trueten.de

»Wenn Gott wirklich existierte, müsste man ihn umbringen.« Michail Bakunin

Oettinger stürzen!

Letzten Samstag war redblog auf Westbesuch. Als kritischem Menschen fielen ihm auch gleich einige Mißstände in unserer Stadt auf. Wie es sich für ein Bloggertreffen gehört, haben wir gleich eine Kampagne verabredet, die den Üblen bei der Wurzel packen soll:



Foto: metzecki (Macht auch tolle Linsenfotos!)

Trotz eingehender Beratungen verstehe ich allerdings immer noch nicht, was die Ossies für ein Problem mit den Bananen haben.

Presseerklärung des Berliner Mumia Bündnis zur Entscheidung des PA Surpreme Court

Das "Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!" veröffentlichte folgende Presserklärung:

Mumia Abu-Jamal verliert erneut Entscheidung vor dem Pennsylvenia Surpreme Court

In den USA sitzt seit 26 Jahren der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal im Todestrakt. Er ist ehemaliger Vorsitzender der "Black Journalists Association", PEN-Mitglied, Ehrenmitglied in zahlreichen internationalen
Verbänden und Organisationen (u.a. Ver.di BB) und war in seiner Jugend Mitbegründer der Black Panther Party in seinem Geburtsort Philadelphia. In einem äußerst kontroversen Prozess wurde er 1982 wegen des angeblichen Mordes an einem weißen Polizisten zum Tode verurteilt. Seitdem gab es zahlreiche Entdeckungen und Aussagen und auch zwei juristische Anhörungen, die auf Unregelmäßigkeiten und illegale
Beeinflussung (z.B. der Belastungszeug_innen) hinweisen. Der Eindruck von Rassismus und Staatsraison lastet auf diesem Verfahren nun seit 25 Jahren. Am vergangenen Dienstag, dem 19.Februar 2008, lehnte der Pennsylvenia Surpreme Court erneut eine Berufung von Mumia Abu-Jamal ab, ohne in irgendeiner Weise inhaltlich auf den Antrag einzugehen. Angeführt wurden lediglich formale Gründe. So seien Anträge von Mumia Abu-Jamals früherer Verteidigung nicht fristgerecht eingereicht worden. Dass Mumia aus dem Todestrakt heraus unter erschwerten Bedingungen 2003 ein neues Verteidigungsteam aufgebaut hat, wurde in dieser Entscheidung völlig ignoriert.
Zwar hat diese auf Bundesstaat angesiedelte Entscheidung keinerlei Einfluss auf die vor dem föderalen 3. Bundesberufungsgericht anhängende Entscheidung ( Abu-Jamal versucht hier, ein komplett neues und diesmal hoffentlich faires Verfahren zu erkämpfen ). Sie zeigt aber doch, wie groß die Angst seitens der Justiz in Pennsylvenia vor den simplen juristischen Tatsachen zu sein scheint.
Es gibt seit spätestens 1997 in Gerichtsanhörungen gemachte Aussagen, die klar belegen, dass die Hauptbelastungszeugen unter Druck und Drohungen seitens der Polizei ausgesagt haben und auch der Staatsanwalt mehrfach die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten missachtet hat. Als 2006 Fotos des Pressefotografen Polakoff von der vermeintlichen Tatnacht am 9.12.1981 veröffentlicht wurden, auf denen Polizisten eindeutig bei der Manipulation des Tatorts zu erkennen sind, untermauerte dies die schon lange vorgebrachte Forderung nach einem neuen Verfahren für Mumia Abu-Jamal.
Genau darum geht es in der erwarteten Entscheidung des 3. Bundesberufungsgericht, die laut Abu-Jamals Anwalt Robert R. Bryan jetzt täglich kommen kann.

In Berlin wird es am 15.März eine Demonstration zur Freiheit politischer Gefangener geben, auf der u.a. auch die Freiheit von Mumia Abu-jamal gefordert wird. Beginn ist um 15 Uhr an der Gneisenaustr., Ecke Mehringdamm in Berlin Kreuzberg.
Informationen

Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal

Kammerentscheidung: Keine Entscheidung in Sachen Weimann vs. Volksbank Stuttgart

Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der gestrigen Verhandlung entschieden, sich noch nicht zu entscheiden, sondern erneute Auflagenbeschlüsse an die Parteien ergehen zu lassen, erst dann soll ein Kammertermin angesetzt werden.

