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Entmachtung des Parlaments II

Bundestagsplenum.
Foto: Tobias Koch (OTRS) [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons
Dass das Parlament weitgehend an Gewicht verliert, ist bekannt. Wie schnell diese Bahn verläuft, haben in den letzten Tagen gerade zwei weitere Ereignisse bewiesen. Zunächst der feine Hinweis eines Ministers, alle Ergebnisse des NSA-Untersuchungs-Ausschusses dürften Staatsgeheimnisse nicht weiter berühren. Also aufgepasst, Leute! Die Wahrheit herausbekommen ist wichtig. Aber das Staatswohl steht über der Wahrheit. Kapiert?

Das zweite stammt vom Bundesverfassungsgericht. Die Grünen hatten im Jahre 2012 sich nach Panzergeschäften mit Saudi-Arabien erkundigt. Und waren abgewiesen worden. Der Teil war nach Staatsgesetzen nicht recht gewesen. Regel: Die Regierung muss immer dann Auskunft geben, wenn sie schon beschlossen hat. Geändert darf freilich nichts werden. Auskunft hin oder her.

Die Begründung des Gerichts berief sich vor allem auf die Gewaltenteilung. Und vergass völlig, darauf hinzuweisen, dass Montesquieu und andere schon lange überholt sind. Seit die Mehrheit des Parlaments zugleich die Regierung stellt, ist die Frage nach ihrer Parteilichkeit überflüssig geworden. Gewaltenteilung muss seither anders definiert werden.

Hinzukommt, dass das Gericht sich in völliger Dogmatik bewegte. Es ging in heiliger Abstraktion um den Rechtsfall an sich. Keineswegs um den damals wie heute sehr umstrittenen Fall des Waffenexports an ein Land, dessen Friedenswillen sich sehr selten mit dem angeblichen der Bundesrepublik deckt.

Fazit: Zwar ist es wahrscheinlich,dass andere Parlamente noch weniger Rechte haben. Nur tröstet das wenig. Denn es liegt damit offen, dass der deutsche Bundestag seine Vorrangstellung - wenn es den je gegeben haben sollte - mehr und mehr einzubüßen droht. Und das sollte nicht auch noch sein.

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