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»Wenn jemand auf meinem Begräbnis weint, spreche ich nie wieder ein Wort mit ihm.« Stan Laurel

Berlin: Gedenken an Kupa Ilunga Medard Mutombo

Teilnehmer:*innen mit Transparenten am Gedenkort. Auf dem Gedenkstein stehen Kerzen. Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Teilnehmer:*innen mit Transparenten am Gedenkort. Auf dem Gedenkstein stehen Kerzen.
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Vor einem Jahr starb Kupa Ilunga Medard Mutombo in Berlin an den Folgen eines brutalen Polizeieinsatzes. Zu seinem Gedenken fand am 6. Oktober eine Kundgebung auf dem Oranienplatz statt, an dem auch der Bruder des Verstorbenen teilnahm. Aufgerufen hatten die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt, Reach Out, die Rote Hilfe Berlin, die Initiativen "Ihr seid keine Sicherheit" und "Death in Custody".

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Der 64jährige war an Schizophrenie erkrankt und hatte mehr als zwei Jahrzehnte in einem psychiatrischen Wohnheim in Berlin-Spandau gelebt. Weil sich sein Zustand verschlechtert hatte, sollte er in eine Psychiatrie gebracht werden. Am 14. September 2022 rückte die Polizei in Begleitung eines Arztes in dem Wohnheim an, um einen entsprechenden Unterbringungsbeschluss durchzusetzen. Für Mutombo endete die Polizeiaktion tödlich. Die Justiz versäumt es bislang, die genauen Todesumstände sowie ein mögliches Fehlverhalten der beteiligten Polizisten aufzuklären.

Mutombos Betreuer, der während des Polizeieinsatzes am 14. September vor Ort war, beschreibt das Verhalten der Beamten als sehr gewalttätig. Sie hätten Mutombo auf den Boden geworfen und fixiert, ein stämmiger Polizist habe sich auf ihn gesetzt und ihm sein Knie auf den Nacken gedrückt. Das habe ihn an die Todesumstände George Floyds erinnert. Der schwarze US-Amerikaner war im Mai 2020 in den USA im Zuge eines Polizeieinsatzes erstickt worden. Außerdem habe Mutombo Blut gespuckt. Ein Beamter habe ihm das Blut mit einer Decke aus dem Gesicht gewischt.

Anstatt sich zurückzuziehen und Mutombo ärztliche Hilfe zukommen zu lassen, riefen die drei ursprünglich eingesetzten Polizisten 13 weitere Kollegen zur Verstärkung. Diese drangen ebenfalls in Mutombos Zimmer ein und blockierten dessen Tür. Sie brachten sogar Polizeihunde mit, die jedoch nicht zum Einsatz kamen. Zeugen zufolge habe ein Polizist gerufen, Mutombo habe aufgehört zu atmen. Einsatzkräfte trugen den leblosen Mann daraufhin aus dem Zimmer. Es sei im Hof des Wohnheims mindestens 20 Minuten lang versucht worden, ihn zu reanimieren, und schließlich wurde er bewusstlos in ein örtliches Krankenhaus eingeliefert. Fünf Tage später wurde er in die Charité verlegt, wo er am 6. Oktober 2022 verstarb. Mutombo Mansamba, der Bruder Kupa Ilunga Medard Mutombos, erfuhr erst am 21. September, also eine Woche nach dem Polizeieinsatz, vom Zustand seines Bruders. Informiert wurde er nicht von der Polizei, sondern von Ärzten der Charité.

Mansamba wandte sich an die Beratungsstelle "Reach Out", die ihn dabei unterstützte, den tödlichen Polizeieinsatz öffentlich zu machen. Mansamba und "Reach Out" sind überzeugt, dass die Polizisten für Mutombos Tod verantwortlich sind. Dagegen behauptet die Polizei, Mutombo sei völlig unerwartet kollabiert, während er Widerstand gegen seine Verlegung geleistet habe.

