Im Rahmen der Aktionen um den internationalen Tag der politischen Gefangenen (www.18maerz.de) organisiert die Marxistische Aktion Tübingen gemeinsam mit der Roten Hilfe, der VVN-BdA und dem Free Mumia Bündnis Berlin eine Veranstaltung zu Mumia Abu-Jamal. Mumia gehört neben den Cuban Five zu den bekanntesten politischen Gefangenen in den USA und sitzt trotz weltweiter Proteste und Solidaritätsaktionen nach wie vor in der Todeszelle. Der linke Journalist und Aktivist wurde wegen eines 1982 angeblich von ihm begangenen Mordes an einem Polizisten angeklagt und zum Tode verurteilt. Seit 1995 sitzt er in einem Hochsicherheitsgefängnis in Waynesburg, Pennsylvania. Mumia ist weiter als Journalist tätig und schreibt regelmäßig beispielsweise für die Junge Welt.
ab 19:00 wird es vegane VoKü und Getränke geben. Gleichzeitig wird eine Referentin aus Heidelberg über die Arbeit der Roten Hilfe informieren (und warum es wichtig ist, dass wir alle sie unterstützen und mit aufbauen!).
ab 20:00 wird Michael Bernhardt vom Free Mumia Bündnis zu den Hintergründen des Falls und der aktuellen Situation Mumias referieren. Außerdem soll es um politische Gefangene in den USA, Rassismus und Klassenjustiz, den gefängnisindustriellen Komplex und die Todesstrafe gehen.
Danach bleibt wie immer die Hausbar offen und es wird noch Gelegenheit geben, den ReferentInnen Fragen zu stellen und sich an Infotischen mit Material einzudecken.
Kampf der rassistischen Klassenjustiz! Solidarität ist eine Waffe!
Der Streik - kein Relikt vergangener Zeiten sondern unverzichtbares Grundrecht
Gemälde von Robert Koehler, 1886
In den meisten europäischen Ländern sind politische Streiks erlaubt. Außer in Deutschland, hier sind sie illegal. Dagegen hatte der Europarat das wiederholt als Verstoß gegen die europäische Sozialcharta gerügt. Dazu hat der IG Bau Sekretär Veit Wilhelmy, der auch schon eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht hatte, ein kritisches Buch mit zahlreichen Dokumenten veröffentlicht. Das Buch "Der politische Streik: Materialien zu einem Tabu" macht deutlich, daß die Forderung nach einem vollständigen, alleseitigen und gesetzlichen Streikrecht hochaktuell ist. Gerade auch in Zusammenhang mit den aktuellen politischen Auseinandersetzungen stellt sich die Frage, wie sonst die Gewerkschaften einen wirkungsvollen Beitrag zu diesen Kämpfen leisten sollen.
Leider ist diese Forderung noch immer nicht praktischer Bestandteil der Forderungen der Gewerkschaften. Im Gegenteil geht trotz Diskussionen auf Gewerkschaftstagen z.B. der IG Metall um die Forderung nach einem entsprechenden Streikrecht der DGB mit der gemeinsamen "Initiative" mit dem BDA zu einem "Tarifeinheitsgesetz" eher in die gegenteilige Richtung. Dazu eine Pressemitteilung der Initiative „Hände weg vom Streikrecht“: "Am 12.3.2011 hat sich in Kassel die Initiative „Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ gegründet. Anlass sind die gemeinsamen Bestrebungen des DGB und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), das Streikrecht durch ein Gesetz einzugrenzen. Künftig soll nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft in einem Betrieb das Recht haben, Tarifverträge abzuschließen und dafür zu streiken.
Die TeilnehmerInnen des Treffens in Kassel setzten sich aus Mitgliedern verschiedener DGB- Gewerkschaften, dem Komitee für gewerkschaftliche Freiheit sowie derGDL und FAU zusammen und waren aus insgesamt 10 Städten angereist. Sie stellten klar, dass der DGB zusammen mit dem BDA eine Beschneidung des Streikrechts, des Arbeitskampfrechts und des Koalitionsrechts betreibt, die nicht zu akzeptieren ist. Die Initiative von DGB/BDA richte sich weniger gegen die unternehmerabhängige AUB oder so genannte Christliche Gewerkschaften, die bisher keinerlei Arbeitskämpfe geführt haben, sondern konkret gegen die Spartengewerkschaften GDL, Marburger Bund, UFO und Vereinigung Cockpit sowie andere, insbesondere kämpferische Gewerkschaften.
