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Baskische Impressionen Teil 6: Ein Stück aus dem Tollhaus oder wie die Geheimdienste Folter und Mord an Jon Anza verschleiern wollen.

Jon Anza - ermordet
Über das spurlose Verschwinden des ETA-Aktivisten Jon Anza wurde an dieser Stelle schon berichtet. Jetzt, fast ein Jahr nach seinem Verschwinden, wurde sein Leichnam im Leichenschauhaus des Hospital Purpan "gefunden".

Folgt man der offiziellen Darstellung, wurde am 29. April 2009 gegen Mitternacht Jon Anza von einer Polizeistreife in einer Grünanlage am Boulevard Strasbourg bewusstlos aufgefunden. Durch eine Herz-Massage erlangte er wieder das Bewusstsein, war aber nicht ansprechbar und verstarb am 11. Mai im Krankenhaus Purpan, ohne identifiziert worden zu sein.

Dazu sei folgendes angemerkt:

Jon Anza war aufgrund der Einnahme starker Medikamente infolge zweier Hirntumoroperationen sehr korpulent und die untere Gesichtshälfte war aufgeschwemmt. Trotz dieser sehr ungewöhnlichen Erscheinung soll er aber zehn Monate lang unidentifizierbar im Leichenschauhaus von Purpan gelegen haben.

Abgesehen von "kleineren" Widersprüchen - einmal hatte er 500 € bei sich, einmal nicht - einmal hatte er eine Rückfahrkarte Bayonne - Toulouse bei sich, einmal wieder nicht - stellen sich schwerwiegende Fragen:

Jon Anza wurde anhand seiner Fingerabdrücke identifiziert, ein Vertrauter der Familie, der am 11.3. um 17.30 Uhr, nachdem die Familie Jon Anzas den ganzen Tag vor dem Krankenhaus ausgeharrt hatte, die sterblichen Überreste von Jon identifizieren sollte, konnte das nicht, weil er zu sehr entstellt war. Seine Kleidung konnte er nicht sehen, weil sie sich "im Gewahrsam der Polizei" befindet.

Unter diesen Umständen ist auch klar, dass die Staatsanwaltschaft die Anwesenheit von Vertrauensärzten der Familie bei der Obduktion ablehnt, da "die vereidigten Spezialisten nicht dazu berufen sind, in Gegenwart Dritter zu arbeiten".

Vorläufiges Ergebnis der Obduktion war, dass der Tod durch ein "allgemeines Versagen aller lebenswichtigen Organe" eintrat. Was dieses Versagen verursacht hat - keine Angaben.

Dazu meldet die spanische Zeitung "El Mundo":

Am 18.Mai 2009 , drei Tage nachdem die Familie Jon Anzas sein Verschwinden der Öffentlichkeit bekannt gemacht hatte, verliessen vier Agenten der Guardia Civil fluchtartig das Aparthotel Adagio in Toulouse. So fluchtartig, dass sie dabei zwei unter einer Matraze versteckte Pistolen vergessen hatten.

Zu diesem Thema:

Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie. Fortsetzung und vorläufiger Schluss.

Eine Boeing 747-100 - derselbe Typ wie die PA103
Eine Boeing 747-100 - derselbe Typ wie die PA103
Bildquelle: WikiPedia
28. Mai 2009 schrieben wir in diesem blog über den mutmasslichen Ausgang des Revisionsverfahrens im Lockerbieprozeß:

"Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage in den Mittelpunkt gerückt: Wer hat es dann getan und warum ?

Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.

Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein Abkommen verhandelt, dass die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.

An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden: Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.

Genau das ist geschehen:

Al-Megrahi hat die Berufung gegen sein Urteil zurückgezogen. Er wurde am 19.8.09 aus dem Gefängnis entlassen und nach Libyen ausgeflogen. Dies hat zur Folge, dass die Akte Lockerbie geschlossen werden kann: Wo kein Kläger mehr, da kein Richter.

Die scheinheilige mediale Empörung von CNN bis SPIEGEL über die "Freilassung eines Massenmörders" etc. soll nur hinwegtäuschen über die große Erleichterung z.B. der CIA und des britischen MI5 darüber, dass die Untersuchung speziell ihrer Beteiligung an der Vertuschung der tatsächlichen Hintergründe nun eingestellt wird.

Zu den offensichtlichen Widersprüchen in der Urteilsbegründung im Verfahren gegen Al-Megrahi 2001, die in unserem Beitrag vom 28.5.2009 aufgelistet werden, haben sich in den letzten Jahren weitere Indizien für die Beteiligung der CIA an der Manipulation des Verfahrens gesellt. Ein Beispiel:

Eines der Indizien der Anklage war der winzige Trümmer einer Schaltkreisplatine, Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll (siehe Punkt 3 unsres Beitrags vom 28.5.09). Diese Zeitgeber wurden von der Schweizer Firma MEBO produziert.

Am 18.Juli 2007 gab der Schweizer Ingenieur Ulrich Lumpert eine Erklärung ab, in der er frühere Angaben in den Lockerbie-Ermittlungen widerruft und feststellt, einzelne Beweisstücke seien "vorsätzlich politisch" manipuliert worden. Der bei MEBO angestellte Ingenieur Lumpert hatte bei seiner Aussage angegeben, MEBO habe solche Teile nach Libyen geliefert. Erst jetzt widerrief er diese Aussage und gab überdies den Hinweis, jener Zeitschalter, aus dem dann ein Beweisstück wurde, sei einer von drei von ihm selbst hergestellten Protoypen gewesen, die er "bei MEBO entwendet" und in "unerlaubter Weise an ein offizielle Ermittlungsperson im Lockerbie-Fall am 22.Juni 1989 übergeben" habe.

Er habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass dieser Schalter als Beweismittel im Lockerbie-Fall eine zentrale Bedeutung erhalten werde. Als ihm das bei weiteren polizeilichen Vernehmungen 1991 klar geworden sei, habe er "unbeschreibliche" Depressions- und Angstzustände bekommen.

