Beim Umbruch Bildarchiv erinnert ein Foto-Rückblick auf die Trauerfeier für Kemal Altun im September 1983. Ein Hintergrundbericht über die heutige Situation für Flüchtlinge ergänzt die Bildgalerie.
Vor 25 Jahren starb Cemal Kemal Altun. Er hatte den vernichtenden Prozeß um seinen Asylantrag nicht mehr ausgehalten und stürzte sich aus dem 6. Stock des Verwaltungsgerichtes Berlin in den Tod. 10 Jahre später verlieren die meisten Flüchtlinge die Chance, überhaupt einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Am 1. Juli 1993 führte der Bundestag die sog. „Drittstaatenregelung“ und das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ein. Seitdem können Menschen, die in ihrem Herkunftsland zwar politisch verfolgt werden, aber über einen "sicheren" Drittstaat einreisen, ihr Recht auf Asyl nicht mehr geltend machen. Sie werden in das angeblich „sichere“ Land zurückgewiesen. Zum 15. Jahrestag dieser faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl gibt es am 5. Juli 2008 eine Demonstration in Berlin. In ihrem Aufruf schreiben die OrganisatorInnen: „Wir leben im Herzen der Festung Europa und es reicht längst nicht mehr, das deutsche Grundrecht auf Asyl zurückzufordern. Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, vor Verfolgung und Armut zu fliehen“ ... um „dort zu leben, wo sie es möchten und wie sie möchten.“ Der Tod von Kemal Altun vor 25 Jahren steht für das Ausrufezeichen hinter dieser Forderung.
Seit dem 17. März läuft in Stuttgart Stammheim ein von den bürgerlichen Medien kaum beachteter Prozess nach Paragraph 129b gegen fünf linke Aktivisten aus der Türkei. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder der verbotenen DHKP/C (Volksbefreiungspartei/Front) zu sein. Die Aktivisten befinden sich bzw. April 2007 befinden sie sich teilweise in Isolationshaft und sind willkürlichen Schikanen ausgesetzt.
Mit dem Prozess soll nach Ansicht des Komitees gegen §129 versucht werden, "einen Präzedenzfall zu schaffen, der den Weg für die weitere Kriminalisierung von migrantischen Linken und aktiver Solidaritätsarbeit ebnen soll."
Das Komitee lädt daher ein zu einer Veranstaltung, bei der ein Verteidiger über den aktuellen Stand und den Verlauf des Verfahrens berichten, sowie die Paragraphen 129, 129a und 129b erläutern wird. Deren Zusammenhang zu aktuellen gesamtgesellschaftlichen und internationalen Auseinandersetzungen wird ebenfalls Gegenstand der Diskussion sein, in der auch über die ernste gesundheitliche Situation eines der Gefangenen, Mustafa Atalay, berichtet werden soll.
• WikiPedia zur DHKP-C • Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C" • Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive • EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste
Eines vorweg: Es sollen hier nicht die ollen Kamellen mit der Vorratsdatenspeicherung ausgegraben werden. Da sind wir lange genug darauf herumgeritten.
Wie sicher Privatsphäre im Bundestag aufgehoben ist, zeigte die Bundestagsdebatte zum BKA-Gesetz. Ein schöner Steinbruch zum Zitieren und ein Spiegel für das Demokratieverständnis einiger von den Hampelmännern Abgeordneten. Beispiel gefällig?:
Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion: "Neben den polizeilichen Standardbefugnissen werden dem BKA besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung zur Verfügung gestellt. Insbesondere erhält das BKA die Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung). Auch erhält das BKA durch den Entwurf Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten, die auch bereits in etlichen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen sind. Ebenfalls enthalten ist eine Befugnis zur Wohnraumüberwachung."
Dies ist nur die Kurzzusammenfassung der wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfs.
Es ist, wie ich finde, eine beeindruckende Liste, aber auch eine erschreckende Liste."
(Clemens Binninger (CDU/CSU): Warum denn erschreckend?)
