Neuerung: Uhl als Nachtigall

Hier ist jetzt eine Neuerung eingeführt worden. Uhl, Abgeordneter der CDU aus Baden-Württemberg, trat im FOCUS mannhaft hervor und begründete, dass das neue Auskunftsgesetz für Meldeämter äußerst sinnvoll konstruiert worden sei. Erst abfragen bei den Betroffenen, ob die Adresse weitergegeben werden dürfe, komme die personell ausgepowerten Meldeämter zu teuer.
Bis zu diesem Bekenntnis war man allgemein der Meinung gewesen, im Bundestag habe der verbliebene Rest von dreißig Mann und Frau im Halbschlaf herumgehangen, während die aktiveren wie wir alle vor der Glotze hingen, bis sie enttäuscht vernehmen mussten, dass Deutschland doch nicht Meister wurde. Das hätte zwar immer noch peinlich geklungen, aber immerhin nachvollziehbar als allgemeine Schwäche.
Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Sache Tage vorher abgekartet worden war. Unter Federführung von unserem Uhl, aber unter Mitwirkung mehrerer Mitwisser. Und dass die Pointe der Adressenweitergabe darin lag, dass schon einmal preisgegebene Privatadressen durch kein Mittel mehr den Interessenten entrissen werden könnten. Da jeder schon mal buchbestellt hat oder Preisausschreiben unterstützt, wären damit ohne weiteres alle Bürgerinnen und Bürger des Landes ablieferungspflichtig geworden.
Die Praxis ist bekannt. Lange vor Merkel wurde das Wichtigste öfter in einer Nebenbemerkung versteckt. Bedenklichstes Beispiel: Die Strafverfolgung der vielen an NS-Verbrechen Beteiligten wurde in den sechziger Jahren verhindert, als in einer Nebenbemerkung zur Strafbarkeit "Unterstützung" und "Beihilfe zu" Verbrechen amnsetiert wurden .Da nach damaliger Auffassung Hitler, Himmler und mehrere schon Dahingegangene allein "Täter" waren, galten sämtliche Überlebende Verdächtige nun auf jeden Fall als amnestiert und entkamen der Strafverfolgung. Bis man die Folgen wahrnahm, war es für jede Änderung zu spät.
Im Vergleich dazu handelt es sich dieses Mal nur um ein Ärgernis. Aber klar sollte sein: Eine bestimmte Gruppe von Leuten halten Uhl heute wirklich für eine Nachtigall:die Adressenhändler. Er müsste, wenn alles so stimmt, ihnen unauffällig Einträgliches zugedacht haben. Darüber hinaus macht die lautlose Entscheidung aber auf eines aufmerksam: jeder Regierungsbürokratie ist das Parlament eigentlich lästig. Und jede deshalb großer Freund der Beschleunigung.Und der Blitzentscheidung in Zeiten, in denen die Aufmerksamkeit abgeschaltet ist.
Verena Becker: Sargdeckel zugeschweisst!
Verena Becker hat ihr Fett weg.Zu Lebzeiten schon aus jeder Diskussion ausgeschlossen. Die Verurteilung erfolgte der Zeitdauer nach milde (im Verhältnis zur früheren Praxis), der Begründung nach aus purer Verteidigung früherer Sprüche. Das zeigte die richterliche Rüge des Nebenklägers in der Begründung. Man hätte an Bubacks Verbissenheit herumnörgeln können, nun gerade Verena Becker zur Haupttäterin erheben zu wollen. Was zumindest unbewiesen und unbeweisbar blieb. Gerügt wurde vor allem aber Bubacks wirkliche Erkenntnis, dass bei den ersten Urteilen gegen die RAF überhaupt keine Überlegungen über den jeweiligen Beitrag zur Tat angestellt oder zugelassen wurden. Sondern nach dem Prinzip verfahren wurde: dabei war er auf jeden Fall - also 15 Jahre. Wie wäre es sonst zu erklären, dass die ursprünglich als Tatbeteiligte Verurteilten samt und sonders als nicht mehr primärverantwortlich ausgeschieden werden mussten. In der Aufdeckung dieses Umstands besteht der bleibende Erkenntniswert von Bubacks Buch. An der Besprechung seinerzeit ist nichts zurückzunehmen.