Lumpert sagt zu den Gründen, warum er nun frühere Aussagen revidiere, der Zeitpunkt sei günstig, weil jetzt nach dem schottischen Revisionsspruch das Verfahren ohnehin wiederaufgenommen werde, überdies seien die Entwendung und die Weitergabe des Teils im Jahr 1989 und seine Falschaussage im Prozess 2001 strafrechtlich verjährt.

Schon bei der Beweissicherung an der Absturzstelle 1988 hatte die CIA ihre Finger im Spiel:

Hier musste Britanniens kleinste Polizeistation, die schottische "Dumfries and Galloway Constabulary" mit Giganten wie dem FBI und der CIA zusammenarbeiten. Wie das dann aussah, soll folgendes Beispiel illustrieren:

Kurz nach dem Absturz flogen CIA-Agenten mit dem Hubschrauber in Lockerbie ein, um nach den Überresten des Koffers des CIA-Agenten McKee, der an Bord der PANAM-Maschine war, zu suchen.
Nachdem sie den Koffer gefunden hatten, machte die CIA keinerlei Anstalten, die strengen Regeln der schottischen Polizei zur Beweissicherung zu befolgen. Sie packten den Koffer und seinen Inhalt einfach in ihren Hubschrauber und flogen mit ihm zu einem unbekannten Ziel. Einige Tage später wurde der leere Koffer zur selben Stelle zurückgebracht, wo er von zwei schottischen Polizeioffizieren zum zweitenmal "gefunden" wurde, die dann in ihrer Unkenntnis ganz glücklich waren, Erklärungen über die Entdeckung des Koffers unterschreiben zu können.

Im Prozess gegen die beiden libyschen Sündenböcke im Jahre 2000/2001 setzte sich das fort:

Dr. Hans Köchler, offizieller Prozessbeobachter der UN, kritisierte in seinem Abschlussbericht heftig die Anwesenheit von zwei Staatsanwälten des amerikanischen Justizministeriums während der gesamten Dauer des Verfahrens. Sie wurden in keinem offiziellen Dokument des Gerichtshofs als Prozessbeteiligte aufgeführt, obwohl sie am Tisch der schottischen Ankläger saßen. Es sei der Eindruck entstanden, als ob sie als "Überwacher" die Strategie der Anklage wesentlich beeinflussten und in einigen Fällen darüber entschieden, welche Dokumente das Gericht zu sehen bekam und welche Informationen zurückgehalten wurden.

Last but not least gibt es inzwischen Hinweise darauf, dass der Hauptzeuge der Anklage, Toni Guci (Boutiquebesitzer in Malta, der Al-Megrahi als denjenigen identifizierte, der die Kleidungsstücke gekauft haben soll, in denen die Bombe eingewickelt war, siehe Punkt 1 unsres Beitrags vom 28.5.09) massiv vom FBI bestochen wurde. Es ist die Rede von drei Millionen US-Dollar.

Gucis Aussage war das einzige Indiz überhaupt, das Al-Megrahi mit dem Attentat in Verbindung brachte. Gucis Unglaubwürdigkeit als Zeuge war auf der anderen Seite der ausschlaggebende Fakt, der die Scotish Criminal Cases Rewiew Commission dazu bewog, die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen.

Man muss also kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass Al-Megrahi mit hoher Wahrscheinlichkeit freigesprochen worden wäre - mit allen weitreichenden Folgen.

Das musste um jeden Preis verhindert werden. Und so wurde Al-Megrahi das Opfer einer menschenverachtenden Erpressung.

Baskische Impressionen, Teil 5: Ein vorläufiger Schluss

Die bisher (siehe unten) geschilderten Eindrücke sind das eher zufällige Ergebnis eines dreiwöchigen Aufenthalts im Baskenland. In ihrer Zufälligkeit innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums sagen sie etwas aus über das Ausmass der Repression, die Systematik der Repression geht aber viel tiefer:
  • Alle linken baskischen Parteien samt ihrer Zeitungen, sowie die meisten Gefangenenhilfsorganisationen sind im spanischen Baskenland verboten.
  • Eine legale politische Möglichkeit, sich für das Selbstbestimmungsrecht der Basken einzusetzen, gibt es nicht mehr.
  • Baskische politische Gefangene (inzwischen mehr als zu Francos Zeiten) werden systematisch gefoltert. Dazu werden sie per Gesetz in den ersten fünf Tagen ihrer Haft einer Totalisolation unterzogen: kein Kontakt mit ihrer Familie, kein Kontakt mit einem Anwalt ihres Vertrauens, kein Kontakt mit einem Arzt (!). Die Verhörräume werden nicht mit Kameras überwacht.
  • Es ist sogar verboten, Bilder der politischen Gefangenen öffentlich (z.B. in einer Kneipe) zu zeigen etc., etc.
Diese Praktiken werden in schöner Regelmäßigkeit von der UN - Menschenrechtskommission, dem UN - Kommitee gegen Folter und amnesty international angeprangert. Die Reaktion der EU und ihrer Mitgliedsstaaten ist beredtes Schweigen, das einem immer im Hinterkopf dröhnen sollte, wenn die Menschenrechtsfrage einmal mehr instrumentalisiert wird, um über wirtschaftliche und politische Sanktionen machtpolitische und ökonomische Interessen der EU in irgendeinem Teil der Welt durchzusetzen.

(Zur weiteren Beschäftigung mit der Situation im Baskenland empfehlen wir das Buch "Das Baskenland" von Ingo Niebel, im Internet "info-baskenland" und für des Spanischen Mächtige die Zeitung "Gara.net")

Der Bruder von Jon Anza, sowie Angehörige weiterer Opfer der Todeschwadronen verlangten gestern auf einer Pressekonferenz eine klare Stellungnahme der Politik. Sie hätten Informationen, nach denen "bestimmte Kreise der politischen Klasse im voraus Bescheid wussten" (über die Verhaftung Jon Anzas).

