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»Another fine mess you've gotten me into.« Oliver Hardy

Weihnachtslied, chemisch gereinigt

Erich Kästner 1961
Foto: von Basch
Lizenz: [CC BY-SA 3.0 nl]

Morgen, Kinder, wird-™s nichts geben!
Nur wer hat, kriegt noch geschenkt.
Mutter schenkte Euch das Leben.
Das genügt, wenn man-™s bedenkt.
Einmal kommt auch eure Zeit.
Morgen ist-™s noch nicht soweit.

Doch ihr dürft nicht traurig werden.
Reiche haben Armut gern.
Gänsebraten macht Beschwerden.
Puppen sind nicht mehr modern.
Morgen kommt der Weihnachtsmann.
Allerdings nur nebenan.

Lauft ein bisschen durch die Straßen!
Dort gibt-™s Weihnachtsfest genug.
Christentum, vom Turm geblasen,
macht die kleinsten Kinder klug.
Kopf gut schütteln vor Gebrauch!
Ohne Christbaum geht es auch.

Tannengrün mit Osrambirnen -“
Lernt drauf pfeifen! Werdet stolz!
Reißt die Bretter von den Stirnen,
denn im Ofen fehlt-™s an Holz!
Stille Nacht und heil-™ge Nacht -“
Weint, wenn-™s geht, nicht! Sondern lacht!

Morgen, Kinder, wird-™s nichts geben!
Wer nichts kriegt, der kriegt Geduld!
Morgen, Kinder, lernt fürs Leben!
Gott ist nicht allein dran schuld.
Gottes Güte reicht so weit ...
Ach, du liebe Weihnachtszeit!

Erich Kästner 1928, aus: Kästner für Erwachsene

Diverser Tüddelkram zu Marlin

Noch ein kleiner Merkzettel für mich und wer es sonst noch brauchen kann, wie man jeden 3D Drucker den AnyCube i3 MEGA ein bisschen tieferlegt genauer einstellt.

  • Neben der richtigen Temperatur ist auch das Kalibrieren der Maße, die der Drucker fabriziert, wichtig. Wie man die Kalibrierergebnisse in Richtung dauerhafter Korrektur des Bettlevelings verarbeitet, verraten die Plastikjunies.

  • Zum Anschauen: Ein G29 Plotter, der die Ergebnisse einer Bettkalibrierung grafisch aufbereitet.

  • Ebenfalls wichtig ist das "PID Tuning", um konstante Temperaturen im Extruder bzw. Hotbed zu bekommen. Hier gibt es eine ausführliche Anleitung bei 3d Drucktipps. In dem Zusammenhang ist auch der Tipp von Panduin super.

  • Grundlagenarbeit: Es muss nicht gleich in 1st Layer Porn ausarten, trotzdem: Die Verbindung der 1. Drucklage zum Druckbett ist für die Haftung des Druckes entscheidend. Hier gibt es Tipps für die Einstellung mit dem Slicer Simplify3D.

  • Troubleshooting: Die Übersicht über diverse Fehler beim Drucken ist bei Simplify3D in Englisch sehr hilfreich.

  • Mit
    curl -k -H "X-Api-Key: AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA" -F "select=false" -F "print=false" -F "file=@[output_filepath]" "http://IPADDRESS:PORT/api/files/local" {STRIP "; postProcessing"} 
    kann direkt aus Simplify3D auf den OctoPrint Server gedruckt werden. Dabei sind natürlich der API Key statt den "AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA" einzufügen, ebenso die URL, unter der OctoPrint erreichbar ist. Wenn man bei "select" und / oder "print" statt "false" den Wert "true" angibt, druckt Octoprint automatisch los. Nicht ändern sollte man die Variable hinter "file" 8-)

  • Flusskontrolle: "Viele quälen sich unnötig lange durch unzählige Versuche, die richtige Einstellung für die Fördermenge (den so genannten “Flow-) ohne Extruder kalibrieren im Slicer einzustellen und stoßen dann trotzdem immer wieder auf das Problem der “over-extrusion- oder “under-extrusion-." Hier gibt es eine Schritt für Schritt Anleitung, mit deren Hilfe sich auch dieses (mögliche) Problem lösen lässt.