Nachdem "Reach Out" eine Pressekonferenz organisiert hatte, schlug der Vorfall so hohe Wellen, dass sich Mitte Oktober 2022 der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses damit befasste. Dort erklärte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik, es gebe keine Hinweise, dass Mutombos Tod auf Fremdverschulden zurückzuführen sei. Eine Sichtweise, die sich die Berliner Staatsanwaltschaft ein gutes halbes Jahr später zu eigen machte, als sie im Mai 2023 das Ermittlungsverfahren "gegen unbekannte Beamte der Berliner Polizei wegen Körperverletzung im Amt" einstellte. Der zuständige Staatsanwalt begründete die Einstellung damit, dass die Ermittlungen nicht zu einem konkreten Tatverdacht gegen einen oder mehrere der am Einsatz beteiligten Polizisten geführt hätten. Ein Fehlverhalten sei nicht zu erkennen.

Warum Mutombo kollabierte, kann die Staatsanwaltschaft indes nicht erklären. Im Einstellungsbescheid heißt es, als Grund für den Zusammenbruch komme "eine emotionale Stressreaktion" in Kombination mit dem Absetzen von Medikamenten in Betracht. Dagegen steht im Obduktionsbericht, dass ein durch Sauerstoffmangel bedingter Hirnschaden für Mutombos Tod ursächlich gewesen war. Für Biplab Basu, der seit mehr als 20 Jahren Betroffene von Polizeigewalt berät, kommt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht überraschend. Gegenüber jW sagte er, Staatsanwälte würden solche Verfahren grundsätzlich immer einstellen: "Da passiert gar nichts, null." Das gelte nicht nur für Berlin, sondern auch für Fälle in Frankfurt am Main, Fulda oder Dortmund. Überall lasse sich das gleiche Muster beobachten.

Mansamba hofft dennoch darauf, dass ein Gericht die Umstände des Todes seines Bruders aufklären wird. Deshalb legte er mit seiner Anwältin gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde ein. Mit Erfolg: Im August teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Es bleibt abzuwarten, ob künftig mit mehr Nachdruck ermittelt wird. - Katharina Schoenes (junge Welt-Bericht vom 6.10.2023)

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Alle hin zur Kundgebung zum Schutz der Kinderbuchlesung mit Dragqueen Candy Licious

SharePic zur Kundgebung22.10. ab 10:00 Uhr
Demokratisches Zentrum Ludwigsburg, Wilhelmstraße 45/1

Am 22.10.2023 findet im Rahmen des Literaturfestivals WORTWELTEN eine kindgerechte Drag Lesung mit Candy Licious im Demokratischen Zentrum Ludwigsburg statt. Die „Junge Alternative Baden-Württemberg“ hetzt bereits seit letzer Woche online gegen die Lesung von Kinderbüchern, die vielfältige Lebensentwürfe zeigen.

Nun hat die „Junge Alternative“ eine Gegenkundgebung zur Lesung angemeldet. Dieses Spiel ist kein Neues. Bereits in München und Wien wurde von rechten Organisationen die große Gefahr der Frühsexualisierung bei ähnlichen Lesungen für Kinder heraufbeschworen. Diese existiert jedoch nicht. Bei der Kinderbuch-Lesung werden keine sexuellen Themen behandelt. Doch durch die Gegenkundgebung wird ein sicherer Ort für Kinder und ihre Begleitpersonen gefährdet!

Wir halten es für einen wichtigen Teil unseres Bildungsauftrages, Kindern die Vielfalt von Menschen aufzuzeigen und sie zu ermutigen sie selbst zu sein. Eine Lesung aus Kinderbüchern ist für uns ganz klar Teil der Meinungsbildung und des kulturellen Angebotes in einer demokratischen Gesellschaft. Das Kennenlernen vielfältiger Lebensweisen trägt zu mehr Akzeptanz füreinander in einer offenen und bunten Gesellschaft bei. Die Lesung „untersagen“ zu wollen und Besucher*innen einzuschüchtern zeigt eindeutig, welches Verständnis von Meinungs- und Kunstfreiheit die AfD-Politiker und Anmelder*innen haben.

Um den Raum vor dem DemoZ an diesem Tag sicherer zu machen, haben wir eine Kundgebung angemeldet. Wir brauchen viele Unterstützer*innen um den Platz zu füllen und rechte Störer*innen fernzuhalten.