Am 12. Oktober finden im Baskenland vier Protestkundgebungen zu Jon Anza statt. Der 12. Oktober ist der Festtag der Guardia Civil.

Zu diesem Thema:

Baskische Impressionen, Teil 4: Manipulierung der Wahrheit durch das Verschweigen von Tatsachen

Bericht von Reinhard Spiegelhauer, ARD- Hörfunkstudio Madrid (in Auszügen):
"Peinliche Pannen bei ETA-Bekämpfung
(...) Maite Aranalde, mit internationalem Haftbefehl gesucht, weil sie an der Platzierung von ETA-Bomben im Sommer 2004 beteiligt gewesen sein soll, wurde vor einiger Zeit in Frankreich verhaftet. Vor eineinhalb Wochen dann die Überstellung nach Spanien - allerdings nur weggen illegalen Besitzes von Sprengstoff. Die Unterlagen zum Hauptvorwurf waren in Frankreich verloren gegangen.(...) Ohne die Unterlagen aus Frankreich, so entschied der Ermittlungsrichter, müsse Aranalde gegen Kaution ( 12000 €) auf freien Fuß gesetzt werden. Ihr wurde der Pass abgenommnen und sie wurde verpflichtet, sich einmal wöchentlich bei der Polizei zu melden. (...)"


Im folgenden erregt sich Herr Spiegelhauer noch über die Dussligkeit der Behörden, die eine so gefährliche Terroristin haben laufen lassen etc.

Dieser Bericht ist ein Musterbeispiel für die gemeinste Form der Lüge: Die Manipulierung der Wahrheit durch das Verschweigen von Tatsachen.

Screenshot: Maite Aranalde in der spanischen Presse
Maite Aranalde saß in Frankreich vier Jahre in Untersuchungshaft (O-Ton Spiegelhauer: "... wurde vor einiger Zeit in Frankreich verhaftet."). Offensichtlich war die Beweislage so dürftig, dass in dieser Zeit keine Anklage erhoben werden konnte, sie deshalb logischerweise auch nicht verurteilt wurde.

Soviel zum Thema Herr Spiegelhauer und die Unschuldsvermutung.

Für den weiteren Verlauf der Geschichte ist es wichtig, über einige "Besonderheiten" des spanischen Rechtssystems bei der "Terrorismusbekämpfung" Bescheid zu wissen:

Irgendwie der ETA-Mitgliedschaft Verdächtigte können bis zu vier Jahren in Untersuchungshaft gehalten werden - ohne dass ein Verfahren eröffnet wird. Das ist an sich schon ein Skandal, der jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn spricht. Da Maite diese vier Jahre schon abgesessen hatte, blieb dem guten Ermittlungsrichter, wollte er auch nur den, zugegebenermassen unter diesen Bedingungen, sehr dürftigen Schein der Rechtsstaatlichkeit wahren, nichts anderes übrig, als Maite unter den obengenannten Bedingungen aus der Haft zu entlassen. Die angeblich verloren gegangenen Unterlagen waren nur die Nebelkerzen, die diese Art der Rechtspflege verschleiern sollen.

Was Spiegelhauer bei seiner saloppen Art der Berichterstattung hat gänzlich unter den Tisch fallen lassen, ist, dass der Herr Ermittlungsrichter vorbeugend alle Solidaritätsbekundungen mit Maite Aranalde anlässlich ihrer Freilassung verboten hatte und die Folgen dieses Verbots.
Die Menschen in ihrem Heimatort Ibarra haben sich natürlich nicht um das Verbot geschert, sie standen an der Strasse und applaudierten, als Maite nachts im Polizeikonvoi ankam. Von ihren Verwandten wurde sie herzlich willkommen geheissen und umarmt. Was dazu führte, dass ein Onkel von Maite unverzüglich von der Polizei verhaftet und inhaftiert wurde. Er sieht einer Anklage wegen "Glorifizierung des Terrorismus" entgegen.
Eine verwandtschaftliche Umarmung als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - da bekommt selbst Wolfgang Schäuble feuchte Hände.

Als Franco früher "seine baskischen Provinzen" besuchte (was er sehr ungern tat), hat er immer den Ausnahmezustand verhängen lassen. Wenn er wieder weg war, wurde der Ausnahmezustand wieder aufgehoben.

Seine politischen Statthalter in Madrid sind da heute weiter - sie haben über das Baskenland den permanenten Ausnahmezustand verhängt.

Baskische Impressionen, Teil 3: Der Tod von Jon Anza und die Suche nach der "Wahrheit"

Bildquelle: UKBERRI
Der Bericht der baskischen Zeitung "Gara" über den wahrscheinlichen Tod von Jon Anza nach der Verhaftung und Verhören durch eine spanische Ermittlungseinheit war Gegenstand einer eilends von der Staatsanwaltschaft Bayonne einberufenen Pressekonferenz.

Der ermittelnde Staatsanwalt Marc Marie bezeichnete den Bericht als "eine Information wie jede andere Information auch". Wenn es Personen gäbe, die sachdienliche Hinweise geben könnten, sollen sie sich bei ihm melden.

Angesprochen darauf, ob nicht die enge Zusammenarbeit der französischen und der spanischen Dienste eine solche These wahrscheinlich erscheinen lasse: "Kein Kommentar".

Angesprochen auf den Stand der eigenen Ermittlungen: "Kein Kommentar".

Am selben Tag versammelten sich Aktivisten zu einer Mahnwache für Jon Anza vor dem Gare du Midi in Biarritz.