  • Zum auswendig Lernen: Der komplette Befehlssatz unter Marlin.

  • TBC...

Zu meinem YouTube Kanal, mit aktuellen Drucken.

Die schönsten Attentate des letzten Jahrhunderts Nr. 1: Operación Ogro - Operation Menschenfresser - Attentat auf Luis Carrero Blanco

Luis Carrero Blanco war ein spanischer Militär und Politiker. Er galt als Graue Eminenz des Franquismus und rechte Hand des Diktators Francisco Franco. Von diesem wurde er 1973 als Regierungschef vereidigt.
Am 20. Dezember 1973 explodierte in Madrid eine unterirdische Bombe unter seinem gepanzerten Auto. Die Wucht der Explosion war so heftig, dass sein Wagen über das Dach eines fünfstöckigen Hauses neben der Kirche San Francisco de Borja geschleudert wurde, bevor es auf einer Terrasse im 2. Stock landete. Carrero Blanco hatte in der Kirche die Morgenmesse besucht.
Die baskische Euskadi Ta Askatasuna (ETA) bekannte sich in mehreren Kommuniqués zum Attentat (der so genannten Operación Ogro -“ el ogro, deutsch der Menschenfresser, war Carrero Blancos Spitzname unter den Separatisten gewesen) und nannte den Tod einen Akt der Selbstverteidigung des baskischen Volkes gegen seine jahrzehntelange Unterdrückung durch den Franquismus. (WikiPedia)

Am 17. September 1974 wurde Eva Forest wegen der Unterstützung des Widerstandskampfes gegen das Franco-Regime verhaftet und blieb bis zum 20. Mai 1977 inhaftiert. In der Haft wurde sie wiederholt gefoltert. Zuvor war unter dem Pseudonym Julen Agirre von ihr das Buch Operación Ogro (dt. „Operation Menschenfresser“) erschienen, das auf konspirativ zustande gekommenen Interviews mit den Attentätern gegen den designierten Franco-Nachfolger Luis Carrero Blanco basierte und ein Untergrund-Bestseller wurde.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamten im Landeskriminalamt BaWü

Screenshot: Vergleich
Der/die Berliner PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze hat Dienstaufsichtsbe­schwerde gegen einen Mitarbeiter der Inspektion Linksextremismus etc. des Landeskriminal­amtes Baden-Württemberg erhoben. Hintergrund ist, daß sich Schulze und zwei andere Berli­ner Autoren, Peter Nowak und Achim Schill, gegen das Verbot der internet-Zeitung linksunten.indymedia ausgesprochen hatten, die im vergangenen Jahr vom Bundesinnen­ministerium als „Verein“ verboten worden war.

Der fragliche Kriminalhauptkommissar hatte dann, fast ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Protesterklärung -“ nach Eingang eines Hinweises des Baden-Württembergischen Innen­ministeriums (= Verfassungsschutz?) -“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund: Die drei AutorInnen sollen mit der Bebilderung ihres internet-Blogs (bei dem Bild handelt es sich u.a. um einen Ausriß aus der Verbotsverfügung) dem Verbot des vermeintlichen Vereins zuwider gehandelt haben.

Dagegen wendet sich Schulze nun sowohl mit verfahrensrechtlichen als auch materiell-rechtli­chen (-šinhaltlichen-™) Gründen:

Schulze wendet sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht dagegen,
  • daß sich der LKA-Beamte überhaupt für die Entscheidung über die Einleitung eines Er­mittlungsverfahren zuständig fühlte und die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts nicht der Staatsanwaltschaft überließ;

  • daß der LKA-Beamte -“ soweit den Akten zu entnehmen -“ bei Einleitung des Ermitt­lungsverfahrens nicht einmal einen Vermerk anfertigte, in dem er seine eigene rechtliche Beurteilung des Sachverhalts darlegt;

  • daß der Beamte nicht einmal die Staatsanwaltschaft „ohne Verzug“ über sein Vorgehen informierte, wie es aber § 163 Absatz 2 Satz 1 Strafprozeßordnung vorschreibt.