Ein Best-of? Nein, eher ein Worst-of aus 16 Polizeigesetzen
- je lauter Sie werden, desto schlechter wird es -
(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin (FDP))
"und zur Krönung noch ein paar weitere Befugnisse wie die zur heimlichen Onlinedurchsuchung oder die zur sogenannten Quellen-TKÜ. Ich habe in den letzten Tagen verschiedentlich gehört, es sei das modernste Polizeigesetz. Bei mir ist es nicht Mode, die Eingriffsintensität in die Grundrechte dadurch zu erhöhen, dass eine Kompetenz an die andere gereiht wird..."die Eingriffsintensität in die Grundrechte dadurch zu erhöhen, dass eine Kompetenz an die andere gereiht wird..." Usw. usf...
Kompetenz bedeutet in der Rechts- und Politikwissenschaft die Zuständigkeit eines Menschen oder Organs, bestimmte Aufgaben selbstständig durchzuführen. Die parlamentarische Kontrolle ist da eher ungeschickt bei der selbständigen Durchführung, denn das führt zu Kompetenzgerangel. Aber eigentlich könnte man dann ja noch ein paar Kompetenzen dazupacken. Dazu passt die Schlagzeile der Berliner Zeitung am gestrigen 24.5., gefunden bei annalist:
"Chipkarte für jeden Arbeitnehmer Lohn- und Gehaltsdaten sollen künftig auf elektronischem Ausweis gespeichert werden Wirtschaftsminister Glos erwartet Milliardeneinsparungen / Kabinett entscheidet morgen."
Aber aufpassen! Denn wie die Frankfurter Rundschau (auch via annalist) zu berichten weiß, können dabei auch peinliche Pannen passieren:
"Adresse, Passbild, Religion Bürgerdaten frei Haus Wo genau wohnt eigentlich Günther Jauch und welche Nummer hat sein Personalausweis? Bis zum vergangenen Freitag ist es ein Leichtes gewesen, die Meldedaten von 150 000 Potsdamern zu lesen. Religionszugehörigkeit, Geburtsdatum, Ehepartner - alles stand frei zugänglich im Internet, ein Mausklick genügte."
Das passiert unserem Parlament bestimmt nicht. Oder? Hier ein ein Ausschnitt (gefunden beim Roten Blog) aus einer Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Beginn der Agenda 2020, gehalten am 7. Oktober 2010:
"Schaffung einer bundesweiten Ausweispflicht, zudem müssen die in den Ausweisen vorhandenen Chips zwecks Strafverfolgung und Routineüberwachung jederzeit noch in mindestens 50 Metern Entfernung von Polizeibeamten auslesbar sein; hierfür wird der neue Straftatbestand “Vereitelung staatssicherheitlicher Maßnahmen- eingeführt, auf welchen eine Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis oder alternativ 5 Jahren psychiatrische Behandlung stehen soll. Strafbar müssen sämtliche Vorkehrungen sein, die eine Kontrolle der biometrischen Personendaten (...) durch Ermittler behindern, es darf hier keine Ausnahmen oder Schlupflöcher wie “geschlossene Räume- oder “Alufolie- geben. Über ein generelles Verbot des Besitzes von Aluminiumfolie durch Privatpersonen wird nachgedacht."
Eine nette Vorstellung. Einer würde sich aber bestimmt darüber freuen:
Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Nachdem die Verhandlung am 2. Juni 2008 vertagt wurde fand nun gestern, am 19. Mai in Karlsruhe der zweite Prozesstag statt. Hierbei wurde der Anmelder dann letztlich verurteilt.
Karlsruhe, 19. 6.2008. Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten", er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen. Schuldlos schuldig
Bis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer "friedlichen Demo". Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des Angeklagten. Obwohl mehrere Zeugen sogar einen hohen Einsatz des Angeklagten bestätigten, schloß sich der Richter den Aussagen der Polizeizeugen an, denen das Engagement des Angeklagten gegen Auflagenverstöße nicht ausreichte. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das Engagement des Anmelders zu beurteilen; hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.