Aus einer Erklärung der Demonstranten:

"Wir verlangen die Wahrheit. Wir glauben keine Sekunde daran, dass die Polizei diese Ermittlungen mit Nachdruck betreibt. Wir appellieren an alle sich diesem Kampf anzuschliessen, Abgeordnete, Parteien, die demokratische Öffentlichkeit, die Gewerkschaften, dass sie darauf bestehen, dass die Wahrheit ans Licht kommt und dass die Rechte eines jeden letztendlich respektiert werden in diesem Land".

Siehe auch:
"Gara"-k zabaldutako informazioa aztertzeko prest agertu da Baionako Fiskaltza
Urriaren 12an gerra zikina salatzeko deia egin dute biktimen senideek

Baskische Impressionen, Teil 2: Die ETA als angebliches Bindeglied im Drogenschmuggel

ETA-unterstützendes Graffito in Altsasu Quelle: WikiPedia
Notiz in der Zeitung Sud Ouest vom 10.September 2009: Roberto Saviano, Autor des Buches "Gomorrha" über die neapolitanische Mafia, behauptet, dass die Euskadi Ta Askatasuna - ETA beim Drogenschmuggel als Bindeglied zwischen der kolumbianischen Guerillabewegung FARC und der Mafia fungiert. Er stützt seine Behauptungen auf Ermittlungen der der italienischen Polizei, kann aber keine konkreten Beweise für seine Behauptungen vorlegen.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus:

In den 1980er Jahren hatten staatsanwaltliche Ermittlungen zahlreiche Beweise zu Tage gefördert, dass eben nicht die ETA, sondern im Gegenteil die staatlich organisierten Todesschwadronen der GAL (Grupos antiterroristas de Liberacion) und ihr Chef Oberst Galindo von der Guardia Civil in den Drogenhandel verwickelt waren. Die Ermittlungsergebnisse legten den Verdacht nahe, dass der in den 1980er Jahren angestiegene Drogenkonsum im Baskenland zumindest polizeilich, wenn nicht sogar staatlich gelenkt war. Man war wohl zu den Auffassung gelangt, dass es akzeptabler sei, junge drogenabhängige Arbeitslose zu haben als politisch aktive.

Das spanische Justizministerium war deshalb sehr bemüht, nicht weniger als drei Generalstaatsanwälte davon abzuhalten, ein Verfahren gegen Galindo und seine Truppe einzuleiten... (siehe Ingo Niebel: Das Baskenland S.100)

Baskische Impressionen, Teil 1: "Non da Jon Anza?"

Foto: Mit freundlicher Genehmigung durch: "Freunde des Baskenlandes - Euskal Herriaren Lagunak"
Ahetze ist ein Dorf nahe der baskischen Atlantikküste, grüne Wiesen, sanfte Hügel, schwarz-weisse Kühe, rotes Fachwerk an den Häusern, in der Ortsmitte drapieren sich um den Kreisverkehr Friedhof, Kirche und Rathaus.

Hier lebte bis zum 28. April Jon Anza.

Jon Anza stammt aus San Sebastian, im Alter von zwanzig Jahren wurde er verhaftet und wegen Mitgliedschaft in der Euskadi Ta Askatasuna - ETA verurteilt. Als er im November 2002 das Gefängnis verlassen konnte, war er vierzig.

Nach seiner Haftentlassung war er weiter polizeilichen Schikanen und Überwachung ausgesetzt. So ging er über die Grenze in den französischen Teil des Baskenlandes, in das idyllische Adhetze.

An jenem 28. April macht sich Jon Anza auf den Weg nach Bayonne, um mit dem Zug nach Toulouse zu fahren. Dort kommt er nie an.

Seitdem ist er verschwunden. Die Familie, seine Freunde und Mitstreiter suchen die ganze Bahnstrecke von Bayonne bis Toulouse ab, in jedem Bahnhof hängen sie Plakate aus mit seinem Bild - ohne Resultat, niemand hat ihn gesehen.
Seltsamerweise sind auch die Bilder der Videoüberwachungskameras auf den Bahnhöfen vom 28.April nicht gespeichert.

Das französische Innenministerium hüllt sich in Schweigen: Kein Kommentar. Der spanische Innenminister bezichtigt die Angehörigen der Lüge.

Böse Erinnerungen werden wach. In den 1980er Jahren verschwanden 27 Menschen im Baskenland. Sie wurden allesamt wieder tot aufgefunden, viele mit deutlichen Folterspuren: Das Werk der GAL (Grupos antiterroristas de Liberacion), einer Todesschwadron nach lateinamerikanischem Vorbild, die vom spanischen Staat unter der Regierung des "Sozialisten" Felipe Gonzcales aufgestellt wurden.

Tausende von Menschen demonstrieren im Baskenland den ganzen Sommer lang und verlangen Antwort auf die Frage: Non da Jon? - wo ist Jon?

Update: Wie Baskenland Info meldet wurde Jon Anza von Polizisten entführt und ermordet.

Siehe auch:
• IndyMedia: "Demonstration im Baskenland: Wo ist Jon Anza?"
• Freunde des Baskenlandes / junge Welt: Spurlos verschwunden"
• Ralf Streck: "50 Jahre und kein bisschen leise"
• Ingo Niebel: ""Schmutziger Krieg" gegen die ETA scheint in eine neue Phase zu treten"

Eine Nachbetrachtung zur Revision der Geschichte durch den Stasi-Spitzel Kurras

Der Tod des Demonstranten" von Alfred Hrdlicka. Gedenkrelief für Benno Ohnesorg vor der Deutschen Oper Berlin.
Der Tod des Demonstranten" von Alfred Hrdlicka. Gedenkrelief für Benno Ohnesorg vor der Deutschen Oper Berlin.
Foto: Lorem Ipsum CC BY-SA 2.0 DE, via Wikimedia Commons
Wieder einmal musste die Geschichte umgeschrieben werden: Karl-Heinz Kurras war Stasi-Mitarbeiter.