Innerhalb des DGB, wie zum Beispiel bei ver.di und der EVG, regt sich bereits erheblicher Widerstand gegen dieses Vorhaben. Auch zahlreiche ArbeitsrechtlerInnen sprachen sich frühzeitig gegen den Angriff auf das Koalitions- und Streikrecht aus. Bisher ist es dennoch nicht gelungen, den DGB von seinem verheerenden Kurs abzubringen. Um diesen Widerstand zu stärken, plant die Initiative im September 2011 eine bundesweite Tagung. Bereits im Vorfeld soll in verschiedenen Städten, so zum Beispiel bei der zentralen 1. Mai Kundgebung des DGB in Kassel in das Geschehen eingegriffen werden."
Seit 28 Jahren sitzt Mumia Abu-Jamal (geboren am 24. April 1954 in Philadelphia) unschuldig im Todestrakt eines Hochsicherheitsgefängnisses in Pennsylvania.
Am 9. Dezember 1981 starb der Polizeibeamte DanielFaulkner bei einem Schusswechsel nach einer Verkehrskontrolle. Minuten später wurde Mumia in der Nähe des Tatorts verhaftet und im anschließenden Prozess zum Tode verurteilt. Dies obwohl die Kugeln, die den Polizisten trafen, ein anderes Kaliber hatten; dies obwohl die Hauptbelastungszeugen ihre Aussagen wenig später widerriefen; dies obwohl ein bekannter Profikiller später die Tat gestand. Hintergrund des Urteils waren dann auch nicht die Indizien oder Beweise gegen Mumia, sondern sein politisches Engagement in Philadelphia. Bereits mit vierzehn Jahren hatte er sich der Black Panther Party angeschlossen und wurde ab 1969 -“ als Fünfzehnjähriger -“ durch das FBI Cointel-Programm überwacht. Den Staatsschutzbehörden und der lokalen Polizei galt Mumia als „Staatsfeind“, sein Engagement für die grün-anarchistische MOVE-Bewegung machte ihn zum Zielobjekt der Verfolgungsbehörden. Der Prozess sowie die verschiedenen Anschlussverfahren zeichnen das Bild einer Rassenjustiz, die sich von der der frühen Sechziger Jahre nicht unterscheidet. Mumia vor der Hinrichtung zu bewahren wurde zu einem der Hauptanliegen der internationalen Linken. Mumias Freilassung fordert sowohl Amnesty International als auch der internationale PEN-Club.
Die Bibliothek des Widerstands dokumentiert den Kampf für Mumias Freiheit mit Band 14, der auch verschiedene Filme zu Mumia Abu-Jamal enthält.
Erneut haben bis zu 100.000 Menschen beim Wisconsin State Capitol am Samstag gegen das Antigewerkschaftsgesetz AB11 protestiert. Das Gesetz, das die gewerkschaftlichen Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erheblich beschneidet, wird als eine der größten Herausforderungen seit Jahrzehnten an die U.S. amerikanische organisierte ArbeiterInnenbewegung gesehen.
Ein Polizeisprecher schätzte die Menge auf 85.000 bis 100.000 Menschen, womit die Proteste in Madison diejenigen gegen den Vietnamkrieg übertrafen.
Die Proteste folgten am Tag nachdem der republikanische Gouverneur Scott Walker das Gesetz unterzeichnete und führten damit die Proteste der drei vorangegangenen Wochen weiter. Die Beschäftigten sollen künftig zwischen 17% bis 18% aus ihren Gehaltsscheck zur Krankenversicherung und Renten beitragen, was offener Lohnraub ist. Doch nicht genug: Die Löhne sollen für die nächsten drei Jahre eingefroren werden. Zukünftig sollen die Löhne zudem nicht den Anstieg des Verbraucherpreisindexes übersteigen, zudem soll es "Volksabstimmungen" zu den Lohnforderungen geben, mit denen diese "genehmigt" werden sollen. Da fällt dann kaum noch ins Gewicht, dass die Gewerkschaftsbeiträge zukünftig erst nach Abzug der Steuern bezahlt werden sollen.
