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»Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.« Kurt Tucholsky

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

G20-Rondenbarg-Prozess vor Hamburger Landgericht ab 18. Januar 2024: Versammlungsfreiheit in Gefahr

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.G20-Rondenbarg-Prozess vor Hamburger Landgericht ab 18. Januar 2024. Versammlungsfreiheit in Gefahr: Den Angeklagten wird die bloße Anwesenheit bei einem G20-Protest vorgeworfen. Bundesweite Demonstration am 20. Januar in Hamburg anlässlich des Prozessauftakts.

Am 18. Januar beginnt in Hamburg der Prozess gegen sechs Personen, die 2017 gegen den G20- Gipfel demonstrierten. „Es ist ein Mammut-Verfahren vor dem Landgericht. Bis in den August sind 25 Prozesstermine angesetzt“, erklärt Mischa Frey von der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Die Anklage lautet auf schweren Landfriedensbruch (Paragraf 125a StGB).

Adrian Wedel, Anwalt einer Betroffenen, erklärt: „Die Staatsanwaltschaft will Teilnehmer*innen der Demonstration verurteilen, auch wenn diese selbst keine Straftat begangen haben. Ein Urteil nach dem Prinzip ‚Mitgefangen, mitgehangen‘ würde eine massive Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit bedeuten. Es wird entscheidende Auswirkungen auf alle zukünftigen Versammlungen haben.“

Bekannt wurde das Rondenbarg-Verfahren durch Fabio V. aus Italien, der damals 5 Monate in Untersuchungshaft saß. Sein Prozess platzte 2018. Im August 2023 wurde sein Verfahren eingestellt. „Wir fordern eine Einstellung aller Verfahren“, so Frey. Insgesamt wurde gegen 85 Personen Anklage erhoben.

Die Verhandlungen sind öffentlich. Es wird Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude geben. Am Samstag, den 20. Januar 2024, findet eine Demonstration in Hamburg um 16 Uhr am Jungfernstieg statt zu der bundesweit mobilisiert wird.
Der Polizeieinsatz am Rondenbarg war einer der brutalsten während des G20-Gipfels. Keiner der Polizisten wurde verurteilt. Stattdessen will die Hamburger Staatsanwaltschaft nun Haftstrafen für das bloße Mitlaufen auf der Demonstration bei der zahlreiche Aktivist*innen schwer verletzt wurden.

Die bundesweite Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ arbeitet seit Ende 2019 zu den sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Ihr Solidaritätsaufruf wird von mehr als 100 Gruppen und Initiativen getragen.„Gerade in Zeiten eines massiven Rechtsrucks in Deutschland wäre eine Einschränkung demokratischer Grundrechte brandgefährlich“, betont Frey.

Kundgebung zu Prozessbeginn
Donnerstag, 18. Januar 2024, 8:30 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg

Kundgebung zum zweiten Prozesstag
Freitag, 19. Januar 2024, 8:00 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg

Bundesweite Demonstration
Samstag, 20. Januar 2024, 16:00 Uhr
Jugfernstieg, Hamburg

Quelle: Pressemitteilung

NS-Verherrlichung in Budapest stoppen!

Fahrt am 10. Februar mit uns nach Budapest, um dort gegen das Heldengedenken international vernetzter Faschist*innen zu protestieren!

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdAAm 10. Februar 2024 wollen Neonazis aus aller Welt wieder ihr NS-verherrlichendes "Heldengedenken" in Ungarns Hauptstadt Budapest durchführen. Im Februar 1945 orderte Karl Pfeffer-Wildenbruch als SS-General seine Gefolgschaft an, aus der belagerten Stadt auszubrechen - ein naiver Versuch, nur wenige Soldaten überlebten die anschließenden Kämpfe. Was die extrem rechte Szene nicht davon abhält, den faschistischen General und seine Ergebenen mit ihren jährlichen Aufmärschen zu verehren.

Zwar gab es in den vergangenen Jahren immer wieder erfolgreiche kleinere und größere antifaschistische Interventionen, aber der Drang der Faschist*innen in Budapest, die Geschichte umzuschreiben ist ungebrochen. Teilweise mobilisierten die extremen Rechten tausende Anhänger*innen auf die Straße. So ist zu befürchten, dass auch 2024 Neonazis aus dem Blood-&-Honour-Spektrum versuchen werden, gegen Mittag eine Kundgebung im Városmajor-Park abzuhalten, der im Nordwesten der Stadt gelegen ist.

