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Wozu eigentlich die "Stuttgarter Zeitung" - ersatzweise "Stuttgarter Nachrichten", "Esslinger Zeitung" usw. kaufen?

Oder schlimmer noch: Abonnieren? Diese Druckerzeugnisse sind offenbar nur das Mitteilungsorgan der Polizeibehörden. Vergleiche die sog. "Beiträge":

"Kampfmittel vermutet Baggerarbeiten neben S21-Baustelle" vs.: "Verdacht auf Kampfmittelfund im Mittleren Schlossgarten - Baggerarbeiten morgen bei Bedarf unter Polizeibegleitung"

Ob es die Kampfmittel gibt? Keine Ahnung, vielleicht handelt es sich auch nur um ein größeres Lager der bekannten "Kampfkastanien". Aber was soll's. Wenn wir schon von Wundergläubigen regiert werden, machen Medien, die einen Dreck keinen großen Wert auf kritische Berichterstattung geben legen, den Kohl auch nicht mehr fett.

Besonders auch deshalb, weil von den zahlreichen Pressemitteilungen (nicht nur der) S21 GegnerInnen nur ein Bruchteil überhaupt seinen Niederschlag in diesen Blättern findet. Nur nochmal zur Vergegenwärtigung, woher die einschläfernde Monotonie bei den Medien hier in der Region herrührt: "Die Südwestdeutsche Medienholding und ihre Verknüpfungen" . (PDF Datei, Seite 9)

S21 GegnerInnen jedenfalls laden dazu ein, sich "in aller Frühe" am "Feldherrenhügel" zu treffen.

Siehe auch die Pressemitteilung der Parkschützer: "Bombenräumung gefährdet Stuttgarter Schlossgarten unnötig".

Korea: Verfolgung von öffentlichen Angestellten muss aufhören!

Die Regierung Südkoreas wirft fast 1400 öffentlichen Angestellten und Lehrer/innen, alle Mitglieder der Gewerkschaft der öffentlichen Angestellten Koreas (KGEU) und der Lehrer/innen Gewerkschaft (KTU), vor, ein Gesetz gebrochen zu haben, dass es öffentlichen Angestellten verbietet, politische Parteien zu unterstützen oder zu kritisieren. Diesen und tausenden weiteren öffentlichen Angestellten droht eine strafrechtliche Verfolgung. Die KGEU und die KTU sind mit den globalen Gewerkschaften Internationale der öffentlichen Dienste und der Education International verbunden. Der Sonderbotschafter der Vereinten Nationen zum Schutz der Meinungsfreiheit hat die südkoreanische Regierung dafür kritisiert, mit diesem Gesetz fundamentale Menschenrechte nicht zu gewährleisten. Die IÖD, die EI, die KGEU und die KTU bitten Gewerkschaften und Individuen, der koreanischen Regierung zu schreiben, um die strafrechtliche Verfolgung der Gewerkschaftsmitglieder einzustellen und Menschenrechte zu gewährleisten.

Bei LabourStart.org kann die Kampagne unterstützt werden.

Zur gewaltsamen Räumung des Kunst-, Kultur- und Wagenplatz-Kollektivs „Kommando Rhino“ sowie der Razzia im Autonomen Zentrum KTS Freiburg

Foto: Dirk Spöri
Zur gewaltsamen Räumung des Kunst-, Kultur- und Wagenplatz-Kollektivs  „Kommando Rhino“ sowie der Razzia im Autonomen Zentrum KTS Freiburg gibt es ein Communiqué der Autonomen Antifa Freiburg vom 04.08.2011, das wir hier dokumentieren:

"Nach der gewaltsamen Räumung des Kunst-, Kultur- und Wagenplatz-Kollektivs „Kommando Rhino“ vom M1-Gelände im Vauban-Quartier am 3. August stürmten gegen Mitternacht mindestens 60 PolizistInnen das Autonome Zentrum KTS Freiburg.

