
Foto: metzecki (Macht auch tolle Linsenfotos!)
Trotz eingehender Beratungen verstehe ich allerdings immer noch nicht, was die Ossies für ein Problem mit den Bananen haben.
»Wenn Gott wirklich existierte, müsste man ihn umbringen.« Michail Bakunin

Mumia Abu-Jamal verliert erneut Entscheidung vor dem Pennsylvenia Surpreme CourtInformationen
In den USA sitzt seit 26 Jahren der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal im Todestrakt. Er ist ehemaliger Vorsitzender der "Black Journalists Association", PEN-Mitglied, Ehrenmitglied in zahlreichen internationalen
Verbänden und Organisationen (u.a. Ver.di BB) und war in seiner Jugend Mitbegründer der Black Panther Party in seinem Geburtsort Philadelphia. In einem äußerst kontroversen Prozess wurde er 1982 wegen des angeblichen Mordes an einem weißen Polizisten zum Tode verurteilt. Seitdem gab es zahlreiche Entdeckungen und Aussagen und auch zwei juristische Anhörungen, die auf Unregelmäßigkeiten und illegale
Beeinflussung (z.B. der Belastungszeug_innen) hinweisen. Der Eindruck von Rassismus und Staatsraison lastet auf diesem Verfahren nun seit 25 Jahren. Am vergangenen Dienstag, dem 19.Februar 2008, lehnte der Pennsylvenia Surpreme Court erneut eine Berufung von Mumia Abu-Jamal ab, ohne in irgendeiner Weise inhaltlich auf den Antrag einzugehen. Angeführt wurden lediglich formale Gründe. So seien Anträge von Mumia Abu-Jamals früherer Verteidigung nicht fristgerecht eingereicht worden. Dass Mumia aus dem Todestrakt heraus unter erschwerten Bedingungen 2003 ein neues Verteidigungsteam aufgebaut hat, wurde in dieser Entscheidung völlig ignoriert.
Zwar hat diese auf Bundesstaat angesiedelte Entscheidung keinerlei Einfluss auf die vor dem föderalen 3. Bundesberufungsgericht anhängende Entscheidung ( Abu-Jamal versucht hier, ein komplett neues und diesmal hoffentlich faires Verfahren zu erkämpfen ). Sie zeigt aber doch, wie groß die Angst seitens der Justiz in Pennsylvenia vor den simplen juristischen Tatsachen zu sein scheint.
Es gibt seit spätestens 1997 in Gerichtsanhörungen gemachte Aussagen, die klar belegen, dass die Hauptbelastungszeugen unter Druck und Drohungen seitens der Polizei ausgesagt haben und auch der Staatsanwalt mehrfach die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten missachtet hat. Als 2006 Fotos des Pressefotografen Polakoff von der vermeintlichen Tatnacht am 9.12.1981 veröffentlicht wurden, auf denen Polizisten eindeutig bei der Manipulation des Tatorts zu erkennen sind, untermauerte dies die schon lange vorgebrachte Forderung nach einem neuen Verfahren für Mumia Abu-Jamal.
Genau darum geht es in der erwarteten Entscheidung des 3. Bundesberufungsgericht, die laut Abu-Jamals Anwalt Robert R. Bryan jetzt täglich kommen kann.
In Berlin wird es am 15.März eine Demonstration zur Freiheit politischer Gefangener geben, auf der u.a. auch die Freiheit von Mumia Abu-jamal gefordert wird. Beginn ist um 15 Uhr an der Gneisenaustr., Ecke Mehringdamm in Berlin Kreuzberg.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat in ihrem zehnmonatigen, ungewöhnlich harten Kampf wesentlich dazu beigetragen, die Verzichtshaltung großer Teile der Lohnabhängigen aufzubrechen. Sie wurde durch den Abschluß der Tarifgemeinschaft von Transnet und der Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamter und Anwärter (GDBA) vom 9. Juli 2007, der die Lohnrate zugunsten der Profitrate drückt und auf Mehrarbeit nicht verzichtet, als Opposition unter den Bahngewerkschaften herausgefordert. Es ging den Kollegen in der GDL um den Reallohn, die bezahlte Verkürzung der Arbeitszeit und die Eigenständigkeit ihrer Gewerkschaft....

