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Deutsche Polizei"gewerkschafter" provozieren S21-Gegner

Foto © G. Vomhof
Das rechts abgebildete Transparent wurde von Polizeibeamten der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund auf der Demonstration aus Anlass der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst am 5.3.2013 in Stuttgart getragen.

Empörte S21-Gegner stellten die Transparentträger zur Rede, die mit dem, aus ihren Einsätzen sattsam bekannten, Verhalten reagierten: Stur schwiegen sie vor sich hin. Nur ein älterer Beamter räumte ein, er fände das Transparent "nicht sehr glücklich". Vor allem das Bild des Polizisten mit Flecken einer roten Flüssigkeit auf Helm und Uniform. Noch dazu sei es gar kein Bild aus dem Schloßgarten, sondern ein älteres Bild von einer Anti-AKW Demo.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (nicht zu verwechseln mit der Gewerkschaft der Polizei im DGB) ist ein ganz besonderer Verein. Ihr Vorsitzender Rainer Wendt erklärte zum Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag: "Polizeiliche Einsatzmittel müssen Waffen sein, die weh tun, nur dann wirken sie."

Nur folgerichtig fordert er auch seit 2007 bei allen möglichen Gelegenheiten den Einsatz von Gummigeschossen, Gummiwucht- und Gummischrotgeschossen. Da ist es bis zum Schießbefehl nicht mehr weit.

Besonders gern verschickt dieser Verein auch Schmerzensgeldforderungen von Polizeibeamten an S21-Gegner, z.B. wegen einer "Schwellung am linken Handgelenk" - ohne Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung.

Es gab in diesem Fall noch nicht einmal ein Aktenzeichen für das laufende Ermittlungsverfahren, geschweige denn einen Prozess, geschweige denn eine Verurteilung, die ja eigentlich, wie man das so lernt, Voraussetzung für zivilrechtliche Ansprüche ist.

Was es gab, war eine Forderung von 200 € Schmerzensgeld und der freundliche Hinweis, dass "für Sie die Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Geschädigten im laufenden Strafverfahren sicherlich günstig wäre."

Und dann noch einen Monat später die Drohung, jetzt werde man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Das "laufende Strafverfahren" erblickte nie das Licht der Welt, die Staatsanwaltschaft stellte schon das Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung kommentarlos ein, nachdem der Betroffene seinerseits Klage wegen Körperverletzung im Amt gegen die Beamten erhoben hatte. Von der Schmerzensgeldforderung hat man seither auch nichts mehr gehört.

Soviel zum Thema: "Wessen Polizei - unsre Polizei".

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Kommentare

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Pit am :

Eine Antwort ist die belgische und die französische Resistance, ich muss gerade lachen denn das Wort Resistance lässt mein Rechtschreibsystem nicht einmal durch. Man sollte nicht einmal so etwas denken.

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