Die Begründung des Urteils gegen Verena Becker selbst steht genau auf den sehr wackligen Füßen der Verteidigung des Staates in all seinen Erscheinungsformen. Hier des inzwischen stark zu vermutenden Zusammenspiels von Verfassungsschutz und Gerichtswesen. Buback wurde vorgeworfen: Er hätte rechtschaffene Beamte verdächtigt und beleidigt. Peinlicherweise nimmt inzwischen auch die konservative Presse die Behauptungen Bubacks als wahr an. Dass nämlich Verena Becker dem Verfassungsschutz nach langer Zermürbung einiges offenbarte und dafür Vergünstigungen erhielt.
Die Technik der Auflösung hergebrachter Begriffe musste die Urteilsbegründung bestimmen. Weil Frau Becker im Fall Buback - Attentat selbst einfach nichts Greifbares vorzuhalten war. Die Verurteilung wegen der Schießerei nach der Tat war ja gerichtlich schon abgeschlossen worden. Deshalb musste "Beihilfe" her. Darunter verstand man in klarer denkenden Zeiten zum Beispiel die Bereitstellung eines Fluchtfahrzeugs beim Banküberfall. Es musste sich also um eine materielle Hilfeleistung z.B. durch Geld, Werkzeuge, allenfalls Aufzeichnung von Fluchtwegen handeln. Die "Beihilfe" Beckers zum Buback - Attentat soll laut Gericht aber ausschließlich in einer Meinungsäußerung bestanden habe:ja, das Attentat sei notwendig und nicht aufzuschieben. Ich bin nicht juristisch bewandert genug, um in der Eile herauszubekommen, seit wann diese Interpretation von "Beihilfe" sich durchgesetzt hat. Weiter verbreitet, hätte sie jedenfalls die bedenklichsten Folgen. Dann wäre auch eine Meinungsäußerung in einer Zeitung oder einem Blog ein genau so ins Gewicht fallender Tatbeitrag. Nicht nur Ausdruck einer Meinung zur Berechtigung oder Notwendigkeit der Tat selbst. Bei den Anklagen gegen Inge Viett wegen ihrer Ansprache in Berlin waren offenbar schon Denker dieses neuen Stils am Werk. Die Konstruktion, die Erwähnung der Abfackelungen von Militärfahrzeugen durch die Rednerin hätte unschlüssige Linke zur Tat bewogen und sei deshalb "Anstiftung zu einer Straftat" - wenn nicht gar "Beihilfe" - liegt ganz auf dieser Linie.
Eine schwarz-humoristische Pointe zum Schluß: Die Erkenntnis über die "beihelfenden" Redebeiträge Beckers kann eigentlich nur von einem Zeugen stammen:dem allzeit auskunftsbereiten Boock. Dieser wegen Falschaussagen schon mindestens einmal zurückgewiesene Rechtsfreund wurde im Prozess als Meister der Glaubwürdigkeit rehabilitiert. Wie hell leuchtete seine Wahrheitsliebe gegenüber den finsteren Nebengedanken eines Buback!
Ergebnis: Das relativ milde Urteil dem Strafmaß nach darf nicht dazu verführen, all den Lobrednern einer inzwischen eingetretenen Mäßigung der Staatszugriffe Recht zu geben. Es war ein Fehler der früheren RAF-Erklärer gewesen, anzunehmen, die Selbstdarstellung des SPDCDU - Staates als friedliebender durchgestylter Rechtsstaat schließe einzelne Gewalttaten aus. Wie die gegenwärtige Berichterstattung zeigt, stößt die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Becker - möglicherweise schon vor dem Buback-Attentat - in der bürgerlichen Presse kaum noch auf Kritik. In Notzeiten muss der Staat auch mit Terroristen zusammenarbeiten - mitgedacht: wie derzeit mit bekennenden Nazis. Wird die Not nur blutig genug dargestellt, gilt auch für den Staat von 2012 alles als erlaubt. Wenn nur nachher die Decke über dem Operationstisch anständig zurechtgezogen wird.
Karlsruhe: Demonstrationsfreiheit verteidigt
Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf.Der Angeklagte sollte für Auflagenverstöße der DemonstrationsteilnehmerInnen verantwortlich gemacht werden, obwohl er sich für die Einhaltung der Auflagen einsetzte. Letztlich betonte auch der Richter, dass nicht zu beurteilen ist, wie sehr sich ein Versammlungsleiter bemühen muss oder wie erfolgsversprechend diese Bemühungen sind, um seinen Verpflichtungen der Erfüllung der Auflagen nachzukommen. Richter Kleinheinz stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest: "Eine Strafbarkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er sich durchsetzen kann." Auch das Grundrecht hatte er im Blick: "Eine Verantwortlichmachung würde dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit widersprechen."
