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Auch in der zweiten Runde - Protest gegen Bundeswehrgelöbnis war und ist legitim!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zur Beobachtung des zweiten Verhandlungstermines gegen einen Beteiligten der Blockade gegen das am 30. Juli 2010 stattgefundene Bundeswehrgelöbnis in Stuttgart auf.

Die Verhandlung findet statt am kommenden Montag, den 8. August 2011 um 8:15 Uhr im Saal 4 des Amtsgerichtes Stuttgart (Hauffstraße 5).

Zeitungsberichte zum ersten Verhandlungstermin finden sich unter anderem bei:
Die Pressemitteilung zum ersten Verhandlungstermin ist auf der Seite des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu finden.



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