Die Verurteilung trotz unsicherer Beweislage begründete der Richter mit dem Spruch "wer bestellt muß auch bezahlen". Fragwürdiges Rechtsverständnis
Mit konkreten Vorwürfen befaßte sich Richter Neuberth weniger. Statt dessen monierte er die heutigen Protestformen. Allein die Tatsache, daß der Angeklagte gegen die teilweise rechtswidrigen Auflagen Widerspruch einlegte, wertete er als Beleg dafür, daß dieser die Auflagen ablehne und somit Verstöße billigend in Kauf nähme. Richter Neuberth leitete die Schuld des Angeklagten daraus ab, daß dieser seine Rechte in Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von Beginn an erklärte er für rechtens aufgrund der Annahme, daß nicht angekündigt werde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden.
Statt einer Urteilsbegründung salbaderte er über die schlechte Demonstrationskultur und gab den ZuhörerInnen einen Einblick in sein politisches Weltbild. Man sei hierzulande doch viel besser gestellt als in anderen Ländern - "da muß man gar nicht nach Moskau oder Peking blicken". Danke Herr Richter! Grundrecht abgestraft
Nach der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht - zumindest im Einzugsgebiet der Karlsruher Staatsanwaltschaft - aus den Fugen. Mit dem heutigen Entscheid sind Versammlungen in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein Anmelder in einer großen Demonstration für alle einzelnen DemoteilnehmerInnen bürgen können?!
Es war ein politischer Prozeß, in dem die Fakten in den Hintergrund gerieten. Das fragwürdige Prinzip "Einer haftet für Andere" ist damit vorerst richterlich durchgesetzt.
Trotz direkter Nachbarschaft scheinen die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht nicht bis in die Amtsstuben des Amtsgerichts vorgedrungen zu sein.
wie ein traum
würde ich zwischen den sternen
fliegen mit den wolken,
zu einem stern werden
und licht streuen,
zu einer wolke werden
wie der regen regnen,
zu flüssen werden
klar und rein
in die meere
fließen,
und dann ein ozean werden,
heran brausen
wie neue epochen,
ein neuer mensch,
mit dem feuer einer neuen kultur,
als neue menschen,
die unter demselben himmel
denselben himmel anblicken,
wie ein traum
würde ich in den himmel fliegen,
dieser traum,
ist ein leben
eine liebe
eine neue welt.
(Mustafa Atalay, 16.05.2007)
Mit diesem neuen Gesetz werden Versammlungen noch stärker polizeilicher Kontrolle und Schikane unterworfen und zugleich bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden gesetzlich verankert. Dazu fasst das Wiki Demorecht zusammen:
• Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
• Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.
• VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen werden zu „Hilfspolizisten“ gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.
• Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.
• Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder TeilnehmerInnengruppen vorzugehen, wenn sie den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln und “einschüchternd- wirken.
• Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.
Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume.
Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation.
Sollte das "Versammlungsgesetz" durchgewunken werden, befürchteten verschiedene Redner, daß es nicht lange dauern wird, bis diese und ähnliche Repressionsinstrumente auch in anderen Bundesländern ausgebaut werden. So erhielt in Baden - Württemberg der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration gegen die mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und Razzien der Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten.
Zu der Demonstration rief ein breites Bündnis unterschiedlichster Organisationen "links von der CSU" auf.
Daß in den bürgerlichen Medien der Eindruck erweckt wurde, die FDP sei eine oder gar die führende Kraft bei den heutigen Protesten kommt eher einem krampfhaften Versuch gleich, eine bestimmte Einheit unterschiedlichster politischer Kräfte in dieser einen Frage zu spalten. Daß es in anderen politischen Bereichen genügend Widersprüche unter den beteiligten Kräften gibt, ist hinreichend bekannt. Daß die Einheit in der Frage der Beurteilung verschiedener Seiten des Versammlungsrechtes sich auch auf andere politischen Themen übertragen könnte - genau das wird von den Urhebern des reaktionären Versammlungsgesetzes befürchtet. Diese Berichterstattung sollte daher nicht zu einem absoluten Maßstab für die zukünftigen Proteste gemacht werden.
Bei meinen Vorschaubildern zeige ich eigentlich immer gerne die Aktivitäten vieler Menschen. Das obere Bild soll ausdrücken, daß es auch auf jede(n) einzelne(n) ankommt, demokratische Rechte, die nicht vom Himmel gefallen sind, zu verteidigen.
