Im Namen der Hinterbliebenen der Familie Diallo, insbesondere im Namen der ohne Aufklärung und Beantwortung ihrer berechtigten Fragen zum grausamen Brandmord an ihrem Sohn Oury Jalloh verstorbenen Eltern Mariama Djombo Diallo und Elhadji Boubakar Diallo -“ laden wir alle solidarischen Menschen, Aktivist*innen, Initiativen und Organisationen zu unserer jährlichen Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh am 7. Januar 2019 nach Dessau ein. Zum Demoaufruf.
Informationen der Initiative Break the Silence in Gedenken an Oury Jalloh
Chronologie der systematischen Repression gegen Angehörige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Aktuelle Presseberichte: junge Welt, nochmal junge Welt , Neues Deutschland
Siehe auch: Die drei unaufgeklärten Dessauer Todesfälle im Oury Jalloh Komplex
Spendenkonto der unabhängigen Untersuchungskommission:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
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BIC: BFSWDE33BER
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamten im Landeskriminalamt BaWü
Der fragliche Kriminalhauptkommissar hatte dann, fast ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Protesterklärung -“ nach Eingang eines Hinweises des Baden-Württembergischen InnenÂministeriums (= Verfassungsschutz?) -“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund: Die drei AutorInnen sollen mit der Bebilderung ihres internet-Blogs (bei dem Bild handelt es sich u.a. um einen Ausriß aus der Verbotsverfügung) dem Verbot des vermeintlichen Vereins zuwider gehandelt haben.
Dagegen wendet sich Schulze nun sowohl mit verfahrensrechtlichen als auch materiell-rechtliÂchen (-šinhaltlichen-™) Gründen:
Schulze wendet sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht dagegen,
- daß sich der LKA-Beamte überhaupt für die Entscheidung über die Einleitung eines ErÂmittlungsverfahren zuständig fühlte und die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts nicht der Staatsanwaltschaft überließ;
- daß der LKA-Beamte -“ soweit den Akten zu entnehmen -“ bei Einleitung des ErmittÂlungsverfahrens nicht einmal einen Vermerk anfertigte, in dem er seine eigene rechtliche Beurteilung des Sachverhalts darlegt;
- daß der Beamte nicht einmal die Staatsanwaltschaft „ohne Verzug“ über sein Vorgehen informierte, wie es aber § 163 Absatz 2 Satz 1 Strafprozeßordnung vorschreibt.
In der Sache selbst argumentiert Schulze:
- Der Ausriß aus der Verbotsverfügung (einschließlich eines Teils des Textes der VerbotsÂverfügung) sei kein Kennzeichen eines (verbotenen) Vereins, wie aber der LKA-Beamte meint.
- Erstens sei das Logo der verbotenen internet-Zeitung durch hinzugekommenen Text deutlich verändert; zweitens müsse zwischen der internet-Zeitung selbst und der StrukÂtur, die die Zeitung bis zum Verbot herausgegeben hatte, unterschieden werden: WähÂrend die Zeitung zwar ein Logo hatte, hatte der Verein -“ anders als das BundesinnenÂministerium behauptet -“ kein Kennzeichen.
- Drittens sei stark zu bezweifeln, daß die herausgeberische Struktur von linksunten.inÂdymedia überhaupt ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gewesen sei. Viertens: Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz verbiete zwar bestimmte Vereine; aber das ZensurverÂbot des Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz stehe dem Verbot des künftigen ErscheiÂnens von Medien entgegen. Es dürfte nur gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz nachÂträglich gegen bereits erschienene rechtswidrige Medieninhalte eingegriffen werden.
- Fünftens: Überhaupt sei ein digitales Bild kein Kennzeichen im Sinne des VereinsgeÂsetzes. Denn von „Datenspeichern“ ist nur in § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch in VerbinÂdung mit § 86a Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch in Bezug auf bereits bestandskräftig verbotene Vereine die Rede. Gegen das vom Bundesinnenministerium ausgesproÂchene Verbot von linkunten.indymedia ist aber weiterhin ein Prozeß beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
§ 9 Vereinsgesetz erwähnt dagegen in Bezug auf bloß vollziehbare, aber noch nicht beÂstandskräftig verbotene Vereine „Datenspeicher“ nicht. Außerdem wollte der Gesetzgeber auch nicht-digitale Schriften von der Strafandrohung des § 20 Vereinsgesetz ausnehÂmen (Bundestags-Drucksache V/2860, S. 31: „nicht [...] auch dann [bestrafen], wenn der Täter sie [die Kennzeichen] -šin von ihm verbreiteten Schriften usw. verwendet-™“).