Außerdem führen Neonazis und Militarist*innen seit Jahren eine als Reenactment deklarierte Neonaziwanderung in Anlehnung an den faschistischen Ausbruchsversuch aus der Einkesselung durch die Rote Armee von 1945 durch. Dabei marschieren sie ausgehend vom Startpunkt im Budapester Burgkomplex, teils in Militäruniformen gekleidet und mit faschistischen Abzeichen versehen, bis zu 60 Kilometer in das Budapester Umland. Weitgehend unbehelligt und bis vor einigen Jahren mit dem Segen des ungarischen Wanderverbandes mischen sich hier faschistische Wandertrupps aus der völkischen Neonaziszene mit vermeintlich unbedarften ungarischen Wanderfans.

Um das Wochenende herum organisiert die ungarische Neonaziszene diverse kleinere und größere Konzerte in Budapest. Mehrere Tage lang nutzen die Rechten die Reihe an Events zur Vernetzung. Sie frönen dort ihrer nazistischen Erlebniswelt, aus der sie mental gestärkt für ihren Kampf für ein "weißes" Europa und gegen Minderheiten sowie gegen alles außerhalb ihrer Norm in das restliche Jahr starten.

Das wollen wir als Antifaschist*innen nicht länger hinnehmen! Gemeinsam mit dem österreichischen KZ-Verband, den Sozialdemokratischen FreiheitskämpferInnen, und der MEASZ aus Ungarn rufen wir als VVN-BdA zu antifaschistischem Protest auf. Zusammen werden wir am Vormittag des 10. Februar eine antifaschistische Kundgebung bei den Schuhen am Donauufer durchführen und an die Opfer der Shoah sowie des Porajmos erinnern. Danach wird es zum Parlament gehen, wo wir unserer Forderung nach einem Verbot der neonazistischen Veranstaltungen Ausdruck verleihen werden. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, sich am Nachmittag den angemeldeten Gegenprotesten zur Neonaziwanderung anzuschließen, bevor wir wieder abfahren. Es gilt zu zeigen, dass unsere ungarischen Freund*innen in ihrem Kampf gegen die Umtriebe der Nazis nicht allein gelassen werden.

Diese grenzübergreifende solidarische Zusammenarbeit unserer antifaschistischen Verbände wird auch von der Dachorganisation, der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer - Bund der Antifaschisten (FIR), unterstützt.

Wir wollen viele sein! Deshalb kommt mit uns nach Budapest! Es sind alle eingeladen, sich uns anzuschließen (solange die Plätze reichen). Wir starten in Wien am Morgen des 10. Februar, die Rückkehr nach Wien ist für den Abend vorgesehen. Der Unkostenbeitrag für das Busticket von Wien nach Budapest und zurück beträgt 20 Euro. Eine Unterkunft ist nach Möglichkeit selbst zu organisieren. Es wird aber versucht, eine kleine Schlafplatzbörse anzubieten. Interessierte melden sich bitte unter fahrten_vvn-bda_2024@riseup.net.

Quelle: Pressemitteilung

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag - 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

Erklärung jüdischer Gewerkschafter*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen in Deutschland

Wir sind stolze jüdische Gewerkschafter*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen in Deutschland.

Viele von uns sind Nachkommen von Holocaust-Überlebenden, die sich dafür entschieden haben als aktive Mitglieder der Gewerkschaftsbewegung hier in Deutschland zu leben. Wir kämpfen für die Rechte und die Würde aller Arbeiter*innen - ungeachtet ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion.

Das öffentliche Statement unserer Gewerkschaft ver.di vom 9. Oktober 1 auf ihrem Instagram-Account hat uns zutiefst enttäuscht, weil es eine einseitige Unterstützung Israels ausdrückte, ohne auf die bereits eskalierende Bombardierung Gazas einzugehen. Seitdem hat der DGB auch eine Solidaritätskundgebung mit Israel unterstützt 2, währender sowohl zum Krieg in Gaza als auch zur Unterdrückung von Protesten in Solidarität mit den Palästinenser*innen in ganz Deutschland schweigt.