Rechtsanwalt Martin Heiming zeigte sich erfreut: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und recht zufrieden mit der mündlichen Urteilsbegründung, da der Richter sehr schön deutlich gemacht hat, dass die Bestrafung des Versammlungsleiters für Auflagenverstöße der Teilnehmer nach den Regeln der juristischen Kunst doch recht schwierig zu begründen ist. Die logische Konsequenz, dass genau deswegen das Versammlungsgesetz dies auch auch gar nicht vorsieht, wollte er aber nicht ziehen." In seinem Plädoyer betonte er auch den hohen Stellenwert des Versammlungsrechts als konstituierendes Merkmal der Demokratie. Dabei kritisierte er dessen laufende Einschränkung durch meist unbegründete Auflagen und die oft massive Polizeipräsenz: Mit "Demonstrationen gehören den Demonstranten" brachte er die Aussage auf den Punkt.
Die Beweisaufnahme brachte zwei gegensätzliche Wahrnehmungen der Demonstration und des Verhaltens des Anmelders zu Tage. Auf der einen Seite berichteten die Zeugen der Polizei von einem wenig erfolgsversprechenden Bemühen des Anmelders um einen friedlichen Verlauf der Demonstration. Teilnehmer und eingesetzte Ordner der Demonstration sprachen dagegen von einem kontinuierlichen Einwirken auf die Demonstration und hohem Einsatz des Anmelders, um die Auflagen einzuhalten. Staatsanwalt Walter begründete seinen Antrag auf Verurteilung zu 90 Tagessätzen mit den Aussagen der Polizeizeugen, der Angeklagte hätte sich zu wenig bemüht. Damit machte er eine straffreie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von der subjektiven Einschätzung der polizeilichen Einsatzleitung abhängig.
Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess.
Quelle: Pressemitteilung
kritisch-lesen.de Nr. 19: Facetten der Krisenproteste
Bevor sich allerdings Occupy und den Riots im Speziellen gewidmet wird, soll mit Hilfe des Sammelbands „Krisen Proteste“ ein Überblick über momentane weltweite Bewegungen geliefert werden. Jens Zimmermann lobt in seiner Rezension Globale Krisen und globaler Widerstand das Buch als eines, das aktuell den besten Überblick über Proteste in Zeiten politischer und ökonomischer Krisen gebe. Anschließend widmen sich zwei Rezensent_innen den Werken von David Graeber, der in den letzten Monaten als eine Art Vordenker der Occupy-Bewegung verstärkt im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stand. Sara Madjlessi-Roudi kritisiert Teile der Argumentation des Anthropologen und Anarchisten anhand der Aufsatzsammlung „Kampf dem Kamikaze-Kapitalismus“ als verkürzt und zu abstrakt, auch wenn dem optimistischen Blick Graebers auf die „Errungenschaften der Linken“ etwas Positives abzugewinnen sein könnte. Torsten Bewernitz zeichnet in seiner Rezension Occupy Insights ein ähnliches Bild, auch wenn er den Einsatz Graebers weitaus wohlwollender als beachtenswert und respektabel bewertet: Man müsse nicht mit allem einverstanden sein, dennoch habe Graeber den Anarchismus wieder sagbar gemacht. Mit Diskussionen rund um Krise und Occupy, die sich in Österreich ergeben haben, befasst sich Sebastian Kalicha in seiner Rezension Die Wut des Hamsters, in der er ein von dem Kabarettisten Roland Düringer und den beiden Philosophen Eugen Maria Schulak und Rahim Taghizadegan gemeinsam verfasstes Buch zwar als inhaltlich wenig in die Tiefe gehend kritisiert, aber dennoch aus linker Perspektive als sinnvoll lobt. Schließlich wird sich in zwei Rezensionen den Riots in England zugewandt. Zunächst hebt Steffen Liebig das Buch von Moritz Altenried Aufstände, Rassismus und die Krise des Kapitalismus. England im Ausnahmezustand positiv hervor. Altenried habe einen durchaus provokanten und lesenswerten Text vorgelegt, der den populären und entpolitisierenden Deutungen in weiten Teilen von Medien und Politik ein anderes Bild entgegen setze. Ein ebenfalls differenziertes Bild der Proteste zeichnet laut Peps Perdu das Buch Wenn die Toten erwachen, das die Rezensentin zwar mit vielen Fragezeichen, aber auch mit neuen Inspirationen zurücklasse.
