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Tokio Hotel "covert" Lennon

Es gibt Tage, da sollte man einfach mal die Kiste ausgeschaltet lassen. Oder bestimmte Links nicht anklicken. So wie heute zum Beispiel. Ich suche nach gopod, einem Tool für den ipod, um den etwas lauter zu bekommen und gerate dabei im powerbook - blog auf den Beitrag mit der Meldung, dass die "4 guten Gründe gegen Kinder" John Lennon's "Instant Karma" covern, um damit "Das Feiern und Eintreten für die Menschenrechte", in Zusammenhang mit einer "Amnesty International" Aktion zu unterstützen.

Für mich ist das Leichenfledderei.

Sogar bei der Titanic schaffte die Truppe es auf die Titelseite

Im powerbook blog führte das immerhin zu einer netten Kommentarschlacht. Einer der nettesten Beiträge ist der Hinweis von Markuso:
Spiegel Online schreibt:
Unter den “100 unsexiest women 2007-³ landeten auch Frauen, die eigentlich keine sind. Bill Kaulitz von Tokio Hotel belegt den 27. Platz.
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,470318,00.html


Aufruf zur Beobachtung des Oury Jalloh Prozesses

Am 27. -“ 30. März und am 19. -“ 20. April findet in Dessau der Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die in Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh angeklagt wurden, statt.

'april-2006 060' von azadi
Demo in Dessau 1. April 2006 - In Erinnerung an Oury Jalloh, verbrannt in einer Dessauer Polizeizelle


Die “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh” sowie “The Voice Refugee Forum”
und die Initiative "Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" rufen zur Teilnahme am Prozess auf.

Die internationale Prozessbeobachtungsgruppe wird am 30.3. auf einer Veranstaltung zum Prozess berichten.

Zum Prozessaufruf

Fett und glänzende Augen...

Ich freue mich immer über Mails von Lesern unseres Blogs. Gestern erhielt ich folgende Mail zum Thema "Rente mit 67":

sehr geehrte damen und herren

sie sind gegen die rente mit 67.
wahrscheinlich sind sie fuer die rente mit 57 oder 47.
ich nehme an, es wird gar keine rente geben fuer die meisten.
die leute auf ihren fotos sehen allerdings nicht so aus, als wuerde
es ihnen schlecht gehen. die meisten personen sind fett und haben
glaenzende augen vom alkohol.
ich denke, wenns hart auf hart kommt, werden sie alle stramm stehen
und die schnauze halten.
aber feiern sie ruhig noch ein bisschen...

schoenen gruss
frank p. (Name und Mail/ IP Adresse sind bekannt)


Meine Antwort:

Lieber Frank P.
eine Antwort auf Ihre Mail ist - schwierig.

• Ich persönlich bin für die Rente mit 60 für Männer und für die Rente mit 55 für die Frauen. (Wobei das Modell 57/47 auch einen gewissen Reiz hat ;-) - Fordert das schon jemand?)

• Wenn man bedenkt, daß verschiedenen Politikern die "Rente mit 67" schon nicht ausreicht, ist Ihre Befürchtung, daß es für die meisten Menschen keine Rente geben wird, sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Bekanntlich haben ja "unsere" Politiker sich mit dem Beschluß zur "Rente mit 67" gegen den Willen von 83% der Bevölkerung gestellt. Aber noch ist ja nichtaller Tage Abend...

• Zum Thema Übergewicht: Ich habe keine Ahnung, wie die Fotos vom Weight Watchers Betriebsausflug in unser Fotoalbum gekommen ist...

• "glänzende Augen" kann ich bei der geringen Auflösung meiner Fotos leider nicht erkennen. Ich bin auch leider Brillenträger. Der Effekt wäre aber nicht schlecht. Ich arbeitete daran. Gibt's da vielleicht ein Photoshop Plugin?

• Es kommt doch schon "hart auf hart". Ich sehe allerdings beim besten Willen keinen "stramm stehen" oder gar "die Schnauze halten". Zum Glück. Oder meinen Sie jemanden anders??

In dem Sinne lieber Frank P. - Danke für die Mail!