Rund 15 Polizeibusse sperrten die Basler Straße und auch der Zugang zur KTS über den Bahnweg wurde von der Polizei gesperrt. Die PolizistInnen umstellten das Gebäude, brachen die hintere Notausgangstür auf und zerstörten dabei die Schaniere. PolizistInnen mit Taschenlampen drangen ins Café ein und machten erst bei einer massiven Feuerschutztür halt. Die Polizei weigerte sich wiederholt einen Durchsuchungsbeschluss vorzuzeigen. Bereits früher am Abend waren sechs Personen auf dem Heimweg von der KTS auf dem Bahnweg festgenommen und ohne ersichtlichen Grund aufs Polizeirevier Süd gebracht worden. Auch rund um dem Interims-Platz, den Kommando Rhino auf Vauban besetzt hat, und der selbstorganisierten, unabhängigen Siedlungsinitiative SUSI zeigte die Polizei
zuvor massiv Präsenz. In die SUSI versuchte die Polizei zudem einzudringen.

Mit der Razzia im Autonomen Zentrum und den Schikanen wie Personen- und Fahrradkontrollen rund um linke Projekte versucht die Polizei nach ihrem katastrophalen Einsatz der vorangegangenen Nacht weitere Gewalt zu provozieren.

Zur Diskreditierung der Proteste gegen die Räumung des Wagenplatzes hatte die Polizei früher am Tag verbreitet, Autonome hätten Bedienstete der Feuerwehr mit Brandbomben angegriffen. Nach einer Recherche bei der Freiburger Feuerwehr brach die von der Badischen Zeitung verbreitete Propagandalüge in sich zusammen. Stattdessen hieß es nun von Badischer Zeitung und Polizei unisono, dass ein Polizeiauto mit Molotow-Cocktails angegriffen worden sei. Aber auch diese Lüge währte nicht einmal einen Abend, nun muss eine „Molli-Abfüllstation“ am Straßenrand als Legitimationsgrundlage für das völlig überdimensionierte und doch offensichtlich inkompetente Polizeiaufgebot herhalten. Denn selbst mehrere Polizei-Hundertschaften konnten niemanden für die Brandanschläge auf Bagger oder für die brennenden Barrikaden verantwortlich machen. Stattdessen räumte die Polizei einen leeren Platz und muss sich unangenehme Fragen über die Höhe des nicht verhinderten Sachschadens gefallen lassen. Und die Polizei weckte mit ihrem martialischen Auftreten bei nicht wenigen BewohnerInnen der grünen Hochburg Vauban Erinnerungen an die eigenen Häuserkampfzeiten in Freiburg, der grünen Polizeiburg.

Nur wird diese grüne Polizeiburg mittlerweile von einem grünen Oberbürgermeister unter einem grünen Ministerpräsidenten regiert.

Grüner Kapitalismus ist eine Lüge!

Autonome Antifa Freiburg
"


Siehe auch die Pressemitteilung der "Grünen Alternative Freiburg": "Behauptung von „massiver Gewalt“ aus der Luft gegriffen"

Auch in der zweiten Runde - Protest gegen Bundeswehrgelöbnis war und ist legitim!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zur Beobachtung des zweiten Verhandlungstermines gegen einen Beteiligten der Blockade gegen das am 30. Juli 2010 stattgefundene Bundeswehrgelöbnis in Stuttgart auf.

Die Verhandlung findet statt am kommenden Montag, den 8. August 2011 um 8:15 Uhr im Saal 4 des Amtsgerichtes Stuttgart (Hauffstraße 5).

Zeitungsberichte zum ersten Verhandlungstermin finden sich unter anderem bei:
Die Pressemitteilung zum ersten Verhandlungstermin ist auf der Seite des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu finden.



"... ziviler Ungehorsam entsagt jeglicher Rechtfertigung"

Seite 1 des Pamphletes
Ein ziemlich eigenartiges Demokratieverständnis legt die "Junge Gruppe" der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Berlin an den Tag:

"[...] Sondern auch, dass die Bereitschaft der sogenannten Mitte in der Bevölkerung, sich den Polizistinnen und Polizisten bei Ausübung ihres Berufes mit aller Macht in den Weg zu stellen, voranschreitet.

