Skip to content

Kampagne 19. Mai: "Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht"

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Nachdem die Verhandlung am 2. Juni 2008 vertagt wurde fand nun gestern, am 19. Mai in Karlsruhe der zweite Prozesstag statt. Hierbei wurde der Anmelder dann letztlich verurteilt.

Dazu erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai vom 19. 6.2008:
Demo-Anmelder verurteilt

Karlsruhe, 19. 6.2008. Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten", er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Schuldlos schuldig

Bis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer "friedlichen Demo". Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des Angeklagten. Obwohl mehrere Zeugen sogar einen hohen Einsatz des Angeklagten bestätigten, schloß sich der Richter den Aussagen der Polizeizeugen an, denen das Engagement des Angeklagten gegen Auflagenverstöße nicht ausreichte. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das Engagement des Anmelders zu beurteilen; hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.

Die Verurteilung trotz unsicherer Beweislage begründete der Richter mit dem Spruch "wer bestellt muß auch bezahlen".
Fragwürdiges Rechtsverständnis

Mit konkreten Vorwürfen befaßte sich Richter Neuberth weniger. Statt dessen monierte er die heutigen Protestformen. Allein die Tatsache, daß der Angeklagte gegen die teilweise rechtswidrigen Auflagen Widerspruch einlegte, wertete er als Beleg dafür, daß dieser die Auflagen ablehne und somit Verstöße billigend in Kauf nähme. Richter Neuberth leitete die Schuld des Angeklagten daraus ab, daß dieser seine Rechte in Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von Beginn an erklärte er für rechtens aufgrund der Annahme, daß nicht angekündigt werde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden.

Statt einer Urteilsbegründung salbaderte er über die schlechte Demonstrationskultur und gab den ZuhörerInnen einen Einblick in sein politisches Weltbild. Man sei hierzulande doch viel besser gestellt als in anderen Ländern - "da muß man gar nicht nach Moskau oder Peking blicken". Danke Herr Richter!
Grundrecht abgestraft

Nach der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht - zumindest im Einzugsgebiet der Karlsruher Staatsanwaltschaft - aus den Fugen. Mit dem heutigen Entscheid sind Versammlungen in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein Anmelder in einer großen Demonstration für alle einzelnen DemoteilnehmerInnen bürgen können?!

Es war ein politischer Prozeß, in dem die Fakten in den Hintergrund gerieten. Das fragwürdige Prinzip "Einer haftet für Andere" ist damit vorerst richterlich durchgesetzt.

Trotz direkter Nachbarschaft scheinen die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht nicht bis in die Amtsstuben des Amtsgerichts vorgedrungen zu sein.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!

cronjob