(Wir beantworten jede Mail. Früher oder später. Mit einer Ausnahme: Die Mails der Leserschaft mit kurzen bzw. gar keinen Haaren landet in /dev/null)

Offizier verweigert "Tornado" Dienst - Parallelen zum Fall Watada?

Quelle: Wikipedia
Nach einem Bericht des ARD-Magazins Panorama hat der Oberstleutnant der Bundeswehr Jürgen Rose bei seinen Vorgesetzten beantragt, von allen weiteren Aufträgen im Zusammenhang mit dem Kriegseinsatz "Operation Enduring Freedom" entbunden zu werden. Er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, den "Tornado"-Einsatz in Afghanistan in irgendeiner Form zu unterstützen, erklärte der Oberstleutnant aus München. Er habe vielmehr gravierende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche sowie strafrechtliche Bedenken.

Der Offizier gehört zum Vorstand des Vereins “Darmstädter Signal”, einem Zusammenschluß kritischer Bundeswehrsoldaten. Er hatte dessen Stellungnahmezum Tornadoeinsatz mitunterzerzeichnet. Darin werden die Abgeordneten des Bundestages gebeten, dem Tornadoeinsatz nicht zuzustimmen.

Mir fiel sofort der Fall Ehren Watada ein. Er ist der erste höhere U.S. Offizier, der sich dem Einsatz seiner Einheit im Irak mit dem Hinweis auf en illegalen Charakter des Krieges verweigerte. Offensichtlich geht auch bei der Bundeswehr nicht alles widerspruchslos über die Bühne. Laut Bericht der Netzeitung kritisieren eine ganze Reihe "hochrangiger Offiziere" die Darstellung des Tornadoeinsatzes durch Verteidigungsminister Jung als "Aufklärung":

Tatsächlich sei die militärische Aufklärung aber "ein wichtiger Teil" des militärischen Kampfes. "Die Aufklärungsergebnisse sollen sofort ausgewertet werden und den Kampf der Bodentruppen und der Jagdbomber direkt unterstützen."

Bundesgerichtshof: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Über den Hakenkreuzskandal hatten wir in der Vergangenheit mehrfach berichtet.

Letzlich tatsächlich ein Eigentor...

Hauptverhandlung am 27.09.2006 vor dem Landgericht in Stuttgart: Aktion der "grünen Jugend"

Das heute ergangene Urteil freut uns ganz besonders,:

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 36/2007

Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Das Landgericht Stuttgart hatte den Inhaber eines Unternehmens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form abgebildet worden sind (Durchstreichen, Zerschmettern u. a.), dass bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich wurde.

Der 3. Strafsenat hat das Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Zur Auslegung des § 86 a StGB hat er ausgeführt, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist und der Einschränkung bedarf. Dies war bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt, die Eingrenzung der Vorschrift im Einzelfall aber der Rechtsprechung überlassen worden. Dementsprechend hatte der Senat schon in früheren Entscheidungen bestimmte Kennzeichenverwendungen ausgenommen, bei denen sich aus den Umständen ergeben hatte, dass der Schutzzweck des Gesetzes ersichtlich nicht verletzt war. Nunmehr hat er entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation auch dann nicht von § 86 a StGB erfasst wird, wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt. Dies gilt selbst dann, wenn solche Artikel aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben werden. Die Befürchtung des Landgerichts, rechtsextreme Personen könnten diese Lockerung des Verbots ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, hat der Senat nicht geteilt. Er ist davon überzeugt, dass Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht gebrauchen würden.

Der Senat hat die Sache selbst abschließend entschieden. Bei den vom Angeklagten vertriebenen zahlreichen Artikeln war -“ mit einer Ausnahme - eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht worden und daher der Tatbestand nicht erfüllt. Lediglich bei einer CD-Hülle war die Distanzierung allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar und daher unzureichend. Doch hat der Senat ausgeschlossen, dass dem Angeklagten angesichts der besonderen Umstände insoweit ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden könne, und ihn insgesamt freigesprochen.