Unsere Politik der Solidarität und des Internationalismus ist nicht an Bedingungen geknüpft. Wir fordern daher die bundesdeutschen Gewerkschaften mit Nachdruck auf, sich mit allen Betroffenen der Gewalt der letzten vier Wochen zu solidarisieren. Wir fordern die Gewerkschaften dazu auf, sich den Aufrufen nach dem Ende des Blutvergießens der weltweiten Gewerkschaftsbewegung und von Menschenrechtsorganisationen anzuschließen. Angesichts der Unterdrückung von Solidaritätskundgebungen mit den Palästinenser*innen durch die deutschen Behörden fordern wir die Gewerkschaften außerdem dazu auf, sich für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland stark zu machen.
Wir verurteilen uneingeschränkt den brutalen Angriff der Hamas vom 7. Oktober und trauern um den Mord an 1.400 Menschen in Israel. Ebenso beklagen wir die Entführung von Geiseln aus Israel. Wir sind zugleich empört über die Reaktion des israelischen Militärs und die brutale Bombardierung der in Gaza festsitzenden Zivilbevölkerung. Die Ergebnisse der Belagerung sind erschütternd: 10.000 Palästinenser*innen wurden vom israelischen Militär getötet, unzählige weitere wurden verletzt, während den Krankenhäusern die Vorräte und der Treibstoff ausgehen.

Die Zahl der Opfer steigt mit jeder Stunde. Wir alle haben Familienangehörige und Freund*innen in Israel und Palästina und sorgen uns um ihre Sicherheit angesichts der grauenhaften Geschehnisse, die wir von hier verfolgen. Jeden Tag fürchten wir uns vor dem, was in dieser sich rapide zuspitzenden Situation als nächstes kommen wird.

Das israelische Militär hindert palästinensische Zivilist*innen am Verlassen des Gazastreifens. Gleichzeitig verhindert es, dass Lebensmittel, humanitäre Hilfe oder Journalist*innen in eines der am dichtesten bewohnten Gebiete der Welt gelangen. Während Zivilist*innen die Gegend nicht verlassen können, werden Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser weiterhin bombardiert. All diese Taten sind als schwere Kriegsverbrechen einzuordnen und unter keinen
Umständen hinnehmbar.

Die derzeitige politische Situation in Israel und Palästina wird durch die am stärksten rechtsgerichtete Regierung in der Geschichte Israels weiter verschärft. Diese verfolgt eine Politik der ständigen Besatzung und der fortgesetzten gewaltsamen Vertreibung der Palästinenser*innen, statt diplomatische Lösungen zu suchen und Menschenrechte zu achten.

Rechtsextremismus sollte nirgends Platz haben; er wird weder für Israelis noch für Palästinenser*innen dauerhafte Sicherheit bringen, da er nur dazu dient, die Saat für weitere Gewalt auf beiden Seiten zu legen. 3

Als Gewerkschafter*innen müssen wir die Situation auch unter Einbezug des regionalen Arbeitsregimes betrachten: Die scharfe Reaktion der israelischen Regierung wirft den Kampf um die Rechte und die Sicherheit sowohl israelischer als auch palästinensischer Arbeiter*innen zurück. Es ist nicht möglich, die Arbeitssituation in der Region zu verstehen, ohne die legalisierte Ausbeutung palästinensischer Arbeiter*innen zu verstehen 4. Das militarisierte System der Arbeitserlaubnisregelungen schadet nicht nur den Palästinenser*innen, sondern untergräbt auch die Verhandlungsposition der israelischen Arbeiter*innen. Die Entscheidung unserer Gewerkschaft, eine pauschale Unterstützungserklärung für die israelische Regierung abzugeben,5 während sie zu den brutalen Angriffen auf die Zivilbevölkerung im Gazastreifen schweigt, ist zutiefst enttäuschend. Sie ist zudem höchst unangemessen, da eine solche Erklärung nicht im Einklang mit den Überzeugungen vieler Gewerkschaftsmitglieder steht. Darüber hinaus sind wir alarmiert über die innenpolitische Reaktion des deutschen Staates: In den letzten Wochen haben deutsche Behörden die Meinungsfreiheit und Proteste unterdrückt und Menschen jeglicher Herkunft, einschließlich Israelis und Jüd*innen, verhaftet, weil sie sich gegen die Bombardierung der Zivilbevölkerung in Gaza ausgesprochen haben. Dies geschieht auf der Grundlage einer pauschalen Unterstellung von Volksverhetzung. Auch der DGB selbst hat diese Anschuldigungen wiederholt. Die drakonischen Einschränkungen von Versammlungen und Demonstrationen befördern aktuell anwachsende faschistische Tendenzen, indem sie unsere Grundrechte beschränken und die fremdenfeindliche und rassistische Rhetorik der AfD gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten und unseren Communities in Deutschland
begünstigen.

