Die geheimen Zielvereinbarungen der ARGE
• Zielvereinbarung
• Zielvereinbarung Anlage 2
»Wer wagt es, sich den donnernden Zügen entgegenzustellen? Die kleinen Blumen zwischen den Eisenbahnschwellen!« Erich Kästner
(... Weiterlesen)Zahlreiche Organisationen und Initiativen u.a. die Batir Le Togo, Maison de la citoyenneté mondial Muhlhouse, Betroffeneninitiative Wohnungslose Offenburg, das Comité des Chômeurs et Précaires de Mulhousein, das Netzwerk Grundeinkommen, die Freie ArbeiterInnen Union fauch, ver.di, der Runder Tisch Hartz IV Freiburg und viele weitere hatten unter der Federführung von Aktion Bleiberecht, Freiburg zu dieser Kundgebung aufgerufen. Kerninhalte waren die Situation von sozial marginalisierten Menschen wie Hartz IV Empfängern, Wohnungslosen, persones sans papiers, Asylbewerbern und -˜Berbern-™. Thematisiert wurden die Problempunkte Asylrechts in den drei Ländern Schweiz, Frankreich und Deutschland. In Deutschland bot vor allem die weltweit einzigartige Residenzpflicht, d. h. das Verbot ohne vorherige Genehmigung die Landkreisgrenze zu Überschreiten, verständlichen Anlass zur Kritik. Sozial diskriminierte Gruppen wie die Erwerbs- und Wohnsitzlosen forderten ihren, durch die allgemeinen Menschreichte garantierten gerechten Anteil am gesellschaftlichen Reichtum.
Immer wieder wundern sich Betroffene wie BeraterInnen über nicht angemessene Sanktionen, Abweisung von Anträgen und Anordnung von Massnahmen und 1-Euro-Jobs, die nun mal gar nicht den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Betroffenen entsprechen. Nun kommt Licht ins Dunkle: offensichtlich liegt die Ursache darin, dass „auf Teufel komm-™ raus“ bestimmte Quoten zu erfüllen sind, die in einer geheimen Zielvorgabe der ARGE festgelegt sind. Vor allem soll eine Senkung der Gesamtausgaben erreicht werden, obwohl die Zahl der Hartz IV -“ Abhängigen kontinuierlich steigt.Grundlage ist der § 48 des Hartz IV -“ Gesetzes SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Sparvereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II -“ Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007, worin eine bundesweite Einsparung der Leistungen zum Lebensunterhalt um 8 % (ACHT!) anzustreben ist, und das bei steigender Zahl Hartz IV -“ Abhängiger.
Um das zu realisieren, setzt die Bundesagentur alles daran, auf kommunaler Ebene entsprechende lokale Zielvereinbarungen durchzusetzen.
Bilderserie: Kundgebung für neue Altersteilzeit in Stuttgart Degerloch
Anlass war die dritte Verhandlungsrunde zur Altersteilzeit. Bisher konnten die Metallerinnen und Metaller ohne allzu große Einbußen früher in Rente gehen. Dieses Modell funktioniert nicht mehr, weil die Bundesregierung die Rente auf 67 erhöht und gleichzeitig die Zuschüsse für die Altersteilzeitregelung durch die Bundesagentur für Arbeit gestrichen hat. Eine Vertreterin der IGM machte deutlich, was es bedeutet, wenn es keine Anschlussregelung gibt: Metallerinnen und Metaller könnten künftig erst mit 63 und nur mit Abschlägen in die Rente gehen. Dazu dürfe es nicht kommen. Die IGM verlangt eine neue Alterszeitregelung mit erzwingbaren Betriebsvereinbarungen und einer besseren materiellen Ausstattung für die unteren Lohngruppen. Im kampfstarken Südwesten will man darüber einen Pilotabschluss durchsetzen. Doch bisher mauern die Arbeitgeber. Laut Bezirksleiter Jörg Hofmann hätten die Arbeitgeber bei den bisherigen Verhandlungen einen „Mentalitätswandel“ für spätere Verrentung eingefordert. Früher in die Rente gehen soll nur noch „wer mit dem Kopf unter dem Arm beim Chef erscheint“. So interpretierte Jörg Hofmann in seiner Rede die Position der Arbeitgeber, dass sie allein bestimmen wollen, wer früher gehen darf. Und obendrauf soll die Altersteilzeit von einer Pflichtleistung der Arbeitgeber zur Selbstfinanzierung durch Eigenbeteiligung werden. Das sei für die IGM nicht akzeptabel und wenn sich hier am Verhandlungstisch nichts bewege, werde der Druck erhöht werden. Roland Saur, Betriebsrat bei Bosch-Feuerbach machte deutlich, dass die Situation in den Betrieben nach einer früheren Verrentung schreit. Die Humanisierung der Arbeitswelt sei längst zu einem Fremdwort geworden. Die Leute würden sich unter den heutigen Bedingungen frühzeitig kaputtarbeiten. Gleichzeitig würde die Erhöhung des Renteneintrittsalters und die bisherige Regelung der Altersteilzeit bei Bosch dazu führen, dass bei den Angelernten nur noch 1/3 der Berechtigten in Altersteilzeit gehen. Die Mehrheit könne es sich wegen der hohen Abschläge nicht leisten. Als einziger Redner erklärte Roland Saur, dass für Gewerkschafter der Kampf um die Altersteilzeit nicht heißen dürfe, dass die Rente mit 67 akzeptiert werde. Dass er damit die Meinung der IGM-Basis vertrat, zeigte sich daran, dass viele Kolleginnen und Kollegen ihre Buttons von den Protestaktionen Anfang 2007 trugen auf denen eine durchgestrichene 67 bzw. „Rente mit 67 ist Blödsinn“ stand.
Bilderserie: Kundgebung für neue Altersteilzeit in Stuttgart Degerloch
Kollegen von Daimler Sindelfingen und von Festo in Esslingen hatten Transparente und Plakate auf denen sie die volle Rente mit 60 und feste Jobs für die Jugend einforderten. Andre Halfenberg, Betriebsrat der IGM-„Alternative“ argumentierte in die gleiche Richtung: „Die Rente mit 67 ist der Hohn. Bei uns im Betrieb sind vielleicht von 500 Kollegen eine Handvoll über 60. Jeden älteren Kollegen, der es nicht mehr packt, drängen sie raus. Wir brauchen in jedem Fall die Rente mit 60“. Dass mit dem Thema Rente auch die Jugend mobilisiert werden kann, hat die große Zahl der demonstrierenden Azubis bewiesen. Der JAV-Vorsitzende von Bosch Feuerbach, Mustafa Kalai erklärte in seiner Kundgebungsrede: „Damit die Jugend einsteigen kann, müssen ältere Kollegen aussteigen können“.
Wenn es nach den Worten der IGM-Funktionäre geht, dann kommt es nach Ablauf der Friedenspflicht am 3. Juni in Stuttgart zu Warnstreiks und notfalls zum Erzwingungsstreik.

Arbeitslose müssen ihre Lebensversicherung verwerten, auch wenn sie kaum Ansprüche auf eine gesetzliche Rente haben. Diese Auffassung vertrat das Bundessozialgericht im Falle eines ehemaligen Selbständigen. Die zuständige Behörde hatte seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, da der Mann über eine Lebensversicherung verfügte. Einen Verwertungsausschluss vor Eintritt des Ruhestands hatte er nicht vereinbart. Der Arbeitslose machte geltend, dass die Verwertung seiner Lebensversicherung eine besondere Härte darstelle. Denn aufgrund seiner Selbständigkeit verfügt er in der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Anwartschaft von lediglich 88 Euro. Das BSG sah darin keine besondere Härte. Eine Verwertung könne nur dann ausgeschlossen werden, wenn sie unwirtschaftlich sei. Das heißt, wenn der Rückkaufwert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.