Urteil vom 15. März 2007 -“ 3 StR 486/06

LG Stuttgart -“ 18 KLs 4 Js 63331/05 -“ Entscheidung vom 29. September 2006

Karlsruhe, den 15. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501




Zur Pressemitteilung des "Nix Gut Versand"

Mannheim: Berufsverbot für Michael Csaszkóczy einstweilen für rechtswidrig erklärt

StattWeb berichtet zum heute verkündeten Urteil in Sachen Berufsverbot für Michael Csaszkóczy:

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim befand, dass das Oberschulamt Karlsruhe bei der Prüfung der "Eignung" des Referendars Michael Csaszkóczy nicht pflichtmäßig vorgegangen sei, als seine Übernahme in den Schuldienst abgelehnt wurde. Wie erinnerlich, war das Verbot von der damaligen Kultusministerin Schavan ausgegangen, die diskret im Urteil nicht als wahre Urheberin genannt wird.

Es muss an dieser Stelle nicht noch einmal daran erinnert werden, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wurde. Kernpunkt war seine Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg. Besonders angekreidet wurde von sprachtaumelnden Behörden dem Schulmann der Gebrauch der Vokabel "Militanz". Wie auch schon tausendmal erinnert, bedeutet das Wort im französischen Sprachgebrauch wirklich nur, dass man keine Karteileiche sein will in seinem Verein, kein müder Sofapupser, sondern dass man sich aktiv und vorne dran für dessen Ziele einsetzt. Zu diesem besonderen Vorwurf äußerte Csaszkóczy gestern vor Gericht, er wolle sich von dem Satz aus "Respekt vor den Menschen, die im Dritten Reich Widerstand geleistet haben" nicht distanzieren. Er wolle aber keineswegs Straftaten propagieren. Gewalt gegen Menschen oder Sachen habe er immer verurteilt und abgelehnt


Bilderserie: Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in Mannheim, 27. Januar 2007

Nach dem Urteil des Gerichts hätte das Oberschulamt das konkrete Verhalten im Referendariat als Anhaltspunkt für die Beurteilung ganz anders heranziehen müssen, als es dies getan hat. In Klammer: Aus dieser Zeit ist weder unterrichtlich noch außerunterrichtlich im Schulgebäude etwas vorgetragen worden. Und gesucht wurde danach -das lässt sich in Kenntnis der handelnden Akteure ohne Unterstellung vermuten. Daraufhin teilte das Gericht dem Landesamt für Verfassungsschutz in gebotener Direktheit mit, es reiche nicht aus, mit einer "Sündenliste " zu arbeiten, in der über zahlreiche Einzelvorfälle die mangelnde Verfassungstreue nachgewiesen werden soll. Wir kennen die Liste nicht, aber nach anderen Fällen zu schließen, wird sie aus einer Aufzählung von Veranstaltungsbesuchen bestehen, in der auch Personen sich zu Wort meldeten, die das Amt ebenfalls unter Beobachtung gestellt hat. Und so häuft sich von Kontakt zu Kontakt Schuld über Schuld- ohne dass die leibhafte lebende Person, um die es geht, überhaupt einmal zu Gesicht kommt.

Allerdings verpflichtete das Gericht die Behörde nicht,den Kläger stracks in den Schuldienst zu übernehmen. Die Behörde wird nur verpflichtet, eine neue Prüfung vorzunehmen, in der dann -mitgedacht- nicht die bisherigen Vorwürfe- weil verbraucht- noch einmal aufmarschieren dürfen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte Csaszkóczy bei dessen Klage unterstützt ganz im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen die Gewerkschaft sich staatstragend oft noch schneller von Betroffenen trennte, als die Behörde zuschlagen konnte.In richtiger Abkehr von dieser Praxis der vorlaufenden Unterwerfung sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. "Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer mit Rückgrat statt die Sanktionierung von politischem Engagement durch das undemokratische und antiquierte Mittel des Berufsverbots"

Was wird die neue Regierung nun tun, um Michael Csaszkóczy doch noch loszuwerden. Die menschliche Erfindungskraft wächst in der Not- aber viel glaubwürdige Argumente gegen den Anwärter hat das Gericht eigentlich nicht übriggelassen.