Als jüdische Gewerkschaftsmitglieder in Deutschland kennen wir unsere Geschichte: Wir sind uns der abscheulichen Folgen von Faschismus und Nationalismus nur zugut bewusst. Ebenso erinnern wir uns daran, dass Jüd*innen und Gewerkschafter*innen zu den Ersten gehörten, die vom Nazi-Regime ins Visier genommen wurden. Wir wissen auch, dass Antisemitismus leider tief in Deutschland verankert ist und keineswegs ein Phänomen, das sich einfach als "importierten Antisemitismus" auf Migrant*innen abwälzen ließe. Die Landtagswahlen in Hessen und Bayern im Oktober 2023 zeigen, dass Antisemitismus und generell der Hass auf Minderheiten in Deutschland nicht nur eine Bedrohung der Vergangenheit ist. Vielmehr sind sie eine gegenwärtige und wachsende Bedrohung für die Sicherheit aller Minderheiten.

Als Jüd*innen und Gewerkschafter*innen, die diese historischen Hintergründe kennen, können wir es nicht hinnehmen, dass sich rechte Rhetorik in die Gewerkschaftsbewegung einschleicht.

Wir können auch nicht tatenlos dabei zusehen, wie ganze Teile der immer vielfältiger werdenden deutschen Bevölkerung des Antisemitismus bezichtigt und mit gewaltvollen und entmenschlichenden Ausdrücken verleumdet werden. Wir lehnen es ab, dass unsere Gewerkschaft unsere Ansichten falsch repräsentiert, insbesondere wenn solche fehlgeleiteten Erklärungen angeblich in Solidarität mit unseren eigenen jüdischen Communities abgegeben werden. Die Erklärungen von ver.di und dem DGB sprechen nicht für viele Eurer Mitglieder und sie sprechen gewiss nicht für uns. Sie tragen auch nicht dazu bei, dass wir als Jüd*innen sicherer sind- ob hier in Deutschland oder in Israel.

Wir fordern unsere Gewerkschaft dazu auf, im Einklang mit den Erklärungen von UNI Global Union, IGB und anderen Gewerkschaftsorganisationen in der ganzen Welt ein Statement zu veröffentlichen, das Solidarität zeigt - sowohl mit Israelis als auch Palästinenser*innen, die durch die jüngste Eskalation der Gewalt in der Region geschädigt wurden. Die Solidarität mit den jüdischen Opfern des Terrors negiert nicht unsere Solidarität mit Palästinenser*innen und unsere Pflicht, uns für den Schutz ihrer Menschenrechte einzusetzen.

Konkret muss eine solche Erklärung folgende Forderungen enthalten:
● Sofortiger Waffenstillstand;
● Sichere Rückkehr aller israelischen Geiseln;
● Beendigung der Belagerung, die den Zugang zu humanitärer Hilfe, Wasser, Treibstoff und Strom zum Gazastreifen blockiert
● Anerkennung des Rechts auf Würde und Sicherheit sowohl für Israelis als auch für Palästinenser*innen

Wir fordern außerdem, dass die Gewerkschaft die Bedeutung der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit als Grundprinzipien der Gewerkschaftsbewegung stärkt. Als Gewerkschaftsaktivist*innen können wir weder die Aushöhlung dieser Rechte hinnehmen, noch tatenlos zusehen, wie Behörden unsere Grundrechte einschränken und den öffentlichen Raum für die Zivilgesellschaft verkleinern. Unsere Solidarität ist dann am wichtigsten, wenn sie am schwierigsten zu finden ist. Wir unterzeichnen dieses Dokument, um die interne Debatte über diese komplexe und katastrophale Situation innerhalb der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland zu fördern.

Unterzeichnende

Yonatan Miller, IG Metall Mitglied, GBR Vorsitzender ShareNow, Global Labour University
Gabriela Maryse Siegel, School of Transnational Organizing - European Alternatives, Global Labour University
Gabriel Berlovitz, ver.di Mitglied, Hans-Böckler-Stiftung Doktorand, Global Labour University
Veronika Livnat BR Vorsitzende SumUp
Deborah Birnbaum, ver.di Mitglied, BR Stell. Vorsitzende HelloFresh
Oren Berkowitz, ver.di Mitglied, BR Vorsitzender SoundCloud
Jordan Coll, ver.di Mitglied, BR Mitglied SoundCloud
Liav Keren, IGMetall Mitglied, TechWorkers Coalition Mitglied
Max Floh Elias, ver.di Mitglied
Nadine Isabel Levin, ver.di Mitglied, TechWorkers Coalition
Charlie Ebert, GEW Mitglied

