und Völkern. Nicht zu dem, was Lagarde ins Publikum fauchte. Und was sie auch "Solidarität" nannte. Eigentlich aber Herrschaftsblock meinte. Unterdrückungsliga.

Gewiss sehr ferne Aussichten. Von denen die anstehenden kriegerischen Handlungen gegen Syrien und Iran noch weiter ablenken werden.