Die Spezialisten auf diesem Gebiet von Stefan Aust bis Götz Aly hatten schon Schaum vorm Mund vor Eifer.
Assistiert wurde ihnen dabei von Figuren wie dem CDU-Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus, Frank Heinkel, der allen Ernstes gefordert hatte, die an den Kurras-Prozessen beteiligten Richter und Staatsanwälte auf Stasi-Mitgliedschaft überprüfen zu lassen. Da sollte doch tatsächlich unsre gut funktionierende bundesdeutsche Klassenjustiz zum verlängerten Arm der Stasi umgelogen werden.

Angemerkt sei auch, dass die Tötung von Demonstranten durch die Polizei damals kein deutsches Privileg war:
Franco Serantini z.B. wurde von der Polizei in Pisa (Italien) 1972 - nun nicht erschossen - sondern schlicht totgeprügelt. Aber da war sicher die italienische Sektion der Stasi im Spiel. Oder die vier Studenten, die an der Kent State University in Ohio (USA) 1970 von der Nationalgarde erschossen wurden usw. usw.

Was oberflächlich gesehen als ausgemachter Verfolgungswahn daher kam, hatte tatsächlich einen klaren politischen Zweck :
Über all dem Getöse sollte z.B. vergessen werden, wer denn die Leute waren , die 1967 in der Westberliner Polizei die Befehle gaben:
Da wäre zu allererst Erich Duensing zu nennen, bis 1967 Polizeipräsident von West-Berlin, Spitzname " Knüppel-Erich ". Der war im 2.Weltkrieg Generalstabsoffizier und Ritterkreuzträger bei der Heeresgruppe Süd. Die wütete vor allem in der Ukraine und einer seiner Chefs, Herr von Manstein wurde berühmt-berüchtigt durch seine Politik der verbrannten Erde.( " Die Vernichtung von Wirtschaftsgütern ist mit allen Mitteln durchzuführen (...) die landwirtschaftliche Bevölkerung ist mit allen Mittel zu veranlassen nach Westen abzuwandern ..( Befehl vom 11.September 1943) ).

Klaus Hübner, der Nachfolger von Herrn Duensing sagte über diesen, dass er "seit seinem Amtsantritt 1951 eine Vorliebe für die Einstellung von früheren Wehrmachts - und SS-Offizieren entwickelt hatte".

Diese Art von Personalpolitik hatte Folgen:
Der Kommandeur der Berliner Schutzpolizei, der für den Einsatz am 2.Juni 1967 verantwortlich war, hieß Hans-Ulrich Werner. Er war ab 1943 Hauptmann der Gendarmerie und Kompanieführer der Sondereinheit "Bürger". Dies war maßgeblich an der Vertreibung und Massenvernichtung von Sowjetbürgern beteiligt. Ende 1944 bis Kriegsende war Werner 1.Stabsoffizier beim SS- und Polizeiführer Oberitalien-Mitte, verantwortlich für die Ausarbeitung der Operationen der Gendarmerie- und Polizeikommandos gegen die Zivilbevölkerung.

Oder Willi Hartmann, Polizeihauptkommisar der Westberliner Schutzpolizei, vorher Kompaniechef und Batallionskommandeur im SS-Polizeiregiment 15, Einsatz gegen Juden in der Sowjetunion, 1944 Leiter des II. Batallions, das in Italien den SS-Einheiten des SS-Brigadeführers Zimmermann unterstand.

Oder Kurt Huhn, Polizeioberrat,Gruppenkommandeur für den US-Sektor in Westberlin, vorher Hauptmann und Kompaniechef des SS-Polizeiregiments 14, Adjutant beim Befehlshaber der Ordungspolizei in Kroatien, beteiligt an Verbrechen gegen Polen, Juden und Jugoslawen.

Oder Wilhelm Graurock, Hauptinspektor beim Kommando der Westberliner Schutzpolizei, vorher SS-Hauptsturmführer , beging Kriegsverbrechen in der Sowjetunion, in Kroatien und Dänemark.

In der Polizeiinspektion Westberlin-Charlottenburg ( hier befindet sich die Neue Oper, vor der der Polizeieinsatz am 2. Juni 1967 stattfand) waren beschäftigt:
Hans-Joachim Kohlmorgen, Polizeioberrat, vorher SS-Obersturmführer, Leiter einer Gendarmeriehauptmannschaft, beteiligt an Massenerschießungen der Zivilbevölkerung in Mosyr und Umgebung (UdSSR) und Kurt Krumholz, Leiter des Einsatzkommandos Westberlin-Charlottenburg,vorher SS- Sturmbannführer (Nr. 493015), NSDAP ( Nr. 4313349), Stabsführer beim Höheren SS- und Polizeiführer in Ungarn.

Wie sagte doch Gudrun Ensslin am Abend des 2.Juni 1967 auf einer SDS-Versammlung: "Das ist die Generation von Auschwitz, mit denen kann man nicht diskutieren."

Wenden wir uns nun dem Mann zu, der den Stein ins Rollen brachte, dem Entdecker der Kurras-Akte, Dr. Helmut Müller-Enbergs, Mitarbeiter der Birthler-Behörde.

Der war bis 1979 Mitglied des "Revolutionären Jugendverbands Deutschlands", einer Vorläuferorganisation des "Rebell", der Jugendorganisation der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD).

Bevor jetzt die Geschichte, diesmal die der Birthler-Behörde, neu geschrieben werden muß, können wir Entwarnung geben:
Dr. Müller- Enbergs hatte nämlich erfahren, dass seine deutschstämmige Großelterngeneration in der Sowjetunion mit der deutschen Wehrmacht kollaboriert hatte und gegen sowjetische Partisanen vorgegangen war. Dafür wurde sie von Stalin nicht etwa mit dem Lenin-Orden am Band geehrt , sondern schlicht ins GULAG geschickt. Das führte dann bei Müller-Enbergs "nicht nur zur Lösung von Stalin, sondern zum Abschied vom Marxismus-Leninismus."