Die Republikaner begründen AB11 damit, dass es "keine Alternative" dazu gäbe, um die Kontrolle über defizitäre Haushalte zurückzugewinnen. Dabei diffamieren sie seit Jahren die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die "viel zu hoch bezahlt" seien und ein "besseres Leben" als die in der Privatindustrie Beschäftigten führen würden. Die Demokraten, deren Position von den Gewerkschaftsführungen unterstützt werden, greifen die Republikaner wegen deren gewerkschaftsfeindlichen Vorschläge an. In einer Reihe von anderen US-Bundesstaaten mit republikanischen Gouverneuren, darunter Indiana, Ohio, Iowa, Michigan und Florida wurden ähnliche Gesetze eingeführt bzw. sind diese geplant. Da die Gewerkschaften die größten Beitragszahler der Demokratischen Partei sind müssen deren politische Positionen auch in Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2012 gesehen werden.
Die Konfrontation mit den Gewerkschaften konnte die größte Kraftprobe mit der Arbeiterklasse werden, seit Präsident Ronald Reagan vor fast 30 Jahren streikende Fluglotsen feuerte. Michael Moore formulierte in einer Rede vor den DemonstrantInnen den entscheidenden Vorteil der Arbeiterbewegung dabei - wenn diese das erkennt: "Sie sind die Minderheit, die Mehrheit sind wir!"
„Ich bin in Einzelhaft. Ich darf mit keiner Gefangenen Kontakt haben. (...) Allein sein ist das Schlimmste. An sowas kann man sich nicht gewöhnen.“ , schreibt Nurhan Erdem in einem ihrer Briefe. Zu seinen Haftbedingungen schreibt Cengiz Oban: „ (...)Ich hatte fast zwei Monate in einem Käfig von ca. 30 Quadratmetern Einzelhofgang. Es gab einige Schikanen von Seiten der Wärter. Nachdem meine Zeitungen von Vortagen weggenommen wurden, meine Zelle während des Hofgangs verwüstet wurde und meine Sachen beschädigt wurden, habe ich mit einem Hungerstreik darauf geantwortet.(...)“ Ein weiterer Gefangener, Faruk Ereren, bezeichnet die Isolationshaft als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben.“
„Weiße Folter“ wird die Isolationshaft deshalb genannt, weil sie keine sichtbaren, physischen Spuren hinterlässt. Viel mehr zielt sie auf eine soziale Isolation und das Aushungern der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tastorgane ab. Mögliche Folgen sind beispielsweise Kopfschmerzen, Schwindelanfälle, Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit, Tinituss, Schlafstörungen, chronischer Schnupfen und Gedächtnisverlust.
Am 9. März startet der Lange Marsch gegen Isolation erneut und wird am 14. März in Stuttgart halt machen.
In diesem Rahmen wird es eine Veranstaltung des Tayad Komitees und des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart geben, bei der es um die Frage was ist der §129b und seiner Einschätzung, der Anwendung des selbigen und der daraus resultierenden Prozesse, der Haftbedingungen, insbesondere der Isolation, und der Solidaritätsarbeit hierzu gehen soll.
Ebenso soll am Nachmittag dieses Tages in Bad Cannstatt gemeinsam Flugblätter verteilt werden, um möglichst viele Menschen mit dieser Thematik zu erreichen und 100.000 Stimmen gegen die Isolationshaft zu sammeln!
Darüber hinaus wird es jetzt regelmäßige Flugblattverteilaktionen immer Samstags in Bad Cannstatt bis zum 18.03 geben.
Veranstaltung: am 14. März 2011 || 19 Uhr im Volkskulturhaus, Voltastr. 14, Stuttgart -“ Bad Cannstatt
Gemeinsames Flugblattverteilen: am 14. März || ab 14 Uhr, Marktstr. in Bad Cannstatt
Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!
Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.
In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:
• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie. • Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft. • Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.
"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können...
Wir fordern dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Wie in vielen anderen Städten auch, organisieren linke AktivistInnen aus Stuttgart und Region Aktivitäten zu diesem symbolträchtigen Datum für den Kampf um die Befreiung der Frau und für eine solidarische und antikapitalistische gesellschaftliche Perspektive. Am Tag selber findet dazu eine Demonstration in Tübingen statt, am folgenden Wochenende geht es mit einem internationalistischem Fest mit Kulturprogramm, Vorträgen und anschließender Party in Stuttgart weiter.