Liebe Unterstützer*innen, bitte kommt zahlreich, um eine bunte Feier der Vielfalt vor dem DemoZ auszurichten. Wir möchten zusammenkommen, um queere Lebensentwürfe zu feiern und den Kindern und ihren Begleitpersonen einen entspannten Veranstaltungsbesuch zu ermöglichen. Deshalb ist der Charakter der Kundgebung selbstverständlich auch kindgerecht.

Liebe Eltern und Begleitpersonen, wir verstehen, wenn diese Hetze Angst macht. Doch genau diese Einschüchterung ist das Ziel. Daher unternehmen wir Sicherheitsmaßnahmen, wie die Kundgebung direkt vor dem Eingang. Wir möchten, dass die Kinder von dem Trubel draußen nicht mehr mitbekommen, als von einem bunten Straßenfest.

Wir lassen uns nicht von der menschenverachtenden Hetze rechter Akteur*innen beeinflussen! Kommt am 22. Oktober um 10:00 Uhr zur Kundgebung vor dem DemoZ in der Wilhelmstraße 45/1, um eine verträumte Lesung zu ermöglichen!

Quelle: DemoZ

Widerstand der US Soldat*innen im Vietnamkrieg: '"Sir! No. Sir!"

Der preisgekrönte Kinohit SIR! NO SIR! ist der wohl aktuellste und eindringlichste Film über die Soldaten an der Front des Antikriegs-Widerstands. NO SIR! erzählt die fast völlig vergessene Geschichte der Männer und Frauen des Militärs, die dazu beitrugen, die US-Regierung zur Beendigung des Vietnamkriegs zu zwingen. Entgegen dem populären Bild von langhaarigen Hippies, die auf heimkehrende Soldaten spucken, zeigt SIR! NO SIR! anschaulich, dass die GIs das Herz und die Seele der Antikriegsbewegung waren. SIR! NO SIR! wird von verschiedenen GI-Veteranen erzählt, die sich an die grausamen Tage der Friedensmärsche und harten Gefängnisstrafen erinnern. NO SIR! in seiner schonungslosen Darstellung der Macht der Menschen, insbesondere derer in Uniform. Unter der Regie von David Zeiger ist SIR! NO SIR! ist ein "kraftvoller Film, der uns nicht nur einen neuen Blick auf die Vergangenheit, sondern auch unvermeidlich relevante Einblicke in die Gegenwart bietet".

Externer Inhalt von Archive.org Beim Laden wird eine Verbindung zu Archive.org hergestellt. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere Ihre IP-Adresse, übertragen werden.

"Experten ziehen oft Parallelen zwischen Amerikas Engagement im Irak und dem Alptraum Vietnam; Regisseur, Autor und Produzent David Zeiger zieht in seinem Film Sir! No Sir! tut dies auch. Doch obwohl die Vergleiche im Allgemeinen zutreffend sind (beide Konflikte sind als "Sümpfe" bekannt, wurden in der Öffentlichkeit äußerst unbeliebt und fügten den Präsidenten, die sie leiteten, schweren politischen Schaden zu), macht dieser Dokumentarfilm einen entscheidenden Unterschied: nämlich, dass einige der lautstärksten und aktivsten Gegner des Vietnamkriegs genau die Soldaten waren, die in diesem Krieg kämpften. Es sind verfolgte Männer, die nach Südostasien gingen, weil es ihre Pflicht war, vielleicht sogar, weil sie es für das Richtige hielten, nur um dann schwer enttäuscht zu werden, als sie Zeuge der schrecklichen Verletzungen, der grundlos oder ohne Grund bombardierten Dörfer, der gefolterten und getöteten Zivilisten und verschiedener anderer Schrecken wurden, die "im Land" stattfanden. Einige, wie die so genannten "Nine for Peace", gründeten noch während ihres aktiven Dienstes in Vietnam GI-Protestgruppen; andere meldeten sich unerlaubt von der Truppe ab (es soll 500.000 Fälle von Desertion gegeben haben); sehr viele, darunter auch Soldaten, die sich weigerten, überhaupt in Vietnam eingesetzt zu werden, kamen vor ein Kriegsgericht und wurden in Militärgefängnissen wie dem Presidio von San Francisco inhaftiert, während wieder andere nach Hause zurückkehrten, sich Bewegungen wie den "Vietnam Veterans Against the War" anschlossen und virulente Untergrundzeitungen veröffentlichten. All dies wird durch persönliche Anekdoten, Fotos und gelegentliches Filmmaterial vermittelt. Das Material ist zweifelsohne fesselnd, aber Sir! No Sir! kommt in der ersten halben Stunde ziemlich genau auf den Punkt, was die letzte Stunde etwas ermüdend macht. Und dabei sind die fast zwei Stunden Bonusmaterial noch gar nicht eingerechnet. Das meiste davon besteht aus erweiterten Interviews, die auf dem basieren, was wir bereits im Hauptprogramm gesehen haben; es gibt auch einen Blick auf die Winter Soldier-Untersuchung (das Thema eines separaten Dokumentarfilms) sowie einen gemeinsamen Auftritt von "Hanoi Jane" Fonda, Vietnams berüchtigtster prominenter Demonstrantin, und Cindy Sheehan, die zu einer Antikriegsaktivistin wurde, nachdem ihr Sohn 2004 im Irak getötet wurde." --Sam Graham


Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“

Logo auf Recht bestehenUnter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.

Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.

Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern - stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Quelle: Erklärung vom 20.10.2023


Friedensgruppen fordern Absage des Manövers „Steadfast Noon“

Flyer zum Demoaufruf - Vorderseite: Ein Atombomber im Anflug sowie die Daten zur Demonstration und den veranstaltenden Organisationen
Flyer zur Demo - Vorderseite
Mitte Oktober 2023 simuliert die NATO mit dem Manöver „Steadfast Noon“ einen Atomkrieg in Europa. Die an der nuklearen Teilhabe beteiligten europäischen Staaten werden zusammen mit den USA den Abwurf der US-amerikanischen Atombomben, die in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Italien stationiert sind, üben. Im Manöver werden Übungsversionen der B61-Atombomben verwendet. Da diese Manöver in den letzten drei Jahren federführend von Belgien, Italien und den Niederlanden ausgerichtet wurden, ist zu befürchten, dass in diesem Jahr Deutschland die Hauptrolle im Atomkriegs-Manöver übernehmen wird.

Friedensgruppen fordern die Bundesregierung auf, dieses Atomkriegs-Manöver abzusagen. Auf keinen Fall soll sich die Bundeswehr daran beteiligen. „In Zeiten brutalster Kriege - in der Ukraine seit 2022 und jetzt auch noch in Nahost - an denen Atomwaffenstaaten (Russland, Israel) beteiligt sind, ist ein Atomkriegsmanöver Wahnsinn und ein politisch völlig falsches Zeichen. Wir brauchen überall Rückkehr zu Diplomatie und Interessenausgleich“, so Martin Singe für die Aktionsgruppen.

Die Demonstrierenden wollen nach einer Kundgebung um 12 Uhr am Schlossplatz zum Fliegerhorst ziehen. Die in Deutschland gelagerten US-Atomwaffen befinden sich auf dem Fliegerhorst in Büchel in der Eifel. Die Trägerflugzeuge - derzeit noch die Tornados, bald F-35-Kampfjets - die sich am Atomkriegs-Manöver beteiligen, sind wegen umfassender Umbauten in Büchel zur Zeit in Nörvenich stationiert.

Im Aktionsaufruf werden zugleich das Ende der nuklearen Teilhabe und der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Die nukleare Teilhabe widerspreche dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, dem gemäß die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig sind. Sie widerspreche auch dem Nichtverbreitungsvertrag, dem gemäß ein Nicht-Atomwaffenstaat keine Atomwaffen annehmen darf. Genau dies geschieht jedoch mit der Stationierung der US-Atombomben in Büchel.

Veranstaltende Organisationen: Antikriegsbündnis Aachen, FriedensGruppeDüren, Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt", Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) NRW, DFG-VK Gruppe Köln, Netzwerk Friedenskooperative, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Aachen (VVN-BdA).