Gemäß § 9 Absatz 2 Vereinsgesetz umfaßt der Begriff „Kennzeichen“ ausschließlich „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“ und ähnliches; deren bloße Darstellung oder Abbildung in Schriften etc. ist dagegen nur dann strafbar, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet, was er in § 86a StGB, aber nicht in § 20 Vereinsgesetz macht.
Am Ende der Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es: „Nach alledem dürfte unstrittig sein, daß das gegen uns geführte Ermittlungsverfahren vielfältige Rechtsfragen aufwirft, die die unverÂzügliche Einschaltung der Staatsanwaltschaft -“ als für Rechtsfragen kompetente ErmittlungsÂinstanz -“ erforderlich machten.“ Dies unterlassen zu haben, könne dem LKA-Beamten nicht nachgesehen werden.
Bisher berichteten über den Vorgang u.a.:
- https://www.neues-deutschland.de/artikel/1063479.sozial-bewegt-indymedia-autoren-bekennen-sich-online.html (v. 12.9.17)
- https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5447234/ (v. 13.9.17)
- https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/392/links-linksunten-indymedia-5377.html (v. 3.10.18)
- https://jungle.world/artikel/2018/41/verboten-gegen-das-verbot-zu-verstossen (v. 11.10.18)
- https://rdl.de/beitrag/wenn-das-lka-ermittelt-und-der-staatsanwalt-von-nix-weiss (v. 16.10.18)
- http://www.labournet.de/interventionen/solidaritaet/solidaritaet-gegen-das-verbot-von-linksunten-indymedia-widerstand-gegen-polizeistaat/ (v. 13.12.18)
Quelle: Pressemitteilung 19.12.2018
Wer zu Hause bleibt...
„Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt
Und lässt andere kämpfen für seine Sache
Der muss sich vorsehen: denn
Wer den Kampf nicht geteilt hat
Der wird teilen die Niederlage.
Nicht einmal den Kampf vermeidet
Wer den Kampf vermeiden will: denn
Es wird kämpfen für die Sache des Feinds
Wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat.“
Bertolt Brecht, aus dem Fragment Koloman-Wallisch-Kantate
Siehe auch: WikiPedia zu Koloman Wallisch
100 Jahre Frauenwahlrecht
Erst seit 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Am 30. November 1918 trat die entsprechende Wahlordnung in Kraft. Doch in den Parlamenten, sei es Gemeinderat, Landtag, Bundestag oder Europaparlament, sind weibliche Abgeordnete immer noch in der Minderheit. Der baden-württembergische Landtag bildet mit einem Frauenanteil von knapp 26 Prozent das Schlusslicht im Ländervergleich.
Broschüre zum Verbot von Indymedia linksunten erschienen
Die Rote Hilfe e.V. hat eine Broschüre zum Verbot der linken Medienplattform Indymedia linksunten veröffentlicht. Darin wird das Verbot und der Umgang damit aus drei Perspektiven betrachtet. Im ersten Beitrag schreiben die RechtsanwältInnen der Betroffenen aus juristischer Perspektive. Das zweite Kapitel, verfasst vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, befasst sich mit der politischen Auseinandersetzung um das Verbot. Im dritten Beitrag legen Betroffene der Verbotsverfügung dar, was linke Medien auszeichnet und warum diese weiterhin notwendig sind. Außerdem beinhaltet die Broschüre eine Chronik der Repression und Hintergrundinformationen zu dem Spitzel, der die Medienaktivistinnen ausspionierte.
Das Heft kann über den Literaturvertrieb der Roten Hilfe, gegen Erstattung der Versandkosten bezogen werden. Ausserdem ist es online als PDF verfügbar
Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen werden weiterhin Spenden benötigt:
Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: linksunten
Legitimer Protest für elementare demokratische Rechte erneut unter Strafe gestellt!