Für beinahe drei Wochen, bis zur richterlichen Anordnung letzten Donnerstag, hielten zehntausende von GewerkschafterInnen das Capitol in Madison / Wisconsin besetzt. Sie protestieren gegen den Versuch des republikanischen Gouverneurs Scott Walker, Tarifverhandlungen für Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im US-Bundesstaat Wisconsin per Gesetz AB11 zu verbieten. Wisconsin ist damit zum Schlachtfeld gegen die neueste Welle der Anti-Gewerkschafts-Gesetze in den USA geworden.
Im letzten halben Jahrhundert hat die Gewerkschaftsbewegung in den Vereinigten Staaten Niederlagen und alamierende Mitgliederverluste erlitten. Der große US-Gewerkschaftsverband Verband AFL-CIO hat einen Rückgang von 15 auf 12 Millionen Mitglieder innerhalb weniger Jahre verkraften müssen, obwohl sich die Zahl der Beschäftigten verdoppelte. Während in den frühen 60er Jahren jeder 4. Arbeiter in einer Gewerkschaft in organisiert war, ist dies heute nur noch jeder 8. Im privatwirtschaftlichen Sektor liegt die Zahl sogar bei nur jedem 15., im Gegensatz zum öffentlichen Dienst, in dem jeder Dritte Beschäftigte organisiert ist.
Was ist die Ursache für diese Entwicklung? Die Antwort darauf findet sich in dem unerbittlich und - seitens der Kapitalisten - effektiv geführten Klassenkampf und im "Union Busting", das in der Industrie mit Unterstützung der neoliberalen Politik der Regierung verfolgt wurde, besonders während der der Reagan-Ära. Mit fügsamen Gewerkschaftsorganisationen in der Privatwirtschaft war es denn auch nicht wirklich verwunderlich, dass die Regierung letztlich zum Generalangriff auf die verbliebenen ArbeiterInnenrechte blasen würde, wie dies in den letzten Wochen geschah. Der Bundesstaat Wisconsin hat sich damit zum Feld der Auseinandersetzung entwickelt mit dem konservativen Gouverneur an der Spitze, der versucht, mit härteren Gesetzen den Gewerkschaften einen schweren Schaden zuzufügen.
Bestandteil des Entwurfes sind neben dem Verlust des Rechtes auf Kollektivverhandlungen auch eine direkte Schwächung der gewerkschaftlichen Kampfkraft: Vor Tarifkämpfen müssten in der Urabstimmung die Mehrheit aller Beschäftigten für Streik stimmen und nicht nur diejenigen, die sich an der Abstimmung beteiligen. Die Beschäftigten sollen künftig zwischen 17% bis 18% aus ihren Gehaltsscheck zur Krankenversicherung und Renten beitragen, was offener Lohnraub ist. Doch nicht genug: Die Löhne sollen für die nächsten drei Jahre eingefroren werden.
Die ArbeiterInnen in Wisconsin wiesen diesen Generalangriff auf ihre erkämpften Rechte zurück und dies geschah mit einer Energie, an die nur wenige geglaubt hatten. Die mehr als 2 Wochen Besetzung des Parlamets und drei große Protestendemonstrationen von zehntausenden Menschen haben damit die Union Bustin Versuche praktisch widerstanden und eine neue Anziehungskraft gewerkschaftlicher Organisierung ausgelöst. Der Kampf der ArbeiterInnen in Wisconsin hat enorme Popularität erlangt und für eine Welle der Solidarität in den USA und darüber hinaus gesorgt. Es ist eine Chance für die ArbeiterInnen, ihre eigene Macht zu spüren und eine breite Auseinandersetzung über Widerstand am Arbeitsplatz, direkte Aktionen und den viel diskutierten Generalstreik gegen das Krisenprogramm der Obama Administration zu führen. Auch wenn es sich momentan beim Kampf in Wisconsin im wesentlichen um einen defensiven Kampf handelt, besteht seine Stärke in der Inspiration und im praktischen Erlernen der (oft vergessen) Fähigkeiten zum effektiven gewerkschaftlichen Kampf. Sich in diesen gewerkschaftlichen Kämpfen durchzusetzen ist eine weitere wichtige Fähigkeit dafür, von sozialen Reformkämpfen vorwärts zu gehen zum politischen Kampf um eine befreite Gesellschaft. „In jedem Streik lauert die Hydra der Revolution“ - Dies ist der eigentliche Gehalt der Auseinandersetzungen in Wisconsin.