Das SOLI-KOMITEE für Michael Csaszkóczy trifft nach dem Urteil folgende Feststellungen:

"Wir sehen das Urteil als großen politischen Erfolg der Solidaritätsbewegung und als Signal gegen die Versuche der BundesländerBaden-Württemberg und Hessen, die Praxis der Berufsverbote als Repressionsinstrument gegen unbequeme Linke wiederzubeleben.Das Urteil stellt zugleich einen deutlichen Dämpfer für den Inlandsgeheimdienst dar, der in diesem Fall bewiesen hat, dass seine langjährige Überwachung des Realschullehrers offensichtlich ebensowenig zu rechtfertigen war wie seine faktische Initiative zur Zerstörung der beruflichen Existenz Csaszkóczys.

Wir erwarten vom Kultusministerium nun die längst überfällige Einstellung des Betroffenen in den Schuldienst.

Auch danach werden wir aber weiterhin für die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote und für die Rehabilitierung und Entschädigung aller Betroffenen kämpfen.

Ergänzung von Althoff (14.03.): Zur Entscheidung im Berufsverbotsfall Csaszkóczy erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion Pflüger: "Ich begrüße die Entscheidung des [...] VGH, das Berufsverbot [...] aufzuheben. Sie zeigt, dass sich der Kampf um die Grundrechte lohnt. Ich freue mich besonders für Michael Csaszkóczy. [...] Antifaschistisches Engagement ist wichtig, gerade als Lehrer. Dies müssen nun auch die hessische und die baden-württembergische Landesregierung akzeptieren. [...] Das Urteil ist auch eine Ohrfeige gegen die heutige Bundesbildungsministerin Schavan, die dieses Berufsverbot eingeleitet hatte."



SWR Bericht

Weitere Links via redblog:
Kampagne "Gegen Berufsverbote"
Pressemitteilung des VGH, 14.03.2007
Antifaschistische Initiative Heidelberg

IEs4Linux installiert Internet Explorer unter Linux

Bekanntlich stellt der Internet Explorer Webseiten in vielen Fällen anders dar als die Alternativbrowser Firefox oder Opera. Nicht nur für Webentwickler sondern auch für Blogger ist daher eine Installation des IE sinnvoll. Das Projekt IEs4Linux ist nicht der einzige, aber der vermutlich einfachste Weg, um den Microsoft Internet Explorer unter Linux (oder jedem anderen OS auf dem Wine läuft) nutzen zu können.

Keine lästigen Klickereien, keine langweiligen Setup-Instruktionen und keine Komplikationen mit Wine. Mehr als die Ausführung eines einzelnen Scriptes bedarf es nicht, um drei IE-Versionen zur Verfügung zu stellen, um zum Beispiel Websites zu testen. Und das ganze ist sowohl frei als auch quelloffen.

Fazit: Klappt:

Internet Exploder und Firefox in Eintracht unter Kubuntu Linux

Pro-Gentechnik-Papier an den Start zurückgeschickt - Ein wichtiger Zwischenerfolg!

Zur verschobenen Abstimmung über das Genehmigungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen im EU-Parlament - was wohl auch in Zusammenhang mit zahlreichen Protesten zu sehen ist - erreichte uns heute folgende Ergänzung von Klaus Faißner:

Das umstrittene Virrankoski-Papier (das u.a. das Vorsorgeprinzip in Frage stellte, die Gentechnik als Mittel gegen die Armut auflistete und das derzeitige Genehmigungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen als “zu langsam und bürokratisch” brandmarkte) wird vorläufig doch nicht im EU-Parlament abgestimmt. Wie am Montagabend bekannt wurde, haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen, den Pro-Gentechnik-Initiativantrag des finnischen Abgeordenten Virrankoski nicht auf die Tagesordnung zu setzen und an den Agrarausschuss zurückzuweisen. Die heftigen Proteste der vergangenen Wochen und Monate dürften wesentlich dazu beigetragen haben. Jetzt geht alles von vorne los: Virrankoski muss den Text ändern oder neu schreiben, dann wird er den Mitgliedern des Agrarausschusses vorgelegt, die schlussendlich darüber abstimmen. Stimmt die Mehrheit dafür, geht der Bericht wieder ins EU-Parlament zur Abstimmung. Ende Jänner hatte der Agrarausschuss das Papier noch mit knapper Mehrheit angenommen. Eine Mehrheit dagegen ist beim nächsten Anlauf möglich aber nicht unbedingt zu erwarten, da im Agrarausschuss viele Gentechnik-Befürworter sitzen. Die zweite Möglichkeit wäre, dass Virrankoski das Papier ganz zurückzieht.