Aus Sicht der Zuhörerinnen und Zuhörer hätte das Gericht den Fall an verschiedenen Stellen mit einer Entscheidung ansetzen können.

Also zuerst eine Verschiebetaktik des Gerichts, das in der Verhandlung bemerkte, dass es nach Auflösung der 34. Kammer in Stuttgart nun eine Akte bestehend aus verschiedenen Aktenordnern geerbt habe? Sicher viel Arbeit für den Richter bei der Komplexität der Fragen, wenn es zum Urteil kommt.

Die Unterstützer von Frau Weimann glauben nicht, das diese sich dadurch zur Annahme einer Abfindung "weich klopfen" lässt und der Richter das Urteil letztlich doch nicht schreiben muss.

Bis zum nächsten Arbeitsgerichtstermin wird daher der Fall Weimann weiterhin als beispielhafter Fall für Elternzeit - Rückkehrerinnemobbing gelten und als solcher auch in der Vorbereitung des internationalen Frauentags in der Öffentlichkeit behandelt werden.

"MONA LISA" sendet am 3.2. im ZDF eine Sendung zum Thema "Mobbing gegen Rückkehrerinnen aus der Elternzeit in den (Volks- und Raiffeisen) - Banken", diese Aufzeichnung geht auf das Interesse an Frau
Weimann zurück.

Solidaritätsaufruf für Eliane Weimann

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Die KollegInnen von verdi schreiben: „Der Kammertermin am 31.01.2008 um 10:00 Uhr in Ludwigsburg, Friedrichstr. 5, rückt ständig näher! An diesem Termin werden wir erfahren, ob diese 3. Kündigung gegen Frau Weimann als Rückkehrerin aus der Elternzeit auch wiederum unrechtmäßig erfolgt ist. Wir werden vielleicht erfahren, ob und wie die 2. Betriebsratsanhörung aufgefunden wurde. Dies, nachdem Frau Weimann hatte vortragen lassen, dass der falsche Betriebsrat angehört worden sei, ist sie aus der Versenkung aufgetaucht. Aus unserer Sicht brisant für eine Bank! Insbesondere dann, wenn auf Grund der Anhörungsproblematik die Kündigung von vornherein unwirksam ausgesprochen worden ist. Dieser Fall hat es in sich...“

(Auszug einer Mail an die Redaktion des LabourNet)

Siehe auch:
Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
• Berichte auf LabourNet
• Fotos von Roland Hägele von der Solidaritätsaktion vom 3.12.

Kontakt für Nachfragen:
ver.di / Christina Frank
0711-1664-012

IG Metall und ver.di nach den Gewerkschaftstagen

Veranstaltung des Zukunftsforums in Stuttgart "IG Metall und ver.di nach den Gewerkschaftstagen" mit den ReferentInnen:

Sybille Stamm, ehemalige Landesvorsitzende Ver.di Baden-Württemberg
Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

Mittwoch, 30. Januar 2008 um 18.00 Uhr
Gewerkschaftshaus Stuttgart, kleiner Saal
Willi-Bleicher-Str.20


Im Herbst fanden mehrere Gewerkschaftstage von Einzelgewerkschaften statt, u. a. IG Metall und ver.di. Von diesen zwei Gewerkschaftstagen wollen wir eine Bestandsaufnahme machen. In den bürgerlichen Medien wird gerne ein Bild gezeichnet, als seien die deutschen Gewerkschaften in Auflösung. Dabei sind Gewerkschaften als wirkliche Kampforganisationen für die arbeitenden Menschen notwendiger den je!
Zu den Gewerkschaftstagen gab es eine bunte Palette vielfach politischer gewordener Anträge wie: Ausweitung des Streikrechts auf politische Fragen, stärkeres umweltpolitisches Profil, Festhalten an Arbeitszeitverkürzung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Eingrenzung der Leiharbeit, Rücknahme der Rente mit 67 und eine Reihe anderer sozialpolitischer Forderungen. Was wurde davon auf den Gewerkschaftstagen beschlossen?

• Gelang es den Gewerkschaften, Antworten auf die dringendsten Fragen zu geben?
• Welche Beschlüsse wurden zum Engagement der Gewerkschaften bei Sozial- und Tarifpolitik, zum Thema Arbeitszeit gefasst?
• Wie ist die Antwort der Gewerkschaften auf die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse?
• Wurden neue gewerkschaftliche Strategien beschlossen, mit denen wir wieder in die Offensive kommen können?
• Stärken die Beschlüsse die gewerkschaftliche Handlungskraft?
Wir wollen diskutieren, ob die Weichen auf den Gewerkschaftstagen für die Zukunft richtig gestellt wurden.