Und Tschüß, Herr Müller-Enbergs - kann man da nur noch sagen.

Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie

Am 28.06.2007 machte die Scotish Criminal Cases Review Commission (SCCRC) den Weg frei für die Wiederaufnahme des Lockerbie-Prozesses, nachdem eine erste Revisionsverhandlung 2002 gescheitert war. Die erneute Revisionsverhandlung begann am 27. April 2009.
Es war ein langer Weg zur möglichen Korrektur eines himmelschreienden Fehlurteils, das durch massive Einflussnahme der USA erzwungen wurde.


Eine Boeing 727: an diesem Tag „Zubringer“ für PA103 Bildquelle: WikiPedia
Im Januar 2001 endete die Hauptverhandlung mit einem Freispruch für Al Amin Khalifa Fhimah und mit lebenslänglich für Abdelbaset Ali Mohamed Al Megrahi für ein angeblich gemeinschaftlich begangenes Verbrechen, das Bombenattentat auf den Flug PANAM 103 am 21.12.1988, bei dem 270 Menschen den Tod fanden.
Die bürgerliche Presse schaltete trotz dieses offensichtlichen Widerspruchs kollektiv den Verstand aus und gefiel sich darin, Variationen der offiziellen Sprachregelung zu produzieren.
Ein besonders abschreckendes Beispiel gab die Süddeutsche Zeitung (SZ) ab. Stefan Ulrich schwärmte unter der Unterschrift „Die Welt bekommt Recht“: „Der Lockerbie-Prozess steht für nicht weniger als die schleichende Veränderung in der Weltpolitik -“ ihre Verrechtlichung und Zivilisierung“ und von einem „mustergültigen Prozess“ und einem „differenzierten Urteil“. Und „der Lockerbie-Prozess demonstriert, dass das Recht der Gewalt überlegen sein kann bei der Lösung internationaler Konflikte.“ (Alle Zitate SZ vom 01.02.2002).
Dabei hätte alles so einfach sein können: Stefan Ulrich und seine Kollegen hätten nur einmal die Urteilsbegründung der drei Lord Richter aufmerksam durchlesen müssen und wären auch ohne größeren juristischen Sachverstand, nur vermittels der Einschaltung des gesunden Menschenverstandes zu dem Ergebnis gekommen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Der Autor dieser Zeilen hat sich damals dieser Mühe unterzogen unde versuchte die Ergebnisse seiner Bemühungen in der bürgerlichen Presse zu veröffentlichen -“ ohne Erfolg.
Zwar wurde das Thema als „durchaus interessant“ (Frankfurter Rundschau) eingestuft, ja sogar die „Brisanz der Thematik“ (Vorwärts) bescheinigt. Die „enorme Arbeit“ wurde „bewundert“ aber: „ich glaube auch, dass andere Analysen zu einem anderen Urteil kommen würden. Ich selbst habe dazu keine Meinung“ (Adrian Zielcke von der Stuttgarter Zeitung). Oh Herr schmeiß Hirn ra' -“ wäre dazu der passende schwäbische Kommentar.
Und die Süddeutsche Zeitung schrieb: „Der Prozess wurde von zwei Redakteuren unserer Zeitung beobachtet und regelmäßig kommentiert, sodass wir für Ihr Manuskript keine Verwendung mehr finden.“ Das segensreiche Wirken dieser Redakteure haben wir weiter oben schon gewürdigt.

Nun also die nicht aktualisierte, da nach sechs Jahres groteskerweise immer noch brandaktuelle Analyse des Lockerbie-Urteils, allerdings stark gekürzt.

Der Lockerbie - Prozeß war ein Indizienprozeß: Es gab keine Geständnisse, keine Augenzeugen, keine Fingerabdrücke, keine Videoaufzeichnungen, keine Dokumente, nichts von alledem.

1. Die Beweisführung der Anklage umfasste im wesentlichen drei Komplexe:
Aus den Trümmern der Boeing 737 konnten die Reste von Bekleidungsstücken geborgen werden, in die die Bombe eingewickelt gewesen sein soll. Sie konnten als Bekleidungsstücke der Marken Yorkie, Slalom , Primark, und Puccini, die in Malta hergestellt werden, identifiziert werden. Die Klippe, dass diese Kleidungsstücke nicht nur in einer bestimmten Boutique in Malta verkauft werden sondern sogar weltweit, umschiffen die Richter mit der eleganten Bemerkung: „Zwar könnten einzelne Stücke ohne Zweifel in anderen Läden in Malta gekauft worden sein oder tatsächlich auch in anderen Teilen der Welt, da viele exportiert werden, aber die exakte Übereinstimmung zwischen so vielen Stücken und den Überresten, die in Lockerbie gefunden wurden, ist unserer Ansicht nach viel mehr als ein Zufall.“ ( Opinion of the Court - Urteilsbegründung S. 15 Absatz 12 ). Die Richter hielten es aber für erwiesen, dass der Angeklagte al - Megrahi diese Kleidungsstücke in der Boutique „Marys House“ auf Malta gekauft hatte und dass er das am 7. Dezember ( als er in Malta war ) und nicht am 23 .November 88 ( als er nachweislich nicht in Malta war ) tat. Hauptzeuge für diesen Vorgang ist Mr. Gauci, der Besitzer der Boutique. Tatsache ist aber, dass Mr Gauci den Angeklagten niemals positiv identifiziert hat. Dies räumen die Richter auch freimütig ein: „ Wir akzeptieren natürlich, dass er nie etwas gemacht hat , was man als absolut positive Identifizierung beschreiben könnte, aber unter Berücksichtigung des Zeitraums, wäre es auch erstaunlich gewesen, wenn er in der Lage dazu gewesen wäre.“ (Opinion...,S.60 Absatz 69 ).
Die einzige verwertbare Beschreibung, die Mr. Gauci jemals gab, war : Der Käufer war 6 Fuß (182 cm ) groß und über 50 Jahre alt..Tatsächlich ist der Angeklagte 5 Fuß 8 inch ( 172 cm ) groß und war zum damaligen Zeitpunkt 36 Jahre alt .Auch diese Ungereimtheit räumen die schottischen Richter kraft ihrer „ Überzeugung „ aus dem Weg: „Wir haben auch nicht die Schwierigkeiten übersehen in Bezug auf seine ( Gaucis) Beschreibung von Größe und Alter. Wir sind nichtsdestoweniger der Überzeugung ,dass seine Identifizierung, was den ersten Angeklagten als Käufer anbetrifft, glaubwürdig war und als sehr wichtiges Element in diesem Fall behandelt werden sollte.“ ( Opinion...,S.60 Absatz 69).
Auch der Zeitpunkt des Kaufs (7.Dezember oder 23. November) ist nicht unumstritten. Mr. Gauci sagte nämlich aus, dass es, als der Käufer sein Geschäft verlassen wollte, so stark regnete, dass er es für notwendig hielt, sich einen Regenschirm zu kaufen, um sich vor dem Regen zu schützen, während er ein Taxi suchte. Das unbestrittene meteorologische Gutachten stellte aber fest, dass, während es am 23. November zu der fraglichen Zeit regnete, es eher unwahrscheinlich war, dass es am 7. Dezember in Malta überhaupt regnete und wenn, wären es nur ein paar Tropfen gewesen, die nicht einmal ausgereicht hätten, die Straße zu benetzen.
Hätte der Kauf, so er den überhaupt stattgefunden hat, aber am 23. November stattgefunden, könnte der Angeklagte nicht der Käufer gewesen sein, weil sich dieser zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht in Malta aufgehalten hatte.