Den Anstoß für die weiteren aktuellen Rezensionen macht mit Blick auf das aktuelle Fußballereignis Selma Haupt mit der Rezension Es geht nicht um Fußball zum aktuellen Buch von Dagmar Schediwy, die sich dem Phänomen Fußballpatriotismus aus sozialpsychologischer Perspektive nähert. Anschließend widmet sich Philippe Kellermann in Letzter Halt: Ökosozialismus dem Leben und Werk von André Gorz. Obwohl er dem rezensierten Buch durchaus zugesteht, die politischen Ideen Gorz’ treffend und pointiert wiederzugeben, kritisiert er doch die teilweise mitschwingende wenig differenzierte Begeisterung für Gorz und die daraus resultierende spezifische Lesart des Autors. Heinz-Jürgen Voß lobt im Anschluss Zülfukar Çetins Studie „Homophobie und Islamophobie: Intersektionale Diskriminierungen am Beispiel binationaler schwuler Paare in Berlin“ als wichtige Untersuchung, um Bewusstsein für Verschränkungen von Diskriminierungsformen zu schaffen. Mit Materie und Idee wirft Anja Gregor einen Blick in die ethnographische Betrachtung Julia Reuters zum Thema Geschlecht und Körper und lobt das Buch trotz erheblicher Kritikpunkte als besonders vielschichtig. Zuletzt rezensiert Philippe Kellermann das Buch Zwischen Klassenstaat und Selbstbefreiung, das sich mit dem Staatsverständnis bei Rosa Luxemburg beschäftigt.
Weiterlesen in der am 3. Juli erschienenen Ausgabe von kritisch-lesen.
Kiel: Solidemo gegen Frontalangriff auf die Beschäftigten in den Helios Kliniken Damp
Unruhige Krankenhäuser?
„Demo und Kundgebung in Kiel waren beeindruckend und mit astreiner Stimmung. Von den Veranstaltern hieß es, es seien 3500 Teilnehmer, meine Schätzung lag jedoch niedriger. Beachtlich war, daß Leute von verschiedenen Gewerkschaften da waren und Delegationen von anderen Kliniken, nicht nur aus Schleswig-Holstein. Und alles, was man hier so an Linken Organisationen kennt, auch Leute aus der linksradikalen Szene waren dabei. So eine Mischung bei der Demo ist selten. Politische Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien ließen es sich nehmen bei diesem Protest gesehen zu werden." Statt vieler Worte hier eine Fotostrecke bei Chefduzen vom 30.06.2012
Rauswurf im Blümchenumschlag
„Die Auseinandersetzung zwischen Fresenius-Helios und seinen Beschäftigten in den Damp-Kliniken ist längst zu einem bundesweit beachteten Konflikt geworden. Ver.di-Bundeschef Frank Bsirske spricht von einem »Frontalangriff« auf Streikrecht und Gewerkschaften. Am Samstag wurde demonstriert - sogar mit der CDU...“ Artikel von Dieter Hanisch im Neues Deutschland vom 02.07.2012
Via LabourNet
2. Prozesstag gegen Karlsruher Demoanmelder - Kampagne 19. Mai mobilisiert zum Prozess
Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Nun folgt die zweite Instanz. Die Kampagne 19. Mai ruft dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.
Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen am 1. Prozesstag wurde die Berufungsverhandlung gegen einen Anmelder einer Demonstration um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.
Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.
Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr, Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe
Alle Infos und Presse zum Prozess: http://www.kampagne19mai.de
Einen Prozessbericht des 1. Prozesstages gibt es von der Roten Hilfe Karlsruhe.
Kiel: 1.000 wegen Streik gekündigt! Streikende + Streikrecht verteidigen!

Nicht nur die Streikenden in den Servicebetrieben, sondern auch alle anderen Streikenden in den Krankenhäusern und Rehakliniken bei der Fresenius Helios Tochter Damp Holding AG sollen eingeschüchtert werden, damit sie ihr grundgesetzlich garantiertes Streikrecht nicht wahrnehmen.
Das ist ein Angriff auf alle Arbeitnehmer/innen, die von ihrem Streikrecht Gebrauch machen.
- Solidarität mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen
- Wiedereinstellung der 1.000 Gekündigten
- Respektierung des Streikrechts durch Fresenius Helios
- Weg mit dem Renditedruck in privatisierten Krankenhäusern!