Aktionsaufruf und Programm hier abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung 12.10.2023


IMI Kongress 2023: Deutschland im Kriegszustand?!

Plakat zum IMI Kongress 2023Der (anhaltende) russische Angriff auf die Ukraine und die kurz darauf von der Bundesregierung ausgerufene „Zeitenwende“ haben hierzulande den wohl größten Militarisierungsschub der letzten Jahrzehnte ausgelöst. Politische, militärische und wirtschaftliche Akteure gerieren sich fast so, als ob Deutschland sich im Krieg befinde. Zur Lösung des Konfliktes wird nahezu ausschließlich auf militärische Gewalt gesetzt. Eine ganze Reihe von gesellschaftlichen Veränderungen vollziehen sich, hin zu (noch mehr Geld) für noch mehr Waffen, noch mehr Rüstung, noch mehr Militär. Die Veränderungen werfen die Frage auf, ob Deutschland faktisch in einen Kriegszustand übergewechselt ist. Ob dies der Fall ist, und wenn ja, wie sich das zeigt, welche Folgen dies auf verschiedenen Ebenen hätte oder hat und vor allem, was dagegen getan werden könnte, diesen Fragen wollen wir beim diesjährigen Kongress der Informationsstelle Militarisierung nachgehen.

FREITAG: Auftaktveranstaltung
Achtung: Anderer Ort als der Rest des Kongresses: Schellingstr. 6, Tübingen
Make Punk Not War: PunkRock-Lyrik-Lesung mit Texten, die seit
dem Ukraine Krieg entstanden sind.
VoKü: 19h30
Lesung: 20h30
SAMSTAG
12h Begrüßung

12h15-13h30 Deutschland im Krieg (mit Russland)? (Tobias Pflüger)

14h00-15h15 Die Medien im (Ukraine-)Krieg (Pablo Flock)

15h45-17h45 Mental im Krieg? Von der Ächtung zur neuen Akzeptanz von Militär, Bundeswehr und Waffen?!
— Banaler Militarismus (Alexander Kleiß)
— Vereinnahmung emanzipatorischer Bewegungen (Jacqueline Andres)
— Rekrutierungsstrategien in der Zeitenwende (Michael Schulze v. Glaßer)
— Zivilklausel im Fadenkreuz: Aufbruch in einen militärisch-universitären Komplex? (Chris Hüppmeier)

19h-20h30 Rüstungsexporte: Vehikel für Macht- und Interessenspolitik
— Deutsche Rüstungsexportkontrolle: Gegenwärtige Praxis und notwendige Änderungen (Susanne Weipert)
— Waffenlieferungen: Interessen, Gefahren und Folgen (Claudia Haydt)

SONNTAG
9h30-10h45 Kriegswirtschaft? Eine wirtschafts- und militärpolitische Einordnung
— Deutschland: Auf dem Weg in die Kriegswirtschaft? (Martin Kirsch)
— Europa: ASAP in die Kriegswirtschaft? (Özlem Demirel)

11h-12h15 Die Folgen der Aufrüstung: Sozial und global
— Zeitenwende: Rüstung durch Sozialabbau (Jürgen Wagner)
— Der Globale Süden: Militarisierung und schwindende Ressourcen (Pablo Flock)

12h30-14h Abschlusspodium: Zeitenwende(n): Raus aus der Schockstarre - Rein in die Bewegungen!

Anfahrt:

Die Auftaktveranstaltung am Freitag den 24.11 findet an einem anderen Ort wie der restliche Kongress statt: in der Hausbar des Wohnprojektes Schellingstrasse 6. Aus dem Bahnhof Ausgang Süd nehmen und schräg rechts über den Platz laufen - dann im Wohnprojekt im Untergeschoss ist die Hausbar.

Von Samstagmittag (25.11) bis Sonntagnachmittag (26.11) findet der Kongress in der Hermann-Hepper-Halle Tübingen, Westbahnhofstraße 23, statt. (Vom Hauptbahnhof mit den Linien 11 oder 12 bis Weberstraße fahren).

