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AfD-Bundesprogrammparteitag: Behörden legen Gegenprotesten Steine in den Weg

Am 30.04. und 01.05.2016 plant die rechtspopulistische AfD ihren Bundesprogrammparteitag auf dem Messegelände am Stuttgarter Flughafen abzuhalten. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Termins, formierte sich in Stuttgart das spektrenübergreifende „Aktionsbündnis gegen den AfD-Bundesparteitag“. Darin sind neben vielen anderen sowohl Jusos und Grüne Jugend als auch antifaschistische Initiativen und Attac aktiv. Auch der ver.di Bezirk Stuttgart und der Landesverband der DIDF Jugend unterstützen die geplanten Proteste. Gemeinsames Ziel aller am Bündnis beteiligten Akteure ist es, am 30. April spürbaren Protest an die Messe tragen, um zu verhindern, dass sich die AfD dort als legitime Partei inszenieren kann.

Dreh- und Angelpunkt der geplanten Proteste ist eine große Kundgebung auf dem Messepiazza sowie mehrere Mahnwachen rund um das Messegelände. Ergänzend ist am Nachmittag eine antirassistische Demonstration durch die Stuttgarter Innenstadt geplant. Obwohl die Versammlungen bereits vor Wochen angemeldet wurden, sind die Bestätigungen durch die Versammlungsbehörden bisher ausgeblieben.

„Während Stadt und Land offenbar kein Problem damit haben, der Rechtsaußen-Partei die Messehallen ohne Widerstand sofort zur Verfügung zu stellen, werden gleichzeitig den Gegenprotesten Steine in den Weg gelegt.“, kritisiert Dominik Schmeiser vom Aktionsbündnis. „Die Behörden mögen uns hinhalten, aufhalten werden sie uns nicht. Wir bestehen auf unserem demokratischen Recht und werden den Protest direkt an die Halle tragen, notfalls mit juristischer Unterstützung.“

Mario Kleinschmidt vom Aktionsbündnis ergänzt: „Die AfD ist maßgeblich mitverantwortlich für eine Stimmung, in der brennende Flüchtlingsunterkünfte wieder bejubelt werden. Wir werden nicht länger zusehen, wenn Menschen als Sündenböcke präsentiert, ausgegrenzt oder verfolgt werden.“


Quelle: Pressemitteilung

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Kommentare

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Wolf am :

Wer regiert nochmal in Stuttgart?

Ach ja. Die Grünen!

Jue.So Jürgen Sojka am :

Niemand regiert in Stuttgart - oder sonst wo!
In keiner Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland, in keinem Bundesland, und auch nicht auf
Bundesebene!!!!
Sie haben VERANTWORTUNG, jede Amtsperson hat _V e r a n t w o r t u n g_!
Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO)
ERSTER TEIL
Wesen und Aufgaben der Gemeinde
1. ABSCHNITT
Rechtsstellung
§ 1 Begriff der Gemeinde
(1) Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates.

(2) Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner
und erfüllt die ihr von Land und Bund zugewiesenen Aufgaben.

(3) Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und
Pflicht des Bürgers.

ZWEITER TEIL
Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
2. ABSCHNITT
Gemeinderat
§ 24 Rechtsstellung und Aufgaben
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die
Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest
und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde,
soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte
Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und
sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister
.
§ 25 Zusammensetzung
(2) ... Amtszeit ... Amtszeit ... Amtszeit ...
§ 28 Wählbarkeit
(2) Nicht wählbar sind Bürger,
1. die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 14 Abs. 2),
2. die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
§ 29 Hinderungsgründe
(1) Gemeinderäte können nicht sein ...
§ 30 Amtszeit
§ 32 Rechtsstellung der Gemeinderäte
(1) Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.
Es folgen die Absätze (2) bis (5)

Zusammengefasst:
- die Gemeinderäte, Bürgermeister und alle AMTSPERSONEN sind (lediglich) VERTRETER der - ¦
- die Vorgenannten, wie auch alle auf den höheren EBENEN der VERANTWORTUNG, haben Amtspflichten zu erfüllen
- die Genannten beeiden ihre VERANTWORTUNG für die GESELLSCHAFT als deren Vertreter
- ihre GRUNDLAGE hat zu sein -Völkerrecht- -Menschenrecht- -Grundrecht- -Verfassungsrecht-

Mir jedenfalls ist niemand im Gemeinderat bekannt, der/die jemals sich daran gehalten hat!
Mir jedenfalls ist kein/e Bürgermeister/in bekannt, der/die jemals sich daran gehalten hat!

Jetzt ist es ganz einfach - allen Amtspersonen gegenüber das Verlangen aussprechen, dass sie ihr
Anforderungsprofil erfüllen, und damit _ihren_ AMTSEID!!

Grundgesetz Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen
Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus
Nachlesen, aussprechen und einfordern gegenüber allen Amtspersonen,
nach unseren RECHTSGRUNDLAGEN auch zu handeln.

Jue.So Jürgen Sojka am :

Also weiter im Text - “ dem Text der so ʺviiiielenʺ Kopfzerbrechen macht - na das erfreut doch alle Freidenker |;-)

Gesetz Nr. 104 hat eine - žvorbundesrepublikanische- œ Geschichte. Dazu auf die Internetseite des Deutschen Bundestags, unter Dokumente und unter suchen den Begriff - žEntnazifizierung- œ eingegeben, mit dem Resultat Auszug:
14.10.1949 Antrag der Fraktion Bayernpartei - ž. Aufheben der Rechtsnachteile .- œ PDF-Datei 161,5 KB
16.06.1950 Antrag Beendigung der Entnazifizierung PDF-Datei 165,1 KB
Es werden eine große Anzahl weiterer Dokumente angezeigt.

Weitere Internetseiten:
The History Collection mit Ausführungsvorschriften, Formblättern ...

Historisches Lexikon Bayerns Entnazifizierung von Paul Hoser

So lange wir Deutschen nicht selbst die Entnazifizierung durchgeführt haben, werden wir keinen Friedensvertrag erhalten!!

Antiziganismus beim Bundesgerichtshof | BGH hetzte gegen - žZigeuner- œ taz 22.10.2014
Romani Rose vom Zentralrat der Sinti und Roma erwartet vom Bundesgerichtshof, dass er seine Geschichte aufarbeitet. Der BGH will reagieren.
"Zigeuner"-Urteil | BGH-Präsidentin schämt sich für Richter aus den Fünfzigern Donnerstag, 12.03.2015
Vor fast 60 Jahren bezeichnete der Bundesgerichtshof Sinti und Roma als "Landplage". Die heutige Präsidentin des Gerichts hat sich nun deutlich von dem damaligen Urteil distanziert.
Urteil zur Verfolgung von Sinti und Roma | Als der BGH Unrecht sprach ARD 17.02.2016
In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1956 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Verfolgung der Sinti und Roma in der Nazizeit. Mit einer diskriminierenden und rassistischen Begründung verwehrte er den verfolgten eine Entschädigung. Rund 60 Jahre später arbeitet der BGH diese Rechtsprechung in einem gemeinsamen Symposium mit dem Zentralrat der Sinti und Roma auf. tagesschau.de klärt die Frage, wie es zu einem solchen Urteil elf Jahre nach dem Kriegsende kommen konnte.

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