Insbesondere zeigten die Demonstrationen in Stuttgart im September 2010, in Gorleben im November 2010 und vor allem in Dresden im Februar 2011 diese Entwicklung auf. Die Ausübung von „zivilen Ungehorsam“ und die häufigen Versuche, diesen in unserer Gesellschaft zu legitimieren, entsagen jeglicher Rechtfertigung. [...]"


Quelle: Originalschreiben an die IG Metall Jugend Berlin

Prozess gegen Nazigegner in Heilbronn

Achung! Terminänderung!


Der Anwalt des Beklagten bekam die Ladung zu spät von Gericht zugeschickt, weswegen er den Prozesstermin verschieben ließ. Der neue Protzesstermin ist nun am 13.10.2011 um 14:30. Er hatte sich an den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 1.Mai in Heilbronn beteiligt.

Zu dem Fall eine Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Rassismus und Faschismus "Heilbronn Nazifrei":

Am Dienstag, den 2. August 2011, wird um 10.00Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn (Saal 148) ein Prozess gegen einen Antifaschisten stattfinden. Ihm wird vorgeworfen, bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn ein Polizeigitter überstiegen und gegen die darauf folgenden Übergriffe durch Polizeibeamte Widerstand geleistet zu haben.

Der Naziaufmarsch am 1.Mai wurde von Stadt und Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt: im Vorfeld wurden antifaschistische Kundgebungen verboten und friedliche Blockaden als „Gewalttaten“ diffamiert und schließlich machte ein martialisches Aufgebot von 3900 Polizisten mit der Absperrung ganzer Stadtteile und der Ingewahrsamnahme und Einkesselung hunderter GegendemonstrantInnen den Faschisten den Weg frei. Diese Kriminalisierung von engagierten NazigegnerInnen wird jetzt fortgesetzt, indem einzelne herausgegriffen und vor Gericht gestellt werden. Wir solidarisieren uns mit dem angeklagten Antifaschisten und rufen dazu auf, den Prozess zu besuchen und zu beobachten.

Dazu erklärt unsere Pressesprecherin Lena Hornung: „Der Prozess am 2.August ist ein weiterer Versuch, den aktiven Widerstand gegen die menschenverachtende Propaganda der Nazis als illegitim und kriminell darzustellen. Illegitim sind aber nicht diese antifaschistischen Aktionen, sondern die Maßnahmen, die die Stadt und die Polizei am 1.Mai ergriffen haben, um den Faschisten ihren Aufmarsch zu ermöglichen und sie von jeglichem Protest abzuschirmen. Wir bleiben dabei: Wenn Nazis aufmarschieren, ist es unbedingt notwendig, sich ihnen in den Weg zu stellen!“

Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!
Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

"... Schlagstöcke und Pfefferspray in der Dienststelle lassen"

Bezüglich der Vorwürfe des Polizeipräsidiums Stuttgart und der Minister Reinhold Gall und Gabriele Warminski-Leitheußer anlässlich der Jugendblockade am Grundwassermanagement erklärt die "Jugendoffensive gegen Stuttgart 21":

"Die Jugendoffensive gegen Stuttgart 21 wehrt sich gegen die Vorwürfe des Polizeipräsidiums, sie mobilisiere Kinder und Jugendliche zu illegalen Blockaden und instrumentalisiere sie. Die Aktivisten der Jugendoffensive sind schockiert, dass Polizeipräsident Züfle Jugendlichen, die sich bewusst gegen die illegalen Baumaßnahmen am GWM stellen, ihr eigenes politisches Denken abspricht, obwohl SchülerInnen tagtäglich mit dem Fehlen von finanziellen Mitteln an ihren Schulen konfrontiert sind und zusehen müssen, wie Milliarden leichtfertig und ohne wasserdichte Prüfung in einem utopischen Bauprojekt namens Stuttgart 21 versenkt werden.