Aus Protest gegen drohende Abschiebung und Lagerzwang, gegen die Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung und für das Recht auf freie politische Betätigung für alle politisch aktiven MigrantInnen ging Mahmut Yilmaz mit Freunden zur Demonstration. Am 28. Juni findet ab 13:00 ab dem Stachus zum Innenministerium eine Demonstration gegen Abschiebungen statt.
In verschiedenen Städten Italiens bestehen Initiativen, die sich für den Aufbau einer Roten Hilfe einsetzen. Die ReferentInnen aus Italien werden von den aktuellen politischen und sozialen Verhältnissen aus dem spezifischen Blickwinkel ihrer Antirepressionsorganisation berichten. Wie hat sich die Repression in Italien in den letzten Jahren entwickelt? In welchem Zusammenhang stehen diese mit den allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen? Unter welchen Bedingungen findet die Solidaritätsarbeit statt und welche Breite kann sie bislang entwickeln? Abermals wird der 12.02.2007 und die von ihm betroffenen politischen Spektren der klassenkämpferischen Gewerkschaftsbasis, der sozialen Zentren und politischen Widerstandsbewegungen im Zentrum stehen.
Freitag, 30. Mai um 19 Uhr im Subversiv, Burgstallstr. 54, Stuttgart Heslach (Nähe Haltestelle Bihlplatz U1 & U14)
Via StattWeb kam die Information, daß der in den Medien kaum beachtete Prozess gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C auf den 2. Juni verschoben wurde. Unter anderem wird dabei gegen den schwer herzkranken Journalisten Mustafa Atalay verhandelt.
Atalay wurde 1980 während des Militär-Putsches in der Türkei verhaftet. Er verbrachte 20 Jahre in türkischen Gefängnissen und wurde schwer gefoltert. Nach seiner Flucht in die BRD erhielt er hier eine Anerkennung als politisch Verfolgter.
Er erklärte in einer früheren Verhandlung, "dass ihm in diesem Prozess das Recht auf Verteidigung weggenommen worden sei und er der Willkür und der Isolationshaft ausgesetzt sei. Er wies darauf hin, dass Isolationshaft für einen Menschen, der kurz zuvor eine Herzoperation hatte, tödlich sei." Weiterhin stellte er mit der Frage: "Ist es Terror, ein Land zu besetzen oder einen Kampf gegen die Besatzung zu führen?" die gegenwärtige Terrorismusdefinition in Frage, nach der jeder Befreiungskampf, der nicht in das Raster von Großmachtinteressen passt, als "Terrorismus" diffamiert werden kann.
In einer Infomail zu der Verhandlung am 2. Juni heißt es:
Seit dem 17.März 2008 läuft in Stammheim der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitgliederder DHKP-C. Ihnen wird nach § 129b die Unterstützung, Werbung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Im Laufe des Prozesse kam es zu mehreren Menschenrechtsverletzungen, da die Gefangenen teilweise seit 16 Monaten in Isolationshaft sitzen und durch die Bedingungen der Haft psychische und physische Schäden erleiden. Vor allem der Gesundheitszustand Mustafa Atalays ist sehr kritisch, nachdem dieser im November 2006 nur drei Wochen nach einer Bypass-Operation verhaftet und in Isolationshaft gesteckt wurde.
Aus diesem Anlass hätte am Mittwoch den 28.5.08 um 9.00 Uhr vor der Aussenstelle des Oberlandesgerichts (JVA Stuttgart-Stammheim) eine Kundgebung stattfinden sollen. Dadurch, dass der Prozesstermin unerwarteter Weise jedoch abgesagt wurde, konnte folglich die Kundgebung, bei der eine Presseerklärung verlesen werden sollte, nicht stattfinden. Sie musste daher auf nächste Woche verschoben werden.
Der neue Termin lautet: Montag, 02. Juni 2008, 9.00 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim
Da uns die Informierung der Öffentlichkeit über die Umstände dieses Prozesses wichtig ist, laden wir Sie zum obengenannten Termin ein.
Nach der Kundgebung wird es noch die Möglichkeit geben gezielte Fragen zum Prozess und dessen Verlauf an den Anwalt zu richten.
• WikiPedia zur DHKP-C
• Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
• Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
• EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste