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Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!

Wir dokumentieren den Solidaritätsaufruf der Roten Hilfe Stuttgart e.V. für einen in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn angeklagten Antifaschisten und fordern zu solidarischer Prozessbegleitung und - beobachtung auf.

Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!


Am Dienstag den 02. August 2011, soll  um 10:00 Uhr im Saal 148, Gerichtsgebäude 1. Stock im Amtsgericht Heilbronn dem Angeklagten der Prozess gemacht werden. Er hatte an einer Gegendemonstration gegen den  Aufmarsch des „Nationalen und Sozialen Bündnisses 1. Mai“ teilgenommen.

Für den 1. Mai hatten faschistische Gruppen aus dem süddeutschen Raum in Heilbronn eine Demonstration unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen“ angekündigt.

Das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ rief dagegen zur friedlichen Blockade des Aufmarsches auf. In der Folge verbreitete die Polizei mit zehntausenden Flugblättern und Plakaten, dass diese Blockaden gewalttätig und damit illegal seien.

Schon in der Nacht zum 1. Mai glich Heilbronn einer belagerten Stadt: Personenkontrollen, mehrere Kilometer Absperrgitter, Polizeiketten, Polizeisperren.

Im Einsatz waren etwa 3000 Polizisten inkl. Beweissicherungs- und Festnahme Einheiten (BFE), Hunde- und Pferdestaffeln, zwei Polizeihubschrauber.  Wasserwerfer und Räumpanzer standen bereit. Zusätzlich waren 900 Beamte der Bundespolizei im Einsatz, die rechtliche Grundlage dafür ist noch unklar.

Die um 08:00 h begonnene Demonstration in Richtung des Hauptbahnhof, dem Versammlungsort der Nazis, wurde von der Polizei gestoppt und etwa 200 Menschen festgenommen. Noch am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und die beteiligten AntifaschistInnen in Gewahrsam genommen.

Minderjährige wurden festgehalten und stunden lang ohne Verpflegung, Toiletten, Sonnenschutz und Wasser auf einem Sportplatz festgehalten.

Eine für den Nachmittag angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration wurde dadurch verhindert, dass die TeilnehmerInnen zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel waren.

Die mit Zügen angereisten Gegendemonstranten wurden von ca. 1000 Polizisten   empfangen.  Martialisch wurden Menschen geschubst, mit Hunden eingeschüchtert, einige die Bahnhofstreppen hinabgestoßen; es gab Festnahmen,  Beschlagnahmung von Fahnen etc.

Direkt vor dem Hauptbahnhof wurden die AntifaschistInnen schließlich ab 10:15 eingekesselt. Die etwa 750 Nazis reisten mit mehreren Zügen an und wurden direkt am Hauptbahnhof über einen abgesperrten Ausgang zu ihrer abgeschotteten Auftaktkundgebung geleitet.

Dem angeklagten Antifaschisten wird nun vorgeworfen die Gitter, beim Kessel am Hauptbahnhof überstiegen , und  gegen die folgenden Übergriffe der Polizei Widerstand geleistet zu haben. Zudem soll sich angeblich ein Polizist am Handrücken eine Schürfwunde zugezogen haben, nachdem der Antifaschist selbst von mehreren Polizisten brutal zu Boden gerissen, gefesselt und verletzt wurde.

Wir sehen hier das übliche Muster der Polizei und Justiz, Aufmärsche von Nazis werden geschützt, Antifschismus kriminalisiert und verfolgt, und die Tatsachen verdreht.

Nicht der Widerstand gegen den Faschismus, das Blockieren oder die  Überwindung  von Absperrungen  ist illegitim, sondern die Freiheitsberaubung, Einschüchterung und Übergriffe der Polizei auf Antifaschisten sowie der Schutz des Aufmarsches der Nazis, die ungehindert ihre rassistische, antisemitsche und faschistische Propaganda, inklusive zeigen des Hitlergrußes, verbeiten durften.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Für Nazis darf es deswegen kein Recht auf Versammlungsfreiheit geben.

Darüber hinaus fordern wir die Einstellung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten am 1. Mai.

Kommt zum Prozess am 02. August, 10:00 Uhr, Saal 148, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstr. 2-4 !

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