Dokumentiert: Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zur "Rente mit 67"

Trotz 83prozentiger Ablehnung in der Bevölkerung, trotz Gewerkschafterprotesten vor dem Reichstag und auf der Zuschauertribüne des Parlaments, trotz Kritik von Sozialverbänden und Opposition -“ die Politiker der großen Koalition ließen sich nicht beirren und stimmten für die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Lediglich elf Abgeordnete der SPD votierten gegen das Gesetz. Bei der Union war es kein einziger.

Ergebnis der Abstimmung zur Rente mit 67/RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz im Bundestag am 9. März 2007

Abgegebene Stimmen insgesamt: 581
nicht abgegebene-Stimmen: 33
Ja-Stimmen: 408
Nein-Stimmen: 169
Enthaltungen: 4
ungültige: 0

Quelle: IG Metall

Die IG Metall hat in ihrem ExtraNet eine Übersicht über die namentlich durchgeführte Abstimmung im Bundestag am 9.3.2007 zur Rente mit 67 veröffentlicht. Diese kann auch hier herutergeladen werden.

Raus aus dem IRAK! U.S. Friedensbewegung ruft auf zum Marsch auf das Pentagon

"Wir werden keine Ruhe geben!"
Foto: Not in Our Name
In diesen Tagen dauert der U.S. Krieg gegen den Irak bereits 5 Jahre. Genau so lange geht der Widerstand gegen diesen Krieg, auch in den USA. Auch wenn die am sogenannten Mainstream- und Bush orientierten Medien diese Tatsache jahrelang nur am Rande erwähnten: Die U.S. Friedensbewegung wird täglich stärker und beginnt sich von der Hoffnung, die Demokraten könnten ernsthaft an der Beendigung des illegalen Irakkrieges interessiert sein, zu lösen. Für den 17. März ruft das U.S. Friedensbündnis “Not in Our Name” und weitere anläßlich des 4. Jahrestages des Kriegsbeginns am 20. März zu einem Marsch auf das Pentagon auf. Dabei stehen 3 Forderungen im Fokus:

• Raus aus dem Irak!
Viele Menschen hofften, dass der von der demokratischen Mehrheit dominierte U.S. Kongress für ein zügiges Ende des Krieges sorgen würde. Monate später haben die Demokraten viele, die Regierung Bush jedoch "nicht bindende" Resolutionen durch"gekämpft". Nun haben sie den Plan, die Truppen im Herbst 2008 heim zu bringen. Das ist nicht akzeptabel! Jeder Tag dieses Krieges bringt weitete dutzende von Leichenfunden, zahllose Tote und Verwundete in Zusammenhang mit Bombardements oder Kämpfen und in Zusammenhang mit beinahe täglichen Selbstmordattentaten Erniedrigung, Entfremdung und Spaltung der irakischen Bevölkerung.

Die Iraker wollen, dass die amerikanischen Truppen endlich das Land verlassen. Die amerikanischen Menschen selber fordern mehrheitlich ein Ende der Besetzung und wollen sich nicht weiter vertrösten lassen.

• Amtsenthebung von Bush und Co.
Egal was der Kongress sagt oder macht, Bush hat klar gemacht, dass der Krieg weitergeführt wird, solange er an der Macht ist. Bush's Uhr ist jedoch abgelaufen! Die Verwendung von weißem Phosphor und Uranmunition gegen die Zivilbevölkerung ist ein Kriegsverbrechen! Die Vernichtung ganzer Städte wie Fallujah als kollektive Vergeltungmaßnahme ist ein Kriegsverbrechen! Der Beschuss von als solcher klar gekennzeichneter Ambulanzen und medizinischem Personal ist ein Kriegsverbrechen! Die Liste weiterer Kriegsverbrechen in Zusammenhang mit dem U.S. Krieg ist endlos.

