Unsere bisherigen Berichte zum Thema.
»Facts do not cease to exist because they are ignored.« Aldous Huxley
„2003 gingen bei einer Lübecker Tageszeitung per Telefax drei Schreiben ein, die im Duktus einer Agenturmeldung eine Pressekonferenz der Polizei zum Entführungsfall "Alexander" ankündigten. In ihnen stand außerdem, dass der entführte Junge sich in der Ferienwohnung eines Hamburger CDU-Politikers befinde. Daraufhin durchsuchte die Polizei diese Wohnung, fand aber den Jungen nicht. Nach einer Befragung des CDU-Politikers verdächtigte die Polizei einen mit ihm in Nachbarschaftsstreitigkeiten verwickelten TV-Autor als Urheber der Schreiben, durchsuchte dessen Wohnung und beschlagnahmte einen "Maxi-Tower-PC"...“


Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die "weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" ausgesprochen haben, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute den zehntausendsten Teilnehmer an der vom Arbeitskreis vorbereiteten Verfassungsbeschwerde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden. "Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können", begründet der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Anmeldung für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung auf. Über 10.000 Personen haben sich schon gemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt. Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald der Bundestag ein Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Jeder zehnte der Beschwerdeführer/innen ist in einem Vertrauensberuf tätig, davon 19% als Journalisten, 7% als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5% als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.
Der zehntausendste Beschwerdeführer, Malte W. aus Hamburg, erhält als Dankeschön für seine Unterstützung ein "Schwarzbuch Datenschutz" und ein "PrivacyDongle" des Datenschutzvereins FoeBuD e.V. Mit dem PrivacyDongle kann Malte trotz Vorratsdatenspeicherung weiterhin anonym im Internet surfen. Dass sich auch Straftäter mit technischen Mitteln leicht der staatlichen Datenanhäufung entziehen können, liegt auf der Hand.
Der Aufruf des Arbeitskreises zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. "Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."
In Windows Vista ist das Digital Rights Management erstmals untrennbar mit dem Windows Kernel verbunden, was dazu führt, dass DRM nicht nur ständig aktiv ist, sondern seine Funktion auf jede im Computer vorangehende Aktion anwendbar ist. Peter Gutmann, ein Sicherheits-Forscher und der Autor der cryptlib, behauptet, diese Mechanismen würden fundamentale Rechte des Nutzers verletzen (wie z.B. Fair Use), die Ansprüche an die Hardware unnötig erhöhen und Systeme weniger zuverlässig und leichter angreifbar für Denial of Service Attacks machen.