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Rund hundert GewerkschafterInnen aus Stuttgart und der Region versammelten sich um 10.00 Uhr am 2.3., um gegen die Entlassung bei Behr zu protestieren und diejenigen, die dagegen klagen, zu unterstützen. Zur gleichen Zeit verfolgten über 50 Kolleg/innen die bereits laufenden Prozesse, im Laufe des Tages kamen weitere hinzu, rund 200 waren insgesamt im Laufe des Tages da.
Solidarisch zeigten sich VertreterInnen aus den vielen Metallbetrieben, u.a. von Daimler, Porsche, Bosch, Mahle, Coperion, Lappkabel, WMF, aber auch von Getrag und Index, wo ebenfalls Kündigungen ausgesprochen worden sind. Eine Vertreterin von Verdi Stuttgart dankte zugleich für die Solidarität, die Verdi erhalten hat im Kampf gegen die Entlassung einer Betriebsrätin von Breuninger. Auch bei Behr sind Betriebsräte betroffen. Alle Redner/innen verlangten von der IG Metall, diesen Kampf zu unterstützen. In den langen Verhandlungen, die sich bis 16.00 Uhr hinzogen, machte der Vertreter der Firma keine gute Figur. Immer wieder musste ihm der Richter auf die Sprünge helfen. Die Behr-Kollegen wurden aufgefordert Stellen im Betrieb zu nennen, die sie hätten übernehmen können. Das verlangt eine Klage auf Kündigungsschutz. Die Kollegen werden diese liefern, aber sie machten ganz deutlich, dass es ihnen darum geht, Arbeit für alle zu haben. Gerade diese Forderung sollte von der IG Metall aufgegriffen werden, da Behr in Mühlacker, wohin ein Teil der Arbeit verlagert worden ist, ca. 140 Befristete eingestellt worden sind. Diese Umwandlung von fester in prekäre Arbeit darf die IG Metall nicht hinnehmen - weder bei Behr noch anderswo!
Der Metallertreff Stuttgart, Mitveranstalter der Kundgebung, lädt ein zur Diskussion über die Fortsetzung des Kampfes am 23.3. um 18 Uhr in der Kellerschenke im DGB-Haus.
Die Gerichtsverhandlungen werden am 13.3. fortgesetzt. Auch am 23.3. haben weitere 8 KollegInnen eine Gerichtsverhandlung.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat heute die ersten neun Kündigungsschutzverfahren gegen die Fa. Behr GmbH & Co.KG aufgrund der Schließung von Werk 8 in Stuttgart-Feuerbach zum Jahresende 2010 verhandelt. Von der Schließung sind insgesamt 222 Arbeitsplätze betroffen. Die Kläger der heute verhandelten Rechtsstreite begehren ihre Weiterbeschäftigung in anderen Betriebsstätten in Stuttgart-Feuerbach oder in den Werken in der Region Mühlacker. Dort hatte die Beklagte nur 38 Arbeitsplätze zu vergeben. Die Kläger wurden nicht berücksichtigt und haben lediglich Änderungsangebote in Neustadt an der Donau erhalten. Diese Betriebsstätte liegt etwa 250 km entfernt vom bisherigen Beschäftigungsbetrieb. Die Kläger, darunter auch Wahlbewerber und Mitglieder des Betriebsrats, rügen insbesondere die soziale Auswahl und halten das Weiterbeschäftigungsangebot in Neustadt an der Donau für unzumutbar. Der Betriebsrat hat den Änderungskündigungen aus diesen Gründen widersprochen. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat heute noch keine Urteile gesprochen, sondern Termin zur Verkündung der Entscheidungen auf den 30. März 2011 anberaumt.
Die Situation der 300 hungerstreikenden Migranten in Griechenland spitzt sich zu. Aus diesem Grund dokumentieren wir den Text einiger StudentInnen aus Paris (Eigene Übersetzung):
300 Migranten ohne Papiere befinden sich seit über 40 Tagen im Hungerstreik in Athen und Thessaloniki. Die kritische Schwelle, jenseits derer Gesundheitsschäden unumkehrbar werden, ist bereits überschritten. Achtundneunzig der Hungerstreikenden sind derzeit im Krankenhaus. Die von der Sozialistischen Partei (PASOK) gestellte griechische Regierung besteht auf ihrer Ablehnung der berechtigten Forderung nach Legalisierung der Migranten und nimmt damit deren Tod in Kauf.