Wenn SchülerInnen und Jugendliche sich für Demokratie und Mitsprache und für sie wichtigen Fragen der eigenen Zukunft sowie für mehr Geld für Bildung statt für einen Prestigebahnhof einsetzen, werden sie vom Staatsapparat eingeschüchtert, ihr Recht auf und ihre Fähigkeit zu eigenständigem Handeln wird ihnen abgesprochen, obwohl zum Beispiel das Wahlrecht ab 16 von vielen Seiten diskutiert und gewollt wird.

Ein Sprecher der Jugendoffensive erklärt: „Anstatt die repressive Maulkorbpolitik ihrer Vorgänger fortzusetzen, sollte sich die Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer lieber um die eklatanten Probleme im Bildungsbereich kümmern und politisches Engagement der Schüler würdigen“. Stattdessen spricht sie -“ wie Innenminister Gall und das Polizeipräsidium -“ mit einer juristisch äußerst fragwürdigen Argumentation das Recht auf Versammlungsfreiheit ab.

Paragraf 8 des Grundgesetzes sichert jedem das Recht auf eine friedliche Versammlung zu, und die Jugendoffensive ruft ausdrücklich zu friedlichem und buntem Protest auf. Auch der Vorwurf, die Jugendoffensive hätte Kinder zu Blockaden aufgefordert, stimmt nicht. Der Aufruf wendet sich ausdrücklich an Jugendliche (ab 16 Jahren) und an Erziehungsberechtigte.

Das Polizeipräsidium wirft der Jugendoffensive vor, zu Straftaten aufzurufen. Das stimmt nicht. Sitzblockaden sind laut einem Urteil des Verfassungsgerichtes von 1995 keine Nötigung, sondern befinden sich im Bereich der friedlichen Versammlung.

Besonders bestürzend ist die Tatsache, dass Minister und Medien Bezug auf die am 30.09.2010 von der Jugendoffensive angemeldete Schülerdemonstration nehmen, und das brutale Vorgehen der Polizei den Jugendlichen anhängen wollen, obwohl nachweißlich von Seiten der Schüler sowie aller anderen Demonstranten keine Gewalt ausging.

Die Jugendoffensive wird sich von den Einschüchterungsversuchen nicht beeindrucken lassen und an der geplanten Blockade festhalten. Sie fordert alle Schüler und Jugendlichen und deren Eltern auf, sich ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nehmen zu lassen.

Ein Sprecher der Jugendoffensive sagt: „Wir appellieren an die Polizei, Schlagstöcke und Pfefferspray in der Dienststelle zu lassen. Es sollte Polizei und Politik klar sein, dass auch ihre Kinder an der Blockade teilnehmen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen könnten“.

Gerade in diesen Tagen ist Solidarität in der Bewegung notwendig, deshalb ruft die Jugendoffensive alle S21-Gegner auf, ihr den Rücken zu stärken und ein Zeichen gegen präventive Kriminalisierung von friedlichem Widerstand zu setzen."


Quelle: Pressemitteilung der Jugendoffensive gegen S21

Siehe auch:
Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
• LawBlog: S21: die manipulierte Jugend
• Junge Welt: "Polizei macht Stress"

Bündnis für Versammlungsfreiheit zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes

Zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit in einer Pressemitteilung:

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt den offenkundigen Kriminalisierungsversuch der Stuttgarter Polizei gegenüber einem Aufruf zur Blockade des Grundwassermanagements bei Stuttgart 21 durch die „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“.

Erneut mischt sich die Polizei in die politische Diskussion ein, wenn Polizeipräsident Thomas Züfle fordert, dass sich alle „Verantwortungsbewussten innerhalb des Widerstands gegen Stuttgart 21 (...) von diesem Vorhaben distanzieren“ müssten.

Während im Koalitionsvertrag ein „bürgerfreundliches Versammlungsgesetz“ in Aussicht gestellt wird sprechen Innenminister Reinhold Gall und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer der Jugend das Versammlungsrecht ab.

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sitzblockade eine Form des politischen Protestes und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als „Nötigung“ anzusehen.

Am 30.09.2010 wurden während des brutalen Polizeieinsatzes hunderte friedlich protestierende "Stuttgart 21" - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.

Ein knappes Jahr später wird unter der neuen Landesregierung erneut eine Drohkulisse aufgebaut, die offenkundig die Einschüchterung unliebsamer Proteste zum Ziel hat.

