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Baskische Impressionen, Teil 4: Manipulierung der Wahrheit durch das Verschweigen von Tatsachen

Bericht von Reinhard Spiegelhauer, ARD- Hörfunkstudio Madrid (in Auszügen):
"Peinliche Pannen bei ETA-Bekämpfung
(...) Maite Aranalde, mit internationalem Haftbefehl gesucht, weil sie an der Platzierung von ETA-Bomben im Sommer 2004 beteiligt gewesen sein soll, wurde vor einiger Zeit in Frankreich verhaftet. Vor eineinhalb Wochen dann die Überstellung nach Spanien - allerdings nur weggen illegalen Besitzes von Sprengstoff. Die Unterlagen zum Hauptvorwurf waren in Frankreich verloren gegangen.(...) Ohne die Unterlagen aus Frankreich, so entschied der Ermittlungsrichter, müsse Aranalde gegen Kaution ( 12000 €) auf freien Fuß gesetzt werden. Ihr wurde der Pass abgenommnen und sie wurde verpflichtet, sich einmal wöchentlich bei der Polizei zu melden. (...)"


Im folgenden erregt sich Herr Spiegelhauer noch über die Dussligkeit der Behörden, die eine so gefährliche Terroristin haben laufen lassen etc.

Dieser Bericht ist ein Musterbeispiel für die gemeinste Form der Lüge: Die Manipulierung der Wahrheit durch das Verschweigen von Tatsachen.

Screenshot: Maite Aranalde in der spanischen Presse
Maite Aranalde saß in Frankreich vier Jahre in Untersuchungshaft (O-Ton Spiegelhauer: "... wurde vor einiger Zeit in Frankreich verhaftet."). Offensichtlich war die Beweislage so dürftig, dass in dieser Zeit keine Anklage erhoben werden konnte, sie deshalb logischerweise auch nicht verurteilt wurde.

Soviel zum Thema Herr Spiegelhauer und die Unschuldsvermutung.

Für den weiteren Verlauf der Geschichte ist es wichtig, über einige "Besonderheiten" des spanischen Rechtssystems bei der "Terrorismusbekämpfung" Bescheid zu wissen:

Irgendwie der ETA-Mitgliedschaft Verdächtigte können bis zu vier Jahren in Untersuchungshaft gehalten werden - ohne dass ein Verfahren eröffnet wird. Das ist an sich schon ein Skandal, der jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn spricht. Da Maite diese vier Jahre schon abgesessen hatte, blieb dem guten Ermittlungsrichter, wollte er auch nur den, zugegebenermassen unter diesen Bedingungen, sehr dürftigen Schein der Rechtsstaatlichkeit wahren, nichts anderes übrig, als Maite unter den obengenannten Bedingungen aus der Haft zu entlassen. Die angeblich verloren gegangenen Unterlagen waren nur die Nebelkerzen, die diese Art der Rechtspflege verschleiern sollen.

Was Spiegelhauer bei seiner saloppen Art der Berichterstattung hat gänzlich unter den Tisch fallen lassen, ist, dass der Herr Ermittlungsrichter vorbeugend alle Solidaritätsbekundungen mit Maite Aranalde anlässlich ihrer Freilassung verboten hatte und die Folgen dieses Verbots.
Die Menschen in ihrem Heimatort Ibarra haben sich natürlich nicht um das Verbot geschert, sie standen an der Strasse und applaudierten, als Maite nachts im Polizeikonvoi ankam. Von ihren Verwandten wurde sie herzlich willkommen geheissen und umarmt. Was dazu führte, dass ein Onkel von Maite unverzüglich von der Polizei verhaftet und inhaftiert wurde. Er sieht einer Anklage wegen "Glorifizierung des Terrorismus" entgegen.
Eine verwandtschaftliche Umarmung als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - da bekommt selbst Wolfgang Schäuble feuchte Hände.

Als Franco früher "seine baskischen Provinzen" besuchte (was er sehr ungern tat), hat er immer den Ausnahmezustand verhängen lassen. Wenn er wieder weg war, wurde der Ausnahmezustand wieder aufgehoben.

Seine politischen Statthalter in Madrid sind da heute weiter - sie haben über das Baskenland den permanenten Ausnahmezustand verhängt.

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Kommentare

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trine am :

terroristinnen sehen immer so harmlos aus... gn

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