Schlusskundgebung
am Anleger ReventlouRedner/innen
- Frank Bsirske, Vorsitzender ver.di
- Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender NGG
- Ellen Paschke, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
- betroffene Kolleg/innen
Aufrufe von Ver.di & NGG
Gewerkschaftsführer in der Türkei festgenommen
Zu den Festgenommenen gehören u.a. führende Funktionäre der LehrerInnengewerkschaft Egitim-Sen sowie der Gewerkschaften der Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen (Tüm-Bel-Sen), im Telekommunikations- (Haber-Sen) und im Gesundheitssektor (SES). Die Festnahmen erfolgten im Rahmen der so genannten Operationen gegen die KCK (Konföderation der Völker Kurdistans), die in der Hauptstadt Ankara und in acht weiteren Städten durchgeführt wurden.
Die KCK-Operationen begannen am 19. April 2009 und wurden bis heute in mehreren Schüben fortgesetzt. Die türkischen Sicherheits- und Justizbehörden werfen der KCK vor, ein Ableger der PKK zu sein. Somit wird den rund 6.500 Personen, die bei den bisherigen KCK-Operationen verhaftet wurden, vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen. Zu den Verhafteten gehören Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiken, Funktionäre der Partei für Frieden und Demokratie (BDP), Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler, Intellektuelle, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler usw.
Die jüngste Operation richtete sich gegen führende Gewerkschaftsfunktionäre.
Die Föderation der demokratischen Arbeitervereine verurteilt diese Angriffe auf Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, ruft zur internationalen Solidarität auf und erklärt hierzu:
“Die Angriffe der AKP Regierung gegen Demokratie, Menschenrechte und jüngst auch gegen die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter müssen verurteilt werden. Die türkische Regierung erhöht die Repressionen gegen oppositionelle Parteien, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie Intellektuelle und versucht jegliche Bestrebungen für gleiche soziale und politische Rechte im Keim zu ersticken. Wir rufen alle demokratischen und fortschrittlichen Kräfte sowie Gewerkschaften in Deutschland auf, sich gegen diese Politik der AKP Regierung zu richten. Oppositionelle, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter brauchen jetzt unsere Solidarität.”
Quelle
Solidarität mit den hungerstreikenden iranischen Asylbewerbern in Würzburg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Joachim Köhn
Leitender Regierungsdirektor
Leiter der Gruppe MAFrankenstraße 201,
90461 Nürnberg
Sehr geehrter Herr Köhn,
am 19. März haben wir, 10 iranische Flüchtlinge, gegen die unmenschlichen Asylbedingungen und für unsere Anerkennung als politische Flüchtlinge einen Hungerstreik auf der Straße begonnen. Bis heute haben sechs von uns Asyl erhalten und der Antrag von Arash Dosthossein ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Drei weitere Streikende warten auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Da die frühere Entscheidung die Akten abzulehnen aufgrund der veränderten Sachlage neu zu bewerten ist, fordern wir vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die sofortige Rücknahme der Akten von Soheil Hatamikia (Aktennummer: 5532684-439), Armin Jahanizadeh (Aktennummer: 5532692-439), Mohammad Hassanzadeh Kalali (Aktennummer: 5486944 ) und Arash Dosthossein (Aktennummer: 5491633439), die von Anfang an, an diesem Streik teilgenommen haben. Desweiteren haben sich, aufgrund der unmenschlichen Bedingungen in den Gemeinschaftsunterkünften und der langen Bearbeitungszeit der Akten, fünf weitere Menschen dem Hungerstreik angeschlossen: Ajin Assadi (Aktennummer: 5486583-439) , Reza Feizi (Aktennummer: 5449913), Mohsen Mashhadi (Aktennummer: 5490907-439), Mehdi Sajad (Aktennummer: 5448333_439) und Mandana Hemat Esfeh (Aktennummer: 5504118). Wir fordern ebenfalls die sofortige Bearbeitung der Fälle durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieser Hungerstreik mit zugenähten Lippen dauert bereits 11 Tage an! Dem Beispiel vom 4. April folgend bitten wir die Verantwortlichen mit Nachdruck, innerhalb der nächsten 10 Tagen vor Ort mit uns über die genannten Fälle zu sprechen. Wir wären erschüttert, falls sie diese Frist nicht beachten und es hinnehmen, dass Menschen hungern müssen, um als politische Flüchtlinge anerkannt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
die hungerstreikenden Flüchtlinge
Mehr Information
Es auch eine Petition an den Bundestag, die unterzeichnet werden kann.
Eine Fax- und Protestkampagne in Solidarität mit den streikenden Flüchtlingen in Würzburg wird von der KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen organisiert.