In der Zwischenzeit sind acht Mitglieder der "Initiative für Solidarität mit den 300 Hungerstreikenden", darunter der Präsident der Universität von Athen - wo die Einwanderer zunächst untergebracht waren, bevor sie anderswo wegen der Drohung eines gewaltsamen Räumung durch die Polizei untergebracht wurden - sowie die Hungerstreikenden selbst von den Behörden wegen Menschenhandels angeklagt worden. Im Krankenhaus verhören Polizisten die Ärzte und Krankenschwestern, um die Namen der Migranten zu erfahren. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer der Pressekonferenz der "Initiative für Solidarität mit den 300 Hungerstreikenden" am 1. März von der Polizei brutal angegriffen.
In von der Wirtschaftskrise schwer gezeichneten Land, in dem Arbeitslose und prekär Beschäftigte gedemütigt werden und aufgrund der fehlenden Mittel um ihr Überleben kämpfen müssen, verwandelt der Kampf der 300 Migranten Verzweiflung in Kampf. Da ihr eigenes Leben in Gefahr ist haben sie nichts mehr zu verlieren außer ihren Status als "Illegale".
Während die Solidaritätsbewegung kontinuierlich in Griechenland und im Ausland wächst, hält die griechische Regierung an ihrer zynischen und brutalen Haltung fest. Der Außenminister weist jede Verantwortung für die entstandene Situation von sich und erklärte, dass diejenigen, die solidarisch mit den Hungerstreikenden sind, die Verantwortung das Leben der Menschen tragen. Unter diesen Umständen werden rassistische und fremdenfeindliche Reden und Übergriffe zum Volkssport. Leider ist dies nicht nur auf Griechenland beschränkt.
Diese 300 "sans papiers" leben und arbeiten seit vielen Jahren in Griechenland. In all diesen Jahren waren sie eine wichtige Quelle des Reichtums für ihre Arbeitgeber, aber sie waren auch eine wichtige Quelle des menschlichen und kulturellen Reichtums für ihre Freunde und Kollegen. Dieser Hungerstreik ist keineswegs eine reine griechische Angelegenheit, er steht mit der gemeinsamen europäischen, durch die Dublin II - Politik in Verbindung.
Wir fordern:
• Die sofortige Legalisierung der 300 "sans papiers" • Die Legalisierung aller ArbeiterInnen ohne Papiere • Die Aufhebung der Dublin II - Verordnung, die das Leben der "sans papiers" in Gefahr bringt und ganze Länder zu unerwünschten Herkunftsländern erklärt, indem diese nur nach deren Verwertbarkeit für den Arbeitsmarkt beurteilt werden
Wir rufen auf zu koordinierten Solidaritätsaktionen mit den 300 "sans papiers" am Montag, 7. März!
Kein Leben ist illegal, kein Leben überflüssig!
