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Rentenpaket II: Paritätischer warnt vor Aktienrente

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenWas es brauche, sei eine Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen.

Mit Sorge blickt der Paritätische auf die für diese Woche angekündigte Veröffentlichung der Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner für eine Rentenreform. Die geplante Einführung einer Aktienrendite kritisiert der Verband scharf als “riskanten Irrweg”. Um die gesetzliche Rente als Herzstück der Sozialversicherungen armuts- und zukunftsfest zu machen, brauche es vielmehr die Umgestaltung zu einer echten Bürgerversicherung, fordert der Wohlfahrtsverband.

Pläne für eine Aktienrendite (“Generationenkapital”) lehnt der Paritätische Wohlfahrtsverband ab. “Aktien auf Pump zu kaufen, bringt kaum Rendite und ist extrem risikoreich. Die gesetzliche Rentenversicherung ist denkbar ungeeignet, um damit an der Börse zu spekulieren“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Ziel einer durchgreifenden Reform müsse es sein, die Rente armutsfest zu machen, fordert der Verband und schlägt dazu u.a. die Wiederanhebung des Rentenniveaus, die Einführung einer armutsvermeidenden Mindestrente und eine deutliche Erhöhung der Altersgrundsicherung vor. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt der Paritätische dagegen ab, da dies faktisch zu Rentenkürzungen für viele in anstrengenden Berufen, wie bspw. in der Pflege, führe.

“Anstatt die Menschen in der aktuellen sehr schwierigen politischen Stimmungslage im Land weiter zu verunsichern, brauchen wir Vorschläge für eine durchgreifende Reform, die alle mitnimmt", so Schneider. Der Paritätische verweist auf die zuletzt erneut gestiegene Altersarmut: Inzwischen sei mehr als jeder 5. ältere Mensch von Armut betroffen.

Notwendig ist nach Ansicht des Verbandes der Umbau des Rentensystems zu einer Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen – auch Beamte, Politiker und Selbständige. Die Beiträge seien nicht allein an den Löhnen, sondern an allen Einkünften, auch Kapitalerträgen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu bemessen. “Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rente ist nicht nur eine Frage der verlässlichen Finanzierung, sondern auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung 4. März 2024

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“

Logo auf Recht bestehenUnter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.

Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.

Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern – stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Quelle: Erklärung vom 20.10.2023


Umfrage zu Pflegekosten: Große Mehrheit für Vollversicherung in der Pflege

SharePic: 81% für Vollversicherung in der Pflege!Steigende Eigenanteile in der Pflege: Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung stellt aktuelle Umfrageergebnisse vor.

Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

SharePic: Pflegebedürftige im Heim müssen monatlich durchschnittlich 2700€ aus eigener Tasche beszahlen! (bei Aufenthalt bis zu einem  Jahr)Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.”

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:
“Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.”

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: “In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.”

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO.

Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung 24. August 2023

Rotstift ist bei der Rente falsch angesetzt!

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergSozialverband VdK fordert die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen komplett aus Steuermitteln

Die Bundesregierung plant, ab 2024 bis 2027 den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Der Bundeszuschuss hat die Aufgabe, versicherungsfremde Leistungen auszugleichen – zum Beispiel die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg spricht sich entschieden gegen eine Kürzung des Bundeszuschusses aus und fordert stattdessen eine Erhöhung:


„Der Bundeszuschuss deckt heute schon die versicherungsfremden Leistungen nicht ab. Jährlich fehlen rund 34 Milliarden Euro!“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Aufgrund der aktuell guten Arbeitsmarktsituation verbucht die Rentenversicherung zwar derzeit steigende Einnahmen und weist für 2022 sogar einen Überschuss aus. Doch die gute finanzielle Situation darf aus Sicht des VdK-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht dazu genutzt werden, den Spardrang der FDP zu befriedigen. „Aus einer Rentenkasse, die lediglich ein Rentenniveau von 48,1 Prozent leisten kann und damit für die aktuelle Altersarmut mitverantwortlich ist, dürfen nicht auch noch zustehende Steuergelder entzogen werden!“, so Hotz: „Die Altersarmut muss langfristig bekämpft und die zukünftige Stabilität der Rentenkasse gesichert werden.“

Auch vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch an Pensionärinnen und Pensionäre, wäre eine Kürzung das völlig falsche Signal: „Wenn es schon nicht möglich ist, einen Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, kann dem gesetzlichen System nicht auch noch zeitgleich Geld gekürzt werden“, meint Hotz. Der Sozialverband VdK fordert daher eine Alterssicherung für alle Erwerbstätigen. Hotz: „Nur dann können solche Ungerechtigkeiten in Zukunft vermieden werden!“ Unabhängig davon fordert der Sozialverband VdK: „Zahlt den Rentnerinnen und Rentnern genauso viel Inflationsprämie, wie für die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes geplant ist.“

Der Bundeszuschuss ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern. Doch die Steuerfinanzierung allein reicht nicht aus: Eine gerechte Steuerpolitik, die Reiche wieder in die Pflicht nimmt, ist unumgänglich. Hotz: „Ansonsten findet keine solidarische Umverteilung statt, sondern vielmehr eine ungerechte Verteilung der Belastung auf Mittel- und Niedrigverdienende.“ Dabei steht gerade die Mittelschicht schon heute zunehmend unter Druck und ist in den vergangenen Jahren bereits merklich geschrumpft.

Der Haushaltsplan für 2024 ist geprägt von Einsparungen im sozialen Bereich. Auch beim Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung und dem Elterngeld sind Kürzungen angedacht. Dies gefährdet jedoch den sozialen Frieden in Deutschland: „Mit den Plänen der Bundesregierung werden einmal mehr diejenigen bestraft, die in den großen, gesetzlichen Topf einzahlen. Andere Maßnahmen, wie eine einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre, bleiben jedoch außen vor. Dabei ist es Sache aller, in Krisenzeiten dazuzulegen!“, hebt Hotz hervor.


Der Sozialverband VdK ist mit seinen bundesweit 2,2 Millionen Mitgliedern und über 258.000 Mitgliedern im Südwesten, viele
davon mit einer Behinderung, nicht nur der größte Sozialverband in Bund und Land, sondern auch die größte Organisation von
Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als
unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängern setzt sich der VdK für die sozialen
Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.

Quelle: PM VDK Baden-Württemberg 18. Juli 2023
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