Via No Death Penalty
Liebe Freunde und Freundinnen, Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
Ich möchte die bevorstehende Verhandlung vor dem LAG zum Anlass nehmen, um Euch über den Stand der Auseinandersetzung mit Porsche zu informieren.
Die Verhandlung zur Klage gegen meine dritte Kündigung durch Porsche findet statt parallel zur Jahreshauptversammlung der Aktionäre der Porsche SE.
Zeit: Freitag, der 25. Januar 2008 ab 10:30 Uhr.
Ort: Landesarbeitsgericht Stuttgart / Rosenbergstraße 16 / 70174 Stuttgart / Saal 1 gegenüber Hoppenlau-Friedhof.
Diese dritte Kündigung wurde mir mit Wirkung zum 1. Juni 2006 ausgesprochen, nachdem das Bundesarbeitsgericht am 12. Januar 2006 in einem Grundsatzurteil die Kündiungsvorwürfe der Beleidigung in der 1. Kündigung zurückgewiesen hat.
Dies hinderte Porsche jedoch nicht, weitere Kettenkündigungen (nunmehr FÜNF! ) mit den gleichen inhaltlichen Vorwürfen auszusprechen. Dies ist ein Skandal !
Wie ich schon in der Fernsehsendung des SWR zu diesen Vorgängen am 19. November 2007 sagte, sehe ich auch dieser Verhandlung gelassen entgegen. Schliesslich wurde meine Rechtsauffassung im Hinblick auf
- das Recht auf freie Meinungsäußerung
- das Koalitionsrecht (Bildung von Solidaritätskreisen!)
- und das gültige Presserecht
grundsätzlich durch das BAG bestätigt.
Es hat sich jedoch bei allen Verhandlungen in den letzten Jahren gezeigt, daß es positiv ist, wenn eine breite demokratische Öffentlichkeit durch eine solidarische Unterstützung vorhanden ist.
Zur weiteren Entwicklung folgende Hinweise:
• durch das Arbeitsgericht Stuttgart wurde nun die maximal mögliche Höchststrafe von 25.000,- Euro beschlossen, wenn ich nicht entsprechend den vorangegangenen Urteilen weiterbeschäftigt werde. Damit wurde Porsche zu einer Gesamtstrafe von 75.000,- Euro verurteilt. Mein Anwalt hat jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Haftstrafe zur Durchsetzung des letzten Arbeitsgerichtsurteils zu beantragen.
• Porsche versucht nun noch sich durch einen Revisionsantrag beim BAG zu einem der letzten Zwangsvollstreckungs-Urteile um diese Haftandrohung durch die Gerichte herumzukommen. Ich denke, auch hier habe ich gute Erfolgsaussichten.
• In der zweiten Januarwoche wurden mir durch den Porsche-Anwalt Dr. Jäger zwei Abfindungsangebote gemacht, die ich zurückwies. Diese Abfindungsangebote beinhalteten zum einen eine Abfindungssumme von 250.000,- Euro, zum anderen eine Altersteilzeitregelung bis zum Jahr 2015. Beide Angebote sind jedoch kein Ersatz für meinen Arbeitsplatz und es ist darüber hinaus nicht einzusehen, daß auf diese Art und Weise Unrecht zu Recht wird.
Es bleibt also weiterhin spannend in dieser nun schon über fünf Jahre andauernden Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten!
Als Erfolge in der Solidaritäts-Arbeit kann noch mitgeteilt werden, daß
- unser Kollege Siegmar Herrlinger seit dem 8. Januar nunmehr tarsächlich wieder auf einem Arbeitsplatz bei Porsche in seinem Beruf als IT-Kaufmann arbeitet.
- die Nichtzulassungsbeschwerde von Porsche beim BAG gegen das LAG-Urteil von Hartmut Krieger, der seit über einem halben Jahr wieder im Werksteil Hemmingen arbeitet, auch abschliesend zurückgewiesen wurde.
Darüber hinaus hat es mir vor allem in den letzten Monaten viel Freude gemacht, daß ich auch andere von Kündigungen betroffenen Kollegen mit meinen Erfahrungen solidarisch unterstützen konnte.
In diesem Sinne hoffe ich auch diesmal wieder auf ein breites öffentliches Interesse und eine kameradschaftliche Unterstützung.
Ulli Schirmer