Fußnoten:
1 Wir sind verdi, Instagram





Quelle: Mail 23.12.2023


Kretschmann sieht Einsparpotential bei Rente mit 63

Logo der Gewerkschaft ver.diMartin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: "Ein 75-jähriger Politiker sagt 64- und 65-jährigen Krankenpflegerinnen und Erzieherinnen, sie sollen nicht mehr mit 63 in Rente gehen, weil sie keine Dachdecker seien. Wir laden Ministerpräsident Kretschmann herzlich ein, sich ein realistisches Bild von den Arbeitsbedingungen in vielen Dienstleistungsberufen zu machen. Und erläutern ihm bei der Gelegenheit gerne, dass es schon lange keine Rente mit 63 mehr gibt. Und dass, wer nach 45 Arbeitsjahren in Rente geht, damit europaweit am längsten gearbeitet hat. In Island gehen die Menschen im Schnitt nach 44 Jahren in Rente.
Anstatt Kürzungsvorschläge für die Rente zu machen, würden wir von unserem Ministerpräsidenten erwarten, dass er sich für einen sozialen Ausgleich in der Klimapolitik einsetzt."

Quelle: ver.di Pressemitteilung, 23.12.2023

Fotoausstellung: Gezi Park Proteste 2013

Das Foto zeigt Demonstrant:*innen rund um einen Kreis aus Kerzen
Foto: © Leonard Rokita via Umbruch Bildarchiv
Eine Ausstellung im Café der Regenbogenfabrik zeigt dokumentarische Momentaufnahmen von den Gezi-Park-Protesten in Istanbul im Sommer 2013, fotografiert von Leonard Rokita.

Zu einigen Bildern der Ausstellung

Die Proteste offenbarten eine weit verbreitete Unzufriedenheit mit der türkischen Regierung, ausgelöst durch Pläne, den Park im Herzen Istanbuls abzureißen. Die Bürger protestierten nicht nur für den Erhalt der Umwelt, sondern auch gegen die Aushöhlung demokratischer Werte und der Meinungsfreiheit.

Die ausgewählten Bilder fangen die Intensität und Leidenschaft des Protests ein, der zu einem symbolischen Höhepunkt des Widerstands in der Türkei wurde. Sie zeugen von der kreativen Selbstorganisation der Demonstranten im Gezi-Park, von behelfsmäßigen Zeltlagern über improvisierte Kunstinstallationen bis hin zu cleveren Protestformen, die es so in Deutschland noch nicht gegeben hat. Humorvolle Formen des Protests, die Jung und Alt gemeinsam agieren ließen. Sie erzählen die Geschichte von Menschen, die - oft zum ersten Mal in ihrem Leben - für ihre Überzeugungen einstehen und zeigen, wie der öffentliche Raum in Istanbul und darüber hinaus zu einer Arena des Widerstands für breite Teile der türkischen Gesellschaft geworden ist.

Die Ausstellung zeigt die Vergangenheit, - sie blickt zehn Jahre zurück auf einen historischen Moment für die Türkei, als für viele die Hoffnung auf einen grundlegenden Wandel in der politischen Landschaft und der Gesellschaft nicht größer hätte sein können.

Heute hat sich die politische Landschaft der Türkei erheblich verändert. Die Herrschaft von Präsident Erdoğan hat die Macht gefestigt und das politische System des Landes verändert. Gegen Andersdenkende wird hart vorgegangen, was sich auf die Medienfreiheit und die Menschenrechte auswirkt.

Die Fotografien laden uns ein, mit Abstand zurückzublicken und erinnern uns an die Kraft der Gemeinschaft, die sich gegen Unterdrückung erhebt, und an die Bedeutung des Widerstands als Ausdruck demokratischer Beteiligung.

Die Ausstellung läuft noch bis Ende Januar 2023 im Café der Regenbogenfabrik, Lausitzer Strasse 22, 10999 Berlin
Öffnungszeiten: Dienstag (12-18 Uhr) Mittwoch (15-21 Uhr) Donnerstag (12-18 Uhr) und Freitags (15-21 Uhr)

Atomwaffen unvereinbar mit den Menschenrechten

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiNicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen 1 kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ 2

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York 3 erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ 4

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz 5 erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. 6

Die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.

Anmerkungen:
1 Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen


2 Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

3 Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

4 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

5 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November - 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

6 Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf

Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 8. Dezember 2023