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10 Minutentakt. Wozu eigentlich Versammlungsfreiheit?

Am 17. Juli konnte ich bei: "Im 10 Minuten Takt. Stuttgarter Initiativen stellen sich vor" im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Campus Stadt" im Württembergischen Kunstverein in Stuttgart das "Bündnis für Versammlungsfreiheit" vorstellen. Hier der Text, unten folgt ein Video:

Sehr geehrte Damen und Herren,
als erstes möchte ich mich bei den Veranstaltern für die Gelegenheit bedanken, das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hier kurz vorzustellen. Mein Name ist Thomas Trüten, ich bin Sprecher des Bündnisses.

Die Zielsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Behördenpraxis oft ausgehebelt. Schon das in Baden-Württemberg geltende Bundesversammlungsgesetz schränkt dieses Grundrecht in massiver Weise ein. Im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 sollte unter der damaligem CDU-FDP geführten Landesregierung ein zusätzlich verschärftes Landesversammlungsgesetz eingeführt werden.

Dagegen gründete sich im September 2008 unser inzwischen aus über 100 Organisationen bestehendes Bündnis. Bereits im Dezember 2008 führten wir eine Demonstration für das Recht auf Versammlungsfreiheit mit 6000 TeilnehmerInnen durch.

In unserer Arbeit nehmen wir aktiv an Demonstrationen teil, unsere Demobeobachter AG ist mit ihren blauen Westen bei zahlreichen Demonstrationen vor Ort, beobachtet und dokumentiert Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch Behörden und Polizei.

Wir geben Pressemitteilungen und Infoflyer zu verschiedenen Themen heraus, führen Veranstaltungen durch, stellen selbst Referenten, wie beispielsweise beim „Aus.Sitzen“ Camp, bei der „offenen Uni“ im Rahmen des Bildungsstreiks oder gewerkschaftlichen Veranstaltungen. Dabei freuen wir uns natürlich sehr über neue MitstreiterInnen.

Warum halten wir das Eintreten für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für so wichtig?

Der -“ übrigens nie zurückgezogene -“ Entwurf für ein solches verschärftes Versammlungsgesetz schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten. Die neue Landesregierung verspricht in ihrer Koalitionsvereinbarung lediglich ein „bürgerfreundliches“ Versammlungsrecht. Jedoch fallen unter die Verantwortung der neuen Regierung bereits schon wieder mehrere schwerwiegende Anlässe:

Am 1. Mai 2011 wiederholte sich in Heilbronn eine Szenerie, die bereits 2009 in Ulm zu beobachten war und die erst vor einigen Tagen gerichtlich zur illegalen Praxis erklärt wurde: mit massiver Polizeigewalt wird ein Großaufmarsch von Neonazis durchgesetzt. AntifaschistInnen wurden eingekesselt, abgefilmt, weg geprügelt, festgenommen und mit Platzverweisen belegt. Einmal mehr ist nicht von einer zufälligen, sondern von einer systematisch vorbereiteten polizeilichen Eskalation auszugehen. Die Heilbronner Polizei mischte sich in die politische Diskussion über demokratische Widerstandsformen ein, indem sie in zehntausenden von Flyern und auf Plakaten die Behauptung, Blockaden gegen einen genehmigten Naziaufmarsch seien illegal, verbreiten ließ.

Damit versuchte die Polizei, die antifaschistische, demokratische Kultur des Widerstands gegen Naziaufmärsche, die Zivilcourage und das sich „dagegen stellen“ als Gewalt zu diffamieren. Das Vorgehen der Polizei gegenüber den Demonstranten an diesem Tag entsprach dann auch dieser geschichtslosen Haltung.

Die Bilanz des Tages: Hunderte Personalienfeststellungen und Festnahmen, zahlreiche Verletzte durch direkte Polizeigewalt oder durch schikanöse Gewahrsamsbedingungen, wie die ganztägige Einkesselung hunderter Demonstrantinnen.

Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements am 20. Juni im Anschluss an die Montagsdemo gegen Stuttgart 21 weisen wir darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.

Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders, der sich schon vor Beginn der spontanen Aktionen in der Menge aufhielt, nicht geschehen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.

Wir stellen in dem Zusammenhang die Fragen:

„Die Pressestelle der Polizei spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“

Die Antwort blieben die Verantwortlichen schuldig.Statt dessen wird nachgetreten und die S21 GegnerInnen mit großem Medienecho einmal mehr diffamiert und kriminalisiert und der Einsatz ziviler Polizeibeamter zum Normalfall erklärt.

Wir sehen uns durch diese Vorgänge bestätigt in der Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.

Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der jungen Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr werden seit Monaten vor Gericht verhandelt.

Mit willkürlichen Auflagen können missliebige Proteste behindert, wenn nicht sogar verhindert werden. Bekanntlich soll Gangolf Stocker bei einer Kundgebung am 23.10.2010 zu wenig Ordner im Einsatz gehabt haben. Gemäß den Auflagen des Ordnungsamtes hätte er - bezogen auf die von der Polizei geschätzten Teilnehmerzahl von 16.000 - 320 Ordner einsetzen müssen. Laut Polizei waren aber nur 60 Ordner im Einsatz. Nach Veranstalterangaben betrug die Teilnehmerzahl 50.000. In diesem Falle wären sogar 1.000 Ordner nötig gewesen.

Wir halten eine behördliche Auflage über die Ordnerzahl für verfassungswidrig, da sich mit derartigen Auflagen jede größere Demonstration verhindern lässt. Zudem gibt es keine im Versammlungsrecht verankerten Aussagen zur Anzahl von Ordnern.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet eine seit Jahren zunehmende Tendenz der städtischen und staatlichen Behörden, bereits aufgrund von Lappalien oder durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig gedeckte demokratische Protestformen Bußgelder und Strafbefehle zu verhängen oder Gerichtsverfahren einzuleiten.

Mit der Forderung „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz“ wollen wir dem entgegentreten und helfen, den Widerstand hiergegen organisieren.

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:

Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben und vor Kategorisierungsversuchen geschützt werden. Nicht zuletzt muss es behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen rechtlichen Riegel vorschieben.

Es geht uns um nicht mehr und nicht weniger als „ein Stück ursprünglich- ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brokdorfurteil, BVG). Jedes Gesetz, dass diesen Kerngedanken des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zunichte machen soll, lehnen wir kategorisch ab!

Ich hoffe, in diesen wenigen Beispielen deutlich gemacht zu haben, dass ein fortschrittliches Versammlungsgesetz nicht verordnet sondern nur politisch erkämpft werden kann und das strömungs- und bewegungsübergreifend.

Beteiligt Sie sich an Demonstrationen, Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für Versammlungsfreiheit!

Ich möchte Sie einladen, bei unserem nächsten Bündnistreffen am Mittwoch, 27. Juli 2011 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart dabei zu sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Das Video von dem Beitrag hat Bernhard Höll gemacht:



Via: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

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