Der Eisenbahnerstreik und seine Lehren

Bei der "jungen Welt" erschien ein lesenswerter Beitrag zu den Hintergründen und Lehren des Eisenbahnerstreiks:
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat in ihrem zehnmonatigen, ungewöhnlich harten Kampf wesentlich dazu beigetragen, die Verzichtshaltung großer Teile der Lohnabhängigen aufzubrechen. Sie wurde durch den Abschluß der Tarifgemeinschaft von Transnet und der Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamter und Anwärter (GDBA) vom 9. Juli 2007, der die Lohnrate zugunsten der Profitrate drückt und auf Mehrarbeit nicht verzichtet, als Opposition unter den Bahngewerkschaften herausgefordert. Es ging den Kollegen in der GDL um den Reallohn, die bezahlte Verkürzung der Arbeitszeit und die Eigenständigkeit ihrer Gewerkschaft....

Nokia: Solidaritätsseite der IG Metall

Die IG Metall NRW hat eine Informationsseite zur Auseinandersetzung bei Nokia online gestellt. Auf dieser Seite stehen neben zahlreichen Solidaritätserklärungen auch ein Diskussionsforum und ein Pressearchiv zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeite, per Mailformular Kontakt zum Betriebsrat aufzunehmen. Solidaritätserklärungen sollen als Dokument (.doc oder .pdf)  an elin.deradon't want spam(at)igmetall.de geschickt werden.

Wenige Tage nach der Verkündung der Schließung des Standortes Nokia präsentiert das finnische Mobilfunkunternehmen die aktuellen Geschäftszahlen. Es werde ein  "bombastisches Ergebnis" erwartet, so der "Tagesspiegel". Bei einer "alternativen Bilanzpressekonferenz" werden heute um 14 Uhr der Nokia-Betriebsrat und die IG Metall Bochum zur Jahresbilanz aus Sicht der Beschäftigten von Nokia informieren.

Solikonzert für Mumia Abu-Jamal in der KÖPI

Robert R. Bryan
Foto: Thomas Trueten
Mitte Januar war Mumia Abu-Jamals Hauptanwalt Robert R. Bryan erneut in Berlin. Nachdem er über Mumia auf der Rosa-Luxemburg Konferenz sprach, besuchte er in den folgenden Tagen eine Infoveranstaltung des Berliner Mumia-Bündnis und gab auch ein Interview auf Radio Friedrichshain, welches am 22.01.08 um 16 Uhr ausgestrahlt wird. In Berlin und Umgebung ist auf UKW 97,2 (OKB) zu hören. Ein livestream im Internet ist unter www.studioansage.de ebenfalls um 16 Uhr zu hören.

Am Freitag, den 01.Februar 2008 findet in der Berliner KÖPI  ein Solikonzert für Mumia Abu-Jamal statt. (Einlass: 22 Uhr)

Weitere Informationen

Via No Death Penalty

Landesarbeitsgericht Stuttgart am 25. Januar: Ulrich Schirmer vs. Porsche

Es gibt eine neue Runde im Verhandlungsmarathon "Ulrich Schirmer vs. Porsche AG" vor dem Arbeitsgericht Stuttgart am 25. Januar 2008 ab 10:30 Uhr im Landesarbeitsgericht Stuttgart / Rosenbergstraße 16 / 70174 Stuttgart / Saal 1 gegenüber Hoppenlau-Friedhof.

Ullrich Schirmer schreibt dazu:
Liebe Freunde und Freundinnen, Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

Ich möchte die bevorstehende Verhandlung vor dem LAG zum Anlass nehmen, um Euch über den Stand der Auseinandersetzung mit Porsche zu informieren.

Die Verhandlung zur Klage gegen meine dritte Kündigung durch Porsche findet statt parallel zur Jahreshauptversammlung der Aktionäre der Porsche SE.

Zeit: Freitag, der 25. Januar 2008 ab 10:30 Uhr.
Ort: Landesarbeitsgericht Stuttgart / Rosenbergstraße 16 / 70174 Stuttgart / Saal 1 gegenüber Hoppenlau-Friedhof.