Statt immer weiterer Einschränkung ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht nötig!

In der demokratischen Streitkultur brauchen wir ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Seit Jahren finden Einschränkungen des Versammlungsrechts statt:

- Die Anfang der 80er Jahre in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Atomraketenstationierung vom späteren Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführte „Wegtragegebühr“.
- Gewaltsame Räumung einer friedlichen Sitzblockade vor der Kirche St. Eberhard in Zusammenhang mit den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli.
- Faktisches Demoverbot in der Königsstrasse.
- Schikanöse Auflagen, wie Breite von Transparenten, Beschallung von Plätzen, Bezahlung von Absperrmaßnahmen durch die Veranstalter.
- Die willkürliche Ablehnung von Demoanmeldern.
- Das Filmen von Demonstrationen

Statt dessen fordern wir:

- Abschaffung der „Wegtragegebühr“! Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
- Keine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch Polizei- und Stadtverordnungen
- Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
- Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.

Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!

Wir dokumentieren den Solidaritätsaufruf der Roten Hilfe Stuttgart e.V. für einen in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn angeklagten Antifaschisten und fordern zu solidarischer Prozessbegleitung und - beobachtung auf.

Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!


Am Dienstag den 02. August 2011, soll  um 10:00 Uhr im Saal 148, Gerichtsgebäude 1. Stock im Amtsgericht Heilbronn dem Angeklagten der Prozess gemacht werden. Er hatte an einer Gegendemonstration gegen den  Aufmarsch des „Nationalen und Sozialen Bündnisses 1. Mai“ teilgenommen.

Für den 1. Mai hatten faschistische Gruppen aus dem süddeutschen Raum in Heilbronn eine Demonstration unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen“ angekündigt.

Das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ rief dagegen zur friedlichen Blockade des Aufmarsches auf. In der Folge verbreitete die Polizei mit zehntausenden Flugblättern und Plakaten, dass diese Blockaden gewalttätig und damit illegal seien.

Schon in der Nacht zum 1. Mai glich Heilbronn einer belagerten Stadt: Personenkontrollen, mehrere Kilometer Absperrgitter, Polizeiketten, Polizeisperren.

Im Einsatz waren etwa 3000 Polizisten inkl. Beweissicherungs- und Festnahme Einheiten (BFE), Hunde- und Pferdestaffeln, zwei Polizeihubschrauber.  Wasserwerfer und Räumpanzer standen bereit. Zusätzlich waren 900 Beamte der Bundespolizei im Einsatz, die rechtliche Grundlage dafür ist noch unklar.

Die um 08:00 h begonnene Demonstration in Richtung des Hauptbahnhof, dem Versammlungsort der Nazis, wurde von der Polizei gestoppt und etwa 200 Menschen festgenommen. Noch am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und die beteiligten AntifaschistInnen in Gewahrsam genommen.

Minderjährige wurden festgehalten und stunden lang ohne Verpflegung, Toiletten, Sonnenschutz und Wasser auf einem Sportplatz festgehalten.

Eine für den Nachmittag angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration wurde dadurch verhindert, dass die TeilnehmerInnen zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel waren.

Die mit Zügen angereisten Gegendemonstranten wurden von ca. 1000 Polizisten   empfangen.  Martialisch wurden Menschen geschubst, mit Hunden eingeschüchtert, einige die Bahnhofstreppen hinabgestoßen; es gab Festnahmen,  Beschlagnahmung von Fahnen etc.

Direkt vor dem Hauptbahnhof wurden die AntifaschistInnen schließlich ab 10:15 eingekesselt. Die etwa 750 Nazis reisten mit mehreren Zügen an und wurden direkt am Hauptbahnhof über einen abgesperrten Ausgang zu ihrer abgeschotteten Auftaktkundgebung geleitet.