Der Prozess gegen zwei Gambische Geflüchtete aus der EA Donauwörth vor dem Amtsgericht Augsburg war gestern an nebulöser Beweisführung und Generalkriminalisierung kaum zu überbieten. Das Gericht entschied, die Strafbefehle der zwei Gambischen Geflüchteten wegen angeblichem Landfriedensbruch in der EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 zu bestätigen und hat sie zu achtzig und neunzig Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin Asylsuchende als "Gäste", die sich dementsprechend zu benehmen hätten. Ihr Urteil beschrieb sie als notwendige Generalprävention, ein Maßnahme also, das andere Geflüchtete davon abhalten soll, ihre Rechte zu fordern und die Solidarität zwischen den Geflüchteten grundsätzlich kriminalisiert. Die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung der Bewohner*innen des EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 stigmatisierte sie in ihren Kommentaren und Zwischenfragen wiederholt als "Zusammenrottung".
Den Angeklagten konnte kein konkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden. Der Richterin genügte die bloße Anwesenheit der beiden am Ort des Geschehens zur Verwirklichung eines Landfriedensbruchs. Selbst die Anwesenheit konnte durch die Zeuginnenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die deutlichen Widersprüche und Lücken in den Aussagen der Security-Mitarbeiterinnen, der Malteser und der Polizeibeamten wurden vom Gericht schlicht ignoriert. Stattdessen wurden sie wiederholt zu ihrem subjektiven Empfinden über eine mögliche Bedrohung durch die Bewohner gefragt. Im Besonderen wurde der Fragwürdigkeit der Methoden der Identifizierung, die laut den Anwälten tendenziös und nicht rechtmäßig waren, vom Gericht nicht weiter nachgegangen. Die Darlegungen der Anwälte dazu wurden von der Richterin als nicht ausschlaggebend zurückgewiesen.
Das Amtsgericht Augsburg führte das rassistisches Anvisieren von ausschließlich Gambischen Geflüchteten in der EA Donauwörth, sowie deren ungerechte und systematische Kriminalisierung durch Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent weiter. Wiederholt drückten die vernommenen Security-Mitarbeiter*innen ihren Ärger über die Organisierung der Gambier in der EA Donauwörth aus, die Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten im Lager gefordert hatten. Damit wird klar, dass die eigentliche 'Bedrohung' die politische Arbeit der gambischen Community-Organisierung in der EA Donauwörth war.
Eine Auseinandersetzung mit der vorausgegangenen Polizeigewalt gegen die Geflüchteten in Donauwörth blieb aus. Vielmehr wurde deutlich, dass die anschließenden Festnahmen, die Untersuchungshaft, aber auch dieses Gerichtsverfahren allein der Einschüchterung der Geflüchteten und der Legitimierung des gewaltsamen Vorgehens seitens der Polizei diente.
Alle Zeug*innen bestätigten, entgegen der Anklage, dass die Geflüchteten nicht die Abschiebung eines gambischen Flüchtlings verhindern wollten. Es ging ihnen vielmehr darum, ihren Unmut über die unmenschlichen Bedingungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth zum Ausdruck zu bringen; ferner wollten sie sogar freiwillig das Land verlassen.
Die ausführlichen Einlass- und Identitätskontrollen vor dem Gerichtssaal, so wie die anfängliche Verweigerung des Einlasses von Geflüchteten, deren Ausweise von der Ausländerbehörde rechtswidrig als "ungültig" gestempelt worden waren, hat den staatlichen Rassismus nochmal deutlich gemacht. Eine der wichtigen Forderungen der gambischen Community in Donauwörth vor der Polizeirazzia am 14.3. war, die tagtäglichen rassistischen Polizeikontrollen von Schwarzen Menschen abzuschaffen und die damit verbundenen Sprüche der Polizei, dass sie nicht im Land sein dürften. Am Amtsgericht Augsburg führte der kontrollierende Polizeibeamte diese Praxis bei der Einlasskontrolle fort: "Den kann man doch dann gleich abschieben!"