2. Der zweite Komplex umfasst die Frage, wie der Bombenkoffer an Bord des Panam-Flugs 103 kam.

Nach Meinung der Anklage wurde er in Malta in den Flug KM 180 eingeschleust, dann in Frankfurt in den Zubringerflug nach Heathrow übergeleitet und in Heathrow kam er dann schließlich an Bord des Panam-Flugs 103. Abgesehen davon , dass diese Vorgehensweise vom terroristischen Standpunkt aus, sehr kompliziert und extrem unsicher ist, gibt es keinerlei Beweise dafür, dass der Bombenkoffer in Malta in Marsch gesetzt wurde. Die Richter erklären dazu : „ Das Fehlen jeder Erklärung für die Methode, wie der Bombenkoffer an Bord des Fluges KM 180 platziert wurde, ist eine Hauptschwierigkeit für die Sache der Anklage.“(Opinion...,S.38 Absatz 39).
Die Anklage hatte nämlich behauptet, der zweite Angeklagte Fimah sei derjenige gewesen, der die Einschleusung des Bombenkoffers bewerkstelligte. Das jedenfalls bezeugte ein gewisser Abdul Majid.
Das Gericht stellte fest , daß Abdul Majid ein bezahlter CIA-Spitzel ist.
Die Richter führten dazu aus: „Aussagen eines bezahlten Informanten sind immer der Kritik ausgesetzt, dass sie erfunden sein könnten , um seine Bezahlung zu rechtfertigen .Unsrer Meinung nach ist diese Kritik in diesem Fall mehr als berechtigt.“ (Opinion...,S.40 Absatz 42 ).
Das Gericht stellte weiter fest, daß Abdul Majid bis Juli 1991 der CIA keinerlei Informationen über den Lockerbie-Fall gegeben hatte. Erst als er sich 1991 aus Libyen absetzte und an Bord eines Schiffes der US Navy drei Wochen lang verhört wurde (Opinion...,S.40 Absatz 42 ), erzählte er der CIA allerlei Märchen aus tausend und einer Nacht, die die Staatsanwaltschaft dann zur einzigen Grundlage ihrer Anklage gegen Fimah machte.
Über den Wahrheitsgehalt dieser „Aussagen“ und die Glaubwürdigkeit des Zeugen fällen die Richter ein vernichtendes Urteil: „Wir können diese Geschichte nicht akzeptieren ... Um es kurz zu machen, wir können Abdul Majid in keiner Weise als glaubwürdigen und verlässlichen Zeugen akzeptieren ...“ (Opinion.., S.43 Absatz 43).
Die Richter haben sehr wohl bemerkt, dass die CIA bei diesem Kernstück des Verfahrens aktiv an der Fälschung von Aussagen und Beweisen mitgewirkt haben muss, sie spüren, dass sie sich jetzt auf dünnem Eis bewegen: „Wir halten es nicht für notwendig, zu sehr ins Detail zu gehen über seinen (Majids) Handel mit der CIA in Malta.“(Opinion...,S.40 Absatz 42)
Die schottischen Richter kamen nicht umhin , den Angeklagten Fimah freizusprechen. Damit war aber nicht nur ein zentrales Bindeglied der - von der Anklage behaupteten - Libyen - Connection zusammengebrochen , vielmehr begann auch der angebliche Tatbeitrag des Angeklagten al-Megrahi zunehmend in der Luft zu hängen.