In der Sache selbst argumentiert Schulze:
  • Der Ausriß aus der Verbotsverfügung (einschließlich eines Teils des Textes der Verbots­verfügung) sei kein Kennzeichen eines (verbotenen) Vereins, wie aber der LKA-Beamte meint.

  • Erstens sei das Logo der verbotenen internet-Zeitung durch hinzugekommenen Text deutlich verändert; zweitens müsse zwischen der internet-Zeitung selbst und der Struk­tur, die die Zeitung bis zum Verbot herausgegeben hatte, unterschieden werden: Wäh­rend die Zeitung zwar ein Logo hatte, hatte der Verein -“ anders als das Bundesinnen­ministerium behauptet -“ kein Kennzeichen.

  • Drittens sei stark zu bezweifeln, daß die herausgeberische Struktur von linksunten.in­dymedia überhaupt ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gewesen sei. Viertens: Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz verbiete zwar bestimmte Vereine; aber das Zensurver­bot des Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz stehe dem Verbot des künftigen Erschei­nens von Medien entgegen. Es dürfte nur gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz nach­träglich gegen bereits erschienene rechtswidrige Medieninhalte eingegriffen werden.

  • Fünftens: Überhaupt sei ein digitales Bild kein Kennzeichen im Sinne des Vereinsge­setzes. Denn von „Datenspeichern“ ist nur in § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch in Verbin­dung mit § 86a Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch in Bezug auf bereits bestandskräftig verbotene Vereine die Rede. Gegen das vom Bundesinnenministerium ausgespro­chene Verbot von linkunten.indymedia ist aber weiterhin ein Prozeß beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

    § 9 Vereinsgesetz erwähnt dagegen in Bezug auf bloß vollziehbare, aber noch nicht be­standskräftig verbotene Vereine „Datenspeicher“ nicht. Außerdem wollte der Gesetzgeber auch nicht-digitale Schriften von der Strafandrohung des § 20 Vereinsgesetz ausneh­men (Bundestags-Drucksache V/2860, S. 31: „nicht [...] auch dann [bestrafen], wenn der Täter sie [die Kennzeichen] -šin von ihm verbreiteten Schriften usw. verwendet-™“).

    Gemäß § 9 Absatz 2 Vereinsgesetz umfaßt der Begriff „Kennzeichen“ ausschließlich „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“ und ähnliches; deren bloße Darstellung oder Abbildung in Schriften etc. ist dagegen nur dann strafbar, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet, was er in § 86a StGB, aber nicht in § 20 Vereinsgesetz macht.
Außerdem wendet sich Schulze gegen eine sog. Bestandsdatenabfrage, die das LKA bei der internet-Firma 1 & 1, vorgenommen hat, sowie dagegen, daß Baden-Württemberg bisher die Richtlinie (EU) 2016/680 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbe­zogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Auf­deckung oder Verfolgung von Straftaten“. etc. nicht in Landesrecht umgesetzt hat. Dies hätte aber bereits bis zum 6. Mai diesen Jahres geschehen müssen (Artikel 63 Absatz 1; ABl. EU L 119, S. 131). Es sei daher davon auszugehen, daß das LKA BaWü EU-rechtswidrig „Daten, aus denen [...] politische Meinungen [...] hervorgehen“, verarbeitet hat, ohne daß die von Artikel 10 der genannten Richtlinie verlangten „geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person“ (ebd., S. 109) bei der Verarbeitung solcher Daten bestanden haben dürften.

Am Ende der Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es: „Nach alledem dürfte unstrittig sein, daß das gegen uns geführte Ermittlungsverfahren vielfältige Rechtsfragen aufwirft, die die unver­zügliche Einschaltung der Staatsanwaltschaft -“ als für Rechtsfragen kompetente Ermittlungs­instanz -“ erforderlich machten.“ Dies unterlassen zu haben, könne dem LKA-Beamten nicht nachgesehen werden.

Bisher berichteten über den Vorgang u.a.:
Quelle: Pressemitteilung 19.12.2018