Donauwörth ist kein Einzellfall. Ein ähnliches Muster der Kriminalisierung war u.a. in Ellwangen und Donaueschingen zu beobachten. Auch in dortigen Prozessen bestätigten die Gerichte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und versäumten es, sich kritisch mit den Einsätzen der Polizei auseinanderzusetzen.
Wir fordern sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Geflüchtete aus Donauwörth und die Beendung der Polizeigewalt und der systemischen Kriminalisierung.
Quelle: Pressemitteilung 8. November 2018
Freiburg: Solidarität mit der italienischen Gemeinde Riace und dessen Bürgermeister Domenico Lucano
Kundgebung und Demonstration, Sa. 10. November 2018, 13 Uhr, Rathausplatz in Freiburg
Solidarität mit der italienischen Gemeinde Riace und dessen Bürgermeister Domenico Lucano.
Am kommenden Samstag ( 10.11.18) wollen wir unsere Solidarität mit Riace und mit Mimmo Lucano zum Ausdruck bringen. Seit 20 Jahren ist Riace bei der Aufnahme von Geflüchteten ein Vorbild, das zeigt, wie Europa auch sein könnte. Der Hausarrest von Mimmo Lucano, sein Aufenthaltsverbot in Riace sowie die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, empören uns. Wir stehen hinter diesem „einzigartigen Projekt des Miteinanders“ (Newsletter der Stadt Dresden), das in Riace entstanden ist.
Deshalb fordern wir die italienische Regierung auf, dass Riace weiterhin die Fördermittel aus dem Projekt SPAR (Sistema di protezione per richiedenti asilo e rifugiati -“ Schutzsystem für Aslybewerber) erhält, die das Innenministerium für das Jahr 2019 blockiert hat.
Darüber hinaus fordern wir, dass die bereits gewährten und der Gemeinde Riace zustehenden Fördermittel für die Jahre 2017 und 2018 schnellstens an diese ausbezahlt werden, damit Riace weiterhin, Geflüchtete aufnehmen kann.
Weitere Informationen
Bei der Kundgebung wird es einen Redebeitrag zur aktuellen politischen Lage in Italien sowie zu den Ereignissen der letzten Wochen in Riace geben. Stadträte der Fraktionsgemeinschaft Unabhängige Listen Freiburg und der JPG-Fraktion werden ebenfalls sprechen. Eine Vertreterin der Initiative Solidarity City Freiburg wird sich mit der Bedeutung einer solidarischen Stadt in der heutigen politischen Situation auseinandersetzen. Vor dem italienischen Konsulat steht ein weiterer Redebeitrag auf dem Programm und es wird eine Forderung an die italienische Regierung vorgelesen.
Riace ist nur die Spitze des Eisberges. Laut der Lega Nord sollen in der lombardischen Provinzhauptstadt Lodi Flüchtlingskinder nicht mehr am kostenlosen Schulessen teilnehmen dürfen. Das hat die Partnerstadt Konstanz und Fontainebleau aus Frankreich auf den Plan gerufen, die dagegen vehement protestiert haben und selbst die Städte-Partnerschaft in Frage stellen.
Ein Beitrag zur Migranten-Karawane in Mittelamerika wird es voraussichtlich ebenfalls geben.
Weitere Informationen, u.a. zum Manifest für eine solidarische Stadt Freiburg sind hier zu finden
Initiative Solidarity City Freiburg
Veranstaltungshinweis: "Die Revolution 1918/19 - Der wahre Beginn unserer Demokratie"
„Soldatenrat Kriegsschiff Prinzregent Luitpold. Es lebe die sozialistische Republik“
Die Revolution 1918/19 -“ Der wahre Beginn unserer Demokratie
Dienstag, 13. November 2018 -“ 18 Uhr
Gewerkschaftshaus, Julius-Motteler-Str. 12, Esslingen
Wolfgang Niess schildert so lebendig wie sachkundig die friedliche und erfolgreiche Revolution, der wir die erste deutsche Republik verdanken. Zudem macht er deutlich, warum sie bis heute weitgehend verkannt, instrumentalisiert oder vergessen wurde. Die Zeit ist reif, sie als größte Massenbewegung in der deutschen Geschichte zu würdigen.