Blogs der Hungerstreikenden und mehr Informationen:
Proteste am Tag "X" gegen den Abriss - Besetzung des Nordflügels
Der Prozess gegen Birgit Th. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Abriss des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 1. März 2011 vor dem Amtsgericht Stuttgart Der Vorfall Im Zusammenhang mit dem Abriss des denkmalgeschützten Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs fanden fast tägliche Protestdemonstrationen in Form von Blockaden und Behinderungen des Abtransports von Bauschutt statt. Bei einer davon hatten Demonstranten die Zufahrt zur Baustelle blockiert und wurden, wie so oft, von Polizeieinheiten unter „Anwendung einfacher körperlicher Gewalt“ von der Straße weg auf die Verkehrsinsel und den seitlichen Gehstreifen gedrängt oder geschleift und dort mittels Polizeikette an einem erneuten Betreten der Straße gehindert. Darunter auch die jetzt Angeklagte Birgit Th. In großer Empörung musste sie mit ansehen, wie einem Schuttlaster unter Pfiffen und Protestrufen der Demonstranten die Ausfahrt ermöglicht wurde, was sie lautstark gegenüber den vor ihr stehenden Polizisten als rechtswidriges Zerstören von Gemeineigentum gegen den Willen des Volkes bezeichnet. Als dann noch ein zweites Baufahrzeug sich anschickte den Zufahrtsbereich zu verlassen, wollte sie sich diesem entgegen stellen um seine Weiterfahrt zu behindern. Sie versuchte deshalb, durch die Polizeikette hindurch zu kommen, wobei sie den vor ihr stehenden Polizeibeamten „schubste“. Dieser kam dadurch ein wenig aus dem Gleichgewicht und musste einen Schritt zurück machen, um sich wieder in festen Stand zu bringen. Als er sein Gleichgewicht wieder gefunden hatte, bemerkte er, dass der im Schritt-Tempo heranfahrende Laster sich durch Abbremsen zum Stand gebracht hatte und nun direkt schräg hinter ihm stand. Er, so sagte er aus, sei da ziemlich erschrocken und habe gedacht, das hätte auch schlimm enden können. Die Demonstrantin, die ihm den „Schubser“ versetzt hatte, war da bereits von seinen umstehenden Kollegen festgenommen und weggeführt worden. Er selbst folgte dann dieser Gruppe, um bei der Personalienfeststellung mitzuwirken. Die Anklage Die Anklage geht von einem Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall (§ 113 StGB Abs.2, Pkt.2) aus, weil die Täterin durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen Beamten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht habe. § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig. (4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Die Einlassung der Angeklagten: In ihrer Einlassung legt die Beschuldigte eindrücklich dar, dass der begonnene Abriss des denkmalgeschützten Bahnhofs wie das ganze Projekt Stuttgart 21 durch falsche Angaben und Betrug erschlichen wurde. Dass über die Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Klage des Bonatz-Erben Dübbers noch nicht abschließend gerichtlich entschieden sei und begründet damit auch ihre große Empörung, dass die Abrissarbeiten trotzdem begonnen wurden und die Polizei dies auch noch gegen das Volk ermöglicht. Dies habe sie damals an Ort und Stelle auch nachdrücklich und erregt gegenüber den vor ihr stehenden Polizeibeamten zum Ausdruck gebracht.
Dass ihr der Richter gleich nach ihren Einlassungen erklärt, all die Ausführungen zum Zustandekommen des Bauprojekts Stuttgart 21und dessen Bewertung, sowie zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abrissarbeiten seien hier völlig unerheblich, es gehe ausschließlich um die Frage, ob sie in der hier zur Debatte stehenden Situation Widerstand geleistet habe, darf schon etwas verwundern. Besagt doch der Absatz 2 des § 113: Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. (...) und
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar;
Im Empfinden des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, ist es durchaus schlüssig, dass wenn die Abrissarbeiten möglicherweise nicht rechtens sind, auch die polizeilichen Maßnahmen zu deren Durchsetzung möglicherweise nicht rechtens sind.
Dass auch der Richter dies mindestens ahnte fand in seiner Urteilsbegründung Ausdruck, in der er immer wieder hervorhob, dass völlig außer Frage stehe, dass die Polizeikräfte absolut rechtmäßig gehandelt hätte. Nie aber sagte er dazu, warum.
Die darin zu Tage tretende Absicht der Gerichte, sich in Verfahren gegen die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 auf keinen Fall mit den Rechtsverstößen der Projektbetreiber zu beschäftigen, sondern allein den Widerstand zu kriminalisieren wurde noch deutlicher im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
Doch zunächst zur Beweisaufnahme. Hier verstrickten sich der „geschädigte“ Polizeibeamte und zwei weitere Polizeizeugen trotz ganz offensichtlich vorher abgesprochenen Aussagen in offensichtliche Widersprüche. So sagte etwa der „Geschädigte“ aus, die Beschuldigte habe die ganze Zeit wortlos und völlig ruhig vor ihm gestanden, um ihn dann absolut unvermittelt zu stoßen. Auf Vorhalt, dass sein neben ihm stehender Kollege angegeben habe, dass die Frau heftig und erregt diskutiert habe und immer wieder gerufen habe, dass die Polizei kein Recht hätte, sie hier festzuhalten, erklärte er, möglicherweise habe sie ja mit dem Kollegen gesprochen, er habe davon aber nichts bemerkt. Auch den Aussagen des Lasterfahrers merkte man deutlich an, dass sein Gedächtnis bezüglich des immerhin über 4 Monate zurückliegenden Vorgangs etwas aufgefrischt worden war und nochmal ihm gesagt worden war, was er aussagen muss.