3. Der dritte Komplex betrifft ein winziges Stück grünes Plastik, Trümmer einer Schaltkreisplatine und - laut Anklage - Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum ein Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll , der die Bombe an Bord von Panam 103 zündete.
Die Ungereimtheiten um dieses winzige Stück Plastik beginnen schon mit seiner Auffindung:

Es wurde nicht korrekt und zu spät gekennzeichnet (Opinion...,S.15 Absatz 13)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Notizen des Spurensachverständigen
D. Hayes über die Untersuchung des Beweisstücks manipuliert wurden (Opinion ......, S.16 Absatz 13)
- Dr. Hayes fertigte auch , ganz entgegen seiner sonstigen Gewohnheit , keine Zeichnung des Beweisstücks an und gab ihm auch kein getrenntes Aktenzeichen (Opinion...,S.17 Absatz 13)
All diese Zweifel an der Herkunft des Beweisstücks nimmt das Gericht mit Bedauern zu Kenntnis („Es ist höchst bedauerlich, dass diesem Beweisstück, dass trotz seiner winzigen Größe große Bedeutung für diese Verfahren erlangt hat, nicht von Anfang an dieselbe sorgfältige Behandlung zu Teil wurde wie den anderen“ (Opinion...,S.17 Absatz 13) ),um sie dann ohne mit der Wimper zu zucken vom Tisch zu wischen.
Anderthalb Jahre lang blieben alle Nachforschungen der Spurensachverständigen, was die Herkunft der Schaltkreisplatine betrifft, erfolglos.
Dann im Juni 1990 hat FBI-Officer Thomas Thurman seinen großen Auftritt, just zu dem Zeitpunkt als sich die politische Großwetterlage im Nahen Osten nachhaltig zu verändern begann. Ihm war es vorbehalten, zu entdecken, was seinen englischen Kollegen trotz intensiver Nachforschungen verborgen geblieben war:- dass der grüne Plastikfitzel zu einer Schaltkreisplatine aus einem MST-13 Zeitgeber stammte, der von der Schweizer Firma MEBO hergestellt wurde.
Thomas Thurmann ist eine schillernde Persönlichkeit. Die , für die weiteren Ermittlungen bahnbrechende, Entdeckung machte er nämlich, obwohl er weder eine Ausbildung als Spezialist für Explosionsrückstände hatte, ja nicht mal auf eine Ausbildung als Chemiker zurückgreifen konnte.
Vielleicht war es dieser Mangel an fachlicher Qualifikation,die ihn dazu brachte , sich in mehreren anderen Verfahren darauf zu verlegen, Beweismittel zu manipulieren bzw. regelrecht zu fabrizieren. Und das auch noch so plump, dass sein Arbeitgeber, das FBI, nicht umhin kam, ihn schließlich zu entlassen.
Erstaunlich ist , dass das Gericht diese außergewöhnliche berufliche Entwicklung von Mr. Thurmann mit keinem Wort würdigt, die Besitzer der Firma MEBO aber durchgehend als unglaubwürdige Zeugen abqualifiziert.
Schnell war auch das fehlende Bindeglied zur Libyen-Connection ermittelt: Die Firma MEBO hatte diesen Zeitgeber an Libyen verkauft.
Aber eben nicht nur an Libyen.
Sicher ist, dass zwei Zeitgeber auch an die Stasi in der DDR verkauft wurden. Weiterhin kann das Gericht nicht ausschließen, dass mehr als zwei Zeitgeber an die Stasi verkauft wurden ,es kann nicht ausschließen, dass auch an andere Länder Zeitgeber verkauft wurden und es kann schließlich auch nicht ausschließen, dass die Stasi ihre Zeitgeber an Dritte weitergegeben hat (Opinion...,S.47 Absatz 49).Aber durch solche Einwände lässt sich das Gericht seine Libyen-Connection nicht kaputt machen.
Was aber hat nun der Angeklagte Megrahi selber mit der ganzen MEBO-Zeitgeber Geschichte zu tun ? War er der Käufer, wurde bei ihm ein solcher Zeitgeber gefunden, war er der Bombenbauer ? Nichts von alledem. MEBO hat der Firma ABH, in der u.a. der Angeklagte Geschäftsführer war, Büroräume in Zürich vermietet (Opinion...,S.50 Absatz 54)!
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die Richter am Schluss ihrer Urteilsbegründung schreiben: „ Wir sind uns bewusst, dass es bezüglich bestimmter Aspekte des Falls eine Anzahl von Unsicherheiten und Einschränkungen gibt. Wir sind uns auch bewusst, dass die Gefahr und die Möglichkeit besteht durch das Herausgreifen von Beweisen, die scheinbar zusammenpassen und das Ignorieren von Beweisen, die scheinbar nicht zusammenpassen ,in eine Masse sich widersprechender Beweise ein Muster oder eine Schlussfolgerung hineinzulesen, die nicht gerechtfertigt ist.“(Opinion...,S.74 Absatz 89)

Das Ausmaß des politischen Drucks auf das Gericht wird deutlich, wenn man sich die Folgen vergegenwärtigt , die der Freispruch auch des zweiten Angeklagten gehabt hätte:
Die Verbindung zu Libyen wäre vollständig als konstruiertes Ablenkungsmanöver aufgeflogen. Folge: Das Embargo gegen Libyen wäre als offener, durch nichts zu rechtfertigender Bruch des Völkerrechts entlarvt.
Neben der politischen und moralischen Diskreditierung aller amerikanischen Regierungen seit 1988,wären die USA bzw. die UN wohl mit horrenden Schadensersatzansprüchen Libyens konfrontiert worden. Schließlich war das Embargo sieben Jahre in Kraft und hat immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet.
Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage wieder in den Mittelpunkt gerückt : Wer hat es dann getan und warum ?

Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein gegen Abkommen verhandelt, daß die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden:
Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.

Quellen:
IN THE HIGH COURT OF JUSTICIARY AT CAMP ZEIST
Case No: 1475/99 OPINION OF THE COURT delivered by LORD SUTHERLAND in causa HER MAJESTY-™S ADVOCATE versus ABDELBASET ALI MOHMED AL MEGRAHI and AL AMIN KHALIFA FHIMAH , Prisoners in the Prison of Zeist, Camp Zeist (Kamp van Zeist),The Netherlands

Professor Robert Black ,The Edinburgh Law School, University of Edinburgh: „ The Reasons for Convicting Megrahi“

FRONTLINE SCOTLAND „Silence over Lockerbie“ , 1994 Reporter:Shelley Jofre Producer: Murdoch Rogers (nach dem Manuskript der Sendung)

Mehr Information: The Lockerbie Case
cronjob