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Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 10. Februar 2010 zur Stuttgarter Polizeiverordnung und Aufruf zur Prozessbeobachtung

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 10. Februar 2010 zur Stuttgarter Polizeiverordnung und Aufruf zur Prozessbeobachtung

Die städtische Polizeiverordnung in Stuttgart nimmt nach Ansicht des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit einige der geplanten Verschärfungen des neuen baden-württembergischen Versammlungsrechts vorweg. Besonders betroffen davon sind öffentliche politische Informationsveranstaltungen, beispielsweise die Kreuzung der Königsstraße durch Demonstrationen oder die Nutzung zentraler Orte wie dem Schlossplatz für Kundgebungen zu Gunsten kommerzieller Veranstaltungen. Auch das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit war in der Planung einer Großdemonstration am 06. Dezember 2008 davon betroffen. Mit der Begründung des zeitgleich stattfindenden Weihnachtsmarktes konnte eine Kundgebung an zentraler Stelle in Stuttgart nicht
stattfinden.

Aktuell findet am Donnerstag, 11. Februar ab 14.10 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstr. 5, Zimmer 105 ein Prozess gegen Wolfgang Baur statt. Anlass ist eine Auseinandersetzung in Zusammenhang mit dem Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr. Dazu bekam die Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) vom Ordnungsamt die Auflage, die Lautsprecher in Richtung Rasen der Grünanlagen zu drehen. Die Polizeibeamten, die die Einhaltung der Auflagen überwachten, monierten die Ausrichtung eines Lautsprechers und drehten ihn eigenhändig in Richtung Rasen. Dadurch wurde allerdings eine Rückkoppelung mit lautem Pfeifen verursacht, weshalb die Wahlhelfer gezwungen waren, die Richtung des Lautsprechers zu korrigieren. Das blieb nicht ohne Folgen: Die Richtungsänderung der Lautsprecher wurde als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ausgelegt und der Hauptverantwortliche für die Versammlung, Wolfgang Baur, erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 2.750 Euro, weswegen er am 11. Februar vor Gericht gestellt wird.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist ein überparteiliches Bündnis, dem mehr als 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen angehören.

In seiner Plattform heißt es ausdrücklich:

„Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die Baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist. Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, sagt das Bundesverfassungsgericht.“


Im Sinne rufen wir auf, den Prozess aufmerksam zu verfolgen.

Bei der letzten Versammlung des Bündnisses am 21. Januar 2010 wurde zudem beschlossen, sich in einer Arbeitsgruppe näher mit Fällen wie dem oben genannten zu beschäftigen, diese zu dokumentieren und gegebenenfalls auch juristisch gegen die Stuttgarter Polizeiverordnung vorzugehen. Dazu sucht das Bündnis auch weitere Erfahrungsberichte.


Quelle: Webseite Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart und Pressemitteilung (*.pdf)

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