Dem angeklagten Antifaschisten wird nun vorgeworfen die Gitter, beim Kessel am Hauptbahnhof überstiegen , und  gegen die folgenden Übergriffe der Polizei Widerstand geleistet zu haben. Zudem soll sich angeblich ein Polizist am Handrücken eine Schürfwunde zugezogen haben, nachdem der Antifaschist selbst von mehreren Polizisten brutal zu Boden gerissen, gefesselt und verletzt wurde.

Wir sehen hier das übliche Muster der Polizei und Justiz, Aufmärsche von Nazis werden geschützt, Antifschismus kriminalisiert und verfolgt, und die Tatsachen verdreht.

Nicht der Widerstand gegen den Faschismus, das Blockieren oder die  Überwindung  von Absperrungen  ist illegitim, sondern die Freiheitsberaubung, Einschüchterung und Übergriffe der Polizei auf Antifaschisten sowie der Schutz des Aufmarsches der Nazis, die ungehindert ihre rassistische, antisemitsche und faschistische Propaganda, inklusive zeigen des Hitlergrußes, verbeiten durften.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Für Nazis darf es deswegen kein Recht auf Versammlungsfreiheit geben.

Darüber hinaus fordern wir die Einstellung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten am 1. Mai.

Kommt zum Prozess am 02. August, 10:00 Uhr, Saal 148, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstr. 2-4 !

10 Minutentakt. Wozu eigentlich Versammlungsfreiheit?

Am 17. Juli konnte ich bei: "Im 10 Minuten Takt. Stuttgarter Initiativen stellen sich vor" im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Campus Stadt" im Württembergischen Kunstverein in Stuttgart das "Bündnis für Versammlungsfreiheit" vorstellen. Hier der Text, unten folgt ein Video:

Sehr geehrte Damen und Herren,
als erstes möchte ich mich bei den Veranstaltern für die Gelegenheit bedanken, das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hier kurz vorzustellen. Mein Name ist Thomas Trüten, ich bin Sprecher des Bündnisses.

Die Zielsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Behördenpraxis oft ausgehebelt. Schon das in Baden-Württemberg geltende Bundesversammlungsgesetz schränkt dieses Grundrecht in massiver Weise ein. Im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 sollte unter der damaligem CDU-FDP geführten Landesregierung ein zusätzlich verschärftes Landesversammlungsgesetz eingeführt werden.

Dagegen gründete sich im September 2008 unser inzwischen aus über 100 Organisationen bestehendes Bündnis. Bereits im Dezember 2008 führten wir eine Demonstration für das Recht auf Versammlungsfreiheit mit 6000 TeilnehmerInnen durch.

In unserer Arbeit nehmen wir aktiv an Demonstrationen teil, unsere Demobeobachter AG ist mit ihren blauen Westen bei zahlreichen Demonstrationen vor Ort, beobachtet und dokumentiert Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch Behörden und Polizei.

Wir geben Pressemitteilungen und Infoflyer zu verschiedenen Themen heraus, führen Veranstaltungen durch, stellen selbst Referenten, wie beispielsweise beim „Aus.Sitzen“ Camp, bei der „offenen Uni“ im Rahmen des Bildungsstreiks oder gewerkschaftlichen Veranstaltungen. Dabei freuen wir uns natürlich sehr über neue MitstreiterInnen.

Warum halten wir das Eintreten für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für so wichtig?

Der -“ übrigens nie zurückgezogene -“ Entwurf für ein solches verschärftes Versammlungsgesetz schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten. Die neue Landesregierung verspricht in ihrer Koalitionsvereinbarung lediglich ein „bürgerfreundliches“ Versammlungsrecht. Jedoch fallen unter die Verantwortung der neuen Regierung bereits schon wieder mehrere schwerwiegende Anlässe:

Am 1. Mai 2011 wiederholte sich in Heilbronn eine Szenerie, die bereits 2009 in Ulm zu beobachten war und die erst vor einigen Tagen gerichtlich zur illegalen Praxis erklärt wurde: mit massiver Polizeigewalt wird ein Großaufmarsch von Neonazis durchgesetzt. AntifaschistInnen wurden eingekesselt, abgefilmt, weg geprügelt, festgenommen und mit Platzverweisen belegt. Einmal mehr ist nicht von einer zufälligen, sondern von einer systematisch vorbereiteten polizeilichen Eskalation auszugehen. Die Heilbronner Polizei mischte sich in die politische Diskussion über demokratische Widerstandsformen ein, indem sie in zehntausenden von Flyern und auf Plakaten die Behauptung, Blockaden gegen einen genehmigten Naziaufmarsch seien illegal, verbreiten ließ.