Aktuelle Informationen zum Kongress finden sich auch auf unserer Internetseite: www.imi-online.de

Ein Ruheraum für Eltern mit Kindern ist vorhanden.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Eine Kongressgebühr wird nicht erhoben. Über Spenden zur Finanzierung des Kongresses und unserer Arbeit freuen wir uns natürlich.

Unser Spendenkonto:
DE64 6415 0020 0001 6628 32 (IBAN)
bei der KSK Tübingen (BIC: SOLADES1TUB)
Spenden sind steuerlich absetzbar!

Der Kongress wird unterstützt von:
attac Tübingen/Reutlingen
Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen
Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg

Quelle

Kindergrundsicherungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Kürzungen bei geflüchteten Minderjährigen.

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenIn dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:

Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.

Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.

* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.

Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.

Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.

Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)

Weiterführende Links
Infoveranstaltung

Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf 

Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023


Kein LNG auf Rügen!

Während der Besetzung der Pipeline-Rohre durch Aktivist:*innen schaut ein Polizist in die Röhre
Foto: © Kinkalitzken via Umbruch Bildarchiv

Über 700 Menschen beteiligten sich am 23. September 2023 an einer Demonstration von „Ende Gelände“ und lokalen Bürgerinitiativen gegen einen Hafen für flüssiges Erdgas (LNG) auf der Insel Rügen.

Die Demonstration startete von Sassnitz aus Richtung Mukran mit einem Block der lokalen Initiative „Lebenswertes Rügen“ an der Spitze - gefolgt von zwei „Ende Gelände“-Blöcken. Rund 200 Teilnehmenden gelang es am Hafen von Mukran, Polizeiketten zu durchfließen, das Hafen-Gelände zu erreichen und Pipeline-Rohre zu besetzen. Der Ausbruchsversuch des zweiten „Ende Gelände“-Blocks scheiterte an der Polizei und schloss sich wieder der Demonstration an.

Die Demonstration zog zurück nach Sassnitz als Teilnehmende in Sichtweite der besetzten Pipelines Pyrotechnik zündeten und auf einer Brücke Platz nahmen. Kurze Zeit später konnten die Pipeline-Besetzer*innen sich der Demonstration wieder anschließen und gemeinsam zum Klima-Camp bei Sassnitz zurück kehren. Die Polizei machte keine Festnahmen.

Der Ausbau von Gasinfrastruktur ist ein Klimaverbrechen. Wer im Jahr 2023 noch immer am Ausbau fossiler Infrastruktur festhält, muss mit unserem Widerstand rechnen, denn Gas ist ein Klimakiller. Erst recht, wenn es durch Fracking gewonnen wird, wie es für das in Rügen ankommende LNG geplant ist. Durch Fracking werden Ökosysteme und Trinkwasser vergiftet. In den USA sind es besonders Communities of Color, die die verheerenden Umweltfolgen tragen müssen, während deutsche Konzerne wie Wintershall DEA und die deutsche Regas genau damit Profite machen. Mit unserem Protest stellen wir uns diesem System der Ausbeutung entgegen: entschlossen, antikapitalistisch und antikolonial.“

Charly Dietz, Pressesprecherin „Ende Gelände“

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

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Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.
Mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert der Paritätische die geplante Ausgrenzung geflüchteter Kinder aus der Kindergrundsicherung.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte - etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.

Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminimum gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
JUMEN e.V
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
terre des hommes Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Presseerklärung 7. September 2023

Proteste gegen den sog. "Marsch für das Leben"

Eine Person trägt ein Plakat mit der Losung Ehe, Küche, Vaterland- unsere Antwort: Widerstand!"
Foto: © Kinkalitzken via Umbruch Bildarchiv
Etwa 1.900 Menschen nahmen am christlich-fundamentalistischen „Marsch für das Leben“ am 16. September 2023 durch Berlin-Mitte teil. Bei der Anreise, entlang der Route und innerhalb der Veranstaltung gab es immer wieder queer-feministische Gegenproteste, sowie zwei Blockade-Versuche. Erstmalig fand parallel ein „Marsch für das Leben“ in Köln statt, der endete aber vorzeitig an Blockaden.

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