Eine besonders seltsame Rolle spielte bei der Zeugenanhörung noch der Fotograf Thomas Geromiller aus Esslingen, der, wie er sagte, die Szene für seine Internet-Seiten gefilmt hat und diese Aufnahmen dann der Polizei zur Verfügung stellte.
Er hatte sich bereits im Vorraum eingehend mit der vor ihm als Zeugin gehörten Gruppenführerin der Polizei unterhalten und dann bei seiner Aussage in frappierender Weise alles genauso beobachtet, wie die 10 Meter von der Szene entfernt stehenden Beamtin. Besonders auffällig aber war, dass er ohne dies gefragt worden zu sein, immer wieder betonte, er sei sich ganz sicher, dass die Beschuldigte gesehen habe, dass der LKW bereits losgefahren sei als die den Polizisten schubste. Was diese allerdings auch gar nicht bestritten hatte, sie wollte ja gerade deshalb wieder auf die Straße gelangen, um die Ausfahrt des LKW zu behindern. Für einen normalen Menschen allerdings auch unbedingt einleuchtend, dass der LKW dabei sehr langsam fuhr, sie werde sich ja nicht vor einen schnell fahrenden LKW werfen. Der Strafantrag Trotz allem Bemühen der Zeugen, eine schwere Gefahr für den Polizeibeamten zu konstruieren, war selbst der Staatsanwältin klar geworden, dass eine konkrete Gefährdung für den Polizeibeamten nicht vorgelegen hat, was die Voraussetzung für eine Bestrafung wegen eines „schweren Falls des Widerstands“ gewesen wäre. Sie ging daher von einer Tat des „einfachen“ Widerstands aus und führte auch noch die üblichen strafmildernd zu berücksichtigenden Aspekte, wie Geständigkeit der Angeklagten und die von dieser vorgebrachten Entschuldigung an. Birgit Th. hatte gesagt, dass es ihr wirklich leid tue, wenn sie dem Polizisten Angst gemacht habe, was sie sich aber nicht richtig vorstellen könne. Auch dass sie erklärte, sie habe aus dieser in der Erregung ausgeführten „Tat“ gelernt, und werde sich künftig nur noch an organisierten und eingeübten Blockaden beteiligen, wertete die Staatsanwältin als strafmildernde Einsicht. Der Teil des Volkes, der die Verhandlung verfolgte nahm erfreut zur Kenntnis, dass endlich einmal eine Staatsanwältin sich ein eigenes Urteil aus der Verhandlung bildete und nicht stur entsprechend den Vorgaben ihres Oberstaatsanwalts plädierte.
Die Vorgaben kamen dann aber wohl - und hier ist der Ausdruck „unvermittelt“ wirklich angebracht - beim geforderten Strafmaß zum Vorschein: Weil kein schwerer Fall, weil geständig, weil auch in gewisser Hinsicht reuig, reicht eine Geldstrafe nicht aus und es werden 4 Monate Freiheitsstrafe plus einer Geldbuße von 1.500 Euro gefordert.
Die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens. Das Urteil Der unabhängige Richter spricht dann im Namen des Volkes sein Urteil: Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 3.600 Euro (80 Tagessätze).
Zur Begründung für die Höhe der Strafe führt er an:
Das polizeiliche Vorgehen war absolut rechtmäßig, weil es absolut rechtmäßig war. Deshalb ist die Handlungsweise der Angeklagten eine zu bestrafende Tat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gewesen.
Zwar hat eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des gestoßenen Polizeibeamten nicht vorgelegen, wohl aber eine abstrakte. Die wird so begründet: Hätte der aus dem Gleichgewicht gebrachte Polizist, sein Gleichgewicht nicht durch einen „Ausfallschritt“ wieder erlangt, sondern wäre gestürzt und wäre der LKW nicht langsam, sondern schnell gefahren und hätte womöglich keine guten Bremsen gehabt und der Fahrer wäre nicht so aufmerksam gewesen oder hätte langsamer reagiert, dann hätte der Polizist möglicherweise ernsthaft verletzt werden können.