Damit versuchte die Polizei, die antifaschistische, demokratische Kultur des Widerstands gegen Naziaufmärsche, die Zivilcourage und das sich „dagegen stellen“ als Gewalt zu diffamieren. Das Vorgehen der Polizei gegenüber den Demonstranten an diesem Tag entsprach dann auch dieser geschichtslosen Haltung.

Die Bilanz des Tages: Hunderte Personalienfeststellungen und Festnahmen, zahlreiche Verletzte durch direkte Polizeigewalt oder durch schikanöse Gewahrsamsbedingungen, wie die ganztägige Einkesselung hunderter Demonstrantinnen.

Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements am 20. Juni im Anschluss an die Montagsdemo gegen Stuttgart 21 weisen wir darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.

Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders, der sich schon vor Beginn der spontanen Aktionen in der Menge aufhielt, nicht geschehen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.

Wir stellen in dem Zusammenhang die Fragen:

„Die Pressestelle der Polizei spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“

Die Antwort blieben die Verantwortlichen schuldig.Statt dessen wird nachgetreten und die S21 GegnerInnen mit großem Medienecho einmal mehr diffamiert und kriminalisiert und der Einsatz ziviler Polizeibeamter zum Normalfall erklärt.

Wir sehen uns durch diese Vorgänge bestätigt in der Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.

Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der jungen Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr werden seit Monaten vor Gericht verhandelt.

Mit willkürlichen Auflagen können missliebige Proteste behindert, wenn nicht sogar verhindert werden. Bekanntlich soll Gangolf Stocker bei einer Kundgebung am 23.10.2010 zu wenig Ordner im Einsatz gehabt haben. Gemäß den Auflagen des Ordnungsamtes hätte er - bezogen auf die von der Polizei geschätzten Teilnehmerzahl von 16.000 - 320 Ordner einsetzen müssen. Laut Polizei waren aber nur 60 Ordner im Einsatz. Nach Veranstalterangaben betrug die Teilnehmerzahl 50.000. In diesem Falle wären sogar 1.000 Ordner nötig gewesen.

Wir halten eine behördliche Auflage über die Ordnerzahl für verfassungswidrig, da sich mit derartigen Auflagen jede größere Demonstration verhindern lässt. Zudem gibt es keine im Versammlungsrecht verankerten Aussagen zur Anzahl von Ordnern.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet eine seit Jahren zunehmende Tendenz der städtischen und staatlichen Behörden, bereits aufgrund von Lappalien oder durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig gedeckte demokratische Protestformen Bußgelder und Strafbefehle zu verhängen oder Gerichtsverfahren einzuleiten.

Mit der Forderung „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz“ wollen wir dem entgegentreten und helfen, den Widerstand hiergegen organisieren.

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:

Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben und vor Kategorisierungsversuchen geschützt werden. Nicht zuletzt muss es behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen rechtlichen Riegel vorschieben.

Es geht uns um nicht mehr und nicht weniger als „ein Stück ursprünglich- ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brokdorfurteil, BVG). Jedes Gesetz, dass diesen Kerngedanken des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zunichte machen soll, lehnen wir kategorisch ab!

Ich hoffe, in diesen wenigen Beispielen deutlich gemacht zu haben, dass ein fortschrittliches Versammlungsgesetz nicht verordnet sondern nur politisch erkämpft werden kann und das strömungs- und bewegungsübergreifend.

Beteiligt Sie sich an Demonstrationen, Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für Versammlungsfreiheit!

Ich möchte Sie einladen, bei unserem nächsten Bündnistreffen am Mittwoch, 27. Juli 2011 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart dabei zu sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Das Video von dem Beitrag hat Bernhard Höll gemacht:



Via: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
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