“Not in Our Name” ruft gemeinsam mit “Impeach 07”, einem Bündnis weiterer Gruppen zur Anklage bzw. Amtsenthebung von G.W. Bush, auf zur Beendigung des kriminellen Bush Regimes in diesem Jahr.

• Kein Krieg gegen den Iran
Während sich die Situation im Irak von Tag zu Tag verschlechtert, plant das Bush Regime einen Angriff auf den Iran. Zwei weitere Flugzeugträgergruppen wurden an den persischen Golf geschickt.
Unbegründete Behauptungen über die Rolle des Iran im Irak und ein nukleares Programm sind der tagtäglich wiederholte Vorwand für diese Aktionen. Sie werden widerspruchslos von den Demokraten wie auch den Massenmedien akzeptiert. Bush, ebenso die Demokraten und die Moderatoren in den Nachrichtensendungen, sie alle scheinen zu allen Optionen eines weiteren Angriffskrieges, inklusive der Benutzung nuklearer Waffen offen zu sein.

Fakt ist: Ein Angriff auf den Iran wäre eine weitere Katastophe für die Menschheit.

Landesweite Aktionswoche der U.S. Friedensbewegung

In dieser Woche beginnt das fünfte Jahr des illegalen Krieges und der Besetzung des Irak. Die Gruppen von “Not in Our Name” nehmen an verschiedenen Friedensaktivitäten teil. Alle diese Aktionen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit dutzender Gruppen, die die Kriegsmaschinerie beenden wollen.

Die Antikriegsbewegung vereint sich!

In Ventura / Kalifornien, wird an einer Aktionswoche teilgenommen, während der zum Beispiel teach-ins, Filmvorführungen, Diskussionsrunden und "offenen Mikrofonen" sogenannte "Antiwar Mic Nights" geplant sind.

In Cleveland / Ohio, arbeitet “Not in Our Name” mit einem Zusammenschluss von Gruppen daran, eine einwöchige Mahn / Nachtwache durchzuführen. Die Mahnwache wird bereits seit dem 8. März durchgeführt und wird bis zum 15. Marz weitergeführt, bis die Teilnehmer mit Bussen zum Marsch nach Washington aufbrechen.

Keine weiteren (Kriegs) Jubiläen!
In New York City werden von “Not in Our Name” und zwanzig weiteren Gruppen die Namen von Irakern, amerikanischen Zivilisten und Journalisten, die seit dem Krieg im Irak getötet wurden, verlesen. Bereits am gestrigen Sonntag wurde hier mit einer ganztägigen Aktion am Denkmal für den "endlosen Krieg" von Sonnennaufgang bis Sonnenuntergang vor dem dortigen Rekrutierungsbüro demonstriert. Diese Aktion wird bis kommenden Freitag, den 16.3. weitergeführt. Diese Lesungen werden unterstützt von: Carlos Arredondo, Vater eines geleich zu Beginn des Krieges im Irak getöteten Marineinfanteristen, Ann Wright, die nach 29jähriger Militärkarriere in der US-Armee und 16 Jahren im diplomatischen Dienst, wegen der Invasion der USA im Irak von ihren diplomatischen Funktionen zurückgetreten, die Schauspielerinnen Susan Sarandon und Kathleen Chalfant, sowie der Schauspieler Liev Schreiber.

“Not in Our Name” bittet für die Durchführung der Aktionen um Unterstützung. Neben der Publizierung der Aktionen ist auch finanzielle Unterstützung sehr wichtig. Weitere Informationen auf der Webseite oder per Mail

Oder:

Not in Our Name
3945 Opal Street, Oakland CA 94609
1-800-95-NOWAR


Quellen: Wie angegeben, eigene Recherchen und Übersetzungen, Verbreitung gemäß Creative Commons Lizenz 2.5: Namensnennung / NichtKommerziell / Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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