Diese dritte Kündigung wurde mir mit Wirkung zum 1. Juni 2006 ausgesprochen, nachdem das Bundesarbeitsgericht am 12. Januar 2006 in einem Grundsatzurteil die Kündiungsvorwürfe der Beleidigung in der 1. Kündigung zurückgewiesen hat.
Dies hinderte Porsche jedoch nicht, weitere Kettenkündigungen (nunmehr FÜNF! ) mit den gleichen inhaltlichen Vorwürfen auszusprechen. Dies ist ein Skandal !

Wie ich schon in der Fernsehsendung des SWR zu diesen Vorgängen am 19. November 2007 sagte, sehe ich auch dieser Verhandlung gelassen entgegen. Schliesslich wurde meine Rechtsauffassung im Hinblick auf
- das Recht auf freie Meinungsäußerung
- das Koalitionsrecht (Bildung von Solidaritätskreisen!)
- und das gültige Presserecht
grundsätzlich durch das BAG bestätigt.

Es hat sich jedoch bei allen Verhandlungen in den letzten Jahren gezeigt, daß es positiv ist, wenn eine breite demokratische Öffentlichkeit durch eine solidarische Unterstützung vorhanden ist.

Zur weiteren Entwicklung folgende Hinweise:

• durch das Arbeitsgericht Stuttgart wurde nun die maximal mögliche Höchststrafe von 25.000,- Euro beschlossen, wenn ich nicht entsprechend den vorangegangenen Urteilen weiterbeschäftigt werde. Damit wurde Porsche zu einer Gesamtstrafe von 75.000,- Euro verurteilt. Mein Anwalt hat jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Haftstrafe zur Durchsetzung des letzten Arbeitsgerichtsurteils zu beantragen.
• Porsche versucht nun noch sich durch einen Revisionsantrag beim BAG zu einem der letzten Zwangsvollstreckungs-Urteile um diese Haftandrohung durch die Gerichte herumzukommen. Ich denke, auch hier habe ich gute Erfolgsaussichten.
• In der zweiten Januarwoche wurden mir durch den Porsche-Anwalt Dr. Jäger zwei Abfindungsangebote gemacht, die ich zurückwies. Diese Abfindungsangebote beinhalteten zum einen eine Abfindungssumme von 250.000,- Euro, zum anderen eine Altersteilzeitregelung bis zum Jahr 2015. Beide Angebote sind jedoch kein Ersatz für meinen Arbeitsplatz und es ist darüber hinaus nicht einzusehen, daß auf diese Art und Weise Unrecht zu Recht wird.

Es bleibt also weiterhin spannend in dieser nun schon über fünf Jahre andauernden Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten!

Als Erfolge in der Solidaritäts-Arbeit kann noch mitgeteilt werden, daß
- unser Kollege Siegmar Herrlinger seit dem 8. Januar nunmehr tarsächlich wieder auf einem Arbeitsplatz bei Porsche in seinem Beruf als IT-Kaufmann arbeitet.
- die Nichtzulassungsbeschwerde von Porsche beim BAG gegen das LAG-Urteil von Hartmut Krieger, der seit über einem halben Jahr wieder im Werksteil Hemmingen arbeitet, auch abschliesend zurückgewiesen wurde.

Darüber hinaus hat es mir vor allem in den letzten Monaten viel Freude gemacht, daß ich auch andere von Kündigungen betroffenen Kollegen mit meinen Erfahrungen solidarisch unterstützen konnte.

In diesem Sinne hoffe ich auch diesmal wieder auf ein breites öffentliches Interesse und eine kameradschaftliche Unterstützung.

Ulli Schirmer

Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis

Kampagne gegen die Teilnahme von medizinischem Personal an Hinrichtungen

Im Death Penalty Blog von amnesty USA  wird auf die die "Declaration on the Participation of Health Personnel in the Death Penalty" aufmerksam gemacht. Diese im Jahre 1981 erschienene Erklärung richtet sich gegen die Teilnahme von medizinischem Personal an Hinrichtungen. Anstatt Leben zu erhalten, beteiligen sich diese an staatlich angeordneten Mord. Diese Erklärung kann online unterzeichnet und so unterstützt werden. Wir schließen uns der Bitte von Joachim von "Keine Todesstrafe - No Death Penalty" an, und bitten unsere Leser um Unterstützung der Erklärung.