Wolfgang Niess ist Historiker, Autor und Moderator. Er studierte an der Universität Stuttgart und der Universität Tübingen Geschichte, Politikwissenschaft, Mathematik und Kommunikationswissenschaften.
Niess ist Autor zahlreicher Radio- und Fernsehsendungen, Aufsätzen und Buchpublikationen zu Aspekten der Zeitgeschichte. Wolfgang Niess moderierte Radiosendungen des SWR und SDR und entwickelte die Veranstaltungsreihe "Autor im Gespräch", die er seit 1994 moderiert. Hier waren bekannte deutschsprachige Schriftsteller seine Gäste, sowie Historiker wie Ian Kershaw, Christopher Clark. Von 1979 bis 2018 war Wolfgang Niess als Redakteur, Moderator und Autor für den SDR und SWR tätig, zuletzt als Leitender Redakteur beim SWR Fernsehen.
I am Troy Davis. You are Troy Davis. We will not stop fighting for justice.
Vor sieben Jahren wurde Troy Davis, einer der damals bekanntesten Tordeskandidaten in den USA, hingerichtet. "Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit mir. Dieser Kampf ist für alle Troy Davise, die vor mir kamen und die nach mir kommen werden. Ich bin guter Verfassung und voller Gebete und in Frieden. Aber ich werde bis zu meinem letzten Atemzug nicht aufhören zu kämpfen."

Stoppt die Kriminalisierung von Menschenrechts-Aktivist*innen in Indien!
Im selben Ermittlungsverfahren waren bereits am 6. Juni fünf AktivistInnen verhaftet worden. Sie alle werden beschuldigt, urbane NaxalitInnen zu sein - sprich, aktive Mitglieder der maoistischen Guerilla-Bewegung, die in Indien einen bewaffneten Kampf führt. Entsprechend wird das drakonische Anti-Terror-Gesetz (UAPA) herangezogen. Die Vorwürfe gegen sie lauten, dass sie gewaltsame Ausschreitungen im Januar dieses Jahres bei der Metropole Pune angezettelt hätten (Bhima Koregaon-Riots) und darüberhinaus einen Anschlag auf hochrangige RegierungsverterInnen geplant hätten. Tatsächlich geht es darum, lautstarke, regierungskritische Stimmen zum Schweigen zu bringen -“ denn die Beschuldigten sind allesamt gestandene AktivistInnen. Sie hatten für und mit ArbeiterInnen, Dalits, Adivasis (indigene Communities) und anderen marginalisierten Communities gearbeitet und immer wieder repressive Aktionen und Menschenrechtsverstöße angeprangert.
Entsprechend groß ist die Entrüstung über die Verhaftungen. Am 28. August fand bei Bhilai eine spontane Solidaritätskundgebung statt. In Berlin gab es am 5. September eine Protestmahnwache von Amnesty International Deutschland am Brandenburger Tor.
Zum Video und Fotos beim Umbruch Bildarchiv
Weitere Informationen und Fotoberichte:
- Foto-Galerie „Überleben und Widerstand in Bastar“ Dort gibt es auch einen Link zu einer Veröffentlichung über sexualisierte Gewalt, verübt von staatlichen Sicherheitskräften. Sudha Bharadwaj ist eine der Autor*innen der Originalausgabe.
- Das Buch "Das Schweigen brechen - Sexualisierte Gewalt in Süd-Chhattisgarh", erschienen beim Verlag sarini als PDF-Dokument.
- Stellungnahme von Women against Sexual Violence and State Repression (WSS) zu der Polizeiaktion am 28. August
- Fotobericht zu der Basisgewerkschaft PCSS: Leiharbeiter*innen kämpfen für ein Leben in Würde!
- Zahlreiche Hintergrundinformationen über die Basisgewerkschaft PCSS gibt es auf dem Online-Portal Sanhati (Stichwort: Chhattisgarh Mukti Morcha)
- Eine umfangreiche, kommentierte Materialsammlung mit zahlreichen Hintergrundinformationen gibt es auf Labournet.



